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Nachstellen durch Vorgesetzte - Präzedenzfall (Hessen)

......aber was da abgelaufen ist in den ganzen Jahren ist in keinster Weise tragbar und haltbar, leider muss man dazu sagen der Autor musste warten bis man genauso gegen ihn so verfährt, damit man dem ganzen habhaft wird, um dem ganzen Einhalt zu gebieten........schönen Tag.......einfach lesen...... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

......aber was da abgelaufen ist in den ganzen Jahren ist in keinster Weise tragbar und haltbar, leider muss man dazu sagen der Autor musste warten bis man genauso gegen ihn so verfährt, damit man dem ganzen habhaft wird, um dem ganzen Einhalt zu gebieten........schönen Tag.......einfach lesen......

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler<br />

▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

Rassenideologie Siehe nachfolgende Chronologie (<strong>Präzedenzfall</strong>)<br />

Damit steht einem vorzeitigen Ausstieg aus diesen Arbeitsverhältnissen, einer/eines Bediensteten, des<br />

Arbeitsverhältnisses (betrifft die geschlossenen Arbeitsverträge, der letzten 4-5 Jahren, mit diesen<br />

Rückzahlungsmodalitäten, in diesem Straßenverkehrsamt) nichts mehr im Wege und die Dienststelle wird<br />

sich hüten auch nur eine solche Rückzahlungsforderung zu stellen, weil<br />

1. Mobbing<br />

2. Rassismus<br />

3. Diskriminierung<br />

4. Verfolgung, <strong>durch</strong> ihre Rassenideologie<br />

Unentwegt <strong>durch</strong> die <strong>Vorgesetzte</strong>n, somit jegliche Rechtsansprüche damit aufgegeben haben im Namen<br />

des Straßenverkehrsamtes, <strong>durch</strong> ihr menschenverachtendes Verhalten gegenüber der Menschlichkeit<br />

(Grundgesetz mit all seinen Artikeln/Landesverfassung <strong>Hessen</strong>), sowie ihren Amtseid gebrochen haben<br />

oder ihr Gelöbnis absolut missachtet haben, welches eben jeweils abgelegt haben.<br />

§64 Bundesbeamtengesetz (BBG), §38 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), §47 Hessisches<br />

Beamtengesetz (HBG) <br />

Gelöbnis im öffentlichen Dienst der Beschäftigten <strong>durch</strong> die Nachfolgeverträge, des<br />

Bundesangestelltentarif (BAT; §6 BAT), Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD (§ 41 S. 2<br />

TVöD-BT-V); TV-H (§3 TV-H); TV-L (§3 TV-L)).<br />

Sollte wider erwarten die Dienststelle bei solch einer Kündigung einer/eines Bediensteten<br />

Schwierigkeiten machen, sollte sich der/die Bedienstete einen Rechtsbeistand nehmen oder als Mitglied<br />

einer Gewerkschaft sich an diese wenden und man darf mich gerne kontaktieren, ich helfe gerne, bei<br />

DEM JETZT FÜR IMMER ENTSTANDENEN Erworbenen Besonderen KÜNDIGUNGSRECHT.<br />

Hiermit möchte sich die Gewerkschaft (Verdi) ganz herzlich bedanken, bei der ich Mitglied bin, so wie<br />

auch meine Person, für das mir entgegen gebrachte rassistische diskriminierende Verhalten dieser<br />

<strong>Vorgesetzte</strong>n sowie auch das dazu gehörende gelieferte belastende abgegebene Beweismaterial, jetzt kann<br />

sich JEDE/R Bedienstete der STADT Frankfurt/M., mit einem Arbeitsvertrag derer<br />

Rückzahlungsmodalitäten beinhaltet bei einem vorzeitigen Ausstieg in dem festgesetzten Zeitraum aus<br />

dem Arbeitsverhältnis, an uns wenden, wenn ein vorzeitiger Ausstieg des/der Bedienstete gewünscht ist.<br />

Die Rechtsabteilung der Gewerkschaft können solche Beweismittel immer gut gebrauchen, um damit<br />

Präzedenzfälle erster Güte zu schaffen.<br />

Rechtsfolge<br />

Mit weit reichenden Auswirkungen<br />

Solch ein schändliches geschäftsschädigendes Geschäftsgebaren (361AS und 3622GH), entbindet jeden<br />

und jede Bedienstete dieser Arbeitgeberin, in jeglicher Art und Weise, von seiner verpflichtenden<br />

dienstlichen Verschwiegenheit gegenüber Außenstehenden (Dritten), und sogar gewählte Personalräte die<br />

der Schweigepflicht unterliegen. Damit man das versteht: die ganzen Ämter/Behörden zusammen sind<br />

EIN Bestandteil der STADT Frankfurt am Main und somit auch als EINE ARBEITGEBERIN zusammen<br />

Folgen aus der Pflichtverletzung<br />

Das Straßenverkehrsamt muss jetzt, alle seine eigenen Beamt: innen / Bedienstete (w/m/d) unterrichten<br />

lassen, <strong>durch</strong> zertifizierte Dozenten, mittels absolvierter Lehrgänge mit anschließender schriftlicher<br />

Bestätigung der daran teilgenommenen Beschäftigten, in der Thematik (Menschenrechte, Rassismus,<br />

Diskriminierung, etc.), weil die Unterweisungspolitik dieses Amtes, derer sie ein Bestandteil der<br />

Stadtverwaltung Frankfurt am Main, als Stadt und Arbeitgeberin ist, total versagt hat.<br />

Die dafür anfallenden Kosten sind aus einem Täter/Opfer Ausgleich abzugelten, ab dem Zeitpunkt der<br />

erst bekannt gewordenen Diskriminierungsfälle (Ph. Atabay; V. Tsorlali; etc.).<br />

Diese (361AS, 3622GH, 36211UN, 3614JW) haben nicht nur das Straßenverkehrsamt an sich geschädigt,<br />

sondern Frankfurt am Main, als STADT selbst und als ARBEITGEBERIN gleich mit, sowie die sich mit<br />

bekennenden oder benannten Mitläufer. Bildung einer kriminellen Vereinigung das Strafgesetzbuch<br />

(StGB) hält sich in dieser Angelegenheit noch bedeckt, es sei denn…..<br />

© Frank Vogler © Frank A. Vogler

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