Kölner Stadtteilliebe Sommer 2023

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01.06.2023 Aufrufe

52 Koelner-StadtteilLiebe.de AUTOmobilität Mobilitätsumfrage zum alltäglichen Verkehrsverhalten der Kölner Bevölkerung Interessant! Insgesamt haben mehr als 6.000 Haushalte bzw. über 11.000 Kölner bei einer Mobilitätsumfrage der Stadt mitgemacht. 36.000 Wege wurden protokolliert und die Erhebungen bestätigen, dass die Mobilitätswende in Köln weiter an Fahrt gewinnt: Inzwischen nutzen die Kölner nämlich das Auto nur noch für jeden vierten Weg (25 %). 2006 waren es noch 43%. Als Fußgänger sind 33 % unterwegs und im Radverkehr sind 25 % der Befragten aktiv. Damit wird das Fahrrad inzwischen genauso häufig genutzt wie das Auto. Der Anteil des Öffentlichen Personenverkehrs ist dagegen deutlich zurückgegangen, nur noch 17% nutzen den Bus und die Bahn. Was hoch interessant ist, es gibt einen deutlichen Unterschied im Mobilitätsverhalten in den neun Kölner Stadtbezirken. So ist die Innenstadt erwartungsgemäß der Stadtbezirk mit dem höchsten Fußverkehrsanteil (38 %). Ehrenfeld behauptet hingegen seine Position als radverkehrsaffinster Stadtbezirk: 37 Prozent aller Wege werden dort inzwischen mit dem Fahrrad zurückgelegt. Eine deutlich überdurchschnittliche Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel lässt sich in den rechtsrheinischen Stadtbezirken Kalk (24 Prozent) und Mülheim (21 Prozent) beobachten. Bei uns im Kölner Süden sind hinter der Rodenkirchener Brücke zunehmend E-Fahrräder unterwegs, auch die Lastenräder werden immer mehr. In Zollstock satteln die Menschen im wahrsten Sinne des Wortes auch um, nur im Hahnwald, in Immendorf und Godorf ist man noch gerne mit dem Auto unterwegs, denn die Anbindungen sind so unvorteilhaft, dass man dort lieber auf das Pedal statt in das Pedal tritt. Ab 2023 Förderung für Elektrofahrzeuge reduziert Um die Anschaffung der relativ teuren Elektroautos attraktiv zu machen, hat der Bund Fördermittel bereitgestellt. Ab 2023 wurden diese jedoch deutlich reduziert. Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro werden ab 2023 mit 4.500 (vorher 6.000) Euro gefördert. Fahrzeuge mit einem Preis zwischen 40.000 und 65.000 Euro werden mit 3.000 (vorher 5.000) Euro gefördert. Zu den Förderbeträgen kommt noch ein Herstelleranteil von 50 Prozent dazu. Hybridmodelle fallen aus der Förderung ab 2023 ganz heraus. Die Förderung gilt auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge mit einer maximalen Laufleistung von 15.000 km, deren erste Zulassung bei Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Wichtig: Die Richtlinie zum Umweltbonus bedeutet keinen Rechtsanspruch auf die Auszahlung. Das bedeutet: Wenn der Fördertopf leer ist, gibt es auch kein Geld mehr. Foto: pixabay REIFEN PETKOPOULOS Jetzt auch in der Wankelstraße 37 Reifen & Autoservice Petkopoulos Weißer Straße 143 - 145 50999 Köln - Rodenkirchen Telefon: 0221 - 280 74 81 info@reifen-petkopoulos.de www.reifen-petkopoulos.de HU/AU INSPEKTION REPARATUR UNFALLINSTANDSETZUNG

Koelner-StadtteilLiebe.de 53 Rechts überholen, Ohrhörer, Alkohol – was dürfen Radfahrer? Wir haben schon einmal darüber berichtet: Radfahrer haben derzeit Rückenwind. Sie sind ökologisch und politisch gewollt, dazu ist Radfahren schnell und gesund. Mit einem Motor ist es dazu noch ganz einfach und kaum belastbar. Fitte Senioren und Kinder sollten ganz oft in die Pedale treten, denn Radfahren ist im wahrsten Sinne des Wortes „in“. Manche Radfahrer schließen aber leider daraus, dass auch die Verkehrsregeln für sie nicht gelten. Das allerdings ist ein grober Irrtum und kann sogar teure Folgen haben. Wir haben die wichtigsten Punkte einmal zusammengestellt. Alkohol auf dem Rad? Das kann den Führerschein kosten. Radfahrer, die mit über 1,6 Promille erwischt werden, müssen laut Bußgeldkatalog mit drei Punkten in Flensburg, einer saftigen Geldstrafe sowie der Androhung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) rechnen. Ab 0,3 Promille kann es zu einer Strafanzeige kommen. Einfach auf der Straße fahren? Besser nicht! Einfach auf der Straße zu fahren, nur weil der Belag besser ist, geht nicht immer. Radwege und Radfahrstreifen, die mit den runden blauen Schildern mit einem Fahrrad gekennzeichnet sind, müssen benutzt werden, ansonsten droht eine Verwarnung ab 20 Euro. Nebeneinander fahren darf man, Sie dürfen nur dabei keinen anderen Verkehrsteilnehmer behindern und gar gefährden. Das bedeutet: Für Autos muss ausreichend Platz, sprich 1,50 Meter zum Überholen bleiben. Rechts an der Schlange vorbei? Auch das darf man ... zum Beispiel an einer roten Ampel dürfen Radfahrer bei genügend Platz an den wartenden Autos rechts vorbeifahren. Beim Abbiegen darf man sich vor oder hinter den Autos einordnen. Selbstverständlich dürfen auch Radfahrer nicht über rot fahren, das wird teuer, bis zu 180 Euro und einen Punkt in Flensburg kann es kosten. Der vielbeachtete Zebrastreifen ist übrigens nur zu Fuß mit dem Rad zu passieren und keine Radfahrstrecke. Wer Vorrang haben will, muss sein Rad schieben. Ohrhörer sind grundsätzlich erlaubt. Ausnahme: Man hört so laut, dass man nichts mehr von der Umgebung mitbekommt, kostet ansonsten 10 Euro. Verboten ist aber die Nutzung eines Handys wie im Auto. Wer beim Radeln telefoniert oder das Gerät nur in die Hand nimmt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Dazu ist gegenseitige Vorsicht, Rücksicht und Nachsicht zu allen übrigen Verkehrsteilnehmern eine Grundvoraussetzung. Denn wenn etwas passiert hat es oft für den Radfahrer schwere Folgen. IHR KFZ GUTACHTER IN RODENKIRCHEN UNFALLGUTACHTEN UND KOSTENVORANSCHLÄGE OLDTIMER WERTGUTACHTEN LEASING BEWERTUNGEN UND WERTERMITTLUNGEN FAHRZEUGTHERMOGRAFIE SCAN (EINMALIG IN NRW) EIGENE 3D RAHMENVERMESSUNG IM HAUS FUHRPARKSERVICES UND SCHADENMANAGEMENT KOSTENLOSE DIGITALE SCHADENEINSCHÄTZUNG (QR-CODE) WANKELSTRASSE 37 50996 KÖLN-RODENKIRCHEN WWW.FRAGDEINENGUTACHTER.DE 0221 - 39807930

