Women-on-Board-Index #WoBIndex 2023
230115_Studie_WoB-Index_185_VII
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Frauen in den Vorständen der Unternehmen<br />
4. Frauen in den Vorständen der<br />
Unternehmen<br />
Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Umsetzung der mit dem FüPoG I eingeführten Geschlechterquote<br />
für Aufsichtsräte und der gleichzeitigen Verweigerung vieler K<strong>on</strong>zerne, über das Instrument<br />
der freiwilligen Zielgrößen die gleichberechtigte Teilhabe auch in den Vorstandsetagen umzusetzen,<br />
beschloss die Bundesregierung im Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für<br />
die gleichberechtigte Teilhabe v<strong>on</strong> Frauen an Führungspositi<strong>on</strong>en in der Privatwirtschaft und im<br />
öffentlichen Dienst (FüPoG II) weitreichende Maßnahmen, um mehr Frauen in die Vorstände der<br />
Wirtschaft zu bringen.<br />
Herzstück der Novelle ist das Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände börsennotierter und paritätisch<br />
mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern. Bei Neubesetzungen müssen<br />
diese künftig mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein. Das Gesetz ist am<br />
11. August 2021 in Kraft getreten, das Mindestbeteiligungsgebot gilt seit 1. August 2022. Betroffen<br />
v<strong>on</strong> der Regelung sind aktuell 62 Unternehmen. Bis auf vier haben alle Unternehmen, die unter das<br />
Mindestbeteiligungsgebot fallen, zwischenzeitlich mindestens eine Frau im Vorstand.<br />
Die Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe in den Vorständen begann sch<strong>on</strong> mit der Diskussi<strong>on</strong><br />
um die Gesetzesinitiative zum FüPoG II im Oktober 2020. Zahlreiche K<strong>on</strong>zerne mit zu diesem Zeitpunkt<br />
frauenfreier Vorstandsetage reagierten und beriefen seither meist zum ersten Mal eine Frau<br />
in den Vorstand. Das erinnert an die Entwicklung beim FüPoG I, bei dem bereits vor Inkrafttreten am<br />
1. Mai 2015 vermehrt die unter das Gesetz fallenden börsennotierten und paritätisch mitbestimmten<br />
K<strong>on</strong>zerne zusätzliche Frauen in die Aufsichtsgremien wählen ließen.<br />
Mindestbeteiligungsgebot<br />
V<strong>on</strong> den aktuell 101 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die nicht als<br />
KGaA firmieren 7 , haben mit Stand 1. Mai <strong>2023</strong> insgesamt 62 mehr als drei Mitglieder im Vorstand<br />
und fallen damit unter das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot.<br />
FidAR – <str<strong>on</strong>g>Women</str<strong>on</strong>g>-<strong>on</strong>-<strong>Board</strong>-<strong>Index</strong> 185 – <strong>2023</strong><br />
Mit Stand 1. Mai <strong>2023</strong> haben nur noch vier der 62 K<strong>on</strong>zerne, die unter das Mindestbeteiligungsgebot<br />
fallen, keine Frau im Vorstand und daher Handlungsbedarf: Indus Holding, Koenig & Bauer, Vitesco<br />
Technologies Group und Wüstenrot & Württembergische. Dav<strong>on</strong> hat der Aufsichtsrat der Vitesco<br />
Technologies Group bereits eine neue Vorständin bestellt, die ab 1. November <strong>2023</strong> als CFO den<br />
Finanzbereich des Unternehmens leiten wird.<br />
7 K<strong>on</strong>zerne der Rechtsformen Stiftung & Co. KG, KG & Co. KGaA, SE & Co. KGaA und KGaA fallen nicht unter die Regelung.<br />
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