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Schulchronik kath. Volksschule Lohne - Die Grafschaft Bentheim im ...

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56<br />

Durch ein Schreiben der Königl. Regierung zu Osnabrück v. 24. März 1894<br />

forderte dieselbe die Gemeinde hiers. auf, das Gehalt für die I.<br />

Lehrerstelle neben freier Wohnung auf 1200 M, das Gehalt für die II.<br />

Lehrerstelle auf 950 M neben 90 M Mietsentschädigung zu erhöhen.<br />

In zwei Schulvorstandssitzungen am 15. Und am 20. April d.J. lehnte der<br />

Schulvorstand jegliche Aufbesserungen der<br />

Blatt 73<br />

beiden Lehrerstellen ab. Nachdem aber die Königliche Regierung unter<br />

dem 1. Juni 1894 gedroht hatte, der Gemeinde die zu jeder Zeit<br />

widerruflichen staatlichen Zulagen zu entziehen, (<strong>Lohne</strong> bezieht jährlich<br />

für die beiden Lehrerstellen 525 M widerrufliche Zulage vom Staate) hat<br />

der Schulvorstand am 20. Juni d.J. die geforderte Erhöhung für die erste<br />

Lehrerstelle und 90 M Mietsentschädigung (statt der bisherigen 85 M) für<br />

die zweite Lehrerstelle genehmigt. <strong>Die</strong> übrige Summe (200 M),<br />

Blatt 74<br />

<strong>Die</strong> zur Gehaltsaufbesserung der zweiten Lehrerstelle gefordert wurde,<br />

möge, so hat der Schulvorstand, so bat der Schulvorstand, von der Königl.<br />

Regierung aus Staatsmitteln bewilligt werden.<br />

Laut Schreibens v. 9. Juli d.J. genehmigte die Königliche Regierung die<br />

von der Gemeinde bewilligten Erhöhungen mit der Maßgabe, daß diese<br />

Gehaltserhöhungen spätestens vom 1. Juli d.J. ab in Kraft treten. Ferner<br />

bemerkt sie, daß sie wegen Mangels an Mitteln vorläufig nicht in der Lage<br />

ist, eine weitere Staatsbeihülfe zur Aufbesserung der zwei-<br />

Blatt 75<br />

ten Stelle zu bewilligen, jedoch diese Angelegenheit demnächst in<br />

Erwägung ziehen will.

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