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Nachstellen durch Vorgesetzte - Präzedenzfall (Hessen)

......aber was da abgelaufen ist in den ganzen Jahren ist in keinster Weise tragbar und haltbar, leider muss man dazu sagen der Autor musste warten bis man genauso gegen ihn so verfährt, damit man dem ganzen habhaft wird, um dem ganzen Einhalt zu gebieten........schönen Tag.......einfach lesen...... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

......aber was da abgelaufen ist in den ganzen Jahren ist in keinster Weise tragbar und haltbar, leider muss man dazu sagen der Autor musste warten bis man genauso gegen ihn so verfährt, damit man dem ganzen habhaft wird, um dem ganzen Einhalt zu gebieten........schönen Tag.......einfach lesen......

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler<br />

▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

Ermittlungsakte<br />

Der verdeckten Operation<br />

(06/2020-11/2022)<br />

Des ehemals Beschäftigten; ehemals Hilfspolizeibeamten (§99 HSOG);<br />

ehemals (Ersatz)Mitglied, ehemals Stellv. Vorsitzenden<br />

Des örtlich gewählten Personalrats;<br />

Als interner Ermittler<br />

Im Straßenverkehrsamt<br />

Von Frankfurt am Main<br />

(Stadt; Arbeitgeberin)<br />

In den Fällen<br />

Des<br />

<strong>Nachstellen</strong>s (Stalking);<br />

Behinderung der personalrätlichen Arbeit;<br />

Diskriminierung;<br />

Korruptes Verhalten (Korruption);<br />

Nicht vorhandener Fachkompetenz in gewissen Aufgabenbereichen;<br />

von <strong>Vorgesetzte</strong>n des genannten Amtes<br />

gegenüber Beschäftigten des genannten Amtes<br />

© Frank Vogler © Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler<br />

▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

Vorwort<br />

Art. 5 Abs.1 Grundgesetz (GG)<br />

FRANKFURT AM MAIN<br />

, als Stadt und Arbeitgeberin, sowie das STRAßENVERKEHRSAMT, dieser Stadt, an<br />

sich, sind gute Ausbildungsstätte und man kann ihnen soweit in ihrer Vorbildfunktion<br />

nichts nachsagen. Sie stehen ein für Interkulturelle Kompetenz, die Kampagne AnStadt<br />

Intoleranz und das Buch Stadtweites Führungsverständnis.<br />

Was die Stelleninhaber (EG9a und EG9b TVÖD, Verkehrsregler- und<br />

Baustellenausbilder/in (S.I., J.P.) angeht, sind von dem Textblock (<strong>Präzedenzfall</strong>)<br />

ausgenommen, weil sie haben zwar die Vergütung von <strong>Vorgesetzte</strong>n, sind es aber nicht,<br />

es sei denn….<br />

Weiter ausgenommen aus dem nachfolgenden Textblock sind, die Amtsleitung (P.L.),<br />

Abteilungsleitung 2 (M.K.), sowie in voller Gänze die Abteilungen 3-5.<br />

<strong>Präzedenzfall</strong><br />

Im nachfolgenden (<strong>Präzedenzfall</strong>) geht es in erster Linie um <strong>Vorgesetzte</strong> von 2<br />

Abteilungen des genannten Amtes, die das Totalversagen der Funktion verherrlichen in<br />

ihrer impertinenten Selbstherrlichkeit, gepaart mit einer gewissen Arroganz und<br />

Ignoranz (nachstellen/zermürben/gefügig machen von Beschäftigten/Personalräten).<br />

Hier liegt die Vermutung auch sehr nahe, dass dem Autor irgendwelche Substanzen,<br />

in seine Getränke und Nahrung gemischt wurden, weil ganz plötzlich<br />

Ermüdungsanfälle auftraten immer im aktiven Dienst während seiner Dienstzeit,<br />

<strong>durch</strong> die 2 Krankenhausaufenthalte (Nov./Dez. 2020) konnte bestätigt werden, dass<br />

es an den, <strong>durch</strong> den erlittenen Herzinfarkt (Jan. 2007), verordneten Medikamenten<br />

nicht lag, weil in beiden Krankenhausaufhalten der Autor vollkommen<br />

<strong>durch</strong>gecheckt wurde und 2 schriftliche Bestätigungen <strong>durch</strong> die medizinische<br />

Arbeitsmedizin, über die volle Einsatzfähigkeit als städt. Verkehrspolizist, vorlag.<br />

Wer so mit der Gesundheit von Menschen umgeht, zeugt von sich selbst, dass dieser<br />

das nutzloseste und wertloseste ist, welches die Natur jemals hervorbrachte (bis dato<br />

unbekannter Autor, aber ein sehr Weiser)….<br />

......mit dieser Weisheit ist niemand persönlich gemeint oder direkt angesprochen,<br />

sondern es ist einfach so, weil das wertvollste Gut, welches man Besitzt und sein Eigen<br />

nennen darf, das Leben und die Gesundheit ist......<br />

© Frank Vogler © Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler<br />

▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

Einzelfall (<strong>Präzedenzfall</strong>)<br />

(Stichtag 01.01.2007)<br />

36.2 - Verkehrsüberwachung (Städt. Verkehrspolizei)<br />

Straßenverkehrsamt (Ffm.)<br />

<strong>Nachstellen</strong>/Stalking von <strong>Vorgesetzte</strong>n (Chronologie nach den Screenshots)<br />

Behinderung der Personalratsarbeit<br />

(Az. HIPOAUSGLZAHLZEUGVOGL - E11E13HESSEN)<br />

Damit man mal versteht warum ich gegangen bin, und ich bin da nicht der Einzige gegen den so<br />

vorgegangen wurde, in der Vergangenheit gab es da einige andere denen man in anderer Weise den man<br />

genauso den Arbeitsplatz vernichtet hat bei diesem Amt…..<strong>durch</strong> die genannten Herren in den<br />

Sachgebieten…..<br />

…………………………………………………………………………………<br />

Damit haben die genannten, diesem angeblichen vorzeige Straßenverkehrsamt (Ffm.) ein wunderbares<br />

ARMUTSZEUGNIS ausgestellt, in dem Sie aller Welt ihr Unvermögen zur Schau stellen und sich das<br />

auch noch fürstlich bezahlen lassen (EG (13)12, 11, 9), auf gut Deutsch die Verarschen das Amt nach<br />

Strich und Faden mit ihrer Unkenntnis und Unwissenheit, weil sie keine Ahnung vom Polizei und<br />

Ordnungsrecht haben, geschweige denn vom Straßenverkehrsrecht und Menschenführung.<br />

Und hier werden also ältere und/oder kränkliche Menschen raus SELEKTIERT, weil sie als Beispiel<br />

keinen Schichtdienst mehr machen können, aber Früh-, Mittel- oder Spätdienst, das heißt also dem<br />

Menschen der jahrelang seinem Job im Schichtdienst gerecht wurde, wird seinem Job nicht mehr<br />

gerecht weil dieser nur noch Früh-, Mittel- oder Spätdienst machen kann???.....Das ist der Hammer<br />

von dem <strong>Vorgesetzte</strong>n, der gehört fristlos gefeuert….solch eine MENSCHEN-SELEKTIERUNG gab<br />

es schon mal in der Vergangenheit in ähnlicher Form und die große Stadt hat damals richtig<br />

mitgemischt….jetzt fängt so eine Dienststelle wieder damit an…...Nicht nur der <strong>Vorgesetzte</strong> gehört<br />

gefeuert, seine Mitläufer gleich mit….<br />

Nicht nur das, sondern es wurde einer allein erziehenden Mutter mit aller Willkür und Gewalt das<br />

