28.12.2012 Aufrufe

Aktuell - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Aktuell - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Aktuell - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

sich ab 2009 auf 217 Euro monatlich<br />

belaufen. Weitere Informationen hierzu<br />

auf Seite 23.<br />

Wege zur Ausgabensenkung<br />

Insbesondere im Bereich der landwirtschaftlichen<br />

Unfallversicherung wurden<br />

durch das „Gesetz zur Modernisierung<br />

der landwirtschaftlichen <strong>Sozialversicherung</strong>“<br />

Maßnahmen zur Reduzierung<br />

der Ausgaben ergriffen.<br />

Erinnert sei an die Aktion zur Abfindung<br />

laufender Unfallrenten und an<br />

die eingeschränkten Leistungsvoraussetzungen<br />

für Landwirte und deren<br />

Ehegatten nach Arbeitsunfällen und<br />

Berufskrankheiten. Wie die aktuelle<br />

Situation in der Krankenversicherung<br />

zeigt, ist aber auch die landwirtschaftliche<br />

<strong>Sozialversicherung</strong> im Bereich der<br />

Ausgaben teilweise „fremdbestimmt“<br />

und muss gesetzlich vorgegebene<br />

Ausgabensteigerungen umsetzen. Aus<br />

Sicht der Beitragszahler bleibt zu hoffen,<br />

dass es in absehbarer Zeit nicht erneut<br />

zu so deutlichen Zusagen an die<br />

Leistungserbringer im Gesundheitswesen<br />

kommt. Das belastet die Ausgabensituation<br />

der Krankenkasse wie<br />

auch der Berufsgenossenschaft gegenwärtig<br />

überproportional.<br />

Selbstverwaltung und Geschäftsführung<br />

versuchen, das gesetzlich vorgegebene<br />

Ziel der Einsparung von<br />

20 Prozent der Verwaltungskosten bis<br />

2014 (zu 2004) zu erreichen. <strong>Die</strong> Verwaltungskosten<br />

sind mit unter 4 Prozent<br />

ohnehin vergleichsweise günstig.<br />

<strong>Die</strong> deshalb nicht leichte Aufgabe<br />

wird z. B. durch tarifliche Lohnerhöhungen<br />

und steigende Sachkosten<br />

noch erschwert, denn diese sind zusätzlich<br />

einzusparen.<br />

Umso wichtiger ist die weiterhin konsequente<br />

Umsetzung des seit 2003 fortgeschriebenen<br />

Personal- und Organisationsentwicklungskonzeptes<br />

der LSV-<br />

Gemeinschaft Niedersachsen-Bremen.<br />

Nur dann besteht eine Chance, das<br />

vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel zu<br />

erreichen und die regionale LSV-Gemeinschaft<br />

für die Landwirte in Niedersachsen<br />

und Bremen zu erhalten.<br />

Allerdings muss auch darauf hingewiesen<br />

werden, dass trotz aller Anstrengungen<br />

von Haupt- und Ehrenamt<br />

die Höhe der Beiträge selbstständiger<br />

Landwirte für ihr eigenständiges <strong>Sozialversicherung</strong>ssystem<br />

