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Artenschutzrechtliche Prüfung zum B-Plan Nr. 113 ... - Haltern am See

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<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong><br />

B-<strong>Plan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>113</strong><br />

Bossendorf – Am Kanal<br />

in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Auftraggeber:<br />

Büro für Freiraumplanung<br />

Joachim Reck, Dipl.-Ing.<br />

Garten und Landschaftsarchitekt<br />

Mittelstraße 3, 46147 Oberhausen<br />

Tel. 0208-629422<br />

bearbeitet durch:<br />

Institut für Vegetationskunde, Ökologie<br />

und Raumplanung, Volmerswerther Straße 80-86,<br />

40221 Düsseldorf, Tel. 0211 - 601845-60<br />

Bearbeitung: Dipl. Biol. Ralf Krechel<br />

Biol.- Gegr. Ursula Scherwaß<br />

Düsseldorf, im November 2010


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Inhalt<br />

1 Anlass der Untersuchung ............................................................................................. 1<br />

2 Lage und Kurzbeschreibung des <strong>Plan</strong>gebietes ............................................................ 1<br />

3 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................. 2<br />

4 Datengrundlage und Methodik ..................................................................................... 4<br />

5 Ermittlung der planungsrelevanten Arten ..................................................................... 5<br />

6 Projektbezogene Wirkungen ........................................................................................ 8<br />

6.1 Allgemeines........................................................................................................ 8<br />

6.2 Wirkfaktoren des Vorhabens .............................................................................. 8<br />

7 Projektbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und Maßnahmen zur<br />

Konfliktminderung/Funktionserhaltung ......................................................................... 9<br />

8 <strong>Prüfung</strong> der Schädigungs- und Störungsverbote ....................................................... 11<br />

8.1 Allgemeines...................................................................................................... 11<br />

8.2 Art für Art-Betrachtung ..................................................................................... 12<br />

8.2.1 Braunes Langohr .................................................................................. 13<br />

8.2.2 Breitflügelfledermaus ............................................................................ 13<br />

8.2.3 Fransenfledermaus .............................................................................. 14<br />

8.2.4 Großer Abendsegler ............................................................................. 15<br />

8.2.5 Großes Mausohr .................................................................................. 15<br />

8.2.6 Kleiner Abendsegler ............................................................................. 16<br />

8.2.7 Rauhhautfledermaus ............................................................................ 17<br />

8.2.8 Teichfledermaus ................................................................................... 17<br />

8.2.9 Wasserfledermaus ............................................................................... 18<br />

8.2.10 Zwergfledermaus .................................................................................. 19<br />

8.2.11 Feldsperling .......................................................................................... 20<br />

8.2.12 Gartenrotschwanz ................................................................................ 20<br />

8.2.13 Habicht ................................................................................................. 21<br />

8.2.14 Kleinspecht ........................................................................................... 22<br />

8.2.15 Mehlschwalbe ....................................................................................... 22<br />

8.2.16 Rauchschwalbe .................................................................................... 23<br />

8.2.17 Sperber ................................................................................................. 23<br />

8.2.18 Turmfalke ............................................................................................. 24<br />

8.2.19 Turteltaube ........................................................................................... 24<br />

8.2.20 Waldkauz .............................................................................................. 25<br />

8.2.21 Waldohreule ......................................................................................... 26<br />

9 Zus<strong>am</strong>menfassung ..................................................................................................... 27<br />

10 Literaturverzeichnis .................................................................................................... 29


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Anhang<br />

1 Braunes Langohr .......................................................................................................... 1<br />

2 Breitflügelfledermaus .................................................................................................... 1<br />

3 Fransenfledermaus ...................................................................................................... 2<br />

4 Großer Abendsegler ..................................................................................................... 3<br />

5 Großes Mausohr .......................................................................................................... 4<br />

6 Kleiner Abendsegler ..................................................................................................... 5<br />

7 Rauhhautfledermaus .................................................................................................... 6<br />

8 Teichfledermaus ........................................................................................................... 7<br />

9 Wasserfledermaus ....................................................................................................... 8<br />

10 Zwergfledermaus .......................................................................................................... 8<br />

11 Feldsperling .................................................................................................................. 9<br />

12 Gartenrotschwanz ...................................................................................................... 10<br />

13 Habicht ....................................................................................................................... 11<br />

14 Kleinspecht ................................................................................................................. 11<br />

15 Mehlschwalbe............................................................................................................. 12<br />

16 Rauchschwalbe .......................................................................................................... 12<br />

17 Sperber....................................................................................................................... 12<br />

18 Turmfalke ................................................................................................................... 13<br />

19 Turteltaube ................................................................................................................. 13<br />

20 Waldkauz.................................................................................................................... 14<br />

21 Waldohreule ............................................................................................................... 14<br />

Beilage<br />

Art-für-Art-Protokolle:<br />

Braunes Langohr<br />

Breitflügelfledermaus<br />

Fransenfledermaus<br />

Großer Abendsegler<br />

Großes Mausohr<br />

Kleiner Abendsegler<br />

Rauhhautfledermaus<br />

Teichfledermaus<br />

Wasserfledermaus<br />

Zwergfledermaus<br />

Feldsperling<br />

Gartenrotschwanz<br />

Turmfalke<br />

Turteltaube


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

1 Anlass der Untersuchung<br />

Die Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> plant im Ortsteil Bossendorf die Aufstellung eines Bebauungsplans<br />

mit der Zweckbestimmung Wohnbebauung.<br />

Mit der Kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) von Dezember<br />

2007 hat der Bundesgesetzgeber das deutsche Artenschutzrecht an die europäischen<br />

Vorgaben angepasst. In diesem Zus<strong>am</strong>menhang müssen nunmehr die Artenschutzbelange<br />

bei allen genehmigungspflichtigen <strong>Plan</strong>ungs- und Zulassungsverfahren entsprechend<br />

den europäischen Bestimmungen geprüft werden. Auf diese Weise stellt der gesetzliche<br />

Artenschutz einen zentralen Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt dar (MUNLV<br />

2007). Da im <strong>Plan</strong>bereich das Vorkommen so genannter planungsrelevanter Arten nicht<br />

von vorneherein ausgeschlossen werden kann, ist im Zuge des Genehmigungsverfahrens<br />

u.a. eine <strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> durchzuführen.<br />

2 Lage und Kurzbeschreibung des <strong>Plan</strong>gebietes<br />

Der Ortsteil Bossendorf liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes von <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>.<br />

Das rund 7 Hektar große <strong>Plan</strong>gebiet befindet sich im nordwestlichen Bereich des Ortsteiles,<br />

unmittelbar <strong>am</strong> Wesel-Datteln-Kanal. Es wird im Norden vom Wesel-Datteln-Kanal, im<br />

Westen vom Sportplatzgelände des SV Bossendorf, im Süden von der Marler Straße und<br />

im Osten von der Recklinghäuser Straße begrenzt (Abb. 1).<br />

Die für eine Neubebauung vorgesehenen Bereiche werden zur Zeit überwiegend als private<br />

Gartenflächen genutzt. Einzelne Parzellen sind nicht bewirtschaftet.<br />

Abb. 1: Lage des <strong>Plan</strong>gebietes (Kartengrundlage: DGK 5)<br />

1


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

3 Rechtliche Grundlagen<br />

Die gesetzlichen Anforderungen <strong>zum</strong> Artenschutz sind im BNatSchG geregelt, das unter<br />

anderem europäische Naturschutzrichtlinien, insbesondere die Flora-Fauna-Habitat-<br />

Richtlinie (FFH-RL, RL 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (VSch-RL, RL 2009/<br />

147/EG), in nationales Recht umsetzt. Mit Inkrafttreten des BNatSchG vom 29.07.2009<br />

<strong>am</strong> 01.03.2010 sind insbesondere die §§ 44 (Vorschriften für besonders geschützte und<br />

bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten) und 45 Abs. 7 (Ausnahmen) zu beachten.<br />

Grundlage für die hier vorgelegte <strong>Prüfung</strong> ist die Verwaltungsvorschrift Artenschutz<br />

(VV Artenschutz 1 ) des Landes NRW (MUNLV 2010).<br />

Insges<strong>am</strong>t konzentriert sich das Artenschutzregime bei <strong>Plan</strong>ungs- und Zulassungsverfahren<br />

auf die europäisch geschützten FFH-Anhang-IV-Arten und die europäischen Vogelarten.<br />

Bei diesen Schutzkategorien ergeben sich jedoch grundlegende Probleme für die<br />

<strong>Plan</strong>ungspraxis. Aus diesem Grund hat das Landes<strong>am</strong>t für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

NRW (LANUV) eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten<br />

getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen <strong>Prüfung</strong> im Sinne einer Art-für-Art Betrachtung<br />

einzeln zu bearbeiten sind („planungsrelevante Arten“; MUNLV 2007).<br />

Bei den einzelnen Prüfschritten wird in NRW unterschieden zwischen den folgenden planungsrelevanten<br />

Arten (MUNLV 2007):<br />

� Arten nach Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />

� Europäische Vogelarten: Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der Vogelschutzrichtlinie<br />

alle in Europa heimischen, wildlebenden Vogelarten. Für NRW gibt es<br />

eine naturschutzfachlich begründete Auswahl auf alle Arten des Anhangs I und alle<br />

Zugvogelarten nach Art. 4 (2) der VSch-RL sowie alle streng geschützten Vogelarten.<br />

In NRW weit verbreitete Vogelarten werden als nicht planungsrelevant eingestuft. Für<br />

diese gelten zwar auch die artenschutzrechtlichen Verbote, sie sollen aber im Rahmen<br />

der artenschutzrechtlichen <strong>Prüfung</strong> nicht artspezifisch gesondert bearbeitet werden.<br />

Sie befinden sich in NRW derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand. Die Arten<br />

sind im Regelfall nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht und<br />

es ist auch grundsätzlich keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten<br />

zu erwarten.<br />

� Sonstige streng geschützte Arten.<br />

� Gefährdete Arten oder solche, für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem<br />

Maße verantwortlich ist (sog. Verantwortungsarten).<br />

Die übrigen nach § 7 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 13 BNatSchG national besonders geschützten Arten werden<br />

pauschal über die Eingriffsregelung berücksichtigt.<br />

Im Rahmen des Fachbeitrags ist zu prüfen, ob im Falle der Projektrealisierung Konflikte<br />

mit dem Artenschutz gemäß den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44<br />

BNatSchG zu erwarten und ob ggf. weiterführende Untersuchungen notwendig sind.<br />

1 Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien<br />

92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) <strong>zum</strong> Artenschutz<br />

2


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Der Paragraph führt eine Reihe von Verbotstatbeständen für besonders und streng geschützte<br />

wild lebende Tiere und Pflanzen auf (Zugriffsverbote). Hiernach darf besonders<br />

geschützten Tieren nicht nachgestellt werden, sie dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet<br />

werden. Darüber hinaus ist es verboten, ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus<br />

der Natur zu entnehmen, sie zu beschädigen oder zu zerstören.<br />

Die streng geschützten Tierarten und die europäischen Vogelarten dürfen zusätzlich während<br />

der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten<br />

nicht derart erheblich gestört werden, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population<br />

verschlechtert.<br />

Ebenso dürfen wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen<br />

nicht aus der Natur entnommen, sowie ihre Standorte nicht beschädigt oder<br />

zerstört werden.<br />

Sollte das Vorhaben einen der o.g. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG erfüllen, so<br />

darf es nur zugelassen werden, wenn die Ausnahmevoraussetzungen gemäß § 45 Abs. 7<br />

kumulativ vorliegen.<br />

Zielsetzung des Artenschutzregimes ist<br />

- die Sicherung der ökologischen Funktionen von Lebensstätten,<br />

- der Erhalt aller essenziellen Habitatelemente, die für den dauerhaften Fortbestand<br />

erforderlich sind und<br />

- der Erhalt des räumlich-funktionalen Zus<strong>am</strong>menhangs der Lebensstätten.<br />

Als Lebensstätten gelten Fortpflanzungsstätten (Nist- und Brutstätten) sowie Ruhestätten<br />

(Wohn- und Zufluchtstätten). Nahrungs- und Jagdgebiete sind grundsätzlich nicht in das<br />

Schutzregime einbezogen. Sie sind jedoch relevant, wenn sie einen essenziellen<br />

Habitatbestandteil für die lokale Population darstellen und eine Funktionsstörung zu einer<br />

erheblichen Beeinträchtigung der Population führt. Gleiches gilt auch für Wanderkorridore<br />

(vgl. LANA 2006).<br />

3


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

4 Datengrundlage und Methodik<br />

Die methodische Vorgehensweise der artenschutzrechtlichen Betrachtung für die planungsrelevanten<br />

Artengruppen folgt der VV Artenschutz des Landes NRW und orientiert<br />

sich an den Empfehlungen des Fachinformationssystems (FIS) <strong>zum</strong> Thema „Geschützte<br />

Arten in Nordrhein-Westfalen“ auf der Homepage des Landes<strong>am</strong>tes für Natur, Umwelt<br />

und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) unter http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/de/start.<br />

Dabei werden die folgenden Arbeitsschritte durchgeführt:<br />

1. Ermittlung der planungsrelevanten Arten<br />

2. Darstellung der relevanten Wirkungen<br />

3. Darstellung projektbezogener Maßnahmen zur Vermeidung und zur Konfliktminderung/Funktionserhaltung.<br />

4. Artbezogene <strong>Prüfung</strong> der Schädigungs- und Störungsverbote<br />

Die <strong>Prüfung</strong> der Artenschutzbelange setzt nach gültiger Rechtsprechung eine ausreichende<br />

Ermittlung und Bestandsaufnahme der für die <strong>Prüfung</strong> relevanten Arten voraus.<br />

Hieraus erschließt sich jedoch nicht, ein lückenloses Arteninventar erstellen zu müssen.<br />

Es gilt im Wesentlichen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Methodik der Bestandserfassung<br />

und die Untersuchungstiefe, insbesondere für ggfs. durchzuführende<br />

Bestandserfassungen vor Ort, hängen vom Eingriffs- bzw. Untersuchungsraum und dessen<br />

naturräumlicher Ausstattung, den zu erwartenden Beeinträchtigungen und artspezifischen<br />

Belangen ab.<br />

Im vorliegenden Fall erfolgte die Einschätzung <strong>zum</strong> Vorkommen planungsrelevanter Arten<br />

auf der Grundlage der vom LANUV im FIS „Geschützte Arten in NRW“ zur Verfügung gestellten,<br />

nach Messtischblatt sortierten Artenlisten. Das <strong>Plan</strong>gebiet liegt vollumfänglich im<br />

Bereich des Messtischblatts 4209 <strong>Haltern</strong>.<br />

An weiteren Quellen wurden ausgewertet:<br />

- Untere Landschaftsbehörde Kreis Recklinghausen<br />

(Recherche-Ergebnis: keine Daten <strong>zum</strong> <strong>Plan</strong>gebiet vorhanden)<br />

- Biologische Station Kreis Recklinghausen e.V<br />

(keine Rückmeldung, Stand 12.11.2010)<br />

- Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW),<br />

Stand August 2010 (Download 22.10.2010)<br />

- Standard-Datenbogen FFH-Gebiet DE 4209-302 Lippeaue<br />

4


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

5 Ermittlung der planungsrelevanten Arten<br />

Für das Messtischblatt 4209 <strong>Haltern</strong> sind im FIS „Geschützte Arten in NRW“ des LANUV<br />

NRW (http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/4209,<br />

download vom 01.10.2010) 68 planungsrelevante Arten angegeben.<br />

In der aktuellen Liste der planungsrelevanten Arten NRW (LANUV 2009) werden aufgrund<br />

von Veränderungen in der Roten Liste für NRW 7 Arten gegenüber der Liste des MUNLV<br />

(2007) neu aufgeführt (s. Tab. 1). Rasterkarten zur Verbreitung dieser Arten stehen derzeit<br />

noch nicht zur Verfügung.<br />

Tab. 1 <strong>Plan</strong>ungsrelevante Arten, die nach der aktuellen Liste des<br />

LANUV (2009) neu hinzugekommen sind:<br />

Art<br />

Vögel<br />

Wissenschaftlicher N<strong>am</strong>e<br />

Baumpieper Anthus trivialis<br />

Feldlerche Alauda arvensis<br />

Feldsperling Passer montanus<br />

Kuckuck Cuculus canorus<br />

Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix<br />

Waldschnepfe Scolopax rusticola<br />

Zwergdommel Ixobrychus minutus<br />

Die zusätzliche Recherche ergab keine Hinweise auf das Vorkommen weiterer planungsrelevanter<br />

Arten. Soweit im Standarddatenbogen für das nördlich des <strong>Plan</strong>gebiets gelegene<br />

FFH-Gebiet Lippeaue weitere Vogelarten aufgeführt werden, als in der LANUV-<br />

Liste, werden diese nachfolgend mit geprüft, wenn ein Vorkommen aufgrund ihrer<br />

Habitatansprüche anzunehmen ist. Somit sind insges<strong>am</strong>t 75 Arten in der artenschutzrechtlichen<br />

<strong>Prüfung</strong> hinsichtlich möglicher vorhabensbedingter Beeinträchtigungen zu<br />

überprüfen.<br />

In Tabelle 2 sind alle gemäß der Datenrecherche zu betrachtenden Arten aufgeführt. In<br />

der Spalte V wird die Wahrscheinlichkeit eines aktuellen Vorkommens im <strong>Plan</strong>gebiet unter<br />

Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Art, der vorhandenen Qualität und Größe<br />

artspezifischer Habitatstrukturen und zugänglicher Verbreitungskarten (AK AMPHIBIEN<br />

UND REPTILIEN NRW 2009, WINK et al. 2005) abgeschätzt. Im Zweifel wird ein potenzielles<br />

Vorkommen angenommen.<br />

Tab. 2: <strong>Plan</strong>ungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4209<br />

Art<br />

Säugetiere<br />

Wissenschaftlicher N<strong>am</strong>e V<br />

Braunes Langohr Plecotus auritus x<br />

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus x<br />

Fransenfledermaus Myotis nattereri x<br />

Großer Abendsegler Nyctalus noctula x<br />

5


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Art Wissenschaftlicher N<strong>am</strong>e V<br />

