Protokoll vom 13. Mai 2006 - Großpetersdorf

Protokoll vom 13. Mai 2006 - Großpetersdorf Protokoll vom 13. Mai 2006 - Großpetersdorf

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N i e d e r s c h r i f t aufgenommen am Samstag, dem 13. Mai 2006, im Sitzungssaal der Marktgemeinde Großpetersdorf, Hauptstraße 36, anlässlich der zweiten ordentlichen Gemeinderatssitzung im Jahr 2006. Beginn: 10:00 Uhr. Ende: 11:25 Uhr. Anwesend: Von der Fraktion der SPÖ: Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Walter Fank, Klaudia Fritz, Klaus Huber, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, Ing. Werner Medits, Hans Mentlik, Jochen Pock, LAbg. Doris Prohaska, Josef Reicher, Martin Stumpf und Renate Wagner. Von der Fraktion der ÖVP: VBgm. Ing. Gregor Hafner, Bernd Gollatz, Mag. Werner Kamper, Günter Ruck, Günter Schieber, Josef Schmalzl, Günter Wallner, Hans-Peter Werderitsch und Stefan Zlatarits. Außerdem anwesend: Günter Philipp als Schriftführer sowie Christian Kipferling als Zuhörer. Abwesend und entschuldigt: Ing. Harald Kahr (S) und Thomas Pum (V). T a g e s o r d n u n g : 1. Kenntnisnahme der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung vom 18. März 2006 gem. § 45(6) der Bgld. Gemeindeordnung, LGBlNr. 55/2003; 2. Bestellung eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes für die Grundverkehrsbezirkskommission; 3. DKM – Nachführung von fehlenden Objekten – Vergabe der Arbeiten im Rahmen des vom Land Burgenland geförderten Projektes; 4. Finanzierungsvereinbarung mit SVG anl. Sanierung Rasenanlage; 5. Landesstraßen III. Ordnung – Übereignung an das Land Burgenland; 6. Raiffeisenplatz-Ungarnstraße – Entwidmung von öffentlichem Gut; 7. Verkauf Teilfläche Raiffeisenplatz-Ungarnstraße; 8. Finanzierung Kommunalfahrzeug; 9. Berichte der Ausschüsse; 10. Allfälliges. Die Mitglieder des Gemeinderates sind mit Ladung vom 04. Mai 2006 zu dieser Sitzung einberufen worden. Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, stellt die gesetzmäßige Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet daraufhin die Sitzung. Zu Beglaubigern des heutigen Protokolles werden die Gemeinderäte Ing. Werner Medits und Mag. Werner Kamper bestimmt. Gegen die zugestellte Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Ersuchen von Bgm. Winfried Kasper um Aussetzung von TOP 4 (da Antrag auf Zwischenfinanzierung von SVG am 11.05.2006 zurückgezogen wurde) sowie die Umreihung von. TOP 6. und 7.) wird einhellig stattgegeben. Die schriftlichen Anträge der ÖVP um Aufnahme der nachstehend angeführten Punkte auf die Tagesordnung, und zwar: 1. Kostenloser Besuch des Kindergartens und der Kinderkrippe für sozial schwache Bürger der Gemeinde Großpetersdorf;

N i e d e r s c h r i f t<br />

aufgenommen am Samstag, dem <strong>13.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2006</strong>, im Sitzungssaal der Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong>,<br />

Hauptstraße 36, anlässlich der zweiten ordentlichen Gemeinderatssitzung im Jahr <strong>2006</strong>.<br />

Beginn: 10:00 Uhr. Ende: 11:25 Uhr.<br />

Anwesend:<br />

Von der Fraktion der SPÖ: Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Walter Fank, Klaudia Fritz, Klaus<br />

Huber, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, Ing. Werner Medits, Hans Mentlik,<br />

Jochen Pock, LAbg. Doris Prohaska, Josef Reicher, Martin Stumpf und Renate Wagner.<br />

Von der Fraktion der ÖVP: VBgm. Ing. Gregor Hafner, Bernd Gollatz, Mag. Werner Kamper,<br />

Günter Ruck, Günter Schieber, Josef Schmalzl, Günter Wallner, Hans-Peter Werderitsch und Stefan<br />

Zlatarits.<br />

Außerdem anwesend: Günter Philipp als Schriftführer sowie Christian Kipferling als Zuhörer.<br />

Abwesend und entschuldigt: Ing. Harald Kahr (S) und Thomas Pum (V).<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

