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WIR GEHÖREN ZUSAMMEN! 43<br />

<strong>Katlenburg</strong> durch einen gewissen Horlemann, ei- ner-Hildesheimischen Regierung den Pfandschilnen<br />

aus einer alten Uslarer Patrizierfamilie stam- ling (ehemals 84 Mark) mit 2000 Goldgulden oder<br />

menden Mordbrenner, aus Rache eingeäschert. 672 Thalern hinterlegt hatten. Dieses Geld war aber<br />

Die Nonnen des Klosters (seit etwa 1141 waren an- nicht angenommen worden; es wurde später dem<br />

stelle der Mönche Nonnen getreten) hatten nicht ge- kaiserlichen Feldherrn, Graf Pappenheim, gegen<br />

nügend Geld zum Wiederaufbau des Klosters; also Quittung überlassen. In der Folgezeit ging diese<br />

verpfändeten sie in diesem Jahr das Dorf Berka Quittung jedoch verloren. Jedenfalls übten die Gru-<br />

,,mit allen Zubehör ... für 84 Mark lötigen Silbers" an benhagener – vertreten durch ihren Amtmann auf<br />

den Bischof Heinrich III. von Hildesheim, den Her- dem grubenhagenschen Amt <strong>Katlenburg</strong> – fortan<br />

zog Heinrich von Braunschweig-Lüneburg. obrigkeitliche Rechte über Berka aus. Dadurch waren<br />

Konflikte mit dem Bistum Mainz, welches von ei-<br />

Doch schon 1434 befand sich auch der Hildeshei- nem mainzischen Amtmann in <strong>Lindau</strong> vertreten wurmer<br />

Bischof in Geldnöten und verpfändete eine Hälf- de, unvermeidbar.<br />

te des Dorfes (man darf annehmen: eine Hälfte der<br />

Einnahmen aus dem Dorf) an den Erzbischof von Der Hintergrund für die dann erst 1692 mögliche Klä-<br />

Mainz, der in dieser Zeit auf vielfältige Weise ver- rung der jahrhundertelangen Streitigkeiten zwisuchte,<br />

seinen weitlichen und kirchlichen Einfluss schen dem Erzbistum Mainz und den Herzögen von<br />

im entlegendsten Zipfel seines Erzbistums auszu- Braunschweig-Lüneburg (bzw. Grubenhagen) über<br />

dehnen und zu sichern. Die andere Hälfte von Ber- die Oberhoheit in unserem engeren Raum war das<br />

ka gehörte aufgrund einer Verpfändung zumindest Bestreben von Ernst August, Herzog zu Braunab<br />

1492 den Herren von Hardenberg, denn in die- schweig und Lüneburg, in den Kreis der Kurfürsten<br />

sem Jahr bezeugte dies Bischof Bertold von Hildes- aufgenommen zu werden. Dazu bedurfte er der Hilheim.<br />

fe des Erzbischofs und Kurfürsten von Mainz. Der<br />

Mainzer Kurfürst machte diese Hilfe jedoch vom Ab-<br />

Schon 1323 war das Gericht und die Vogtei zu Ber- schluss eines Einigungsvertrages über die solange<br />

ka von den Herzögen Ernst, Wilhelm und Johann strittigen Gebiete abhängig. Diese Einigung und ervon<br />

Braunschweig an den Bischof Otto von Hildes- hebliche Zahlungen der späteren Kurfürsten von<br />

heim für ,,3060 Mark löthigen Silbers" auf Wieder- Hannover ermöglichten dann auch die Klärung der<br />

kauf versetzt worden, wodurch die bischöfliche umstrittenen Herrschaftsverhältnisse in unserem<br />

Macht über Berka begründet wurde. Raum.<br />

Infolge der über den Hildesheimer Bischof Johann Die Verpfändungen von Berka, und insbesondere<br />

verhängten Reichsacht aufgrund der Hildesheimer die Einfügung in das Mainzer Herrschaftsgebiet, ha-<br />

Stiftsfehde veranlasste der Mainzer Erzbischof ben die geschichtliche Sonderrolle von Berka be-<br />

1521 die Hardenberger, ihm gegen die Zahlung des gründet, die Berka im Gegensatz zu unseren übri-<br />

Pfandschillings u.a. auch die ihnen gehörige zweite gen Dörfern in der Großgemeinde <strong>Katlenburg</strong>-<br />

Berkaer Hälfte abzutreten. Damit war Berka nun voll <strong>Lindau</strong> – oft gemeinsam mit <strong>Lindau</strong> – hat einnehunter<br />

Mainzische Herrschaft gekommen. Dort blieb men müssen. Berka und <strong>Lindau</strong> haben in dieser Zeit<br />

es dann auch fast 170 Jahre, bis die Mainzer Erzbi- häufig das gleiche Schicksal geteilt; insofern besteschöfe<br />

im Jahr 1692 endlich ihre Ansprüche – u. a hen zwischen Berka und <strong>Lindau</strong> weit mehr gemeinauch<br />

auf Berka – auch juristisch aufgaben, dafür same historische Bezüge, als dies allgemein beaber<br />

das Untereichsfeld – und damit auch <strong>Lindau</strong> –<br />

endgültig behielten. An diesem Punkt trennten<br />

kannt ist.<br />

sich die Wege von <strong>Lindau</strong> und Berka, die vorher Nach 1692 bis 1884 war als untere staatliche Versooft<br />

gemeinsam das Schicksal von Verpfänwaltungsbehörde für unseren Ort der ehemals gru-<br />

dungen und Verkäufen geteilt hatten.<br />

benhagensche, später königlich-hannoversche<br />

Amtmann auf dem Domänengut <strong>Katlenburg</strong> zustän-<br />

Faktisch war Berka schon seit 1622 von Mainz abgedig. Die Kreisordnung von 1884/85 bedeutete dann<br />

fallen und von den Herzögen von Grubenhagen wiedas Ende der königlich-hannoverschen, ab 1866<br />

der in ihren Besitz genommen, indem diese 1621 preußischen Amtsverwaltung.<br />

bei dem Magistrat zu Hildesheim zugunsten der Köl-<br />

Willi Bode

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