Großes Mausohr Myotis myotis x<br />

Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri x<br />

Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii x<br />

Teichfledermaus Myotis dasycneme x<br />

Wasserfledermaus Myotis daubentonii x<br />

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus x<br />

Vögel<br />

Baumfalke Falco subbuteo -<br />

Baumpieper Anthus trivialis -<br />

Bekassine* Gallinago gallinago -<br />

Blaukehlchen Luscinia svecica -<br />

Eisvogel Alcedo atthis -<br />

Feldlerche Alauda arvensis -<br />

Feldschwirl Locustella naevia -<br />

Feldsperling Passer montanus x<br />

Fischadler Pandion haliaetus -<br />

Flussregenpfeifer Charadrius dubius -<br />

Gänsesäger Mergus merganser -<br />

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus x<br />

Graureiher Ardea cinerea -<br />

Habicht Accipiter gentilis x<br />

Heidelerche Lullula arborea -<br />

Kiebitz Vanellus vanellus -<br />

Kleinspecht Dryobates minor x<br />

Knäkente Anas querquedula -<br />

Kormoran Phalacrocorax carbo -<br />

Krickente Anas crecca -<br />

Kuckuck Cuculus canorus -<br />

Löffelente Anas clypeata -<br />

Mäusebussard Buteo buteo -<br />

Mehlschwalbe Delichon urbicum x<br />

Nachtigall Luscinia megarhynchos -<br />

Neuntöter Lanius collurio -<br />

Ortolan* Emberiza hortulana -<br />

Pirol Oriolus oriolus -<br />

Rauchschwalbe Hirundo rustica x<br />

Rebhuhn Perdix perdix -<br />

Rohrdommel Botaurus stellaris -<br />

Schleiereule Tyto alba -<br />

Schwarzkehlchen Saxicola rubicola -<br />

Schwarzspecht Dryocopus martius -<br />

Silberreiher Casmerodius albus -<br />

Sperber Accipiter nisus x<br />

6


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Art Wissenschaftlicher N<strong>am</strong>e V<br />

Spießente Anas acuta<br />

Steinkauz Athene noctua -<br />

Tafelente Aythya ferina -<br />

Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus -<br />

Turmfalke Falco tinnunculus x<br />

Turteltaube Streptopelia turtur x<br />

Uferschwalbe Riparia riparia -<br />

Uhu Bubo bubo -<br />

Waldkauz Strix aluco x<br />

Waldlaubsänger Phylloscopus sibilarix -<br />

Waldohreule Asio otus x<br />

Waldschnepfe Scolopax rusticola -<br />

Wasserralle Rallus aquaticus -<br />

Weißstorch Ciconia ciconia -<br />

Wendehals Jynx torquilla -<br />

Wespenbussard Pernis apivorus -<br />

Wiesenpieper Anthus pratensis -<br />

Ziegenmelker Caprimulgus europaeus -<br />

Zwergdommel Ixobrychus minutus -<br />

Zwergsäger Mergellus albellus -<br />

Zwergschnepfe Lymnocryptes minimus -<br />

Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis -<br />

Amphibien<br />

K<strong>am</strong>mmolch Triturus cristatus -<br />

Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae -<br />

Kreuzkröte Bufo cal<strong>am</strong>ita -<br />

Laubfrosch Hyla arborea -<br />

Moorfrosch Rana arvalis -<br />

Reptilien<br />

Schlingnatter Coronella austriaca -<br />

Zauneidechse Lacerta agilis -<br />

Erläuterungen zur Tabelle:<br />

* Art erloschen<br />

V Vorkommen im <strong>Plan</strong>gebiet:<br />

+: Vorkommen nicht auszuschließen<br />

-: Vorkommen aufgrund der spezifischen Lebensraumansprüche auszuschließen<br />

Für 54 Arten lässt sich ein Vorkommen im <strong>Plan</strong>gebiet aufgrund ihrer spezifischen<br />

Habitatansprüche ausschließen. Sie werden in der vorliegenden Artenschutzprüfung nicht<br />

weiter betrachtet.<br />

Die übrigen 21 Arten werden nachfolgend hinsichtlich möglicher vorhabensbedingter Beeinträchtigungen<br />

überprüft.<br />

7


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

6 Projektbezogene Wirkungen<br />

6.1 Allgemeines<br />

Mit der Realisierung des Vorhabens sind im Untersuchungsgebiet verschiedene Auswirkungen<br />

auf die Umwelt verbunden. Diese können vorübergehend oder dauerhaft <strong>zum</strong><br />

Verlust oder zur Beeinträchtigung der Umweltpotenziale und -funktionen führen. So<br />

kommt es bau- und anlagenbedingt zu einer direkten Inanspruchnahme von Flächen und<br />

ggf. zu indirekten Auswirkungen auf die Umgebung und d<strong>am</strong>it verbundene Folgewirkungen,<br />

z. B. durch Staub-, Lärm- und Schadstoffemissionen.<br />

In der Kulturlandschaft sind Eingriffe immer mit einem realen oder potenziellen Verlust an<br />

Lebensstätten oder Arten verbunden. In den weitaus meisten Fällen sind dies aber Arten,<br />

die entweder selbst oder deren Lebensräume allgemein weit verbreitet und häufig sind.<br />

Oft besitzen diese Arten zudem eine hohe ökologische Anpassungsfähigkeit. Eingriffe wie<br />

hier die geplante Wohnbebauung sind für solche Arten und Artengemeinschaften daher in<br />

der Regel nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden. Gefährdungen von Populationen<br />

häufiger Arten können – vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung – meist ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Anders ist die Situation für bestandsgefährdete oder geschützte Tierarten zu beurteilen.<br />

Diese sind oft weniger anpassungsfähig in Bezug auf Veränderungen in ihrer Umwelt oder<br />

die Arten sind in ihrer Verbreitung <strong>zum</strong>indest teilweise auf seltenere Lebensräume beschränkt.<br />

Sie sind vielfach Indikatorarten, lokal oder regional selten (aktuelle oder potenzielle<br />

Bestandsgefährdung gemäß der Roten Listen für NRW) und besitzen oft eine besondere<br />

ökologische Bedeutung. Bei sensiblen Arten kann der Verlust von (Teil-) Lebensräumen,<br />

die für ein Überleben der Population von hoher Bedeutung sind, zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen und ggf. zu einer Verminderung der Überlebenswahrscheinlichkeit der<br />

Art im betreffenden Gebiet führen.<br />

6.2 Wirkfaktoren des Vorhabens<br />

Bei den projektbezogenen Auswirkungen lassen sich bau-, anlage- und betriebsbedingte<br />

Auswirkungen unterscheiden. In der Bauphase sind neben einer direkten Inanspruchnahme<br />

von Flächen temporäre Beunruhigungen durch akustische und visuelle Störreize<br />

(Lärm, Licht, Bewegungen) sowie Erschütterungen zu erwarten.<br />

Von Relevanz sind bei der vorliegenden <strong>Plan</strong>ung die anlagebedingten Wirkungen wie Flächenversiegelung<br />

und Verlust von Habitatstrukturen. Die für einen Neubebauung vorgesehenen<br />

Bereiche werden zur Zeit überwiegend von privaten Gartenflächen eingenommen.<br />

Einzelne Parzellen liegen brach, ein Grundstück wird als Wiese genutzt.<br />

Durch die Realisierung des Bauvorhabens kommt es für die meisten Arten <strong>zum</strong> Verlust<br />

oder zur Qualitätsminderung ihrer Nahrungshabitate und für einige Arten zur Zerstörung<br />

von (potenziellen) Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Dabei ist nicht auszuschließen, dass<br />

einzelne Tiere getötet oder verletzt werden.<br />

8


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Durch die spätere Nutzung der geplanten Bebauung sind optische Störungen (insbesondere<br />

durch die Beleuchtung) und akustische Störungen (Lärm) zu erwarten. Darüber hinaus<br />

geht von den Bewohnern und Nutzern der Anlage Bewegungsunruhe in die Umgebung<br />

aus. Diese vorgenannten Störwirkungen werden sich aber im Wesentlichen auf das<br />

<strong>Plan</strong>gebiet und die hier dann existierende Wohnbebauung beschränken. Insofern werden<br />

sich Arten einstellen, die an die Verhältnisse im direkten Umfeld des Menschen gewöhnt<br />

bzw. angepasst sind. Bei den Fledermäusen ist dies z.B. die Zwergfledermaus, bei den<br />

Vögel die typische Avifauna des Siedlungsrandbereichs, also eine Artenzus<strong>am</strong>mensetzung,<br />

wie sie im <strong>Plan</strong>gebiet und/oder dessen Umfeld ohnehin vorhanden ist. Außerhalb<br />

des <strong>Plan</strong>gebiets werden sich die Störwirkungen kaum erheblich bemerkbar machen, da<br />

sie sich in die bereits bestehenden Vorbelastungen (Siedlung, Verkehrswege) einfügen.<br />

Zudem ist das <strong>Plan</strong>gebiet zur offenen Landschaft hin durch puffernde Gehölzstreifen abgegrenzt,<br />

die insbesondere visuelle Störreize wirks<strong>am</strong> abmindern.<br />

7 Projektbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und Maßnahmen zur<br />

Konfliktminderung/Funktionserhaltung<br />

Im Zus<strong>am</strong>menhang mit den Schädigungs- und Störungsverboten des § 44 BNatSchG<br />

werden im Rahmen der artenschutzrechtlichen <strong>Prüfung</strong> Maßnahmen zur Vermeidung und<br />

zur Minimierung der Beeinträchtigungen festgelegt, die bei der Prognose der artenschutzrechtlichen<br />

Tatbestände unmittelbar berücksichtigt werden. Durch die Maßnahmen wird<br />

sichergestellt, dass im Zuge der Verwirklichung des Bauvorhabens möglichst keine der<br />

besonders bzw. streng geschützten Arten verletzt oder getötet werden. Dies lässt sich allerdings<br />

für einzelne Individuen nicht vollständig ausschließen, dabei liegt jedoch kein artenschutzrechtlicher<br />

Verbotstatbestand vor (MUNLV 2007).<br />

Verletzung und Tötung:<br />

Um Verletzungen oder Tötungen von Jungvögeln bzw. eine Zerstörung von Eiern in Nestern<br />

zu vermeiden, hat die Baufeldräumung außerhalb der Brutzeiten, also im Zeitraum<br />

Oktober bis Februar stattzufinden. D<strong>am</strong>it werden auch Verluste von Fledermäusen in<br />

eventuell vorhandenen Sommerquartieren verhindert.<br />

Die Präsenz von Fledermaus-Winterquartieren ist deutlich weniger wahrscheinlich, als<br />

das Vorkommen von Sommerquartieren. Bei Rodungen von Bäumen im Winter ist ihre<br />

mögliche Existenz jedoch auszuschließen. Aus diesem Grund sollte rechtzeitig vor Beginn<br />

der Rodungsarbeiten im verbleibenden Zeitfenster eine Höhlensuche mit Besatzkontrolle<br />

durchgeführt werden.<br />

Störungen:<br />

Vorhabensbedingte Störungen streng geschützter Arten und europäischer Vogelarten,<br />

insbesondere durch die Flächeninanspruchnahme, sind grundsätzlich nicht zu vermeiden.<br />

Alle hier möglicherweise relevanten Arten sind mobile Tierarten, die bei der Inanspruchnahme<br />

der Flächen in die vorhandenen und teilweise ökologisch höherwertigen, benach-<br />

9


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

barten Bereiche ausweichen können. Störungen durch den Bau der geplanten Wohnanlage<br />

sind im Bezug auf die außerhalb des <strong>Plan</strong>gebiets lebenden Brut- und Gastvögel aufgrund<br />

der vorhandenen abschirmenden Bebauung und der puffernden Wirkung der<br />

Gehölzstreifen nicht oder nur im geringen Umfang zu erwarten.<br />

Das Risiko, wandernde oder überwinternde Fledermäuse erheblich zu stören, ist aufgrund<br />

der Biotopausstattung des <strong>Plan</strong>gebietes als vernachlässigbar gering anzusehen.<br />

Unter den vorkommenden planungsrelevanten Vogelarten nutzt oder benötigt keine die<br />

für die Wohnbebauung vorgesehenen Flächen als essenzielles Überwinterungsgebiet.<br />

Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten:<br />

Für einige planungsrelevante Arten kommt es durch die Flächeninanspruchnahme zu einer<br />

Zerstörung von potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten.<br />

Für die Fledermäuse kann es <strong>zum</strong> Verlust von Baumquartieren kommen. Für den Feldsperling,<br />

den Gartenrotschwanz, den Turmfalken und die Turteltaube geht potenzieller<br />

Brutraum verloren. Grundsätzlich stehen diesen Arten, vor allem im strukturreichen landschaftlichen<br />

Umfeld, genügend Ausweichräume zur Verfügung. Insbesondere die Bestände<br />

von Gartenrotschwanz und Turteltaube sind seit etlichen Jahren in NRW großräumig<br />

stark rückläufig, so dass ihre Erhaltungszustände als unzureichend mit sich verschlechternder<br />

Tendenz eingestuft werden (LANUV 2009).<br />

Für die 4 Vogelarten hat als Ausgleich für den Verlust von Brutraum eine Anreicherung<br />

der Landschaft mit bestimmten Habitatelementen im räumlich-funktionalen Zus<strong>am</strong>menhang<br />

zu erfolgen. Als Kompensationsmaßnahmen für Feldsperling, Gartenrotschwanz,<br />

und Turteltaube sind z.B. die Pflanzung einer Obstwiese mit extensiver Wiesennutzung,<br />

die Pflanzung einzelner Gehölzgruppen und die Anlage von blütenreichen Säumen geeignet.<br />

Für den Turmfalken ist langfristigen Ausgleich ist eine Reihe oder eine Gruppe hochwüchsiger<br />

Bäume im Umfeld des <strong>Plan</strong>gebietes außerhalb des Siedlungsbereichs zu<br />

pflanzen.<br />

Für die Höhlen-/Halbhöhlenbrüter Gartenrotschwanz, Feldsperling und Turmfalke besteht<br />

ein mögliches Brutraumdefizit, bis die jungen Gehölze geeignete Nistmöglichkeiten bieten.<br />

Um diesen Zeitraum zu überbrücken, sollten artspezifische Nistkästen angebracht werden<br />

(für den Gartenrotschwanz und den Feldsperling jeweils vier bis sechs Kästen an geeigneten<br />

Gehölzbeständen im näheren Umfeld anzubringen, für den Turmfalken zwei Kästen<br />

an geeigneten Stellen – z.B. in einzeln oder in Gruppen stehenden hohen Bäumen, an<br />

hohen Strommasten oder Gebäuden - im Nahumfeld des <strong>Plan</strong>gebiets). Die Maßnahme<br />

wird vorgezogen, das heißt mindestens vor Beginn der Brutsaison in dem Jahr, in dem die<br />

Baufeldräumung stattfindet.<br />

Verlust / Entwertung von Nahrungsflächen:<br />

Für die vorhabensbedingt betroffenen planungsrelevanten Arten sind die im <strong>Plan</strong>gebiet<br />

liegenden Flächen als Jagd- und Nahrungsbereiche nicht essenziell. In der Regel ist ein<br />

Ausweichen in benachbarte Landschaftsräume möglich. Durch die Kompensationsmaßnahmen<br />

(s.o.) wird außerdem verbesserter Nahrungs- und Jagdraum geschaffen.<br />

10


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

8 <strong>Prüfung</strong> der Schädigungs- und Störungsverbote<br />

8.1 Allgemeines<br />

Im Folgenden werden die zuvor ermittelten Betroffenheiten geschützter Arten dahingehend<br />

bewertet, ob sie den artenschutzrechtlichen Verbotsbestand nach § 44 Abs. 1<br />

BNatSchG erfüllen.<br />

Für den B-<strong>Plan</strong> Bereich liegen keine direkten Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter<br />

Arten vor. Jedoch ist aufgrund der im <strong>Plan</strong>gebiet herrschenden Habitatverhältnisse das<br />

Vorkommen von 21 Arten als möglich bis wahrscheinlich zu erachten. Dabei handelt es<br />

sich um 10 Säugetiere (Fledermäuse) und 11 Vogelarten (s. Tab. 3).<br />

Tab. 3: Vorhabensbedingt möglicherweise betroffene planungsrelevante Arten<br />

Art<br />

Säugetiere<br />

Schutzstatus Status in<br />

NRW<br />

Braunes Langohr<br />

Breitflügelfledermaus<br />

Fransenfledermaus<br />

Großer Abendsegler<br />

Großes Mausohr<br />

Kleiner Abendsegler<br />

Rauhhautfledermaus<br />

Teichfledermaus<br />

Wasserfledermaus<br />

Zwergfledermaus<br />

Vögel<br />

streng geschützt<br />

FFH-RL, Anh. IV<br />

streng geschützt<br />

FFH-RL, Anh.IV<br />

streng geschützt<br />

FFH-RL, Anh. IV<br />

streng geschützt<br />

FFH-RL, Anh. IV<br />

streng geschützt<br />

FFH-RL, Anh. II, Anh. IV<br />

streng geschützt<br />

FFH-RL, Anh. IV<br />

streng geschützt<br />

FFH-RL, Anh. IV<br />

streng geschützt<br />

FFH-RL, Anh. II, Anh. IV<br />

streng geschützt<br />

FFH-RL, Anh. IV<br />

streng geschützt<br />

FFH-RL, Anh. IV<br />

Rote Liste<br />

NRW<br />

S/W 3<br />

S/W 3<br />

S/W 3<br />

S/D/W I<br />

S/W 2<br />

S/W 2<br />

S/D I<br />

S/W I<br />

S/W 3<br />

S/W *N<br />

Feldsperling besonders geschützt B 3<br />

Gartenrotschwanz besonders geschützt B 2<br />

Habicht streng geschützt B V<br />

Kleinspecht besonders geschützt B 3<br />

Mehlschwalbe besonders geschützt Bk 3<br />

Rauchschwalbe besonders geschützt B 3<br />

Erhaltungszustand<br />

NRW<br />

�<br />

�<br />

�<br />

11


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Art Schutzstatus Status in<br />

NRW<br />

Rote Liste<br />

NRW<br />

Sperber streng geschützt B *<br />

Turmfalke streng geschützt B V, S<br />

Turteltaube streng geschützt B 2<br />

Waldkauz streng geschützt B *<br />

Waldohreule streng geschützt B 3<br />

Erhaltungszustand<br />

NRW<br />

Erläuterungen zur Tabelle:<br />

Status in NRW (nach LANUV 2009)<br />

S = Sommervorkommen, W = Wintervorkommen, D = Durchzügler,<br />

B = Brutvorkommen, Bk = Brutvorkommen Koloniebrüter<br />

Einstufung für die Rote Liste Nordrhein-Westfalen (RL NRW)<br />

0: Ausgestorben oder verschollen 1: Vom Aussterben bedroht 2: Stark gefährdet<br />

3: Gefährdet I: gefährdete wandernde Art<br />

*: ungefährdet R: Arealbedingt selten<br />

V: Vorwarnliste; Art ist merklich zurückgegangen, aber aktuell noch nicht gefährdet<br />

S: ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen ist eine höhere Gefährdung zu erwarten<br />

N: Einstufung Dank Naturschutzmaßnahmen.<br />

Einstufung für die Säugetiere nach FELDMANN et al. (1999) und für die Vögel nach SUDMANN et al.<br />

(2008).<br />

Bewertung des Erhaltungszustands in NRW (nach LANUV 2009):<br />

günstig Erhaltungszustand ungünstig/unzureichend ungünstig/schlecht<br />

� sich verschlechternd � sich verbessernd<br />

8.2 Art für Art-Betrachtung<br />

Die in der Tabelle 3 aufgeführten 10 Fledermaus- und 11 Vogelarten werden<br />

vorhabensbedingt möglicherweise erheblich beeinträchtigt, so dass eine Art-für-Art-<br />

