Nachstellen durch Vorgesetzte - Präzedenzfall (Hessen)

......aber was da abgelaufen ist in den ganzen Jahren ist in keinster Weise tragbar und haltbar, leider muss man dazu sagen der Autor musste warten bis man genauso gegen ihn so verfährt, damit man dem ganzen habhaft wird, um dem ganzen Einhalt zu gebieten........schönen Tag.......einfach lesen...... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu ......aber was da abgelaufen ist in den ganzen Jahren ist in keinster Weise tragbar und haltbar, leider muss man dazu sagen der Autor musste warten bis man genauso gegen ihn so verfährt, damit man dem ganzen habhaft wird, um dem ganzen Einhalt zu gebieten........schönen Tag.......einfach lesen......

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

13.06.2023 Aufrufe

© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler ▪ 65719 Hofheim/Ts. frank.vogler@frankvogler.de braucht es kein Gefahrgut mehr um die E8 bzw. E9a zu haben, na wie kommt denn das auf einmal, vorher hat sich das POA derart gesträubt bei Höhergruppierungen von E6 nach E8, da ging es nur als Verkehrsüberwachung/Baustellenüberwachung/Gefahrgut 3621/22 E12 TVÖD - Sachgebietsleitung(en) (Verkehrsüberwachung und -regelung, Geschwindigkeitskontrollen): Auch hier fehlende (be)nötig(t)e Kompetenz in den beiden Fachgebieten, sonst hätte man nicht die Beschäftigten in den Außendienst geschickt, um illegal bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten zu generieren seit 2008, ob unwissentlich oder wissentlich, weil es sind Vorgesetzte einer Verwaltungs polizei (=es gibt keinerlei Rechtsgrundlagen für diese Sachgebiete mit ihren Außendiensten; 3623 (Gefahrgutrecht (ADR)) betrifft dies nicht, da die Rechtslage und -Stellung eine völlig andere ist) Damit wird jeglichen vermeintlichen Anwerbenden die Chance genommen, jemals in der Abt. 2 mehr Gehalt zu bekommen und/oder eine höherwertige Stelle einzunehmen, weil dort so gut wie nie Stellenauswahlverfahren stattfinden, sondern auf bestimmte Stellen will man nur bestimmte Personen haben. das ist schon korrumpierendes und korruptes Verhalten = Begünstigung im Amt Man darf, dass nicht missverstehen, es ist machbar, auch MAL die eine oder die andere Stelle ohne ein durchgeführtes Auswahlverfahren zu besetzen, wenn….aber in dieser Abt. 2 wird das ja fast nur gemacht, entweder durch Abordnung/Zuweisung oder Personen werden einfach umgesetzt. Es ist damit auch nicht mehr möglich Stellenauswahlverfahren durchzuführen, da derjenige/diejenige die eine Absage erhält bei solch einem Verfahren, Einspruch erheben kann, weil 2 von 3 (= Begünstigung, Rassismus, Diskriminierung) immer erwiesen nachweisbar ist, weil jede/r der sich auf eine Stelle den gestellten Voraussetzungen/Anforderungen entsprechend befähigt zusagt. Jedes kommende Auswahlverfahren ist nicht angreifbar in seiner Art (Procedere), sondern jetzt ist jede Person die als Gremiums-Person dieses Auswahlverfahrens fungiert absolut angreifbar, da die Objektivität eines Auswahlverfahrens nicht mehr gewahrt sein kann, weil jede Gremiums-Person jetzt im Detail genau darüber Auskunft geben muss, warum, wieso, weshalb, usw., Sie den/die Anwerbenden genauso bewertet hat und damit auch subjektive Elemente offenbart werden könnten, somit damit das ganze Verfahren zunichtemacht, es bleibt zwar damit eine objektive Durchführungsweise, die es aber jetzt durch bestandene Subjektivität unmöglich macht. Der örtlich gewählte Personalrat des Straßenverkehrsamts ist dahin weitgehend in Schutz zu nehmen, da dieser immer dazu gesagt hat, man soll Stellenauswahlverfahren durchführen, doch gewisse Vorgesetzte haben sich nicht nur dagegen ausgesprochen, sondern auch nicht zugelassen durch ihren Machtbereich….. Der ehemalige Betriebsangestellte (Frank, A. Vogler (Personal-Nr. 139925)) der Stadt Frankfurt am Main HAT und BRINGT die Rechtliche Fachkompetenz in (bei)den Fachgebieten mit: EG6 TVÖD/BAT 7/6b 2003-2006 (reine Baustellenüberwachung/ Überwachung der Taxenordnung (Satzung der Stadt Frankfurt)/ Filmgesellschaften begleitet um für diese ihre Anordnungen nach §45 StVO zweckdienlich durchzusetzen; VÜ; VR) in der Verkehrsleitzentrale (heute IGLZ) ehemals ansässig in der Konrad-Adenauer-Str. der Stadt Frankfurt am Main, derzeit bis Dato durch Umzug in die Zanderstr. 7 der Stadt Frankfurt am Main. Anhang B (Lehrgangsbescheinigungen, als Kopien) im Dokument Anhänge A,B(1), C: Wenn man meiner Person (EG 8 St.5 TVÖD) solch eine Ausbildung zugestanden hat, dann muss man es auch dem polizeilichen Außendienst zugestehen, sonst ist eine ungleiche Behandlung (Bevorzugung) gegenüber Allen. Als Beispiel: Verkehrs-/Baustellen-/Gefahrgutüberwachung (VBG-Stellen); 3621/22/23 = EG 9a St.6 TVÖD weil keine Fachkompetenz benötigt wird = EG 11 St.6 TVÖD Aussage des Verwaltungsleiter (361AS) er hält fest an dem Dr. Noth. (EG11 TVÖD, keine Fachkompetenz) als Grundsatzangelegenheiten und Ausbildung in der arbeitsrechtlichen Anhörung (19.08.2021) EG6…EG11 TVÖD = Nachzahlungen als Ausgleichszahlungen….. https://www.yumpu.com/de/document/view/65697859/anhange-a-b1-und-c Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht: https://www.yumpu.com/de/document/view/66437681/teil-a-die-gefahrenabwehr-und-sein-eingriffsrecht-zusammengesetzt © Frank Vogler © Frank A. Vogler

© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler ▪ 65719 Hofheim/Ts. frank.vogler@frankvogler.de Grundsatzangelegenheiten: https://www.yumpu.com/de/document/view/67438074/anhang-b1-einzelfallgesetz-gesetzliche-gestattungrechtliche-grundlagerechtsnorm-rechtssatz52-hsog https://www.yumpu.com/de/document/view/66402777/teil-iii-gesetzliche-rechtsgrundlage-der-eingriffsbefugnisse-alsmassnahmenkatalog Rechtsgrundlagen und Ausbildungsgrundlagen: es gibt keinerlei Rechtsgrundlage in den SG’s. 21,22, 23; das HSOG (§1, §2, §3 HSOG) ist die Rechtsgrundlage für die polizeirechtliche Gefahrenabwehr, aber nicht für das StVR, ADR, etc.; in den SG’s müssen extra auf die Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche zugeschnittene Rechtsgrundlagen (§44, §45, §46 StVO) geschrieben werden, ansonsten ist jede angezeigte bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit illegal generiert, weil das Straßenverkehrsamt (SVA Ffm.) keine Ordnungsbehörde ist, nach §2 Satz 1 HSOG: https://www.yumpu.com/de/document/view/66169414/teil-i-gesetzliche-rechtsgrundlage-als-befugnis-zur-bestellung https://www.yumpu.com/de/document/view/67511492/verkehrsregelung-gesetzliche-rechtsgrundlage-und-als-ausbildungsgrundlage https://www.yumpu.com/de/document/view/66426935/teil-ii-gesetzliche-rechtsgrundlage-um-zwangsmittel-48-zur-anwendung-zubringen https://www.yumpu.com/de/document/view/67569672/baustellenuberwachung-gesetzliche-rechtsgrundlage-und-alsausbildungsgrundlage Schuld und Sühne Es mag in der Vergangenheit Menschen, mit oder ohne Migrationshintergrund, die in diesem Amt beschäftigt gewesen sind, die nicht gewusst haben mögen sich dagegen wehren zu können bzw. denen auch nicht geholfen werden konnte und Sie damit sich das bieten und gefallen lassen mussten (Rassismus, Diskriminierung, etc.), meine Person musste sich das auch bieten lassen, aber meine Person lässt sich das nicht gefallen, schon gar nicht als Mensch, als deutscher Bürger mit teilweiser amerikanischer Herkunft, (ehemals) Beschäftigter dieses Amtes, sowie (ehemals) Mitglied und (ehemals) stellvertretender Vorsitzender des örtlich gewählten Personalrats, da Diese (361AS, 3622GH, 36211UN, 3614JW) alles mit Füßen treten, für was Frankfurt am Main, als Stadt und Arbeitgeberin voll und ganz einsteht (interkulturelle Kompetenz), sowie die untermauernde, vom Gesamtpersonalrat (Frankfurt am Main, als Stadt und Arbeitgeberin) ins Leben gerufene, Kampagne “AnStadt Intoleranz“ und dem geschaffenen Buch “Stadtweites Führungsverständnis“, dann hat meine Person auch jedwegliches Recht erworben und die Pflicht das öffentlich alles in Frage zu stellen, die Art ihrer Verhaltensweise (Artikel 1 Grundgesetz). Wenn man sich schon meiner Person, als Mensch, als deutscher Bürger mit teilweiser amerikanischer Herkunft, (ehemals) Beschäftigter dieses Amtes, sowie (ehemals) Mitglied und (ehemals) stellvertretender Vorsitzender des örtlich gewählten Personalrats, so anmaßend, überheblich und herablassend verhält, um mich damit zu demütigen, dann müssen sie sich genauso menschenunwürdig verhalten bei anderen Menschen und das haben Diese in keinster Art und Weise. (Artikel 1, 2, 3 Grundgesetz; Artikel 33 Abs.2 Grundgesetz; Chronologie) Den Schaden, den Diese angerichtet haben, durch ihr Verhalten, weiß keiner abzuschätzen, so denn die Tragweite dieses Ausmaßes beschränkt sich zwar nur auf das Bundesland Hessen und all ihre Beschäftigten, sowie Arbeitnehmer im privatem Sektor, aber Frankfurt am Main, als Stadt und Arbeitgeberin, muss dafür die Zeche zahlen. Solch ein Verhalten als Vorgesetzte in einem/einer Amt/Behörde, ist in keinem/keiner Amt/Behörde tolerierbar und muss die sofortige fristlose Entlassung zur Folge haben, wenn nicht stellen sie Frankfurt am Main, als Stadt und Arbeitgeberin, in vollem Umfang nicht nur in Frage, sondern Strafen sich selber Lügen. Kommentar: Es hat den Autor bis Dato, so sehr aus der Bahn geworfen (Es hat diesen bis ins tiefste Mark getroffen), was Diese bewogen hat sich so gegen ihre eigene Arbeitgeberin zustellen. Sollte der Autor seinen bis Dato anhaltenden fassungslosen schock ähnlichen komatösen Zustand, irgendwann mal los werden, wird sich Dieser schleunigst auf die Socken machen in dieses DEN HAAG zu diesem EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE, um dort diesen EINZELFALL vorzutragen, derer DIE es dann zu prüfen haben, auf ein besonderes RECHT des SCHUTZES, da es zu befürchten gilt, dass DIESE jetzt der ständigen HÄNSELEI ausgesetzt sein werden. Sie haben sich aus der Sicht des Autors durchaus diesen SCHUTZSTATUS vollends verdient, als PRÄZEDENZFALL ihrer Art eingestuft werden zu müssen und bei ERHALT dieses gelten sie dann, als besonders wertes zu (be)schützendes RECHTSGUT Schutz der Täter im Nachgang/Abschluss, sind sie zu (be)schützen damit sie nicht Opfer von über griffen etwaiger Art werden © Frank Vogler © Frank A. Vogler

© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler<br />

▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

Grundsatzangelegenheiten:<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/67438074/anhang-b1-einzelfallgesetz-gesetzliche-gestattungrechtliche-grundlagerechtsnorm-rechtssatz52-hsog<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/66402777/teil-iii-gesetzliche-rechtsgrundlage-der-eingriffsbefugnisse-alsmassnahmenkatalog<br />

Rechtsgrundlagen und Ausbildungsgrundlagen: es gibt keinerlei Rechtsgrundlage in den SG’s. 21,22, 23;<br />

das HSOG (§1, §2, §3 HSOG) ist die Rechtsgrundlage für die polizeirechtliche Gefahrenabwehr, aber<br />

nicht für das StVR, ADR, etc.; in den SG’s müssen extra auf die Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche<br />

zugeschnittene Rechtsgrundlagen (§44, §45, §46 StVO) geschrieben werden, ansonsten ist jede<br />

angezeigte bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit illegal generiert, weil das Straßenverkehrsamt (SVA<br />

Ffm.) keine Ordnungsbehörde ist, nach §2 Satz 1 HSOG:<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/66169414/teil-i-gesetzliche-rechtsgrundlage-als-befugnis-zur-bestellung<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/67511492/verkehrsregelung-gesetzliche-rechtsgrundlage-und-als-ausbildungsgrundlage<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/66426935/teil-ii-gesetzliche-rechtsgrundlage-um-zwangsmittel-48-zur-anwendung-zubringen<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/67569672/baustellenuberwachung-gesetzliche-rechtsgrundlage-und-alsausbildungsgrundlage<br />