1. Kenntnisnahme der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 18. März <strong>2006</strong> gem.<br />

§ 45(6) der Bgld. Gemeindeordnung, LGBlNr. 55/2003;<br />

2. Bestellung eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes für die<br />

Grundverkehrsbezirkskommission;<br />

3. DKM – Nachführung von fehlenden Objekten – Vergabe der Arbeiten im Rahmen des <strong>vom</strong><br />

Land Burgenland geförderten Projektes;<br />

4. Finanzierungsvereinbarung mit SVG anl. Sanierung Rasenanlage;<br />

5. Landesstraßen III. Ordnung – Übereignung an das Land Burgenland;<br />

6. Raiffeisenplatz-Ungarnstraße – Entwidmung von öffentlichem Gut;<br />

7. Verkauf Teilfläche Raiffeisenplatz-Ungarnstraße;<br />

8. Finanzierung Kommunalfahrzeug;<br />

9. Berichte der Ausschüsse;<br />

10. Allfälliges.<br />

Die Mitglieder des Gemeinderates sind mit Ladung <strong>vom</strong> 04. <strong>Mai</strong> <strong>2006</strong> zu dieser Sitzung einberufen<br />

worden.<br />

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, stellt die gesetzmäßige<br />

Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet daraufhin die Sitzung.<br />

Zu Beglaubigern des heutigen <strong>Protokoll</strong>es werden die Gemeinderäte Ing. Werner Medits und Mag.<br />

Werner Kamper bestimmt. Gegen die zugestellte Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.<br />

Dem Ersuchen von Bgm. Winfried Kasper um Aussetzung von TOP 4 (da Antrag auf<br />

Zwischenfinanzierung von SVG am 11.05.<strong>2006</strong> zurückgezogen wurde) sowie die Umreihung von.<br />

TOP 6. und 7.) wird einhellig stattgegeben.<br />

Die schriftlichen Anträge der ÖVP um Aufnahme der nachstehend angeführten Punkte auf die<br />

Tagesordnung, und zwar:<br />

1. Kostenloser Besuch des Kindergartens und der Kinderkrippe für sozial schwache Bürger der<br />

Gemeinde <strong>Großpetersdorf</strong>;


2. Auftrag an den Bürgermeister, mindestens 2 bis 3 Angebote für energiesparende Maßnahmen bei<br />

der Straßenbeleuchtung einzuholen und<br />

3. Auftrag an den Bürgermeister, zunächst mit der BEWAG und bei erfolglosen Gesprächen<br />

spätestens Anfang Juni mit dem Verbund Verhandlungen über günstigere Tarife nicht nur für die<br />

Gemeinde, sondern auch für die Haushalte aufzunehmen<br />

werden wie folgt behandelt: Den Anträgen wird einhellig zugestimmt; die vorhin angeführten Punkte<br />

1., 2. und 3 werden nach TOP 9 behandelt. Allfälliges wird entsprechend zurückgereiht.<br />

Zu Punkt 1.)<br />

Der Inhalt der Verhandlungsschrift der vorhergegangenen öffentlichen Sitzung <strong>vom</strong> 18. März <strong>2006</strong><br />

wird mit den Stimmen der SPÖ gegen die Stimmen der ÖVP, somit mit einem Stimmenverhältnis<br />

von 14:9 mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Die ÖVP stimmt dem Inhalt der<br />

Verhandlungsschrift deshalb nicht zu, da die nachträglichen Einwendungen, die von<br />

Vizebürgermeister Ing. Gregor Hafner per e-<strong>Mai</strong>l am 11.05.<strong>2006</strong> eingebracht wurden, nicht<br />

aufgenommen worden sind.<br />

VBgm. Ing. Gregor Hafner verliest die Änderungswünsche, die wie folgt lauten:<br />

„Zu Punkt 2:<br />

Vom Bürgermeister wird auf Nachfrage von Vbgm. Gregor Hafner ausdrücklich erwähnt, dass<br />

dadurch keine Verpflichtung der Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> besteht, die Wege zu asphaltieren<br />

oder zu sanieren. - Die Haftungsfrage wird <strong>vom</strong> Bürgermeister verneint und in Folge wird<br />

festgestellt, dass die Marktgemeinde als Wegerhalter in jedem Fall die Haftung für die Wege zu<br />

übernehmen hat.<br />

Zu Punkt 5:<br />

Seitens der ÖVP Fraktion - insbesondere <strong>vom</strong> GV Hans Peter Werderitsch und Vbgm. Gregor<br />

Hafner - wird die derzeitige Situation im GIP sowie die Vorgangsweise betreffend der zuletzt<br />

erfolgten Umbaumaßnahmen als unverständlich dargelegt. Für die ÖVP kommt eine weitere<br />

Haftungsübernahme im Sinne des, <strong>vom</strong> Bürgermeister vorbereiteten Tagesordnungspunktes, ohne<br />

nähere Betrachtung der Umstände, derzeit nicht in Frage.<br />

Zu Punkt 6:<br />

Von Vbgm. Gregor Hafner wird die Vorgangsweise betreffend der Neugestaltung der<br />

<strong>Großpetersdorf</strong>er Homepage in Frage gestellt, da bei der Vollversammlung des Tourismusvereines<br />

<strong>Großpetersdorf</strong> im Herbst 2005 die Kosten für die Neugestaltung (8000 bis 10 000,-- Euro!) der<br />

Homepage <strong>vom</strong> beauftragten Unternehmen (Werbeagentur Seier) an den Bürgermeister bekannt<br />

gegeben wurde.<br />

Von Vbgm .Hafner wurde festgestellt, dass es nicht sein kann, dass der Tourismusverein die<br />