Betrachtung notwendig ist.<br />

Entsprechend den Prüfprotokolle der LANUV (http://www.naturschutzinformationennrw.de/<br />

artenschutz/de /downloads) werden nachfolgend jeweils Angaben zur<br />

• Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

• Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

• Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

gemacht.<br />

Die Lebensraumansprüche sind, so weit nicht anders angegeben, dem Fachinformationssystems<br />

<strong>zum</strong> Thema „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ des LANUV NRW entnommen.<br />

Ausführliche Beschreibungen sowie Angaben <strong>zum</strong> Gefährdungsgrad und Vorkommen<br />

der Arten in NRW finden sich im Anhang.<br />

�<br />

12


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

8.2.1 Braunes Langohr<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Das Braune Langohr gehört zu den<br />

typischen Waldfledermäusen. Als Jagdgebiete dienen nicht nur Waldbereiche, sondern<br />

auch strukturreiche Gärten und Parkanlagen im dörflichen und städtischen Siedlungsbereich.<br />

Durch die geplante Bebauung werden somit Flächen in Anspruch genommen, die<br />

vom Braunen Langohr möglicherweise als Nahrungshabitat genutzt werden.<br />

Als Wochenstuben- und Sommerquartiere werden häufig Baumhöhlen und Baumspalten<br />

genutzt. Braune Langohren überwintern in unterirdischen Quartieren wie Höhlen, Stollen,<br />

Bunker etc., wobei sie sehr kälteresistent sind und vermutlich auch einen Großteil des<br />

Winters in Baumhöhlen oder in Verstecken an Gebäuden verbringen. Somit kann es<br />

vorhabensbedingt bei der Rodung der Gehölze <strong>zum</strong> Verlust von potenziellen Quartieren<br />

und zur Tötung von Tieren kommen.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Da nicht vollständig<br />

ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Bäume als Sommerquartiere genutzt<br />

werden, ist die Tötung einzelner Individuen der Art bei einer Fällung von Bäumen zu einem<br />

ungünstigen Zeitpunkt potenziell möglich. Um dies zu vermeiden sind die notwendigen<br />

Gehölzrodungen im Zeitraum Oktober bis Februar durchzuführen.<br />

Die Präsenz von Winterquartieren ist deutlich weniger wahrscheinlich als das Vorkommen<br />

von Sommerquartieren. Sollten die Gehölzrodungen im Winter erfolgen, ist auch die Existenz<br />

möglicher Winterquartiere auszuschließen. Aus diesem Grund sollte rechtzeitig vor<br />

Beginn der Rodungsarbeiten im verbleibenden Zeitfenster eine Höhlensuche mit Besatzkontrolle<br />

durchgeführt werden.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Es kann davon ausgegangen<br />

werden, dass die Braunen Langohren den vorhabensbedingten Verlust an (potenziellem)<br />

Lebensraum durch Ausweichen in die verbleibenden Feldgehölze und Wälder und in das<br />

angrenzende Kulturland ohne Weiteres ausgleichen können. Habitate von essenzieller<br />

Bedeutung werden durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört.<br />

Unter Berücksichtigung der vorbeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen ist mit einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der lokalen Population des Braunen<br />

Langohres nicht zu rechnen.<br />

8.2.2 Breitflügelfledermaus<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Die Breitflügelfledermaus kommt<br />

vorwiegend im Siedlungs- und siedlungsnahen Bereich vor. Ihre Jagdgebiete befinden<br />

sich bevorzugt über Grünlandflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder<br />

Gewässern. Sie jagt aber auch in Streuobstwiesen, Parks und Gärten sowie unter Straßenlaternen<br />

(MUNLV 2007, DIETZ et. al 2007). Durch die geplante Bebauung werden somit<br />

Flächen in Anspruch genommen, die von ihr möglicherweise als Nahrungshabitat genutzt<br />

werden.<br />

Als typische Gebäudefledermaus nutzt die Breitflügelfledermaus fast ausschließlich Quartiere<br />

in Gebäuden als Wochenstuben, jedoch sind Einzeltiere oder in kleinen Gruppen<br />

auch in Baumhöhlen anzutreffen (DIETZ et. al 2007). Als Winterquartiere werden neben<br />

Spaltenverstecken an und in Gebäuden, Stollen oder Höhlen auch Bäume aufgesucht,<br />

13


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

sodass es vorhabensbedingt beim Roden der Gehölze <strong>zum</strong> Verlust von potenziellen<br />

Quartieren und zur Tötung von Tieren kommen kann.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Da nicht vollständig<br />

ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Bäume als Sommerquartiere genutzt<br />

werden, ist die Tötung einzelner Individuen der Art bei einer Fällung von Bäumen zu einem<br />

ungünstigen Zeitpunkt potenziell möglich. Um dies zu vermeiden sind die notwendigen<br />

Gehölzrodungen im Zeitraum Oktober bis Februar durchzuführen.<br />

Die Präsenz von Winterquartieren ist deutlich weniger wahrscheinlich als das Vorkommen<br />

von Sommerquartieren. Sollten die Gehölzrodungen im Winter erfolgen, ist auch die Existenz<br />

möglicher Winterquartiere auszuschließen. Aus diesem Grund sollte rechtzeitig vor<br />

Beginn der Rodungsarbeiten im verbleibenden Zeitfenster eine Höhlensuche mit Besatzkontrolle<br />

durchgeführt werden.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Es kann davon ausgegangen<br />

werden, dass die Breitflügelfledermaus den vorhabensbedingten Verlust an (potenziellem)<br />

Lebensraum durch Ausweichen in die verbleibenden Feldgehölze und Wälder und in das<br />

angrenzende Kulturland ohne Weiteres ausgleichen kann. Habitate von essenzieller Bedeutung<br />

werden durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört.<br />

Unter Berücksichtigung der vorbeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen ist mit einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der lokalen Population der Breitflügelfledermaus<br />

nicht zu rechnen.<br />

8.2.3 Fransenfledermaus<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Die Fransenfledermaus ist eine Art<br />

mit sehr variabler Lebensraumnutzung. Sie bevorzugt Wäldern und locker mit Bäumen<br />

bestandene Biotope wie halboffene Parklandschaften. Durch die geplante Bebauung werden<br />

somit Flächen in Anspruch genommen, die von der Fransenfledermaus möglicherweise<br />

als Nahrungshabitat genutzt wird.<br />

Die Fransenfledermaus bevorzugt Baumquartiere als Wochenstuben. Somit kann es<br />

vorhabensbedingt beim Roden der Gehölze <strong>zum</strong> Verlust von potenziellen Quartieren und<br />

zur Tötung von Tieren kommen.<br />

Fransenfledermäuse überwintern in unterirdischen Quartieren wie Kellern oder Stollen,<br />

die im <strong>Plan</strong>gebiet nicht vorkommen.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Da nicht vollständig<br />

ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Bäume als Sommerquartiere genutzt<br />

werden, ist die Tötung einzelner Individuen der Art bei einer Fällung von Bäumen zu einem<br />

ungünstigen Zeitpunkt potenziell möglich. Um dies zu vermeiden sind die notwendigen<br />

Gehölzrodungen im Zeitraum Oktober bis Februar durchzuführen.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Es kann davon ausgegangen<br />

werden, dass die Fransenfledermaus den vorhabensbedingten Verlust an (potenziellem)<br />

Lebensraum durch Ausweichen in die verbleibenden Feldgehölze und Wälder und in das<br />

angrenzende Kulturland ohne Weiteres ausgleichen kann. Habitate von essenzieller Bedeutung<br />

werden durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört.<br />

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<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Unter Berücksichtigung der vorbeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen ist mit einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der lokalen Population der Fransenfledermaus<br />

nicht zu rechnen.<br />

8.2.4 Großer Abendsegler<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Der Große Abendsegler gilt als typische<br />

Waldfledermaus. Er nutzt heute aber ein weites Spektrum an Habitaten bis hin zu<br />

Städten, soweit sie einen ausreichenden Baumbestand und eine große Dichte an hoch<br />

fliegenden Insekten aufweisen. Durch die geplante Bebauung werden somit Flächen in<br />

Anspruch genommen, die vom Großen Abendsegler möglicherweise als Nahrungshabitat<br />

genutzt wird.<br />

Als Wochenstuben- und Sommerquartiere bevorzugt der Große Abendsegler Baumhöhlen<br />

und auch als Winterquartiere werden neben Spaltenquartiere und Hohlräume an und in<br />

Gebäuden ebenfalls Baumhöhlen aufgesucht (DIETZ et al. 2007, MUNLV 2007). Somit<br />

kann es vorhabensbedingt beim Roden der Gehölze <strong>zum</strong> Verlust von potenziellen Quartieren<br />

und zur Tötung von Tieren kommen.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Da nicht vollständig<br />

ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Bäume als Sommerquartiere genutzt<br />

werden, ist die Tötung einzelner Individuen der Art bei einer Fällung von Bäumen zu einem<br />

ungünstigen Zeitpunkt potenziell möglich. Um dies zu vermeiden sind die notwendigen<br />

Gehölzrodungen im Zeitraum Oktober bis Februar durchzuführen.<br />

Sollten die Gehölzrodungen im Winter erfolgen, ist auch die Existenz möglicher Winterquartiere<br />

auszuschließen. Aus diesem Grund sollte rechtzeitig vor Beginn der Rodungsarbeiten<br />

im verbleibenden Zeitfenster eine Höhlensuche mit Besatzkontrolle durchgeführt<br />

werden.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Es kann davon ausgegangen<br />

werden, dass der Große Abendsegler den vorhabensbedingten Verlust an (potenziellem)<br />

Lebensraum durch Ausweichen in die verbleibenden Feldgehölze und Wälder und in das<br />

angrenzende Kulturland ohne Weiteres ausgleichen kann. Habitate von essenzieller Bedeutung<br />

werden durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört.<br />

Unter Berücksichtigung der vorbeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen ist mit einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der lokalen Population des Großen<br />

Abendseglers nicht zu rechnen.<br />

8.2.5 Großes Mausohr<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Große Mausohren leben in strukturreichen<br />

Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil. Die Jagdgebiete liegen<br />

meist in geschlossenen Waldgebieten. Sie jagen aber auch über kurzrasige Grünlandbereiche<br />

und über Äcker (DIETZ et al. 2007, MUNLV 2007). Das <strong>Plan</strong>gebiet ist für<br />

Große Mausohren nur bedingt zur Jagd geeignet und somit von geringer Bedeutung. Eine<br />

Nutzung kann jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden.<br />

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<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Große Mausohren gelten als typische Gebäudefledermäuse, ihre Wochenstuben befinden<br />

sich ausschließlich in Gebäuden. Allerdings sind im Sommer einzeln oder in kleinen<br />

Gruppen von Männchen auch in Baumhöhlen anzutreffen. Somit kann es<br />

vorhabensbedingt beim Roden der Gehölze <strong>zum</strong> Verlust von potenziellen Quartieren und<br />

zur Tötung von Tieren kommen.<br />

Als Winterquartiere werden unterirdische Verstecke in Höhlen, Stollen, Eiskellern etc. aufgesucht,<br />

die im <strong>Plan</strong>gebiet nicht vorkommen.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Da nicht vollständig<br />

ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Bäume als Sommerquartiere genutzt<br />

werden, ist die Tötung einzelner Individuen der Art bei einer Fällung von Bäumen zu einem<br />

ungünstigen Zeitpunkt potenziell möglich. Um dies zu vermeiden, sind die notwendigen<br />

Gehölzrodungen im Zeitraum Oktober bis Februar durchzuführen.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Es kann davon ausgegangen<br />

werden, dass die Großen Mausohren den vorhabensbedingten Verlust an (potenziellem)<br />

Lebensraum durch Ausweichen in die verbleibenden Feldgehölze und Wälder und in das<br />

angrenzende Kulturland ohne Weiteres ausgleichen können. Habitate von essenzieller<br />

Bedeutung werden durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört.<br />

Unter Berücksichtigung der vorbeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen ist mit einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der lokalen Population der Großen<br />

Mausohren nicht zu rechnen.<br />

8.2.6 Kleiner Abendsegler<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Der Kleine Abendsegler ist eine typische<br />

Waldfledermaus, die überwiegend den Wald zur Nahrungssuche nutzt. Es werden<br />

jedoch auch Offenlandbiotope, wie Grünländer, Heckenstrukturen, Gewässer und Siedlungsbereiche<br />

zur Jagd aufgesucht (DIETZ et al. 2007, MUNLV 2007). Durch die geplante<br />

Bebauung werden somit Flächen in Anspruch genommen, die vom Kleinen<br />

Abendsegler möglicherweise als Nahrungshabitat genutzt wird.<br />

Als Wochenstuben- und Sommerquartiere werden vor allem Baumhöhlen und Baumspalten<br />

genutzt, oft in Buchen oder Eichen. Die Überwinterung der Tiere findet vor allem in<br />

Baumhöhlen, aber auch in Spalten und Hohlräumen an und in Gebäuden statt (DIETZ et<br />

al. 2007, MUNLV 2007). Somit kann es vorhabensbedingt beim Roden der Gehölze <strong>zum</strong><br />

Verlust von potenziellen Quartieren und zur Tötung von Tieren kommen.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Da nicht vollständig<br />

ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Bäume als Sommerquartiere genutzt<br />

werden, ist die Tötung einzelner Individuen der Art bei einer Fällung von Bäumen zu einem<br />

ungünstigen Zeitpunkt potenziell möglich. Um dies zu vermeiden, sind die notwendigen<br />

Gehölzrodungen im Zeitraum Oktober bis Februar durchzuführen.<br />

Sollten die Gehölzrodungen im Winter erfolgen, ist auch die Existenz möglicher Winterquartiere<br />

auszuschließen. Aus diesem Grund sollte rechtzeitig vor Beginn der Rodungsarbeiten<br />

im verbleibenden Zeitfenster eine Höhlensuche mit Besatzkontrolle durchgeführt<br />

werden.<br />

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<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Es kann davon ausgegangen<br />

werden, dass der Kleine Abendsegler den vorhabensbedingten Verlust an (potenziellem)<br />

Lebensraum durch Ausweichen in die verbleibenden Feldgehölze und Wälder und in das<br />

angrenzende Kulturland ohne Weiteres ausgleichen kann. Habitate von essenzieller Bedeutung<br />

werden durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört.<br />

Unter Berücksichtigung der vorbeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen ist mit einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der lokalen Population des Kleinen<br />

Abendseglers nicht zu rechnen.<br />

8.2.7 Rauhhautfledermaus<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Die Rauhhautfledermaus besiedelt<br />

fast ausschließlich Waldbestände, wobei sie die Nähe von Gewässern favorisiert. Zur<br />

Jagd suchen die Tiere insbesondere Gewässerufer, Waldränder, Schilfflächen und<br />

Feuchtwiesen auf (DIETZ et al. 2007, MUNLV 2007). Das <strong>Plan</strong>gebiet ist für Rauhhautfledermäuse<br />

nur bedingt zur Jagd geeignet und somit von geringer Bedeutung. Eine Nutzung<br />

kann jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden, <strong>zum</strong>al der angrenzende<br />

Wesel-Datteln-Kanal gute Jagdmöglichkeiten bietet.<br />

Als Sommerquartier werden von der Rauhhautfledermaus Baumhöhlen, Holzspalten und<br />

St<strong>am</strong>mrisse bevorzugt. Somit kann es vorhabensbedingt beim Roden der Gehölze <strong>zum</strong><br />

Verlust von potenziellen Quartieren und zur Tötung von Tieren kommen.<br />

Die Überwinterungsgebiete der Rauhhautfledermäuse liegen derzeit außerhalb von NRW<br />

und sind somit vorhabensbedingt nicht betroffen.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Da nicht vollständig<br />

ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Bäume als Sommerquartiere genutzt<br />

werden, ist die Tötung einzelner Individuen der Art bei einer Fällung von Bäumen zu einem<br />

ungünstigen Zeitpunkt potenziell möglich. Um dies zu vermeiden sind die notwendigen<br />

Gehölzrodungen im Zeitraum Oktober bis Februar durchzuführen.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Es kann davon ausgegangen<br />

werden, dass die Rauhhautfledermaus den vorhabensbedingten Verlust an (potenziellem)<br />

Lebensraum durch Ausweichen in die verbleibenden Feldgehölze und Wälder und in das<br />

angrenzende Kulturland ohne Weiteres ausgleichen kann. Habitate von essenzieller Bedeutung<br />

werden durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört.<br />

Unter Berücksichtigung der vorbeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen ist mit einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der lokalen Population der Rauhhautfledermaus<br />

nicht zu rechnen.<br />

8.2.8 Teichfledermaus<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Die Teichfledermaus nutzt als Jagdgebiete<br />

vor allem große stehende oder langs<strong>am</strong> fließende Gewässer. Gelegentlich werden<br />

auch flache Uferpartien, Waldränder, Wiesen oder Äcker aufgesucht. Das <strong>Plan</strong>gebiet<br />

ist für die Teichfledermaus nur bedingt zur Jagd geeignet und somit von geringer Bedeu-<br />

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<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

tung. Eine Nutzung kann jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden, <strong>zum</strong>al der<br />

angrenzende Wesel-Datteln-Kanal gute Jagdmöglichkeiten bietet.<br />

Die Teichfledermaus gilt in NRW als gefährdete wandernde Art, die vor allem regelmäßig<br />

zur Zugzeit im Frühjahr und Herbst sowie als Überwinterer auftritt. Die Wochenstubenkolonien<br />

befinden sich bislang außerhalb von Nordrhein-Westfalen. Allerdings beziehen die<br />

Tiere auf ihren Wanderungen auch Baumhöhlen. Somit kann es vorhabensbedingt beim<br />

Roden der Gehölze <strong>zum</strong> Verlust von potenziellen Quartieren und zur Tötung von Tieren<br />

kommen.<br />

Als Winterquartiere werden spaltenreiche, unterirdische Verstecke wie frostfreie Höhlen,<br />

Stollen, Brunnen oder Eiskeller bezogen, die im <strong>Plan</strong>gebiet nicht vorkommen.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Da nicht vollständig<br />

ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Bäume als Quartiere genutzt werden,<br />

ist die Tötung einzelner Individuen der Art bei einer Fällung von Bäumen zu einem<br />

ungünstigen Zeitpunkt potenziell möglich. Um dies zu vermeiden sind die notwendigen<br />

Gehölzrodungen im Zeitraum Oktober bis Februar durchzuführen.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Es kann davon ausgegangen<br />

werden, dass die Teichfledermäuse den vorhabensbedingten Verlust an (potenziellem)<br />

Lebensraum durch Ausweichen in die verbleibenden Feldgehölze und Wälder und in das<br />

angrenzende Kulturland ohne Weiteres ausgleichen können. Habitate von essenzieller<br />

Bedeutung werden durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört.<br />

