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Rundschau Liberal 4 (2023)

Das bestimmende Thema des letzten Kreistages war zweifelsohne die aktuelle Haushaltslage des Landkreises. Pro Arbeitstag vergrößert sich das Defizit Landkreises um 60.000€. Doch das ist nur die halbe Wahrheit, welche zum Zeitpunkt der Haushaltsdebatte noch Gültigkeit hatte. Da waren die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst noch nicht enthalten. Der Sächsischen Zeitung war am 11.05.2023 zu entnehmen, dass sich die monatlichen! Mehrkosten aus den Tarifsteigerungen erst auf 420.000€ betragen und sich dann ab Februar 2024 für den Landkreis von 703.000 Euro bedeuten. Das sind alles Mehrkosten, die bisher in dieser Höhe im Haushalt nicht vorgesehen waren…..

Das bestimmende Thema des letzten Kreistages war zweifelsohne die aktuelle Haushaltslage des Landkreises. Pro Arbeitstag vergrößert sich das Defizit Landkreises um 60.000€. Doch das ist nur die halbe Wahrheit, welche zum Zeitpunkt der Haushaltsdebatte noch Gültigkeit hatte. Da waren die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst noch nicht enthalten. Der Sächsischen Zeitung war am 11.05.2023 zu entnehmen, dass sich die monatlichen! Mehrkosten aus den Tarifsteigerungen erst auf 420.000€ betragen und sich dann ab Februar 2024 für den Landkreis von 703.000 Euro bedeuten. Das sind alles Mehrkosten, die bisher in dieser Höhe im Haushalt nicht vorgesehen waren…..

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<strong>Rundschau</strong> <strong>Liberal</strong> / 01 <strong>2023</strong><br />

Vorwort<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Meißen,<br />

die FDP-Kreistagsfraktion möchte Sie wieder über ihre Arbeit für den Landkreis informieren.<br />

Das bestimmende Thema des letzten Kreistages war zweifelsohne die aktuelle Haushaltslage<br />

des Landkreises. Pro Arbeitstag vergrößert sich das Defizit des Landkreises um 60.000€. Doch<br />

das ist nur die halbe Wahrheit, welche zum Zeitpunkt der Haushaltsdebatte noch Gültigkeit<br />

hatte. Da waren die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst noch nicht<br />

enthalten. Der Sächsischen Zeitung war laut Aussagen des Landrates (SZ, 20./21.05.<strong>2023</strong>) zu<br />

entnehmen: "Die Tarifabschlüsse bedeuten für den Landkreis in <strong>2023</strong> Erhöhungen von rund<br />

drei Millionen Euro und in 2024 rund neun Millionen Euro...". Dass bedeutet dass die<br />

monatlichen Mehrkosten aus den Tarifsteigerungen erst auf 420.000 Euro steigen und sich<br />

dann ab Februar 2024 für den Landkreis auf 703.000 Euro erhöhen. Das sind alles<br />

Mehrkosten, die bisher in dieser Höhe im Haushalt nicht vorgesehen sind.<br />

Im ohnehin schon überschuldeten Haushalt des Landkreises, den unsere Kreisrätin Dr. Anita<br />

Maaß in ihrer Haushaltsrede treffend als Titanic bezeichnet hatte, reißt dieses Tarifergebnis<br />

ein zusätzliches Loch, welches auch die Gemeinden des Landkreises treffen wird. Das Schiff<br />

sinkt damit schneller als noch vorhergesehen.<br />

Die (Wahlkampf-) Versprechen des Freistaates, deren genaue Ausgestaltung noch<br />

vollkommen unklar sind, werden hier die Löcher nicht stopfen können. Die FDP-Fraktion hat<br />

in der Vorausschau dieser Ereignisse diesem Kreishaushalt nicht zugestimmt. Unsere<br />

jahrelangen Ermahnungen, in guten Zeiten für die Not zu sparen, verhallten ungehört. Die<br />

