CJH_HK_2023 (1)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der C. Jul. Herbertz GmbH, Solingen<br />
.<br />
V. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche.<br />
Angelieferte Gegenstände sind, sofern sie<br />
ausschließlich unwesentliche Mängel aufweisen, unbeschadet<br />
der Rechte in Abschnitt H. vom Kunden entgegenzunehmen.<br />
VI. Für Mängel des Liefergegenstandes leisten wir zunächst<br />
Nacherfüllung, wobei uns die Wahl zwischen der<br />
Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) und der Lieferung<br />
einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) vorbehalten<br />
ist. Wir können mindestens zwei Mal vorhandene<br />
Mängel beseitigen oder Ersatz liefern; wir können von<br />
Nachbesserung zu Ersatzlieferung wechseln. Dabei sind<br />
wir im Rahmen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung<br />
nur zur Lieferung solcher Ware verpflichtet, die der ursprünglichen<br />
Bestellung entsprechen. Ersetzte Teile werden<br />
unser Eigentum.<br />
VII. Der Kunde kann erst dann im Rahmen der gesetzlichen<br />
Vorschriften den Rücktritt vom Vertrag erklären<br />
oder Schadensersatz gemäß Abschnitt L. verlangen,<br />
wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen<br />
Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist<br />
zur Nacherfüllung fruchtlos verstreichen lassen oder ein<br />
Fehlschlagen der Nacherfüllung vorliegt. Eine Nacherfüllungsfrist<br />
ist angemessen, wenn sie der Hälfte der<br />
ursprünglichen Lieferfrist entspricht, mindestens aber 2<br />
Wochen beträgt. Das Recht auf Herabsetzung der Vergütung<br />
(Minderung) ist grundsätzlich ausgeschlossen.<br />
VIII. Durch die Nacherfüllung entstehende Kosten tragen<br />
wir nicht, soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen,<br />
dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort<br />
als dem Erfüllungsort verbracht worden ist, es sei denn<br />
dies entspräche seinem vertragsmäßigen Gebrauch.<br />
IX. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen<br />
übernommen: Fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,<br />
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch den<br />
Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, ungeeignete<br />
Betriebsmittel, chemische, elektronische oder elektrische<br />
Einflüsse, auch sofern sie nicht auf ein Eigenverschulden<br />
des Kunden zurückzuführen sind.<br />
X. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendigen<br />
erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen<br />
hat uns der Kunde nach Verständigung mit uns<br />
die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst<br />
sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden<br />
Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung<br />
der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig<br />
großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen<br />
sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder<br />
durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der<br />
notwendigen Kosten zu verlangen.<br />
XI. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß<br />
nach, besteht für uns keine Haftung für die daraus entstehenden<br />
Folgen. Gleiches gilt für ohne die vorherige<br />
Zustimmung von uns vorgenommene Änderungen des<br />
Liefergegenstandes.<br />
XII. Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung<br />
bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.<br />
XIII. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte<br />
mit folgenden Abweichungen: Die Verjährungsfrist für<br />
Ansprüche aus Sachmängeln wird auf 12 Monate ab Ablieferung<br />
begrenzt. Diese Verjährungsfrist gilt auch für<br />
die vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche<br />
des Kunden, die auf einem Sachmangel<br />
der Ware beruhen.<br />
Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen<br />
(1.) für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des<br />
Körpers oder der Gesundheit,<br />
(2.) für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,<br />
(3.) soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben,<br />
(4.) im Falle unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen<br />