Unter Berücksichtigung der vorbeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen ist mit einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der lokalen Population der Teichfledermäuse<br />

nicht zu rechnen.<br />

8.2.9 Wasserfledermaus<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Die Wasserfledermaus zählt zu den<br />

Waldfledermäusen, deren Lebensraumansprüche sich im weitesten Sinne auf Wald und<br />

Wasser einengen lassen. Als Jagdgebiet dienen üblicherweise stehende und langs<strong>am</strong><br />

fließende Gewässer, bevorzugt mit Ufergehölzen. Die Jagd findet aber auch über insektenreichen<br />

Wiesen und Wäldern statt. Das <strong>Plan</strong>gebiet ist für Wasserfledermäuse nur bedingt<br />

zur Jagd geeignet und von geringer Bedeutung. Eine Nutzung kann jedoch nicht<br />

vollkommen ausgeschlossen werden, <strong>zum</strong>al der angrenzende Wesel-Datteln-Kanal gute<br />

Jagdmöglichkeiten bietet.<br />

Wasserfledermäuse beziehen ihre Sommerquartiere vor allem in Baumhöhlen. Ihre Quartiergebiete<br />

liegen entweder in Auwäldern, den gewässerbegleitenden Gehölzstreifen oder<br />

in entfernt liegenden Waldgebieten, aber auch in Siedlungen (DIETZ et al. 2007). Somit<br />

kann es vorhabensbedingt beim Roden der Gehölze <strong>zum</strong> Verlust von potenziellen Quartieren<br />

und zur Tötung von Tieren kommen.<br />

Die Überwinterung erfolgt überwiegend in unterirdischen Quartieren, vor allem großräumigen<br />

Höhlen, Stollen und Eiskellern, die im <strong>Plan</strong>gebiet nicht vorkommen.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Da nicht vollständig<br />

ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Bäume als Sommerquartiere genutzt<br />

18


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

werden, ist die Tötung einzelner Individuen der Art bei einer Fällung von Bäumen zu einem<br />

ungünstigen Zeitpunkt potenziell möglich. Um dies zu vermeiden sind die notwendigen<br />

Gehölzrodungen im Zeitraum Oktober bis Februar durchzuführen.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Es kann davon ausgegangen<br />

werden, dass die Wasserfledermäuse den vorhabensbedingten Verlust an (potenziellem)<br />

Lebensraum durch Ausweichen in die verbleibenden Feldgehölze und Wälder und in das<br />

angrenzende Kulturland ohne Weiteres ausgleichen können. Habitate von essenzieller<br />

Bedeutung werden durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört.<br />

Unter Berücksichtigung der vorbeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen ist mit einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der lokalen Population der Wasserfledermaus<br />

nicht zu rechnen.<br />

8.2.10 Zwergfledermaus<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Zwergfledermäuse sind Kulturfolger,<br />

die in strukturreichen Landschaften, vor allem aber in Siedlungsbereichen vorkommen.<br />

Als Hauptjagdgebiete dienen Gewässer, Kleingehölze sowie aufgelockerte Laub- und<br />

Mischwälder. Im Siedlungsbereich werden gerne parkartige Gehölzbestände, strukturreiche<br />

Gärten, aber auch Laternen aufgesucht. Durch die geplante Bebauung werden somit<br />

Flächen in Anspruch genommen, die von Zwergfledermäusen vermutlich als Nahrungshabitat<br />

genutzt werden.<br />

Sommerquartiere und Wochenstuben finden sich in einem breiten Spektrum an Spalträumen<br />

von Gebäuden, aber auch in Baumhöhlen und Baumspalten. Somit kann es<br />

vorhabensbedingt bei der Rodung der Gehölze <strong>zum</strong> Verlust von potenziellen Quartieren<br />

und zur Tötung von Tieren kommen.<br />

Die Zwergfledermäuse überwintern in und an Gebäuden und Felsspalten sowie in unterirdischen<br />

Quartieren wie Kellern oder Stollen. Potenzielle Winterquartiere sind von der vorliegenden<br />

<strong>Plan</strong>ung nicht betroffen.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Da nicht vollständig<br />

ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Bäume als Sommerquartiere genutzt<br />

werden, ist die Tötung einzelner Individuen der Art bei einer Fällung von Bäumen zu einem<br />

ungünstigen Zeitpunkt potenziell möglich. Um dies zu vermeiden sind die notwendigen<br />

Gehölzrodungen im Zeitraum Oktober bis Februar durchzuführen.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Es kann davon ausgegangen<br />

werden, dass die Zwergfledermaus den vorhabensbedingten Verlust an Lebensraum<br />

durch Ausweichen in die verbleibenden Feldgehölze und Wälder und in das angrenzende<br />

Kulturland ohne Weiteres ausgleichen kann. Habitate von essenzieller Bedeutung werden<br />

durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört.<br />

Unter Berücksichtigung der vorbeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen ist mit einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der lokalen Population der Zwergfledermaus<br />

nicht zu rechnen.<br />

19


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

8.2.11 Feldsperling<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Typischerweise besiedelt der Feldsperling<br />

das landwirtschaftlich genutzte Umland der Dörfer und Städte. Sie leben sozial<br />

und brüten meist in Höhlen, überwiegend in Baumhöhlen oder Kopfweiden, aber auch in<br />

Mauer- und Felslöchern und unter Dächern von Gebäuden oder im Unterbau von größeren<br />

Nestern. Seltener werden auch freistehende Nester, vor allem in dichten Bäumen,<br />

Büschen oder Hecken angelegt (BAUER et al.2005). Da Teilflächen des <strong>Plan</strong>gebiets als<br />

Lebensraum für den Feldsperling grundsätzlich geeignet sind, gehen ihm durch das Vorhaben<br />

potenzieller Brut- wie auch Nahrungsraum verloren. Bei der Baufeldräumung ist<br />

außerdem die Tötungen von Jungvögeln bzw. eine Zerstörung von Eiern in Nestern möglich.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Zur Vermeidung<br />

der artenschutzrechtlichen Verbote bzw. <strong>zum</strong> Ausgleich der Eingriffsfolgen ist eine<br />

Anreicherung der Landschaft mit bestimmten Habitatelementen im räumlich-funktionalen<br />

Zus<strong>am</strong>menhang durchzuführen. Mögliche Kompensationsmaßnahmen sind z.B. die Anlage<br />

einer Obstwiese mit extensiver Wiesennutzung oder die Pflanzung einzelner<br />

Gehölzgruppen, jeweils kombiniert mit der Anlage von blütenreichen Säumen.<br />

Für den Feldsperling besteht jedoch ein mögliches Brutraumdefizit, bis die jungen Gehölze<br />

geeignete Nistmöglichkeiten bieten. Um diesen Zeitraum zu überbrücken, sind vier bis<br />

sechs artspezifische Nistkästen an geeigneten Gehölzbeständen im näheren Umfeld anzubringen.<br />

Die Maßnahme wird vorgezogen, das heißt mindestens vor Beginn der Brutsaison<br />

in dem Jahr, in dem die Baufeldräumung stattfindet.<br />

Um Verletzungen oder Tötungen von Jungvögeln bzw. eine Zerstörung von Eiern in Nestern<br />

zu vermeiden, ist die Rodung der Gehölze zur Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit,<br />

also im Zeitraum August bis März, durchzuführen.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Der Verlust an (potenziellem)<br />

Lebensraum wird durch die Anlage der vorgenannten Biotope sowie das Anbringen von<br />

speziellen Nistkästen ausgeglichen. Darüber hinaus kann die mobile Vogelart in die umliegenden<br />

Feldgehölze und Waldrandbereiche sowie das angrenzende Kulturland ausweichen.<br />

Habitate von essenzieller Bedeutung für die lokale Population des Feldsperlings werden<br />

durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört. Unter Berücksichtigung der vorbeschriebenen Vermeidungs-/Ausgleichsmaßnahmen<br />

ist mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungszustands<br />

der lokalen Population nicht zu rechnen.<br />

8.2.12 Gartenrotschwanz<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Der Gartenrotschwanz ist ein anpassungsfähiger<br />

Höhlen-, Nischen- und selten auch Freibrüter. Er tritt in NRW immer seltener<br />

als Brutvogel auf. Früher k<strong>am</strong> er häufig in reich strukturierten Dorflandschaften mit alten<br />

Obstwiesen und –weiden, Kleingärten, sowie in Feldgehölzen und lichten, alten Mischwäldern<br />

vor (MUNLV 2007). Teilflächen des <strong>Plan</strong>gebiets sind für den Gartenrotschwanz<br />

als Lebensraum grundsätzlich geeignet und ein Brutvorkommen kann nicht ausgeschlossen<br />

werden. Durch das Vorhaben geht ihm somit potenzieller Brut- wie auch Nahrungs-<br />

20


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

raum verloren. Bei der Baufeldräumung ist außerdem die Tötungen von Jungvögeln bzw.<br />

eine Zerstörung von Eiern in Nestern möglich.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Zur Vermeidung<br />

der artenschutzrechtlichen Verbote bzw. <strong>zum</strong> Ausgleich der Eingriffsfolgen ist eine<br />

Anreicherung der Landschaft mit bestimmten Habitatelementen im räumlich-funktionalen<br />

Zus<strong>am</strong>menhang durchzuführen. Mögliche Kompensationsmaßnahmen sind z.B. die Anlage<br />

einer Obstwiese mit extensiver Wiesennutzung oder die Pflanzung einzelner<br />

Gehölzgruppen, jeweils kombiniert mit der Anlage von blütenreichen Säumen. Für den<br />

Höhlen-/Halbhöhlenbrüter Gartenrotschwanz besteht jedoch ein mögliches Brutraumdefizit,<br />

bis die jungen Gehölze geeignete Nistmöglichkeiten bieten. Um diesen Zeitraum zu<br />

überbrücken, sind vier bis sechs artspezifische Nistkästen an geeigneten<br />

Gehölzbeständen im näheren Umfeld anzubringen. Die Maßnahme wird vorgezogen, das<br />

heißt mindestens vor Beginn der Brutsaison in dem Jahr, in dem die Baufeldräumung<br />

stattfindet.<br />

Um Verletzungen oder Tötungen von Jungvögeln bzw. eine Zerstörung von Eiern in Nestern<br />

zu vermeiden, ist die Rodung der Gehölze zur Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit,<br />

also im Zeitraum August bis März, durchzuführen.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Der Verlust an (potenziellem)<br />

Lebensraum wird durch die Anlage der vorgenannten Biotope sowie das Anbringen von<br />

speziellen Nistkästen ausgeglichen. Darüber hinaus kann die mobile Vogelart in die umliegenden<br />

Feldgehölze und Waldrandbereiche sowie das angrenzende Kulturland ausweichen.<br />

Geeigneten Lebensraum findet er z.B. im unmittelbaren Umfeld in dem Magerweiden-Komplex<br />

östlich des <strong>Plan</strong>gebietes (schutzwürdiger Biotop BK-4407-0010).<br />

Habitate von essenzieller Bedeutung für die lokale Population des Gartenrotschwanzes<br />

werden durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört. Unter Berücksichtigung der vorbeschriebenen<br />

Vermeidungs-/Ausgleichsmaßnahmen ist mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungszustands<br />

der lokalen Population des Gartenrotschwanzes nicht zu rechnen.<br />

8.2.13 Habicht<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Der Habicht bevorzugt als Lebensraum<br />

Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln<br />

und Feldgehölzen. Als Nahrung dienen kleine bis mittelgroße Vögel und Säugetiere<br />

bis Kaninchengröße. Bruthabitate sind meist Wälder mit altem Baumbestand, aber auch<br />

kleinere Waldinseln sowie Parks und baumreiche Siedlungen. Im <strong>Plan</strong>gebiet ist der Habicht<br />

lediglich als sporadischer Nahrungsgast zu erwarten. Die umliegende strukturreiche<br />

Kulturlandschaft sowie die angrenzenden Wälder bieten ihm diesbezüglich ausreichende<br />

(Teil-)Lebensräume.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Aus artenschutzrechtlicher<br />

Sicht notwendige Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Der Verlust von derzeit überwiegend<br />

als Gärten genutzten Flächen, die vom Habicht möglicherweise sporadisch zur<br />

Jagd aufgesucht werden, bedeutet für ihn keine Beeinträchtigung, da die umliegende<br />

strukturreiche Kulturlandschaft sowie die angrenzenden Wälder ihm diesbezüglich ausrei-<br />

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<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

chende (Teil-)Lebensräume bieten. Habitate von essenzieller Bedeutung werden durch<br />

die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört. Mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungszustands<br />

der lokalen Population des Habichts ist nicht zu rechnen.<br />

8.2.14 Kleinspecht<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Der Kleinspecht besiedelt parkartige<br />

oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und<br />

Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. Darüber hinaus erscheint er<br />

(seltener) im Siedlungsbereich in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten<br />

sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand. Die Nisthöhle wird in totem oder morschem<br />

Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v.a. Pappeln, Weiden), angelegt.<br />

Im <strong>Plan</strong>gebiet ist der Kleinspecht lediglich als sporadischer Nahrungsgast zu erwarten.<br />

Die für eine Brut notwendigen Habitatrequisiten, wie Altbaumbestände, Totholz und morsches<br />

Holz, sind in den Gärten nicht bzw. kaum vorhanden.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Aus artenschutzrechtlicher<br />

Sicht notwendige Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Der Verlust von derzeit überwiegend<br />

als Gärten genutzten Flächen, die vom Kleinspecht möglicherweise sporadisch<br />

zur Jagd aufgesucht werden, bedeutet für ihn keine Beeinträchtigung, da ihm die umliegende<br />

strukturreiche Kulturlandschaft sowie die angrenzenden Wälder diesbezüglich ausreichende<br />

(Teil-)Lebensräume bieten. Habitate von essenzieller Bedeutung werden durch<br />

die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört. Mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungszustands<br />

der lokalen Population des Kleinspechts ist nicht zu rechnen.<br />

8.2.15 Mehlschwalbe<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Die Mehlschwalbe lebt als Kulturfolger<br />

in menschlichen Siedlungsbereichen, wo sie ihre Lehmnester an den Außenwänden<br />

der Gebäude anbringt. Als Nahrungsflächen werden insektenreiche Gewässer und offene<br />

Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht.<br />

Die Mehlschwalbe brütet wahrscheinlich an den Hauswänden der umliegenden Siedlungsbereiche.<br />

Die für die Bebauung vorgesehenen Gärten spielen – wenn überhaupt –<br />

allenfalls als gelegentliches Jagdgebiet eine Rolle.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Aus artenschutzrechtlicher<br />

Sicht notwendige Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Der Verlust von derzeit überwiegend<br />

als Gärten genutzten Flächen bedeutet für die Mehlschwalbe keine wesentliche<br />

Beeinträchtigung. Sie spielen für den Nahrungserwerb keine Rolle, da sie überwiegend im<br />

angrenzenden offenen Kulturland jagt. Mögliche Bruten im unmittelbaren Umfeld der<br />

Baumaßnahmen werden nicht beeinträchtigt, da die Mehlschwalbe als echter Siedlungsbewohner<br />

an die menschlichen Aktivitäten gewöhnt ist. Habitate von essenzieller Bedeutung<br />

werden durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört. Mit einer erheblichen Beeinträchtigung des<br />

Erhaltungszustands der lokalen Population der Mehlschwalbe ist nicht zu rechnen.<br />

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<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

8.2.16 Rauchschwalbe<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Die Rauchschwalbe gilt als Charakterart<br />

für eine extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaft. Ihre aus Lehm und Pflanzenteilen<br />

bestehenden Nester baut sie in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z.B. Viehställe,<br />

Scheunen, Hofgebäude). Die Nahrung besteht überwiegend aus in der Luft erbeuteten<br />

Insekten, die sie gerne auch über Feuchtgebieten jagt.<br />

Im <strong>Plan</strong>gebiet ist die Rauschwalbe lediglich als sporadischer Nahrungsgast zu erwarten.<br />

Die für die Bebauung vorgesehenen Gärten spielen – wenn überhaupt – allenfalls als gelegentliches<br />

Jagdgebiet eine Rolle.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Aus artenschutzrechtlicher<br />

Sicht notwendige Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Der Verlust von derzeit überwiegend<br />

als Gärten genutzten Flächen bedeutet für die Rauchschwalbe keine wesentliche<br />

Beeinträchtigung. Sie spielen für ihren Nahrungserwerb keine Rolle, da sie überwiegend<br />

im angrenzenden offenen Kulturland jagt. Habitate von essenzieller Bedeutung werden<br />

durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört. Mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungszustands<br />

der lokalen Population der Rauchschwalbe ist nicht zu rechnen.<br />

8.2.17 Sperber<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Der Sperber lebt in abwechslungsreichen<br />

Kulturlandschaften mit Feldgehölzen, Gebüschen, kleineren Waldbeständen und einem<br />

guten Nahrungsangebot an Kleinvögeln. In Wäldern befindet sich der Horst meist in<br />

Nadelbaumbeständen, vor allem in dichten Fichtenparzellen oder in Mischbeständen aus<br />

Laubholz und Lärche mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit, außerhalb<br />

des Waldes in Gehölzstreifen, breiten, baumdurchsetzten Hecken, in Parkanlagen, auf<br />

Friedhöfen und in ausreichend baumbestandenen Gärten.<br />

Im <strong>Plan</strong>gebiet ist der Sperber lediglich als sporadischer Nahrungsgast zu erwarten. Die<br />

umliegende strukturreiche Kulturlandschaft sowie die angrenzenden Wälder bieten ihm<br />

diesbezüglich ausreichende (Teil-)Lebensräume.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Aus artenschutzrechtlicher<br />

Sicht notwendige Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Der Verlust von derzeit überwiegend<br />

als Gärten genutzten Flächen, die vom Sperber möglicherweise sporadisch zur<br />

Jagd aufgesucht werden, bedeutet für ihn keine Beeinträchtigung, da ihm die umliegende<br />

strukturreiche Kulturlandschaft sowie die angrenzenden Wälder diesbezüglich ausreichende<br />

(Teil-)Lebensräume bieten. Habitate von essenzieller Bedeutung werden durch<br />

die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört. Mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungszustands<br />

der lokalen Population des Sperbers ist nicht zu rechnen.<br />

23


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

8.2.18 Turmfalke<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Der Turmfalke ist ein Bewohner der<br />

strukturreichen, offenen Kulturlandschaft, fehlt aber auch in größeren Städten nicht. Als<br />

Nahrungsgebiete bevorzugt er Flächen mit niedriger Vegetation (z.B. Dauergrünland,<br />

Äcker und Brachen). Die Brutplätze liegen in Felsnischen, in Nestern anderer großer Vogelarten<br />

(z.B. Krähen), an hohen Gebäuden, Schornsteinen, Kirchtürmen, Brücken u.a.<br />

„Kunstfelsen“ sowie in Nistkästen. Da in den z.T. verwilderten Gärten des <strong>Plan</strong>gebiets<br />

auch höhere Baumgruppen vorhanden sind, ist ein Brutvorkommen des Turmfalken nicht<br />

auszuschließen. Vorhabensbedingt ist daher der potenziellen Verlust eines Brutplatzes<br />

sowie die Tötungen von Jungvögeln bzw. eine Zerstörung von Eiern in Nestern möglich.<br />