Konsequenzen sehen wir nun. Die Mehrkosten lassen sich nicht mehr auffangen und wir<br />

stehen als kommunale Ebene vor der Herausforderung, selbst Pflichtaufgaben nicht mehr<br />

flächendeckend erfüllen zu können. Es bedarf endlich einer kompletten<br />

Neuorganisation der Finanzierung der kommunalen Ebene, um unsere<br />

Bürgerinnen und Bürgern auch künftig noch pflichtgemäß versorgen<br />

zu können.<br />

Martin Bahrmann<br />

Fraktionsvorsitzender<br />

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<strong>Rundschau</strong> <strong>Liberal</strong> / 01 <strong>2023</strong><br />

Rede von Anita Maaß im Kreistag vom 20. April <strong>2023</strong><br />

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,<br />

bevor ich meine diesjährige Haushaltsrede geschrieben habe, brachte ich mir in Erinnerung,<br />

was ich in den letzten Jahren an dieser Stelle gesagt habe. Ich war schon geneigt, einfach eine<br />

alte Rede „zu kopieren“, da sich an den grundlegenden Aussagen zum Zusammenspiel von<br />

Kreis und Kommunen leider nichts geändert hat. Der politische Stil ist immer noch der gleiche<br />

wie vor dem letzten Doppelhaushalt. Kreisräte und Kommunen werden „in Kenntnis gesetzt“.<br />

Der Landkreis drückt „auf die Tränendrüse“, redet den Kreisräten „Angst“ ein, sollte es keinen<br />

beschlossenen Haushalt geben und sucht selbst nicht nach tragfähigen Lösungsansätzen. Das<br />

ist enttäuschend. Daher macht es in einer Haushaltsrede auch keinen Sinn mehr, konkrete<br />

Änderungsvorschläge zu unterbreiten. An wirklicher gemeinsamer Erarbeitung des Haushaltes<br />

besteht seit Jahren kein Interesse. Deshalb möchte ich in meiner Rede heute lieber einen<br />

Vergleich in den Mittelpunkt stellen.<br />

3


<strong>Rundschau</strong> <strong>Liberal</strong> / 01 <strong>2023</strong><br />

Der Kreishaushalt, damit die aktuelle Kreispolitik, lassen sich mit dem berühmten Schiff Titanic<br />

vergleichen. Wir Kreisräte sind die Besatzung und steuern das Landkreisschiff mit Namen<br />

Titanic. Wir geben mit unseren Entscheidungen dem Steuermann Ralf Hänsel die Richtung vor!<br />

Die Bürger der Kommunen sind die Passagiere. Sie verteilen sich je nach Größe und Lage ihrer<br />

Kommunen im Landkreis in den Decks der 1., 2., 3. Klasse. Während die Bürger in Radebeul<br />

noch finanziell feiern können, haben die Bürger von Käbschütztal im unteren Deck unseres<br />

Kreisschiffes Titanic schon jetzt kaum mehr genügend finanzielle Luft zum Atmen. Beschließen<br />

wir heute den Kreishaushalt, steuern wir den Landkreis und seine Kommunen weiter auf die<br />

Katastrophe zu. Von dieser sehen wir mit dem geplanten Kassenkredit in 2027 – wie die<br />

Offiziere der Titanic damals vom Eisberg – nur die Spitze der Katastrophe.<br />

Noch können die Passagiere unbesorgt feiern, weil ihre Kommunen <strong>2023</strong> und 2024 bereit sein<br />

müssen, höhere Kreisumlagen zu zahlen. Noch finanzieren die Kommunen also die Musik auf<br />

der Titanic Landkreis. Doch uns als Besatzung muss klar sein, dass spätestens 2024 mit der<br />

Musik für die Kommunen Schluss ist und sie die Kommunen nicht weiter das „strukturelle<br />

