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Mehrkosten aus verzögerter Vergabe - Beratungen im Bauwesen

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Unternehmergespräch am 30. November 2010<br />

� Nachträge bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

� Sittenwidrigkeit von Einheitspreisen<br />

Baubetrieblicher Teil<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 1<br />

Baubetriebliche Beratungsdienstleistungen für<br />

� Bauunternehmen,<br />

� Planungsbüros,<br />

� öffentliche Bauverwaltungen und<br />

� Bauherren / Investoren<br />

als Sachverständiger in folgenden Bereichen:<br />

� Bauablaufanalyse<br />

� für Auftragnehmer:<br />

Ermittlung von Bauzeitänderungen<br />

und <strong>Mehrkosten</strong> gestörter Bauabläufe<br />

� für Auftraggeber:<br />

Nachtragsprüfung<br />

� Verzögerte <strong>Vergabe</strong> mit Feststellung<br />

angepasster Bauzeiten und angepasster Baukosten<br />

� Terminsteuerung<br />

� Abrechnung gekündigter Bauverträge<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Frank A. Bötzkes<br />

Baubetriebsberater<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen<br />

öffentlich bestellter und vereidigter<br />

Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 2


A) Nachträge bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

Bauzeitanpassung:<br />

BGH 11.05.2009 – VII ZR 11/08, IBR 2009, 310-312<br />

47 Die Anwendung dieser Grundsätze führt zu folgenden Ergebnissen:<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

aa) Die Bauzeit ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls anzupas-<br />

sen. Besonderheiten, wie etwa Bauerschwernisse oder –erleichte-<br />

rungen durch jahreszeitliche Verschiebungen, sind unter Berücksichtigung<br />

der schutzwürdigen Interessen beider Parteien und vor dem Hintergrund,<br />

dass der Auftragnehmer der Bindefristverlängerung zugest<strong>im</strong>mt hat, zu be-<br />

rücksichtigen. Die Grundsätze des vereinbarten § 6 Abs. 3 und 4 VOB/B sind<br />

sinngemäß zu berücksichtigen.<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 3<br />

<strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />

Nr. Vorgangsname Dauer Anfang Ende<br />

1 Submission 0 t 15.01.2007 15.01.2007<br />

2 Ende der Bindefrist gemäß Ausschreibung 0 t 12.03.2007 12.03.2007<br />

3 Ausführung gemäß Ausschreibung 325 t 26.03.2007 29.08.2008<br />

4 1. Bindefristverlängerung 54 t 12.03.2007 31.05.2007<br />

5 Entscheidung <strong>Vergabe</strong>kammer 0 t 08.05.2007 08.05.2007<br />

6 2. Bindefristverlängerung 109 t 31.05.2007 31.10.2007<br />

7 Entscheidung <strong>Vergabe</strong>senat (OLG) 0 t 27.08.2007 27.08.2007<br />

8 Zuschlag 0 t 10.09.2007 10.09.2007<br />

9 Ausführung gemäß Zuschlag 325 t 24.09.2007 23.03.2009<br />

10 Zuschlagsverzögerung 126 t 12.03.2007 10.09.2007<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

2007 2008 2009<br />

1. Qtl 2. Qtl<br />

15.01.<br />

3. Qtl 4. Qtl 1. Qtl 2. Qtl 3. Qtl 4. Qtl 1. Qtl 2. Qtl 3. Qtl<br />

Verschobene Bauzeit ohne Berücksichtigung von Witterungseinflüssen!<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 4<br />

12.03.<br />

08.05.<br />

27.08.<br />

10.09.


Leistungsminderung durch ungünstigere Witterungsverhältnisse<br />

� Ausschreibung: Winter 2007/2008<br />

� <strong>Vergabe</strong>: Winter 2007/2008 und 2008/2009<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Ermittlung auf Grundlage Normalwetter, nicht tatsächliche Witterung,<br />

da vorkalkulatorisch!<br />

Normalwerte Witterung<br />

Wetterdaten:<br />

regionsbezogen bei verschiedenen Wetterdiensten,<br />

zum Beispiel DWD (Deutscher Wetterdienst): www.dwd.de<br />

Literatur:<br />

zum Beispiel: Vygen, Schubert, Lang: Bauverzögerung und Leistungsänderung,<br />

5. Auflage, Werner Verlag 2008, Rdn. B 210 - 216<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 5<br />

Witterungsbedingte Leistungsminderung <strong>im</strong> Beispiel:<br />

Monat<br />

Frosttage<br />

Eistage<br />

Niederschlag<br />

> 10 mm<br />

Leistungsminderung 25% 50% 25%<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Ausfalltage<br />

Kalendertage<br />

Leistungsminderung<br />

November 10 1 2 3,50 30 11,7%<br />

Dezember 17 6 1 7,50 31 24,2%<br />

Januar 18 7 1 8,25 31 26,6%<br />

Februar 17 3 1 6,00 28 21,4%<br />

März 12 0 1 3,25 31 10,5%<br />

April 4 0 1 1,25 30 4,2%<br />

Gesamt 78 17 7 29,75 181 16,4%<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 6


Vergleich: Bauablauf gemäß Ausschreibung (grün) und gemäß Ausführung (rot)<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

unter Berücksichtigung von witterungsbedingten Leistungsminderungen<br />

Nr. Vorgangsname Dauer G KT Dauer G AT Dauer Z KT Dauer Z AT<br />

1 Ausführung gemäß<br />

Ausschreibung und<br />

522,23 t 325 t 569,29 t 325 t<br />

2 Baufeldfre<strong>im</strong>achung 16,35 t 10 t 14,38 t 10 t<br />

3 Oberbodenabtrag 29,31 t 20 t 28,13 t 20 t<br />

4 Erdbau 220,98 t 150 t 267,29 t 150 t<br />

5 Lärmschutzwälle 116,92 t 50 t 70 t 50 t<br />

6 Entwässerung 88,29 t 50 t 71 t 50 t<br />

7 Erdplanum 48,9 t 30 t 43 t 30 t<br />

8 Frostschutzschicht 44,92 t 30 t 45,96 t 30 t<br />

9 Verfestigung 42 t 30 t 81,08 t 30 t<br />

10 Borde, Rinnen 70 t 50 t 115,17 t 50 t<br />

11 Asphalttragschicht 28 t 20 t 31,13 t 20 t<br />

12 Deckschichten 14 t 10 t 16,29 t 10 t<br />

2007 2008 2009<br />

1. Qtl 2. Qtl 3. Qtl 4. Qtl 1. Qtl 2. Qtl 3. Qtl 4. Qtl 1. Qtl 2. Qtl 3. Qtl 4. Qtl<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 7<br />

Mehrvergütungsanspruch:<br />

BGH 11.05.2009 – VII ZR 11/08, IBR 2009, 310-312<br />

47 Die Anwendung dieser Grundsätze führt zu folgenden Ergebnissen:<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

bb) Zugleich ist der vertragliche Vergütungsanspruch in Anlehnung an die<br />

Grundsätze des § 2 Abs. 5 VOB/B anzupassen. Diese Vorschrift haben die<br />

Parteien mit der Einbeziehung der VOB/B als angemessene Regel bei einer<br />

durch den Auftraggeber veranlassten Änderung der Grundlagen des Preises<br />

vereinbart. Die Vermutung der Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung<br />

gilt bei einem Bauvertrag nicht unabhängig von der vereinbarten Leistungszeit,<br />

weil diese regelmäßig Einfluss auf die Vereinbarung der Höhe der<br />

Vergütung des Auftragnehmers hat. Deshalb hat die durch ein verzögertes<br />

<strong>Vergabe</strong>verfahren bedingte Änderung der Leistungszeit auch zur Folge, dass<br />

die Parteien redlicherweise vereinbart hätten, sich auf eine angepasste Vergütung<br />

zu verständigen.<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 8


Angebotskalkulation als Grundlage<br />

Abforderung der Angebotskalkulation vor 1. Bindefristverlängerung,<br />

zum Beispiel von den 3 ersten in Frage kommenden Bietern.<br />

Variante 1: Fortschreibung der Angebotskalkulation<br />

Änderungseinflüsse ermitteln für:<br />

� Lohn<br />

� B<strong>aus</strong>toffkosten<br />

� Gerätekosten<br />

� Fremdleistungskosten<br />

� Leistungsminderung durch geänderte Witterungsverhältnisse<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 9<br />

