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TOPIC<br />

TOPIC<br />

F-Gase-Verordnung<br />

Ein Segen für die Umwelt, eine<br />

Ohrfeige für die Anlagenbetreiber<br />

Dass F-Gase den Treibhauseffekt befeuern und damit erheblich zur Erderwärmung beitragen,<br />

ist hinlänglich bekannt. Aus diesem Grunde wurde seitens der EU bereits vor einigen<br />

Jahren die F-Gase Verordnung (517/2<strong>01</strong>4) verabschiedet.<br />

Die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche<br />

hat das darin<br />

enthaltene Phase Down, also die<br />

Reduktion der Inverkehrbringung<br />

von CO2-Äquivalenten soweit gut<br />

umsetzen können. Dank verfügbarer<br />

Stoffe wie R449a und R513a<br />

konnten im Bereich der klassischen<br />

Kälteanlagen und Kaltwassersätze<br />

die CO2 Äquivalente quasi halbiert<br />

werden ohne dabei weitere Sicherheitsvorkehrungen<br />

treffen zu müssen.<br />

Im Klimabereich brachte die<br />

Umstellung von R410a auf reines<br />

R32 ebenfalls eine erhebliche Reduktion<br />

des GWP-Wertes. Bei Anlagen<br />

die unter die Kälteanlagenverordnung<br />

fallen wird es bei der<br />

Genehmigung jedoch schon ein<br />

wenig problematisch.<br />

Obwohl die fluorierten Treibhausgase<br />

gerade einmal 2,5% der gesamten<br />

Treibhausgasemissionen<br />

der EU darstellen, haben sich diese<br />

zwischen 1990 und 2<strong>01</strong>4 - im<br />

Gegensatz zu anderen THGs -<br />

verdoppelt. In seinem Sonderbericht<br />

kam der Zwischenstaatliche<br />

Ausschuss für Klimaänderungen<br />

(IPCC) zu dem Schluss, dass die<br />

Emissionen von fluorierten Treibhausgasen<br />

bis 2050 weltweit um<br />

bis zu 90 % im Vergleich zum Jahr<br />

2<strong>01</strong>5 zurückgehen müssten. Aus<br />

diesem Grund wurde bereits im 2<br />

Quartal 2022 ein Vorschlag für die<br />

Novellierung der F-Gase Verordnung<br />

(517/2<strong>01</strong>4) seitens der Europäischen<br />

Kommission präsentiert.<br />

Dieser Vorschlag hatte neben einer<br />

drastischen Verschärfung des<br />

Phase Down, also der Menge die<br />

an F-Gasen gemäß Co2 Äquivalent<br />

in Verkehr gebracht werden<br />

darf, bereits einige absolute Verwendungsverbote<br />

im Gepäck.<br />

Die Rückmeldung seitens der Innung<br />

als auch anderer Branchenvertreter<br />

war, dass ungeachtet der<br />

Sinnhaftigkeit hinsichtlich Gesamtenergieeffizienz<br />

im Grundsatz, die<br />

massive Verschärfung des Phase<br />

Down den Bestandsschutz gefährdet<br />

und entschärft werden müsse.<br />

Dieser Rückmeldungen zum Trotz,<br />

wurde Ende März im EU-Parlament<br />

für einen Vorschlag einer neuen<br />

F-Gase Verordnung gestimmt (erste<br />

Lesung), der den Vorschlag der<br />

Kommission sogar noch weiter verschärfte:<br />

Geplant waren neben der massiven<br />

Reduktion der CO2-Äquivalente<br />

(ab 2030 gerade einmal 5%<br />

der 2<strong>01</strong>5 ausgegebenen Menge)<br />

auch ein Verbot für ortsfeste Kälteanlagen<br />

mit fluorierten Treibhausgasen<br />

ab 1.1.2025. Ab 2028<br />

wären auch starke Beschränkungen<br />

für Split-Klimaanlagen bis<br />

12KW sowie Wärmepumpen geplant<br />

gewesen. Auch im Bereich<br />

Warung und Instandhaltung wurde<br />

massiv eingegriffen. So ist geplant,<br />

ab dem 1. Januar 2024 die Wartung<br />

und Instandhaltung von Klimaanlagen<br />

und Wärmepumpen, mobilen<br />

und ortsfesten Kälteanlagen und<br />

Kühlern mit einem GWP > 2500 zu<br />

verbieten. Der im Parlament verabschiedete<br />

Vorschlag verbietet darüber<br />

hinaus ab 2030 die Wartung<br />

und Instandhaltung von Anlagen<br />

mit einem GWP über 150.<br />

Das letzte Dokument des Europäischen-Rates<br />

relativierte diverse<br />

Verbote wieder etwas. Trotzdem ist<br />

auch hier geplant Luft-Luft-Splitanlagen<br />

bis 12KW mit 2029 mit<br />

einem GWP von 150 zu beschränken.<br />

Für Luft-Wasser-Splitanlagen<br />

bis 12 KW kommt diese Beschränkung<br />

bereits 2027. 2033 soll diese<br />

GWP

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