Finanzierungsdefizit“ der Titanic Landkreis ausgleichen können. Die Kreisverwaltung hat die<br />

Kommunen im Rahmen der Beratungen zum Haushalt „beteiligt“, in dem sie Stellungnahmen<br />

abgeben und ihre Haushaltszahlen liefern durften. In der vorliegenden Beschlussvorlage zum<br />

Haushalt heißt es dann aber lapidar, ich zitiere: „Es wurden keine Argumente vorgebracht, aus<br />

denen sich zweifelsfrei ergibt, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.“ Diese<br />

Aussage verwundert umso mehr, als sich 26 Kommunen an der Befragung beteiligt und sehr<br />

wohl auf die desaströse Auswirkung der Erhöhung der Kreisumlagen für ihre Kommunen<br />

verwiesen haben. Ich hoffe, Sie haben sich die entsprechenden Stellungnahmen angesehen.<br />

Weiter heißt es: „Beurteilungsmaßstab ist hierbei allerdings nicht die finanzschwächste<br />

Kommune im Landkreis. Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss bei der Mehrheit aller<br />

Kommunen gegeben sein.“ Es ist also der Landkreisverwaltung – wie der Crew damals auf dem<br />

Edeldampfer Titanic - durchaus bewusst, dass im Falle des Falles einige Kommunen im eisigen<br />

Wasser untergehen werden, weil die Rettungsboote wie damals nicht für alle Passagiere –<br />

schon gar nicht für die unteren Decks – ausreichen! Eine solche Feststellung in der<br />

Beschlussvorlage verkennt die Verantwortung des Landkreises für die kommunale Familie und<br />

für gleichwertige Lebensverhältnisse aller Bürger des Kreises unabhängig vom Wohnort!<br />

Für den SSG – Kreisverband gibt es noch die Möglichkeit, in der jetzigen Lage der „Titanic<br />

Landkreis“ einen Seenotruf abzusetzen. Ich zitiere aus seiner Stellungnahme: „Der SSG-<br />

Kreisverband verbindet dies [d.h. die Kenntnisnahme der Erhöhung der Kreisumlage] mit der<br />

Erwartung, dass sich Landkreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden unseres<br />

Landkreises gemeinsam gegenüber der Landesregierung positionieren, dass die gegenwärtige<br />

kommunale Finanzausstattung keineswegs auskömmlich ist.“<br />

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<strong>Rundschau</strong> <strong>Liberal</strong> / 01 <strong>2023</strong><br />

Der SSG-Kreisverbandsvorsitzende und zugleich Präsident des SSG untermauerte diese<br />

Aussage gegenüber den Kommunen mit einer Gegenüberstellung der Finanzen von Kreis und<br />

Kommunen der letzten Jahre, wonach es dem Landkreis im Gegensatz zu den Kommunen<br />

gelang, seine aktuellen Abschreibungen bis jetzt zu erwirtschaften. Geht man davon aus, dass<br />

diese Gelder bei 90% Pflichtausgaben auch aus Transferleistungen für die übertragenen<br />

Aufgaben und natürlich aus Kreisumlagen stammen müssen und es zugleich im Vergleich zur<br />

Haushaltsplanung in schöner Regelmäßigkeit positive Jahresabschlüsse des Landkreises gab,<br />

hatte die Kreisverwaltung in den letzten Jahren tatsächlich die Spielräume, ihre<br />

Haushaltswirtschaft zukunftsweisender aufzustellen und die Geschwindigkeit, mit der auf die<br />

Katastrophe zugesteuert wird, zu vermindern. Wir als FDP-Fraktion haben diesen<br />

Kurswechsel in den letzten Jahren auch mehrfach eingefordert.<br />

Während der Besatzung auf der Titanic keine Zeit mehr zum Umsteuern blieb, können wir<br />

noch den Rückwärtsgang einlegen und die Katastrophe abwenden. Das gelingt aber nur, wenn<br />

wir Klarheit darüber gewinnen, worin unsere strukturellen finanziellen Probleme im<br />

