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Machbarkeitsstudie - beim SPD-Ortsverein Schwentinental

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<strong>Machbarkeitsstudie</strong> zur Errichtung einer wettkampfgerechten<br />

Sporthalle mit multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten<br />

in der Stadt <strong>Schwentinental</strong><br />

Einnahmen und Effizienzgewinne<br />

Die Kommune verzeichnet folgende Einnahmen und Effizienzgewinne:<br />

Kapitel V<br />

• Reduktion des jährlichen Defizits um ca. 55 % 18 (Defizit 1998: 350.000 Euro; Defi-<br />

zit 2007: 158.000 Euro; Differenz: 192.000 Euro).<br />

Der Verein verzeichnet folgende Einnahmen und Effizienzgewinne:<br />

• keine Mehrkosten für den VfL Sindelfingen,<br />

• Betriebskosten des Betreibervereins werden vollständig gedeckt durch kommunalen<br />

Zuschuss und Einnahmen aus Hallenbetrieb (Einnahmen seit 1999 fast verdoppelt).<br />

Bewertung durch die Vertragsparteien<br />

Bewertung der Vereinbarung durch die Kommune:<br />

• hohe Einsparungen,<br />

• Imagegewinn („Aushängeschild“),<br />

• gute Kontrolle.<br />

Bewertung der Vereinbarung durch den Verein:<br />

• besseres Hallenmanagement, dadurch stärkere Nutzung für den Sport des VfL<br />

Sindelfingen (vorher stark kommerzielle Ausrichtung durch Betriebsgesellschaft),<br />

• reibungsloser Sportbetrieb,<br />

• keinerlei Mehrkosten für den VfL Sindelfingen e.V.<br />

Als Worst-Practice-Beispiel dafür, welche Gefahren die Übernahme einer Sportstätte durch<br />

einen Pachtvertrag speziell für einen Verein birgt, wird auf das Beispiel aus der Gemeinde<br />

Egelsbach in Hessen verwiesen. Die Gemeinde Egelsbach liegt im Landkreis Offenbach. Die<br />

knapp 10.000 Einwohner sind in zwölf örtlichen Sportvereinen organisiert. Der größte ist die<br />

SG Egelsbach 1874 e. V. mit ca. 2.500 Mitgliedern. Dieser Verein bietet überwiegend klassischen<br />

Vereinssport an.<br />

Es wurde im Jahr 2005 ein Pachtvertrag zur Betriebsübernahme einer Drei-Feld-Sporthalle<br />

aus dem Jahr 1975 zwischen der Gemeinde und dem Sportverein geschlossen.<br />

Vertragsinhalte<br />

Der Verein (hier: Betreiberverein) hat folgende Rechte und Pflichten:<br />

• organisiert Hallenaufsicht und Hallenwart,<br />

• betreibt Hallenmanagement und übernimmt Bewirtschaftungskosten,<br />

• Recht an Vermarktung und Vermietung der Halle.<br />

18 Zeitraum 1998 bis 2007<br />

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