Gehalt gekürzt ( Herunter gruppiert von EG9 auf EG8), das reichte aber nicht man hat sogar andere<br />

allein erziehende Mütter verfolgt und schikaniert, bis Sie freiwillig ihren Job aufgegeben haben oder<br />

eben raus geklagt wurden…..<br />

Wir vergessen mal nicht, dass unter den allein erziehenden Müttern, welche waren mit<br />

Migrationshintergrund und auch andere Kollegen: innen mit Migrationshintergrund die verfolgt<br />

wurden, also purer RASSISMUS auch noch dabei……<br />

INFO: MIGRATIONSHINTERGRUND Erzeuger Meinerseits (lässt sich jederzeit nachweisen)<br />

Amerikanischer G.I. (Soldat der Alliierten-Streitkräfte), Eltern deutscher Herkunft (Mutter, (Stief-<br />

)Vater), es stand im Raum die doppelte Staatsbürgerschaft (BRD/USA) anzunehmen….….nun das/die<br />

Amt/Behörde tut hier am besten mal ganz schnell diesen rechten und rassistischen Sumpf<br />

trockenlegen und dieses Pack fristlos entlassen….<br />

Leidtragende der Rassistischen Diskriminierung (es sind nur drei aufgezählt, es sind aber viel mehr):<br />

Alleinerziehende Mutter Ph. Atabay (türk. Herkunft) ehemals Abteilung 1 - schikaniert, bis der<br />

Arbeitsplatz aufgegeben wurde<br />

Alleinerziehende Mutter V. Tsorlali (griech. Herkunft) ehemals Abteilung 2 - schikaniert, bis der<br />

Arbeitsplatz aufgegeben wurde<br />

F. Vogler (Amerikanische Herkunft) ehemals Abteilung 2, abgeschoben in die Abteilung 1 -<br />

schikaniert, bis der Arbeitsplatz aufgegeben wurde<br />

Frankfurt am Main, Die Stadt selbst und auch als Arbeitgeberin, steht voll und ganz ein für interkulturelle<br />

Kompetenz und hat sich damit, für sich selbst, an eine selbstauferlegte Pflicht für immer gebunden!!!!!<br />

Das scheint bei dieser Dienststelle noch nicht angekommen zu sein, Menschen mit TÜRKISCHER,<br />

GRIECHISCHER und Deutsch-/AMERIKANISCHER Herkunft sind also unerwünscht na das nenn ich<br />

mal eine RASSENIDEOLOGIE die dort herrscht, <strong>durch</strong> die Herrenmenschen, alles unter der Führung des<br />

Oberamtsrat (361) und dieses Sachgebietsleiter (3622). Diese Zwei (361AS, 3622GH) haben bei einer<br />

Gefahrenabwehrbehörde/ Städtischen VERKEHRSPOLIZEI nichts verloren, die gehören sofort ihres<br />

Dienstes enthoben/ fristlos entlassen und ihre Mitläufer gleich mit.<br />

© Frank Vogler © Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler<br />

▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

Rassenideologie Siehe nachfolgende Chronologie (<strong>Präzedenzfall</strong>)<br />

Damit steht einem vorzeitigen Ausstieg aus diesen Arbeitsverhältnissen, einer/eines Bediensteten, des<br />

Arbeitsverhältnisses (betrifft die geschlossenen Arbeitsverträge, der letzten 4-5 Jahren, mit diesen<br />

Rückzahlungsmodalitäten, in diesem Straßenverkehrsamt) nichts mehr im Wege und die Dienststelle wird<br />

sich hüten auch nur eine solche Rückzahlungsforderung zu stellen, weil<br />

1. Mobbing<br />

2. Rassismus<br />

3. Diskriminierung<br />

4. Verfolgung, <strong>durch</strong> ihre Rassenideologie<br />

Unentwegt <strong>durch</strong> die <strong>Vorgesetzte</strong>n, somit jegliche Rechtsansprüche damit aufgegeben haben im Namen<br />

des Straßenverkehrsamtes, <strong>durch</strong> ihr menschenverachtendes Verhalten gegenüber der Menschlichkeit<br />

(Grundgesetz mit all seinen Artikeln/Landesverfassung <strong>Hessen</strong>), sowie ihren Amtseid gebrochen haben<br />

oder ihr Gelöbnis absolut missachtet haben, welches eben jeweils abgelegt haben.<br />

§64 Bundesbeamtengesetz (BBG), §38 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), §47 Hessisches<br />

Beamtengesetz (HBG) <br />

Gelöbnis im öffentlichen Dienst der Beschäftigten <strong>durch</strong> die Nachfolgeverträge, des<br />

Bundesangestelltentarif (BAT; §6 BAT), Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD (§ 41 S. 2<br />

TVöD-BT-V); TV-H (§3 TV-H); TV-L (§3 TV-L)).<br />

Sollte wider erwarten die Dienststelle bei solch einer Kündigung einer/eines Bediensteten<br />

Schwierigkeiten machen, sollte sich der/die Bedienstete einen Rechtsbeistand nehmen oder als Mitglied<br />

einer Gewerkschaft sich an diese wenden und man darf mich gerne kontaktieren, ich helfe gerne, bei<br />

DEM JETZT FÜR IMMER ENTSTANDENEN Erworbenen Besonderen KÜNDIGUNGSRECHT.<br />

Hiermit möchte sich die Gewerkschaft (Verdi) ganz herzlich bedanken, bei der ich Mitglied bin, so wie<br />

auch meine Person, für das mir entgegen gebrachte rassistische diskriminierende Verhalten dieser<br />

<strong>Vorgesetzte</strong>n sowie auch das dazu gehörende gelieferte belastende abgegebene Beweismaterial, jetzt kann<br />

sich JEDE/R Bedienstete der STADT Frankfurt/M., mit einem Arbeitsvertrag derer<br />

Rückzahlungsmodalitäten beinhaltet bei einem vorzeitigen Ausstieg in dem festgesetzten Zeitraum aus<br />

dem Arbeitsverhältnis, an uns wenden, wenn ein vorzeitiger Ausstieg des/der Bedienstete gewünscht ist.<br />

Die Rechtsabteilung der Gewerkschaft können solche Beweismittel immer gut gebrauchen, um damit<br />

Präzedenzfälle erster Güte zu schaffen.<br />

Rechtsfolge<br />

Mit weit reichenden Auswirkungen<br />

Solch ein schändliches geschäftsschädigendes Geschäftsgebaren (361AS und 3622GH), entbindet jeden<br />

und jede Bedienstete dieser Arbeitgeberin, in jeglicher Art und Weise, von seiner verpflichtenden<br />

dienstlichen Verschwiegenheit gegenüber Außenstehenden (Dritten), und sogar gewählte Personalräte die<br />

der Schweigepflicht unterliegen. Damit man das versteht: die ganzen Ämter/Behörden zusammen sind<br />

EIN Bestandteil der STADT Frankfurt am Main und somit auch als EINE ARBEITGEBERIN zusammen<br />

