Kölner Stadtteilliebe Sommer 2023
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56 Koelner-StadtteilLiebe.de<br />
Erben und Verschenken<br />
Rechtzeitige Planung sichert steuerschonenden Vermögensübergang<br />
Darüber sollte einmal nachgedacht werden. Zwar scheuen sich viele Menschen vor einer frühzeitigen Übertragung<br />
ihres Vermögens auf die nächste Generation, obwohl es steuerlich häufig sinnvoll ist. Besser sollte man es noch zu<br />
Lebzeiten tun, denn durch diverse Freibeträge, die alle zehn Jahre neu gewährt werden, lässt sich der Erbschaft- und<br />
Schenkungssteuerzugriff vermeiden oder senken. So dürfen sich z.B. Eheleute alle zehn Jahre 500.000 € steuerfrei<br />
schenken und ihr Kind kann sogar 400.000 € von jedem Elternteil steuerfrei erhalten. Bei einer Unternehmensnachfolge<br />
kann sogar eine Versorgungsleistung in Form von einer lebenslange Leibrente abgesichert werden. Bei Immobilien,<br />
die zu Lebzeiten verschenkt werden, kann der sogenannte Nießbrauchsrecht vorbehalten werden. Dadurch<br />
kann die Immobilie weiter genutzt oder vermieten werden und die Mieteinnahmen natürlich in die Tasche des Vererbenden<br />
gehen.<br />
Aber auch der Erbe kann die Nachlassimmobilie selbst für mindestens zehn Jahre nach der Erbschaft bewohnen<br />
und es fällt keine Erbschaftsteuer an. Wird ein Erbe ausgeschlagen, das ist unter Umständen vorteilhaft und nicht<br />
nur dann, wenn das Erbe aus Schulden besteht, sondern auch dann, wenn es sehr hoch ist. Ehegatten die z.B.<br />
zugunsten der gemeinsamen Kinder das Erbe nicht antreten und den Anspruch weiter geben, verteilen das Erbe<br />
auf mehrere Personen, die Freibeträge nutzen können und somit steuerlich oft besser dastehen. Erben sollte man<br />
planen, um alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, darum ist professioneller Rat empfehlenswert. Vor<br />
allem bei Immobilien und Betrieben sollten Sie den Steuerberater ihres Vertrauens in die Überlegungen einbeziehen.<br />
Verwaltung ist Vertrauensache<br />
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<strong>Kölner</strong> Süden<br />
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von Immobilien GmbH<br />
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Telefon: 02 21 / 9 35 56 50<br />
Telefax: 02 21 / 39 59 70<br />
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Guido Kühn<br />
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Tel. +49 172 - 257 98 62<br />
(auch am Wochenende erreichbar)<br />
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