Tariflohnänderungen<br />

in %<br />

Einmalzahlungen<br />

in %<br />

Bauzeit<br />

gemäß<br />

Ausschreibung<br />

Änderung Lohnkosten:<br />

März 2007<br />

26.03.2007<br />

April 2007<br />

Mai 2007<br />

Juni 2007<br />

Juli 2007<br />

August 2007<br />

September 2007<br />

Oktober 2007<br />

November 2007<br />

Dezember 2007<br />

Januar 2008<br />

3,1 1,5 1,6<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 10<br />

Februar 2008<br />

März 2008<br />

April 2008<br />

0,4 0,5<br />

Lohnniveau in % 100,0 100,0 100,0 103,5 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 105,2 104,6 104,6 104,6 104,6 106,3 106,3 106,3 106,3 106,3 106,3 103,06<br />

Bauzeit<br />

gemäß<br />

Ausführung<br />

24.09.2007<br />

Lohnniveau in % 100,0 100,0 100,0 103,5 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 105,2 104,6 104,6 104,6 104,6 106,3 106,3 106,3 106,3 106,3 106,3 104,63<br />

Lohnkostenänderung 1,52<br />

Mai 2008<br />

Juni 2008<br />

Juli 2008<br />

August 2008<br />

29.08.2008<br />

September 2008<br />

Oktober 2008<br />

November 2008<br />

Dezember 2008<br />

Januar 2009<br />

Februar 2009<br />

26.02.2009<br />

Durchschnitt


Änderung B<strong>aus</strong>toffkosten:<br />

Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz)<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

nach dem Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2009 (GP 2009)<br />

- Lange Reihen von Januar 1995 bis „aktueller Monat“ -<br />

Erscheinungsfolge: monatlich, Statistisches Bundesamt Wiesbaden, www.destatis.de<br />

Verwendung der Preisindizes des Statistischen Bundesamtes<br />

bei Materialpreisgleitkl<strong>aus</strong>eln:<br />

� HVA B-StB 3 Vertragsabwicklung, Stand: 04/2010 (Stoffpreisgleitkl<strong>aus</strong>el, 3.2 Abrechnung, S. 9)<br />

� Hochbau: VHB 2008, Stand: 05/2010 (EFB 225: Stoffpreisgleitkl<strong>aus</strong>el Stahl)<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 11<br />

Statistisches Bundesamt<br />

Lfd.Nr.<br />

Berichtsjahr<br />

Deutschland<br />

Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz)<br />

2005 = 100<br />

Berichtsmonat<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez<br />

Wägungsanteil/Jahresdurchschnitt<br />

Betonstahl (Stäbe), warmgewalzt (einschl. abge-<br />

272 GP = 24 10 02 410 Wägungsanteil = 0,42‰<br />

längt, <strong>aus</strong> Walzdraht), <strong>aus</strong> unlegiertem Stahl<br />

vormals: Lfd.Nr = 282; GP = 27 10 02 410; Betonstahl (Stäbe),<br />

warmgewalzt (einschl. abgelängt, <strong>aus</strong> Walzdraht), <strong>aus</strong> unlegiertem Stahl<br />

2000 ... 68,0 70,1 72,7 72,2 70,8 68,9 67,4 67,4 67,4 68,3 68,6 68,6 69,2<br />

2001 ... 68,6 68,8 69,8 72,2 71,6 72,4 72,9 73,3 73,1 72,6 71,8 69,9 71,4<br />

2002 ... 67,8 69,7 71,6 73,9 76,5 77,0 77,2 77,4 76,5 73,5 73,8 78,5 74,5<br />

2003 ... 78,7 81,7 84,2 85,3 84,0 83,1 81,9 81,5 83,1 83,1 81,5 80,1 82,4<br />

2004 ... 82,8 99,1 126,0 149,3 150,2 139,2 125,9 129,7 136,6 124,6 122,4 108,8 124,6<br />

2005 ... 102,6 101,2 100,8 95,2 89,7 80,0 87,8 106,4 117,3 113,0 103,5 102,6 100,0<br />

2006 ... 106,9 110,6 118,7 124,4 125,3 128,6 134,5 145,7 144,3 142,8 134,8 126,0 128,6<br />

2007 ... 125,9 133,3 148,1 159,4 159,9 153,7 132,4 130,0 119,1 118,2 119,6 120,5 135,0<br />

2008 ... 137,1 152,8 155,7 179,4 215,3 241,0 247,6 228,6 181,4 138,1 112,9 130,9 176,7<br />

2009 … 128,6 110,9 97,6 93,8 101,9 98,3 89,7 102,0 111,6 108,0 96,1 98,8 103,1<br />

2010 … 102,1 110,0 119,7 160,6 170,5 147,6 128,8 136,1 142,6 131,9<br />

2011 …<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 12


Statistisches Bundesamt<br />

Lfd.Nr.<br />

Berichtsjahr<br />

Deutschland<br />

Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz)<br />

2005 = 100<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt N ov Dez<br />

272 GP = 24 10 02 410<br />

Betonstahl (Stäbe), warmgewalzt (einschl. abgelängt,<br />

<strong>aus</strong> Walzdraht), <strong>aus</strong> unlegiertem Stahl<br />

Wägungsanteil = 0,42‰<br />

2007 ... 125,9 133,3 148,1 159,4 159,9 153,7 132,4 130,0 119,1 118,2 119,6 120,5<br />

2008 ... 137,1 152,8 155,7 179,4 215,3 241,0 247,6 228,6 181,4 138,1 112,9 130,9<br />

2009 … 128,6 110,9 97,6 93,8 101,9 98,3 89,7 102,0 111,6 108,0 96,1 98,8<br />

2007 ... 125,9 133,3 148,1 159,4 159,9 153,7 132,4 130,0 119,1 118,2 119,6 120,5<br />

2008 ... 137,1 152,8 155,7 179,4 215,3 241,0 247,6 228,6 181,4 138,1 112,9 130,9<br />

2009 … 128,6 110,9 97,6 93,8 101,9 98,3 89,7 102,0 111,6 108,0 96,1 98,8<br />

Preisänderung bezogen auf Gesamt<strong>aus</strong>führungszeit -2,77%<br />

2007 ... 125,9 133,3 148,1 159,4 159,9 153,7 132,4 130,0 119,1 118,2 119,6 120,5<br />

2007 ... 125,9 133,3 148,1 159,4 159,9 153,7 132,4 130,0 119,1 118,2 119,6 120,5<br />

Preisänderung bezogen auf Kalkulationszeitpunkt -19,58%<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 13<br />

Marktsituation<br />

Berichtsmonat<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 14<br />

Durchschnitt<br />

162,13<br />

157,65<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Gegebenenfalls ist <strong>im</strong> Einzelfall ein Zuschlag für die Marktsituation zu berücksichtigen:<br />

� ursprüngliches Angebot: Bieter holt <strong>im</strong> Wettbewerb Angebote ein.<br />

� nach <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong>: Bieter hat den Auftrag, dies ist meist auch Lieferanten und<br />

Insbesondere bei<br />

Nachunternehmern bekannt.<br />

� Erdstoffen, die teilweise in den erforderlichen Mengen nur regional verfügbar sind,<br />

� Spezialleistungen, wie zum Beispiel Spezialtiefbau mit wenigen Anbietern,<br />

� Änderung von Rahmenbedingungen, zum Beispiel Bahntransport nicht mehr möglich,<br />

� ursprünglich kalkulierte Subvention für Markteintritt.


Bauzeit<br />

gemäß<br />

Ausschreibung<br />

Schlechtwetter<br />

Ausschreibung<br />

Bauzeit<br />

gemäß<br />

Ausführung<br />

Schlechtwetter<br />

Ausführung<br />

verminderte<br />

Leistung<br />

Schlechtwetter<br />

Feststellung der Auswirkungen von Witterungseinflüssen<br />

März 2007<br />

26.03.2007<br />

April 2007<br />

Mai 2007<br />

Juni 2007<br />

Juli 2007<br />

August 2007<br />

September 2007<br />

Oktober 2007<br />

November 2007<br />

Dezember 2007<br />

Januar 2008<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

<strong>Mehrkosten</strong> <strong>aus</strong> Leistungsminderung Schlechtwetter: 4,25 % (1,0 / 0,9592 = 1,0425)<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 15<br />

Februar 2008<br />

März 2008<br />

89,5 95,8 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 88,7 75,8 73,4 78,6 89,5 95,8 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 88,7 75,8 73,4 78,6 93,73<br />

24.09.2007<br />

89,5 95,8 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 88,7 75,8 73,4 78,6 89,5 95,8 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 88,7 75,8 73,4 78,6 89,91<br />

Ermittlung neuer Einheitspreise<br />

Urkalkulation ist fortzuschreiben:<br />

� Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) werden unter Berücksichtigung<br />

der Preisänderungsfaktoren neu berechnet.<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 16<br />

April 2008<br />

Mai 2008<br />

Juni 2008<br />

Juli 2008<br />

August 2008<br />

29.08.2008<br />

September 2008<br />

Oktober 2008<br />

November 2008<br />

Dezember 2008<br />

Januar 2009<br />

Februar 2009<br />

26.02.2009<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

Durchschnitt<br />

95,92<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

� Zuschläge (B<strong>aus</strong>tellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn)<br />

werden prozentual fortgeschrieben.<br />

� Gegebenenfalls Fortschreibung von Vorhaltungskosten bei Verlängerung der Bauzeit,<br />

zum Beispiel durch zusätzliche Winterperiode.