Kreishaushalt im Einzelnen bestehen. Es sagt sich leicht, dass die Mehrausgaben für Soziales,<br />

darunter Wohngeld und Jugendhilfe aufgrund steigender Fallzahlen die Probleme ebenso<br />

begünstigen, wie steigende Kosten im ÖPNV oder für Personal, Energie und Baumaßnahmen.<br />

5


<strong>Rundschau</strong> <strong>Liberal</strong> / 01 <strong>2023</strong><br />

Wenn wir aber einen „Seenotruf“ gegenüber dem Land absetzen – wie mit dem „Weckruf der<br />

Kommunen“ in dieser Woche auch geschehen, dann muss klar sein, wer für das finanzielle<br />

Desaster die Verantwortung trägt: Der Bund, weil neue gesetzliche Aufgaben mit<br />

Mittelzuweisungen ans Land versehen werden oder das Land, weil es davon nicht genügend<br />

an die Kommunen weiterreicht? In unserer Fraktionssitzung mit Landrat und Kämmerer haben<br />

beide deutlich gemacht, dass dem Haushalt in den Produktübersichten der Zuschussbedarf<br />

aus allgemeinen Deckungsmitteln entnommen werden könnte.<br />

Diese Darstellung sagt aber noch nichts über die Auskömmlichkeit der Transfermittel<br />

insbesondere für Pflichtaufgaben nach Weisung aus. Sicher sind sich aber beide in unserer<br />

Fraktionssitzung gewesen, dass die Aufgabenerfüllung entsprechend der gesetzlichen<br />

Vorgaben nicht für eine Haushaltskonsolidierung taugen. Da verwundert es nun aber schon,<br />

wenn ausgerechnet die CDU- Fraktion im Kreistag gewissermaßen als „Rettungsring für den<br />

Kreishaushalt“ und damit auch als Schwimmweste für den Steuermann auf der Titanic einen<br />

Begleitantrag vorlegt.<br />

Sie hält es unstreitig für geboten, dass der Freistaat – ich zitiere: „spätestens im Zuge der<br />

nächsten FAG-Verhandlungen seiner Pflicht für eine auskömmliche Finanzierung der<br />

kommunalen Ebene Sorge zu tragen“ hat. Am Dienstag gab es dann offenbar kurzfristig und<br />

überraschend sogar einen „Kommunalgipfel“ der Landräte und OB´s der Kreisfreien Städte mit<br />

dem MP Michael Kretschmer. Dieser versucht sich nun doch als Seenotretter und bläst das<br />

Nebelhorn von „dreistelligen Millionenbeträgen“ für die kommunale Ebene. Es ist öffentlich<br />

nicht bekannt, woher das Geld kommt. Klar ist nur, es wirkt wie ein Leuchtturm, der die<br />

sinkenden Schiffe der Landkreise kurz erhellt, aber nicht ans rettende Ufer geleiten kann.<br />

Denn die Untiefen und Strudel liegen trotzdem noch vor den Kommunen.<br />

Zudem stellt sich mir die Frage:<br />

Welche Partei stellt denn seit 1990 den Finanzminister und hat das verfassungsmäßige Gebot<br />

der kommunalen Selbstverwaltung und damit auch auskömmlicher kommunaler Finanzen<br />

regelmäßig ignoriert? Über den Streit zur Kreisumlage und damit der Finanzierung der<br />

kreislichen Aufgaben entzweien sich Kommunen und Kreise zunehmend. In jedem der 10<br />

Landkreise waren diese Debatten in den letzten Wochen zu hören. Wenn die Landräte aber<br />

mutige Steuermänner ihrer Kreise wären und die Verantwortung für die Passagiere an Bord<br />

