Wirtschafts-News_Cyber-Sicherheitskongress-2023
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#satire<br />
(von der Kunstfreiheit gedeckt)<br />
3<br />
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
haben Sie auch ein #gez Abo? Inzwischen heißt die Institution<br />
ja anders: Gebühreneinzugszentrale. Allein<br />
diese kreative Namenschöpfung barg wohl schon die<br />
Gefahr, zuweilen mit einer #mafia #organisation verwechselt<br />
zu werden.<br />
Jan Fleischhauer, Kolumnist beim Focus Magazin, sagt,<br />
#böhmermann sei Grund genug, den Rundfunkbeitrag<br />
zu verweigern. Er stehe für alles, was bei den Öffentlich-<br />
Rechtlichen falschläuft: maximale Einseitigkeit, laxer<br />
Umgang mit journalistischen Standards und bei Fehlern<br />
ein Höchstmaß an Arroganz. Falls er recht hat, mag dies<br />
auch auf die Verantwortlichen im Grimme-Institut zutreffen.<br />
Die haben nämlich den #fernsehclown für den<br />
Dreck, den er in unterschiedlichste Richtungen schleudert,<br />
auch in diesem Jahr wieder mit dem renommiertesten<br />
Medienpreis Deutschlands gehuldigt.<br />
#dreckschleuder<br />
„Eigene Rechercheleistungen und für ein größeres Publikum<br />
satirisch aufbereitete Informationen, die sonst<br />
nur ein Fachpublikum erreicht hätten“, seien zum Markenzeichen<br />
von „ZDF Magazin Royale“ geworden, begründete<br />
die Jury ihre Entscheidung. Und auch nach der<br />
jüngsten Blamage des narzisstischen Fernsehstars steht<br />
man im Grimme-Institut weiter hinter ihm.<br />
„Eigene Rechercheleistungen“ - was die wert sind und<br />
welchen Schaden sie anrichten können, wissen wir<br />
spätestens nachdem die Bundesinnenministerin<br />
#nancyfaeser unlängst ihren Irrtum eingestehen musste.<br />
Aufgrund der Vorwürfe, die am 7. Oktober 2022 im<br />
„ZDF Magazin Royale“ gegen den damaligen Präsidenten<br />
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik<br />
(BSI) Arne Schönbohm vorgebracht wurden,<br />
hatte sie als zuständige Dienstherrin dem Behördenchef<br />
kurzerhand die Weiterführung seiner Amtsgeschäfte<br />
untersagt. Auch nachdem sich die Anschuldigungen<br />
inzwischen als völlig haltlos erwiesen haben,<br />
sieht die Ministerin keinen Anlass für eine persönliche<br />
Entschuldigung und verweigert Schönbohm die öffentliche<br />
Rehabilitierung. #arroganzdermacht<br />
Das Verhalten der Ministerin ist skandalös, Böhmermanns<br />
Machenschaften ekelerregend. Dennoch bewundere ich<br />
seine Talente. Auch sein Mut! Er traut sich was. Außerdem<br />
weiß er genau, was #reichweite bringt. Ich erinnere<br />
mich noch an sein „Schmähgedicht“. Schlimme<br />
Dinge, die er da gesagt hat. Habe er nicht gesagt, sagt<br />
er, sagen auch Kulturkritiker. Und außerdem stünde ja<br />
„Satire“ drüber. Es sei sogar Satire von Satire von Satire.<br />
Oder so ähnlich. Alles von der Kunstfreiheit gedeckt.<br />
Darüber hinaus habe er ja gerade gesagt, was er NICHT<br />
gesagt habe, #ziegenficker zum Beispiel.<br />
Der Anwalt von Schönbohm, Professor Dr. Christian<br />
Winterhoff, will einen Vorwand seitens der Ministerin<br />
nicht ausschließen, er vermutet, dass „vorrangig politische<br />
Motive für die Absetzung von Herrn Schönbohm ausschlaggebend<br />
waren“. Und wer weiß, vielleicht war das<br />
mit dem Rufmord ja noch viel krasser: eine Art<br />
#auftragsmord, meine ich. An dieser Spekulation wird<br />
nichts dran sein, was allerdings kein Hindernis sein<br />
müsste, das Gerücht zu streuen. Mal sehen, vielleicht<br />
bringen wir in der nächsten Ausgabe unseres Magazins<br />
eine fantasievoll illustrierte Satire-Strecke – rechtzeitig<br />
zur heißen Phase im hessischen Wahlkampf. Über den<br />
Titel ließen wir unsere Leser per Online-Abstimmung<br />
entscheiden:<br />
Böhmi und die Domina versus Nancy und ihr Fernsehclown.<br />
Vorher würde ich allerdings juristischen Rat einholen,<br />
ob dies tatsächlich durch die Kunstfreiheit gedeckt<br />
wäre.<br />
Seriösere Gedanken zum Thema finden Sie im Beitrag<br />
von Professor Dr. Christian Winterhoff. Er sagt, verloren<br />
habe auch der Rechtsstaat. „Seine Aufgabe, die Politik<br />
zu begrenzen und die Rechte des Bürgers zu schützen,<br />
konnte das Recht in diesem Fall leider nicht erfüllen.“<br />
– Blättern Sie zu Seite 17, in direktem Anschluss an den<br />
Sonderteil zum <strong>Cyber</strong>-<strong>Sicherheitskongress</strong> in Ingelheim.<br />
Ich freue mich, Sie auf genanntem Kongress zu sehen<br />
und wünsche Ihnen eine inspirierende Lektüre,<br />
Ihr<br />
Stefan Kühn