Variante 2: Differenz Ist-Kosten zu Kalkulation<br />

Der <strong>Mehrkosten</strong>anspruch ergibt sich <strong>aus</strong> der Differenz zwischen den<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

hypothetischen Ist-Kosten für die Sollbauzeit und den tatsächlichen Ist-Kosten<br />

für die tatsächliche Bauzeit. (RA Dr. Cl<strong>aus</strong> von Rintelen, Hamburg)<br />

Nachweis der tatsächlichen Ist-Kosten:<br />

� Beurteilung von aktuellen Marktpreisen<br />

� Liegen Gefälligkeitsangebote und -rechnungen vor?<br />

Nachweis der hypothetischen Ist-Kosten für die Sollbauzeit:<br />

� Beurteilung von Marktpreisen in der Vergangenheit<br />

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Problem: Ursprüngliches Preisrisiko entfällt,<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

welches Auftragnehmer auch bei rechtzeitiger Auftragserteilung gehabt hätte.<br />

Glaubwürdigkeitsdilemma:<br />

� Auftragnehmer kann nicht beweisen, dass seine Preise „echte“ Marktpreise sind.<br />

� Auftraggeber kann das Gegenteil nicht beweisen.<br />

Schadenersatzähnliche Berechnung statt Fortschreibung der Kalkulation?<br />

Gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B soll die Vereinbarung über die Mehrvergütung vor Ausführung<br />

getroffen werden, das ist unter Berücksichtigung der Ist-Kosten<br />

bei tatsächlicher Ausführung nicht möglich.<br />

WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 18


B) Sittenwidrigkeit von Einheitspreisen<br />

Abgrenzung zwischen<br />

� sittenwidrigem Preis und<br />

� üblichem Preis<br />

Sittenwidrigkeit bei Immobilienkauf: doppelter Preis<br />

(OLG Oldenburg, Urteil 15 U 15/02 vom 17.06.2002)<br />

Baurecht gibt für Baupreise keine Grenze vor,<br />

somit ist jeweils eine Einzelfallbeurteilung erforderlich.<br />

Wegen der vielfältigen Kalkulationsmöglichkeiten erscheint<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

die isolierte Feststellung der Sittenwidrigkeit eines Einheitspreises wesentlich<br />

schwieriger als die Feststellung der Sittenwidrigkeit eines Angebotsgesamtpreises.<br />

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Preisfortschreibungssystematik gemäß § 2 VOB/B<br />

Gemein-<br />

kosten<br />

Einzelkosten<br />

der<br />

Teilleistungen<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

� § 2 Abs. 3: Entfall bei Mehrmenge, Bauzeitverlängerung?<br />

� § 2 Abs. 5: Berechnung gemäß Kalkulationsansatz<br />

� § 2 Abs. 6: Berechnung gemäß Kalkulationsansatz<br />

� § 2 Abs. 3: Bei Mehrmenge Änderung,<br />

sofern Umstellung Bauverfahren etc.<br />

� § 2 Abs. 5: Fortschreibung kalkulierte Kosten<br />

unter Berücksichtigung der Änderungen<br />

� § 2 Abs. 6: Berechnung zusätzlicher Kosten<br />

auf Grundlage kalkulierter Kosten<br />

Bei Sittenwidrigkeit des Einheitspreises sind die<br />

Einzelkosten der Teilleistungen zu berichtigen.<br />

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Baubetriebliche Kalkulation ist <strong>im</strong>mer individuell:<br />

Lohnkosten (Leistungsansatz x Kalkulationslohn)<br />

+ Materialkosten<br />

+ Gerätekosten (Leistungsansatz x Verrechnungssatz)<br />

+ Fremdleistungskosten<br />

= Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)<br />

+ B<strong>aus</strong>tellengemeinkosten (BGK)<br />

= Herstellkosten<br />

+ Allgemeine Geschäftskosten (AGK)<br />

= Selbstkosten<br />

+ Wagnis + Gewinn<br />

= Angebotsendsumme<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

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Lohnkosten<br />

Leistungsansatz<br />

� Erfahrungswerte<br />

� Arbeitszeitrichtwerte<br />

Kalkulationslohn<br />

� Mindestlohn am Bau<br />

� individuelle Zuschläge<br />

Materialkosten<br />

� Datenbanken<br />

� Preis<strong>aus</strong>künfte der Lieferanten<br />

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Gerätekosten<br />

Leistungsansatz<br />

� Erfahrungswerte<br />

� Arbeitszeitrichtwerte<br />

Verrechnungssatz<br />

� firmenindividuelle Abschreibung<br />

� Baugeräteliste<br />

Fremdleistungskosten<br />

� Datenbanken<br />

� Preis<strong>aus</strong>künfte von Unternehmen<br />

Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) werden positionsbezogen kalkuliert.<br />

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B<strong>aus</strong>tellengemeinkosten<br />

� Gehaltskosten der Bauleitung, Abrechnung, etc.<br />

� Vorhaltekosten der B<strong>aus</strong>telleneinrichtung<br />

B<strong>aus</strong>tellengemeinkosten werden b<strong>aus</strong>tellenbezogen kalkuliert.<br />

Allgemeine Geschäftskosten<br />

� Gehaltskosten der Unternehmensverwaltung<br />

� Miet- / Abschreibungskosten für Unternehmens<strong>aus</strong>stattung<br />

� Steuern, Beiträge, Versicherungen etc.<br />

Allgemeine Geschäftskosten werden unternehmensbezogen kalkuliert.<br />

Wagnis und Gewinn<br />

� kalkulatorisches Wagnis / allgemeines Unternehmerwagnis<br />

� unternehmerischer Gewinn<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

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Wagnis und Gewinn werden teilweise b<strong>aus</strong>tellen- und unternehmensbezogen kalkuliert.<br />

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Üblicher Preis: § 632 BGB<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

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Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht best<strong>im</strong>mt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe<br />

die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als<br />

vereinbart anzusehen.<br />

Sachverständige Feststellung des üblichen Preises durch<br />

� Eigenkalkulation<br />

� Datenbanken<br />

� Literaturwerte (Arbeitszeitrichtwerte)<br />

� Nachfragen bei Lieferanten, Unternehmen<br />

Üblicher Preis ist nicht zwangsläufig Mittelpreis einer <strong>Vergabe</strong>,<br />

da alle Bieter einen nicht marktüblichen Preis eingesetzt haben könnten.<br />

Individuelle Argumentationen des Bieters zur Kalkulation sind zu prüfen.<br />

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Abschließende Fragen und Anmerkungen:<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

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Frank A. Bötzkes<br />

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und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

� Liegen unterschiedliche Kalkulationsnive<strong>aus</strong> bei den Einheitspreisen vor oder<br />

hat der Bieter einen Einheitspreis sittenwidrig verändert?<br />

� Der Bieter sollte in der Kalkulation nachvollziehbare Gründe hinterlegen,<br />

warum bei einzelnen Einheitspreisen deutliche Abweichungen<br />

vom üblichen Preis vorgenommen wurden.<br />

Einheitliche Kalkulation für alle Positionen!<br />

� Preisanpassungen gemäß § 2 Abs. 3 VOB/B sollten grundsätzlich<br />

als Fortschreibung der Preisermittlung vorgenommen werden,<br />

nur in auffälligen Ausnahmen kann nach sachverständigem Ermessen<br />

eine Korrektur vorgenommen werden.<br />

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MANAGEMENT | BAUZEITEN- UND KOSTEN<br />

