Unterrichtseinheit „Unsere Wirtschaftsordnung“ - Handelsblatt macht ...
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Vorstellung Deutscher Industrie und Handelskammertag (DIHK)<br />
Die Industrie- und Handelskammern<br />
Der deutsche Staat hat bereits im 19. Jahrhundert einige seiner Aufgaben auf Selbstverwaltungskörperschaften<br />
wie z. B. die Gemeinden, aber auch auf Selbstverwaltungsinstitutionen<br />
der Wirtschaft wie die Industrie und Handelskammern (IHKs) oder die Handwerkskammern<br />
übertragen. Die IHKs regeln die Angelegenheiten ihrer Mitglieder in<br />
eigener Verantwortung. Sie haben den gesetzlichen Auftrag, das Gesamtinteresse aller<br />
Gewerbetreibenden ihres Bezirkes – ausgenommen der Handwerker – wahrzunehmen.<br />
Dies erfolgt durch gewählte Repräsentanten. Die Wirtschaft jedes IHKBezirkes wählt ihr<br />
regionales Parlament aus den Reihen ihrer Mitglieder, die Vollversammlung. Diese wählt<br />
den Präsidenten der IHK und bestellt den Hauptgeschäftsführer, der die Geschäfte der<br />
IHK und ihrer Mitarbeiter leitet.<br />
Der gesetzliche Auftrag der IHKs hat drei Säulen:<br />
■ ■ wirtschaftspolitische Interessenvertretung in der Region, im Bundesland und auf<br />
Bundesebene,<br />
■ ■ Durchführung hoheitlicher, vom Staat speziell übertragener Aufgaben,<br />
■ ■ Service für die Bezirkswirtschaft.<br />
All dies wird vom Staat – konkret den Ländern – darauf überwacht, ob Recht und Gesetz<br />
eingehalten werden. In welcher Art und Weise die Aufgaben ausgeführt werden und wie<br />
die IHK die Interessen der Wirtschaft vertritt, das entscheiden und verantworten ausschließlich<br />
die Unternehmer, die Mitglieder der Vollversammlung, von denen jeder, egal<br />
ob Groß oder Kleinunternehmer, eine Stimme hat. Auf diesem System beruht die Neutralität<br />
der IHKs, die nicht von einigen großen Beitragszahlern gesteuert werden können,<br />
denn deren Stimme wiegt nicht schwerer als die der Kleinunternehmer. Nur so<br />
können die IHKs ihrem Auftrag nachkommen und im Interesse der Gesamtwirtschaft<br />
objektiv und ausgleichend tätig werden. Das setzt aber auch voraus, dass alle Unternehmen<br />
einer Region Mitglied sind. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die<br />
Vollversammlung ebenso wie über ihre zweckmäßige Verwendung.<br />
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag<br />
Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) ist die Dachorganisation der 80<br />
IHKs und vertritt in Abstimmung mit ihnen die Interessen der Unternehmen gegenüber<br />
der Politik und der Öffentlichkeit. Die Zugehörigkeit von über drei Millionen gewerblichen<br />
Unternehmen zu den IHKs gibt dem DIHK ein besonderes Gewicht gegenüber den<br />
politischen Instanzen. Vertreten die IHKs unternehmerische Interessen gegenüber regionalen<br />
politischen Entscheidungsträgern, so übernimmt der DIHK diese Aufgabe gegenüber<br />
den Entscheidungsträgern der Bundespolitik – Bundesparlament, Bundesministerien<br />
und Bundesbehörden – sowie gegenüber den Europäischen Institutionen. Als Sprachrohr<br />
aller Unternehmen – mit Ausnahme von Handwerk, Landwirtschaft und Freien<br />
Berufen – übernimmt der DIHK in seiner von Einzelinteressen unabhängigen Position<br />
die zentrale Funktion des Interessenausgleichs.<br />
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