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Women-on-Board-Index #WoBIndex 2023

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Frauen in den Vorständen der Unternehmen<br />

4. Frauen in den Vorständen der<br />

Unternehmen<br />

Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Umsetzung der mit dem FüPoG I eingeführten Geschlechterquote<br />

für Aufsichtsräte und der gleichzeitigen Verweigerung vieler K<strong>on</strong>zerne, über das Instrument<br />

der freiwilligen Zielgrößen die gleichberechtigte Teilhabe auch in den Vorstandsetagen umzusetzen,<br />

beschloss die Bundesregierung im Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für<br />

die gleichberechtigte Teilhabe v<strong>on</strong> Frauen an Führungspositi<strong>on</strong>en in der Privatwirtschaft und im<br />

öffentlichen Dienst (FüPoG II) weitreichende Maßnahmen, um mehr Frauen in die Vorstände der<br />

Wirtschaft zu bringen.<br />

Herzstück der Novelle ist das Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände börsennotierter und paritätisch<br />

mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern. Bei Neubesetzungen müssen<br />

diese künftig mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein. Das Gesetz ist am<br />

11. August 2021 in Kraft getreten, das Mindestbeteiligungsgebot gilt seit 1. August 2022. Betroffen<br />

v<strong>on</strong> der Regelung sind aktuell 62 Unternehmen. Bis auf vier haben alle Unternehmen, die unter das<br />

Mindestbeteiligungsgebot fallen, zwischenzeitlich mindestens eine Frau im Vorstand.<br />

Die Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe in den Vorständen begann sch<strong>on</strong> mit der Diskussi<strong>on</strong><br />

um die Gesetzesinitiative zum FüPoG II im Oktober 2020. Zahlreiche K<strong>on</strong>zerne mit zu diesem Zeitpunkt<br />

frauenfreier Vorstandsetage reagierten und beriefen seither meist zum ersten Mal eine Frau<br />

in den Vorstand. Das erinnert an die Entwicklung beim FüPoG I, bei dem bereits vor Inkrafttreten am<br />

1. Mai 2015 vermehrt die unter das Gesetz fallenden börsennotierten und paritätisch mitbestimmten<br />

K<strong>on</strong>zerne zusätzliche Frauen in die Aufsichtsgremien wählen ließen.<br />

Mindestbeteiligungsgebot<br />

V<strong>on</strong> den aktuell 101 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die nicht als<br />

KGaA firmieren 7 , haben mit Stand 1. Mai <strong>2023</strong> insgesamt 62 mehr als drei Mitglieder im Vorstand<br />

und fallen damit unter das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot.<br />

FidAR – <str<strong>on</strong>g>Women</str<strong>on</strong>g>-<strong>on</strong>-<strong>Board</strong>-<strong>Index</strong> 185 – <strong>2023</strong><br />

Mit Stand 1. Mai <strong>2023</strong> haben nur noch vier der 62 K<strong>on</strong>zerne, die unter das Mindestbeteiligungsgebot<br />

fallen, keine Frau im Vorstand und daher Handlungsbedarf: Indus Holding, Koenig & Bauer, Vitesco<br />

Technologies Group und Wüstenrot & Württembergische. Dav<strong>on</strong> hat der Aufsichtsrat der Vitesco<br />

Technologies Group bereits eine neue Vorständin bestellt, die ab 1. November <strong>2023</strong> als CFO den<br />

Finanzbereich des Unternehmens leiten wird.<br />

7 K<strong>on</strong>zerne der Rechtsformen Stiftung & Co. KG, KG & Co. KGaA, SE & Co. KGaA und KGaA fallen nicht unter die Regelung.<br />

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