Schuld und Sühne<br />

Es mag in der Vergangenheit Menschen, mit oder ohne Migrationshintergrund, die in diesem Amt<br />

beschäftigt gewesen sind, die nicht gewusst haben mögen sich dagegen wehren zu können bzw. denen<br />

auch nicht geholfen werden konnte und Sie damit sich das bieten und gefallen lassen mussten (Rassismus,<br />

Diskriminierung, etc.), meine Person musste sich das auch bieten lassen, aber meine Person lässt sich das<br />

nicht gefallen, schon gar nicht als Mensch, als deutscher Bürger mit teilweiser amerikanischer Herkunft,<br />

(ehemals) Beschäftigter dieses Amtes, sowie (ehemals) Mitglied und (ehemals) stellvertretender<br />

Vorsitzender des örtlich gewählten Personalrats, da Diese (361AS, 3622GH, 36211UN, 3614JW) alles<br />

mit Füßen treten, für was Frankfurt am Main, als Stadt und Arbeitgeberin voll und ganz einsteht<br />

(interkulturelle Kompetenz), sowie die untermauernde, vom Gesamtpersonalrat (Frankfurt am Main, als<br />

Stadt und Arbeitgeberin) ins Leben gerufene, Kampagne “AnStadt Intoleranz“ und dem geschaffenen<br />

Buch “Stadtweites Führungsverständnis“, dann hat meine Person auch jedwegliches Recht erworben und<br />

die Pflicht das öffentlich alles in Frage zu stellen, die Art ihrer Verhaltensweise (Artikel 1 Grundgesetz).<br />

Wenn man sich schon meiner Person, als Mensch, als deutscher Bürger mit teilweiser amerikanischer<br />

Herkunft, (ehemals) Beschäftigter dieses Amtes, sowie (ehemals) Mitglied und (ehemals)<br />

stellvertretender Vorsitzender des örtlich gewählten Personalrats, so anmaßend, überheblich und<br />

herablassend verhält, um mich damit zu demütigen, dann müssen sie sich genauso menschenunwürdig<br />

verhalten bei anderen Menschen und das haben Diese in keinster Art und Weise. (Artikel 1, 2, 3<br />

Grundgesetz; Artikel 33 Abs.2 Grundgesetz; Chronologie)<br />

Den Schaden, den Diese angerichtet haben, <strong>durch</strong> ihr Verhalten, weiß keiner abzuschätzen, so denn die<br />

Tragweite dieses Ausmaßes beschränkt sich zwar nur auf das Bundesland <strong>Hessen</strong> und all ihre<br />

Beschäftigten, sowie Arbeitnehmer im privatem Sektor, aber Frankfurt am Main, als Stadt und<br />

Arbeitgeberin, muss dafür die Zeche zahlen.<br />

Solch ein Verhalten als <strong>Vorgesetzte</strong> in einem/einer Amt/Behörde, ist in keinem/keiner Amt/Behörde<br />

tolerierbar und muss die sofortige fristlose Entlassung zur Folge haben, wenn nicht stellen sie Frankfurt<br />

am Main, als Stadt und Arbeitgeberin, in vollem Umfang nicht nur in Frage, sondern Strafen sich selber<br />

Lügen.<br />

Kommentar: Es hat den Autor bis Dato, so sehr aus der Bahn geworfen (Es hat diesen bis ins tiefste Mark<br />

getroffen), was Diese bewogen hat sich so gegen ihre eigene Arbeitgeberin zustellen. Sollte der Autor<br />

seinen bis Dato anhaltenden fassungslosen schock ähnlichen komatösen Zustand, irgendwann mal los<br />

werden, wird sich Dieser schleunigst auf die Socken machen in dieses DEN HAAG zu diesem<br />

EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE, um dort diesen EINZELFALL<br />

vorzutragen, derer DIE es dann zu prüfen haben, auf ein besonderes RECHT des SCHUTZES, da es zu<br />

befürchten gilt, dass DIESE jetzt der ständigen HÄNSELEI ausgesetzt sein werden. Sie haben sich aus<br />

der Sicht des Autors <strong>durch</strong>aus diesen SCHUTZSTATUS vollends verdient, als PRÄZEDENZFALL ihrer<br />

Art eingestuft werden zu müssen und bei ERHALT dieses gelten sie dann, als besonders wertes zu<br />

(be)schützendes RECHTSGUT Schutz der Täter im Nachgang/Abschluss, sind sie zu (be)schützen<br />

damit sie nicht Opfer von über griffen etwaiger Art werden<br />

© Frank Vogler © Frank A. Vogler

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