Folgen aus der Pflichtverletzung<br />

Das Straßenverkehrsamt muss jetzt, alle seine eigenen Beamt: innen / Bedienstete (w/m/d) unterrichten<br />

lassen, <strong>durch</strong> zertifizierte Dozenten, mittels absolvierter Lehrgänge mit anschließender schriftlicher<br />

Bestätigung der daran teilgenommenen Beschäftigten, in der Thematik (Menschenrechte, Rassismus,<br />

Diskriminierung, etc.), weil die Unterweisungspolitik dieses Amtes, derer sie ein Bestandteil der<br />

Stadtverwaltung Frankfurt am Main, als Stadt und Arbeitgeberin ist, total versagt hat.<br />

Die dafür anfallenden Kosten sind aus einem Täter/Opfer Ausgleich abzugelten, ab dem Zeitpunkt der<br />

erst bekannt gewordenen Diskriminierungsfälle (Ph. Atabay; V. Tsorlali; etc.).<br />

Diese (361AS, 3622GH, 36211UN, 3614JW) haben nicht nur das Straßenverkehrsamt an sich geschädigt,<br />

sondern Frankfurt am Main, als STADT selbst und als ARBEITGEBERIN gleich mit, sowie die sich mit<br />

bekennenden oder benannten Mitläufer. Bildung einer kriminellen Vereinigung das Strafgesetzbuch<br />

(StGB) hält sich in dieser Angelegenheit noch bedeckt, es sei denn…..<br />

© Frank Vogler © Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler<br />

▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

……Stalking/<strong>Nachstellen</strong> (zermürben, gefügig machen) = §238 StGB Chronologie/§258 StGB <br />

Verheimlichung (<strong>Präzedenzfall</strong>), an sich im ganzen, weil vorhergehende Kollegen in etwa das gleiche<br />

widerfahren ist <strong>durch</strong> <strong>Vorgesetzte</strong>)…..<br />

……..Anstiftung zu Straftaten = §26 StGB (§263 StGB (Betrug)) Chronologie…..<br />

Bestehende Rechtsansprüche Der Leidtragenden<br />

Durch die erlittene Diskriminierung<br />

(Entschädigungszahlungen)<br />

Ph. Atabay…..<br />

V. Tsorlali…..<br />

…..<br />

…..<br />

Bevor nur Eine/r sagt man hätte….meine Person hat versucht als Mitglied des örtlichen gewählten<br />

Personalrats auf verschiedene ungesetzliche Dinge hinzuweisen, damit diese abgestellt werden sollen,<br />

somit sind wir bei der vorsätzlichen Behinderung eines Mitglied des Personalrats (siehe 2. Willkürliche<br />

Abmahnung nach erfolgter arbeitsrechtlicher Anhörung, mit angedrohter Verfolgung die auch<br />

wahrgemacht wurde (siehe als Beispiel 3. Willkürliche Abmahnung))….man hätte auch das Dezernat für<br />

Antidiskriminierung oder die Mobbingstelle einschalten können, es hätte nichts gebracht, weil dann hätte<br />

meine für eine Weile Ruhe gegeben und sich neue Diskriminierungen ausgedacht oder es wäre gleich auf<br />

dem Dienstweg bei 361 gelandet und vertuscht worden, außerdem derer die sich animieren lassen haben,<br />

bei dieser Diskriminierung mitzumachen wurden immer mehr….man kann hier schon von einem<br />

ausgeprägten und ausgelebten Sadismus reden, weil es dreht sich nicht nur um meine Person<br />

(Chronologie), sondern auch um die letzten ca. 10-15 Jahre in denen Bedienstete solange verfolgt wurden<br />

bis Sie ihren Arbeitsplatz von sich aus aufgegeben haben oder mit aller Willkür raus geklagt wurden.<br />

Zur Behinderung eines gewählten Mitglied des Personalrats im alltäglichen Dienst (siehe Chronologie)<br />

Das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) schreibt nur vor, dass Aufgaben nach der gesetzlichen<br />

Aufgabenstellung im HPVG zu ERFÜLLEN SIND und diese auch als Mitglied zu ERFÜLLEN HABE,<br />

aber es lässt sich nicht darüber aus WIE ich diese ERFÜLLEN SOLL, somit kann ich jederzeit als<br />

gewähltes Mitglied des Personalrats auftreten, sogar als gewähltes Ersatzmitglied des Personalrats und<br />

auch OHNE AUFTRAG DES GREMIUMS, aber immer nur entsprechend der gestellten<br />

Aufgabenstellung im HPVG, weil hier geht es um Überwachungstätigkeiten zum Wohle des Schutzes der<br />

Belegschaft eines/einer Arbeitgeber/in (als Vergleich dazu §1-§3 Hessisches Gesetz über die öffentliche<br />

Sicherheit und Ordnung ((VV-)HSOG), ist dahingehend in vollstem Maße abschließend geregelt).<br />

Diskriminierung <strong>durch</strong> Stellenbesetzung(en) in denen der Art. 33 Abs.2 GG (Besten auslese) keinerlei<br />

Beachtung findet<br />

Besten auslese bezeichnet das verbindliche Prinzip, nachdem im Rahmen von<br />

Auswahlverfahren, insbesondere bei der Besetzung öffentlicher Ämter, die besten Bewerber<br />

ausgewählt werden sollen.<br />

Nachfolgende Aufgabenbereiche in denen kein Auswahlverfahren stattfand in der Abt. 2, sondern die<br />

höherwertigen Stellen einfach willkürlich vergeben wurden und es sind nicht die einzigen Stellen, das<br />

sind nur 2 Beispiele:<br />

Beide Inhaber haben und können keinerlei Kompetenz in den rechtlichen Fachgebieten vorweisen <br />

Grundsatzangelegenheiten/Ausbildung (Allgemein); Baustellenüberwachung/Ausbildung<br />

(Verkehrsregelung; Baustelle)<br />

36211 EG11(13) TVÖD - Grundsatzangelegenheiten/Ausbildung (Allgemein) Dr.Noth., bewiesen <strong>durch</strong><br />

seine Schriftwerke(Info-Blätter, Arbeitsanweisungen, Leitfäden, etc.), dass er/sie/es von der Materie<br />

(POR, StVR) keine Ahnung hat, ist auch zusätzlich möglich das jetzt noch die stellv. Abteilungsleitung<br />

hinzugekommen ist, mit weiterer Höhergruppierung<br />

36220 E9a St.6 TVÖD - reine Baustellenüberwachung/Ausbildung (Verkehrsregelung; Baustelle) JP,<br />

war schon zu Zeiten als er/sie/es noch die E8 innehatte nicht in der Lage Entscheidungen zu fällen,<br />

sondern ist erst zu seinem <strong>Vorgesetzte</strong>n gegangen um sich das Ok abzuholen und es macht sich sehr<br />

gerne lustig über andere, wenn anderen ein Missgeschick passiert ist ist schon interessant auf einmal<br />

© Frank Vogler © Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler<br />

▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

braucht es kein Gefahrgut mehr um die E8 bzw. E9a zu haben, na wie kommt denn das auf einmal, vorher<br />

hat sich das POA derart gesträubt bei Höhergruppierungen von E6 nach E8, da ging es nur als<br />

