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Unterrichtseinheit „Unsere Wirtschaftsordnung“ - Handelsblatt macht ...

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M 37<br />

Vorstellung Deutscher Industrie­ und Handelskammertag (DIHK)<br />

Die Industrie- und Handelskammern<br />

Der deutsche Staat hat bereits im 19. Jahrhundert einige seiner Aufgaben auf Selbstverwaltungskörperschaften<br />

wie z. B. die Gemeinden, aber auch auf Selbstverwaltungsinstitutionen<br />

der Wirtschaft wie die Industrie­ und Handelskammern (IHKs) oder die Handwerkskammern<br />

übertragen. Die IHKs regeln die Angelegenheiten ihrer Mitglieder in<br />

eigener Verantwortung. Sie haben den gesetzlichen Auftrag, das Gesamtinteresse aller<br />

Gewerbetreibenden ihres Bezirkes – ausgenommen der Handwerker – wahrzunehmen.<br />

Dies erfolgt durch gewählte Repräsentanten. Die Wirtschaft jedes IHK­Bezirkes wählt ihr<br />

regionales Parlament aus den Reihen ihrer Mitglieder, die Vollversammlung. Diese wählt<br />

den Präsidenten der IHK und bestellt den Hauptgeschäftsführer, der die Geschäfte der<br />

IHK und ihrer Mitarbeiter leitet.<br />

Der gesetzliche Auftrag der IHKs hat drei Säulen:<br />

■ ■ wirtschaftspolitische Interessenvertretung in der Region, im Bundesland und auf<br />

Bundesebene,<br />

■ ■ Durchführung hoheitlicher, vom Staat speziell übertragener Aufgaben,<br />

■ ■ Service für die Bezirkswirtschaft.<br />

All dies wird vom Staat – konkret den Ländern – darauf überwacht, ob Recht und Gesetz<br />

eingehalten werden. In welcher Art und Weise die Aufgaben ausgeführt werden und wie<br />

die IHK die Interessen der Wirtschaft vertritt, das entscheiden und verantworten ausschließlich<br />

die Unternehmer, die Mitglieder der Vollversammlung, von denen jeder, egal<br />

ob Groß­ oder Kleinunternehmer, eine Stimme hat. Auf diesem System beruht die Neutralität<br />

der IHKs, die nicht von einigen großen Beitragszahlern gesteuert werden können,<br />

denn deren Stimme wiegt nicht schwerer als die der Kleinunternehmer. Nur so<br />

können die IHKs ihrem Auftrag nachkommen und im Interesse der Gesamtwirtschaft<br />

objektiv und ausgleichend tätig werden. Das setzt aber auch voraus, dass alle Unternehmen<br />

einer Region Mitglied sind. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die<br />

Vollversammlung ebenso wie über ihre zweckmäßige Verwendung.<br />

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag<br />

Der Deutsche Industrie­ und Handelskammertag (DIHK) ist die Dachorganisation der 80<br />

IHKs und vertritt in Abstimmung mit ihnen die Interessen der Unternehmen gegenüber<br />

der Politik und der Öffentlichkeit. Die Zugehörigkeit von über drei Millionen gewerblichen<br />

Unternehmen zu den IHKs gibt dem DIHK ein besonderes Gewicht gegenüber den<br />

politischen Instanzen. Vertreten die IHKs unternehmerische Interessen gegenüber regionalen<br />

politischen Entscheidungsträgern, so übernimmt der DIHK diese Aufgabe gegenüber<br />

den Entscheidungsträgern der Bundespolitik – Bundesparlament, Bundesministerien<br />

und Bundesbehörden – sowie gegenüber den Europäischen Institutionen. Als Sprachrohr<br />

aller Unternehmen – mit Ausnahme von Handwerk, Landwirtschaft und Freien<br />

Berufen – übernimmt der DIHK in seiner von Einzelinteressen unabhängigen Position<br />

die zentrale Funktion des Interessenausgleichs.<br />

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