Neugestaltung beauftragt, ohne den Zahler (die Gemeinde) vorher über die Kosten zu informieren.<br />

Zu Punkt 10:<br />

Anmerkung: [Die Vergabe der Bauaufsicht an die Firma Scheiner, Peischl & Partner wurde in der<br />

GR- Sitzung nicht erwähnt und sollte daher auch nicht Inhalt des Beschlusses über die Vergabe der<br />

Straßenbauarbeiten sein -> es gibt jedoch gegen die Vergabe an die Firma Scheiner keinen<br />

Einwand!]<br />

Zu Punkt 11:<br />

Auf Antrag und Idee von GV Hans Peter Werderitsch wird vorgeschlagen, einen Kostenvergleich<br />

zwischen Leasing- und Kreditfinanzierung herzustellen und die Finanzierung neu auszuschreiben. Es<br />

wird gleichzeitig festgestellt dass eine Kreditfinanzierung nicht Maastrich schädlich ist.


Zu Punkt 12:<br />

... Der Bürgermeister nimmt ohne weitere Stellungnahme den Inhalt der Verhandlungsschrift des<br />

Prüfungsausschusses zur Kenntnis. Der Gemeinderat diskutiert vor allem den Punkt über die<br />

Einsatzstunden der Kommunalfahrzeuge heftig, wobei seitens der ÖVP betont wird, dass auf Grund<br />

der wenigen Einsatzstunden über die Jahre hinweg, durch Auslagerung vieler Arbeiten günstiger<br />

gearbeitet werden könnte.<br />

Zu Punkt 17:<br />

Der Antrag des Bürgermeisters bei diesem Tagesordnungspunktes lautete auf Erhöhung des<br />

Heizkostenzuschusses um 30 Euro; auf Vorschlag von GV Hans Peter Werderitsch wurde eine<br />

Einigung des zusätzlichen Heizkostenzuschusses auf 50 Euro getroffen.<br />

Zu Punkt 10 fehlt die Anmerkung, dass über die Vergabe der Bauleitung und der örtlichen Aufsicht<br />

nicht gesprochen wurde. W I C H T I G !“<br />

Gemeindevorstand Dietmar Kaiser gibt unter Hinweis auf § 45, Absatz 1, Zif. 7 der Bgld.<br />

Gemeindeordnung zu bedenken, dass in das <strong>Protokoll</strong> nur jene mündlichen Anfragen und<br />

Anfragebeantwortungen, die an den Bürgermeister oder an die Mitglieder des Gemeindevorstands<br />

gerichtet werden, aufzunehmen sind, wenn deren Aufnahme <strong>vom</strong> Anfragesteller ausdrücklich<br />

verlangt wird.<br />

Zu Punkt 2.)<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die fünfjährige Funktionsperiode der<br />

Grundverkehrsbezirkskommission im <strong>Mai</strong> <strong>2006</strong> endet. Bisheriges Ortsmitglied ist Johann PHILIPP,<br />

Ersatzmitglied ist Johann THEK.<br />

Auf seinen Antrag hin bestellt der Gemeinderat einstimmig für die nächste Funktionsperiode der<br />

Grundverkehrsbezirkskommission Oberwart<br />

• Herrn Johann PHILIPP, geb. 26.10.1928, Pensionist, <strong>Großpetersdorf</strong>, Feldgasse 29 zum<br />

Ortsmitglied und<br />

• Herrn Johann THEK, geb. 17.12.1956, Landwirt, <strong>Großpetersdorf</strong>, Feldgasse 34, zum<br />

Ersatzmitglied.<br />

Zu Punkt 3.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass das Land Burgenland auf Grund des Ansuchens <strong>vom</strong> 11.04.<strong>2006</strong><br />

die Nachführung der fehlenden Objekte in der digitalen Katastermappe fördert und dabei den<br />

burgenlandweit einheitlichen Entgeltsatz von 70 € pro Objekt zzgl. MWSt. zur Auszahlung bringt.<br />

Grund ist die Schaffung von vollständigen digitalen Katasterplänen, Einbautenplänen und<br />

Naturbestandsaufnahmen, die die Grundlage für künftige (auch kommunale) Entscheidungen sein<br />

sollen bzw. (Flächenwidmung, Erschließung usw.). In <strong>Großpetersdorf</strong> sind davon rund 276 Objekte<br />

betroffen. In einer e-<strong>Mai</strong>l des zuständigen Sachbearbeiters beim Amt der Bgld. Landesregierung,<br />

LAD - GIS-Koordinationsstelle, <strong>vom</strong> 28.04.<strong>2006</strong> wird die Förderwürdigkeit der Nachführung der<br />

fehlenden Objekte festgestellt.<br />

Der Entscheidung des Gemeinderates liegen zwei Vergleichsangebote zugrunde, und zwar:<br />

GEO-Team, Ingenieurbüro für Vermessungwesen, Gloggnitz, Pinkafeld, <strong>vom</strong> 08. <strong>Mai</strong> <strong>2006</strong>, zum<br />

Preis von 86 € pro Objekt (exkl. MWSt.) und<br />

Ing. Karl Knotzer, Ingenieurbüro für Vermessungswesen, <strong>Großpetersdorf</strong>, <strong>vom</strong> 23.03.2005 zum<br />

Preis von 70 € pro Objekt (exkl. MWSt.).<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> beauftragt das technische Büro für Vermessungswesen Ing. Karl<br />

Knotzer, <strong>Großpetersdorf</strong>, mit der digitalisierten Nachführung der fehlenden Gebäude-Objekte in der<br />

DKM der Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> zum Preis von € 70 zuzüglich MWSt. pro Objekt.


