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Aktuell - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung

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Stichpunktartig soll die folgende Auflistung<br />

einen kurzen Überblick über<br />

diese Satzungsänderungen sowie die<br />

in der Satzung der Pflegekasse eingetretenen<br />

Änderungen geben.<br />

Weitere Satzungsänderungen werden<br />

ausführlich in gesonderten Artikeln<br />

dieser Ausgabe von Sicher Leben dargestellt.<br />

Berufsgenossenschaft<br />

§ 23 Abs. 3 Wiedererkrankung<br />

Für die Betriebs- und Haushaltshilfe<br />

während Arbeitsunfähigkeit anlässlich<br />

von Wiedererkrankungen wird nunmehr<br />

eine Höchstanspruchsdauer von<br />

16 Wochen innerhalb einer 3-Jahres-<br />

Frist (Blockfrist) eingeführt. <strong>Die</strong> Blockfrist<br />

beginnt mit dem Tag der erstmaligen<br />

Inanspruchnahme von Betriebs-<br />

und Haushaltshilfe. Im Ergebnis handelt<br />

es sich um die gleiche Regelung,<br />

wie sie schon seit vielen Jahren für die<br />

LKK NB oder LAK NB gelten.<br />

§ 25 Erstreckung der Betriebshilfe<br />

Zweck des geänderten Abs. 1 (…, oder<br />

die die Mindestgröße nach § 1 Abs. 5<br />

ALG nicht erreichen …):<br />

Mit der Ergänzung wird dem Bedürfnis,<br />

z. B. der Unternehmen mit geringem<br />

Flächenbestand, aber erheblichem<br />

Viehbesatz, Rechnung getragen.<br />

Zweck des neuen Absatzes 2:<br />

<strong>Die</strong>se Vorschrift bildet nunmehr die<br />

rechtliche Grundlage für den Anspruch<br />

auf Betriebshilfe für die einem landwirtschaftlichen<br />

Unternehmen zugeordneten<br />

Nebenunternehmen.<br />

§§ 27 – 27b Art und Form der Betriebs-<br />

und Haushaltshilfe, Ersatzkräfte<br />

<strong>Die</strong> Neufassung entspricht der seit<br />

1. Januar 2008 neu geregelten Leistungsgewährung<br />

nach § 55 Abs.1 SGB<br />

VII i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung<br />

des Rechts der landwirtschaftlichen<br />

<strong>Sozialversicherung</strong> (LSVMG).<br />

<strong>Die</strong> bisherige vorrangige Gestellung<br />

einer Ersatzkraft vor der Erstattung der<br />

Kosten für eine selbst beschaffte Ersatzkraft<br />

ist für die Zukunft aufgehoben.<br />

Aus diesem Grund müssen § 27<br />

<strong>Aktuell</strong><br />

Satzungsänderungen<br />

Neben den lediglich redaktionellen und textlichen Anpassungen der Satzungen von Berufsgenossenschaft,<br />

Alterskasse, Kranken- und Pflegekasse wurden bei der Berufsgenossenschaft die Textabschnitte<br />

„Betriebs- und Haushalftshilfe“ komplett überarbeitet.<br />

bis § 27 b neu in die Satzung der LBG<br />

NB aufgenommen werden. Allerdings<br />

sind Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte<br />

grundsätzlich zu berücksichtigen.<br />

§ 27c Selbstbeteiligung bei Betriebs-<br />

und Haushaltshilfe (10 Euro pro Einsatztag)<br />

<strong>Die</strong> Neufassung entspricht der Neuregelung<br />

des § 55 Abs.2 SGB VII i. d. F.<br />

des LSVMG<br />

Pflegekasse<br />

<strong>Die</strong> Neuausgabe der Satzung der Pflegekasse<br />

resultiert u. a. aus einer Anpassung<br />

an die Mustersatzung der<br />

<strong>Landwirtschaftliche</strong>n Pflegekassen. Ergänzt<br />

wurde die Satzung um den Bereich<br />

„Kooperation mit privaten Versicherungsunternehmen“.<br />

Zur Ergän-<br />

Unfall in der Tierhaltung<br />

Drängelnde Kühe<br />

verletzten Landwirtin<br />

Landwirtin Thea V. melkte morgens<br />

in einem Durchtreibe-Melkstand die<br />

Kühe. Der Melkstandbereich ist durch<br />

Absperrgitter und ein Schwenktor<br />

vom Warteraum der Kühe getrennt.<br />

Als die Landwirtin das Tor zum Warteraum<br />

öffnete, um die nächsten Tiere<br />

in den Melkstand zu lassen, drängelten<br />

einige Kühe so stark durch die<br />

Toröffnung, dass die Landwirtin zwischen<br />

zwei Kühe geriet und die rechte<br />

Hand erheblich verletzt wurde.<br />

Um einen derartigen Unfall zukünftig<br />

zu vermeiden, will der Unternehmer<br />

das Tor auf pneumatische Betätigung<br />

mit Fernbedienung umbauen.<br />

Sein Kommentar: „Das ist nicht nur<br />

sicherer, sondern spart auch noch<br />

Zeit“! Ein gutes Beispiel, das Schule<br />

machen sollte.<br />

Werner Köhne<br />

Technischer Aufsichtsdienst<br />

� 05 11 80 73 - 4 84<br />

zung des sozialen Pflegeversicherungsschutzes<br />

bietet die Pflegekasse jetzt<br />

die Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge<br />

zwischen ihren Versicherten<br />

und privaten Versicherungsunternehmen<br />

auf Grundlage der jeweiligen<br />

Kooperationsvereinbarung an.<br />

<strong>Die</strong> abschließenden Genehmigungen<br />

der zuständigen Aufsichtsbehörden,<br />

dem Niedersächsischen Ministerium<br />

für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit<br />

(MS) lagen bei Redaktionsschluss<br />

noch nicht vor.<br />

Alle Neuregelungen der Satzungen<br />

werden nach Genehmigung im Internet<br />

unter www.nb.lsv.de Rubrik „Wir<br />

über uns“ veröffentlicht.<br />

Thomas Borsutzke<br />

Selbstverwaltung<br />

� 05 11 80 73 - 1 12<br />

Nach einem Unfall wird dieses Tor auf<br />

Fernbedienung umgebaut<br />

Foto: Köhne<br />

Sicher Leben 6 / 2008 11

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