Verzögerte <strong>Vergabe</strong> – Langfassung<br />

Baubetriebliche Ermittlung angepasster Bauzeiten und<br />

angepasster Baukosten<br />

DDas <strong>Vergabe</strong>nachprüfungsverfahren<br />

als Ursache der <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />

Durch die 1999 eingeführte Möglichkeit der<br />

<strong>Vergabe</strong>nachprüfungen haben sich bei der<br />

<strong>Vergabe</strong> öffentlicher Bauaufträge ganz neue<br />

Probleme ergeben. Bei Bau-<strong>Vergabe</strong>n oberhalb<br />

der EU-Schwellenwerte von aktuell<br />

4.845.000 € (seit 01.01.2010) verhindert<br />

der sogenannte Suspensiveffekt des <strong>Vergabe</strong>nachprüfungsverfahrens,<br />

dass der Zuschlag<br />

vor Abschluss dieses Verfahrens erteilt<br />

werden darf. Das führt mitunter dazu,<br />

dass der Zuschlag erst mehrere Monate, in<br />

Ausnahmefällen auch mehrere Jahre, später<br />

erteilt werden kann.<br />

Das rechtsstaatliche Instrument der <strong>Vergabe</strong>nachprüfung<br />

steht jedem Bieter zu,<br />

der sich benachteiligt fühlt. Hierbei kommt<br />

es jedoch nicht auf das subjektive Befinden<br />

des Bieters an, sondern auf objektive Benachteiligungen.<br />

Zunächst ist die <strong>Vergabe</strong>-<br />

Hier finden Sie die <strong>aus</strong>führliche und <strong>aus</strong>führlich bebilderte Langfassung des Artikels<br />

„Verzögerte <strong>Vergabe</strong>“ <strong>aus</strong> baumarkt+bauwirtschaft 1-2/2010, Seite 18.<br />

Die verzögerte <strong>Vergabe</strong> bei öffentlichen Bauprojekten stellt eine Sonderform<br />

der Störung des Bauablaufs dar, weil die Störung bereits eintritt, bevor mit der<br />

Bau<strong>aus</strong>führung überhaupt begonnen wird. Lange Zeit war unklar, wer die Folgen<br />

der verzögerten <strong>Vergabe</strong> zu tragen hat: Der Auftraggeber als „Veranstalter“ der<br />

öffentlichen Ausschreibung oder der Bieter als Teilnehmer am <strong>Vergabe</strong>verfahren.<br />

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals 2009 hierzu entschieden, dass das<br />

<strong>Vergabe</strong>verfahrensrisiko grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen ist. Aus juristischer<br />

Sicht wurden die Urteile bereits in den Heften 07-08/2009 (Seiten 64 – 66),<br />

11/2009 (Seiten 34 – 37) und 12/2009 (Seiten 41 – 43) diskutiert. Mit dem vorliegenden<br />

Beitrag soll <strong>aus</strong> baubetrieblicher Sicht erörtert werden, wie die Ansprüche,<br />

welche dem Grunde nach festgestellt wurden, baubetrieblich der Höhe nach<br />

festgestellt werden können.<br />

Abbildung 1: <strong>Vergabe</strong>nachprüfungsverfahren 1999 - 2008 Abbildung 2: Verlauf des <strong>Vergabe</strong>verfahrens<br />

kammer anzurufen, welche in erster Instanz<br />

vor der eigentlichen Entscheidung zunächst<br />

prüft, ob die Beschwerde anzunehmen ist.<br />

Durch die Nichtannahme sogenannter „Vermutungen<br />

ins Blaue“ hinein soll Missbrauch<br />

vermieden werden. Das <strong>Vergabe</strong>kammerverfahren<br />

soll in der Regel kurzfristig innerhalb<br />

von fünf Wochen durchgeführt werden.<br />

Sofern eine Partei die Entscheidung<br />

der <strong>Vergabe</strong>kammer anficht, erfolgt eine<br />

weitere Überprüfung bei den <strong>Vergabe</strong>senaten<br />

der Oberlandesgerichte, welche endgültig<br />

entscheiden. In Abbildung 1 sind die<br />

zwischen 1999 und 2008 durchgeführten<br />

Verfahren vor den <strong>Vergabe</strong>kammern und<br />

den <strong>Vergabe</strong>senaten der Oberlandesgerichte<br />

dargestellt [1].<br />

Die Bindefristverlängerung<br />

Die häufigste Ursache von <strong>Vergabe</strong>verzögerungen<br />

sind <strong>Vergabe</strong>nachprüfungsverfahren.<br />

Daneben können auch verwaltungsin-<br />

terne Gründe für eine <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />

vorliegen, wenn zum Beispiel die eingereichten<br />

Angebote weit über dem geplanten<br />

Kostenrahmen liegen und politische Gremien<br />

eine Aufstockung der Finanzierungsmittel<br />

beschließen müssen oder die technische<br />

Wertung der Angebote sich verzögert.<br />

Unabhängig von der Ursache der <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />

ist das Ergebnis <strong>im</strong>mer ein verspätet<br />

erteilter Zuschlag. Im Extremfall wird<br />

das <strong>Vergabe</strong>verfahren durch Aufhebung beendet.<br />

Sofern die <strong>Vergabe</strong>stelle feststellt,<br />

dass der Zuschlag nicht innerhalb der ursprünglichen<br />

Bindefrist erteilt werden kann,<br />

hat sie die Bieter aufzufordern, die Bindefrist<br />

zu verlängern. Verweigert der Bieter<br />

diese Bindefristverlängerung, so entfällt<br />

vergaberechtlich sein Angebot. Ein unerwünschter<br />

Nebeneffekt der Bindefristverlängerung<br />

ist, dass der Bieter, welcher sich<br />

verkalkuliert hat, nun eine Möglichkeit zum<br />

Ausstieg <strong>aus</strong> dem <strong>Vergabe</strong>verfahren hat.<br />

2 www.baumarkt-online.info 1-2 | 2010


Will der Bieter jedoch weiterhin <strong>im</strong> Verfahren<br />

verbleiben, so muss er der Bindefristverlängerung<br />

bedingungslos zust<strong>im</strong>men.<br />

Wie kann der Bieter jedoch bedingungslos<br />

zust<strong>im</strong>men und sich weiter an sein ursprüngliches<br />

Angebot binden, ohne die<br />

zeitlichen und kostenmäßigen Auswirkungen<br />

der späteren Bau<strong>aus</strong>führung gleichzeitig<br />

geltend zu machen? Der vorgesehene<br />

Ausführungszeitraum ist eine ganz wesentliche<br />

Kalkulationsgrundlage. Wenn sich dieser<br />

durch die <strong>Vergabe</strong>verzögerung ändert,<br />

hat dies Einfluss auf die kalkulierten Kosten.<br />

Würde der Bieter mit der Bindefristverlängerung<br />

die Bedingung verknüpfen, dass<br />

sich seine Angebotssumme beispielsweise<br />

um 3 % erhöht, läge vergaberechtlich ein<br />

neues Angebot vor, welches das ursprüngliche<br />

ersetzt. Allerdings ist das neue Angebot<br />

verspätet eingegangen, nämlich nach<br />

Submissionstermin und somit von der Wertung<br />

<strong>aus</strong>zuschließen. Der Bieter hätte so<br />

gegen das Nachverhandlungsverbot gemäß<br />

§ 24 Nr. 3 VOB/A-2006 verstoßen.<br />

Verliert der Bieter somit bei einer Bindefristverlängerung<br />

sämtliche Ansprüche auf<br />

Kostenänderungen? Dazu hat der BGH <strong>aus</strong>drücklich<br />

Nein gesagt, denn die Zust<strong>im</strong>mung<br />

zur Bindefristverlängerung ist <strong>aus</strong>schließlich<br />

eine Aussage <strong>im</strong> <strong>Vergabe</strong>ver-<br />

fahren und enthält keine weitere Erklärung<br />

zum Inhalt des Angebotes. Der Bieter hat<br />

nach dem ersten BGH-Urteil [2] zur verzögerten<br />

<strong>Vergabe</strong> automatisch einen Anspruch<br />

auf Anpassung der Bauzeiten und<br />

Baukosten. Einzig unschädlich <strong>im</strong> Rahmen<br />

der Bindefristverlängerung ist der allgemeine<br />

Hinweis, man behalte sich die Geltendmachung<br />

von <strong>Mehrkosten</strong> durch die verzögerte<br />

<strong>Vergabe</strong> vor. Allerdings ist dieser<br />

Hinweis unnötig, da es sich nach dem BGH-<br />

Urteil um ein automatisch bestehendes<br />

Recht handelt. Somit können Bieter der<br />

Bindefristverlängerung ohne Bedenken vorbehaltlos<br />

zust<strong>im</strong>men, ohne dadurch auf<br />

mögliche Ansprüche zu verzichten.<br />

Die <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />

Betrachten wir nun einen einfachen Beispielsfall:<br />

Die <strong>Vergabe</strong>stelle hat Straßenbauleistungen<br />

<strong>aus</strong>geschrieben. Die Submission<br />

ist auf den 15.01.2007 datiert, das<br />

Ende der Bindefrist auf den 12.03.2007.<br />

Der Baubeginn ist gemäß § 5 Nr. 2 VOB/B<br />

12 Werktage entsprechend 10 Arbeitstage<br />

nach Auftragserteilung für den 26.03.2007<br />

und das Bauende für den 29.08.2008 vorgesehen.<br />

Nach Wertung der Angebote und Vorabmitteilung<br />

gemäß § 13 VgV legt der unterlegene<br />

Bieter, welcher nach der Submission<br />

auf Platz 2 lag, Einspruch gegen die beab-<br />

1-2 | 2010<br />

www.baumarkt-online.info<br />

sichtigte <strong>Vergabe</strong>entscheidung ein. Die <strong>Vergabe</strong>kammer<br />

