Machbarkeitsstudie - beim SPD-Ortsverein Schwentinental
Machbarkeitsstudie - beim SPD-Ortsverein Schwentinental Machbarkeitsstudie - beim SPD-Ortsverein Schwentinental
Ort: Sportstätte(n) Eigentumsverhältnisse Kommune Rechtsgrundlage, Vertragskategorie betrieben von: RÜSSELSHEIM (Hessen / größte Stadt des Kreises Groß-Gerau im Rhein-Main-Gebiet, gelegen im Dreieck Frankfurt- Mainz-Darmstadt, 59.300 Einwohner) / 53 SPORTVEREINE Stadtteil BAUSCHHEIM (südwestlich des Stadtzentrums, 5.788 Einwohner) SPORTHALLE BAUSCHHEIM Niedrigenergiegroßsporthalle (Baujahr 1995) mit Solarnutzung und Wasserrückgewinnung SKG Bauschheim (1.550 Mitglieder) 8 Sparten (Turnen-Fitness & Gesundheit, Musikzug, Radsport, Wandern, Tischtennis, Gesang, Handball, Fussball) Nutungsvertrag (unentgeltliche, eigenverantwortliche Nutzung) Vertragsbedingungen Nutzungsvertrag regelt Betriebsübernahme durch SKG Bauschheim ab 2005 Vertrag auf unbestimmte Zeit (Kündigungsfrist 12 Monate) Kündigung durch Verein nach 6 Monaten möglich, falls unvorhersehbare Zustände eintreten, die die Fortsetzung des Ver- tragsverhältnisses für den Verein unzumutbar machen; fristlose Kündigung bei Nichteinhaltung der Kostenübernahme durch die Kommune Rüsselsheim. Fristlose Kündigung durch die Kommune, wenn der Verein seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt bzw. der Verein sich auflöst oder über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Recht und Pflichten Übernahme des Hallenbetriebs (§3) Rückgabe der Halle nach Vertragsende in Ursprungszustand (ausgenommen genehmigten baulichen Veränderungen) Verein Kommune Hausmeisterdienst, Hallenzeitenvergabe, Reinigung und Pflege, Reparatur- und Sanierungsarbeiten bis 1000€ jähr- lich (bis 100€ pro Einzelfall), Betriebskosten (Strom, Was- ser, Heizung, Abfall), Verkehrssicherungspflicht (exklusive Eigentümer Übernahme der baulichen Unterhaltung und Wartung der haustechnischen Anlagen, Versicherung der Sporthalle einschließlich des Inventars (Feuer, Sturm, Leitungswas-
Gründe für Kooperation/ Über- nahme Zufriedenheit/ Alternativen Beurteilung hinsichtlich… angrenzende Sportanlagen, Parkplätze und Wege) Haftungsübernahme (für Mitglieder, Bedienstete, Besucher und Fremdnutzer) und damit verbundene Haftpflichtversi- cherung Gewährleistet Nutzung durch Bogensportverein, Schulen, Kitas und die Stadt Rüsselsheim Recht der Vermarktung durch Anbringen von Werbung oder Vermietung an Fremdnutzer Bauliche Veränderungen bedürfen der schriftlichen Zu- stimmung durch die Stadt (§4) Abgabe von 50% der erzielten Gewinne an die Stadt Befürchtung der Fremdübernahme (anderer Verein / priva- ter Träger) und daraus entstehenden Nachteilen für den Verein (Benachteiligung bei Hallenzeiten, Verschlechterung des Hallenzustandes, Wegfall von Werbeeinnahmen) Vorteile der Übernahme : Priorität bei Hallenvergabe, keine Hallenmiete, weitere gastronomische Nutzung, Werbein- nahmen, Planungssicherheit, (bauliche) Anpassung der Halle Bedürfnisse des Vereins hohe Zufriedenheit mit der Lösung (Beurteilung nach 36 Monaten Betrieb) serschäden, Einbruch, Diebstahl, Glasbruch) Pauschalbetriebskostenzuschuss 56.000€ p.A. Zuschuss für laufende Kosten 14.025€ (vierteljährlich) Gesamtzuschuss 112.200€ p.A. (§11) Nutzungsentgelt 55,63€ / Stunde für Rüsselsheimer Sport- vereine, Kitas und Schulen bzw. 26,75€ (Zeitraum 01. Mai – 30. September) 2.150€ Nutzungsentgelt für Clubraumnutzung durch Bo- gensportverein Rüsselsheim Kommune muss bei längerandauernden baulichen Maß- nahmen eine Ausweichhalle zur Verfügung stellen. Recht auf Eigennutzung nach Ankündigung, unangekündig- te Besichtigungen. Erforderliche Baumaßnahmen nach An- kündigung (Frist 4 Wochen) durchführbar Übernahme 50% der entstanden Verluste aus dem Betrieb Kosteneinsparung Annahme: kooperationsbereiter Verein (mit ca. 70% der Hallenzeit Hauptnutzer) attraktive Halle (Niedrigenergiebauweise) in gutem Zustand hohe Zufriedenheit mit der Arbeit des Vereins und den er- zielten Einsparungen
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RÜSSELSHEIM (Hessen / größte Stadt des Kreises Groß-Gerau im Rhein-Main-Gebiet, gelegen im Dreieck Frankfurt-<br />
Mainz-Darmstadt, 59.300 Einwohner) / 53 SPORTVEREINE<br />
Stadtteil BAUSCHHEIM (südwestlich des Stadtzentrums, 5.788 Einwohner)<br />
SPORTHALLE BAUSCHHEIM<br />
Niedrigenergiegroßsporthalle (Baujahr 1995) mit Solarnutzung und Wasserrückgewinnung<br />
SKG Bauschheim (1.550 Mitglieder)<br />
8 Sparten (Turnen-Fitness & Gesundheit, Musikzug, Radsport, Wandern, Tischtennis, Gesang, Handball, Fussball)<br />
Nutungsvertrag (unentgeltliche, eigenverantwortliche Nutzung)<br />
Vertragsbedingungen Nutzungsvertrag regelt Betriebsübernahme durch SKG Bauschheim ab 2005<br />
Vertrag auf unbestimmte Zeit (Kündigungsfrist 12 Monate)<br />
Kündigung durch Verein nach 6 Monaten möglich, falls unvorhersehbare Zustände eintreten, die die Fortsetzung des Ver-<br />
tragsverhältnisses für den Verein unzumutbar machen; fristlose Kündigung bei Nichteinhaltung der Kostenübernahme durch<br />
die Kommune Rüsselsheim.<br />
Fristlose Kündigung durch die Kommune, wenn der Verein seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt bzw. der<br />
Verein sich auflöst oder über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.<br />
Recht und Pflichten Übernahme des Hallenbetriebs (§3)<br />
Rückgabe der Halle nach Vertragsende in Ursprungszustand (ausgenommen genehmigten baulichen Veränderungen)<br />
Verein Kommune<br />
Hausmeisterdienst, Hallenzeitenvergabe, Reinigung und<br />
Pflege, Reparatur- und Sanierungsarbeiten bis 1000€ jähr-<br />
lich (bis 100€ pro Einzelfall), Betriebskosten (Strom, Was-<br />
ser, Heizung, Abfall), Verkehrssicherungspflicht (exklusive<br />
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