Preis- <strong>und</strong> Leistungsänderung Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Auch die im Katalog angegebenen Reisepreise sind <strong>für</strong> uns bindend. Bitte habe jedoch Verständnis da<strong>für</strong>, dass sich bis zu deiner Buchung noch Änderungen der Leistungen <strong>und</strong> / oder Preise ergeben können, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Änderungen des Reisepreises können sich aus folgenden Gründen ergeben: • Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben <strong>für</strong> bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Änderung der <strong>für</strong> die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Kataloges <strong>und</strong> / oder • wenn die von dir gewünschte <strong>und</strong> im Katalog angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Katalogs verfügbar ist. Bei einer eventuellen Leistungs- oder Preisänderung werden wir dich selbstverständlich vor der Buchung informieren. Bis bald! Copyrights Bildmaterial TMB Wolfgang Pfauner ©, TDV STU Prio – Stage Enterainment ©, Tourismus Fulda – Christian Tech ©, Tourismus Hamburg ©, Stage Entertainment KDL ©, Pxabay © , Tourismus Wien ©, DCS Amethyst Classic ©, ttm GmbH Christian Millen Weihnachtsmarkt ©, TMB Fotoarchiv – Wolfgang Pfauder ©, Adobe Stock ©, Dresden Marketing GmbH, JUFA 58 Königswinter ©, ZDF – Sascha Baumann ©, Ferienhof Lamp ©, YAT <strong>Reisen</strong> GmbH ©
Allgemeine Geschäfts- <strong>und</strong> Reisebedingungen der YAT <strong>Reisen</strong> GmbH Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen YAT <strong>Reisen</strong> <strong>und</strong> deren Vertragspartnern – hinsichtlich Reiseteilnehmern gelten sie ergänzend zu den §§ 651a des BGB (Reisevertragsbestimmungen). 1. Abschluss des Reisevertrages I Verpflichtung des K<strong>und</strong>en 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Gr<strong>und</strong>lage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung <strong>und</strong> die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters <strong>für</strong> die jeweilige Reise soweit diese dem K<strong>und</strong>en bei der Buchung vorliegen. b) Der K<strong>und</strong>e hat <strong>für</strong> alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, <strong>für</strong> die er die Buchung vornimmt, wie <strong>für</strong> seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche <strong>und</strong> gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er <strong>für</strong> die Dauer von zehn Tagen geb<strong>und</strong>en ist. Der Vertrag kommt auf der Gr<strong>und</strong>lage dieses neuen Angebots zustande, wenn der K<strong>und</strong>e innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der K<strong>und</strong>e dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Ist <strong>für</strong> den Teilnehmer eine gesetzliche Betreuung eingerichtet, so ist die Anmeldung von dieser zu unterschreiben. b) Der Vertrag kommt <strong>mit</strong> dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem K<strong>und</strong>en eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform über<strong>mit</strong>teln. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt <strong>für</strong> den Vertragsabschluss: a) Dem K<strong>und</strong>en wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. b) Dem K<strong>und</strong>en steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der K<strong>und</strong>e darüber <strong>und</strong> über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der K<strong>und</strong>e dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. f) Dem K<strong>und</strong>en wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung) g) Die Über<strong>mit</strong>tlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des K<strong>und</strong>en auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim K<strong>und</strong>en zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf <strong>und</strong> telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann. 2. Bezahlung 2.1 Reiseveranstalter <strong>und</strong> Reisever<strong>mit</strong>tler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem K<strong>und</strong>en der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist <strong>und</strong> die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Gr<strong>und</strong> abgesagt werden kann. 2.2 Leistet der K<strong>und</strong>e die Anzahlung <strong>und</strong>/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung <strong>mit</strong> Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten <strong>und</strong> den K<strong>und</strong>en <strong>mit</strong> Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 3. Leistungsänderungen 3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden <strong>und</strong> vom Reiseveranstalter nicht wider Treu <strong>und</strong> Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind <strong>und</strong> den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen <strong>mit</strong> Mängeln behaftet sind. 3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den K<strong>und</strong>en über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgr<strong>und</strong> zu informieren. 3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der K<strong>und</strong>e berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis <strong>für</strong> den K<strong>und</strong>en aus seinem Angebot anzubieten. Der K<strong>und</strong>e hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Preiserhöhung 4.1 Der Reiseveranstalter kann, sofern zwischen Vertragsabschluss <strong>und</strong> dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen, Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar <strong>und</strong> unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgabe <strong>für</strong> bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben, oder <strong>für</strong> die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. 4.2 Der Reiseveranstalter kann bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung vom K<strong>und</strong>en den Erhöhungsbetrag verlangen, andernfalls den anteiligen Betrag der zusätzlichen Beförderungskosten pro Sitzplatz <strong>und</strong> Beförderungs<strong>mit</strong>tel. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren nach Abschluss des Reisevertrages erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt <strong>und</strong> vom K<strong>und</strong>en die Differenz verlangt werden. Tritt nach Abschluss des Reisevertrages eine Änderung der Wechselkurse ein, kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise <strong>für</strong> den Reiseveranstalter verteuert hat. 4.3 Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgr<strong>und</strong> zu erklären. 4.4 Bei Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der K<strong>und</strong>e kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis <strong>für</strong> den K<strong>und</strong>en aus seinem Angebot anzubieten. 4.5 Die Rechte nach 4.4) hat der K<strong>und</strong>e unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters zur Preiserhöhung geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den K<strong>und</strong>en vor Reisebeginn / Stornokosten 5.1 Der K<strong>und</strong>e kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem K<strong>und</strong>en wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der K<strong>und</strong>e vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung <strong>für</strong> die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen <strong>und</strong> seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des K<strong>und</strong>en durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung <strong>und</strong> dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen <strong>und</strong> des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt <strong>mit</strong> der jeweiligen Stornostaffel berechnet: • Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt 25% • Rücktritt 29.-15. Tage vor Reiseantritt 50% • Rücktritt 14. – 7. Tag vor Reiseantritt 70% • Rücktritt ab 6 Tage vor Reiseantritt 80% • Rücktritt am Reiseantrittstag 90% 5.4 Dem K<strong>und</strong>en bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. 5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen <strong>und</strong> einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern <strong>und</strong> zu belegen. 5.6 Das gesetzliche Recht des K<strong>und</strong>en, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 6. Umbuchungen 6.1 Ein Anspruch des K<strong>und</strong>en nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des K<strong>und</strong>en dennoch eine Umbuchung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt von 50 € pro <strong>Reisen</strong>den erheben. 6.2 Umbuchungswünsche des K<strong>und</strong>en, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen <strong>und</strong> gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der <strong>Reisen</strong>de einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, fehlendem Betreuer oder passender Unterkunft 8.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er: a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem K<strong>und</strong>en spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat <strong>und</strong> b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl <strong>und</strong> die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. 8.2 Kann aufgr<strong>und</strong> der komplexen Betreuungs- <strong>und</strong> Pflegesituation des Teilnehmers kein passender Betreuer gestellt werden, so ist der Reiseveranstalter ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 59