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Unterrichtseinheit „Unsere Wirtschaftsordnung“ - Handelsblatt macht ...

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M 6<br />

Wirtschaftsordnung, Wirtschaftsverfassung und Wirtschaftssystem<br />

Wie in anderen Erklärungsansätzen werden auch hier die wirtschaftlichen Entscheidungen<br />

und Handlungen als abhängig von einem Bedingungsrahmen angesehen. Zu ihm gehören<br />

die Wirtschaftsordnung einerseits und die sozialökonomische Umwelt andererseits.<br />

Die Wirtschaftsordnung umfasst alle Regeln, Normen und Institutionen, die als meist<br />

längerfristig angelegte Rahmenbedingungen wirtschaftliche Entscheidungs­ und Handlungsspielräume<br />

von Individuen und wirtschaftlichen Einheiten (Haushalte, Unternehmen)<br />

abgrenzen. Unter ordnungstheoretischem (morphologischem) Gesichtspunkt sind<br />

Wirtschaftsordnungen die Kombination einer begrenzten Zahl von Ordnungsformen. Als<br />

Klassifikationskriterien von Wirtschaftsordnungen werden z. B. Formen der Planung und<br />

Lenkung, Eigentums­, Markt­ und Preisbildungs­ und Unternehmensformen sowie Formen<br />

der Geld­ und Finanzwirtschaft angesehen. Jede Ordnungsform hat verschiedene<br />

Ausprägungen: Der Wirtschaftsprozess kann zentral oder dezentral gelenkt werden; Produktionsmittel<br />

können Privat­, Staats­ oder Gesellschaftseigentum sein; der Güteraustausch<br />

auf Märkten kann durch Leistungswettbewerb, aber auch durch Monopole<br />

geprägt sein; Willensbildung und ­durchsetzung sowie Erfolgsrechnung von Unternehmen<br />

können verschiedenen Organisationsprinzipien folgen usw. Die Vielfalt konkreter<br />

Wirtschaftsordnungen ist Ausdruck der Fülle von Kombinationsmöglichkeiten dieser<br />

Ausprägungen von Ordnungsformen.<br />

Die Ordnungsformen werden in den meisten Gesellschaften der Gegenwart – mehr oder<br />

weniger umfangreich – in Verfassung, Gesetzen und Rechtsverordnungen normiert. So<br />

kann z. B. die Form der Lenkung des Wirtschaftsprozesses gesetzlich geregelt sein<br />

(Pflicht zur Aufstellung und Erfüllung von gesamtwirtschaftlichen Plänen) oder Privateigentum<br />

an Produktionsmitteln gesetzlich verboten werden. Fehlen solche rechtlichen<br />

Normierungen, bilden sich Ausprägungen von Ordnungsformen spontan heraus. Rechtlich<br />

verankerte Normen und Institutionen, durch die Entscheidungs­ und Handlungsspielräume<br />

von Wirtschaftseinheiten bestimmt sind, werden als Wirtschaftsverfassung<br />

bezeichnet. Sie wird wesentlich durch das politische und kulturelle System einer Gesellschaft<br />

geprägt. Ihre Interpretation ist ein erster Ansatzpunkt, um raum­zeitbezogene<br />

Wirtschaftsordnungen zu erfassen.<br />

Die sozialökonomische Umwelt – die zweite Säule des Bedingungsrahmens – umschließt<br />

die bereits genannten Faktoren, zu denen auch ein politisches und kulturelles Teilsystem<br />

einer Gesellschaft zu zählen sind. Ändert sich die Umwelt (z. B. Ressourcenerschöpfung),<br />

erfolgen Reaktionen im Wirtschaftsprozess (z. B. Ressourcensubstitution), die wiederum<br />

Umweltänderungen (z. B. Veränderungen des politischen Systems, Anhebung des<br />

Wissensstandes durch technische Fortschritte) auslösen können.<br />

Die Anpassungsfähigkeit an die Umwelt wird wesentlich durch die Art und Weise der<br />

Beziehungen beeinflusst, die zwischen den wirtschaftlichen Entscheidungs­ und Handlungseinheiten<br />

bestehen. Sie stellen in ihrer Gesamtheit das Wirtschaftssystem dar. Die<br />

Vielfalt der wirtschaftlichen Beziehungen, die die Einheiten bei Arbeitsteilung zum Zwecke<br />

der Knappheitsminderung eingehen, kann analytisch durch Bildung von Subsystemen<br />

erfasst werden: das Planungs­ und Koordinationssystem einerseits und das Motivations­<br />

und Kontrollsystem andererseits.<br />

Den Zusammenhang zwischen Wirtschaftsordnung, Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftssystem<br />

und sozialökonomischer Umwelt verdeutlicht die Abbildung:<br />

Quelle: Thieme, J. (2007): Wirtschaftssysteme, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie<br />

und Wirtschaftspolitik, Bd. 1, 9. A., München: Vahlen Verlag, 10f.

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