Klubexpress Juni 2023
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Gesetze<br />
Die Landesgrenzen wurden neu gezogen<br />
Der Vorarlberger Landtag verabschiedetete<br />
in seiner aktuellen Sitzung insgesamt<br />
fünf Gesetzesänderungen.<br />
Eine der Vorlagen definiert die Landesgrenze<br />
zwischen Tirol und Vorarlberg<br />
neu.<br />
Foto: Wikipedia Markscheider<br />
In insgesamt drei Regierungsvorlagen<br />
werden bestehende Regelungen für die<br />
Schulen angepasst: Das „Gesetz über<br />
eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes“<br />
erleichtert den Ausbau ganztägiger<br />
Schulformen und unterstützt damit<br />
eine wichtige Zielsetzung des Arbeitsprogrammes<br />
dieser Koalition“, erläutert Thomas<br />
Winsauer. Ein weiterer bildungspolitischer<br />
Schwerpunkt der Landesregierung<br />
findet ihren Niederschlag im „Gesetz über<br />
eine Änderung des Landwirtschaftlichen<br />
Schulgesetzes“. LAbg. Thomas Winsauer:<br />
„Diese Novelle ermöglicht die schulartenübergreifende<br />
Durchführung der<br />
Sommerschule. Damit können Schülerinnen<br />
und Schüler aus unterschiedlichen<br />
Schularten gemeinsam die Sommerschule<br />
besuchen.“ Dazu wird auch das<br />
„Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulgesetzes“<br />
entsprechend angepasst.<br />
Sauberes Wasser<br />
Foto: ©mauche.eu<br />
„Die Landesgrenzen<br />
werden alle 10 Jahre<br />
neu vermessen.“<br />
LAbg. Thomas Winsauer<br />
Die Regierungsvorlage: „Antrag auf<br />
Genehmigung der Vereinbarung gemäß<br />
Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung<br />
zwischen den Ländern Vorarlberg und<br />
Tirol über die Feststellung des Verlaufes<br />
der gemeinsamen Landesgrenze und die<br />
Instandhaltung der Grenzzeichen geändert<br />
wird“ regelt detailliert den genauen<br />
Grenzverlauf zwischen Vorarlberg und<br />
Tirol: „Dieser Grenzverlauf wird alle zehn<br />
Jahre begutachtet. Allfällige Veränderungen,<br />
vor allem in der Dokumentation des<br />
Grenzverlaufes, werden dann von den<br />
beiden Landtagen in Form eines Geset<br />
zes beschlossen“, informiert der Vorsitzende<br />
des Rechtsausschusses, Thomas<br />
Winsauer über das legistische Prozedere.<br />
Reformen im Schulgesetz<br />
Das „Gesetz über die Qualität von Wasser<br />
für den menschlichen Gebrauch<br />
– Sammelnovelle“ ist eine Umsetzung<br />
der Richtlinie (EU) 2020/2184 über die<br />
Qualität von Wasser für den menschlichen<br />
Gebrauch. „Die Richtlinie hat zum<br />
Ziel, die menschliche Gesundheit vor<br />
den nachteiligen Einflüssen, die sich aus<br />
der Verunreinigung von Wasser für den<br />
menschlichen Gebrauch ergeben, durch<br />
Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit<br />
und Reinheit zu schützen, sowie den<br />
Zugang zu Wasser für den menschlichen<br />
Gebrauch zu verbessern“, berichtet Winsauer<br />
über eine weitere Gesetzesmaterie,<br />
die einstimmig beschlossen wurde.<br />
Landtagstelegramm<br />
Regierungsvorlage „Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung<br />
zw. den Ländern Vorarlberg und Tirol über die Feststellung<br />
des Verlaufes der Landesgrenze und die Instandhaltung der Grenzzeichen<br />
geändert wird“ (68/<strong>2023</strong>): Die Vorlage wird einstimmig angenommen.<br />
Regierungsvorlage „Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes“<br />
(71/<strong>2023</strong>): Die Vorlage wird einstimmig angenommen.<br />
Regierungsvorlage „Gesetz über eine Änderung des Landwirtschaftlichen<br />
Schulgesetzes“ (72/<strong>2023</strong>): Die Vorlage wird einstimmig angenommen.<br />
Regierungsvorlage „Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes“<br />
(73/<strong>2023</strong>): Die Vorlage wird einstimmig angenommen.<br />
Regierungsvorlage „Gesetz über die Qualität von Wasser für den<br />
menschlichen Gebrauch - Sammelnovelle“ (74/<strong>2023</strong>): Die Vorlage wird<br />
mehrheitlich angenommen (ohne F).<br />
Bericht des Rechnungshofs „Schulkindbetreuung an allgemein bildenden<br />
Pflichtschulen“ Umsetzung der Empfehlungen“ (24/<strong>2023</strong>): Der<br />
Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
Bericht des Rechnungshofs „Schulkindbetreuung in den Gemeinden<br />
Altach und Wolfurt - Umsetzung der Empfehlungen“ (64/<strong>2023</strong>): Der<br />
Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
F-Antrag „Wieder mehr Sicherheit in Vorarlberg - Sicherheitskonzepte<br />
für bekannte Brennpunkte im öffentlichen Raum entwickeln“<br />
(69/<strong>2023</strong>): Der Antrag bleibt in der Minderheit (FS).<br />
Ausschussvorlage „Subjektives Sicherheitsgefühl erhalten und stärken“<br />
(91/<strong>2023</strong>): Die Ausschussvorlage wird mehrheitlich angenommen<br />
(VGSN).<br />
N-Antrag „Vorarlberg braucht eine Altersstrategie - Endlich neue Wege<br />
in der Senior:innenpolitik gehen!“ (65/<strong>2023</strong>): Der Antrag bleibt in der<br />
Minderheit (NSF).<br />
Ausschussvorlage „Gesundheitsstrategie des Landes: Gesundheit im<br />
Alter als eigenen Schwerpunkt berücksichtigen“ (90/<strong>2023</strong>): Die Ausschussvorlage<br />
wird einstimmig angenommen.<br />
Regierungsvorlage „Tätigkeitsbericht 2022 Kinder- und Jugendanwaltschaft<br />
des Landes Vorarlberg“ (66/<strong>2023</strong>): Der Bericht wird einstimmig<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
S-Antrag „Antrag auf Einberufung eines Gesundheits- und Pflegegipfels“<br />
(76/<strong>2023</strong>) : Der Antrag bleibt in der Minderheit (SFN).<br />
N-Antrag „Verbesserung der Rot-Weiß-Rot-Karte“ (75/<strong>2023</strong>): Der Antrag<br />
bleibt in der Minderheit (SN).<br />
Ausschussvorlage „Kontrollierte qualifizierte Zuwanderung - Weiterentwicklung<br />
der RWR-Karte“ (89/<strong>2023</strong>): Die Ausschussvorlage wird einstimmig<br />
angenommen.