Women-on-Board-Index #WoBIndex 2023
230115_Studie_WoB-Index_185_VII
230115_Studie_WoB-Index_185_VII
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Unternehmensauswahl<br />
Untersucht werden in dieser Studie die 160 im DAX, MDAX und SDAX notierten Unternehmen<br />
sowie die aktuell 20 im Regulierten Markt notierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen.<br />
101 dieser Unternehmen fallen unter die Quote im Aufsichtsrat, 79 DAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen<br />
unterliegen nicht der Aufsichtsratsquote.<br />
Nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe v<strong>on</strong> Frauen und Männern an Führungspositi<strong>on</strong>en<br />
in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gilt die verbindliche Aufsichtsratsquote für alle<br />
Unternehmen, die „voll mitbestimmt“ und in Deutschland „börsennotiert“ sind. Zur Ermittlung der<br />
nach aktuellem Stand 101 Unternehmen, die unter die feste Quote fallen, wurden die nachfolgenden<br />
Kriterien zugrunde gelegt.<br />
Volle Mitbestimmung<br />
„Voll mitbestimmt“ sind Unternehmen dann, wenn sie nach dem Mitbestimmungsgesetz dazu verpflichtet<br />
sind, einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat mit gleichem Anteil an Vertreterinnen und Vertretern<br />
der Arbeitnehmerseite und der Anteilseignerseite zu bilden. Das Mitbestimmungsgesetz gilt<br />
für Unternehmen, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf<br />
Aktien, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Genossenschaft betrieben werden<br />
und in der Regel in Deutschland mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen.<br />
Börsennotierung<br />
Als „börsennotiert“ gelten Unternehmen im Sinne des Gesetzes, wenn sie nach § 3 Abs. 2 Aktiengesetz<br />
(AktG) im Geregelten Markt einer deutschen Wertpapierbörse notiert sind. Die im Freiverkehr<br />
der deutschen Wertpapierbörsen gelisteten Unternehmen sind dagegen nicht verpflichtet, die<br />
Regelungen des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe anzuwenden, da der Freiverkehr kein<br />
Geregelter Markt im Sinne des Aktiengesetzes ist und für die dort gelisteten Unternehmen geringere<br />
gesetzliche Vorgaben gelten. Unternehmen, die im Rahmen eines Börsengangs neu im Geregelten<br />
(Regulierten) Markt einer deutschen Börse notiert werden, werden in den WoB-<strong>Index</strong> aufgenommen.<br />
Delisting / Downgrading<br />
Ziehen sich erfasste Unternehmen im Rahmen eines Delistings v<strong>on</strong> der Börse zurück und sind daher<br />
nicht mehr börsennotiert, werden sie aus dem <strong>Index</strong> herausgenommen. Gleiches gilt für Unternehmen,<br />
die sich im Rahmen eines Downgradings aus dem Geregelten Markt zurückziehen und in den<br />
Freiverkehr wechseln. 29<br />
FidAR – <str<strong>on</strong>g>Women</str<strong>on</strong>g>-<strong>on</strong>-<strong>Board</strong>-<strong>Index</strong> 185 – <strong>2023</strong><br />
29 Die BAUER Aktiengesellschaft und die Le<strong>on</strong>i AG streben ein Delisting an und sind aus dem WoB-<strong>Index</strong> 185 ausgeschieden.<br />
58