Zu Punkt 4.)<br />

Entfällt, da der Sportverein <strong>Großpetersdorf</strong> das Ansuchen um zinsenlose Zwischenfinanzierung in<br />

der Höhe von 10.000 € bis Oktober 2007 am 11.05.<strong>2006</strong> zurückgezogen hat.<br />

Zu Punkt 5.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass durch den nachstehenden Vertrag mit dem Land Burgenland die<br />

bisherigen Landesstraßen III. Ordnung (L 385 – Neuhauser Landesstraße und L 373 – Podler Straße)<br />

aus dem öffentlichen Gut der Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> entzogen, dem Land Burgenland<br />

einverleibt und somit zu ordentlichen Landesstraßen werden. Dadurch hat das Land bei zukünftigen<br />

Trassenerweiterungen usw. sämtliche Agenden (auch jene der Grundeinlöse, die bisher von der<br />

Gemeinde zu tragen war) zu übernehmen.<br />

Daraufhin schließt der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss nachstehenden<br />

Ü B E R E I G N U N G S V E R T R A G<br />

zwischen der Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> als Übergeberin einerseits und<br />

dem Land Burgenland (Landesstraßenverwaltung als Übernehmerin andererseits ab:<br />

Präambel<br />

Der Burgenländische Landtag hat am 30. Juni 2005 das Gesetz über die öffentlichen Straßen mit<br />

Ausnahme der Bundesstraßen (Burgenländisches Straßengesetz 2005, LGBl. Nr. 79) beschlossen,<br />

welches am 1.10.2005 in Kraft getreten ist. In § 4 dieses Gesetzes werden die Straßen in<br />

Landesstraßen, Gemeindestraßen, Güterwege und öffentliche Privatstraßen eingeteilt. Die bisherige<br />

Praxis der „Landesstraßen III. Ordnung“, wonach das Land Burgenland die bauliche und betriebliche<br />

Straßenerhaltung vertraglich übernimmt, das Grundeigentum jedoch bei der Gemeinde verbleibt, ist<br />

darin nicht mehr vorgesehen.<br />

Das Land Burgenland (Landesstraßenverwaltung) erklärt sich daher bereit, nach Zustimmung durch<br />

die Gemeinde, die bisherigen Landesstraßen III. Ordnung als Landesstraßen (L) in sein Eigentum zu<br />

übernehmen.<br />

I.<br />

Die Gemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> ist als Verwalterin des öffentlichen Gutes Alleineigentümerin der<br />

EZ 7 KG 34024 <strong>Großpetersdorf</strong> mit den unter anderen darin verbücherten Grundstücken<br />

Nr. 139 – Sonstige (Weg) im Ausmaß von ............................................... 1462 m²<br />

Nr. 275 – Sonstige (Weg) im Ausmaß von ............................................... 1275 m²<br />

Nr. 3257 – Sonstige (Weg) im Ausmaß von ............................................. 9937 m²<br />

Nr. 3664 – Sonstige (Weg) im Ausmaß von .............................................. 9352 m²<br />

Nr. 4216/1 – Sonstige (Weg) im Ausmaß von ……………………………... 3678 m²<br />

Nr. 4216/2 – Sonstige (Weg) im Ausmaß von …………………………….. 4361 m²<br />

Nr. 3664 – Sonstige (Weg) im Ausmaß von ............................................. 9352 m²<br />

Nr. 3257 – Sonstige (Weg) im Ausmaß von ............................................. 9937 m²<br />

Bei diesen Grundstücken handelt es sich in der Natur um die L 385 Neuhauser Straße im Bereich<br />

von km 0,000 – km 2,415.<br />

Die Gemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> ist als Verwalterin des öffentlichen Gutes und Alleineigentümerin der<br />

EZ 3 KG 34047 Miedlingsdorf mit den unter anderen darin verbücherten Grundstücken<br />

Nr. 290/1 – Sonstige (Straße) im Ausmaß von ........................................... 4148 m²<br />

Nr. 290/2 – Sonstige (Landesstraße) im Ausmaß von ............................... 3350 m²<br />

Nr. 508 – Sonstige (Straße) im Ausmaß von .............................................. 1539 m²<br />

