Machbarkeitsstudie - beim SPD-Ortsverein Schwentinental

Machbarkeitsstudie - beim SPD-Ortsverein Schwentinental Machbarkeitsstudie - beim SPD-Ortsverein Schwentinental

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28.12.2012 Aufrufe

Bezeichnung Lage im Stadtgebiet 4. „Neu Paradies“ 5. „Neuland“ Die als Pferdekoppel genutzte Fläche nördlich der Preetzer Chaussee ist eingefasst zwischen dem östlich beginnenden Gewerbegebiet und dem sich westlich anschließenden Mischgebiet. Direkt daran folgen auf westlicher Seite die Wohngebiete des Ortsteils Klausdorf. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche befindet sich zwischen dem Wasserwerks- und Ritzebeker Weg Eigentumsver- Größe/ Enthältnisse und wicklungs- und Darstellungen derzeitige Nut- Erweiterungspo- L-Plan und FNP zung tenzial Privatbesitz landwirtschaftliche Nutzfläche Privatbesitz gesamte Fläche links und rechts des Weges ca. 34.000 m², ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten in nördliche Richtung, ausgehend von der Preetzer Chaussee. Teilweise eingeschränkteBebauungsmöglichkeit durch die Stromtrasse. ca. 80.000 m² Entwicklungsmöglich- L-Plan: landwirtschaftliche Fläche, Acker- und Intensivgrünlandnutzung FNP: Seite 128 von 134 Fläche für die Landwirtschaft L-Plan: landwirtschaftliche Fläche, Acker- und Intensivgrünland- Bewertung Erschließungsstraße neu hergestellt werden. Das Areal liegt zwischen zwei Anschlussstellen der B 76 und ist damit auch für den überregionalen Individualverkehr erreichbar. Auf der Preetzer Chaussee fahren der 300er- und der Regionalbus. Fazit: geeignet Städtebaulich: Durch die Gemeindezusammenlegung ist Neu Paradies zu einem zentralen Ort geworden, der zwischen Gewerbe- und Wohngebiet einer Aufwertung bedarf. Der Standort muss in Zusammenhang mit der Fläche „Lustiger Bruder“ gesehen und geplant werden und eignet sich vor allem zur Sicherstellung einer Nord-Süd-Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr. Verkehrlich: Der Bereich ist zentral gelegen und durch die Preetzer Chaussee gut angebunden, auf der auch der 300er Bus und die Regionalbuslinie verkehrt. Fazit: geeignet Städtebaulich: Das Gelände Neuland kann aufgrund seines Schutzstatus nicht mittelbar entwickelt werden. Eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet erscheint nur lang-

Bezeichnung Lage im Stadtgebiet 6. Nördlicher Bereich am gemeinsamen Gewerbegebiet Klausdorf/Raisdorf zwischen Ritzebeker Weg und Klausdorfer Straße Eigentumsver- Größe/ Enthältnisse und wicklungs- und Darstellungen derzeitige Nut- Erweiterungspo- L-Plan und FNP zung tenzial sowie dem Bach Ritzebek ein Eigentümer? keit vom Ritzebecker Weg in nördliche Richtung eingeschränkt.Voraussetzung ist die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet. Bei der Fläche handelt es sich um ein ungenutztes Grundstück am ortsteilübergreifendenGewerbegebiet nördlich der B 76. Im Norden schließt sich das Landschaftsschutzgebiet Schwentinetal an. Privatbesitz ca. 15.000 m² , keine Erweiterungsmöglichkeitenvorhanden. nutzung Seite 129 von 134 FNP: Fläche für die Landwirtschaft Der Standort liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet Schwentinetal. L-Plan: Landwirtschaftliche Fläche, Acker- und Intensivgrünlandnutzung FNP: Fläche für die Landwirtschaft Bewertung fristig möglich im Zusammenhang mit einer klaren Entwicklungsstrategie der Stadt für ein Zentrum, das zu Teilen auf diesem Areal verwirklicht werden könnte. Verkehrlich: Die Erschließung ist für die zu prüfende Maßnahme nicht gesichert, ein Neubau bzw. Ausbau bestehender Straßen wäre erforderlich. Die Anlieger der entsprechenden Zufahrtsstraßen Oppendorfer und Ritzebeker Weg wären einer erhöhten verkehrlichen Belastung ausgesetzt. In direkter Umgebung befindet sich keine Bushaltestelle, die Buslinie 300 bzw. der Regionalbus verkehren in ca. 500 m Entfernung. Fazit: bedingt geeignet Städtebaulich: Das Areal an der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet liegt zwar geografisch in der Mitte der beiden zusammengelegten Gemeinden, seine städtische Funktion wird aber eher im Bereich Gewerbeergänzungsfläche gesehen. Zudem ist das Areal für eine perspektivische Hallenmodulplanung zu klein. Verkehrlich: Die Erschließung ist zurzeit nicht in ausreichendem Maße gesichert, ein Neubau bzw. Ausbau bestehender Straßen wäre erforderlich. Die Anlieger der entsprechenden Zufahrtsstraßen Oppendorfer und Ritzebeker Weg wären einer erhöhten ver-

