Sonderedition_Reisen für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung_2023
Reiseangebote im Herbst und Winter für Erwachsene mit einer geistigen und/oder mehrfachen Behinderung
Reiseangebote im Herbst und Winter für Erwachsene mit einer geistigen und/oder mehrfachen Behinderung
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Allgemeine Geschäfts- <strong>und</strong> Reisebedingungen der YAT<br />
<strong>Reisen</strong> GmbH<br />
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die<br />
Rechtsbeziehungen zwischen YAT <strong>Reisen</strong> <strong>und</strong> deren<br />
Vertragspartnern – hinsichtlich Reiseteilnehmern gelten<br />
sie ergänzend zu den §§ 651a des BGB (Reisevertragsbestimmungen).<br />
1. Abschluss des Reisevertrages I Verpflichtung des<br />
K<strong>und</strong>en<br />
1.1. Für alle Buchungswege gilt:<br />
a) Gr<strong>und</strong>lage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung<br />
<strong>und</strong> die ergänzenden Informationen des<br />
Reiseveranstalters <strong>für</strong> die jeweilige Reise soweit diese<br />
dem K<strong>und</strong>en bei der Buchung vorliegen.<br />
b) Der K<strong>und</strong>e hat <strong>für</strong> alle Vertragsverpflichtungen von<br />
Mitreisenden, <strong>für</strong> die er die Buchung vornimmt,<br />
wie <strong>für</strong> seine eigenen einzustehen, soweit er diese<br />
Verpflichtung durch ausdrückliche <strong>und</strong> gesonderte<br />
Erklärung übernommen hat.<br />
c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters<br />
vom Inhalt der Buchung ab, so liegt<br />
ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an<br />
das er <strong>für</strong> die Dauer von zehn Tagen geb<strong>und</strong>en ist.<br />
Der Vertrag kommt auf der Gr<strong>und</strong>lage dieses neuen<br />
Angebots zustande, wenn der K<strong>und</strong>e innerhalb der<br />
Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme<br />
durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.<br />
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich,<br />
per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:<br />
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der<br />
K<strong>und</strong>e dem Reiseveranstalter den Abschluss des<br />
Reisevertrages verbindlich an. Bei Minderjährigen<br />
ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten<br />
zu unterschreiben. Ist <strong>für</strong> den Teilnehmer<br />
eine gesetzliche Betreuung eingerichtet, so ist die<br />
Anmeldung von dieser zu unterschreiben.<br />
b) Der Vertrag kommt <strong>mit</strong> dem Zugang der Buchungsbestätigung<br />
(Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter<br />
zustande. Sie bedarf keiner bestimmten<br />
Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss<br />
wird der Reiseveranstalter dem K<strong>und</strong>en eine Reisebestätigung<br />
schriftlich oder in Textform über<strong>mit</strong>teln.<br />
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr<br />
(z.B. Internet) gilt <strong>für</strong> den Vertragsabschluss:<br />
a) Dem K<strong>und</strong>en wird der Ablauf der Onlinebuchung im<br />
entsprechenden Internetauftritt erläutert.<br />
b) Dem K<strong>und</strong>en steht zur Korrektur seiner Eingaben,<br />
zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten<br />
Onlinebuchungsformulars eine entsprechende<br />
Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung<br />
erläutert wird.<br />
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen<br />
Vertragssprachen sind angegeben.<br />
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert<br />
wird, wird der K<strong>und</strong>e darüber <strong>und</strong> über<br />
die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes<br />
unterrichtet.<br />
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig<br />
buchen“ bietet der K<strong>und</strong>e dem Reiseveranstalter<br />
den Abschluss des Reisevertrages<br />
verbindlich an.<br />
f) Dem K<strong>und</strong>en wird der Eingang seiner Buchung<br />
(Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem<br />
Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung)<br />
g) Die Über<strong>mit</strong>tlung der Buchung (Reiseanmeldung)<br />
durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig<br />
buchen“ begründet keinen Anspruch des K<strong>und</strong>en<br />
auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend<br />
seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der<br />
Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung<br />
des Reiseveranstalters beim K<strong>und</strong>en<br />
zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf <strong>und</strong><br />
telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen<br />
kann.<br />
2. Bezahlung<br />
2.1 Reiseveranstalter <strong>und</strong> Reisever<strong>mit</strong>tler dürfen Zahlungen<br />
auf den Reisepreis vor Beendigung der<br />
Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem K<strong>und</strong>en<br />
der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach<br />
Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des<br />
Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von<br />
25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die<br />
Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig,<br />
sofern der Sicherungsschein übergeben ist <strong>und</strong> die<br />
Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten<br />