Nr. 641 – Sonstige (Straße) im Ausmaß von …………………………...…… 8585 m²


Nr. 672 – Sonstige (Straße) im Ausmaß von ………………………….......... 1936 m²<br />

EZ 367 KG 34047 Miedlingsdorf mit dem darin verbücherten Grundstück<br />

Nr. 104 – Sonstige (Landesstraße) im Ausmaß von …………...………... 11352 m²<br />

Bei diesen Grundstücken handelt es sich in der Natur um die L 373 Podler Straße im Bereich von km<br />

0,462 – km 2,285.<br />

Die Gemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> erklärt ausdrücklich ihre Zustimmung, dass die vorstehend<br />

bezeichneten Straßen bzw. Straßenteilstücke als Gemeindestraßen in Erhaltung des Landes<br />

Burgenland aufgelassen werden und <strong>vom</strong> Land Burgenland als Landesstraßen (L) übernommen<br />

werden. Sie übereignet und übergibt an das Land Burgenland (Landesstraßenverwaltung) die<br />

vorstehend angeführten Grundstücke, welches diese Grundstücke unentgeltlich in das alleinige<br />

Eigentum und öffentliche Gut des Landes Burgenland (Landesstraßenverwaltung) übernimmt.<br />

II.<br />

Das Land Burgenland tritt mit Erlassung der Verordnung gem. § 4 Abs. 5 Burgenländisches<br />

Straßengesetz 2005, LGBl. Nr. 79, anstelle der Gemeinde in alle Rechte und Pflichten, welche in<br />

Zusammenhang mit dem Grundeigentum bzw. den Betrieb der Straßen stehen ein. Dies gilt<br />

insbesondere für die von der Gemeinde erteilten Sondernutzungen, Vermietungen und<br />

Verpachtungen. Anhängige gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verfahren sind jedoch von der<br />

Gemeinde auf eigene Rechnung zu Ende zu führen. Ersiegte Beträge daraus fließen daher der<br />

Gemeinde zu, welche ihrerseits auch Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Urteilen, Vergleichen<br />

oder Bescheiden aufgrund zum Zeitpunkt der Übernahme anhängiger Verfahren zu tragen hat.<br />

III.<br />

Anlagen der Gemeinde, welche sich schon bisher im Straßenraum befanden, wie z. B.<br />

Abwasserentsorgungseinrichtungen, Energie- und Wärmeversorgungsleitungen u.ä., verbleiben im<br />

Eigentum der Gemeinde. Das Land Burgenland erteilt daher seine Zustimmung gemäß § 37 Abs. 2<br />

Burgenländisches Straßengesetz 2005, LGBl. Nr. 79, für den Weiterbestand und den Betrieb dieser<br />

Anlagen. Umbau- und Wartungsarbeiten an diesen Anlagen, welche mit einer Inanspruchnahme des<br />

Straßengrundes verbunden sind, bedürfen jedoch der ausdrücklichen Zustimmung der<br />

Straßenverwaltung. Die Zustimmung darf nicht von der Entrichtung eines Entgeltes abhängig<br />

gemacht werden.<br />

IV.<br />

Die von den Vertragsliegenschaften etwa zu entrichtenden Steuern, Abgaben und öffentliche<br />

Umlagen sind <strong>vom</strong> Tage der Fertigung dieses Vertrages <strong>vom</strong> Land Burgenland<br />

(Landesstraßenverwaltung) zu tragen, wobei jedoch festgestellt wird, dass die übernommenen<br />

Grundstücke als öffentliches Gut von der Verpflichtung zur Leistung öffentlicher Abgaben befreit<br />

sind. Die Errichtung und Verbücherung dieses Vertrages erfolgt durch das Land Burgenland<br />

(Landesstraßenverwaltung).<br />

V.<br />

Für etwaige aus diesem Vertrag entstehende Rechtsstreitigkeiten ist im bezirksgerichtlichen<br />

Verfahren das Bezirksgericht der gelegenen Sache und im Verfahren vor einem Gerichtshof das<br />

Landesgericht Eisenstadt ausschließlich zuständig.<br />

VI.<br />

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Vertragsgrundstücke als öffentliches Gut seitens der<br />

Finanzbehörde nicht gesondert erfasst sind, sodass im Bewertungsvefahren für diese Liegenschaften<br />

auch kein entsprechender Einheitswert festgestellt worden ist.<br />

VII.


Die übergebenen Grundstücke haben schon bisher öffentliches Gut dargestellt und werden auch<br />

weiterhin öffentliches Gut verbleiben, sodass eine Widmung bzw. Entwidmung als öffentliches Gut<br />

nicht erforderlich ist.<br />

VIII.<br />

Die Parteien verzichten auf das Recht, diesen Vertrag wegen Verletzung über die Hälfte des wahren<br />

Wertes oder wegen Betrug oder Irrtum anzufechten.<br />

IX.<br />

Für eine besondere Bodenbeschaffenheit oder eine bestimmte Flächenausdehnung der übereigneten<br />

Liegenschaften wird eine Gewähr weder gefordert noch geleistet. Die Grundflächen, auf denen sich<br />

die übereigneten Straßen oder ihre Bestandteile befinden, sind jedoch vollständig zu übereignen.<br />