Verkehrsüberwachung/Baustellenüberwachung/Gefahrgut<br />

3621/22 E12 TVÖD - Sachgebietsleitung(en) (Verkehrsüberwachung und -regelung,<br />

Geschwindigkeitskontrollen):<br />

Auch hier fehlende (be)nötig(t)e Kompetenz in den beiden Fachgebieten, sonst hätte man nicht die<br />

Beschäftigten in den Außendienst geschickt, um illegal bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten zu<br />

generieren seit 2008, ob unwissentlich oder wissentlich, weil es sind <strong>Vorgesetzte</strong> einer Verwaltungs<br />

polizei (=es gibt keinerlei Rechtsgrundlagen für diese Sachgebiete mit ihren Außendiensten; 3623<br />

(Gefahrgutrecht (ADR)) betrifft dies nicht, da die Rechtslage und -Stellung eine völlig andere ist)<br />

Damit wird jeglichen vermeintlichen Anwerbenden die Chance genommen, jemals in der Abt. 2 mehr<br />

Gehalt zu bekommen und/oder eine höherwertige Stelle einzunehmen, weil dort so gut wie nie<br />

Stellenauswahlverfahren stattfinden, sondern auf bestimmte Stellen will man nur bestimmte Personen<br />

haben. das ist schon korrumpierendes und korruptes Verhalten = Begünstigung im Amt<br />

Man darf, dass nicht missverstehen, es ist machbar, auch MAL die eine oder die andere Stelle ohne ein<br />

<strong>durch</strong>geführtes Auswahlverfahren zu besetzen, wenn….aber in dieser Abt. 2 wird das ja fast nur gemacht,<br />

entweder <strong>durch</strong> Abordnung/Zuweisung oder Personen werden einfach umgesetzt.<br />

Es ist damit auch nicht mehr möglich Stellenauswahlverfahren <strong>durch</strong>zuführen, da derjenige/diejenige die<br />

eine Absage erhält bei solch einem Verfahren, Einspruch erheben kann, weil 2 von 3 (= Begünstigung,<br />

Rassismus, Diskriminierung) immer erwiesen nachweisbar ist, weil jede/r der sich auf eine Stelle den<br />

gestellten Voraussetzungen/Anforderungen entsprechend befähigt zusagt.<br />

Jedes kommende Auswahlverfahren ist nicht angreifbar in seiner Art (Procedere), sondern jetzt ist<br />

jede Person die als Gremiums-Person dieses Auswahlverfahrens fungiert absolut angreifbar, da die<br />

Objektivität eines Auswahlverfahrens nicht mehr gewahrt sein kann, weil jede Gremiums-Person<br />

jetzt im Detail genau darüber Auskunft geben muss, warum, wieso, weshalb, usw., Sie den/die<br />

Anwerbenden genauso bewertet hat und damit auch subjektive Elemente offenbart werden könnten,<br />

somit damit das ganze Verfahren zunichtemacht, es bleibt zwar damit eine objektive<br />

Durchführungsweise, die es aber jetzt <strong>durch</strong> bestandene Subjektivität unmöglich macht.<br />

Der örtlich gewählte Personalrat des Straßenverkehrsamts ist dahin weitgehend in Schutz zu nehmen,<br />

da dieser immer dazu gesagt hat, man soll Stellenauswahlverfahren <strong>durch</strong>führen, doch gewisse<br />

<strong>Vorgesetzte</strong> haben sich nicht nur dagegen ausgesprochen, sondern auch nicht zugelassen <strong>durch</strong> ihren<br />

Machtbereich…..<br />

Der ehemalige Betriebsangestellte (Frank, A. Vogler (Personal-Nr. 139925)) der Stadt Frankfurt am Main<br />

HAT und BRINGT die Rechtliche Fachkompetenz in (bei)den Fachgebieten mit:<br />

EG6 TVÖD/BAT 7/6b 2003-2006 (reine Baustellenüberwachung/ Überwachung der Taxenordnung<br />

(Satzung der Stadt Frankfurt)/ Filmgesellschaften begleitet um für diese ihre Anordnungen nach §45<br />

StVO zweckdienlich <strong>durch</strong>zusetzen; VÜ; VR) in der Verkehrsleitzentrale (heute IGLZ) ehemals ansässig<br />

in der Konrad-Adenauer-Str. der Stadt Frankfurt am Main, derzeit bis Dato <strong>durch</strong> Umzug in die<br />

Zanderstr. 7 der Stadt Frankfurt am Main.<br />

Anhang B (Lehrgangsbescheinigungen, als Kopien) im Dokument Anhänge A,B(1), C:<br />

Wenn man meiner Person (EG 8 St.5 TVÖD) solch eine Ausbildung zugestanden hat, dann muss man es<br />

auch dem polizeilichen Außendienst zugestehen, sonst ist eine ungleiche Behandlung (Bevorzugung)<br />

gegenüber Allen. Als Beispiel: Verkehrs-/Baustellen-/Gefahrgutüberwachung (VBG-Stellen);<br />

3621/22/23 = EG 9a St.6 TVÖD weil keine Fachkompetenz benötigt wird = EG 11 St.6 TVÖD <br />

Aussage des Verwaltungsleiter (361AS) er hält fest an dem Dr. Noth. (EG11 TVÖD, keine<br />

Fachkompetenz) als Grundsatzangelegenheiten und Ausbildung in der arbeitsrechtlichen Anhörung<br />

(19.08.2021) EG6…EG11 TVÖD = Nachzahlungen als Ausgleichszahlungen…..<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/65697859/anhange-a-b1-und-c<br />

Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht:<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/66437681/teil-a-die-gefahrenabwehr-und-sein-eingriffsrecht-zusammengesetzt<br />

© Frank Vogler © Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler<br />

▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

Grundsatzangelegenheiten:<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/67438074/anhang-b1-einzelfallgesetz-gesetzliche-gestattungrechtliche-grundlagerechtsnorm-rechtssatz52-hsog<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/66402777/teil-iii-gesetzliche-rechtsgrundlage-der-eingriffsbefugnisse-alsmassnahmenkatalog<br />

Rechtsgrundlagen und Ausbildungsgrundlagen: es gibt keinerlei Rechtsgrundlage in den SG’s. 21,22, 23;<br />

das HSOG (§1, §2, §3 HSOG) ist die Rechtsgrundlage für die polizeirechtliche Gefahrenabwehr, aber<br />

nicht für das StVR, ADR, etc.; in den SG’s müssen extra auf die Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche<br />

zugeschnittene Rechtsgrundlagen (§44, §45, §46 StVO) geschrieben werden, ansonsten ist jede<br />

angezeigte bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit illegal generiert, weil das Straßenverkehrsamt (SVA<br />

Ffm.) keine Ordnungsbehörde ist, nach §2 Satz 1 HSOG:<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/66169414/teil-i-gesetzliche-rechtsgrundlage-als-befugnis-zur-bestellung<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/67511492/verkehrsregelung-gesetzliche-rechtsgrundlage-und-als-ausbildungsgrundlage<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/66426935/teil-ii-gesetzliche-rechtsgrundlage-um-zwangsmittel-48-zur-anwendung-zubringen<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/67569672/baustellenuberwachung-gesetzliche-rechtsgrundlage-und-alsausbildungsgrundlage<br />