Als Nahrungsflächen sind die Gärten aufgrund ihrer Kleinflächigkeit und des teilweise hohen<br />

Bewuchses weniger geeignet.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Zur Vermeidung<br />

der artenschutzrechtlichen Verbote bzw. <strong>zum</strong> Ausgleich der Eingriffsfolgen ist eine<br />

Anreicherung der Landschaft mit bestimmten Habitatelementen im räumlich-funktionalen<br />

Zus<strong>am</strong>menhang durchzuführen. Als Kompensationsmaßnahme dient die Anbringung von<br />

1-2 speziellen Nistkästen an höheren Bäumen in der angrenzenden Offenlandschaft oder<br />

an entsprechenden Bauwerken (wie oben angegeben). Die Maßnahme wird vorgezogen,<br />

das heißt mindestens vor Beginn der Brutsaison in dem Jahr, in dem die Baufeldräumung<br />

stattfindet. Für einen langfristigen Ausgleich ist eine Reihe oder eine Gruppe hochwüchsiger<br />

Bäume im Umfeld des <strong>Plan</strong>gebietes außerhalb des Siedlungsbereichs zu pflanzen.<br />

Als Nahrungshabitat sind die Gärten des <strong>Plan</strong>gebiets weniger geeignet, so dass diesbezügliche<br />

Maßnahmen nicht notwendig sind.<br />

Um Verletzungen oder Tötungen von Jungvögeln bzw. eine Zerstörung von Eiern in Nestern<br />

zu vermeiden, sollte die Rodung der Gehölze zur Baufeldräumung außerhalb der<br />

Brutzeit, also im Zeitraum August bis März, stattfinden.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Zur Vermeidung der artenschutzrechtlichen<br />

Verbote bzw. <strong>zum</strong> Ausgleich der Eingriffsfolgen ist eine Anreicherung<br />

der Landschaft mit bestimmten Habitatelementen im räumlich-funktionalen Zus<strong>am</strong>menhang<br />

durchzuführen. Als mögliche Kompensationsmaßnahme kommt hier in erster Linie<br />

die Anbringung von 1-2 speziellen Nistkästen an höheren Bäumen in der angrenzenden<br />

Offenlandschaft oder an entsprechenden Bauwerken (wie oben angegeben) in Frage. Als<br />

Nahrungshabitat sind die Gärten des <strong>Plan</strong>gebiets weniger geeignet, so dass diesbezügliche<br />

Maßnahmen nicht notwendig sind.<br />

Habitate von essenzieller Bedeutung für die lokale Population des Turmfalken werden<br />

durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs-<br />

/Ausgleichsmaßnahmen ist mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungszustands<br />

seiner lokalen Population nicht zu rechnen.<br />

8.2.19 Turteltaube<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Die Turteltaube bevorzugt als ursprünglicher<br />

Bewohner von Steppen- und Waldsteppen offene, bis halboffene Parklandschaften<br />

mit Feldgehölzen, baumreichen Hecken und Gebüschen, gebüschreichen Wald-<br />

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<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

rändern und lichten Laub- und Mischwäldern. Zur Nahrungsaufnahme werden Ackerflächen,<br />

Grünländer und schütter bewachsene Ackerbrachen aufgesucht. Im Siedlungsbereich<br />

kommt die Turteltaube eher selten vor, hier werden verwilderte Gärten, größere<br />

Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfe besiedelt. Da Teilflächen des <strong>Plan</strong>gebiets als<br />

Lebensraum grundsätzlich geeignet sind, kann ein Brutvorkommen der Art nicht ausgeschlossen<br />

werden. Vorhabensbedingt ist daher mit dem potenziellen Verlust von Brut- und<br />

Nahrungsraum zu rechnen. Bei der Baufeldräumung ist außerdem die Tötungen von<br />

Jungvögeln bzw. eine Zerstörung von Eiern in Nestern möglich.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Zur Vermeidung<br />

der artenschutzrechtlichen Verbote bzw. <strong>zum</strong> Ausgleich der Eingriffsfolgen ist eine<br />

Anreicherung der Landschaft mit bestimmten Habitatelementen im räumlich-funktionalen<br />

Zus<strong>am</strong>menhang durchzuführen. Mögliche Kompensationsmaßnahmen sind z.B. die Anlage<br />

einer Obstwiese mit extensiver Wiesennutzung oder die Pflanzung einzelner<br />

Gehölzgruppen in der halboffenen Landschaft, jeweils kombiniert mit der Anlage von blütenreichen<br />

Säumen.<br />

Um Verletzungen oder Tötungen von Jungvögeln bzw. eine Zerstörung von Eiern in Nestern<br />

zu vermeiden, sollte die Rodung der Gehölze zur Baufeldräumung außerhalb der<br />

Brutzeit, also im Zeitraum August bis März, stattfinden.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Der Verlust von (potenziellen)<br />

Brutplätzen wird durch die Anlage einer Obstwiese oder von Gehölzgruppen ausgeglichen.<br />

Die Funktion der Gärten als Nahrungshabitat wird über die Anlage von extensiv genutzten<br />

Wiesen und blütenreichen Säumen kompensiert. Darüber hinaus kann die mobile<br />

Vogelart in die umliegenden Feldgehölze und Waldrandbereiche sowie das angrenzende<br />

Kulturland ausweichen.<br />

Habitate von essenzieller Bedeutung für die lokale Population der Turteltaube werden<br />

durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs-<br />

/Ausgleichsmaßnahmen ist mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungszustands<br />

ihrer lokalen Population nicht zu rechnen.<br />

8.2.20 Waldkauz<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Der Waldkauz lebt in reich strukturierten<br />

Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot. Besiedelt werden lichte und<br />

lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen,<br />

die ein gutes Höhlenangebot aufweisen. Als Brutplatz werden Baumhöhlen bevorzugt,<br />

bewohnt werden aber auch Höhlen in Gebäuden, Felshöhlen und –spalten, Dachböden<br />

und Kirchtürme.<br />

Aufgrund des Fehlens geeigneter Brutplätze ist der Waldkauz im <strong>Plan</strong>gebiet lediglich als<br />

sporadischer Nahrungsgast zu erwarten. Die für die Bebauung vorgesehenen Gärten<br />

spielen aber – wenn überhaupt – allenfalls als gelegentliches Jagdgebiet eine Rolle.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Aus artenschutzrechtlicher<br />

Sicht notwendige Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Der Verlust von derzeit überwiegend<br />

als Gärten genutzten Flächen bedeutet für den Waldkauz keine wesentliche Be-<br />

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<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

einträchtigung. Sie spielen für seinen Nahrungserwerb nur eine untergeordnete Rolle, da<br />

er überwiegend im angrenzenden offenen Kulturland jagt. Habitate von essenzieller Bedeutung<br />

werden durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört. Mit einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

des Erhaltungszustands der lokalen Population des Waldkauzes ist nicht zu rechnen.<br />

8.2.21 Waldohreule<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art: Als Lebensraum bevorzugt die Waldohreule<br />

halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern,<br />

besiedelt aber auch Parks und Grünanlagen im Siedlungs(rand)bereich. Als<br />

Jagdgebiete werden strukturreiche Offenlandbereiche sowie größere Waldlichtungen aufgesucht.<br />

Die Waldohreule ist im <strong>Plan</strong>gebiet lediglich als sporadischer Nahrungsgast zu erwarten.<br />

Die für die Bebauung vorgesehenen Gärten spielen aber – wenn überhaupt – allenfalls als<br />

gelegentliches Jagdgebiet eine Rolle.<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements: Aus artenschutzrechtlicher<br />

Sicht notwendige Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Der Verlust von derzeit überwiegend<br />

als Gärten genutzten Flächen bedeutet für die Waldohreule keine wesentliche<br />

Beeinträchtigung. Sie spielen für ihren Nahrungserwerb nur eine untergeordnete Rolle, da<br />

sie überwiegend im angrenzenden offenen Kulturland jagt. Habitate von essenzieller Bedeutung<br />

werden durch die <strong>Plan</strong>ung nicht zerstört. Mit einer vorhabensbedingten erheblichen<br />

Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der lokalen Population der Waldohreule<br />

ist nicht zu rechnen.<br />

Zus<strong>am</strong>menfassung der Art für Art-Betrachtung<br />

Von den näher zu prüfenden Arten konnten für 7 erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungszustände<br />

der lokalen Populationen auch ohne zusätzliche Maßnahmen ausgeschlossen<br />

werden. Für 14 Arten jedoch sind aus artenschutzrechtlicher Sicht spezifische<br />

Vermeidungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen notwendig, um die Verbotstatbestände des<br />

§ 44 Abs. 1 nicht zu erfüllen. Für diese Arten sind jeweils die Prüfprotokolle der LANUV<br />

beigefügt (siehe Beilage).<br />

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<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

9 Zus<strong>am</strong>menfassung<br />

Die Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> plant im Ortsteil Bossendorf die Aufstellung eines Bebauungsplans<br />

mit der Zweckbestimmung Wohnbebauung. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens<br />

wurde u.a. eine <strong>Prüfung</strong> der artenschutzrechtlichen Belange entsprechend den geltenden<br />

Bestimmungen durchgeführt.<br />

Die Einschätzung <strong>zum</strong> Vorkommen planungsrelevanter Arten im Auswirkungsbereich des<br />

Vorhabens erfolgte auf der Grundlage der vom LANUV im FIS „Geschützte Arten in NRW“<br />

zur Verfügung gestellten, nach Messtischblättern sortierten Artenlisten (im vorliegenden<br />

Fall: Messtischblatt 4209 <strong>Haltern</strong>). Als weitere Quellen wurde das Biotopkataster NRW<br />

und der Standard-Datenbogen des nahe gelegenen FFH-Gebietes DE 4209-302<br />

Lippeaue ausgewertet. Darüber hinaus wurden die Untere Landschaftsbehörde Kreis<br />

Recklinghausen sowie die Biologische Station Kreis Recklinghausen e.V. befragt.<br />

Zur Abschätzung der Betroffenheit der planungsrelevanten Arten wurden die projektbezogenen<br />

Auswirkungen des Vorhabens formuliert und Maßnahmen zur Vermeidung und zur<br />

Minimierung der Beeinträchtigungen festgelegt. Diese wurden bei der Prognose der artenschutzrechtlichen<br />

Tatbestände unmittelbar berücksichtigt.<br />

Unter Einbeziehung der Lebensraumansprüche der Arten, der vorhandenen Qualität und<br />

Größe artspezifischer Habitatstrukturen und zugänglicher Verbreitungskarten wurden 21<br />

von den vorhabenspezifischen Auswirkungen potenziell betroffene Tierarten aus den<br />

Gruppen Säugetiere und Vögel ermittelt. Für sie erfolgte eine Art-für-Art-Betrachtung gemäß<br />

den Prüfprotokollen der LANUV.<br />

Das <strong>Plan</strong>gebiet dient 7 planungsrelevanten Vogelarten (potenziell) als Nahrungs- und<br />

Jagdgebiet. Angesichts ihrer Habitatansprüche kann davon ausgegangen werden, dass<br />

sie die durch das Vorhaben in Anspruch zu nehmenden Flächen nicht als Brutplatz nutzen.<br />

Eine besondere Bedeutung als Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

oder Wandergebiet liegt nicht vor. Der Verlust an Nahrungsfläche kann von allen 7<br />

Arten durch die Nahrungssuche im unmittelbaren Umfeld ausgeglichen werden, wo entsprechende<br />

Habitate in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Es kommt für sie zu<br />

keiner vorhabensbedingten Störung, die zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />

der lokalen Populationen führt. Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zur Konfliktminderung/Funktionserhaltung<br />

sind nicht notwendig.<br />

Von den planungsrelevanten Vögeln brüten möglicherweise der Feldsperling, der Gartenrotschwanz,<br />

der Turmfalke und die Turteltaube im <strong>Plan</strong>ungsraum. Eine Verletzungen oder<br />

Tötungen von Jungvögeln bzw. eine Zerstörung von Eiern in Nestern wird durch die Beschränkung<br />

der Gehölzrodung auf den Zeitraum außerhalb der Brutzeit vermieden.<br />

Für den Feldsperling, den Gartenrotschwanz und die Turteltaube hat als Ausgleich für den<br />

Verlust an Brut- und Nahrungsraum eine Anreicherung der Landschaft mit artspezifischen<br />

Habitatelementen im räumlich-funktionalen Zus<strong>am</strong>menhang zu erfolgen. Da neu gepflanzte<br />

Bäume einige Jahre benötigen, bis sie geeignete Nistmöglichkeiten bieten, sind zur<br />

zeitlichen Überbrückung artspezielle Nistkästen an geeigneten Gehölzbeständen im näheren<br />

Umfeld anzubringen. Die Maßnahme wird vorgezogen, das heißt mindestens vor Beginn<br />

der Brutsaison in dem Jahr, in dem die Baufeldräumung stattfindet.<br />

27


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Der Turmfalke ist durch die geplante Baumaßnahme durch den Verlust von potenziellem<br />

Brutraum betroffen. Als Kompensationsmaßnahme dient hier die Anbringung von 1-2 speziellen<br />

Nistkästen an höheren Bäumen in der angrenzenden Offenlandschaft oder an entsprechenden<br />

Bauwerken. Auch diese Maßnahme hat vorgezogen stattzufinden (s.o.). Für<br />

einen langfristigen Ausgleich ist eine Reihe oder eine Gruppe hochwüchsiger Bäume im<br />

Umfeld des <strong>Plan</strong>gebietes zu pflanzen.<br />

Fledermäuse nutzen möglicherweise einzelne Bäume als Sommerquartier. Durch die Beschränkung<br />

der Baumfällungen auf den Zeitraum Oktober bis Februar kann die Tötung<br />

einzelner Individuen ausgeschlossen werden. Winterquartiere sind unwahrscheinlicher,<br />

trotzdem muss bei Fällungen im Winter rechtzeitig vor Beginn der Rodungsarbeiten im<br />

verbleibenden Zeitfenster eine Höhlensuche mit Besatzkontrolle durchgeführt werden.<br />

Zus<strong>am</strong>menfassend kann festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungs-<br />

und Minderungsmaßnahmen sowie der artspezifischen Maßnahmen für keine der<br />

betroffenen planungsrelevanten Arten die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden. Die Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />

der lokalen Populationen der betreffenden Arten ist unter Berücksichtigung der dargestellten<br />

Maßnahmen nicht zu erwarten. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen stehen<br />

der <strong>Plan</strong>ung nicht entgegen. Eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist somit<br />

nicht erforderlich.<br />

Aufgestellt: Düsseldorf, den 11. November 2010<br />

Ralf Krechel<br />

Institut für Vegetationskunde,<br />

Ökologie und Raumplanung,<br />

28


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

10 Literaturverzeichnis<br />

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Stand 08.04.2008. - http://www.herpetofauna-nrw.de.<br />

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DIETZ, C., O. VON HELVERSEN & D. NILL (2007): Handbuch Federmäuse Europas und<br />

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FELDMANN, R., HUTTERER, R. & H. VIERHAUS (1999): Rote Liste der gefährdeten Säugetiere<br />

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Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 3. Fassg. – LÖBF-Schr.R. 17: 307-324.<br />

LANA (LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE UND ERHO-<br />

LUNG) (2006): Hinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz zur Anwendung<br />

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beschlossen auf der 93. LANA-Sitzung <strong>am</strong> 29.05.2006 und gemäß des Beschlusses<br />

der 67. UMK vom 26./27.10.2006 im Hinblick auf Entscheidungen des BVerwG ergänzt.<br />

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MUNLV (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VER-<br />

BRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN) (Hrsg.) (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen.<br />

Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdung, Maßnahmen. - Broschüre<br />

275 S., Düsseldorf.<br />

MUNLV (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHER-<br />

SCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung<br />

der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-<br />

RL) und 2009/147/EG (V-RL) <strong>zum</strong> Artenschutz bei <strong>Plan</strong>ungs- und Zulassungsverfahren<br />

(VV-Artenschutz). - Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17.<br />

NWO (NORDRHEIN-WESTFÄLISCHE ORNITHOLOGEN GESELLSCHAFT) (Hrsg.) (2002): Die Vögel<br />

Westfalens. Ein Atlas der Brutvögel von 1989 bis 1994. Beiträge zur Avifauna<br />

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PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE, P., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (2004):<br />

Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten<br />

der FFH-Richtlinie in Deutschland. Bd. 2: Wirbeltiere. - Schr.-R. f. Landschaftspflege<br />

u. Naturschutz 69 (2), 693 S., Bonn-Bad Godesberg.<br />

RICHARZ, K. & A. LIMBRUNNER (1992) Fledermäuse – Fliegende Kobolde der Nacht. -<br />

Franckh-Kosmos-Verlag, Stuttgart.<br />

29


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

ROER, H. (1993): Die Fledermäuse des Rheinlandes 1945-1988. - Decheniana 146: 138-<br />

183, Bonn.<br />

SCHRÖPFER, R., FELDMANN, R. & H. VIERHAUS (Hrsg.) (1984): Die Säugetiere Westfalens. -<br />

393 S., Münster.<br />

SUDMANN, S.R., GRÜNEBERG, C., HEGEMANN, A., HERHAUS, F., MÖLLE, J., NOTTMEYER-<br />

LINDEN, K., SCHUBERT, W., VON DEWITZ, W., JÖBGES, M. & J. WEISS (2008): Rote Liste<br />

der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens. 5. Fassung – Charadrius 44 (4):<br />

137-230.<br />

THIES, M. (1994): Die Fledermäuse im Kreis Euskirchen. - Dendrocopos 21: 6-14.<br />

VIERHAUS, H. (1997): Zur Entwicklung der Fledermausbestände Westfalens - eine Übersicht.<br />

- Abh. Westfäl. Mus. Naturkde. 59 (3): 11-24, Münster.<br />

WINK, M., DIETZEN, C. & B. GIEßING (2005): Die Vögel des Rheinlandes (Nordrhein). Ein<br />

Atlas der Brut- und Wintervogelverbreitung 1990 bis 2000. – Beiträge zur Avifauna<br />

Nordrhein-Westfalens, Bd. 36, 419 S., Bonn.<br />

30


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Internetquellen<br />

Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW):<br />

http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/bk/de/start<br />

Fachinformationssystems <strong>zum</strong> Thema „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ des<br />

LANUV NRW:<br />

http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start<br />

„Art-für- Art-Protokoll“ des LANUV NRW:<br />

(http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/downloads<br />

Rechtsgrundlagen<br />

Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG vom 29.07.2009 (BGBl. I <strong>Nr</strong>. 51, 2542)<br />

FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen<br />

Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. – Amtsblatt der<br />

Europäischen Gemeinschaft, Reihe L 206/7 vom 22.7.1992; geändert durch Richtlinie<br />

