Nachstellen durch Vorgesetzte - Präzedenzfall (Hessen)

......aber was da abgelaufen ist in den ganzen Jahren ist in keinster Weise tragbar und haltbar, leider muss man dazu sagen der Autor musste warten bis man genauso gegen ihn so verfährt, damit man dem ganzen habhaft wird, um dem ganzen Einhalt zu gebieten........schönen Tag.......einfach lesen...... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu ......aber was da abgelaufen ist in den ganzen Jahren ist in keinster Weise tragbar und haltbar, leider muss man dazu sagen der Autor musste warten bis man genauso gegen ihn so verfährt, damit man dem ganzen habhaft wird, um dem ganzen Einhalt zu gebieten........schönen Tag.......einfach lesen......

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

13.06.2023 Aufrufe

© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler ▪ 65719 Hofheim/Ts. frank.vogler@frankvogler.de Abschluss und Empfehlung: des ehemals Betriebsangestellte, ehemals (ERSATZ)Mitglied des örtlich gewählten Personalrats, ehemals stellvertretenden Vorsitzenden des örtlich gewählten Personalrats, sich dort nicht zu bewerben (städt. Verkehrspolizei), weil dort anhaltender Rassismus, Diskriminierung, Korruption, nicht vorhandene Fachkompetenz stattfindet, seit 2008, durch Vorgesetzte. Damit bleibt nur eins zu tun für das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main, die Verkehrsüberwachung (städt. Verkehrspolizei) komplett aufzulösen und eine in ähnlicher, in der dafür richtigen Behörde, Form evtl. neu aufzubauen und berücksichtigen auch diesmal nicht den Autor in irgendeiner Form…… …..und sollte man irgendwelche Kommentierungen in Social-Media-Kanälen als meine Berücksichtigung als eingefordert zu haben zu wissen, solche Kommentierungen haben nur im Arbeitsrecht bei Kündigungsverfahren absolute Relevanz in der Art und Weise wie diese zustande gekommen sind und in welchem Kontext diese stehen, demzufolge, würden Sie sich des weiteren Nachstellens und Stalkings meiner Person schuldig machen und es auch bekräftigend beweisen. Und bis Dato hat man nicht mal von sich aus Kontakt aufgenommen mit dem Autor. Infolgedessen wird das auch nicht passieren, weil man das Nicht Will/Möchte. Künstlerische Freiheit (Art. 5 Abs.3 Grundgesetz (GG)): (Ein Buch was mal ein Buch wern will und Fatzebook‘s Krimi) https://www.yumpu.com/de/document/view/68039853/ein-buchlein-was-mal-en-buch-wern-will Meinungsfreiheit (Art.5 Abs.1 Grundgesetz): Der Autor (meine Person (Frank, Allen Vogler)) hat die Steilvorlage von diesen Vorgesetzten (361AS, 3622GH) sehr gerne angenommen und dankt ihnen von Herzen, das diese bewiesen haben, dass Vorgesetzte, Personen, im privaten Bereich Nachstellen/Stalking, in dem Sie in Social-Media-Kanälen gezielt suchen, um Beschäftigte entweder Straf zu versetzen und/oder willkürlich Abzumahnen, ggf. mit anschließendem Kündigungsverfahren. Heißt sie machen gezielt Jagd auf Menschen, um diese zu schädigen, in ihrer rechtens erworbenen Existenz, über das Selektieren, stand schon ganz zu Anfang etwas, diese zwei haben nichts gelernt aus der Geschichte (19..-19..) (Artikel 12 GG; §823, §826, §828, §839 BGB; §238 StGB). Des Weiteren haben Sie bewiesen, dass Diese vorsätzlich gegen das Urheberrecht verstoßen, in dem diese, Textpassagen aus den Kommentierungen herauskopieren, in verschiedentlichen, gefundenen Social-Media-Kanälen, als Beweis, um damit ein Fehlverhalten des Kommentierenden zu beweisen für haltlose rechtsmäßige Abmahnungsverfahren, ggf. mit anschließendem haltlosen Kündigungsverfahren. Die textlich verfassten Kommentierungen unterliegen im Urheberrecht voll und ganz, bei dem Kommentator, das dadurch alleinige erworbene Nutznießer recht, hat als Beispiel “Facebook“ oder “X (vormals Twitter)“ inne (Urheberrechtsgesetz (UrhG); Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) von verschiedentlichen Social-Media-Kanälen). Dauerfußstreifen sind eine sehr beliebte Strafmaßnahme in 36.22 angeordnet durch den SGL (3622GH) (z.B. ehemals BA Frank O. 36221). Meine Person wurde in seiner Dienstzeit (Mitteldienst), fast ausschließlich auf Fußstreifen eingesetzt, außer es ging nicht anders. Kommentar: ….um das Müssen zu können und das müssen Sie können, also um ein polizeilicher Außendienst zu sein, dazu müsste die Verkehrsüberwachung (Städt. Verkehrspolizei) eine ordentliche Ausbildung erhalten von Grundsatzangelegenheiten/Ausbildung (36211/E11/DrNoth.), der Verkehrsreglerausbildung (36220/E9b) und dem Baustellenüberwacher (36220/E9a), da Die genannten (36211; 3622) aber Selbst das nicht mal können, können Sie andere auch nicht ausbilden darin, sondern man vermittelt den Kollegen einfach nur das “Knöllchen schreiben“ und hin und wieder mal ein Auto abschleppen und selbst das wird ihnen nicht mal richtig vermittelt. Da muss man ganz schnell Abstand davon nehmen, sich Städt. Verkehrspolizei zu nennen, weil, wenn schon das Gefahrenabwehrrecht mit seinem polizei- und ordnungsrechtlichen Eingriffsrecht nicht sitzt, dann ist es das Beste was die tun können, nämlich weiter einfach nur so kleine Zettelchen an die Scheibenwischer von Fahrzeugen klemmen. Heißt, Verkehrsteilnehmer sollten sich einen Rechtsbeistand nehmen und notfalls klagen gegen diese statthafte ungesetzliche Willkür….nachfolgende Screenshots verdeutlichen diesen Kommentar…. Hofheim, den 31.10.2023 © Frank Vogler © Frank A. Vogler

© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler ▪ 65719 Hofheim/Ts. frank.vogler@frankvogler.de Die zwei Screenshots, auf dieser und nächster Seite, wurden entnommen, aus dem Dokument (siehe nachfolgenden Link), es handelt sich um die Seite 21 und 22: https://www.yumpu.com/de/document/view/67438074/anhang-b1-einzelfallgesetz-gesetzlichegestattungrechtliche-grundlage-rechtsnorm-rechtssatz52-hsog © Frank Vogler © Frank A. Vogler

© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler<br />

▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

Die zwei Screenshots, auf dieser und nächster Seite, wurden entnommen, aus dem<br />

Dokument (siehe nachfolgenden Link), es handelt sich um die Seite 21 und 22:<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/67438074/anhang-b1-einzelfallgesetz-gesetzlichegestattungrechtliche-grundlage-rechtsnorm-rechtssatz52-hsog<br />

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