Sollte sich nachträglich herausstellen, dass Teile einer Straße oder ihrer Bestandteile auf Privatgrund<br />

liegen, hat die Gemeinde die der Landesstraßenverwaltung allenfalls entstehenden Kosten für die<br />

Grundeinlöse zu ersetzen.<br />

X.<br />

Sollte im Rahmen von Straßenvermessungen festgestellt werden, dass mit diesem Vertrag<br />

übernommene Anlagenteile für den Betrieb und Bestand der Straße nicht notwendig sind, erklärt<br />

sich die Gemeinde ausdrücklich bereit diese Teile unentgeltlich in ihr öffentliches Gut zu<br />

übernehmen. Die Erstellung der erforderlichen Pläne und Urkunden geht zu Lasten der<br />

Landesstraßenverwaltung.<br />

XI.<br />

Dieser Vertrag ersetzt die bisherige Regelung zwischen der Gemeinde und der<br />

Landesstraßenverwaltung, wonach sich die Landesstraßenverwaltung vertraglich zur betrieblichen<br />

und baulichen Erhaltung der unter Pkt. I angeführten Straßen bzw. Straßenteilstücke verpflichtet hat.<br />

XII.<br />

Schließlich erteilt die Gemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund<br />

dieses Vertrages ob den in Pkt. I. angeführten Grundstücken das Eigentumsrecht für das Land<br />

Burgenland (Landesstraßenverwaltung) - öffentliches Gut, zur Gänze grundbücherlich einverleibt<br />

werden kann.<br />

Der entsprechende Vertrag ist zu unterfertigen.<br />

Zu Punkt 7.) - Umreihung<br />

Bgm. verliest das Ansuchen der Pannonia-Privatstiftung <strong>vom</strong> März <strong>2006</strong> und käufliche Überlassung<br />

der Teilfläche (1) des Grundstückes Nr. 693/1 gem. Vermessungsurkunde von DI Kurt Huber, Graz,<br />

<strong>vom</strong> 08.05.<strong>2006</strong>, GZ.: 3042 im Ausmaß von 130 m² um den Preis von 5 €/m². Grund ist die<br />

Schaffung von Parkplätzen, nachdem die umfassende Sanierung und Neuausrichtung des<br />

Hochhauskomplexes derzeit vorbereitet wird (Aufstockung um eine Etage, Neuerrichtung eines<br />

Aufzuges, Fassadengestaltung, neue Geschäftsmieter).<br />

Nach kurzer Debatte, in der sich der Gemeinderat gegen das Kaufpreisangebot der Pannonia-<br />

Privatstiftung unter Verweis auf ähnliche von der Gemeinde in derartigen Zusammenhängen<br />

erworbenen Grundflächen ausspricht, fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> verkauft an die Pannonia-Privatstiftung die Teilfläche (1) des<br />

Grundstückes Nr. 693/1 gemäß Vermessungsurkunde von DI Kurt Huber, Graz, <strong>vom</strong> 08.05.<strong>2006</strong>,<br />

GZ.: 3042 im Ausmaß von 130 m² zum Preis von 30 € pro m², somit im insgesamt 3.900 € (in<br />

Worten dreitausendneunhundert Euro).<br />

Zu Punkt 6.) - Umreihung<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der Gemeinderat nach kurzer, sachlicher Debatte folgenden<br />

einstimmigen Beschluss und verordnet:


Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> als Verwalterin des in der EZ 7 des Grundbuches 34024<br />

<strong>Großpetersdorf</strong> vorgetragenen öffentlichen Gutes verordnet die Entwidmung der in der<br />

Vermessungsurkunde von DI Kurt Huber, Graz, GZ 3042 <strong>vom</strong> 08.05.<strong>2006</strong> angeführten Teilfläche<br />

(1) des Grundstückes Nr. 693/1 im Ausmaß von 130 m² als öffentliches Gut.<br />

Durch diese Entwidmung werden bestehende Rechte von Anrainern und sonstigen Beteiligten in<br />

keiner Weise beeinträchtigt oder geschmälert, da ein Großteil der Fläche bereits seit Jahrzehnten als<br />

Zufahrt bzw. befestigter Parkplatz für die Bewohner und sonstigen Nutzungsberechtigten des Hauses<br />

Raiffeisenplatz 1 gedient hat und diese Fläche zur L 272 außerdem mit einem Sockelmauerwerk<br />

bebaut ist.<br />

Diese Verordnung wird jedoch nur unter der Voraussetzung wirksam, wenn von der Käuferseite der<br />

Preis von 30 € pro m² akzeptiert wird. Die öffentliche Kundmachung dieser Verordnung hat<br />

demnach erst nach positiven Abschluss der Verkaufsverhandlungen zu erfolgen.<br />

Zu Punkt 8.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass mit Beschluss des Gemeinderates <strong>vom</strong> 10. Dezember 2005 die<br />

Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> von der Firma Georg Pappas Automobil AG, Industriezentrum-NÖ<br />