Schuld und Sühne<br />

Es mag in der Vergangenheit Menschen, mit oder ohne Migrationshintergrund, die in diesem Amt<br />

beschäftigt gewesen sind, die nicht gewusst haben mögen sich dagegen wehren zu können bzw. denen<br />

auch nicht geholfen werden konnte und Sie damit sich das bieten und gefallen lassen mussten (Rassismus,<br />

Diskriminierung, etc.), meine Person musste sich das auch bieten lassen, aber meine Person lässt sich das<br />

nicht gefallen, schon gar nicht als Mensch, als deutscher Bürger mit teilweiser amerikanischer Herkunft,<br />

(ehemals) Beschäftigter dieses Amtes, sowie (ehemals) Mitglied und (ehemals) stellvertretender<br />

Vorsitzender des örtlich gewählten Personalrats, da Diese (361AS, 3622GH, 36211UN, 3614JW) alles<br />

mit Füßen treten, für was Frankfurt am Main, als Stadt und Arbeitgeberin voll und ganz einsteht<br />

(interkulturelle Kompetenz), sowie die untermauernde, vom Gesamtpersonalrat (Frankfurt am Main, als<br />

Stadt und Arbeitgeberin) ins Leben gerufene, Kampagne “AnStadt Intoleranz“ und dem geschaffenen<br />

Buch “Stadtweites Führungsverständnis“, dann hat meine Person auch jedwegliches Recht erworben und<br />

die Pflicht das öffentlich alles in Frage zu stellen, die Art ihrer Verhaltensweise (Artikel 1 Grundgesetz).<br />

Wenn man sich schon meiner Person, als Mensch, als deutscher Bürger mit teilweiser amerikanischer<br />

Herkunft, (ehemals) Beschäftigter dieses Amtes, sowie (ehemals) Mitglied und (ehemals)<br />

stellvertretender Vorsitzender des örtlich gewählten Personalrats, so anmaßend, überheblich und<br />

herablassend verhält, um mich damit zu demütigen, dann müssen sie sich genauso menschenunwürdig<br />

verhalten bei anderen Menschen und das haben Diese in keinster Art und Weise. (Artikel 1, 2, 3<br />

Grundgesetz; Artikel 33 Abs.2 Grundgesetz; Chronologie)<br />

Den Schaden, den Diese angerichtet haben, <strong>durch</strong> ihr Verhalten, weiß keiner abzuschätzen, so denn die<br />

Tragweite dieses Ausmaßes beschränkt sich zwar nur auf das Bundesland <strong>Hessen</strong> und all ihre<br />

Beschäftigten, sowie Arbeitnehmer im privatem Sektor, aber Frankfurt am Main, als Stadt und<br />

Arbeitgeberin, muss dafür die Zeche zahlen.<br />

Solch ein Verhalten als <strong>Vorgesetzte</strong> in einem/einer Amt/Behörde, ist in keinem/keiner Amt/Behörde<br />

tolerierbar und muss die sofortige fristlose Entlassung zur Folge haben, wenn nicht stellen sie Frankfurt<br />

am Main, als Stadt und Arbeitgeberin, in vollem Umfang nicht nur in Frage, sondern Strafen sich selber<br />

Lügen.<br />

Kommentar: Es hat den Autor bis Dato, so sehr aus der Bahn geworfen (Es hat diesen bis ins tiefste Mark<br />

getroffen), was Diese bewogen hat sich so gegen ihre eigene Arbeitgeberin zustellen. Sollte der Autor<br />

seinen bis Dato anhaltenden fassungslosen schock ähnlichen komatösen Zustand, irgendwann mal los<br />

werden, wird sich Dieser schleunigst auf die Socken machen in dieses DEN HAAG zu diesem<br />

EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE, um dort diesen EINZELFALL<br />

vorzutragen, derer DIE es dann zu prüfen haben, auf ein besonderes RECHT des SCHUTZES, da es zu<br />

befürchten gilt, dass DIESE jetzt der ständigen HÄNSELEI ausgesetzt sein werden. Sie haben sich aus<br />

der Sicht des Autors <strong>durch</strong>aus diesen SCHUTZSTATUS vollends verdient, als PRÄZEDENZFALL ihrer<br />

Art eingestuft werden zu müssen und bei ERHALT dieses gelten sie dann, als besonders wertes zu<br />

(be)schützendes RECHTSGUT Schutz der Täter im Nachgang/Abschluss, sind sie zu (be)schützen<br />

damit sie nicht Opfer von über griffen etwaiger Art werden<br />

© Frank Vogler © Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler<br />

▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

Abschluss und Empfehlung: des ehemals Betriebsangestellte, ehemals (ERSATZ)Mitglied des örtlich<br />

gewählten Personalrats, ehemals stellvertretenden Vorsitzenden des örtlich gewählten Personalrats, sich<br />

dort nicht zu bewerben (städt. Verkehrspolizei), weil dort anhaltender Rassismus, Diskriminierung,<br />

Korruption, nicht vorhandene Fachkompetenz stattfindet, seit 2008, <strong>durch</strong> <strong>Vorgesetzte</strong>.<br />

Damit bleibt nur eins zu tun für das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main, die<br />

Verkehrsüberwachung (städt. Verkehrspolizei) komplett aufzulösen und eine in ähnlicher, in der dafür<br />

richtigen Behörde, Form evtl. neu aufzubauen und berücksichtigen auch diesmal nicht den Autor in<br />

irgendeiner Form……<br />

…..und sollte man irgendwelche Kommentierungen in Social-Media-Kanälen als meine Berücksichtigung<br />

als eingefordert zu haben zu wissen, solche Kommentierungen haben nur im Arbeitsrecht bei<br />

Kündigungsverfahren absolute Relevanz in der Art und Weise wie diese zustande gekommen sind und in<br />

welchem Kontext diese stehen, demzufolge, würden Sie sich des weiteren <strong>Nachstellen</strong>s und Stalkings<br />

meiner Person schuldig machen und es auch bekräftigend beweisen.<br />

Und bis Dato hat man nicht mal von sich aus Kontakt aufgenommen mit dem Autor. Infolgedessen wird<br />

das auch nicht passieren, weil man das Nicht Will/Möchte.<br />

Künstlerische Freiheit (Art. 5 Abs.3 Grundgesetz (GG)):<br />

(Ein Buch was mal ein Buch wern will und Fatzebook‘s Krimi)<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/68039853/ein-buchlein-was-mal-en-buch-wern-will<br />

Meinungsfreiheit (Art.5 Abs.1 Grundgesetz):<br />

Der Autor (meine Person (Frank, Allen Vogler)) hat die Steilvorlage von diesen <strong>Vorgesetzte</strong>n (361AS,<br />

3622GH) sehr gerne angenommen und dankt ihnen von Herzen, das diese bewiesen haben, dass<br />

<strong>Vorgesetzte</strong>, Personen, im privaten Bereich <strong>Nachstellen</strong>/Stalking, in dem Sie in Social-Media-Kanälen<br />

gezielt suchen, um Beschäftigte entweder Straf zu versetzen und/oder willkürlich Abzumahnen, ggf. mit<br />

anschließendem Kündigungsverfahren. Heißt sie machen gezielt Jagd auf Menschen, um diese zu<br />

schädigen, in ihrer rechtens erworbenen Existenz, über das Selektieren, stand schon ganz zu Anfang<br />

etwas, diese zwei haben nichts gelernt aus der Geschichte (19..-19..)<br />

(Artikel 12 GG; §823, §826, §828, §839 BGB; §238 StGB).<br />

Des Weiteren haben Sie bewiesen, dass Diese vorsätzlich gegen das Urheberrecht verstoßen, in dem<br />

diese, Textpassagen aus den Kommentierungen herauskopieren, in verschiedentlichen, gefundenen<br />

