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Machbarkeitsstudie - beim SPD-Ortsverein Schwentinental

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<strong>Machbarkeitsstudie</strong> zur Errichtung einer wettkampfgerechten<br />

Sporthalle mit multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten<br />

in der Stadt <strong>Schwentinental</strong><br />

Kapitel IV<br />

Standortnummer 7 „Südlicher Bereich des gemeinsamen Gewerbegebietes Klausdorf/Raisdorf<br />

am Oppendorfer Weg“:<br />

Das Gebiet liegt am nördlichen Ende des ortsteilübergreifenden Gewerbegebietes nördlich<br />

der B 76, östlich grenzt die Wohnbebauung des Ortsteils Raisdorf an. Im Norden schließt das<br />

Landschaftsschutzgebiet an. Die Fläche selbst ist im FNP-Entwurf Raisdorf von 2005 als Eignungsfläche<br />

für die Innenentwicklung (Bestandsverdichtung) dargestellt. In der Begründung<br />

werden 9.000 m² bebaubare Fläche aufgelistet, die für 12-14 Einzel- und Doppelhäuser ausreichen.<br />

Der Landschaftsplan der Gemeinde Raisdorf stellt für Standort 7 landwirtschaftliche<br />

Fläche, Acker- und Intensivgrünlandnutzung dar, der Entwurf des Flächennutzungsplanes<br />

Fläche für die Landwirtschaft.<br />

Abbildung 40: Gebiet Oppendorfer Weg.<br />

Quelle: eigenes Foto, 2008<br />

Planerische und verkehrliche Bewertung: Die unbebaute Fläche eignet sich für eine städtebauliche<br />

Arrondierung, da sie zwischen Gewerbe- und Wohngebiet eine funktionale und bauliche<br />

Verbindung herstellen kann. Der Standort ist im neuen Stadtgefüge zentral gelegen,<br />

aber nur über Wohnwege erschlossen. Der Oppendorfer Weg bildet die nördliche Abgrenzung,<br />

hinter dem sich das Landschaftsschutzgebiet Schwentinetal anschließt. Die Erschließung<br />

ist zurzeit nicht in ausreichendem Maße gesichert, ein Neubau bzw. Ausbau bestehender<br />

Straßen wäre erforderlich. Die Anlieger der entsprechenden Zufahrtsstraßen Oppendorfer<br />

und Ritzebecker Weg wären einer erhöhten verkehrlichen Belastung ausgesetzt.<br />

Die Bewertung zeigt, dass das Areal sich in erster Linie als Ergänzungs- und Erweiterungsfläche<br />

für das westlich anschließende Wohngebiet, unter Umständen auch für das Gewerbegebiet<br />

eignet.<br />

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