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Machbarkeitsstudie - beim SPD-Ortsverein Schwentinental

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<strong>Machbarkeitsstudie</strong> zur Errichtung einer wettkampfgerechten<br />

Sporthalle mit multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten<br />

in der Stadt <strong>Schwentinental</strong><br />

Abbildung 25 und 26: Plenum während des zweiten Workshops.<br />

Quelle: eigene Fotos, 2008<br />

Kapitel IV<br />

Frühzeitig schied in diesem Abwägungsprozess das Konzept 1 „Umorganisation“ aus, da un-<br />

ter allen Beteiligten Konsens darüber bestand, dass dieses die vordringlichen Probleme, vor<br />

denen der Sport in <strong>Schwentinental</strong> steht, nicht lösen würde, da es nicht zu einem Ausbau der<br />

Sportinfrastruktur <strong>Schwentinental</strong>s käme. Weiterhin wurde das Konzept 2 „Um- und Erweite-<br />

rungsbau am Aubrook“ nicht weiter verfolgt, da es hierfür bereits in der Vergangenheit Planungen<br />

gegeben hat, die aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht umgesetzt wurden<br />

(vgl. hierzu das Protokoll des zweiten Workshops im Anhang).<br />

Abbildung 27 und 28: Arbeitsgruppen während des zweiten Workshops.<br />

Quelle: eigene Fotos, 2008<br />

Als Ergebnis der weiteren Workshoparbeit kamen zwei Arbeitsgruppen, die das Für und Wider<br />

der beiden übrigen Konzepte diskutierten, unabhängig voneinander zu ähnlichen Ergebnissen.<br />

Es wird demnach ein Modell favorisiert, wonach eine Wettkampfsporthalle an einem<br />

zentralen Standort entstehen soll, die einerseits stufenweise zu einem Sport- und Gesundheitszentrum<br />

ausgebaut werden kann und andererseits in die zukünftige Stadtentwicklung<br />

<strong>Schwentinental</strong>s eingebettet werden muss.<br />

Als Standort hierfür wurde mit der Fläche „Lustiger Bruder“ ein in der Mitte der Stadt, an der<br />

ehemaligen Grenze zwischen den beiden Ortsteilen Klausdorf und Raisdorf gelegenes Areal<br />

favorisiert, das alle Kriterien der genannten Konzeption „Eine neue Sporthalle als Kern eines<br />

neuen Stadtteils“ erfüllt, aber auch die modulare Konzeption eines Sport- und Gesundheitszentrums<br />

zulässt.<br />

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