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WIR GEHÖREN ZUSAMMEN! 43<br />
<strong>Katlenburg</strong> durch einen gewissen Horlemann, ei- ner-Hildesheimischen Regierung den Pfandschilnen<br />
aus einer alten Uslarer Patrizierfamilie stam- ling (ehemals 84 Mark) mit 2000 Goldgulden oder<br />
menden Mordbrenner, aus Rache eingeäschert. 672 Thalern hinterlegt hatten. Dieses Geld war aber<br />
Die Nonnen des Klosters (seit etwa 1141 waren an- nicht angenommen worden; es wurde später dem<br />
stelle der Mönche Nonnen getreten) hatten nicht ge- kaiserlichen Feldherrn, Graf Pappenheim, gegen<br />
nügend Geld zum Wiederaufbau des Klosters; also Quittung überlassen. In der Folgezeit ging diese<br />
verpfändeten sie in diesem Jahr das Dorf Berka Quittung jedoch verloren. Jedenfalls übten die Gru-<br />
,,mit allen Zubehör ... für 84 Mark lötigen Silbers" an benhagener – vertreten durch ihren Amtmann auf<br />
den Bischof Heinrich III. von Hildesheim, den Her- dem grubenhagenschen Amt <strong>Katlenburg</strong> – fortan<br />
zog Heinrich von Braunschweig-Lüneburg. obrigkeitliche Rechte über Berka aus. Dadurch waren<br />
Konflikte mit dem Bistum Mainz, welches von ei-<br />
Doch schon 1434 befand sich auch der Hildeshei- nem mainzischen Amtmann in <strong>Lindau</strong> vertreten wurmer<br />
Bischof in Geldnöten und verpfändete eine Hälf- de, unvermeidbar.<br />
te des Dorfes (man darf annehmen: eine Hälfte der<br />
Einnahmen aus dem Dorf) an den Erzbischof von Der Hintergrund für die dann erst 1692 mögliche Klä-<br />
Mainz, der in dieser Zeit auf vielfältige Weise ver- rung der jahrhundertelangen Streitigkeiten zwisuchte,<br />
seinen weitlichen und kirchlichen Einfluss schen dem Erzbistum Mainz und den Herzögen von<br />
im entlegendsten Zipfel seines Erzbistums auszu- Braunschweig-Lüneburg (bzw. Grubenhagen) über<br />
dehnen und zu sichern. Die andere Hälfte von Ber- die Oberhoheit in unserem engeren Raum war das<br />
ka gehörte aufgrund einer Verpfändung zumindest Bestreben von Ernst August, Herzog zu Braunab<br />
1492 den Herren von Hardenberg, denn in die- schweig und Lüneburg, in den Kreis der Kurfürsten<br />
sem Jahr bezeugte dies Bischof Bertold von Hildes- aufgenommen zu werden. Dazu bedurfte er der Hilheim.<br />
fe des Erzbischofs und Kurfürsten von Mainz. Der<br />
Mainzer Kurfürst machte diese Hilfe jedoch vom Ab-<br />
Schon 1323 war das Gericht und die Vogtei zu Ber- schluss eines Einigungsvertrages über die solange<br />
ka von den Herzögen Ernst, Wilhelm und Johann strittigen Gebiete abhängig. Diese Einigung und ervon<br />
Braunschweig an den Bischof Otto von Hildes- hebliche Zahlungen der späteren Kurfürsten von<br />
heim für ,,3060 Mark löthigen Silbers" auf Wieder- Hannover ermöglichten dann auch die Klärung der<br />
kauf versetzt worden, wodurch die bischöfliche umstrittenen Herrschaftsverhältnisse in unserem<br />
Macht über Berka begründet wurde. Raum.<br />
Infolge der über den Hildesheimer Bischof Johann Die Verpfändungen von Berka, und insbesondere<br />
verhängten Reichsacht aufgrund der Hildesheimer die Einfügung in das Mainzer Herrschaftsgebiet, ha-<br />
Stiftsfehde veranlasste der Mainzer Erzbischof ben die geschichtliche Sonderrolle von Berka be-<br />
1521 die Hardenberger, ihm gegen die Zahlung des gründet, die Berka im Gegensatz zu unseren übri-<br />
Pfandschillings u.a. auch die ihnen gehörige zweite gen Dörfern in der Großgemeinde <strong>Katlenburg</strong>-<br />
Berkaer Hälfte abzutreten. Damit war Berka nun voll <strong>Lindau</strong> – oft gemeinsam mit <strong>Lindau</strong> – hat einnehunter<br />
Mainzische Herrschaft gekommen. Dort blieb men müssen. Berka und <strong>Lindau</strong> haben in dieser Zeit<br />
es dann auch fast 170 Jahre, bis die Mainzer Erzbi- häufig das gleiche Schicksal geteilt; insofern besteschöfe<br />
im Jahr 1692 endlich ihre Ansprüche – u. a hen zwischen Berka und <strong>Lindau</strong> weit mehr gemeinauch<br />
auf Berka – auch juristisch aufgaben, dafür same historische Bezüge, als dies allgemein beaber<br />
das Untereichsfeld – und damit auch <strong>Lindau</strong> –<br />
endgültig behielten. An diesem Punkt trennten<br />
kannt ist.<br />
sich die Wege von <strong>Lindau</strong> und Berka, die vorher Nach 1692 bis 1884 war als untere staatliche Versooft<br />
gemeinsam das Schicksal von Verpfänwaltungsbehörde für unseren Ort der ehemals gru-<br />
dungen und Verkäufen geteilt hatten.<br />
benhagensche, später königlich-hannoversche<br />
Amtmann auf dem Domänengut <strong>Katlenburg</strong> zustän-<br />
Faktisch war Berka schon seit 1622 von Mainz abgedig. Die Kreisordnung von 1884/85 bedeutete dann<br />
fallen und von den Herzögen von Grubenhagen wiedas Ende der königlich-hannoverschen, ab 1866<br />
der in ihren Besitz genommen, indem diese 1621 preußischen Amtsverwaltung.<br />
bei dem Magistrat zu Hildesheim zugunsten der Köl-<br />
Willi Bode