Unterrichtseinheit „Unsere Wirtschaftsordnung“ - Handelsblatt macht ...
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78 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 M 14 Soziale Marktwirtschaft als ordnungspolitisches Leitbild Die neue Wirtschaftsordnung als ein konkreter Ordnungstyp wurde unter dem Begriff „Soziale Marktwirtschaft“, wie ihn der wissenschaftliche Begründer A. MüllerArmack prägte, bekannt. Ohne hier näher auf Nuancierungen zwischen »Altliberalen« mit rechtsstaatlicher Fokussierung, „Ordoliberalen i.e.S.“ mit ergänzender leistungsstaatlicher Orientierung oder gar »Sozialliberalen« mit darüber hinausgehender, wohlfahrtsstaatlicher Orientierung (vgl. dazu Grosskettler 1999) eingehen zu können, kann der Grundgedanke der Sozialen Marktwirtschaft nach MüllerArmack darin gesehen werden, » ... das Prinzip der Freiheit auf dem Markte mit dem des sozialen Ausgleichs zu verbinden« (Müller Armack 1976, S. 243). Die wirtschaftliche Koordination erfolgt primär über Märkte. Der Staat greift aber korrigierend ein, sobald die Marktergebnisse Unvollkommenheiten und Fehler aufweisen. Die Soziale Marktwirtschaft will einen ökonomischen und sozialen Rahmen schaffen, der sowohl eine effiziente Produktion als auch persönliche Freiheit bei gleichzeitigem sozialen Ausgleich fördert. Sie ergänzt das Rechtsstaatspostulat des klassischen Liberalismus, das die Sicherung der Freiheit des Individuums gegen staatliche Übergriffe in den Vordergrund stellt, um das Sozialstaatspostulat und damit um das Ziel der Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit (Gleichheit des staatsbürgerlichen Status und der Startbedingungen). Das Sozialstaatspostulat bindet die Gesetzgebung, findet aber im Grundgesetz weniger Konkretisierungen als das Rechtsstaatsprinzip. Seine Realisierung ist in hohem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig und lässt dem Gesetzgeber bewusst eine Gestaltungsfreiheit innerhalb der Grenzen der Verfassung. Die Grundlagen für die Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft lieferte der Neoliberalismus in Form des sog. Ordoliberalismus der Freiburger Schule. Gemeinsam mit dessen geistigen Vätern (Eucken, Böhm, Rüstow, Röpke) gingen die Praktiker der Sozialen Marktwirtschaft auf eine kritische Distanz zur staatlichen Wirtschaftslenkung. Gemeinsam ist ihnen aber die Überzeugung, dass der klassische Wirtschaftsliberalismus die Leistungsfähigkeit des Wettbewerbs zwar erkannt, die Tendenz zu Wettbewerbsbeschränkungen (Unternehmenszusammenschlüsse, Kartellbildung) und die sozialen Probleme aber zu wenig berücksichtigt habe. Sie kritisierten ihn unter dem Aspekt, dass er keine Wirtschafts und Wettbewerbsordnung gestaltet habe. Diese wurde gleichsam als eine Naturform angesehen und als keiner gesonderten Sicherung bedürftig erachtet. Hier hatte der Wettbewerb auf den Märkten nicht die Funktion eines Instruments, sondern er ist naturgegeben und lenkt von sich aus und von innen heraus die Wirtschaft zu einem für alle Beteiligten befriedigenden Ergebnis. Im Gegensatz dazu forderte der Ordoliberalismus eine bewusst gestaltete Wirtschaftsordnung, in deren Mittelpunkt eine staatliche Rahmenordnung des marktwirtschaftlichen Wirtschaftsprozesses stehen sollte. Er lehnt jede Form der Machtbildung, sei sie politisch oder ökonomisch, ab (z.B. Kartelle, Interessengruppen), da sie die Freiheit der Individuen beschränke und die Tendenz zum punktuellen staatlichen Interventionismus in sich trage. Darum forderte er einen starken Staat mit einer einheitlichen Wirtschafts und Sozialpolitik bei Vorrang von Regeln gegenüber Interventionen, von Ordnungs gegenüber Prozesspolitik. Bei der Umsetzung der Ordnungskonzeption in ein wirtschaftspolitisches Konzept, das die Ziele und Mittel