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Aktuell - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung

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Gesetz und Satzung verpflichten die<br />

Unternehmer, Änderungen im Unternehmen<br />

(z. B. Zu- oder Abgang von<br />

Flächen, Unternehmerwechsel, Art der<br />

Flächennutzung) der Berufsgenossenschaft<br />

innerhalb von vier Wochen nach<br />

Eintritt schriftlich mitzuteilen. Betroffen<br />

ist auch die Nutzung von ehemals<br />

stillgelegten Flächen.<br />

Tierhaltung<br />

Änderungen im Tierbereich sollen bis<br />

spätestens zum 15. Januar des folgenden<br />

Jahres schriftlich mitgeteilt<br />

werden. Das heißt, dass die im Jahr<br />

2008 eingetretenen Änderungen der<br />

Tierhaltung / -erzeugung bis spätestens<br />

15. Januar 2009 zu melden sind.<br />

Stillgelegte Flächen<br />

<strong>Die</strong> meisten der stillgelegten Flächen<br />

werden wieder bewirtschaftet. Um<br />

Beitragsnachforderungen zu vermeiden,<br />

muss dies der Berufsgenossen-<br />

8 Sicher Leben 6 / 2008<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Mitwirkungspflicht<br />

Betriebliche Änderungen melden<br />

<strong>Die</strong> Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden nach Ablauf des Kalenderjahres im Wege der Umlage<br />

festgesetzt. Um die Beiträge für das Jahr 2008, die im kommenden Februar angefordert werden, auf<br />

der Grundlage der tatsächlichen Betriebsverhältnisse richtig berechnen zu können, ist die Berufsgenossenschaft<br />

auf die Hilfe ihrer Landwirte angewiesen.<br />

In eigener Sache<br />

Erreichbarkeit<br />

zum Jahreswechsel<br />

Am Montag, dem 29. und <strong>Die</strong>nstag,<br />

dem 30. Dezember 2008 sind<br />

die Büros der LSV Niedersachsen-<br />

Bremen an allen Standorten regulär<br />

geöffnet. Für Fragen sind unsere<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

unter den bekannten Telefonnummern<br />

wie gewohnt zu erreichen.<br />

Am Freitag, dem 2. Januar 2009,<br />

bleiben die <strong>Die</strong>nststellen wegen<br />

des zu erwartenden geringen Beratungsbedarfs<br />

und erforderlicher<br />

Systemarbeiten an unserer Elektronischen<br />

Datenverarbeitung geschlossen.<br />

Vielen Dank für Ihr Verständnis.<br />

Ihre <strong>Landwirtschaftliche</strong><br />

<strong>Sozialversicherung</strong><br />

Niedersachsen - Bremen<br />

schaft unter Angabe der Nutzungsart<br />

mitgeteilt werden.<br />

Auch Zupachtungen zählen<br />

<strong>Die</strong> Verpflichtung der Unternehmer erstreckt<br />

sich nicht nur auf die Mitteilung<br />

von Verringerungen der beitragsrelevanten<br />

Betriebsdaten. Auch Flächenübernahmen,<br />

Erhöhungen der Tierzahlen<br />

(z. B. nach Neu- oder Umbau von<br />

Stallungen), der Beginn neuer Tierhaltungsformen<br />

oder die Aufnahme<br />

neuer Betriebszweige (z. B. Bauerncafe,<br />

Landschaftspflege, Lohnfuhren)<br />

sind meldepflichtig.<br />

Genaue Angaben<br />

Genaue und vollständige Angaben zu<br />

den Betriebsverhältnissen sind ferner<br />

für die zügige Antragsbearbeitung –<br />

insbesondere auch bei Alterskasse und<br />

Krankenkasse – von großer Wichtigkeit.<br />

Von Meldungen an andere Stellen<br />

(Landwirtschaftskammer, Gemein-<br />

den) erhält die Berufsgenossenschaft<br />

zwar teilweise Kenntnis. Da die erforderlichen<br />

Angaben dort aber nicht<br />

vollständig vorliegen, ist die Berufsgenossenschaft<br />

auf separate Informationen<br />

angewiesen.<br />

Formular zurücksenden<br />

<strong>Die</strong> Änderungsanzeige auf den folgenden<br />

Seiten sollte bei noch nicht<br />

mitgeteilten Änderungen der Berufsgenossenschaft<br />

jetzt unverzüglich<br />

übersandt werden. Weitere Formulare<br />

stehen auch im Internet unter<br />

www.nb.lsv.de<br />

Rubrik Mitgliedschaft / Beitrag ><br />

Berufsgenossenschaft ><br />

Mitgliedschaft > Meldepflichten<br />

zur Verfügung.<br />

Hartmut Fanck<br />

Kataster – Mitgliedschaft – Beitrag<br />

� 05 11 80 73 - 5 50

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