Süd, Straße 4, 2355 Wiener Neudorf, gemäß dem Angebot <strong>vom</strong> 28. Oktober 2005, das<br />

Kommunalfahrzeug:<br />

Fahrzeug LKW Mercedes-Benz UNIMOG U400 139.304,64<br />

mit Kehrmaschine 66.535,00<br />

und Streuautomat 20.169,00<br />

zum Gesamtpreis von netto 226.008,64<br />

gekauft hat. Die Lieferung dieses Fahrzeuges ist für Mitte <strong>Mai</strong> <strong>2006</strong> vorgesehen. Im laufenden<br />

Voranschlag sind dafür Leasing-Raten budgetiert worden.<br />

Im Zuge der im Gemeindevorstand geführten Beratungen über die Finanzierung dieses Fahrzeuges<br />

erfolgte die Festlegung auf Darlehens-Fremdfinanzierung.<br />

Auf Grund der daraufhin eingeholten Darlehens-Angebote beantragt der Bürgermeister, der<br />

Gemeinderat möge die Aufnahme eines Darlehens bei der Raiffeisenbezirksbank Oberwart<br />

beschließen.<br />

Gemeindevorstand Stefan Markus Zlatarits bemängelt die fehlende Informationsbereitschaft des<br />

Bürgermeisters anlässlich eines informellen Gespräches am 11.05.<strong>2006</strong> über die zuletzt eingeholten<br />

Finanzierungsangebote.<br />

Nach kurzer sachlicher Debatte fasst der Gemeinderat daraufhin folgenden<br />

einstimmigen Beschluss:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> beantragt die Aufnahme eines einmal ausnützbaren<br />

Abstattungskredites bei der Raiffeisen-Bezirksbank Oberwart in der Höhe von 226.008,64 für den<br />

Ankauf eines Kommunalfahrzeuges gemäß dem Angebot des Kreditinstitutes <strong>vom</strong> 08. <strong>Mai</strong> <strong>2006</strong> und<br />

nimmt den diesem Beschluss zugrunde liegenden Abstattungskreditvertrag der Raiffeisen-<br />

Bezirksbank Oberwart, KontoNr. 4-00.902.148 an.<br />

Die Verzinsung des Abstattungskredites hat auf Basis des 3-Monats EURIBOR gem. Tabelle 3.1.0<br />

des statistischen Monatsheftes der OeNB zuzüglich 0,125 % Aufschlag mit vierteljährlicher<br />

Anpassung jeweils zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeden Jahres zu erfolgen, weshalb sich auf<br />

Basis des 3-Monats-EURIBOR 4/<strong>2006</strong> eine derzeitige Verzinsung von 2,915 % ergibt.


Während der gesamten Laufzeit ist der Kredit spesenfrei zu führen. Die Verzinsung hat netto<br />

kontokorrentmäßig im nachhinein per 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres bei einer<br />

Tagesberechnung von klm/360 zu erfolgen.<br />

Der Abstattungskredit hat eine Laufzeit von neun Jahren. Die Rückzahlung erfolgt in 36<br />

vierteljährlichen Pauschalraten. Die Vornahme von außerordentlichen Tilgungen hat jederzeit<br />

möglich zu sein und muss das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

und ohne Anrechnung von Nebengebühren aufgelöst werden können.<br />

Im übrigen wird auf das Angebot der Raiffeisenbezirksbank Oberwart <strong>vom</strong> 08.05.<strong>2006</strong> sowie auf<br />

den Abstattungskreditvertrag KontoNr. 4-00.902.148 verwiesen, die beide einen integrierenden<br />

Bestandteil dieses Beschlusses sowie dieser Niederschrift bilden.<br />

Die haushaltsmäßige Verrechnung der Anschaffung und der Finanzierung des Kommunalfahrzeuges<br />

Unimog U400 erfolgt auf Empfehlung des steuerlichen Beraters Fa. KommunalConsult,<br />

Oberschützen, auf dem Ansatz 8510 (Kanalisation) im außerordentlichen Gemeindehaushalt.<br />

Der Gemeinderat wird die Anschaffung sowie die Fremdfinanzierung im Rahmen des ersten<br />

Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr <strong>2006</strong> im außerordentlichen Teil budgetieren und die im<br />

laufenden Voranschlag für die Anschaffung und Abfinanzierung dieses Kommunalfahrzeuges<br />

bereits vorgesehenen Leasing-Raten entsprechend umschichten.<br />

Gem. § 87 Absatz 2, Zif. 5 der Bgld. Gemeindeordnung, i.d.Fassung LGBlNr. 55/203, ist für diese<br />

Darlehensaufnahme die aufsichtsbehördliche Genehmigung einzuholen.<br />

Zu Punkt 9.)<br />

Kulturausschuss: Obmann VBgm. Walter Fank: keine Sitzung<br />

Sozial- und Frauenausschuss: Obfrau Klaudia Fritz: keine Sitzung<br />

Feuerwehrausschus: Obmann Bgm. Winfried Kasper: die nächsten Inspektionen der<br />