übernehmen würden, hätten sie mit vereinten Kräften versucht, die Katastrophe<br />

abzuwenden.<br />

Es ist ein „gefährlicher Eisberg“, eine kommunale Katastrophe und für uns nicht hinnehmbar,<br />

dass der Landkreis jeden Arbeitstag 60.000 € Minus macht und sich diese Zahl im nächsten<br />

Jahr noch verdoppelt. Unternehmen würden bei einer solchen Mittelbewirtschaftung in<br />

Insolvenz gehen.<br />

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<strong>Rundschau</strong> <strong>Liberal</strong> / 01 <strong>2023</strong><br />

Statt uns aber gemeinsam politisch aufzubäumen gegenüber den Entscheidungen auf<br />

Landesebene, lassen wir uns gegenseitig ausspielen und schwächen uns damit selbst. Noch im<br />

Sommer war der SSG recht zufrieden mit dem erreichten Verhandlungsstand zum FAG und es<br />

überrascht mich nicht, dass dann spätere Appelle des SSG zu einer höheren<br />

Kommunalzuweisungsquote offenbar ungehört verpufften. Ich beobachte das Spielchen<br />

zwischen Land und kommunaler Ebene nun seit einigen Jahren. Mir stellt sich langsam die<br />

Frage, ob genau dieses gegenseitige Ausspielen der kommunalen Ebene gepaart mit scheinbar<br />

kurzfristig erreichten Verhandlungserfolgen des SSG beim FAG oder dem mysteriösen<br />

„Geldgeschenken“ vom Kommunalgipfel am Dienstag gerade von der CDU politisch gewollt<br />

ist? Wie könnte es sich sonst erklären lassen, dass ein scheinbar politisch „unabhängiger“<br />

Landrat gemeinsam mit 9 Landräten mit dem gleichen CDU-Parteibuch wie der Finanzminister<br />

(übrigens früher selbst Kämmerer einer kreisfreien Stadt) nicht in der Lage sind, dem Land<br />

eine auskömmliche Finanzierung der kommunalen Pflichtaufgaben abzuringen?<br />

Unser Landrat hat es uns in der Fraktionssitzung bestätigt, dass die Landräte nichts ausrichten<br />

können. Auch der Kommunalgipfel brachte keine nachhaltige Lösung der Probleme. Für mich<br />

ist das kein Zeichen von nicht Können, sondern von politisch nicht Wollen!<br />

Wenn die Landräte es schon nicht wollen, dann sollten wir – sehr geehrte Damen und Herren<br />

Kreisräte – in unserer Funktion als Besatzung der Titanic, den heute vorliegenden Haushalt<br />

ablehnen. Er bietet keine Lösungsansätze, um die bevorstehende Katastrophe abzuwenden.<br />

Der Haushalt gaukelt uns – wie damals den Passagieren auf der Titanic - etwas vor. Während<br />

die Musiker noch spielen, läuft das Wasser schon ins Schiff. Würden wir dem Haushalt heute<br />

nicht zustimmen, wäre die Verwaltung gezwungen, zügig ihre Ausgaben ernsthaft zu<br />

hinterfragen und Verwaltungsprozesse auf den Prüfstand zu stellen.<br />

7


<strong>Rundschau</strong> <strong>Liberal</strong> / 01 <strong>2023</strong><br />

Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass kein Konsolidierungspotenzial da wäre, sendet der<br />

Landkreis Meißen in vorläufiger Haushaltsführung zugleich ein deutliches Zeichen von „SOS“<br />

an den Freistaat.<br />

Denn ein deutliches Votum des Kreistages wirkt stärker als jegliches Positionspapier und<br />

drängt den Landrat zum Handeln. Wir setzen damit unsere Segel! Gemäß § 78 SächsGemO zur<br />

vorläufigen Haushaltsführung, die für Landkreise ebenfalls gilt, kann der LK „Aufwendungen<br />

und Auszahlungen leisten, zu deren Leistung er rechtlich verpflichtet ist oder die für die<br />

Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; er darf insbesondere Bauten,<br />

Beschaffungen und sonstige Auszahlungen des Finanzhaushalts, für die im Haushaltsplan des<br />

Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen, er darf Abgaben vorläufig nach den<br />

Sätzen des Vorjahres erheben, Kredite umschulden. Der Stellenplan des Vorjahres gilt weiter,<br />

bis die Haushaltssatzung für das neue Jahr erlassen ist.“ Der Landkreis macht genau das seit<br />

1.1.<strong>2023</strong> und kann es auch noch ein paar Monate weiter tun, bis er wirklich Lösungsansätze<br />

vorlegt.<br />

Sollten die vagen Versprechen des Ministerpräsidenten oder eine höhere<br />

Kommunalzuweisungsquote im nächsten FAG tatsächlich umgesetzt werden – übrigens dem<br />

Haushalt für die Zeit nach der nächsten Landtagswahl!!! – dann ist das für mich ein politisch<br />

gerissenes und durchschaubares Spiel. Der Finanzminister hätte schon längst handeln können.<br />

Doch erst in Wahlzeiten führen finanzielle Geschenke zu erhofften Wahlerfolgen! Wir als FDP-<br />

Fraktion werden dem vorliegenden Haushalt nicht zustimmen.<br />

Am 25. April <strong>2023</strong> lud der Kreiselternrates (KER) die Fraktionen des Kreistages zu einer<br />

Podiumsdiskussion an die Kurfürst-Moritz-Schule-Boxdorf. Von unserer Fraktion nahmen<br />

Martin Bahrmann und Wolfgang Maaß teil. Schulleiter Heiko Vogel zeigte den Kreisräten voller<br />

Stolz seine renovierten, sehr gut ausgestatteten und vor allem mit viel Liebe zum Detail<br />

hergerichteten Schulräume. Für die engagierten Eltern des Landkreises sind mehrere Themen<br />

äußerst wichtig: An erster Stelle steht dabei die Schülerbeförderung. Wünsche sind z.B. der<br />

Ausbau des Schülerverkehrs. Schülerinnen und Schüler (SuS) sollen zu jeder Zeit angemessen<br />

zur Schule und Ausbildungsstätte kommen. Wenn möglich, sollte auch der Linienverkehr im<br />

ländlichen Raum am Wochenende erweitert werden.<br />

8


<strong>Rundschau</strong> <strong>Liberal</strong> / 01 <strong>2023</strong><br />

Diese nachvollziehbaren Gedanken bewegen uns als Fraktion auch schon länger. Leider wird<br />

das in absehbarer Zeit, bei der angespannten Haushaltslage, nicht umsetzbar sein. Wir werden<br />

aber dieses Thema im Blick behalten. Besonders große Probleme mit der Schülerbeförderung<br />

gibt es augenscheinlich um Wilsdruff. Zur Aufklärung der Problematik und Lösungsfindung<br />

haben wir im Nachgang der Beratung mit dem KER eine Anfrage an den Landrat gestellt. Ein<br />

zweites Thema ist die Schulnetzplanung im Landkreis. Der KER befürchtet bei einem zu<br />

erwartenden Geburtenknick 2027 erneut Schulschließungen. Besonders kleinere<br />

Grundschulen im ländlichen Raum, wie die Grundschulen (GS) Prausitz/Hirschstein und Zadel,<br />

könnten „auf der Kippe stehen“. Das wollen wir als FDP-Kreistagsfraktion unbedingt<br />

verhindern! Wir wollen eine kluge und weitsichtige Schulnetzplanung und stehen zu unserer<br />

Aussage: „Kurze Wege für kurze Beine!“<br />

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereitet das Landratsamt die Schulnetzplanung für die<br />

nächsten Jahre vor. Die aktuelle Schülerzahlenprognose für den Planungszeitraum wurde<br />

erstellt, so dass ab Mitte Juni die AG Schulnetzplanung für die Schularten Grundschule,<br />