Gr<strong>und</strong> abgesagt werden kann.<br />
2.2 Leistet der K<strong>und</strong>e die Anzahlung <strong>und</strong>/oder die<br />
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten<br />
Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter<br />
berechtigt, nach Mahnung <strong>mit</strong> Fristsetzung vom<br />
Reisevertrag zurückzutreten <strong>und</strong> den K<strong>und</strong>en <strong>mit</strong><br />
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu<br />
belasten.<br />
3. Leistungsänderungen<br />
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem<br />
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach<br />
Vertragsabschluss notwendig werden <strong>und</strong> vom<br />
Reiseveranstalter nicht wider Treu <strong>und</strong> Glauben<br />
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die<br />
Änderungen nicht erheblich sind <strong>und</strong> den Gesamtzuschnitt<br />
der Reise nicht beeinträchtigen.<br />
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,<br />
soweit die geänderten Leistungen <strong>mit</strong> Mängeln<br />
behaftet sind.<br />
3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den K<strong>und</strong>en<br />
über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich<br />
nach Kenntnis von dem Änderungsgr<strong>und</strong> zu<br />
informieren.<br />
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen<br />
Reiseleistung ist der K<strong>und</strong>e berechtigt, unentgeltlich<br />
vom Reisevertrag zurückzutreten oder<br />
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen<br />
Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in<br />
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis <strong>für</strong><br />
den K<strong>und</strong>en aus seinem Angebot anzubieten. Der<br />
K<strong>und</strong>e hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung<br />
des Reiseveranstalters über die Änderung<br />
der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem<br />
gegenüber geltend zu machen.<br />
4. Preiserhöhung<br />
4.1 Der Reiseveranstalter kann, sofern zwischen Vertragsabschluss<br />
<strong>und</strong> dem vereinbarten Reisetermin<br />
mehr als 4 Monate liegen, Preiserhöhungen bis zu<br />
5% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach<br />
Vertragsabschluss nachweisbar <strong>und</strong> unvorhergesehen<br />
die Preise der Leistungsträger, insbesondere<br />
die Beförderungskosten, die Abgabe <strong>für</strong> bestimmte<br />
Leistungen, wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren<br />
erhöht haben, oder <strong>für</strong> die betreffende Reise<br />
geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.<br />
4.2 Der Reiseveranstalter kann bei einer auf den Sitzplatz<br />
bezogenen Erhöhung vom K<strong>und</strong>en den Erhöhungsbetrag<br />
verlangen, andernfalls den anteiligen<br />
Betrag der zusätzlichen Beförderungskosten pro<br />
Sitzplatz <strong>und</strong> Beförderungs<strong>mit</strong>tel. Werden Abgaben<br />
wie Hafen- oder Flughafengebühren nach<br />
Abschluss des Reisevertrages erhöht, kann der Reisepreis<br />
um den entsprechenden, anteiligen Betrag<br />
heraufgesetzt <strong>und</strong> vom K<strong>und</strong>en die Differenz verlangt<br />
werden. Tritt nach Abschluss des Reisevertrages<br />
eine Änderung der Wechselkurse ein, kann der<br />
Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem<br />
sich die Reise <strong>für</strong> den Reiseveranstalter verteuert<br />
hat.<br />
4.3 Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor<br />
dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden.<br />
Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen<br />
Reiseleistung hat der Reiseveranstalter unverzüglich<br />
nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgr<strong>und</strong><br />
zu erklären.<br />
4.4 Bei Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um<br />
mehr als 5% des Gesamtpreises kann der K<strong>und</strong>e<br />
kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme<br />
an einer mindestens gleichwertigen anderen<br />
Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der<br />
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis <strong>für</strong> den<br />
K<strong>und</strong>en aus seinem Angebot anzubieten.<br />
4.5 Die Rechte nach 4.4) hat der K<strong>und</strong>e unverzüglich<br />
nach der Erklärung des Reiseveranstalters zur Preiserhöhung<br />
geltend zu machen.<br />
5. Rücktritt durch den K<strong>und</strong>en vor Reisebeginn /<br />
Stornokosten<br />
5.1 Der K<strong>und</strong>e kann jederzeit vor Reisebeginn von der<br />
Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem<br />
Reiseveranstalter unter der in diesen Bedingungen<br />
angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise<br />
über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt<br />
auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem<br />
K<strong>und</strong>en wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu<br />
erklären.<br />
5.2 Tritt der K<strong>und</strong>e vor Reisebeginn zurück oder tritt er<br />
die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter<br />
den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann<br />
der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von<br />
ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt,<br />