Social-Media-Kanälen, als Beweis, um damit ein Fehlverhalten des Kommentierenden zu beweisen für<br />

haltlose rechtsmäßige Abmahnungsverfahren, ggf. mit anschließendem haltlosen Kündigungsverfahren.<br />

Die textlich verfassten Kommentierungen unterliegen im Urheberrecht voll und ganz, bei dem<br />

Kommentator, das da<strong>durch</strong> alleinige erworbene Nutznießer recht, hat als Beispiel “Facebook“ oder “X<br />

(vormals Twitter)“ inne (Urheberrechtsgesetz (UrhG); Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) von<br />

verschiedentlichen Social-Media-Kanälen).<br />

Dauerfußstreifen sind eine sehr beliebte Strafmaßnahme in 36.22 angeordnet <strong>durch</strong> den SGL (3622GH)<br />

(z.B. ehemals BA Frank O. 36221). Meine Person wurde in seiner Dienstzeit (Mitteldienst), fast<br />

ausschließlich auf Fußstreifen eingesetzt, außer es ging nicht anders.<br />

Kommentar: ….um das Müssen zu können und das müssen Sie können, also um ein polizeilicher<br />

Außendienst zu sein, dazu müsste die Verkehrsüberwachung (Städt. Verkehrspolizei) eine ordentliche<br />

Ausbildung erhalten von Grundsatzangelegenheiten/Ausbildung (36211/E11/DrNoth.), der<br />

Verkehrsreglerausbildung (36220/E9b) und dem Baustellenüberwacher (36220/E9a), da Die genannten<br />

(36211; 3622) aber Selbst das nicht mal können, können Sie andere auch nicht ausbilden darin, sondern<br />

man vermittelt den Kollegen einfach nur das “Knöllchen schreiben“ und hin und wieder mal ein Auto<br />

abschleppen und selbst das wird ihnen nicht mal richtig vermittelt. Da muss man ganz schnell Abstand<br />

davon nehmen, sich Städt. Verkehrspolizei zu nennen, weil, wenn schon das Gefahrenabwehrrecht mit<br />

seinem polizei- und ordnungsrechtlichen Eingriffsrecht nicht sitzt, dann ist es das Beste was die tun<br />

können, nämlich weiter einfach nur so kleine Zettelchen an die Scheibenwischer von Fahrzeugen<br />

klemmen. Heißt, Verkehrsteilnehmer sollten sich einen Rechtsbeistand nehmen und notfalls klagen gegen<br />

diese statthafte ungesetzliche Willkür….nachfolgende Screenshots verdeutlichen diesen Kommentar….<br />

Hofheim, den 31.10.2023<br />

© Frank Vogler © Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler<br />

▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

Die zwei Screenshots, auf dieser und nächster Seite, wurden entnommen, aus dem<br />

Dokument (siehe nachfolgenden Link), es handelt sich um die Seite 21 und 22:<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/67438074/anhang-b1-einzelfallgesetz-gesetzlichegestattungrechtliche-grundlage-rechtsnorm-rechtssatz52-hsog<br />

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▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

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▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

Die drei Screenshots, auf den nächsten 3 Seiten, wurden entnommen, aus dem<br />

Dokument (siehe nachfolgenden Link), es handelt sich um die Seiten 2-4:<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/66402777/teil-iii-gesetzlicherechtsgrundlage-der-eingriffsbefugnisse-als-massnahmenkatalog<br />

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▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

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▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

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© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler<br />

▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

Die zwei Screenshots, auf dieser und nächster Seite, wurden entnommen, aus dem<br />

Dokument (siehe nachfolgenden Link), es handelt sich um die Seite 23 und 24:<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/67438074/anhang-b1-einzelfallgesetzgesetzliche-gestattungrechtliche-grundlage-rechtsnorm-rechtssatz52-hsog<br />

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▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

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▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

Bundesagentur für Arbeit<br />

Agentur für Arbeit<br />

Agentur für Arbeit<br />

Ihr Schreiben vom 17.04.2023<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

bezüglich ihres Schreibens vom 17.04.2023, kann ein Nachweis über ein ärztliches Attestes<br />

nicht erbracht werden, da mit der ärztlichen Seite bis Dato nicht über Mobbing und die<br />

Verfolgung der Dienststelle eines Mitgliedes des örtlichen Personalrates (öPR) (meine Person)<br />

gesprochen wurde, weil von 01.07.2000 bis zum Herbst 2020 hat die Dienststelle immer ein<br />

anständiges und wohlwollendes Verhalten mir gegeben über gezeigt, des Weiteren wurde auch<br />

keinerlei Mängel hinsichtlich meiner ausführender Arbeit (Tätigkeit: Hilfspolizeibeamter<br />

betraut mit gefahrenabwehrender und polizeilicher Aufgaben im Innen- und Außendienst, sowie<br />

als Mitglied des örtlichen Personalrates) angekreidet oder ähnliches. Weshalb sich dieses<br />

geändert hat, ab ca. dem Herbst 2020, kann meine Person nicht beantworten.<br />

Chronologie als Stellungnahme, der seelischen Misshandlung<br />

(Zermürbungstaktik) und des damit verbundenen vorsätzlichen <strong>Nachstellen</strong>s<br />

(Stalking), die verschiedentlichen Dokumente liegen im Original vor und können<br />

gerne bei Bedarf jederzeit als Kopie nachgereicht werden:<br />

21.10.2020 Auszug aus dem schriftlichen Gesprächsvermerk<br />

Am 21.10.2020, gegen 09.30 Uhr, fand ein Gespräch zwischen Herrn Vogler, dem Dienstgruppenleiter<br />

und dem Sachgebietsleiter von 36.22GH (Unterzeichner) statt. Der Unterzeichner fragte Herr Vogler wie<br />

es ihm gesundheitlich geht. Herr Vogler schilderte seine gesundheitlichen Probleme. Er gab an, auf dem<br />

Weg der Besserung zu sein. Der Dienstgruppenleiter und der Unterzeichner machten deutlich, dass sie<br />

sich Sorgen um Herrn Vogler machen. Als Gründe hierfür wurden diverse verstörende Posts im<br />

Chatverlauf der Whats App Gruppe der 2. Dienstgruppe…[…]…. Es wurde Herrn Vogler dringend<br />

angeraten sich professionelle, ärztliche Hilfe zu holen. Des Weiteren wurde angeregt, Herrn Vogler beim<br />

betriebsärztlichen Dienst vorzustellen, um eventuelle Einschränkungen für die Außendienstfähigkeit<br />

feststellen zu können.<br />

Im Zuge dieses Gespräches wurde Herrn Vogler vom Unterzeichner ebenfalls mitgeteilt, dass seine<br />

persönliche Vor-und Nachgleitzeit ab dem 22.10.2020 entfällt.<br />

Im Zuge dessen äußerste sich dieser (Unterzeichner), dass Er nur befürwortet das seine<br />