Verschuldens,<br />
(5.) soweit wir eine Garantie übernommen haben,<br />
(6.) für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung<br />
an einen Verbraucher (§ 445b BGB).<br />
Bei gebrauchten Waren sind Rechte und Ansprüche aufgrund<br />
von Mängeln ausgeschlossen.<br />
XIV. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung führt nicht<br />
zum Neubeginn der Verjährungsfrist. Diese verlängert<br />
sich jedoch um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten<br />
verursachten Unterbrechungen der Nutzung.<br />
L. Haftung /Schadenersatz und Aufwendungen<br />
Wir haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen<br />
der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der<br />
folgenden Bestimmungen.<br />
I. Wir haften nicht für Schäden, die aufgrund eines Mangels<br />
jedoch nicht am Werk selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).<br />
Dies gilt nicht sofern wir den Mangel<br />
arglistig verschwiegen haben, eine eventuell eingeräumte<br />
Beschaffenheitsgarantie nicht eingehalten wurde sowie<br />
bei Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit<br />
oder der Freiheit. Ferner gilt dieser Ausschluss<br />
nicht, sofern es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige<br />
Pflichtverletzung handelt.<br />
II. Wir haften uneingeschränkt für Schäden die aufgrund<br />
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />
entstehen. Außerdem haften wir uneingeschränkt bei<br />
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist und im Rahmen<br />
einer Garantie.<br />
III. Wir haften ebenfalls uneingeschränkt, wenn dies aufgrund<br />
zwingender gesetzlicher Vorschriften vorgeschrieben<br />
ist.<br />
IV. Im Übrigen haften wir bei fahrlässiger Verletzung<br />
einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertrag, lediglich in<br />
Höhe eines vorhersehbaren, typischerweise entstehenden<br />
Durchschnittsschadens. Bei wesentlichen Vertragspflichten<br />
handelt es sich um Pflichten, die wir im Rahmen<br />
des Vertrages zur Erreichung des Vertragszweckes auferlegt<br />
wurden und auf die der Käufer regelmäßig vertrauen<br />
durfte, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung des<br />
Vertrages erst aufgrund der Erfüllung dieser Pflichten<br />
möglich ist.<br />
V. Bei der fahrlässigen Verletzung einer für den Vertrag<br />
nicht wesentlichen Pflicht (Nebenpflicht), ist die Ersatzpflicht<br />
begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes.<br />
VI. Diese Regelungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche<br />
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,<br />
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />
M. Nutzungsrechte<br />
I. Zur Erleichterung des Weiterverkaufs der Ware stellen<br />
wir unseren Kunden im Händlerbereich auf unserer Internetseite<br />
sowie in unseren Katalogen Abbildungen und<br />
Werbetexte bezüglich der gekauften Ware zu dessen eigenen<br />
Werbezwecken zur Verfügung. Das von uns über den<br />
Herbertz-FTP-Bilddatenserver, über www. cjherbertz.de<br />
und im Händlerbereich des Onlineshops bereitgestellte<br />
Logo-, Bild- und Textmaterial kann unser Vertragspartner<br />
zur Bewerbung der Produkteverwenden. Diese Zusage<br />
bezieht sich nicht auf die Produkte von Thermacell und<br />
YAXELL und ist bis auf Widerruf durch uns gültig.<br />
II. Die Erteilung dieses Nutzungsrechts gilt nur in Verbindung<br />
mit der gleichzeitigen Abnahme der entsprechenden<br />
Ware durch unseren Vertragspartner über uns.<br />
III. Die Weitergabe der von dem Kunden zur Verfügung gestellten<br />
Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Im Falle einer<br />
unberechtigten Weitergabe an Dritte erlischt das Recht<br />
auf Nutzung der Daten des Kunden mit sofortiger Wirkung.<br />
Die genutzten Daten sind regelmäßig, spätestens<br />
alle 14 Tage, zu aktualisieren.<br />
N. Schutzrechte<br />
I. Der Kunde gestattet der C. Jul. Herbertz GmbH zeitlich<br />
und räumlich unbeschränkt die Nutzung sowie die Weitergabe<br />
von Daten- und Bildmaterial, welches der Kunde<br />
der C. Jul. Herbertz GmbH zur Verfügung stellt.<br />