zu ihrer Realisierung bestimmt, wurde zusätzlich der Wachstums und Effizienzgesichtspunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit explizit eingeführt. Freiheits und Effizienzaspekt des Marktmechanismus gehen einher. Sozial wird sie durch Einkommensumverteilung im Rahmen von Sozialpolitik. Die Entscheidung zugunsten der Sozialen Marktwirtschaft als eines Leitbildes war somit eine bewusste Entscheidung, ein Werturteil, basierend auf der vermuteten Effizienz der Wettbewerbsordnung und ihren liberalen Wertinhalten (vgl. Schlecht 1990, S. 10 ff.). Ein einheitliches Dogma besaßen die geistigen Väter der Sozialen Marktwirtschaft nicht, aber:
M 14 55 60 65 „Einig waren ... alle in der Erkenntnis, dass nur ein solches System die Folgen der totalitären Herrschaft beseitigen könne, das dem Einzelnen genügend Spielraum und Anreiz zur Entfaltung seiner Eigeninitiative gibt und nur so die noch vorhandenen ökonomischen Ressourcen eines zerstörten Landes am besten für die Gesellschaft als Ganzes genutzt werden können“ (ebenda, S. 11). Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft Konstituierende Prinzipien Regulierende Prinzipien Staatspolitische Prinzipien 1. Privateigentum und Vertragsfreiheit 2. Offenhaltung von Märkten 3. Vermeidung von Haftungsbeschränkungen 4. Konstanz der Wirtschaftspolitik Nach: ERLEI, LESCHKE, SAUERLAND 1999, S. 432 1. Eindämmung von Marktmacht 2. Internalisierung externer Effekte 1. Prinzipien der Konjunkturpolitik 2. der Sozialpolitik 3. der Industriepolitik Die der Sozialen Marktwirtschaft zugrundeliegende ordnungspolitische Konzeption lässt sich durch konstituierende, regulierende und staatspolitische Prinzipien beschreiben. Unter konstituierenden Prinzipien sind grundlegende Prinzipien der Wettbewerbsordnung zu verstehen, die regulierenden Prinzipien beziehen sich auf die Beseitigung auftretender Koordinationsmängel, die staatspolitischen Prinzipien definieren Regeln für die Markt bzw. Anreizkompatibilität politischer Maßnahmen. Quelle: Krol, G.-J./Schmid, A. (2002): Volkswirtschaftslehre – eine problemorientierte Einführung, Tübingen: Mohr Siebeck, 27ff. 79
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Herrschaft beseitigen könne, das dem Einzelnen genügend Spielraum und Anreiz<br />
zur Entfaltung seiner Eigeninitiative gibt und nur so die noch vorhandenen ökonomischen<br />
Ressourcen eines zerstörten Landes am besten für die Gesellschaft als Ganzes<br />
genutzt werden können“ (ebenda, S. 11).<br />
Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft<br />
Konstituierende Prinzipien Regulierende Prinzipien Staatspolitische Prinzipien<br />
1. Privateigentum und Vertragsfreiheit<br />
2. Offenhaltung von Märkten<br />
3. Vermeidung von Haftungsbeschränkungen<br />
4. Konstanz der Wirtschaftspolitik<br />
Nach: ERLEI, LESCHKE, SAUERLAND 1999, S. 432<br />
1. Eindämmung von Markt<strong>macht</strong><br />
2. Internalisierung externer Effekte<br />
1. Prinzipien der Konjunkturpolitik<br />
2. der Sozialpolitik<br />
3. der Industriepolitik<br />
Die der Sozialen Marktwirtschaft zugrundeliegende ordnungspolitische Konzeption lässt<br />
sich durch konstituierende, regulierende und staatspolitische Prinzipien beschreiben.<br />
Unter konstituierenden Prinzipien sind grundlegende Prinzipien der Wettbewerbsordnung<br />
zu verstehen, die regulierenden Prinzipien beziehen sich auf die Beseitigung auftretender<br />
Koordinationsmängel, die staatspolitischen Prinzipien definieren Regeln für<br />
die Markt bzw. Anreizkompatibilität politischer Maßnahmen.<br />
Quelle: Krol, G.-J./Schmid, A. (2002): Volkswirtschaftslehre – eine problemorientierte Einführung,<br />
Tübingen: Mohr Siebeck, 27ff.<br />
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