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Women-on-Board-Index #WoBIndex 2023

230115_Studie_WoB-Index_185_VII

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Frauen in den Aufsichtsräten der Unternehmen<br />

Somit zeigt sich in der Detailanalyse eine weitgehende Umsetzung der festen Geschlechterquote<br />

v<strong>on</strong> 30 Prozent in den Aufsichtsräten. Und so, wie die Einführung der Quote auch auf die Entwicklung<br />

des Frauenanteils in den Vorständen der betroffenen Unternehmen Wirkung entfaltete, hat nun das<br />

Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände auch einen positiven Einfluss auf die Wahl v<strong>on</strong> Frauen in<br />

die Aufsichtsgremien.<br />

Anteil Frauen im Aufsichtsrat (Gesamtaufsichtsrat)<br />

Auch wenn die Ausgangsniveaus bei den aktuell 101 unter die Aufsichtsratsquote fallenden Unternehmen<br />

und bei den aktuell 79 Unternehmen, für die die Quote nicht gilt, mit 21,3 Prozent und 13,7 Prozent<br />

im Frühjahr 2015 weit auseinanderlagen – für beide Gruppen ist acht Jahre nach Inkrafttreten<br />

des FüPoG I ein ähnlicher Zuwachs zu verzeichnen. V<strong>on</strong> einem niedrigen Niveau ausgehend hat sich<br />

der Frauenanteil bei den Nicht-Quotenunternehmen damit mehr als verdoppelt. Diese Unternehmen<br />

müssen seit 2015 unter anderem für den Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil definieren<br />

und veröffentlichen. Diese Zielgrößenpflicht und der damit verbundene öffentliche Druck durch die<br />

anhaltenden Diskussi<strong>on</strong>en bes<strong>on</strong>ders zur Zielgröße Null dürften einen erheblichen Einfluss auf die<br />

Steigerungsrate gehabt haben.<br />

01 Entwicklung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten seit Januar 2015 – Vergleich der Veränderungen<br />

bei den 101 paritätisch mitbestimmten und den 79 nicht paritätisch mitbestimmten Unternehmen<br />

(Stand 01/<strong>2023</strong>)<br />

alle 180 Unternehmen<br />

79 nicht der Quote unterliegende Unternehmen<br />

101 börsennotierte und voll mitbestimmte Unternehmen<br />

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 <strong>2023</strong><br />

35 %<br />

30 %<br />

25 %<br />

Frauenanteil mit Quote: + 15,9<br />

Frauenanteil gesamt: + 15,4<br />

20 %<br />

15 %<br />

Frauenanteil ohne Quote: + 15,6<br />

10 %<br />

01 WoB 185 © FidAR <strong>2023</strong><br />

FidAR – <str<strong>on</strong>g>Women</str<strong>on</strong>g>-<strong>on</strong>-<strong>Board</strong>-<strong>Index</strong> 185 – <strong>2023</strong><br />

Nimmt man allerdings die Vorgaben der am 27. Dezember 2022 in Kraft getretenen EU-Führungspositi<strong>on</strong>en-Richtlinie<br />

4 als Maßstab, ist für einen großen Teil der Unternehmen noch viel Luft nach<br />

oben. Denn einen Frauenanteil im Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften v<strong>on</strong> mindestens<br />

40 Prozent erreicht bislang mit 57 nur knapp ein Drittel der 180 untersuchten Unternehmen (31,7 %).<br />

Auch wenn Deutschland die EU- weite Regelung voraussichtlich nicht umsetzen muss 5 , sollte die<br />

Zielmarke v<strong>on</strong> 40 Prozent Frauen im Aufsichtsrat mit Blick auf die EU künftig v<strong>on</strong> allen hierzulande<br />

börsennotierten Unternehmen angestrebt werden.<br />

4 Europäischer Rat: Ausgewogenere Vertretung v<strong>on</strong> Frauen und Männern in Leitungsorganen v<strong>on</strong> Unternehmen. www.c<strong>on</strong>silium.europa.eu/de/<br />

policies/gender-balance-corporate-boards/ (aufgerufen am 26.05.<strong>2023</strong>).<br />

5 „Mitgliedstaaten, die bereits über ein wirksames System verfügen, können dies beibehalten, sofern es mindestens genauso effizient wie das<br />

vorgeschlagene System bei der Erreichung des Ziels ist, bis 2026 40 % der Stellen nicht geschäftsführender Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder<br />

an Pers<strong>on</strong>en des unterrepräsentierten Geschlechts zu vergeben. Den Mitgliedstaaten steht es außerdem frei, Maßnahmen einzuführen, die<br />

über das vorgeschlagene System hinausgehen.“ ebenda.<br />

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