Wir sind zu diesem Zweck berechtigt, unter Berücksichtigung<br />
der Belange des Kunden die Bilder zu verändern,<br />
insbesondere zuzuschneiden und/oder mit anderen Bildern<br />
zu kombinieren.<br />
II. Der Kunde wird nach freier Wahl durch die C. Jul. Herbertz<br />
GmbH entweder an der Stelle auf unserer Website,<br />
an der wir die Bilder einbinden oder im Impressum der<br />
Webseite, als Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte<br />
an den Bildern genannt. Zudem verpflichtet sich<br />
der Kunde uns zu jedem Bild- und Datenmaterial mitzuteilen,<br />
ob und mit welchem Inhalt eine Urhebernennung<br />
oder eine Benennung des Kunden erfolgen soll. Bei fehlender<br />
Angabe zur Urhebernennung oder Nennung des<br />
Kunden, ist die Nennung in das freie Ermessen der C. Jul.<br />
Herbertz GmbH gestellt und der Urheber bzw. der Kunde<br />
verzichtet auf weitere Rechte.<br />
III. Eine gesonderte Vergütung ist für die Bildnutzung nach<br />
dieser Vereinbarung nicht zu leisten.<br />
IV. Der Kunde sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten<br />
Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er das oder die<br />
Werke entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung<br />
notwendigen Rechte selbst wirksam erworben<br />
hat.<br />
V. Der Kunde unterstützt uns bei der Abwehr von Ansprüchen,<br />
die Dritte gegenüber der C. Jul. Herbertz<br />
GmbH aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern<br />
(Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild,<br />
Geschmacksmuster usw.) geltend machen, insbesondere<br />
durch das zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen<br />
Informationen.<br />
VI. Der Kunde ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung<br />
notwendigen erforderlichen Aufwendungen – insbesondere<br />
der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten –<br />
verpflichtet.<br />
O. Erfüllungsort und Gerichtsstand / Schlussbestimmungen<br />
I. Holt ein Kunde, der außerhalb der Bundesrepublik<br />
Deutschland ansässig ist (ausländischer Abnehmer),<br />
oder dessen Beauftragter den Liefergegenstand ab oder<br />
befördert oder versendet er ihn ins Ausland, so hat der<br />
Kunde uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis<br />
beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht,<br />
hat der Kunde die für die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik<br />
Deutschland geltende Umsatzsteuer auf den<br />
Rechnungsbetrag zu bezahlen.<br />
II. Bei Lieferungen von der Bundesrepublik Deutschland<br />
in andere EU-Mitgliedsstaaten hat der Kunde uns vor Lieferung<br />
seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzuteilen,<br />
unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb<br />
der EU durchführt. Andernfalls hat er für die Lieferung<br />
zusätzlich zur vereinbarten Vergütung den vom Lieferer<br />
gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.<br />
III. Die Vertragssprache ist Deutsch.<br />
IV. Erfüllungsort ist Solingen.<br />
V. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im<br />
Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Solingen.<br />
VI. Abschnitt IV. dieser Bedingungen gilt entsprechend<br />
für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der<br />
Bundesrepublik Deutschland oder der EU haben oder deren<br />
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />
nicht bekannt ist.<br />
VII. Abschnitt IV. und Abschnitt V. lassen unsere Befugnis<br />
ein Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand<br />
anzurufen unberührt.<br />
VIII. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt<br />
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />
unter Ausschluss aller Kollisionsrechtlichen Bestimmungen,<br />
die in eine andere Rechtsordnung verweisen.<br />
Die Anwendung des U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen.<br />
Erfüllungsort ist Solingen.<br />
Gerichtsstand ist Solingen.<br />
Datum: April <strong>2023</strong><br />
C. Jul. Herbertz GmbH<br />
Mangenberger Str. 334-336<br />
42655 Solingen<br />
HRB 15682, Amtsgericht Wuppertal - St.Nr. 128/5804/4071<br />
Geschäftsführer: Marc Schiefelbusch<br />
cjh.international www.cjherbertz.de 406