Aktuell - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung
Aktuell - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung
Aktuell - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung
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Gesetz und Satzung verpflichten die<br />
Unternehmer, Änderungen im Unternehmen<br />
(z. B. Zu- oder Abgang von<br />
Flächen, Unternehmerwechsel, Art der<br />
Flächennutzung) der Berufsgenossenschaft<br />
innerhalb von vier Wochen nach<br />
Eintritt schriftlich mitzuteilen. Betroffen<br />
ist auch die Nutzung von ehemals<br />
stillgelegten Flächen.<br />
Tierhaltung<br />
Änderungen im Tierbereich sollen bis<br />
spätestens zum 15. Januar des folgenden<br />
Jahres schriftlich mitgeteilt<br />
werden. Das heißt, dass die im Jahr<br />
2008 eingetretenen Änderungen der<br />
Tierhaltung / -erzeugung bis spätestens<br />
15. Januar 2009 zu melden sind.<br />
Stillgelegte Flächen<br />
<strong>Die</strong> meisten der stillgelegten Flächen<br />
werden wieder bewirtschaftet. Um<br />
Beitragsnachforderungen zu vermeiden,<br />
muss dies der Berufsgenossen-<br />
8 Sicher Leben 6 / 2008<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Mitwirkungspflicht<br />
Betriebliche Änderungen melden<br />
<strong>Die</strong> Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden nach Ablauf des Kalenderjahres im Wege der Umlage<br />
festgesetzt. Um die Beiträge für das Jahr 2008, die im kommenden Februar angefordert werden, auf<br />
der Grundlage der tatsächlichen Betriebsverhältnisse richtig berechnen zu können, ist die Berufsgenossenschaft<br />
auf die Hilfe ihrer Landwirte angewiesen.<br />
In eigener Sache<br />
Erreichbarkeit<br />
zum Jahreswechsel<br />
Am Montag, dem 29. und <strong>Die</strong>nstag,<br />
dem 30. Dezember 2008 sind<br />
die Büros der LSV Niedersachsen-<br />
Bremen an allen Standorten regulär<br />
geöffnet. Für Fragen sind unsere<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
unter den bekannten Telefonnummern<br />
wie gewohnt zu erreichen.<br />
Am Freitag, dem 2. Januar 2009,<br />
bleiben die <strong>Die</strong>nststellen wegen<br />
des zu erwartenden geringen Beratungsbedarfs<br />
und erforderlicher<br />
Systemarbeiten an unserer Elektronischen<br />
Datenverarbeitung geschlossen.<br />
Vielen Dank für Ihr Verständnis.<br />
Ihre <strong>Landwirtschaftliche</strong><br />
<strong>Sozialversicherung</strong><br />
Niedersachsen - Bremen<br />
schaft unter Angabe der Nutzungsart<br />
mitgeteilt werden.<br />
Auch Zupachtungen zählen<br />
<strong>Die</strong> Verpflichtung der Unternehmer erstreckt<br />
sich nicht nur auf die Mitteilung<br />
von Verringerungen der beitragsrelevanten<br />
Betriebsdaten. Auch Flächenübernahmen,<br />
Erhöhungen der Tierzahlen<br />
(z. B. nach Neu- oder Umbau von<br />
Stallungen), der Beginn neuer Tierhaltungsformen<br />
oder die Aufnahme<br />
neuer Betriebszweige (z. B. Bauerncafe,<br />
Landschaftspflege, Lohnfuhren)<br />
sind meldepflichtig.<br />
Genaue Angaben<br />
Genaue und vollständige Angaben zu<br />
den Betriebsverhältnissen sind ferner<br />
für die zügige Antragsbearbeitung –<br />
insbesondere auch bei Alterskasse und<br />
Krankenkasse – von großer Wichtigkeit.<br />
Von Meldungen an andere Stellen<br />
(Landwirtschaftskammer, Gemein-<br />
den) erhält die Berufsgenossenschaft<br />
zwar teilweise Kenntnis. Da die erforderlichen<br />
Angaben dort aber nicht<br />
vollständig vorliegen, ist die Berufsgenossenschaft<br />
auf separate Informationen<br />
angewiesen.<br />
Formular zurücksenden<br />
<strong>Die</strong> Änderungsanzeige auf den folgenden<br />
Seiten sollte bei noch nicht<br />
mitgeteilten Änderungen der Berufsgenossenschaft<br />
jetzt unverzüglich<br />
übersandt werden. Weitere Formulare<br />
stehen auch im Internet unter<br />
www.nb.lsv.de<br />
Rubrik Mitgliedschaft / Beitrag ><br />
Berufsgenossenschaft ><br />
Mitgliedschaft > Meldepflichten<br />
zur Verfügung.<br />
Hartmut Fanck<br />
Kataster – Mitgliedschaft – Beitrag<br />
� 05 11 80 73 - 5 50