Oberschule, Gymnasium und Förderschule ihre Arbeit aufnehmen kann. Für unsere Fraktion<br />

wird Wolfgang Maaß daran teilnehmen. Das dritte Thema war die Ausstattung aller Schulen<br />

mit Schulsozialarbeitern.<br />

9


<strong>Rundschau</strong> <strong>Liberal</strong> / 01 <strong>2023</strong><br />

Im Normalfall, sollte jede Schule mit dieser wichtigen pädagogischen, psychologischen sowie<br />

sozialen Hilfe unterstützt werden. Es zeigte sich allerdings, dass dies im Landkreis sehr<br />

unterschiedlich gehandhabt wird. So gibt es an einer GS in Riesa drei Schulsozialarbeiter, aber<br />

an einigen anderen Schulen keinen einzigen.<br />

Wir als Fraktion unterstützen die Forderung des KER. An jeder Schule im Landkreis muss es<br />

mindestens einen Schulsozialarbeiter geben! Nur so wird einerseits die Betreuung der SuS<br />

sichergestellt und andererseits werden die Lehrkräfte entlastet. Wir werden dafür sorgen,<br />

dass sich die die Verwaltung des Landkreises dafür einsetzt. Als FDP-Fraktion im Kreistag des<br />

Landkreises Meißen fordern wir eine gute Bildung aller SuS im Landkreis! Alle Kinder sollen,<br />

egal wo sie wohnen, woher sie kommen und wie sie leben, die besten Startchancen ins Leben<br />

haben. Schließlich sind unsere Kinder auch unsere Zukunft für den Landkreis!<br />

Sehr geehrter Herr Landrat Hänsel,<br />

bei der in der vorigen Woche stattgefundenen Zusammenkunft des Kreiselternrates mit den<br />

Fraktionen des Kreistages, beschwerte sich ein Elternvertreter über die zu vollen Busse auf<br />

dem Weg zur und von der Grundschule Klipphausen. Besonders schwierig seien die Buslinien<br />

423 (von/nach Weistropp) und 428 (von/nach Richtung Nossen). Die Schülerinnen und Schüler<br />

würden eng an eng stehen und es wäre fast so, dass Kinder nicht mehr vom Schulbus<br />

mitgenommen werden könnten. Seiner Befürchtung nach, würde im kommenden Schuljahr<br />

die Situation sich noch verschärfen, da die evangelische Grundschule vier Klassen neu<br />

aufnehmen würde.<br />

Deshalb folgende Anfragen:<br />

• Hat es in der letzten Zeit, eine Überprüfung der Auslastung dieser Buslinien<br />

gegeben?<br />

• Gibt es vom Landratsamt und von der VGM entsprechende Pläne, den<br />

geschilderten Zustand zu verbessern? Ich bedanke mich für Ihre Mühe.<br />

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<strong>Rundschau</strong> <strong>Liberal</strong> / 01 <strong>2023</strong><br />

„<br />

Sehr geehrter Herr Bahrmann,<br />

im Folgenden finden Sie die Beantwortung Ihrer Fragen zur Wasserrettung im Landkreis<br />

Meißen.<br />

1. Ist es korrekt, dass die Wasserwacht bisher mit der Wahrnehmung der Aufgabe des<br />

Wasserrettungsdienstes nach dem Sächsischem Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst<br />

und Katastrophenschutz (SächsBRKG) im Landkreis Meißen beauftragt war?<br />

Es ist korrekt, dass die Wasserwacht des DRK Meißen mit der Aufgabe des<br />

Wasserrettungsdienstes im Landkreis Meißen beauftragt war.<br />

2. Aus welchen Gründen wurde die Vereinbarung zum 30.04.<strong>2023</strong> von Seiten des<br />

Landratsamts gekündigt?<br />

Die Vereinbarung zwischen beiden Vertragspartnern wurde zum 30.04.<strong>2023</strong> gekündigt. Die<br />