97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (ABl. <strong>Nr</strong>. L 305/42); durch Verordnung<br />

(EG) <strong>Nr</strong>. 1882/2003 des Europäischen Parl<strong>am</strong>ents und des Rates vom 29.9.2003<br />

(ABl. <strong>Nr</strong>. L 284/1); durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20.11. 2006 (ABl.<br />

<strong>Nr</strong>. L 363/368); durch Beitrittsakte Österreichs, Finnlands und Schwedens (ABl. <strong>Nr</strong>.<br />

C 241/21); durch Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik,<br />

der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik,<br />

Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der<br />

Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die<br />

Europäische Union begründenden Verträge (ABl. <strong>Nr</strong>. L 236/33).<br />

Vogelschutz-Richtlinie: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parl<strong>am</strong>ents und des<br />

Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. -<br />

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L 20/7 vom 26.1.2010.<br />

31


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Anhang<br />

1 Braunes Langohr<br />

Biotopanspruch: Das Braune Langohr gilt als eine typische Waldart, die bevorzugt in unterholzreichen,<br />

lichten Laub- und Nadelwäldern mit einem großen Bestand an Baumhöhlen<br />

vorkommt. Als Jagdgebiete dienen außerdem strukturreiche Gärten, Friedhöfe, Streuobstwiesen<br />

und Parkanlagen im dörflichen und städtischen Siedlungsbereich. Hier jagt sie<br />

meist in niedriger Höhe (3-6 m), wobei sie ihre Beutetiere direkt vom Blattwerk an Sträuchern<br />

und Bäumen abs<strong>am</strong>melt. Charakteristisch sind spezielle Fraßplätze, an denen sich<br />

Beutereste, v.a. Insektenflügel, ans<strong>am</strong>meln (SCHRÖPFER et al. 1984, ROER 1993, ME-<br />

SCHEDE & HELLER 2000, MUNLV 2007).<br />

Als Wochenstuben werden neben Baumhöhlen sowie Fledermaus- und Vogelkästen auch<br />

Quartiere in und an Gebäuden bezogen. Die Kolonien bestehen in der Regel aus 10-50<br />

(max. 100) Weibchen, wobei sich häufig einzelne junge Männchen diesen Gruppen anschließen.<br />

Ab Mitte Juni bringen die Weibchen jeweils ein Junges pro Saison zur Welt. Alle<br />

2-3 Tage wechseln sie das Quartier. Ab Ende August/September werden die Wochenstuben<br />

aufgelöst (MUNLV 2007).<br />

Nach DIETZ et al. (2007) gibt es zwei vorherrschende Sommerquartier-Typen in Europa:<br />

Baum- und Gebäudequartiere. Es scheint, als ob die westlichen Braunen Langohren Gebäudequartiere<br />

bevorzugen, während die östlichen vor allem Bäume als Quartiere nutzen.<br />

Im Winter sind Braune Langohren in einer Vielzahl unterirdischer Quartiere von Höhlen<br />

bis hin zu Felsspalten, aber auch in Baumhöhlen anzutreffen (DIETZ et al. 2007). Ihre Winterquartiere<br />

beziehen sie jedoch meist erst nach anhaltend niedrigen Temperaturen. Die<br />

Tiere gelten als sehr kälteresistent und verbringen einen Großteil des Winters vermutlich<br />

in Baumhöhlen oder in Verstecken an Gebäuden. Der Winterschlaf beginnt im Oktober/November<br />

und dauert bis <strong>zum</strong> März (MUNLV 2007).<br />

Die individuell genutzten Jagdreviere befinden sich nahe bei den Wochenstuben. Sie liegen<br />

im Sommer in wenigen Hundert Metern Entfernung oder bis zu 2,3 km vom Quartier,<br />

im Herbst auch in bis zu 3,3 km Entfernung. Die meiste Zeit verbringen die Tiere jedoch<br />

im 500 m-Umkreis um die Quartiere. Die Jagdgebiete sind überwiegend bis 4 ha, selten<br />

bis 11 ha groß, die Kerngebiete sind in der Regel kleiner als 1 ha. Die Populationsdichte<br />

kann regional sehr hoch sein und liegt in mitteleuropäischen Laubwäldern bei<br />

0,4 Individuen pro Hektar (DIETZ et al. 2007).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: Das Braune Langohr ist in ganz Deutschland<br />

verbreitet und gilt als die häufigste Waldfledermaus. In Nordrhein-Westfalen ist die Art gefährdet.<br />

Sie kommt in allen Naturräumen zerstreut verbreitet vor. Genaue Angaben zur<br />

Population in NRW liegen nicht vor (MUNLV 2007, LANUV 2009).<br />

2 Breitflügelfledermaus<br />

Biotopanspruch: Die Breitflügelfledermaus ist eine der größten einheimischen Fledermausarten.<br />

Als typische Gebäudefledermaus kommt sie vorwiegend im Siedlungs- und<br />

siedlungsnahen Bereich vor. Ihre Jagdgebiete befinden sich bevorzugt in der offenen und<br />

halboffenen Landschaft über Grünlandflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrän-<br />

Anhang Seite 1


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

dern oder Gewässern. Sie jagt aber auch in Streuobstwiesen, Parks und Gärten sowie unter<br />

Straßenlaternen. Wälder werden meist nur entlang von Schneisen und Wegen beflogen<br />

(MUNLV 2007, DIETZ et. al 2007).<br />

Wochenstuben finden sich in Mitteleuropa fast ausschließlich in Gebäuden, meist in Spaltenräumen<br />

im Innern ungenutzter Dachstühle oder in anderen Hohlräumen von Gebäuden.<br />

Einzeltiere können neben Baumhöhlen, Nistkästen oder Holzstapeln eine Vielzahl<br />

von Quartieren an Gebäuden (z. B. hinter Verkleidungen, in Mauerritzen und Bohrlöcher)<br />

annehmen (MUNLV 2007, DIETZ et. al 2007).<br />

Die Breitflügelfledermaus ist ausgesprochen orts- und quartiertreu. Wochenstuben bestehen<br />

aus 10-70 Weibchen, in Einzelfällen auch aus bis zu 200-300 Tieren. Ab Mitte Juni<br />

werden die Jungen geboren. Ab Anfang August lösen sich die Wochenstuben wieder auf<br />

(MUNLV 2007, DIETZ et. al 2007).<br />

Als Winterquartiere werden Spaltenverstecke an und in Gebäuden, Bäumen und Felsen<br />

sowie Stollen oder Höhlen aufgesucht. Bevorzugt werden Quartiere mit einer geringen<br />

Luftfeuchte sowie einer Temperatur zwischen 3-7°C. Die Winterquartiere werden ab Oktober<br />

bezogen und im März/April wieder verlassen. Zwischen Sommer- und Winterquartier<br />

legen die Tiere meist geringe Wanderstrecken unter 50 km, seltener mehr als 300 km zurück<br />

(MUNLV 2007).<br />

Die Entfernung zwischen Wochenstubenquartier und Jagdgebiet kann bis zu 10 km betragen,<br />

meist sind die Entfernungen wesentlich geringer. Die Weibchen jagen meist innerhalb<br />

eines Radius von 4,5 km um das Quartier. Es werden 2-10 verschiedene Teilgebiete<br />

aufgesucht, die über Leitlinien (Hecken, Gewässer, Wege) miteinander in Verbindung<br />

stehen. Einzeltiere können so ein Jagdgebiet von durchschnittlich 4-16 km 2 (im Extremfall<br />

bis zu 48 km 2 ) befliegen (MUNLV 2007, DIETZ et. al 2007).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: Die Breitflügelfledermaus kommt vor allem im<br />

Tiefland in weiten Bereichen regelmäßig und flächendeckend vor. Aus dem Großraum<br />

zwischen Bonn und Düsseldorf sind nur wenige Funde bekannt. Große Verbreitungslücken<br />

bestehen im Bergischen Land sowie im Sauer- und Siegerland. Sie wird in NRW<br />

Westfalen „gefährdet“ eingestuft (FELDMANN et al. 1999, MUNLV 2007).<br />

3 Fransenfledermaus<br />

Biotopanspruch Die Fransenfledermaus ist eine Art mit sehr variabler Lebensraumnutzung.<br />

Sie lebt bevorzugt in Wäldern und locker mit Bäumen bestandenen Flächen wie<br />

reich strukturierte, halboffene Parklandschaften mit Hecken, Baumgruppen, Obstwiesen<br />

und Gewässern. Es werden nahezu alle Waldtypen von Buchen- und Eichenwäldern bis<br />

hin zu reinen Nadelholzwäldern besiedelt (DIETZ et al. 2007). Die Jagdflüge erfolgen vom<br />

Kronenbereich bis in die untere Strauchschicht und manchmal werden auch Beutetiere<br />

vom Boden aufgesucht. Zum Teil gehen die Tiere auch in Kuhställen auf Beutejagd. Die<br />

individuellen Aktionsräume sind 100-600 ha groß, im Mittel 215 ha. Innerhalb dieser Fläche<br />

werden 6 Teiljagdgebiete von 2 bis 10 ha Größe intensiver bejagt. Die Jagdgebiete<br />

sind bis zu 4 km vom Quartier entfernt, wobei die Kernjagdgebiete meist in einem Radius<br />

von bis zu 1.500 m um die Quartiere liegen (DIETZ et al. 2007, PETERSEN et al.2004,<br />

MUNLV 2007).<br />

Anhang Seite 2


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Als Wochenstuben werden Baumquartiere sowie Nistkästen genutzt. Darüber hinaus werden<br />

auch Dachböden und Viehställe bezogen, wo sich die Tiere vor allem in Spalten und<br />

Zapfenlöchern aufhalten. Die Kolonien bestehen meist aus mehreren Gruppen von 10-30<br />

Weibchen, die gemeins<strong>am</strong> einen Quartierverbund bilden. Ab Ende Mai/Anfang Juni bringen<br />

die standorttreuen Weibchen ihre Jungen zur Welt. Pro Jahr bekommt ein Weibchen<br />

nur ein Junges, das etwa im Alter von 4 Wochen flugfähig und selbständig wird. Die<br />

Hangplätze werden alle 2 bis 5 Tage gewechselt und die Größe der Teilkolonien wechselt<br />

ständig. (DIETZ et al. 2007, PETERSEN et al.2004, MUNLV 2007).<br />

Die Fransenfledermaus ist ein typischer Felsüberwinterer. Die Winterquartiere finden sich<br />

in spaltenreichen Höhlen, Stollen, Eiskellern, Brunnen und anderen unterirdischen Hohlräumen.<br />

Bevorzugt werden frostfreie Quartiere mit einer hohen Luftfeuchtigkeit und einer<br />

Temperatur zwischen 2-8° C. Dabei gelten Fransenfledermäuse als ausgesprochen quartiertreu<br />

und können in Massenquartieren mit mehreren tausend Tieren überwintern. Die<br />

Winterquartiere werden von Ende Oktober bis Mitte Dezember bezogen und bis Anfang<br />

April wieder verlassen. Als Mittelstreckenwanderer legen sie Entfernungen von bis zu 80<br />

(max. 185) km zwischen den Sommer- und Winterquartieren zurück (MUNLV 2007).<br />

Die Fransenfledermaus ist eine sehr heimliche Art, die nur schwer nachzuweisen ist. Die<br />

Ortungsrufe sind sehr leise und im Ultraschalldetektor leicht mit anderen Myotis-Arten zu<br />

verwechseln (MUNLV 2007).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: Die Fransenfledermaus kommt in NRW in allen<br />

Naturräumen vor. Ein Verbreitungsschwerpunkt liegt im Münsterland. In der Kölner<br />

Bucht und <strong>am</strong> Niederrhein bestehen größere Verbreitungslücken. Aktuell sind über 20<br />

Wochenstubenkolonien, zahlreiche Winterschlafgemeinschaften sowie ein bedeutendes<br />

Schwarm- und Winterquartier mit über 3.000 Tieren (Kreis Coesfeld) bekannt (2005). In<br />

Nordrhein-Westfalen gilt die Fransenfledermaus als gefährdet (FELDMANN et al. 1999,<br />

MUNLV 2007).<br />

4 Großer Abendsegler<br />

Biotopanspruch: Der Große Abendsegler ist einer der größten einheimischen Fledermausarten.<br />

Er gilt als typische Waldfledermaus, da als Sommer- und Winterquartiere vor<br />

allem Baumhöhlen in Wäldern und Parklandschaften genutzt werden. Er besiedelte ursprünglich<br />

Laubwälder, nutzt heute aber ein weites Spektrum an Habitaten bis hin zu<br />

Städten, soweit sie einen ausreichenden Baumbestand und eine große Dichte an hoch<br />

fliegenden Insekten aufweisen (DIETZ et al. 2007, MUNLV 2007).<br />

Als Jagdgebiete bevorzugt die Art offene Lebensräume, die einen hindernisfreien Flug<br />

ermöglichen. Die Tiere jagen in großen Höhen zwischen 10 bis 15 m über großen Wasserflächen,<br />

Waldgebieten, Einzelbäumen, Agrarflächen, an Waldlichtungen und Waldrändern<br />

sowie über beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Die Jagdgebiete können weiter<br />

als 10 km von den Quartieren entfernt sein (MUNLV 2007).<br />

Sommerquartiere und Fortpflanzungsgesellschaften befinden sich vorwiegend in Baumhöhlen,<br />

seltener auch in Fledermauskästen. Besonders häufig werden Buchen aufgesucht,<br />

bevorzugt in Waldrand-Nähe oder entlang von Wegen. Allerdings sind auch Wochenstuben<br />

an Gebäuden bekannt. Ab Mitte Juni werden die Jungen geboren. Im August<br />

lösen sich die Wochenstuben auf. In NRW sind Wochenstuben eine Ausnahmeerschei-<br />

Anhang Seite 3


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

nung. Als Winterquartiere werden großräumige Baumhöhlen, seltener auch Spaltenquartiere<br />

in Gebäuden, Felsen oder Brücken bezogen (DIETZ et al. 2007, MUNLV 2007).<br />

Die ausgesprochen ortstreuen Tiere sind auf ein großes Quartierangebot angewiesen. Sie<br />

nutzen oftmals mehrere Quartiere im Verbund. Die Baumquartiere, insbesondere einer<br />

Wochenstubenkolonie, werden häufig gewechselt. Diese liegen verteilt auf Flächen von<br />

bis zu 200 ha und Quartierwechsel wurden in Entfernungen von bis zu 12 km festgestellt.<br />

Jagdflüge können in bis zu 2,5 km entfernte Gebiete führen, Einzeltiere suchen auch bis<br />

zu 26 km entfernte Räume auf. Bei hoher Insektendichte können relativ kleine Gebiete regelmäßig<br />

abgeflogen werden. Häufig gibt es jedoch keine definierten Jagdgebiete. Die<br />

Tiere scheinen mehr oder weniger umherzuschweifen (DIETZ et al. 2007, MUNLV 2007).<br />

Der Große Abendsegler ist ein Fernstreckenwanderer, der ab Anfang September bis in<br />

den Spätherbst hinein in Richtung Südwesten zieht und von Mitte März bis Mitte April in<br />

die Gegenrichtung nach Nordosten zurückwandert. Bei seinen saisonalen Wanderungen<br />

kann er große Entfernungen von über 1.000 km zwischen Sommer- und Winterlebensraum<br />

zurücklegen. Die größte gemessene Entfernung liegt bei 1.546 km (DIETZ et al.<br />

2007, MUNLV 2007).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: In Nordrhein-Westfalen gilt der Große<br />

Abendsegler als gefährdete wandernde Art, die besonders zur Zugzeit im Frühjahr und<br />

Spätsommer/Herbst zu beobachten ist. Er kommt vor allem im Flachland nahezu flächendeckend<br />

vor. Aktuell sind 4 Wochenstubenkolonien mit je 10-30 Tieren (im Rheinland),<br />

einzelne übersommernde Männchenkolonien, zahlreiche Balz- und Paarungsquartiere,<br />

sowie einige Winterquartiere mit bis zu mehreren hundert Tieren bekannt (FELDMANN et<br />

al. 1999, MUNLV 2007, LANUV 2009).<br />

5 Großes Mausohr<br />

Biotopanspruch: Das Große Mausohr ist die größte einheimische Fledermausart und gehört<br />

zu den sog. Kulturfolgern, welche erst in historischer Zeit (also innerhalb der letzten<br />

2000 Jahre) Mitteleuropa und hier wärmebegünstigte Naturräume bevorzugt besiedelt hat<br />

(MESCHEDE & HELLER 2000).<br />

Große Mausohren sind Gebäudefledermäuse, die in strukturreichen Landschaften mit einem<br />

hohen Wald- und Gewässeranteil leben. Die Jagdgebiete liegen meist in geschlossenen<br />

Waldgebieten. Bevorzugt werden Altersklassen-Laubwälder mit geringer Kraut-<br />

und Strauchschicht und einem hindernisfreien Luftraum bis in 2 m Höhe besiedelt (z.B.<br />

Buchenhallenwälder). Nadelwälder werden ebenfalls bejagt, meist mittelalte Bestände<br />

ohne Bodenbewuchs. Sie jagen aber auch über kurzrasige Grünlandbereiche und über<br />

Äcker im frisch gemähten, abgeweideten oder abgeernteten Zustand. Im langs<strong>am</strong>en<br />

Jagdflug werden Großinsekten (v.a. Laufkäfer, aber auch andere Bodenarthropoden wie<br />

Hundertfüßer oder Spinnen) direkt <strong>am</strong> Boden oder in Bodennähe erbeutet. Die individuellen<br />

Jagdgebiete der sehr standorttreuen Weibchen sind 30-35 ha groß. Sie liegen innerhalb<br />

eines Radius von meist 10 (max. 25) km um die Quartiere und werden über feste<br />

Flugrouten (z.B. lineare Landschaftselemente) erreicht. (MESCHEDE & HELLER 2000,<br />

MUNLV 2007, DIETZ et al. 2007).<br />

Die traditionell genutzten Wochenstuben werden Anfang Mai bezogen und befinden sich<br />

auf warmen, geräumigen Dachböden von Kirchen, Schlössern und anderen großen Ge-<br />

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<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

bäuden, aber auch in Widerlagern großer Brücken. Die Standorte müssen frei von Zugluft<br />

und ohne Störungen sein. Die Größe der Kolonie kann sehr stark schwanken. In<br />

Nordrhein-Westfalen bestehen die Kolonien meist aus 20-300 Weibchen. Ab Ende<br />

Mai/Anfang Juni kommen die Jungen zur Welt. Ab Anfang August lösen sich die Wochenstuben<br />

wieder auf. Die Weibchen sind ihrem Geburtsort äußerst treu, über 90% kehren in<br />

ihre Geburtswochenstube zurück. Die Männchen sind im Sommer einzeln oder in kleinen<br />

Gruppen in Dachböden, Gebäudespalten, Baumhöhlen oder Fledermauskästen anzutreffen.<br />