Dienstgruppenleiter :innen solch eine Vor- und Nachgleitzeit zu bekommen haben vorsätzliche<br />

Begünstigung im Amt. Meine Person äußerte sich dahingehend, als Mitglied des örtlich gewählten<br />

Personalrats (öPR) der Stadt Frankfurt am Main, es bekommen alle Gleitzeit, diese Antwort passte Ihm<br />

überhaupt nicht.<br />

Dienstzeit: 09.00-18.30 Uhr, nachdem Wegfall der Gleitzeit: 09.30-18.00 Uhr<br />

Mein Person äußerste sich hinsichtlich seines Gesundheitszustandes dahingehend, dass es hin und wieder<br />

Schmerzen gibt im Bereich der linken Rippenseite (keine Herzschmerzen, sondern vermutlich muskulärer<br />

Verspannungen in diesem Bereich bzw. Ausstrahlungsschmerz ausgehend von der Magen- und<br />

Zwerchfellgegend). Ansonsten war meine Person nur ein Zuhörer als Angestellter und zugleich Mitglied<br />

des öPR, diesen verwunderte es wie man z.B.: Gründe für diverse verstörende Posts aus dem<br />

Privatbereich anführt, da es keine offizielle Whats App Gruppe gibt, rechtlich sehr bedenklich, wenn es<br />

so etwas offiziell geben würde, zumal da jede IT-Abteilung einer Verwaltung nicht mitspielen kann aus<br />

Sicherheitsrelevanten Gründen. Weiteres braucht hier nicht von meiner Person zu Stellung bezogen<br />

werden.<br />

STASI lässt grüßen, wenn man weiter in die Vergangenheit zurück blickt, ist da eine andere noch<br />

schlimmere Institution gewesen…..<br />

© Frank Vogler © Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler<br />

▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

Meine Person wurde dahingehend auf unbestimmte Zeit in den Innendienst versetzt. O-Ton des<br />

Sachgebietsleiter: Du kannst den Innendienst absitzen oder Krank machen.<br />

Um es vorweg zu nehmen, es wird ganz klar, dass man die erweiterte BAT/TVÖD-Stelle (VBG-<br />

Stelle) um jeden Preis vernichten wollte, also einen Arbeitsplatz.<br />

Und mir fallen auf Anhieb Namen ein, die ähnliches erleiden mussten….denen man nachgemacht<br />

hat bis sie gegangen sind freiwillig oder nicht, sprich die man auch loswerden wollte um jeden<br />

Preis…..<br />

26.11.2020 – Vorstellig bei der Arbeitsmedizin der Stadt Frankfurt<br />

Mit dem Schreiben (Betriebsärztliche Stellungnahme) vom 17.12.2020 wurde meiner Person die volle<br />

Einsatzfähigkeit im Innen- und Außendienst (ohne Schichtdienst) ausgesprochen und schriftlich<br />

attestiert.<br />

Dienstzeit meiner Person: 09.30-18.00 Uhr<br />

30.11.2020 wurde mir <strong>durch</strong> den Sachgebietsleiter von 36.22GH mitgeteilt, dass mit sofortiger Wirkung<br />

meine Person als Mitglied des öPR wieder im Außendienst ist und somit auch wieder in der 4.<br />

Dienstgruppe seinen Dienst verrichtet. Obwohl noch keine Freigabe <strong>durch</strong> die Arbeitsmedizin erfolgt<br />

ist, diese ist erst am 17.12.2020 erfolgt, postalisch mir zugestellt am 19.12.2020<br />

Auch hat meine Person als Mitglied des öPR an diesem Tage, den Wunsch, gegenüber dem<br />

Sachgebietsleiter (36.22), geäußert sich in die Verkehrsreglerausbildung mit einzubringen,<br />

Antwort des Sachgebietsleiter: Ja, das findet 5-6 mal im Jahr statt und was machst du<br />

zwischen<strong>durch</strong>???? (einfach nochmal lesen (30.11.2020) in welcher Dienstgruppe meine Person zu<br />

diesem Zeitpunkt gewesen ist…..da hat vorher schon eine Strafversetzung stattgefunden, aus<br />

unerfindlichen Gründen)<br />

03.02.2021 – Vorstellig bei der Arbeitsmedizin der Stadt Frankfurt<br />

Auf eigenen Wunsch meinerseits vom 25.01.2021, trat ich an die Verwaltung, um darum zu bitten einen<br />

weiteren Termin mit der Arbeitsmedizin zu vereinbaren, zwecks einer möglichen Änderung meiner<br />

Dienstzeit von Mitteldienst (9.30-18.00 Uhr) auf Frühdienst (07.00-15.30 Uhr)<br />

Mit dem Schreiben (Betriebsärztliche Stellungnahme) vom 03.02.2021 wurde meiner Person die volle<br />

Einsatzfähigkeit im Innen- und Außendienst (ohne Schichtdienst) ausgesprochen und schriftlich<br />

attestiert.<br />

Dienstzeit meiner Person: 07.00-15.30 Uhr,<br />

03.02.2021-19.04.2021<br />

Hat man meine Person soweit in Ruhe gelassen, so dass ich meiner betrauten Tätigkeiten wieder<br />

weiter gerecht werden konnte<br />

20.04.2021<br />

Bekam überraschenderweise meine Person als Mitglied des öPR auf dem Dienstweg über den<br />

Sachgebietsleiter 36.22 die schriftliche Zuweisung zu 36.14 ab dem 22.04.2021<br />

22.04.2021<br />

Kurzes Gespräch mit dem Verwaltungsleiter (A.S.), der meiner Person als Mitglied des öPR mitteilte,<br />

dass es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben wird in Bezug auf Einträge in Facebook<br />

….siehe 11.06.2021 willkürliche Abmahnung….<br />

11.06.2021<br />

1. willkürliche Abmahnung<br />

In der Behauptungen aufgestellt wurden, die nicht der Wahrheit entsprechen.<br />

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frank.vogler@frankvogler.de<br />

z.B.: es soll mir am 21.05.2021 ein Schreiben zugestellt worden sein, womit mir die Gelegenheit gegeben<br />

wird zum Sachverhalt in der dann ausgesprochen Abmahnung, siehe auch den textlichen Inhalt der<br />

Screenshots, usw.<br />

Es steht ganz klar im Screenshot, um welche fiktive Person es sich handelt…und trotzdem wurde eine<br />

willkürliche Abmahnung daraufhin ausgesprochen gegen meine Person als Mitglied des öPR …..<br />

14.06.2021<br />

Stellungnahme meinerseits zur 1. Willkürlichen Abmahnung, den sowie enthaltenen nicht dem<br />

wahrheitsgehaltenen Vorwürfen, wurde zur Kenntnis genommen, zur Teilakte aufgenommen<br />

Mit dem willkürlichen aussprechen der Abmahnung, war meiner Person als Mitglied des öPR klar, dass<br />

man ihn loswerden will, dies wurde auch genauso in die Stellungnahme geschrieben<br />

19.07.2021<br />

Wurde von meiner Person als Mitglied des öPR, per Email an die Grundsatzangelegenheiten/Ausbildung<br />