Vereinbarung stammte aus dem Jahr 1998 und entsprach den geographischen Grenzen des<br />

Altkreises Meißen. Inzwischen haben sich die kommunalen Strukturen sowie die Strukturen<br />

der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr weiterentwickelt. Dies betrifft auch die<br />

Wasserrettung. Neben dem DRK Meißen haben der ASB Riesa, die DLRG Meißen sowie die<br />

Johanniter-Unfall- Hilfe e. V. Radebeul nun ebenfalls Einheiten der Wasserrettung aufgebaut.<br />

Des Weiteren entsprachen die in der Vereinbarung getroffenen Regeln nicht mehr den<br />

heutigen gesetzlichen Anforderungen. Daher war eine Kündigung unumgänglich.<br />

3. Wie plant das Landratsamt Meißen die Aufgabe des Wasserrettungsdienstes ab dem<br />

01.05.<strong>2023</strong> sicherzustellen?<br />

Der Wasserrettungsdienst wird ab 01.05.<strong>2023</strong> durch die o. g. Träger, also auch durch das DRK<br />

Meißen, sichergestellt. Hierzu wurde der Landkreis Meißen in Ausrückebereiche mit<br />

festgelegten Bereichsfolgen untergliedert. Auf Grund der jetzigen Standorte ist somit eine<br />

schnellere Hilfe der Betroffenen gewährleistet.<br />

Eine Absicherung des gesamten Landkreises von einem Standort aus ist auf Grund der dadurch<br />

zu verzeichnenden Hilfsfristen nicht mehr vertretbar.<br />

4. Sind bereits Verträge über die Sicherstellung geschlossen?<br />

5. Wenn ja, ist der neue Träger eine anerkannte Wasserrettungsorganisation?<br />

11


<strong>Rundschau</strong> <strong>Liberal</strong> / 01 <strong>2023</strong><br />

Neue Verträge zur Durchführung der Wasserrettung im Landkreis Meißen sind zum jetzigen<br />

Zeitpunkt nicht notwendig. Die zur Durchführung der Wasserrettung benötigten<br />

Rechtsgrundlagen sind im Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und<br />

Katastrophenschutz (SächsBRKG), der Sächsischen Katastrophenschutzverordnung und der<br />

Sächsischen Landesrettungsdienstplanverodnung niedergeschrieben. Alle zukünftigen Träger<br />

der Wasserrettung sind vom Freistaat Sachsen anerkannte Hilfsorganisationen.<br />

6. Wer trägt die Kosten für die Sicherstellung? Wie hoch waren diese in den vergangenen<br />

Jahren? Wie hoch sind die kalkulierten Kosten für die Zukunft?<br />

Der Landkreis Meißen erstattete dem DRK Meißen bisher jährlich eine Pauschale in Höhe von<br />

2.550,00 EUR. Zukünftig werden keine pauschalen Beträge zur Durchführung der<br />

Wasserrettung gezahlt. Die Wasserrettung ist gemäß § 2 Abs. 2 SächsBRKG Bestandteil des<br />

Rettungsdienstes.<br />

Die Kostenträger des Rettungsdienstes erstatten jedoch nur die tatsächlichen Kosten eines<br />

Einsatzes der Wasserrettung. Voraussetzung für eine Kostentragung ist die Übergabe eines<br />

Patienten an den Rettungsdienst.<br />

7. Ist eine flächenmäßige Neuaufteilung im Bereich der Wasserrettung im Landkreis Meißen<br />

angedacht, sprich soll der Landkreis aufgeteilt und ggf. von verschiedenen Institutionen<br />

betreut werden, oder soll der gesamte Landkreis als Einheit betrachtet bleiben?<br />

Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich auf meine Antwort zu Frage 3.<br />

“<br />

Unsere Fraktion im Internet<br />

12

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