MMM_01_2023_Online
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TOPIC<br />
TOPIC<br />
F-Gase-Verordnung<br />
Ein Segen für die Umwelt, eine<br />
Ohrfeige für die Anlagenbetreiber<br />
Dass F-Gase den Treibhauseffekt befeuern und damit erheblich zur Erderwärmung beitragen,<br />
ist hinlänglich bekannt. Aus diesem Grunde wurde seitens der EU bereits vor einigen<br />
Jahren die F-Gase Verordnung (517/2<strong>01</strong>4) verabschiedet.<br />
Die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche<br />
hat das darin<br />
enthaltene Phase Down, also die<br />
Reduktion der Inverkehrbringung<br />
von CO2-Äquivalenten soweit gut<br />
umsetzen können. Dank verfügbarer<br />
Stoffe wie R449a und R513a<br />
konnten im Bereich der klassischen<br />
Kälteanlagen und Kaltwassersätze<br />
die CO2 Äquivalente quasi halbiert<br />
werden ohne dabei weitere Sicherheitsvorkehrungen<br />
treffen zu müssen.<br />
Im Klimabereich brachte die<br />
Umstellung von R410a auf reines<br />
R32 ebenfalls eine erhebliche Reduktion<br />
des GWP-Wertes. Bei Anlagen<br />
die unter die Kälteanlagenverordnung<br />
fallen wird es bei der<br />
Genehmigung jedoch schon ein<br />
wenig problematisch.<br />
Obwohl die fluorierten Treibhausgase<br />
gerade einmal 2,5% der gesamten<br />
Treibhausgasemissionen<br />
der EU darstellen, haben sich diese<br />
zwischen 1990 und 2<strong>01</strong>4 - im<br />
Gegensatz zu anderen THGs -<br />
verdoppelt. In seinem Sonderbericht<br />
kam der Zwischenstaatliche<br />
Ausschuss für Klimaänderungen<br />
(IPCC) zu dem Schluss, dass die<br />
Emissionen von fluorierten Treibhausgasen<br />
bis 2050 weltweit um<br />
bis zu 90 % im Vergleich zum Jahr<br />
2<strong>01</strong>5 zurückgehen müssten. Aus<br />
diesem Grund wurde bereits im 2<br />
Quartal 2022 ein Vorschlag für die<br />
Novellierung der F-Gase Verordnung<br />
(517/2<strong>01</strong>4) seitens der Europäischen<br />
Kommission präsentiert.<br />
Dieser Vorschlag hatte neben einer<br />
drastischen Verschärfung des<br />
Phase Down, also der Menge die<br />
an F-Gasen gemäß Co2 Äquivalent<br />
in Verkehr gebracht werden<br />
darf, bereits einige absolute Verwendungsverbote<br />
im Gepäck.<br />
Die Rückmeldung seitens der Innung<br />
als auch anderer Branchenvertreter<br />
war, dass ungeachtet der<br />
Sinnhaftigkeit hinsichtlich Gesamtenergieeffizienz<br />
im Grundsatz, die<br />
massive Verschärfung des Phase<br />
Down den Bestandsschutz gefährdet<br />
und entschärft werden müsse.<br />
Dieser Rückmeldungen zum Trotz,<br />
wurde Ende März im EU-Parlament<br />
für einen Vorschlag einer neuen<br />
F-Gase Verordnung gestimmt (erste<br />
Lesung), der den Vorschlag der<br />
Kommission sogar noch weiter verschärfte:<br />
Geplant waren neben der massiven<br />
Reduktion der CO2-Äquivalente<br />
(ab 2030 gerade einmal 5%<br />
der 2<strong>01</strong>5 ausgegebenen Menge)<br />
auch ein Verbot für ortsfeste Kälteanlagen<br />
mit fluorierten Treibhausgasen<br />
ab 1.1.2025. Ab 2028<br />
wären auch starke Beschränkungen<br />
für Split-Klimaanlagen bis<br />
12KW sowie Wärmepumpen geplant<br />
gewesen. Auch im Bereich<br />
Warung und Instandhaltung wurde<br />
massiv eingegriffen. So ist geplant,<br />
ab dem 1. Januar 2024 die Wartung<br />
und Instandhaltung von Klimaanlagen<br />
und Wärmepumpen, mobilen<br />
und ortsfesten Kälteanlagen und<br />
Kühlern mit einem GWP > 2500 zu<br />
verbieten. Der im Parlament verabschiedete<br />
Vorschlag verbietet darüber<br />
hinaus ab 2030 die Wartung<br />
und Instandhaltung von Anlagen<br />
mit einem GWP über 150.<br />
Das letzte Dokument des Europäischen-Rates<br />
relativierte diverse<br />
Verbote wieder etwas. Trotzdem ist<br />
auch hier geplant Luft-Luft-Splitanlagen<br />
bis 12KW mit 2029 mit<br />
einem GWP von 150 zu beschränken.<br />
Für Luft-Wasser-Splitanlagen<br />
bis 12 KW kommt diese Beschränkung<br />
bereits 2027. 2033 soll diese<br />
GWP