Als Winterquartiere werden unterirdische Verstecke in Höhlen, Stollen, Eiskellern etc.<br />

aufgesucht. Diese werden ab Oktober bezogen und im April wieder verlassen. Das Mausohr<br />

ist eine regional wandernde Art. Bei ihren Wanderungen zwischen Sommer- und<br />

Winterquartier legen die Tiere meist Entfernungen 50 bis 100 km (max. 390) km zurück<br />

(MESCHEDE & HELLER 2000, MUNLV 2007, DIETZ et al. 2007).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: Das Große Mausohr erreicht in Nordwestdeutschland<br />

seine nördliche Verbreitungsgrenze und gilt in Nordrhein-Westfalen als stark<br />

gefährdet. Im Bergland ist die Art infolge einer deutlichen Bestandszunahme mittlerweile<br />

weit verbreitet. Im Tiefland nimmt die Anzahl der früher spärlichen Nachweise zu. Der<br />

sommerliche Ges<strong>am</strong>tbestand wird für NRW auf über 5.000 Tiere geschätzt, es existieren<br />

mindestens 15 Wochenstubenkolonien. Dagegen überwintern in den mehr als 50 bekannten<br />

Winterquartieren nur insges<strong>am</strong>t etwa 700 Tiere (FELDMANN et al. 1999, MUNLV 2007,<br />

DIETZ et al. 2007).<br />

6 Kleiner Abendsegler<br />

Biotopanspruch: Der Kleinabendsegler ist eine typische Waldfledermaus, die insbesondere<br />

in Laubwäldern, seltener in Streuobstwiesen oder Parkanlagen vorkommt. Er nutzt<br />

überwiegend den Wald zur Nahrungssuche, wo die Tiere an Lichtungen, Kahlschlägen,<br />

Waldrändern und Wegen im freien Luftraum in einer Höhe von über 10 m jagen. Es werden<br />

jedoch auch Offenlandbiotope, wie Grünländer, Heckenstrukturen, Gewässer und beleuchtete<br />

Flächen im Siedlungsbereich zur Jagd aufgesucht (DIETZ et al. 2007, MUNLV<br />

2007).<br />

Als Wochenstuben- und Sommerquartiere werden vor allem Baumhöhlen und Baumspalten<br />

genutzt, oft in Buchen oder Eichen. Es werden aber gerne auch Fledermauskästen als<br />

Ersatz angenommen. Vereinzelt liegen Quartiere auch in Dachräumen von Gebäuden.<br />

Die Weibchenkolonien bestehen aus 10-70 Individuen. Dabei bilden sich innerhalb eines<br />

Quartierverbundes oftmals kleinere Teilgruppen, zwischen denen die Tiere wechseln.<br />

Deshalb sind sie auf ein großes Quartierangebot angewiesen (DIETZ et al. 2007, MUNLV<br />

2007).<br />

Die Überwinterung der Tiere von Oktober bis Anfang April findet vor allem in Baumhöhlen,<br />

aber auch in Spalten und Hohlräumen an und in Gebäuden statt (MUNLV 2007, MESCHE-<br />

DE & HELLER 2000, RICHARZ & LIMBRUNNER 1992).<br />

Quartierwechsel erfolgen <strong>zum</strong> Teil täglich und kleinräumig bis in 1,7 km Entfernung. Eine<br />

Kleinabendsegler-Kolonie kann im Laufe eines Sommers bis zu 50 Quartiere in einem<br />

300 ha großen Gebiet nutzen. Die individuellen Aktionsräume sind 2-18 km² groß, wobei<br />

die einzelnen Jagdgebiete etwa 1-9 km weit vom Quartier entfernt liegen. Einzeltiere können<br />

aber auch bis zu 17 km vom Quartier entfernt jagen. Dabei gibt es keine individuellen<br />

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Jagdgebiete, geeignete Habitate werden großräumig beflogen (DIETZ et al. 2007, MUNLV<br />

2007).<br />

Der Kleinabendsegler ist eine saisonal fernwandernde Art, die zwischen ihren Sommer-<br />

und Winterquartieren Entfernungen von mehreren hundert bis über eintausend Kilometern<br />

zurücklegen kann. Die Art ist vergleichsweise ortstreu und sucht traditionell genutzte<br />

Sommerquartiere auf (MUNLV 2007).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: In Nordrhein-Westfalen gilt die Art als stark<br />

gefährdet. Seit mehreren Jahren zeichnen sich eine Bestandszunahme sowie eine Arealerweiterung<br />

ab. Mittlerweile liegen aus allen Naturräumen Fundmeldungen mit Wochenstuben<br />

vor, die ein zerstreutes Verbreitungsbild ergeben. Genaue Angaben zur Population<br />

in NRW liegen nicht vor (FELDMANN et al. 1999, MUNLV 2007).<br />

7 Rauhhautfledermaus<br />

Biotopanspruch: Die Rauhhautfledermaus gehört zu den kleinsten einheimischen Fledermäusen.<br />

Sie besiedelt fast ausschließlich Waldbestände, wobei sie die Nähe von Gewässern<br />

favorisiert. Als Sommerquartier werden Baumhöhlen, Holzspalten und St<strong>am</strong>mrisse<br />

bevorzugt, aber auch Nistkästen für Vögel und spezielle Fledermauskästen werden angenommen.<br />

Als Winterquartier werden vor allem Baumhöhlen und Holzstapel, aber auch<br />

Spalten an Gebäuden genutzt. Zur Jagd suchen die Tiere Gewässerufer, Waldränder,<br />

Schilfflächen und Feuchtwiesen auf, wo sie Zuckmücken, Eintagsfliegen, Köcherfliegen<br />

und andere Zweiflügler erbeuten. Paarungsquartiere liegen meist in Auwäldern an großen<br />

Fließgewässern, die den wandernden Tieren als Leitlinie dienen (DIETZ et al. 2007,<br />

MUNLV 2007, MESCHEDE & HELLER 2000).<br />

Die Rauhhautfledermaus zählt zu den weit wandernden Fledermausarten. Sie überbrückt<br />

zweimal jährlich Hunderte von Kilometern zwischen den traditionellen Fortpflanzungs- und<br />

Überwinterungsgebieten. Die nordosteuropäischen Populationen ziehen beispielsweise<br />

<strong>zum</strong> Großteil zur Paarung oder zur Überwinterung nach Deutschland. Daraus ergibt sich<br />

eine besondere internationale Verantwortung (Eurobats, Bonner Konvention) für die BRD<br />

im Hinblick auf die Erhaltung der Zugwege, Rastgebiete und Quartiere. In Nordrhein-<br />

Westfalen treten Rauhhautfledermäuse schwerpunktmäßig im Spätsommer und Herbst<br />

auf. Dann ziehen die Tiere und paarungsbereite Männchen balzen, was insbesondere im<br />

Rheintal gut zu beobachten ist. Je nach Gebiet etablieren 2-8 Männchen pro Hektar ihr<br />

Revier. Die Tiere sind sehr ortstreu, die Männchen suchen dieselben Paarungs- und<br />

Balzquartiere auf, und die Weibchen kehren immer wieder in ihre Wochenstubenquartiere<br />

zurück (MUNLV 2007, SCHRÖPFER et al. 1984, VIERHAUS 1997).<br />

Die Wochenstuben umfassen je nach Raumangebot im Quartier meist 20, aber auch bis<br />

zu 200 Weibchen und werden Anfang Mai belegt. Bereits Ende Juli lösen sich die Wochenstuben<br />

auf. Die Paarung erfolgt Ende August/Anfang September in Wochenstubennähe<br />

oder auf dem Zug bis Ende November (DIETZ et al. 2007).<br />

Die Jagdgebiete der Rauhhautfledermaus liegen bis zu 6,5 km vom Quartier entfernt und<br />

können bis über 20 km 2 groß sein. Innerhalb dieser Fläche werden 4 bis 11 wesentlich<br />

kleinere Teiljagdgebiete von wenigen Hektar Ausdehnung beflogen (DIETZ et al. 2007).<br />

Vorkommen der Rauhhautfledermaus sind fast in ganz Deutschland bekannt. Sie gilt als<br />

weit verbreitet und regional nicht selten. Die Reproduktionsgebiete liegen aber vor allem<br />

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weiter im Nordosten und die Wintergebiete weiter südlich außerhalb Deutschlands. Allerdings<br />

ist eine Ausweitung des Reproduktionsgebietes vom Erstnachweis einer Wochenstube<br />

1965 in Mecklenburg-Vorpommern über die Besiedlung der Ückermark, Brandenburgs,<br />

Schleswig-Holsteins und Sachsen-Anhalts bis hin zu Wochenstubenfunden in Bayern<br />

zu beobachten (DIETZ et al. 2007).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: Die Überwinterungsquartiere der Rauhhautfledermaus<br />

liegen außerhalb von NRW. Aus den Sommermonaten sind mehrere kleine<br />

Männchenkolonien, eine Wochenstube (50 bis 60 Tiere im Kreis Recklinghausen), sowie<br />

zahlreiche Durchzugs- und Paarungsquartiere bekannt. Die Rauhhautfledermaus kommt<br />

vor allem im Flachland weit verbreitet vor. In NRW gilt sie als gefährdete wandernde Art<br />

(FELDMANN et al. 1999, MUNLV 2007, LANUV 2009).<br />

8 Teichfledermaus<br />

Biotopanspruch: Die Teichfledermaus ist eine Gebäudefledermaus, die als Lebensraum<br />

gewässerreiche, halboffene Landschaften im Tiefland benötigt. Als Jagdgebiete werden<br />

vor allem große stehende oder langs<strong>am</strong> fließende Gewässer genutzt, wo die Tiere in 10-<br />

60 cm Höhe über der freien Wasseroberfläche jagen. Gelegentlich werden auch flache<br />

Uferpartien, Waldränder, Wiesen oder Äcker aufgesucht. Der Wald scheint als Jagdraum<br />

von untergeordneter Bedeutung zu sein (MESCHEDE & HELLER 2000, MUNLV 2007).<br />

Die Jagdgebiete werden bevorzugt über traditionelle Flugrouten, <strong>zum</strong> Beispiel entlang von<br />

Hecken oder kleineren Fließgewässern, erreicht und liegen innerhalb eines Radius von<br />

10-15 (max. 22) km um die Quartiere. Als Wochenstuben suchen die Weibchen Quartiere<br />

in und an alten Gebäuden auf, wie Dachböden, Spalten im Mauerwerk oder Hohlräume<br />

hinter Verschalungen. Die Wochenstubenkolonien der Weibchen befinden sich bislang<br />

außerhalb von Nordrhein-Westfalen, vor allem in den Niederlanden sowie in Norddeutschland.<br />

Die Männchen halten sich in Männchenkolonien von 30-40 Tieren ebenfalls in Gebäudequartieren<br />

auf oder beziehen als Einzeltiere auch Baumhöhlen, Fledermauskästen<br />

oder Brücken. Zwischen den Sommerlebensräumen und den Überwinterungsgebieten in<br />

NRW zieht die Art bis zu 330 km weit. Die nordwestdeutschen Überwinterungsgebiete liegen<br />

vor allem im Randbereich der westfälischen Mittelgebirge, einige auch in der Westfälischen<br />

Bucht und in der Eifel. Als Winterquartiere werden spaltenreiche, unterirdische<br />

Verstecke wie frostfreie Höhlen, Stollen, Brunnen oder Eiskeller mit hoher Luftfeuchte bezogen.<br />

Die Winterquartiere werden zwischen September und Dezember bezogen und ab<br />

Mitte März wieder verlassen (MUNLV 2007, www.natura2000.murl.nrw.de).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: Die Teichfledermaus gilt in NRW als „gefährdete<br />

wandernde Art“, die vor allem regelmäßig zur Zugzeit im Frühjahr und Herbst sowie<br />

als Überwinterer auftritt. Die nordwestdeutschen Überwinterungsgebiete liegen vor allem<br />

im Randbereich der westfälischen Mittelgebirge, einige auch in der Westfälischen Bucht<br />

und in der Eifel. In den vergangenen Jahren wurden vermehrt neben Einzeltieren auch<br />

einzelne übersommernde Männchenkolonien im nördlichen Westfalen festgestellt. Aktuell<br />

sind eine beständige Kolonie aus dem Kreis Recklinghausen sowie ein größerer Sommerbestand<br />

mit mehr als 20 Tieren im Raum Münster bekannt (FELDMANN et al. 1999,<br />

MUNLV 2007).<br />

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9 Wasserfledermaus<br />

Biotopanspruch: Die Wasserfledermaus zählt zu den sog. Waldfledermäusen. Sie ist eine<br />

anpassungsfähige Art, deren Lebensraumansprüche sich im weitesten Sinne auf Wald<br />

und Wasser einengen lassen (DIETZ et al.2007). Als Jagdgebiet dienen üblicherweise stehende<br />

und langs<strong>am</strong> fließende Gewässer, bevorzugt mit Ufergehölzen. Dort jagen die Tiere<br />

in meist nur 5-20 cm Höhe über der Wasseroberfläche. Die Jagd findet aber auch über<br />

insektenreichen Wiesen und Wäldern statt (MESCHEDE & HELLER 2000, MUNLV 2007).<br />

Die Quartiergebiete liegen entweder in Auwäldern, den gewässerbegleitenden<br />

Gehölzstreifen oder aber in entfernt liegenden Waldgebieten und auch Siedlungen (DIETZ<br />

et al.2007).<br />

Die Wasserfledermaus bezieht ihre Sommerquartiere und Wochenstuben vor allem in<br />

Baumhöhlen, aber auch in Gewölbespalten und Dehnungsfugen von Brücken. Baumquartiere<br />

können sich in St<strong>am</strong>manrissen, Fäulnishöhlen oder in Spechthöhlen finden, wobei alte<br />

Höhlen in Eichen oder Buchen sowie randständige oder nahe <strong>am</strong> Waldrand gelegene<br />

Bäume bevorzugt werden. Da die Wasserfledermäuse oft mehrere Quartiere im Verbund<br />

nutzen und diese alle 2 bis 5 Tage wechseln, benötigen sie ein großes Angebot geeigneter<br />

Baumhöhlen (MUNLV 2007, DIETZ et. al 2007).<br />

Männchen halten sich tagsüber in Baumquartieren, Bachverrohrungen, Tunneln oder in<br />

Stollen auf und schließen sich gelegentlich zu kleineren Kolonien zus<strong>am</strong>men. Die Überwinterung<br />

erfolgt überwiegend in unterirdischen Quartieren, vor allem großräumigen Höhlen,<br />

Stollen und Eiskellern (MESCHEDE & HELLER 2000, MUNLV 2007, DIETZ et. al 2007).<br />

Die Wasserfledermaus ist eine sehr mobile Art. Durch regelmäßige Quartierwechsel kann<br />

ein Wochenstubenverband im Jahresverlauf bis zu 40 Baumhöhlen aufsuchen, die in Abständen<br />

von bis zu 2,6 km voneinander auf einer Fläche von bis zu 5,3 km 2 verteilt sind.<br />

Die Weibchen nutzen Jagdgebiete in einem 6-10 km-Radius um das Quartier, die mittlere<br />

Entfernung liegt bei 2,3 km. Die Männchen legen auch 8 bis 15 km bis ins Jagdgebiet zurück,<br />

im Mittel beträgt die Strecke 3,7 km. Die traditionell genutzten Jagdgebiete werden<br />

über festgelegte Flugrouten entlang von markanten Landschaftsstrukturen angeflogen.<br />

Die Größe der Jagdgebiete schwankt stark, die individuellen Aktionsräume sind im Durchschnitt<br />

49 ha groß. Meist werden 2-8 Teilgebiete von 0,1 bis zu 7,5 ha Größe aufgesucht<br />

(DIETZ et al 2007, MUNLV 2007).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: Nach DIETZ et. al (2007) hat die Wasserfledermaus<br />

seit den 50er Jahren in weiten Teilen des mitteleuropäischen Verbreitungsgebietes<br />

stark zugenommen. Hauptgrund dürfte die Gewässereutrophierung und die d<strong>am</strong>it einhergehende<br />

Zunahme des Nahrungsangebotes sein. Sie kommt in NRW in allen Naturräumen<br />

nahezu flächendeckend vor. Ein Winterquartier mit über 1.000 Tieren ist aus dem<br />

Kreis Coesfeld bekannt (MUNLV 2007). Nach der Roten Liste für NRW wird die Wasserfledermaus<br />

als „gefährdet“ eingestuft.<br />

10 Zwergfledermaus<br />

Biotopanspruch: Die Zwergfledermaus gehört zu den kleinsten europäischen Fledermausarten.<br />

Die Tiere werden nur 3,5-5 cm groß und 3,5-8 g schwer. Sie ist eine sehr flexible<br />

Art mit hohem Anpassungspotenzial, die in allen Phasen ihres Jahreszyklus gerne<br />

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Quartiere an menschlichen Behausungen wählt. Sie kommt von ländlichen Siedlungen bis<br />

hin zu Innenstädten und in nahezu allen Habitaten vor (LANUV 2007, DIETZ et. al 2007).<br />

Zwergfledermäuse sind Kulturfolger, die in strukturreichen Landschaften, vor allem aber in<br />

Siedlungsbereichen vorkommen. Eine durch Hecken oder andere lineare Landschaftselemente<br />

vernetzter Landschaftsraum bietet Zwergfledermäusen ideale Lebensbedingungen.<br />

Als Hauptjagdgebiete dienen Gewässer, Kleingehölze sowie aufgelockerte Laub-<br />

und Mischwälder. Im Siedlungsbereich werden gerne parkartige Gehölzbestände, aber<br />

auch Laternen aufgesucht (MUNLV 2007, SCHRÖPFER et al. 1984, ROER 1993, THIES<br />

1994, VIERHAUS 1997).<br />

Sommerquartiere und Wochenstuben finden sich in einem breiten Spektrum an Spalträumen<br />

von Gebäuden. Genutzt werden Hohlräume unter Dachpfannen, Flachdächern, hinter<br />

Wandverkleidungen und Fensterläden, in Rollladenkästen, in Mauerspalten oder auf<br />

Dachböden. Baumquartiere sowie Nistkästen werden ebenfalls bewohnt. Die<br />

Weibchenkolonien bestehen durchschnittlich aus 50-100 Tieren. Die Quartiere werden<br />

häufig gewechselt (im Durchschnitt alle 11-12 Tage), eine einzige Wochenstubenkolonie<br />

benötigt somit eine Vielzahl geeigneter Verstecke. Ab Mitte Juni werden die Jungen geboren.<br />

Ab Anfang/Mitte August lösen sich die Wochenstuben wieder auf. Die Männchen nutzen<br />

auch Quartiere in Wäldern, insbesondere in Baumhöhlen und hinter abgeplatzter Rinde<br />

(DIETZ et. al 2007, MUNLV 2007, MESCHEDE & HELLER 2000, RICHARZ & LIMBRUNNER<br />

1992).<br />

Ab Oktober/November beginnt für die Zwergfledermaus die Winterruhe, die bis<br />