führt daraufhin ein Nachprüfungsverfahren<br />

durch. Die <strong>Vergabe</strong>stelle<br />

bittet nun alle Bieter um Bindefristverlängerung<br />

zunächst bis zum 31.05.2007. Alle<br />

Bieter st<strong>im</strong>men dieser vorbehaltlos zu. Mit<br />

Datum vom 08.05.2007 weist die <strong>Vergabe</strong>kammer<br />

die Beschwerde des Bieters zurück,<br />

worauf hin dieser Berufung be<strong>im</strong> <strong>Vergabe</strong>senat<br />

des Oberlandesgericht eingelegt.<br />

Daraufhin bittet die <strong>Vergabe</strong>stelle die Bieter<br />

erneut um Bindefristverlängerung bis<br />

zum 31.10.2007, welcher wiederum alle<br />

Bieter zust<strong>im</strong>men. Der <strong>Vergabe</strong>senat weist<br />

am 27.08.2007 die Beschwerde des Bieters<br />

wiederum zurück.Nun ist der Rechtsschutz<br />

des unterlegenen Bieters <strong>aus</strong>geschöpft und<br />

die <strong>Vergabe</strong>stelle kann die ursprünglich<br />

vorgesehene <strong>Vergabe</strong>entscheidung durchführen.<br />

Der Zuschlag erfolgt am 10.09.2007. Unter<br />

Berücksichtigung der geplanten Zeit von<br />

12 Werktagen zwischen Zuschlag und Baubeginn<br />

ergibt sich nun eine verschobene<br />

Bauzeit vom 24.09.2007 bis zum 23.03.2009.<br />

Bei dieser Bauzeit handelt es sich <strong>aus</strong>schließlich<br />

um die parallel verschobene<br />

Bauzeit ohne gegebenenfalls weiterer, zum<br />

Beispiel witterungsbedingter, Einflüsse; da-<br />

zu nachfolgend mehr. Die <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />

beträgt damit 126 Arbeitstage, somit<br />

etwa ein halbes Jahr. In der Terminskizze<br />

<strong>aus</strong> Abbildung 2 sind der Verlauf des <strong>Vergabe</strong>verfahrens<br />

und die Bauzeiten dargestellt.<br />

Der verzögerte Zuschlag<br />

Sofern das <strong>Vergabe</strong>nachprüfungsverfahren<br />

abgeschlossen ist, kann der Zuschlag erteilt<br />

werden. Dieser Zuschlag sollte, um vergaberechtlich<br />

einwandfrei zu sein, auf das<br />

Angebot ohne Abänderungen erteilt werden.<br />

Mit dem Zuschlag wird entsprechend<br />

den Vorgaben des <strong>Vergabe</strong>rechts wirksam<br />

der Bauvertrag geschlossen.<br />

Dieser Bauvertrag enthält dann in der<br />

Regel bereits veraltete Termine, meist ist<br />

der Beginntermin verstrichen, teilweise<br />

auch der Fertigstellungstermin. Hier ist<br />

nach erfolgtem Vertragsschluss eine Anpassung<br />

des Vertragsinhaltes erforderlich.<br />

Manche <strong>Vergabe</strong>stellen erteilen den Zuschlag<br />

mit geänderten Ausführungsfristen.<br />

Dies mag zwar logisch klingen, da es eigentlich<br />

keinen Sinn macht, einen Vertrag mit<br />

unmöglichen Ausführungsfristen zu schließen.<br />

Es ergibt sich nun jedoch das Problem,<br />

dass die <strong>Vergabe</strong>stelle mit dem „geänder-<br />

ten“ Zuschlag ein neues Angebot unterbreitet,<br />

auf welches der Bieter erst noch zust<strong>im</strong>mend<br />

reagieren muss, damit wirksam ein<br />

Vertrag geschlossen wird. Diese Vorgehensweise<br />

ist vergaberechtlich nicht korrekt.<br />

Weiterhin verweisen <strong>Vergabe</strong>stellen gelegentlich<br />

<strong>im</strong> Zuschlag mit Bedingungen<br />

<strong>aus</strong>drücklich darauf hin, dass der Bieter die<br />

Möglichkeit habe, den so geänderten Zuschlag<br />

anzunehmen, vollständig abzulehnen<br />

oder hinsichtlich Bauzeit und Baukosten<br />

ein modifiziertes Angebot zu unter-<br />

breiten. Kommt es jedoch be<strong>im</strong> Zuschlag<br />

mit Bedingungen nicht zu einer Einigung, so<br />

wurde kein wirksamer Vertrag geschlossen.<br />

Ein weiterer negativer Effekt ist, dass der<br />

Bieter hier wiederum die Möglichkeit hat,<br />

mit einer Ablehnung vollkommen <strong>aus</strong> dem<br />

<strong>Vergabe</strong>verfahren <strong>aus</strong>zusteigen. Soll dann<br />

die <strong>Vergabe</strong>stelle dem nächsten Bieter den<br />

Zuschlag „anbieten“? Wegen dieser vergabe-<br />

und vertragsrechtlichen Problematiken<br />

ist ein „geänderter“ Zuschlag zu vermeiden.<br />

Be<strong>im</strong> „geänderten“ Zuschlag ergibt sich<br />

für den Bieter eine weitere Gefahr: Wenn<br />

die <strong>Vergabe</strong>stelle <strong>im</strong> Zuschlag geänderte<br />

Ausführungstermine benennt und der Bieter<br />

kommentarlos mit der Ausführung der<br />

Bauleistungen beginnt, ergibt sich konkludent<br />

ein Vertragsschluss, jedoch zu den geänderten<br />

Ausführungsterminen bei unveränderten<br />

Kosten. Der Auftragnehmer hat<br />

damit dann, anders als be<strong>im</strong> ersten vom<br />

BGH [3] entschiedenen Fall, endgültig ein<br />

Preisanpassungsrecht verloren [4].<br />

Die ersten BGH-Urteile zur<br />

verzögerten <strong>Vergabe</strong><br />

Zehn Jahre nach Einführung des Rechtsschutzes<br />

für die Bieter hat der BGH am<br />

11.05.2009 [5] das erste Urteil zur verzögerten<br />

<strong>Vergabe</strong> gefällt. In den beiden Leitsätzen<br />

werden die Grund<strong>aus</strong>sagen wie folgt<br />

zusammengefasst:<br />

„a) Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren<br />

verzögerten öffentlichen<br />

<strong>Vergabe</strong>verfahren über Bauleistungen<br />

erfolgt auch dann zu den <strong>aus</strong>-<br />

geschriebenen Fristen und Terminen,<br />

wenn diese nicht mehr eingehalten werden<br />

können.<br />

b) Der so zustande gekommene Bauvertrag<br />

ist ergänzend dahin <strong>aus</strong>zulegen, dass die<br />

Bauzeit unter Berücksichtigung der Umstände<br />

des Einzelfalls und der vertragliche<br />

Vergütungsanspruch in Anlehnung<br />

an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B<br />

anzupassen sind.“<br />

Zunächst stellt der BGH unmissverständlich<br />

fest, dass das <strong>Vergabe</strong>verfahrensrisiko<br />

grundsätzlich dem Auftraggeber zuzuordnen<br />

ist. Dies mag <strong>aus</strong> Sicht des<br />

öffentlichen Auftraggebers in best<strong>im</strong>mten<br />

Fällen ungerecht erscheinen, da ihn in den<br />

Fällen keinerlei Verschulden trifft, wenn ein<br />

unterlegener Bieter ein Nachprüfungsverfahren<br />

anstrengt und damit endgültig<br />

3


MANAGEMENT | BAUZEITEN- UND KOSTEN<br />

Abbildung 3: Ansprüche bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> Abbildung 4: Geplanter Bauablauf gemäß Ausschreibung<br />