nur dann akzeptabel<br />

gestaltet werden kann, wenn<br />

der Gesetzgeber sich auch weiterhin<br />

an der Finanzierung der Lasten durch<br />

Bundesmittel beteiligt.<br />

Seit zwei Jahren werden bei der Festlegung<br />

der beitragsrelevanten Berechnungseinheiten<br />

(BE) pro Hektar / Tier<br />

neben dem geschätzten Arbeitsbedarf<br />

auch die tatsächlich entstandenen Aufwendungen<br />

der Berufsgenossenschaft<br />

berücksichtigt. Bereits in 2006 wurde<br />

hierzu festgelegt, dass eine Überprüfung<br />

der gefundenen Ansätze schon<br />

nach zwei Jahren erfolgen soll. Nach<br />

der deshalb erneut durchgeführten wissenschaftlichen<br />

Bewertung der Arbeitsbedarfe<br />

und der entstandenen Aufwendungen<br />

sind mehrere Ansätze zu<br />

ändern. Grundsätzlich ist festzustellen,<br />

dass sich die Arbeitsbedarfe ganz überwiegend<br />

verringert haben. Bei den Aufwendungen<br />

der einzelnen Produktionsverfahren<br />

wurden die Feststellungen aus<br />

dem Jahr 2006 im Wesentlichen bestätigt.<br />

Insgesamt reduziert sich durch<br />

die Änderungen die Gesamtsumme der<br />

Berechnungseinheiten. Auch wenn die<br />

sonstigen Eckwerte für die Beitragsfestsetzung<br />

stabil sind, wird der Vorstand<br />

deshalb im Februar 2009 den Wert einer<br />

BE (Umlagefuß) erhöhen müssen. Einzelbetrieblich<br />

wird das Niveau der Beiträge<br />

jedoch voraussichtlich und vorbehaltlich<br />

der Vorstandsentscheidung in den meisten<br />

Fällen unverändert bleiben können.<br />

Geringfügige einzelbetriebliche „Verwerfungen“<br />

sind allerdings nicht auszuschließen.<br />

Ursächlich hierfür ist z.B. die<br />

Absenkung des Beitragsansatzes für allgemeine<br />

Arbeiten. <strong>Die</strong> neuen Ansätze –<br />

ausgedrückt in BE – sind im Detail im Internet<br />

unter www.nb.lsv.de zu finden.<br />

Teilzahlungen<br />

<strong>Die</strong> Einführung von Teilzahlungen bei<br />

Beiträgen zur Berufsgenossenschaft von<br />

mehr als 1.200 Euro ist Folge einer gesetzlichen<br />

Vorgabe. Für alle Beitragszahlungen<br />

bis 1.200 Euro ändert sich<br />

nichts. Der Beitrag ist in einer Summe<br />

voraussichtlich am 15. März 2009 zu<br />

zahlen. Übersteigt der Beitrag jedoch<br />

den genannten Grenzwert, wird der Beitrag<br />

in drei Teilbeträgen voraussichtlich<br />

am 15. März 2009, am 15. Juni 2009<br />

und am 15. September 2009 fällig, das<br />

<strong>Aktuell</strong><br />

Berufsgenossenschaft<br />

Änderungen beim Beitrag<br />

Nach wissenschaftlicher Überprüfung wurde der Abschätztarif aktualisiert.<br />

Außerdem können Beiträge über 1.200 Euro künftig in<br />

drei Teilbeträgen gezahlt werden. Beide Änderungen gelten bereits<br />

ab der Beitragsrechnung 2009 für 2008.<br />

heißt, das Geld muss an diesen Tagen<br />

bei der Berufsgenossenschaft eingegangen<br />

sein! Auf die rechtzeitige Überweisung<br />

sollte unbedingt geachtet werden,<br />

denn jede verspätete Zahlung führt unweigerlich<br />

zu hohen Säumniszuschlägen.<br />

Um dies für alle Beitragszahler zu<br />

vermeiden, sollten die Beiträge im Bankeinzugsverfahren<br />

gezahlt werden. Eine<br />

kurze formlose Erklärung reicht hierfür<br />

aus. <strong>Die</strong>se wird auch gern telefonisch<br />

entgegengenommen und schriftlich<br />

bestätigt. Säumniszuschläge, Mahnungen<br />

u. ä. können dann nicht mehr<br />

entstehen.<br />

Im Februar des kommenden Jahres werden<br />

die Beitragsbescheide 2009 (für<br />

2008) übersandt. <strong>Die</strong> Zahltermine werden<br />

in den Beitragsbescheiden ausdrücklich<br />

genannt.<br />

Hartmut Fanck<br />

Kataster – Mitgliedschaft – Beitrag<br />

� 05 11 80 73 - 5 50<br />

Sicher Leben 6 / 2008 7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!