Machbarkeitsstudie - beim SPD-Ortsverein Schwentinental
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<strong>Machbarkeitsstudie</strong> zur Errichtung einer wettkampfgerechten<br />
Sporthalle mit multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten<br />
in der Stadt <strong>Schwentinental</strong><br />
Einnahmen und Effizienzgewinne<br />
Die Kommune verzeichnet folgende Einnahmen und Effizienzgewinne:<br />
Kapitel V<br />
• Reduktion des jährlichen Defizits um ca. 55 % 18 (Defizit 1998: 350.000 Euro; Defi-<br />
zit 2007: 158.000 Euro; Differenz: 192.000 Euro).<br />
Der Verein verzeichnet folgende Einnahmen und Effizienzgewinne:<br />
• keine Mehrkosten für den VfL Sindelfingen,<br />
• Betriebskosten des Betreibervereins werden vollständig gedeckt durch kommunalen<br />
Zuschuss und Einnahmen aus Hallenbetrieb (Einnahmen seit 1999 fast verdoppelt).<br />
Bewertung durch die Vertragsparteien<br />
Bewertung der Vereinbarung durch die Kommune:<br />
• hohe Einsparungen,<br />
• Imagegewinn („Aushängeschild“),<br />
• gute Kontrolle.<br />
Bewertung der Vereinbarung durch den Verein:<br />
• besseres Hallenmanagement, dadurch stärkere Nutzung für den Sport des VfL<br />
Sindelfingen (vorher stark kommerzielle Ausrichtung durch Betriebsgesellschaft),<br />
• reibungsloser Sportbetrieb,<br />
• keinerlei Mehrkosten für den VfL Sindelfingen e.V.<br />
Als Worst-Practice-Beispiel dafür, welche Gefahren die Übernahme einer Sportstätte durch<br />
einen Pachtvertrag speziell für einen Verein birgt, wird auf das Beispiel aus der Gemeinde<br />
Egelsbach in Hessen verwiesen. Die Gemeinde Egelsbach liegt im Landkreis Offenbach. Die<br />
knapp 10.000 Einwohner sind in zwölf örtlichen Sportvereinen organisiert. Der größte ist die<br />
SG Egelsbach 1874 e. V. mit ca. 2.500 Mitgliedern. Dieser Verein bietet überwiegend klassischen<br />
Vereinssport an.<br />
Es wurde im Jahr 2005 ein Pachtvertrag zur Betriebsübernahme einer Drei-Feld-Sporthalle<br />
aus dem Jahr 1975 zwischen der Gemeinde und dem Sportverein geschlossen.<br />
Vertragsinhalte<br />
Der Verein (hier: Betreiberverein) hat folgende Rechte und Pflichten:<br />
• organisiert Hallenaufsicht und Hallenwart,<br />
• betreibt Hallenmanagement und übernimmt Bewirtschaftungskosten,<br />
• Recht an Vermarktung und Vermietung der Halle.<br />
18 Zeitraum 1998 bis 2007<br />
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