März/Anfang April dauert. Als Winterquartiere werden ebenfalls Spaltenverstecke in und<br />

an Gebäuden, außerdem natürliche Felsspalten sowie unterirdische Quartiere in Kellern<br />

oder Stollen bezogen. Die Standorte sind nicht immer frostfrei und haben eine geringe<br />

Luftfeuchte. Zwergfledermäuse gelten als quartiertreu und können in traditionell genutzten<br />

Massenquartieren mit vielen tausend Tieren überwintern. Bei ihren Wanderungen zwischen<br />

Sommer- und Winterquartier legen die Tiere meist geringe Wanderstrecken unter<br />

50 km zurück (MUNLV 2007).<br />

Die Wochenstubenquartiere werden von Einzeltieren bis in 15 km und von ganzen Wochenstubenverbänden<br />

bis in 1,3 km Entfernung gewechselt. Die durchschnittlich 19 ha<br />

großen Jagdgebiete liegen hingegen wesentlich näher in einem Radius von 50 m bis zu<br />

2,5 km um die Quartiere (MUNLV 2007, DIETZ et. al 2007).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: Die Zwergfledermaus ist die wohl bundesweit<br />

häufigste Fledermausart. Sie gilt in Nordrhein-Westfalen aufgrund erfolgreicher Schutzmaßnahmen<br />

derzeit als ungefährdet. Sie ist in allen Naturräumen auch mit Wochenstuben<br />

nahezu flächendeckend vertreten (MUNLV 2007).<br />

11 Feldsperling<br />

Biotopanspruch: In Mitteleuropa ist der Feldsperling ein Charaktervogel der Übergangsbereiche<br />

zwischen menschlichen Siedlungen und der reich gegliederten Kulturlandschaft mit<br />

Einzelhöfen, Obstwiesen, Baumgruppen, Hecken und Feldgehölzen (BAUER et al. 2005).<br />

Wo der Haussperling, dem er in der Konkurrenz meist unterlegen ist, fehlt, dringt der<br />

Feldsperling auch bis in innerstädtische Zonen als Brutvogel vor. Typischerweise aber<br />

besiedelt er das landwirtschaftlich genutzte Umland der Dörfer und Städte. Als Höhlen-<br />

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und Gebäudebrüter ist für den Feldsperling das Angebot an geeigneten Brutplätzen ein<br />

bestandslimitierender Faktor. Auch wird in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten<br />

ein geringerer Bruterfolg durch zunehmenden Einsatz von Bioziden, Beiz- und Düngemitteln,<br />

veränderte Formen der Bodennutzung (Grünlandumbruch, Reduktion der floristischen<br />

Vielfalt, zunehmender Maisanbau etc.) wie auch durch Flurbereinigungsmaßnahmen<br />

(Entfernen von Saumbiotopen, Randstreifen, Hecken und Feldgehölzen) verzeichnet.<br />

Veränderte Anbaumethoden wie der zunehmende Anbau von Wintergetreide und der d<strong>am</strong>it<br />

verbundene Rückgang von Stoppelbrachen im Winter, frühes Unterpflügen von<br />

Dreschrückständen u.a. verursachen zusätzlich Nahrungsengpässe außerhalb der Brutzeit<br />

(BAUER et al. 2005).<br />

Feldsperlinge leben sozial, verteidigen aber ihren Nistplatz gegenüber Artgenossen. Sie<br />

brüten meist in Höhlen, überwiegend in Baumhöhlen oder Kopfweiden, aber auch in Mauer-<br />

und Felslöchern und unter Dächern von Gebäuden oder im Unterbau von größeren<br />

Nestern. Seltener werden auch freistehende Nester, vor allem in dichten Bäumen, Büschen<br />

oder Hecken angelegt (BAUER et al.2005). Nahrungsflüge werden in eine Entfernung<br />

bis zu mehreren hundert Metern unternommen (BAUER et al. 2005: bis max. 900 m).<br />

Die Siedlungsdichte kann in Abhängigkeit der in der Landschaft zur Verfügung stehenden<br />

Ressourcen sehr unterschiedlich sein. WINK et al. (2005) geben für das Rheinland hochgerechnet<br />

auf die besiedelbare Fläche 2,1-3,7 Brutpaare/100 ha an. Nach BAUER et al.<br />

(2005) sind für Mitteleuropa die folgenden Höchstdichten anzunehmen: für Flächen von<br />

20-49 ha Ø 20,4, für Flächen von 50-99 ha Ø 13,3 und für Flächen von über 100 ha Ø 2,3<br />

Brutpaare/10 ha.<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: In Nordrhein-Westfalen ist der Feldsperling in<br />

allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet. Seit den 1970er-Jahren sind die<br />

Brutbestände allerdings durch intensive Flächennutzung der Landwirtschaft und einen<br />

fortschreitenden Verlust geeigneter Nistmöglichkeiten stark zurückgegangen. Der Ges<strong>am</strong>tbestand<br />

wird für 2006 auf 103.000 Brutpaare geschätzt (MUNLV). Wegen der starken<br />

Bestandsabnahme wird der Feldsperling in der Roten Liste NRW als gefährdet geführt<br />

(SUDMANN et al. 2008).<br />

12 Gartenrotschwanz<br />

Biotopanspruch: Der Gartenrotschwanz ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in<br />

West- und Zentralafrika überwintert. Er tritt in NRW immer seltener als Brutvogel auf. Früher<br />

k<strong>am</strong> er häufig in reich strukturierten Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und –<br />

weiden, Kleingärten, sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten<br />

Mischwäldern vor. Mittlerweile konzentrieren sich die Vorkommen auf die Randbereiche<br />

von größeren Heidelandschaften und auf sandige Kiefernwälder. Zur Nahrungssuche bevorzugt<br />

der Gartenrotschwanz Bereiche mit schütterer Bodenvegetation. Die Nahrung besteht<br />

aus kleinen Wirbellosen, vor allem aus Insekten und Spinnen. Gelegentlich werden<br />

auch Beeren und Früchte gefressen (MUNLV 2007).<br />

Der Gartenrotschwanz ist ein anpassungsfähiger Höhlen-, Nischen- und selten auch Freibrüter.<br />

Das Nest wird meist in Halbhöhlen in 2-3 m Höhe über dem Boden angelegt, z.B.<br />

in alten Kopfweiden oder Obstbäumen. Dabei bevorzugt er Höhlen mit größerem Eingang<br />

(BAUER et al.2005, MUNLV 2007).<br />

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Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: Der Gartenrotschwanz kommt in NRW in allen<br />

Naturräumen vor, allerdings sind die Bestände seit einigen Jahrzehnten großräumig<br />

rückläufig. In der Kölner Bucht und der Eifel ist er nur zerstreut verbreitet. Verbreitungsschwerpunkte<br />

bilden die Heidelandschaften in den Bereichen Senne, Borkenberge und<br />

das ehemalige Munitionsdepot Brüggen-Bracht. Der Ges<strong>am</strong>tbestand wird auf etwa 4.000<br />

Brutpaare geschätzt (MUNLV 2007). In NRW gilt der Gartenrotschwanz als stark gefährdet<br />

(SUDMANN et al. 2008).<br />

13 Habicht<br />

Biotopanspruch: Der Habicht bevorzugt als Lebensraum Kulturlandschaften mit einem<br />

Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Als wendiger<br />

Deckungsjäger steuert der Habicht seine Beute meist aus niedrigem Anflug an, verfolgt<br />

diese aber nur selten über längere Zeit. Als Nahrung erbeutet das Weibchen größtenteils<br />

kleine bis mittelgroße Vögel, das Männchen schlägt kleinere Tiere. Als Bruthabitate können<br />

Waldinseln ab einer Größe von 1-2 ha genutzt werden. Die Brutplätze befinden sich<br />

<strong>zum</strong>eist in Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit<br />

durch Schneisen. Der Horst wird in hohen Bäumen in 14-28 m Höhe angelegt. Insges<strong>am</strong>t<br />

kann ein Brutpaar in optimalen Lebensräumen ein Jagdgebiet von 4-10 km² beanspruchen.<br />

Der Horstbau beginnt bereits im Winter, die Eiablage erfolgt ab Ende März, spätestens<br />

im Juli sind die Jungen flügge (BAUER et al. 2005, MUNLV 2007).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: Der Habicht ist in NRW weit verbreitet und<br />

besiedelt alle naturräumlichen Einheiten. Kleinere Bestandslücken existieren nur in den<br />

ausgeräumten Ackerlandschaften und in einigen geschlossen bewaldeten Hochlagen der<br />

Mittelgebirge (NWO 2002, WINK et al. 2005). Die Art ist in NRW nicht gefährdet, musste<br />

aber wegen langfristiger, lokaler Bestandsrückgänge in die Vorwarnliste aufgenommen<br />

werden (SUDMANN et al. 2008).<br />

14 Kleinspecht<br />

Biotopanspruch: Der Kleinspecht besiedelt parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder,<br />

Weich- und Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem hohen<br />

Alt- und Totholzanteil. In größeren Waldbeständen nutzt er gerne die Randbereiche. Dichte,<br />

geschlossenen Wälder und Nadelholz wird weitestgehend gemieden. Darüber hinaus<br />

erscheint er im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und<br />

Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand. Die Siedlungsdichte kann bis zu<br />

0,3-2,5 Brutpaare auf 10 ha betragen. Die Nisthöhle wird in totem oder morschem Holz,<br />

bevorzugt in Weichhölzern (v.a. Pappeln, Weiden), angelegt (BAUER et al. 2005, MUNLV<br />

2007).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: Der Kleinspecht ist im ges<strong>am</strong>ten Land verbreitet<br />

mit Lücken in den höheren Lagen der Mittelgebirge und in den gehölzarmen<br />

Ackerbörden (NWO 2002, WINK et al. 2005). In der Roten Liste von NRW wird er als gefährdet<br />

geführt (SUDMANN et al. 2008).<br />

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<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

15 Mehlschwalbe<br />

Biotopanspruch: Die Mehlschwalbe lebt als Kulturfolger in menschlichen Siedlungsbereichen.<br />

Als Koloniebrüter bevorzugt sie frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude<br />

in Dörfern und Städten. Die Lehmnester werden an den Außenwänden der Gebäude<br />

angebracht. Bestehende Kolonien werden oft über viele Jahre besiedelt, wobei Altnester<br />

bevorzugt angenommen werden. Große Kolonien bestehen in Nordrhein-Westfalen<br />

aus 50 bis 200 Nestern. Als Nahrungsflächen werden insektenreiche Gewässer und offene<br />

Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht. Für den Nestbau werden<br />

Lehmpfützen und Schl<strong>am</strong>mstellen benötigt (MUNLV 2007).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: Die Mehlschwalbe kommt in allen Naturräumen<br />

nahezu flächendeckend vor. Ihr Ges<strong>am</strong>tbestand wird auf 98.000 Brutpaare geschätzt<br />

(MUNLV 2007). Sie gilt in NRW als gefährdet (SUDMANN et al. 2008).<br />

16 Rauchschwalbe<br />

Biotopanspruch: Die Rauchschwalbe gilt als Charakterart<br />

für eine extensiv genutzte bäuerliche Kulturlandschaft.<br />

Die Besiedlungsdichte wird mit zunehmender<br />

Verstädterung der Siedlungsbereiche<br />

geringer. Die Nahrung besteht überwiegend aus in<br />

der Luft erbeuteten Insekten, die sie gerne auch<br />

über Feuchtgebieten jagt. Ihre Nester bauen sie in<br />

Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z.B. Viehställe,<br />

Scheunen, Hofgebäude) aus Lehm und Pflanzenteilen.<br />

Altnester aus dem Vorjahr werden nach dem<br />

Ausbessern wieder angenommen.<br />

Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Ende April/Anfang Mai die Eiablage,<br />

Zweitbruten sind möglich. Spätestens in der ersten Septemberhälfte werden die<br />

letzten Jungen flügge (MUNLV 2007).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: Die Rauchschwalbe ist in allen Naturräumen<br />

nahezu flächendeckend verbreitet, seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände jedoch<br />

durch intensive Flächennutzung der Landwirtschaft und eine fortschreitende Modernisierung<br />

und Aufgabe der Höfe stark zurückgegangen. Der Ges<strong>am</strong>tbestand wird auf etwa<br />

150.000 Brutpaare geschätzt (MUNLV 2007). Die Rauchschwalbe wird derzeit in NRW als<br />

gefährdet eingestuft (SUDMANN et al. 2008).<br />

17 Sperber<br />

Foto: Rauchschwalbe<br />

© U. Scherwaß<br />

Biotopanspruch: Der Sperber lebt in abwechslungs- und gehölzreichen Kulturlandschaften<br />

mit einem ausreichenden Nahrungsangebot an Kleinvögeln. Bevorzugt werden Parklandschaften<br />

mit Feldgehölzen, Gebüschen und kleineren Waldbeständen. Reine Laubwälder<br />

werden kaum besiedelt. Die Brutplätze befinden sich meist in Nadelbaumbeständen, vor<br />

allem in dichten Fichtenparzellen oder in Mischbeständen aus Laubholz und Lärche mit<br />

ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit, wo das Nest in 4 bis18 m Höhe an-<br />

Anhang Seite 12


<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong> B-<strong>Plan</strong> <strong>113</strong>: Bossendorf – Am Kanal in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

gelegt wird. Außerhalb des Waldes brütet der Sperber in Gehölzstreifen, breiten, baumdurchsetzten<br />

Hecken, in Parkanlagen, auf Friedhöfen und selbst in Hausgärten und<br />

baumbestandenen Hinterhöfen Insges<strong>am</strong>t kann ein Brutpaar ein Jagdgebiet von 4 bis 7<br />

km² beanspruchen. Die Eiablage beginnt Ende April und bis Juli sind die Jungen flügge. In<br />

NRW ist der Sperber ungefährdet. Er ist weit verbreitet und in allen Naturräumen vertreten<br />

(MUNLV 2007).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: In Nordrhein-Westfalen ist der Sperber ungefährdet.<br />

Er ist weit verbreitet und in allen Naturräumen vertreten (SUDMANN et al. 2008).<br />

18 Turmfalke<br />

Biotopanspruch: Der Turmfalke besiedelt als Ubiquist nahezu alle Lebensräume. Optimale<br />

Jagdgebiete sind strukturreiche, offene Kulturlandschaften. Als erfolgreicher Kulturfolger<br />

fehlt er auch in größeren Städten nicht, dagegen meidet er geschlossene Waldgebiete.<br />

Als Nahrungsgebiete sucht er Flächen mit niedriger Vegetation (z.B. Dauergrünland,<br />

Äcker und Brachen) auf. In optimalen Lebensräumen beansprucht ein Brutpaar ein Jagdrevier<br />

von nur 1,5-2,5 km² Größe. Der Turmfalke brütet von April bis Juli. Da Falken selbst<br />

keine Nester bauen, sind ihre natürlichen Brutplätze hauptsächlich in Felsnischen und in<br />

Nestern anderer Vogelarten zu finden. In der heutigen Kulturlandschaft nutzt er hohe Gebäude,<br />

wie Schornsteine, Kirchtürme, Brücken u.a. „Kunstfelsen“. Regelmäßig werden<br />

auch Nistkästen angenommen (BAUER et al. 2005, MUNLV 2007).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: Der Turmfalke kommt in NRW flächendeckend<br />

vor mit lokalen Bestandslücken in den ausgedehnten Waldgebieten der Mittelgebirge.<br />

Er ist aktuell nicht gefährdet, musste aber aufgrund der Bestandsabnahmen der letzten<br />

Jahre in die Vorwarnliste aufgenommen werden (MUNLV 2007, SUDMANN et al. 2008).<br />

19 Turteltaube<br />

Biotopanspruch: Die Turteltaube bevorzugt als ursprünglicher Bewohner von Steppen-<br />

und Waldsteppen offene bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen<br />

und Gehölzen. Die Brutplätze liegen meist in Feldgehölzen, baumreichen Hecken<br />

und Gebüschen, an gebüschreichen Waldrändern oder in lichten Laub- und Mischwäldern.<br />

Das Nest wird in Sträuchern oder Bäumen in 1-5 m Höhe angelegt. Zur Nahrungsaufnahme<br />

werden Ackerflächen, Grünländer und schütter bewachsene Ackerbrachen<br />

aufgesucht. Im Siedlungsbereich kommt die Turteltaube eher selten vor, hier werden verwilderte<br />

Gärten, größere Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfe besiedelt (MUNLV<br />

2007, BAUER et al. 2005).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: In NRW ist die Turteltaube noch relativ weit<br />

verbreitet. Wegen der starken Bestandsrückgänge in den letzten Jahren wird sie in der<br />

Roten Liste als stark gefährdet geführt (MUNLV 2007, SUDMANN et al. 2008).<br />

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20 Waldkauz<br />

Biotopanspruch: Der Waldkauz lebt in reich strukturierten Kulturlandschaften mit einem<br />

guten Nahrungsangebot und gilt als ausgesprochen reviertreu. Besiedelt werden lichte<br />

und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen,<br />

die ein gutes Höhlenangebot aufweisen. Er bevorzugt für sein Nest Baumhöhlen,<br />

nimmt aber auch Höhlen in Gebäuden, Felshöhlen und –spalten an. Darüber hinaus werden<br />

auch Dachböden und Kirchtürme bewohnt. Die Reviergröße schwankt je nach Qualität<br />

zwischen 25 und 80 ha pro Brutpaar. Die Belegung der Reviere erfolgt bereits im<br />

Herbst, ab Februar beginnt die Frühjahrsbalz. Von März bis Juni wird gebrütet (MUNLV<br />

2007, BAUER et al. 2005).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: Der Waldkauz kommt in Nordrhein-Westfalen<br />

ganzjährig als häufiger Standvogel vor. Sein Brutbestand wird auf ca. 15.000 Brutpaare<br />

geschätzt (MUNLV 2007). Er wird derzeit als nicht gefährdet angesehen (SUDMANN et al.<br />

2008).<br />

21 Waldohreule<br />

Biotopanspruch: Als Lebensraum bevorzugt die Waldohreule halboffene Parklandschaften<br />

mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Sie kommt aber auch im Siedlungsbereich<br />

in Parks und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern vor. Als Jagdgebiete<br />

werden strukturreiche Offenlandbereiche sowie größere Waldlichtungen aufgesucht. In<br />

grünlandarmen Bördelandschaften sowie in größeren geschlossenen Waldgebieten erreicht<br />

sie nur geringe Siedlungsdichten. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen 20-<br />

100 ha erreichen. Als Nistplatz werden alte Nester von anderen Vogelarten wie z.B. Rabenkrähe,<br />

Elster, Mäusebussard und Ringeltaube genutzt (MUNLV 2007).<br />

Gefährdungsgrad und Vorkommen in NRW: Die Waldohreule kommt in allen Naturräumen<br />

nahezu flächendeckend vor. Der Ges<strong>am</strong>tbestand wird auf etwa 4.000 Brutpaare geschätzt<br />

(MUNLV 2007). In NRW gilt die Waldohreule derzeit als gefährdet (SUDMANN et al. 2008).<br />

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