scheitert. Aus Sicht des Bieters wäre es jedoch<br />

umso ungerechter, ihm die Folgen der<br />

<strong>Vergabe</strong>verzögerung zuzuordnen, auf die er<br />

keinerlei Einfluss hat oder die entsteht, weil<br />

er sein grundgesetzlich verbrieftes Recht<br />

auf Rechtsschutz nutzt. Da der öffentliche<br />

Auftraggeber als „Veranstalter“ der <strong>Vergabe</strong><br />

durch Vorschriften an das <strong>Vergabe</strong>recht<br />

gebunden ist, erscheint es angemessen,<br />

ihm die Folgen der verzögerten <strong>Vergabe</strong> zuzuordnen.<br />

Mit dem Leitsatz a) weist der BGH den<br />

vergaberechtlich einwandfreien Weg, dass<br />

ein wirksamer Bauvertrag durch Zuschlag<br />

zustande kommt, auch wenn damit überholte<br />

Ausführungsfristen vereinbart werden.<br />

Dies ist eine Absage an Änderungen von<br />

Ausführungsfristen bereits mit dem Zuschlag.<br />

Als Folge ergeben sich gemäß Leitsatz b)<br />

Anpassungsansprüche des Auftragnehmers<br />

hinsichtlich der Bauzeit, welche jedoch <strong>im</strong><br />

Einzelfall zu beurteilen sind. Der Vergütungsanspruch<br />

ergibt sich entsprechend<br />

den Grundsätzen des § 2 Nr. 5 VOB/B, welcher<br />

bei Auftraggeberseitigen Änderungsanordnungen,<br />

und als solche wird die <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />

<strong>im</strong> Hinblick auf den<br />

späteren Baubeginn gedeutet, eine vorkalkulatorische<br />

Anpassung des Preises vorsieht.<br />

Hinsichtlich möglicher Ansprüche <strong>im</strong><br />

Verzögerungszeitraum zwischen geplantem<br />

und tatsächlichem Zuschlag hat der BGH<br />

keine Feststellung getroffen.<br />

In der nachfolgenden Skizze Abbildung 3<br />

ist dargestellt, wie der Auftragnehmer Ansprüche<br />

bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> geltend<br />

machen kann.<br />

Die Ansprüche <strong>im</strong> verschobenen Ausführungszeitraum<br />

(oben rot dargestellt) ergeben<br />

sich hinsichtlich der Bauzeit gemäß<br />

§ 6 Nr. 2 und 4 VOB/B und hinsichtlich der<br />

Baukosten gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B. Weitere<br />

Ansprüche <strong>im</strong> Verzögerungszeitraum zwischen<br />

geplantem und tatsächlichem Zuschlag<br />

könnten <strong>aus</strong>schließlich als Schadenersatzansprüche<br />

<strong>im</strong> Sinne des Verschuldens<br />

bei Vertragsabschluss geltend gemacht<br />

werden. Hierfür müsste der Auftragnehmer<br />

dem Auftraggeber das Verschulden nachweisen.<br />

In der Praxis ist dies fast nie möglich.<br />

Auftragnehmer fordern bisweilen für<br />

den Verzögerungszeitraum Kosten zum Beispiel<br />

für die Vorhaltung von Personal (gewerblich<br />

und für die Bauleitung) und Gerät,<br />

da dies <strong>im</strong> Hinblick auf den erwarteten Auftrag<br />

vorgehalten und anderweitig nicht eingesetzt<br />

werden konnte. Baubetrieblich mag<br />

diese Argumentation zwar nachvollziehbar<br />

sein, eine entsprechende Anspruchsgrundlage<br />

ist jedoch nicht erkennbar. Der Bestbieter<br />

hat nur dann Anspruch auf Erteilung<br />

des Zuschlags, wenn sein Angebot das wirtschaftlichste<br />

ist und er alle Angebots-<br />

bedingungen der <strong>Vergabe</strong>stelle nach VOB/A<br />

eingehalten hat. Sofern sich in einem <strong>Vergabe</strong>nachprüfungsverfahren<br />

ergibt, dass<br />

ihm der Zuschlag nicht erteilt werden darf,<br />

können ebenso keine Ansprüche für vergebliche<br />

Vorhaltung geltend gemacht werden<br />

[6].<br />

Ein weiteres interessantes Urteil zur verzögerten<br />

<strong>Vergabe</strong> hat das OLG Celle am<br />

17.06.2009 gefällt [7]. Dort hatte die <strong>Vergabe</strong>stelle<br />

<strong>im</strong> Zuschlag neue Termine vorgegeben,<br />

der Auftragnehmer bestätigte den<br />

Zuschlag und begann mit den Arbeiten auf<br />

der B<strong>aus</strong>telle. Erst später machte er <strong>Mehrkosten</strong><br />

geltend, dies war nach Ansicht des<br />

OLG Celle verspätet, da der Bieter mit der<br />

Annahme des Zuschlages ohne Hinweis auf<br />

<strong>Mehrkosten</strong> dem Auftraggeber bestätigt<br />

hätte, den vertraglichen Leistungsumfang<br />

zu den neuen Termine bei altem Preis <strong>aus</strong>führen<br />

zu wollen. Somit ist es jedem Bieter<br />

anzuraten, bei einem verspäteten Zuschlag<br />

vorsichtshalber <strong>Mehrkosten</strong> dem Grunde<br />

nach anzumelden, auch wenn dies bei den<br />

Fällen, bei denen mit dem Zuschlag keine<br />

Termine vorgegebenen werden, gemäß<br />

BGH-Urteil vom 11.05.2009 nicht erforderlich<br />

ist. Der BGH hat am 10.09.2009 weitere<br />

Urteile zur verzögerten <strong>Vergabe</strong> gefällt. Auf<br />

den ersten Blick überrascht das eine Urteil<br />

[8], in welchem nach <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

ein Mehrvergütungsanspruch abgelehnt<br />

wurde. Hier hatte sich zwar der Zuschlag<br />

verzögert, die ursprünglich <strong>aus</strong>geschriebenen<br />

Bauzeiten konnten aber noch realisiert<br />

werden, so dass der BGH feststellte,<br />

für einen Mehrvergütungsanspruch sei Vor<strong>aus</strong>setzung,<br />

dass sich der Leistungsinhalt,<br />

hier in zeitlicher Hinsicht, ändere und genau<br />

das war hier nicht der Fall. Der Auftragnehmer<br />

argumentierte, die <strong>Mehrkosten</strong><br />

seien entstanden, weil der Stromlieferant<br />

des Bieters nach der Bindefristverlängerung<br />

des Bieters gegenüber der <strong>Vergabe</strong>stelle<br />

nicht mehr zu seinem ursprünglichen<br />

Angebot gestanden habe. Es stellt sich in<br />

diesem Falle die Frage, ob ein Bieter somit<br />

verpflichtet ist, vor Zust<strong>im</strong>mung zur Bindefristverlängerung<br />