Ortsfeuerwehren finden am 3. und 9.6. statt.<br />

Sonst erfolgen keine Berichte.<br />

Zu Punkt 10.)<br />

VBgm. Ing. Gregor Hafner fordert die Möglichkeit, dass die Kinder sozial schwächer gestellter<br />

Gemeindemitglieder bei einem Familieneinkommen von höchstens 1.200 € mtl. netto, ohne<br />

Berücksichtigung von Familienbeihilfe und Kindergeld, zzgl. Kinderaufschlag von 200 € netto<br />

sowohl den Kindergarten als auch die Kinderkrippe kostenlos besuchen dürfen.<br />

Nach eingehender sachlicher Diskussion empfindet der Gemeinderat den Vorschlag als diskutabel;<br />

eine Entscheidung über den Antrag der ÖVP kann auf Grund der Komplexität jedoch jetzt nicht<br />

erfolgen, weshalb eine Zuweisung an den Sozial- und Frauenausschuss einstimmig vorgenommen<br />

wird.<br />

Zu Punkt 11.)<br />

Anbote für energiesparende Maßnahmen für die Straßenbeleuchtung.<br />

Gemeinderat Mag. Werner Kamper stellt fest, dass der Umweltausschuss darüber zwar beraten hat<br />

und ein Angebot von BEWAG Licht+Service vorliegt, jedoch kein Alternativangebot vorhanden ist.<br />

Weiters urgiert Kamper, auch den Beitritt zum Klimabündnis weiter zu betreiben.<br />

Gemeinderat OVSt. Josef Reicher antwortet darauf, dass das Anbot von BEWAG Licht+Service und<br />

der darin angeführten Kostenumfang als Entscheidungsgrundlage für die Erstbeurteilung<br />

ausreichend ist. Die finanziellen Mittel der Gemeinde für Investitionen in den Straßenbeleuchtung


sind in dem Ausmaß einfach nicht vorhanden und eine Neuanlage nicht finanzierbar ist. Die<br />

Energie-Einsparungen bewegen sich eher im marginalen Bereich.<br />

Der Bürgermeister versichert, ein weiteres Angebot über die Optimierung der Straßenbeleuchtung<br />

einzuholen.<br />

Zu Punkt 12.)<br />

Verhandlungen mit der BEWAG und bei erfolglosen Gesprächen mit dem Verbund für günstigeren<br />

Strombezug für Gemeinde und für alle übrigen Haushalte in der Gemeinde.<br />

Zu dem von der ÖVP eingebrachten Antragt verteidigt der Bürgermeister die BEWAG, die als<br />

burgenländisches Unternehmen der Gemeinde bei Erschließungen usw. sehr wohl immer gut<br />

gewogen ist. Vergleichsangebote von BEWAG und Verbund werden derzeit eingeholt und liegen in<br />

Kürze vor.<br />

Auf seine Frage, ob auch schon andere Gemeinden bereits dem Verbund beigetreten sind, kann ÖVP<br />

keine Angaben machen. Tatsache ist laut Gemeinderat Mag. Werner Kamper jedoch, dass der<br />

Verbund dieselben günstigen Bedingungen wie den Gemeinden auch den Haushalten anbietet,<br />

während die BEWAG den Haushalten höhere Preise wie den Gemeinden verrechnet, wobei die<br />

Verbund-Tarife unter den günstigen Gemeinde-Tarifen der BEWAG liegen. Es erfolgt keine weitere<br />

Festlegung.<br />

Zu Punkt <strong>13.</strong>) – Allfälliges:<br />

Bürgermeister Winfried Kasper: Kinderkrippe: Mager Martina hat mit 14.06.<strong>2006</strong> ihr<br />

Dienstverhältnis als Kinderkrippe-Helferin gekündigt. Sabine Levonyak wird bis zur endgültigen<br />

Besetzung die Betreuungsstunden übernehmen. Gemeinde wird die Stelle für eine neue Helferin<br />

ausschreiben und soll diese in der nächsten GR-Sitzung im September besetzt werden.<br />

GR Mag. Werner Kamper: Radweg-Kreuzung bei L 106 – markieren – Lt. GR Ing. Werner Medits<br />

ist Beschilderung auf Grund der Verkehrsfrequenz unmöglich und würde dem Radfahrer Vorrang<br />

gegenüber dem Straßenverkehr verleihen; schlägt Überquerungshilfe in Form eines Fahrbahnteilers<br />

vor. –<br />

Danach urgiert GR Mag. Werner Kamper die Errichtung des Gehsteiges beim PUB Orange in<br />

Kleinpetersdorf.<br />

Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, dankt der<br />

Bürgermeister und beschließt die heutige Sitzung, an der sämtliche anwesende Mitglieder des<br />

Gemeinderates bis zum Schluss am gesamten Sitzungsverlauf teilgenommen haben.<br />

Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />

Günter PHILIPP Winfried KASPER<br />

Die Beglaubiger:<br />

Ing. Werner Medits Mag. Werner Kamper

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