Machbarkeitsstudie - beim SPD-Ortsverein Schwentinental
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<strong>Machbarkeitsstudie</strong> zur Errichtung einer wettkampfgerechten<br />
Sporthalle mit multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten<br />
in der Stadt <strong>Schwentinental</strong><br />
Abbildung 49: Vertragsmodelle zur Übernahme einer kommunalen Sportstätte<br />
durch einen Sportverein.<br />
Quelle: eigene Darstellung, 2008<br />
Kapitel V<br />
Es gibt generell drei Grundformen, in denen eine Übernahme einer kommunalen Sportstätte<br />
durch einen Verein umgesetzt wird (vgl. Abbildung 49). Der erste Fall ist ein einfacher Mietvertrag.<br />
Ein Verein mietet analog zu einem Mietvertrag für Wohnungen eine Sportstätte gegen<br />
Entgelt an. Er geht keinerlei weitere Verpflichtungen ein als einen sachgemäßen und<br />
Wert erhaltenden Umgang mit der Mietsache. Im zweiten Fall handelt es sich um eine Nutzungsüberlassung<br />
auf Basis eines Nutzungsvertrages. Hierbei wird unterschieden zwischen<br />
einer Nutzungsüberlassung mit oder ohne bauliche Unterhaltungspflicht oder aber zwischen<br />
einer dauerhaften und einer temporären Nutzungsüberlassung. Die dritte Variante ist diejenige,<br />
die dem Verein am meisten Verantwortung überträgt, aber auch am meisten Freiheit<br />
gewährt. Dies geschieht entweder über einen Pachtvertrag oder einen Erbbaurechtsvertrag.<br />
Nachfolgend werden die beiden wichtigsten für den vorliegenden Fall infrage kommenden<br />
Modelle anhand konkreter Beispiele vorgestellt.<br />
3.1 Nutzungsvertrag<br />
Als Beispiel für die Überlassung einer Sportstätte im Rahmen eines Nutzungsvertrages soll<br />
hier die Vereinbarung zwischen der Stadt Rüsselsheim und der SKG Bauschheim e.V. angeführt<br />
werden.<br />
Es handelt sich hierbei um einen Nutzungsvertrag ohne bauliche Unterhaltungsverpflichtung<br />
zwischen der Stadt Rüsselsheim (59.300 Einwohner) und der SKG Bauschheim e.V. (1.550<br />
Mitglieder). Die Betriebsübernahme erfolgte im Jahr 2005. Das übernommene Objekt ist eine<br />
Großsporthalle (Baujahr 1995) mit Solarenergienutzung und Wasserrückgewinnung.<br />
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