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Women-on-Board-Index #WoBIndex 2023

230115_Studie_WoB-Index_185_VII

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Frauen in den Aufsichtsräten der Unternehmen<br />

Der Blick auf die Zuwachsraten zeigt, dass der starke Anstieg der vergangenen Jahre der Anteilseignerseite<br />

geschuldet ist. Vor der Einführung der Aufsichtsratsquote durch das FüPoG I lag der<br />

durchschnittliche Frauenanteil auf der Arbeitnehmerseite bereits bei 25,2 Prozent, auf der Anteilseignerseite<br />

dagegen bei nur 16,4 Prozent. Der seitherige Anstieg liegt bei der Arbeitnehmerbank<br />

mit 12,3 Prozentpunkten wesentlich niedriger. Im selben Zeitraum wurde der Frauenanteil auf der<br />

Anteilseignerseite um 17,6 Prozentpunkte auf 34 Prozent erhöht.<br />

Die Gründe hierfür liegen insbes<strong>on</strong>dere darin, dass der Einfluss der Unternehmen auf die Auswahl der<br />

Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite gering ist. Die Arbeitnehmerseite wird in freien Wahlen<br />

der Beschäftigten bestimmt. Die Unternehmensführung kann die Aufstellung der Listen allenfalls in<br />

sehr geringem Maße beeinflussen. Bei Getrennterfüllung muss die Arbeitnehmerseite zudem selbst<br />

die gesetzliche Geschlechterquote v<strong>on</strong> mindestens 30 Prozent Frauen erfüllen. Dagegen haben zumindest<br />

in Branchen, deren Arbeitnehmer stark organisiert sind, die Gewerkschaften bei der Wahl<br />

eine bedeutende Rolle. Sie können dafür sorgen, dass sich genügend Frauen zur Wahl stellen, um<br />

einen entsprechend hohen Frauenanteil auf Arbeitnehmerseite zu erreichen.<br />

Grundsätzlich fehlt es an Transparenz in Bezug auf die Wahlen auf Arbeitnehmerseite. Denn eine<br />

entsprechende Berichterstattung in den Medien, wie sie für die Anteilseignerseite in Bezug auf die<br />

öffentliche Wahl durch die Akti<strong>on</strong>äre auf der Hauptversammlung üblich ist, gibt es bei der Arbeitnehmerseite<br />

nicht.<br />

V<strong>on</strong> den in diesem Jahr untersuchten 180 Unternehmen unterliegen 117 der Mitbestimmung und<br />

haben eine Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsgremium. Dagegen sind 63 und damit etwas mehr<br />

als ein Drittel (35 %) der 180 Unternehmen nicht mitbestimmt und haben einen ausschließlich v<strong>on</strong><br />

der Anteilseignerseite besetzten Aufsichtsrat.<br />

06 Anteil Frauen auf Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat der 160 im DAX, MDAX, SDAX und der 20 paritätisch<br />

mitbestimmten im Regulierten Markt notierten Unternehmen zur Gesamtarbeitnehmerseite<br />

(Stand 01/<strong>2023</strong>)<br />

Anzahl Mitglieder gesamt<br />

Anzahl Frauen<br />

Aufsichtsräte Arbeitnehmerseite<br />

DAX, MDAX,SDAX und Regulierter Markt<br />

(voll mitbestimmt)<br />

303<br />

809<br />

Aufsichtsräte Arbeitnehmerseite<br />

DAX<br />

110<br />

274<br />

Aufsichtsräte Arbeitnehmerseite<br />

MDAX<br />

Aufsichtsräte Arbeitnehmerseite<br />

SDAX<br />

Aufsichtsräte Arbeitnehmerseite<br />

Reg. Markt (voll mitbestimmt)<br />

67<br />

54<br />

72<br />

148<br />

198<br />

189<br />

Frauenanteile 1/<strong>2023</strong> 1/2022 1/2015<br />

insgesamt 37,5% 36,6% 25,2%<br />

DAX 40,1% 39,9% 28,5%<br />

MDAX 33,8% 35,5% 19,0%<br />

SDAX 38,1% 36,4% 24,5%<br />

TecDAX * * 35,7%<br />

Reg. Markt 36,5% 33,5% 23,9%<br />

06 WoB 185 © FidAR <strong>2023</strong><br />

Den höchsten im WoB-<strong>Index</strong> gemessenen Durchschnittswert für den Frauenanteil erreichen die<br />

DAX-40-K<strong>on</strong>zerne mit 40,1 Prozent auf der Arbeitnehmerseite. V<strong>on</strong> den 33 Unternehmen mit einer<br />

mindestens paritätisch mit Frauen und Männern besetzten Arbeitnehmerbank entfallen zwölf auf<br />

den DAX-40, dagegen nur fünf auf den MDAX, wo der Frauenanteil zum Vorjahr leicht rückgängig ist.<br />

Bei 11 der 70 SDAX-Unternehmen ist die Arbeitnehmerseite mindestens mit 50 Prozent Frauen besetzt,<br />

bei den 20 im Regulierten Markt notierten Unternehmen trifft dies auf weitere fünf K<strong>on</strong>zerne zu.<br />

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