seine Lieferanten und<br />

Nachunternehmer ebenfalls länger zu binden<br />

oder andernfalls die Zust<strong>im</strong>mung zur<br />

Bindefristverlängerung zu verweigern.<br />

Mit einem weiteren Urteil vom 11.09.<br />

2009 [9] hat der BGH festgestellt, dass ein<br />

Bieter auch dann Anspruch auf Mehrvergütung<br />

nach <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> hat, wenn in<br />

der Ausschreibung keine fixen Ausführungstermine<br />

vorgegeben sind. Mit dieser Praxis<br />

hatten Straßenbauverwaltungen versucht,<br />

Ansprüche auf verzögerte <strong>Vergabe</strong> grundsätzlich<br />

abzulehnen, da sich ohne fixe Ausschreibungstermine<br />

bei <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />

keine geänderten Termine ergeben<br />

könnten. Der BGH hat jedoch bestätigt,<br />

dass die Angaben in der Ausschreibung,<br />

<strong>aus</strong> welchen der Bieter die vorgesehene<br />

Bauzeit ableitet, eine wesentliche Kalkulationsgrundlage<br />

sind und sich somit bei <strong>verzögerter</strong><br />

<strong>Vergabe</strong> auch ändern können.<br />

Die Feststellung der angepassten<br />

Bauzeiten<br />

Mit dem ersten BGH-Urteil zur verzögerten<br />

<strong>Vergabe</strong> wurde nicht nur das <strong>Vergabe</strong>ver-<br />

4 www.baumarkt-online.info 1-2 | 2010


fahrensrisiko grundsätzlich dem Auftraggeber<br />

zugeordnet, sondern auch <strong>aus</strong>geführt,<br />

wie der wirksam geschlossene Vertrag mit<br />

unmöglichen Ausführungsfristen anzupassen<br />

sei [10]:<br />

„aa) Die Bauzeit ist unter Berücksichtigung<br />

der Umstände des Einzelfalls anzupassen.<br />

Besonderheiten, wie etwa Bauerschwernisse<br />

oder -erleichterungen durch<br />

jahreszeitliche Verschiebungen, sind unter<br />

Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen<br />

beider Parteien und vor dem Hintergrund,<br />

dass der Auftragnehmer der Bindefristverlängerung<br />

zugest<strong>im</strong>mt hat, zu<br />

berücksichtigen. Die Grundsätze des vereinbarten<br />

§ 6 Nr. 3 und 4 VOB/B sind sinngemäß<br />

zu berücksichtigen.“<br />

Die <strong>Vergabe</strong>verzögerung wird zunächst<br />

als Behinderungs-ähnliche Ursache gemäß<br />

§ 6 Nr. 2 VOB/B dem Risikobereich des Auftraggebers<br />

zugeordnet. Dar<strong>aus</strong> ergeben<br />

sich Ansprüche auf Fristverlängerung für<br />

den Auftragnehmer gemäß § 6 Nr. 4 VOB/B:<br />

„Die Fristverlängerung wird berechnet nach<br />

der Dauer der Behinderung mit einem Zuschlag<br />

für die Wiederaufnahme der Arbeiten<br />

und die etwaige Verschiebung in eine ungünstigere<br />

Jahreszeit.“<br />

Der Auftragnehmer hat somit Anspruch<br />

auf Fristverlängerung zunächst um den<br />

Zeitraum der Zuschlagsverzögerung, also<br />

einer Parallelverschiebung der Bauzeit. Zusätzlich<br />

ergeben sich jedoch gegebenenfalls<br />

weitere Ansprüche durch einen witterungsbedingten<br />

Zuschlag. Formuliert die VOB/B<br />

hier noch einseitig nur eine Verschiebung in<br />

eine ungünstigere Jahreszeit, hat der BGH<br />

<strong>aus</strong>drücklich festgestellt, dass auch Erleichterungen<br />

durch eine Verschiebung in eine<br />

günstigere Jahreszeit zu berücksichtigen<br />

sind. Diese Berücksichtigung sowohl von<br />

Erschwernissen als auch Erleichterungen<br />

ergibt sich <strong>aus</strong> der Schadensminderungspflicht<br />

des Auftragnehmers gemäß § 6 Nr. 3<br />

VOB/B [11].<br />

Darüber hin<strong>aus</strong> sind gegebenenfalls<br />

weitere Einflüsse zu berücksichtigen, zum<br />

Beispiel durch technische Erfordernisse<br />

oder Abhängigkeiten zu Leistungen Dritter.<br />

Die angepasste Bauzeit kann somit nicht<br />

ohne Weiteres festgestellt werden. Hierzu<br />

ist es zunächst erforderlich, den geplanten,<br />

der Kalkulation des Auftragnehmers zugrunde<br />

liegenden, Bauablauf festzustel-<br />

len. Dieser wird dann um die <strong>Vergabe</strong>-<br />

verzögerung verschoben. Abschließend<br />

werden witterungsbedingte Einflüsse berücksichtigt.<br />

Dies ist am Beispiel der Stra-<br />

ßenbaumaßnahme in Abbildung 4 dargestellt.<br />

In der Terminskizze in Abbildung 4<br />

sind die wesentlichen Vorgänge der Ausführung<br />

gemäß Ausschreibung dargestellt.<br />

1-2 | 2010<br />

www.baumarkt-online.info<br />

Es handelt sich hierbei um den Angebotsterminplan<br />

des Auftragnehmers, welcher<br />

mit dem Angebot abzugeben war.<br />

In den beiden Dauer-Spalten sind unterschiedliche<br />

Werte enthalten. Bei der Spalte<br />

„Dauer KT“ handelt es sich um die Vorgangsdauer<br />

in Kalendertagen, hierzu zählen<br />

alle Wochentage von Montag bis Sonntag,<br />

auch arbeitsfreie Tage. In der Spalte „Dauer<br />

AT“ sind hingegen die Dauern in Arbeitstagen<br />

<strong>aus</strong>gewiesen, wie sie in der Kalkulation<br />

berücksichtigt wurden. Arbeitstage sind bei<br />

einer Fünf-Tage-Woche die Wochentage von<br />

Montag bis Freitag abzüglich arbeitsfreier<br />

gesetzlicher Feiertage.<br />

In den Wintermonaten sind die witterungsbedingten<br />

Einflüsse zu berücksichtigen.<br />

Dies kann durch eine Verkürzung der<br />

effektiven Arbeitszeit je Arbeitstag erfolgen.<br />

Wenn zum Beispiel eine witterungsbedingte<br />

Leistungsminderung von 25 % vorliegt,<br />

so können an einem 8-Stunden-<br />

Arbeitstag nur über 6 Stunden effektive<br />

Leistungen erbracht werden; die restlichen<br />

2 Stunden entfallen auf die Leistungsminderung.<br />

Das Verhältnis von Arbeitstagen zu<br />

Kalendertagen beträgt, ohne Berücksichtigung<br />

von weiteren arbeitsfreien Tagen, 5 zu<br />

7 (Arbeitstage zu Kalendertage). In den<br />

Wintermonaten kann sich dieses Verhältnis<br />

durch Verkürzung der täglichen Arbeitszeit<br />

verschlechtern.<br />

Bei diesen Leistungsminderungen handelt<br />

es sich um das sogenannte „Normalwetter“,<br />

welches der Bieter bei seiner Kalkulation<br />

gemäß § 6 Nr. 2, Abs. (2) zu<br />

berücksichtigen hatte [12]. Dieses Normalwetter<br />

kann entweder bei Wetterdiensten<br />

[13] abgefragt oder in standardisierter<br />

Form der baubetrieblichen Literatur [14]<br />

entnommen werden. Die konkrete witterungsbedingte<br />

Leistungsminderung ist <strong>im</strong><br />

vorliegenden Beispielsfall wie in Abbildung<br />

5 dargestellt berechnet worden.<br />

Erläuterungen zur Tabelle in<br />

Abbildung 5<br />

� Leistungsminderung: Der Prozentwert<br />

gibt an, wie hoch die Leistungsminderung<br />

durch die Witterungseinflüsse angesetzt<br />

wird. Dieser Ansatz ist <strong>im</strong> Einzelfall<br />

nachvollziehbar zu begründen. Es<br />

sei jedoch darauf hingewiesen, dass es<br />

sich wie bei den Leistungsansätzen der<br />

Kalkulation um einen Schätzwert handelt,<br />

der weder <strong>aus</strong> der Literatur entnommen<br />

noch genau ermittelt werden<br />

kann.<br />

� Frosttage: An Frosttagen liegt das Temperaturmin<strong>im</strong>um<br />

unter 0°C, somit<br />

herrscht üblicherweise Nachtfrost. An<br />

diesen Tagen können Leistungen des<br />

Erd- und Straßenb<strong>aus</strong> mit Einschränkungen<br />

<strong>aus</strong>geführt werden. Aufgrund<br />

dieser möglichen Einschränkungen zum<br />

Arbeitsbeginn wird <strong>im</strong> Beispielsfall eine<br />

Leistungsminderung von 25 % angesetzt.<br />

� Eistage: An Eistagen liegt das Temperaturmax<strong>im</strong>um<br />

unter 0°C, somit herrscht<br />

üblicherweise auch tagsüber Frost. An<br />

diesen Tagen können insbesondere Leistungen<br />

des Erd- und Straßenb<strong>aus</strong> nur<br />

sehr eingeschränkt <strong>aus</strong>geführt werden,<br />

