28.12.2012 Aufrufe

Aktuell - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Aktuell - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Aktuell - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Die</strong> Mittel für die von der Bundesagentur<br />

für Arbeit auszuzahlenden Insolvenzgelder<br />

wurden seit Jahrzehnten<br />

von den Berufsgenossenschaften eingezogen.<br />

Den Mitgliedern der landwirtschaftlichenBerufsgenossenschaften<br />

dürfte dies weitgehend unbekannt<br />

sein, da diese – mit Ausnahme der Berufsgenossenschaft<br />

für den Gartenbau<br />

– wegen des geringen Volumens<br />

auf einen zusätzlichen Beitrag verzichtet<br />

haben.<br />

Zum 1. Januar 2009 wird der Einzug<br />

der Insolvenzgeldumlage den Krankenkassen<br />

übertragen. Zuständig für<br />

den Einzug ist die Krankenkasse, an<br />

die die <strong>Sozialversicherung</strong>sbeiträge<br />

des Arbeitnehmers abgeführt werden.<br />

Für 2009 wurde ein bundesweit<br />

einheitlicher Beitragssatz von 0,1 Prozent<br />

festgesetzt. <strong>Die</strong>ser wird aus dem<br />

rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelt<br />

der Arbeitnehmer berechnet.<br />

Unverändert ist die Insolvenzgeldumlage<br />

ausschließlich vom Ar-<br />

Alterssicherung<br />

der Landwirte<br />

Neu für 2009<br />

In der landwirtschaftlichen Al terssicherung<br />

ist ab Januar 2009 eine<br />

Beitragsanpassung in Abhängigkeit<br />

von der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

auf monatlich 217 Euro in<br />

den alten Bundesländern und 183<br />

Euro in den neuen Bundesländern<br />

vorgesehen. Der Beitragszuschuss<br />

in der Alterssicherung wird entsprechend<br />

angepasst.<br />

Veranlasste Daueraufträge soll ten<br />

jetzt geändert werden.<br />

Das ändert sich 2009<br />

Information für landwirtschaftliche Arbeitgeber<br />

Insolvenzgeldumlage neu geregelt<br />

Durch gesetzliche Änderung wird ab 01.01.2009 der Einzug der Insolvenzgeldumlage den Krankenkassen<br />

übertragen. Zum gleichen Zeitpunkt werden die Entgeltmeldungen der Arbeitgeber (DEÜV-Meldungen)<br />

um einen „Datenbaustein Unfallversicherung“ ergänzt.<br />

beitgeber zu tragen. Im Beitragsnachweis<br />

ist der Umlagebetrag unter der<br />

neuen Beitragsgruppe „0050“ einzutragen.<br />

<strong>Die</strong> Krankenkassen leiten die<br />

Insolvenzgeldumlage an die Bundesagentur<br />

für Arbeit weiter.<br />

Auf den Beitragsgruppenschlüssel<br />

in der Meldung zur <strong>Sozialversicherung</strong><br />

hat die Insolvenzgeldumlage keinen<br />

Einfluss. Bei Arbeitslosenversicherungspflicht<br />

des Arbeitnehmers ist<br />

weiterhin die „0010“ – bzw. „0020“<br />

bei Personen über 65 Jahren – anzugeben.<br />

Ebenfalls ab 1. Januar 2009 werden<br />

die Entgeltmeldungen (auch für<br />

Zeiten des Jahres 2008!) um einen<br />

neuen „Datenbaustein Unfallversicherung“<br />

erweitert. Für Arbeitgeber, die<br />

Mitglieder einer landwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaft sind, werden<br />

jedoch nur Grunddaten benötigt. Bei<br />

Zugehörigkeit zur LBG Niedersachsen-<br />

Bremen sind nebenstehende Daten<br />

einzutragen.<br />

Betriebsnummer<br />

des UV-Trägers<br />

Mitgliedsnummer<br />

Betriebsnummer<br />

des UV-Trägers,<br />

dessen Gefahrtarifstelle<br />

angewandt wird<br />

GefahrtarifstelleBeitragspflichtiges<br />

Arbeitsentgelt<br />

Arbeitsstunden<br />

Beitragszuschuss 2009 (alle Werte in EUR)<br />

Information<br />

29 13 93 36<br />

keine Angaben<br />

erforderlich<br />

21 93 93 36<br />

88 88 88 88<br />

keine Angaben<br />

erforderlich<br />

keine Angaben<br />

erforderlich<br />

Etwaige Fragen sind zeitnah mit der<br />

zuständigen Krankenkasse zu klären.<br />

Hartmut Fanck<br />

Jahreseinkommen bis Beitragszuschuss<br />

Allein stehende Verhei ratete Alte Länder Neue Länder<br />

8.220 16.440 130 110<br />

8.740 17.480 122 102<br />

9.260 18.520 113 95<br />

9.780 19.560 104 88<br />

10.300 20.600 95 81<br />

10.820 21.640 87 73<br />

11.340 22.680 78 66<br />

11.860 23.720 69 59<br />

12.380 24.760 61 51<br />

12.900 25.800 52 44<br />

13.420 26.840 43 37<br />

13.940 27.880 35 29<br />

14.460 28.920 26 22<br />

14.980 29.960 17 15<br />

15.500 31.000 9 7<br />

Sicher Leben 6 / 2008 23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!