Schulchronik kath. Volksschule Lohne - Die Grafschaft Bentheim im ...
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Durch ein Schreiben der Königl. Regierung zu Osnabrück v. 24. März 1894<br />
forderte dieselbe die Gemeinde hiers. auf, das Gehalt für die I.<br />
Lehrerstelle neben freier Wohnung auf 1200 M, das Gehalt für die II.<br />
Lehrerstelle auf 950 M neben 90 M Mietsentschädigung zu erhöhen.<br />
In zwei Schulvorstandssitzungen am 15. Und am 20. April d.J. lehnte der<br />
Schulvorstand jegliche Aufbesserungen der<br />
Blatt 73<br />
beiden Lehrerstellen ab. Nachdem aber die Königliche Regierung unter<br />
dem 1. Juni 1894 gedroht hatte, der Gemeinde die zu jeder Zeit<br />
widerruflichen staatlichen Zulagen zu entziehen, (<strong>Lohne</strong> bezieht jährlich<br />
für die beiden Lehrerstellen 525 M widerrufliche Zulage vom Staate) hat<br />
der Schulvorstand am 20. Juni d.J. die geforderte Erhöhung für die erste<br />
Lehrerstelle und 90 M Mietsentschädigung (statt der bisherigen 85 M) für<br />
die zweite Lehrerstelle genehmigt. <strong>Die</strong> übrige Summe (200 M),<br />
Blatt 74<br />
<strong>Die</strong> zur Gehaltsaufbesserung der zweiten Lehrerstelle gefordert wurde,<br />
möge, so hat der Schulvorstand, so bat der Schulvorstand, von der Königl.<br />
Regierung aus Staatsmitteln bewilligt werden.<br />
Laut Schreibens v. 9. Juli d.J. genehmigte die Königliche Regierung die<br />
von der Gemeinde bewilligten Erhöhungen mit der Maßgabe, daß diese<br />
Gehaltserhöhungen spätestens vom 1. Juli d.J. ab in Kraft treten. Ferner<br />
bemerkt sie, daß sie wegen Mangels an Mitteln vorläufig nicht in der Lage<br />
ist, eine weitere Staatsbeihülfe zur Aufbesserung der zwei-<br />
Blatt 75<br />
ten Stelle zu bewilligen, jedoch diese Angelegenheit demnächst in<br />
Erwägung ziehen will.