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Kölner Stadtteilliebe Sommer 2023

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56 Koelner-StadtteilLiebe.de<br />

Erben und Verschenken<br />

Rechtzeitige Planung sichert steuerschonenden Vermögensübergang<br />

Darüber sollte einmal nachgedacht werden. Zwar scheuen sich viele Menschen vor einer frühzeitigen Übertragung<br />

ihres Vermögens auf die nächste Generation, obwohl es steuerlich häufig sinnvoll ist. Besser sollte man es noch zu<br />

Lebzeiten tun, denn durch diverse Freibeträge, die alle zehn Jahre neu gewährt werden, lässt sich der Erbschaft- und<br />

Schenkungssteuerzugriff vermeiden oder senken. So dürfen sich z.B. Eheleute alle zehn Jahre 500.000 € steuerfrei<br />

schenken und ihr Kind kann sogar 400.000 € von jedem Elternteil steuerfrei erhalten. Bei einer Unternehmensnachfolge<br />

kann sogar eine Versorgungsleistung in Form von einer lebenslange Leibrente abgesichert werden. Bei Immobilien,<br />

die zu Lebzeiten verschenkt werden, kann der sogenannte Nießbrauchsrecht vorbehalten werden. Dadurch<br />

kann die Immobilie weiter genutzt oder vermieten werden und die Mieteinnahmen natürlich in die Tasche des Vererbenden<br />

gehen.<br />

Aber auch der Erbe kann die Nachlassimmobilie selbst für mindestens zehn Jahre nach der Erbschaft bewohnen<br />

und es fällt keine Erbschaftsteuer an. Wird ein Erbe ausgeschlagen, das ist unter Umständen vorteilhaft und nicht<br />

nur dann, wenn das Erbe aus Schulden besteht, sondern auch dann, wenn es sehr hoch ist. Ehegatten die z.B.<br />

zugunsten der gemeinsamen Kinder das Erbe nicht antreten und den Anspruch weiter geben, verteilen das Erbe<br />

auf mehrere Personen, die Freibeträge nutzen können und somit steuerlich oft besser dastehen. Erben sollte man<br />

planen, um alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, darum ist professioneller Rat empfehlenswert. Vor<br />

allem bei Immobilien und Betrieben sollten Sie den Steuerberater ihres Vertrauens in die Überlegungen einbeziehen.<br />

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