eine angemessene Entschädigung <strong>für</strong> die bis<br />
zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen <strong>und</strong><br />
seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen<br />
Reisepreis verlangen.<br />
5.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach<br />
dem Reisepreis abzüglich des Wertes der vom<br />
Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie<br />
abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung<br />
der Reiseleistungen erwirbt, welche auf<br />
Verlangen des K<strong>und</strong>en durch den Reiseveranstalter<br />
zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die<br />
nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter<br />
Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der<br />
Rücktrittserklärung <strong>und</strong> dem Reisebeginn sowie unter<br />
Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von<br />
Aufwendungen <strong>und</strong> des erwarteten Erwerbs durch<br />
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen<br />
festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt<br />
des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt<br />
<strong>mit</strong> der jeweiligen Stornostaffel berechnet:<br />
• Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt 25%<br />
• Rücktritt 29.-15. Tage vor Reiseantritt 50%<br />
• Rücktritt 14. – 7. Tag vor Reiseantritt 70%<br />
• Rücktritt ab 6 Tage vor Reiseantritt 80%<br />
• Rücktritt am Reiseantrittstag 90%<br />
5.4 Dem K<strong>und</strong>en bleibt es in jedem Fall unbenommen,<br />
dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem<br />
überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer<br />
Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte<br />
Entschädigungspauschale.<br />
5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der<br />
vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete<br />
Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter<br />
nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen<br />
als die jeweils anwendbare Pauschale<br />
entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter<br />
verpflichtet, die geforderte Entschädigung<br />
unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen<br />
<strong>und</strong> einer etwaigen, anderweitigen Verwendung<br />
der Reiseleistungen konkret zu beziffern <strong>und</strong> zu<br />
belegen.<br />
5.6 Das gesetzliche Recht des K<strong>und</strong>en, gemäß § 651 b<br />
BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch<br />
die vorstehenden Bedingungen unberührt.<br />
6. Umbuchungen<br />
6.1 Ein Anspruch des K<strong>und</strong>en nach Vertragsabschluss<br />
auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des<br />
Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft<br />
oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht<br />
nicht. Wird auf Wunsch des K<strong>und</strong>en dennoch<br />
eine Umbuchung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn<br />
vorgenommen, kann der Reiseveranstalter<br />
ein Umbuchungsentgelt von 50 € pro <strong>Reisen</strong>den<br />
erheben.<br />
6.2 Umbuchungswünsche des K<strong>und</strong>en, die nach Ablauf<br />
der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung<br />
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag<br />
gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen<br />
<strong>und</strong> gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt<br />
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,<br />
die nur geringfügige Kosten verursachen.<br />
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />
Nimmt der <strong>Reisen</strong>de einzelne Reiseleistungen, die<br />
ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in<br />
Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind<br />
(z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen<br />
zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch<br />
auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter<br />
wird sich um Erstattung der ersparten<br />
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.<br />
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig<br />
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer<br />
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen<br />
entgegenstehen.<br />
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl,<br />
fehlendem Betreuer oder passender<br />
Unterkunft<br />
8.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens<br />
der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag<br />
zurücktreten, wenn er:<br />
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl<br />
beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu<br />
welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn<br />
dem K<strong>und</strong>en spätestens die Erklärung zugegangen<br />
sein muss, angegeben hat <strong>und</strong><br />
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl<br />
<strong>und</strong> die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort<br />
auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung<br />
verweist.<br />
8.2 Kann aufgr<strong>und</strong> der komplexen Betreuungs- <strong>und</strong><br />
Pflegesituation des Teilnehmers kein passender Betreuer<br />
gestellt werden, so ist der Reiseveranstalter<br />
ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.<br />
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