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Women-on-Board-Index #WoBIndex 2023

230115_Studie_WoB-Index_185_VII

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Fazit und Danksagung<br />

Druck der Quote wirkt auch bei Vorständen<br />

Das mit dem FüPoG II eingeführte Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände ist weniger als zwei Jahre<br />

nach Inkrafttreten nahezu umgesetzt. Die Regelung hat auch über die 62 betroffenen Unternehmen<br />

hinaus dazu beigetragen, dass der generelle Druck auf Unternehmen mit frauenfreien Chefetagen<br />

zunimmt, den Frauenanteil im Vorstand zu erhöhen. In wieweit dies auch auf die Besetzungen der<br />

oberen Managementebenen unterhalb des Vorstands ausstrahlt, gilt es zu beobachten.<br />

Zielgröße Null wird zum Auslaufmodell<br />

Mit der Begründungspflicht für Zielgröße Null und entsprechend angekündigten Sankti<strong>on</strong>en hat<br />

der Gesetzgeber den Druck erhöht. Denn die Verweigerung, mit Frauen im Vorstand zumindest<br />

zu planen, muss weiter transparent gemacht werden. Das führt dazu, dass Zielgröße Null künftig<br />

seltener angegeben, und wenn, dann ausführlich begründet wird. Wichtiger ist aber, dass sich die<br />

Unternehmen mit Strategien für mehr gleichberechtigte Teilhabe auseinandersetzen. Die Sankti<strong>on</strong>en,<br />

die bei fortgesetzter Verweigerungshaltung greifen, sollten k<strong>on</strong>sequent angewendet und transparent<br />

gemacht werden.<br />

Trendwende beim Frauenanteil in den Aufsichtsräten<br />

Das FüPoG II und die EU-Führungspositi<strong>on</strong>en-Richtlinie haben zur Steigerung des Frauenanteils<br />

in den Aufsichtsräten geführt. Auch der öffentliche Druck auf Unternehmen, bei denen der Frauenanteil<br />

stagnierte oder zurückging, hat gewirkt. Das 40-Prozent-Ziel der EU für die Aufsichtsgremien<br />

sollten sich die K<strong>on</strong>zerne freiwillig zu eigen machen. Ziel bis zum Ende des Jahrzehnts muss es aber<br />

bleiben, die Gremien paritätisch zu besetzen, wie im Koaliti<strong>on</strong>svertrag festgelegt.<br />

Gesetzlicher Druck führt zu messbaren Veränderungen<br />

Die beiden Führungspositi<strong>on</strong>engesetze haben in der Privatwirtschaft zu Verbesserungen geführt,<br />

die vor ihrer Einführung kaum jemand für möglich hielt. Der WoB-<strong>Index</strong> macht diese Entwicklung<br />

transparent und zeigt dabei auch Defizite und Rückschläge auf. Die Geschlechterquoten für Aufsichtsräte<br />

und Vorstände haben sich als erfolgreich erwiesen, und dieser Erfolg spiegelt sich in den<br />

im WoB-<strong>Index</strong> gemessenen Zahlen wider.<br />

FidAR – <str<strong>on</strong>g>Women</str<strong>on</strong>g>-<strong>on</strong>-<strong>Board</strong>-<strong>Index</strong> 185 – <strong>2023</strong><br />

Künftig mehr Unternehmen einbeziehen<br />

Aus der Analyse des WoB-<strong>Index</strong> ergeben sich weitere Schritte zur Stärkung der gleichberechtigten<br />

Teilhabe: Die Geschlechterquote für Aufsichtsgremien sollte im nächsten Schritt auf 40 Prozent<br />

erhöht und auf börsennotierte oder mitbestimmte K<strong>on</strong>zerne ausgeweitet werden. Drittelparitätisch<br />

mitbestimmte Unternehmen sollten in den Geltungsbereich der Beteiligungsvorgaben für Aufsichtsräte<br />

und Vorstände einbezogen werden. Verstöße sollten zeitnah und transparent geahndet werden.<br />

Positive Entwicklungen als Vorbild für andere Unternehmen sollten stärker in der Öffentlichkeit beachtet<br />

werden.<br />

An dieser Stelle danken wir den Unternehmen, die aktiv bei der Datenerhebung und -prüfung mitwirken<br />

und im Rahmen der Recherche wichtige Anregungen geben. Unserem Kooperati<strong>on</strong>spartner<br />

Matthias Struwe und seinem Team danken wir für die Unterstützung bei der Durchführung des Projektes.<br />

Unser bes<strong>on</strong>derer Dank gilt ferner dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und<br />

Jugend, das den WoB-<strong>Index</strong> fördert und seit vielen Jahren positiv begleitet.<br />

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