(36211Dr. Noth.) darauf hingewiesen, dass es Urheberrechtsverletzungen hinsichtlich verschiedentlicher<br />

sogenannter geschriebener Informationsblätter gibt, die damit auch rechtlich bedenklich sind als<br />

dienstliche Grundlage, des weiteren wurden in der Email Sicherheitsrelevante Bedenken hinsichtlich<br />

verschiedentlicher Bauwerke mit ihren darin befindlichen Gruppierungen in Frankfurt/Main eingebracht,<br />

auch das ein interner Lehrgang/Seminar besucht wurde und keine Lehrgangsbescheinigung ausgestellt<br />

wurde von 36211 bis zum 30.11.2022 hat er (36211Dr. Noth.) nicht mal auf die Email reagiert bzw.<br />

meiner Person als Mitglied des öPR einen Antwort zukommen lassen über den Sachstand Der<br />

(36211Dr. Noth.) hat weder Ahnung vom Polizei- und Ordnungsrecht noch vom Straßenverkehrsrecht,<br />

der kann wenn überhaupt Märchen erzählen nach den Brüder Grimm, vielleicht sogar ne Geschichte<br />

vorlesen aus 1000 und 1 Nacht, mehr aber auch nicht, was er richtig gut kann die Berufsehre mit Füßen<br />

treten (Anstiftung zum Betrug O-Ton des Dr. Noth.: Man soll den Bürger als HiPo’s regelrecht das<br />

Geld aus der Tasche ziehen (§26 StGB))<br />

Ergebnis zu dieser Email: Arbeitsrechtliche Anhörung<br />

19.08.2021<br />

Arbeitsrechtliche Anhörung: dort wurde bewiesen, dass die Urheberrechtsverletzungen stattfinden, weiter<br />

wurde behauptet das der Lehrgangsleiter die Erlaubnis hat Lehrgänge abzuhalten ohne den Beweis dafür<br />

erbracht zu haben, was die sicherheitsrelevanten Bedenken verschiedentlicher Gruppierungen angeht<br />

schenkte man keiner Beachtung<br />

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frank.vogler@frankvogler.de<br />

Es ist auch ganz deutlich gesagt worden, dass man an diesem 36211Dr. Noth. festhält und meiner<br />

Person als Mitglied des öPR nach macht bis ins…..also eine Angekündigte Verfolgung eines<br />

Mitglied des Personalrates……zum Thema Stasi steht schon weiter vorher etwas……<br />

Ergebnis: 2. Willkürliche Abmahnung<br />

25.08.2021<br />

2. willkürliche Abmahnung<br />

Bezug siehe 19.07.2021 und 19.08.2021<br />

06.10.2021<br />

Wurde wiederum zu einem Gespräch geladen, im Anschluss wurde meiner Person als Mitglied des<br />

öPR das Angebot gemacht, dass man einen Auflösungsvertrag ausarbeitet mit einer Abfindung,<br />

dies wurde abgelehnt von meiner Person als Mitglied des öPR<br />

07.10.2021 - 12.06.2022<br />

Hat man meine Person soweit in Ruhe gelassen, so dass ich meiner betrauten Tätigkeiten wieder<br />

weiter gerecht werden konnte<br />

13.06.2022<br />

Auf der ein zigsten Teamsitzung des Sachgebietes 14, wurde von meiner Person als Mitglied des<br />

öPR bekannt gegeben, dass sich dieser in absehbarer Zeit einen neuen Arbeitgeber sucht<br />

15.06.2022<br />

nächstes Schreiben erhalten für eine Arbeitsrechtliche Anhörung<br />

19.06.2022<br />

Stellungnahme verfasst, so wie in dem Schreiben vom 15.06.2022 darum gebeten wurde<br />

06.07.2022<br />

3. Willkürliche Abmahnung ausgesprochen gegen meine Person als Mitglied des öPR, eine<br />

arbeitsrechtliche Anhörung fand nicht mal statt<br />

07.07.2022 - 21.11.2022<br />

Hat man meine Person soweit in Ruhe gelassen, so dass ich meiner betrauten Tätigkeiten wieder<br />

weiter gerecht werden konnte, zwischen zeitlich hatte man ohne wissentliche Einwilligung meiner Person<br />

als Mitglied des öPR, meine innehabende Arbeitsstelle aus der alten Abteilung in die jetzige zugewiesene<br />

Abteilung/Sachgebiet verschoben, es wurde sogar mit herab Gruppierung gedroht, Letzt endlich stand<br />

dann eine Änderungskündigung im Raum und es wurde gesagt das es ein Zurück in die alte Abteilung<br />

nicht gibt<br />

22.11.2022 – Gesprächsprotokoll ist vorhanden<br />

Gespräch mit dem Sachgebietsleiter 3614JW, die Intention ging vom Sachgebietsleiter aus solch ein<br />

Gespräch zu führen, dort wurden wieder Vorwürfe geäußert, dass meine Person als Mitglied des öPR<br />

schuld sei das keine Azubis mehr in diesen Sachgebiet kommen dürfen zur Ausbildung, mangelnde<br />

Arbeitsleistung, Krankenrückkehrgespräch wurde geführt, Arbeitsmedizinische Atteste finden keine<br />

Beachtung bei Ihm, usw.<br />

Als ehemaliges öPR-Mitglied, weiß er (SGL3614JW) genau, dass solch ein regelwidriges Verhalten als<br />

<strong>Vorgesetzte</strong>r nicht zulässig ist, bei der nächsten PR-Wahl 2024 würde ich dem keine Stimme geben, wo<br />

er Mitglied ist.<br />

© Frank Vogler © Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler F r ank, Al le n V ogler © Frank Vogler<br />

▪ 65719 Hofheim/Ts.<br />

frank.vogler@frankvogler.de<br />

Dazu sei gesagt, man hat diesen SGL 3614 JW mit Recht in der Vergangenheit seines Postens enthoben<br />

als dieser SGL der GK-Truppe (Geschwindigkeitskontrollen) war und nicht zu vergessen auch als SGL<br />

der Verkehrsüberwachung wurde dieser mit Recht seines Postens enthoben, weil auch als <strong>Vorgesetzte</strong>r<br />

bei 3614 versagt er total.<br />

Die Zuweisung meiner Person als Mitglied des öPR (Strafversetzung…so kann man das<br />

mittlerweile sehen) vom 22.04.2021 ist bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht aufgehoben<br />

worden, so denn auch nicht als der Auflösungsvertrag am 30.11.2022 unterschrieben wurde<br />

Fazit: O-Ton des Sachgebietsleiter 3622GH (SGL): er braucht keine altgediente, weil die können nix….er<br />

will die (manuelle) Verkehrsregelung weg haben 06/2020……2009 er will keine Sondertruppe (<br />

Verkehrsregelung, Baustellen-,Gefahrgutüberwachung-Stellen)…….Resultat aus dem ganzen, der SGL<br />

von 36.22 will wohl nur die Verkehrsüberwachung in seinem Sachgebiet, das gestaltet sich bis Dato aber<br />

ziemlich schwierig, weil es bis Dato keine Rechtsgrundlage und Ausbildungsgrundlage für die<br />

Verkehrsüberwachung gibt, <br />

Anhang B.1 (Einzelfallgesetz) darin B.1.5 Rechtlicher Aspekt<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/67438074/anhang-b1-einzelfallgesetz-gesetzliche-gestattungrechtliche-grundlagerechtsnorm-rechtssatz52-hsog<br />

Hofheim, den 10.05.2023<br />

© Frank Vogler © Frank A. Vogler

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