Koelner-StadtteilLiebe.de 53<br />

Rechts überholen, Ohrhörer, Alkohol – was dürfen<br />

Radfahrer?<br />

Wir haben schon einmal darüber berichtet: Radfahrer haben<br />

derzeit Rückenwind. Sie sind ökologisch und politisch<br />

gewollt, dazu ist Radfahren schnell und gesund. Mit einem<br />

Motor ist es dazu noch ganz einfach und kaum belastbar.<br />

Fitte Senioren und Kinder sollten ganz oft in die Pedale treten,<br />

denn Radfahren ist im wahrsten Sinne des Wortes „in“. Manche<br />

Radfahrer schließen aber leider daraus, dass auch die<br />

Verkehrsregeln für sie nicht gelten. Das allerdings ist ein grober<br />

Irrtum und kann sogar teure Folgen haben. Wir haben<br />

die wichtigsten Punkte einmal zusammengestellt.<br />

Alkohol auf dem Rad? Das kann den Führerschein kosten.<br />

Radfahrer, die mit über 1,6 Promille erwischt werden, müssen<br />

laut Bußgeldkatalog mit drei Punkten in Flensburg, einer saftigen<br />

Geldstrafe sowie der Androhung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung<br />

(MPU) rechnen. Ab 0,3 Promille<br />

kann es zu einer Strafanzeige kommen.<br />

Einfach auf der Straße fahren? Besser nicht!<br />

Einfach auf der Straße zu fahren, nur weil der Belag besser<br />

ist, geht nicht immer. Radwege und Radfahrstreifen, die mit<br />

den runden blauen Schildern mit einem Fahrrad gekennzeichnet<br />

sind, müssen benutzt werden, ansonsten droht eine<br />

Verwarnung ab 20 Euro.<br />

Nebeneinander fahren darf man, Sie dürfen nur dabei keinen<br />

anderen Verkehrsteilnehmer behindern und gar gefährden.<br />

Das bedeutet: Für Autos muss ausreichend Platz, sprich<br />

1,50 Meter zum Überholen bleiben.<br />

Rechts an der Schlange vorbei? Auch das darf man ... zum<br />

Beispiel an einer roten Ampel dürfen Radfahrer bei genügend<br />

Platz an den wartenden Autos rechts vorbeifahren.<br />

Beim Abbiegen darf man sich vor oder hinter den Autos einordnen.<br />

Selbstverständlich dürfen auch Radfahrer nicht über<br />

rot fahren, das wird teuer, bis zu 180 Euro und einen Punkt<br />

in Flensburg kann es kosten. Der vielbeachtete Zebrastreifen<br />

ist übrigens nur zu Fuß mit dem Rad zu passieren und keine<br />

Radfahrstrecke. Wer Vorrang haben will, muss sein Rad<br />

schieben. Ohrhörer sind grundsätzlich erlaubt. Ausnahme:<br />

Man hört so laut, dass man nichts mehr von der Umgebung<br />

mitbekommt, kostet ansonsten 10 Euro. Verboten ist aber die<br />

Nutzung eines Handys wie im Auto. Wer beim Radeln telefoniert<br />

oder das Gerät nur in die Hand nimmt, muss mit einem<br />

Verwarnungsgeld rechnen.<br />

Dazu ist gegenseitige Vorsicht, Rücksicht und Nachsicht zu<br />

allen übrigen Verkehrsteilnehmern eine Grundvoraussetzung.<br />

Denn wenn etwas passiert hat es oft für den Radfahrer<br />

schwere Folgen.<br />

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FAHRZEUGTHERMOGRAFIE SCAN (EINMALIG IN NRW)<br />

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FUHRPARKSERVICES UND SCHADENMANAGEMENT<br />

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WANKELSTRASSE 37<br />

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