Women-on-Board-Index #WoBIndex 2023
230115_Studie_WoB-Index_185_VII
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Frauen in den Aufsichtsräten der Unternehmen<br />
Der Blick auf die Zuwachsraten zeigt, dass der starke Anstieg der vergangenen Jahre der Anteilseignerseite<br />
geschuldet ist. Vor der Einführung der Aufsichtsratsquote durch das FüPoG I lag der<br />
durchschnittliche Frauenanteil auf der Arbeitnehmerseite bereits bei 25,2 Prozent, auf der Anteilseignerseite<br />
dagegen bei nur 16,4 Prozent. Der seitherige Anstieg liegt bei der Arbeitnehmerbank<br />
mit 12,3 Prozentpunkten wesentlich niedriger. Im selben Zeitraum wurde der Frauenanteil auf der<br />
Anteilseignerseite um 17,6 Prozentpunkte auf 34 Prozent erhöht.<br />
Die Gründe hierfür liegen insbes<strong>on</strong>dere darin, dass der Einfluss der Unternehmen auf die Auswahl der<br />
Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite gering ist. Die Arbeitnehmerseite wird in freien Wahlen<br />
der Beschäftigten bestimmt. Die Unternehmensführung kann die Aufstellung der Listen allenfalls in<br />
sehr geringem Maße beeinflussen. Bei Getrennterfüllung muss die Arbeitnehmerseite zudem selbst<br />
die gesetzliche Geschlechterquote v<strong>on</strong> mindestens 30 Prozent Frauen erfüllen. Dagegen haben zumindest<br />
in Branchen, deren Arbeitnehmer stark organisiert sind, die Gewerkschaften bei der Wahl<br />
eine bedeutende Rolle. Sie können dafür sorgen, dass sich genügend Frauen zur Wahl stellen, um<br />
einen entsprechend hohen Frauenanteil auf Arbeitnehmerseite zu erreichen.<br />
Grundsätzlich fehlt es an Transparenz in Bezug auf die Wahlen auf Arbeitnehmerseite. Denn eine<br />
entsprechende Berichterstattung in den Medien, wie sie für die Anteilseignerseite in Bezug auf die<br />
öffentliche Wahl durch die Akti<strong>on</strong>äre auf der Hauptversammlung üblich ist, gibt es bei der Arbeitnehmerseite<br />
nicht.<br />
V<strong>on</strong> den in diesem Jahr untersuchten 180 Unternehmen unterliegen 117 der Mitbestimmung und<br />
haben eine Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsgremium. Dagegen sind 63 und damit etwas mehr<br />
als ein Drittel (35 %) der 180 Unternehmen nicht mitbestimmt und haben einen ausschließlich v<strong>on</strong><br />
der Anteilseignerseite besetzten Aufsichtsrat.<br />
06 Anteil Frauen auf Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat der 160 im DAX, MDAX, SDAX und der 20 paritätisch<br />
mitbestimmten im Regulierten Markt notierten Unternehmen zur Gesamtarbeitnehmerseite<br />
(Stand 01/<strong>2023</strong>)<br />
Anzahl Mitglieder gesamt<br />
Anzahl Frauen<br />
Aufsichtsräte Arbeitnehmerseite<br />
DAX, MDAX,SDAX und Regulierter Markt<br />
(voll mitbestimmt)<br />
303<br />
809<br />
Aufsichtsräte Arbeitnehmerseite<br />
DAX<br />
110<br />
274<br />
Aufsichtsräte Arbeitnehmerseite<br />
MDAX<br />
Aufsichtsräte Arbeitnehmerseite<br />
SDAX<br />
Aufsichtsräte Arbeitnehmerseite<br />
Reg. Markt (voll mitbestimmt)<br />
67<br />
54<br />
72<br />
148<br />
198<br />
189<br />
Frauenanteile 1/<strong>2023</strong> 1/2022 1/2015<br />
insgesamt 37,5% 36,6% 25,2%<br />
DAX 40,1% 39,9% 28,5%<br />
MDAX 33,8% 35,5% 19,0%<br />
SDAX 38,1% 36,4% 24,5%<br />
TecDAX * * 35,7%<br />
Reg. Markt 36,5% 33,5% 23,9%<br />
06 WoB 185 © FidAR <strong>2023</strong><br />
Den höchsten im WoB-<strong>Index</strong> gemessenen Durchschnittswert für den Frauenanteil erreichen die<br />
DAX-40-K<strong>on</strong>zerne mit 40,1 Prozent auf der Arbeitnehmerseite. V<strong>on</strong> den 33 Unternehmen mit einer<br />
mindestens paritätisch mit Frauen und Männern besetzten Arbeitnehmerbank entfallen zwölf auf<br />
den DAX-40, dagegen nur fünf auf den MDAX, wo der Frauenanteil zum Vorjahr leicht rückgängig ist.<br />
Bei 11 der 70 SDAX-Unternehmen ist die Arbeitnehmerseite mindestens mit 50 Prozent Frauen besetzt,<br />
bei den 20 im Regulierten Markt notierten Unternehmen trifft dies auf weitere fünf K<strong>on</strong>zerne zu.<br />
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