Bezeichnung Lage im Stadtgebiet<br />

6.<br />

Nördlicher Bereich<br />

am gemeinsamen<br />

Gewerbegebiet<br />

Klausdorf/Raisdorf<br />

zwischen<br />

Ritzebeker Weg<br />

und Klausdorfer<br />

Straße<br />

Eigentumsver- Größe/ Enthältnisse<br />

und wicklungs- und<br />

Darstellungen<br />

derzeitige Nut- Erweiterungspo- L-Plan und FNP<br />

zung<br />

tenzial<br />

sowie dem Bach Ritzebek ein Eigentümer? keit vom Ritzebecker<br />

Weg in nördliche<br />

Richtung eingeschränkt.Voraussetzung<br />

ist die Entlassung<br />

aus dem Landschaftsschutzgebiet.<br />

Bei der Fläche handelt es<br />

sich um ein ungenutztes<br />

Grundstück am ortsteilübergreifendenGewerbegebiet<br />

nördlich der B 76. Im<br />

Norden schließt sich das<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

Schwentinetal an.<br />

Privatbesitz<br />

ca. 15.000 m² ,<br />

keine Erweiterungsmöglichkeitenvorhanden.<br />

nutzung<br />

Seite 129 von 134<br />

FNP:<br />

Fläche für die Landwirtschaft<br />

Der Standort liegt vollständig<br />

im Landschaftsschutzgebiet<br />

Schwentinetal.<br />

L-Plan:<br />

Landwirtschaftliche Fläche,<br />

Acker- und Intensivgrünlandnutzung<br />

FNP:<br />

Fläche für die Landwirtschaft<br />

Bewertung<br />

fristig möglich im Zusammenhang mit einer<br />

klaren Entwicklungsstrategie der Stadt für ein<br />

Zentrum, das zu Teilen auf diesem Areal verwirklicht<br />

werden könnte.<br />

Verkehrlich: Die Erschließung ist für die zu<br />

prüfende Maßnahme nicht gesichert, ein Neubau<br />

bzw. Ausbau bestehender Straßen wäre<br />

erforderlich. Die Anlieger der entsprechenden<br />

Zufahrtsstraßen Oppendorfer und Ritzebeker<br />

Weg wären einer erhöhten verkehrlichen Belastung<br />

ausgesetzt. In direkter Umgebung<br />

befindet sich keine Bushaltestelle, die Buslinie<br />

300 bzw. der Regionalbus verkehren in ca.<br />

500 m Entfernung.<br />

Fazit: bedingt geeignet<br />

Städtebaulich: Das Areal an der Grenze zum<br />

Landschaftsschutzgebiet liegt zwar geografisch<br />

in der Mitte der beiden zusammengelegten<br />

Gemeinden, seine städtische Funktion wird<br />

aber eher im Bereich Gewerbeergänzungsfläche<br />

gesehen. Zudem ist das Areal für eine<br />

perspektivische Hallenmodulplanung zu klein.<br />

Verkehrlich: Die Erschließung ist zurzeit<br />

nicht in ausreichendem Maße gesichert, ein<br />

Neubau bzw. Ausbau bestehender Straßen<br />

wäre erforderlich. Die Anlieger der entsprechenden<br />

Zufahrtsstraßen Oppendorfer und<br />

Ritzebeker Weg wären einer erhöhten ver-

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