so dass die Leistungsminderung <strong>im</strong> Beispielsfall<br />

mit 50 % angesetzt wird.<br />

� Niederschlag: An diesen Tagen fällt eine<br />

größere Niederschlagsmenge als 10<br />

mm, dadurch werden insbesondere Leistungen<br />

des Erd- und Straßenb<strong>aus</strong> beeinträchtigt,<br />

so dass nur teilweise gearbeitet<br />

werden kann. Aufgrund dieser<br />

möglichen Einschränkungen wird <strong>im</strong><br />

Beispielsfall eine Leistungsminderung<br />

von 25 % angesetzt.<br />

� Ausfalltage: Die Ausfalltage je Monat ergeben<br />

sich <strong>aus</strong> der Summe der Produkte<br />

<strong>aus</strong> den Ereignistagen mit dem Prozentsatz<br />

der entsprechenden Leistungsminderung.<br />

(Beispiel am Monat November:<br />

(10 Frosttage x 25 % Leistungsminderung)<br />

+ (1 Eistag x 50 % ) + (2 Niederschlagstage<br />

x 25 % Leistungsminderung)<br />

= 3,5 Ausfalltage)<br />

� Kalendertage: Die Anzahl der Kalendertage<br />

je Monat wird <strong>aus</strong>gewiesen.<br />

� Leistungsminderung: Die Leistungsminderung<br />

ergibt sich <strong>aus</strong> dem Verhältnis<br />

von Ausfalltagen zu Kalendertagen.<br />

Leistungsminderung<br />

Um die so ermittelte Leistungsminderung<br />

werden die täglichen Arbeitszeiten in den<br />

entsprechenden Kalendermonaten <strong>im</strong> Kalendarium<br />

des geplanten Bauablaufs verringert.<br />

Am Beispiel des Monats November<br />

heißt das, dass bezogen auf einen Arbeitstag<br />

von 8 Stunden ein Leistungsminderung<br />

von 56,2 Minuten zu berücksichtigen ist (8<br />

Std. * 60 Min. x 11,7 % = 56,2 Min). Somit<br />

endet der Arbeitstag <strong>im</strong> Kalendarium nicht<br />

um 17:00 Uhr, sondern bereits um 16:04<br />

Uhr. Dadurch wird die witterungsbedingte<br />

Minderleistung berücksichtigt. Die vorgenannten<br />

witterungsbedingten Leistungsminderungen<br />

wirken sich in der geplanten<br />

und der verschobenen Bauzeit, wie in Abbildung<br />

6 dargestellt, <strong>aus</strong>:<br />

Bezogen auf das kalkulierte Leistungsniveau<br />

ergibt sich eine verminderte Leistung<br />

durch witterungsbedingte Einflüsse von<br />

95,92 % (89,91 / 93,73). Das der Kalkula-<br />

tion zugrunde liegende Leistungsniveau<br />

entspricht einem Prozentwert von 93,73.<br />

5


MANAGEMENT | BAUZEITEN- UND KOSTEN<br />

Abbildung 5: Feststellung witterungsbedingter Leistungsminderung Abbildung 6: Berechnung witterungsbedingter Leistungsminderung<br />

Abbildung 7: Verschobener Bauablauf Abbildung 8: Vergleich des verschobenen mit dem geplanten Bauablauf<br />

Dieser Wert hat sich unter Berücksichtigung<br />

der verzögerten <strong>Vergabe</strong> auf 89,91 verschlechtert.<br />

Diese Verschlechterung ergibt<br />

sich insbesondere dadurch, dass in der geplanten<br />

Bauzeit ein Winter (2007/2008), in<br />

der verschobenen Bauzeit jedoch zwei Winter<br />

(2007/2008 und 2008/2009) enthalten<br />

sind. Der durch die verzögerte <strong>Vergabe</strong> verschobene<br />

Bauablauf unter Berücksichtigung<br />

witterungsbedingter Einflüsse ergibt sich<br />

wie in Abbildung 7 dargestellt. Unter Berücksichtigung<br />

der witterungsbedingten<br />

Einflüsse ergibt sich ein Fertigstellungstermin<br />

zum 15.04. 2009 und nicht, wie bei einer<br />

Parallelverschiebung zum 23.03.2009.<br />

Somit haben die witterungsbedingten Einflüsse<br />

zu einer zusätzlichen Bauzeitverlängerung<br />

von etwa drei Wochen geführt.<br />

Nachfolgend sind der geplante und verschobene<br />

Bauablauf dargestellt. Dar<strong>aus</strong><br />

sind die Veränderungen der Vorgänge durch<br />

die witterungsbedingten Einflüsse erkennbar,<br />

siehe Abbildung 8.<br />

Am Beispiel des Vorgangs 4 Erdbau seien<br />

die witterungsbedingten Auswirkungen der<br />

Verschiebung veranschaulicht: Der Vorgang<br />

4 enthält 150 kalkulierte Arbeitstage. Im<br />

geplanten Bauablauf dauert dieser 220,98<br />

Kalendertage, da er fast <strong>aus</strong>schließlich von<br />

Frühjahr bis Herbst <strong>aus</strong>geführt werden soll-<br />

te. Im verschobenen Bauablauf dauert dieser<br />

Vorgang nun 267,29 Kalendertage, da er<br />

über den Winter <strong>aus</strong>geführt wird.<br />

Der verschobene Bauablauf wird unter<br />

Berücksichtigung der <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />

und des Normalwetters ermittelt. Die tatsächliche<br />

Witterung spielt dabei keine Rolle,<br />

da der Bieter auch bei rechtzeitiger <strong>Vergabe</strong><br />

das Normalwetter einzukalkulieren<br />

hatte. Ergeben sich bei der tatsächlichen<br />

Ausführung jedoch Witterungsumstände,<br />

mit denen normalerweise nicht gerechnet<br />

werden musste, so kann der Auftragnehmer<br />

dar<strong>aus</strong> dann entsprechende Ansprüche<br />

gesondert geltend machen.<br />

Die Feststellung der angepassten<br />

Baukosten<br />

Mit dem ersten BGH-Urteil wird jedoch<br />

auch methodisch vorgegeben, wie die Baukosten<br />

[15] anzupassen sind [16]:<br />

„bb) Zugleich ist der vertragliche Vergütungsanspruch<br />

in Anlehnung an die Grundsätze<br />

des § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen. Diese<br />

Vorschrift haben die Parteien mit der Einbeziehung<br />

der VOB/B als angemessene Regel<br />

bei einer durch den Auftraggeber veranlassten<br />

Änderung der Grundlagen des Preises<br />

vereinbart. Die Vermutung der Ausgewogenheit<br />

von Leistung und Gegenleistung gilt bei<br />

einem Bauvertrag nicht unabhängig von der<br />

vereinbarten Leistungszeit, weil diese regelmäßig<br />

Einfluss auf die Vereinbarung der<br />

Höhe der Vergütung des Auftragnehmers<br />

hat. Deshalb hat die durch ein verzögertes<br />

<strong>Vergabe</strong>verfahren bedingte Änderung der<br />

Leistungszeit auch zur Folge, dass die Parteien<br />

redlicherweise vereinbart hätten, sich<br />

auf eine angepasste Vergütung zu verständigen.“<br />

Obwohl teilweise rechtsdogmatisch umstritten,<br />

dass für eine Störung vor Vertragsabschluss<br />

eine Regelung gemäß VOB/B angewendet<br />

wird, welche erst mit<br />

Vertragsschluss gilt, hat der BGH hier einen<br />

pragmatischen Weg gewiesen, wie mögliche<br />

Kostenänderungen berücksichtigt<br />

werden können. Die Anwendungsmethodik<br />

des § 2 Nr. 5 VOB/B ist hinlänglich bekannt.<br />

Trotzdem ergeben sich bei der Anwendung<br />

neue Fragestellungen, welche vermutlich in<br />

der Zukunft durch weitere Urteile des BGH<br />

geklärt werden müssen.<br />

Der BGH begründet die Anwendung des<br />

§ 2 Nr. 5 VOB/B wie folgt [17]: „Die <strong>im</strong> Vertrag<br />

in § 2 Nr. 5 VOB/B zum Ausdruck gekommene<br />

Wertung zeigt, dass die Vertragsparteien<br />

nicht erst schwerwiegende<br />

Veränderungen der Preisgrundlagen zum<br />

Anlass für Vergütungsanpassungen nehmen<br />

6 www.baumarkt-online.info 1-2 | 2010


Abbildung 9: Kalkulation Asphalttragschicht herstellen Abbildung 10: Lohnentwicklung<br />

wollen. Auch Änderungen geringeren Ausmaßes<br />

hätten bereits die oben dargestellten,<br />

nicht gewünschten Nachteile für den<br />

Bieter. Die Parteien hätten redlicherweise<br />

auch eine nicht schwerwiegende Änderung<br />

der Preisgrundlagen nicht dem Risikobereich<br />

des Bieters zugeordnet, weil es hierfür<br />

keine Rechtfertigung gibt.“<br />

Kern<strong>aus</strong>sage ist, dass jede Preisänderung<br />

„ab dem ersten Cent“ Berücksichtigung<br />

findet. Es gibt keine Schwelle, unterhalb<br />

deren Ansprüche nicht geltend<br />

gemacht werden können, wie dies bei Anwendung<br />

des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage)<br />

der Fall wäre.<br />

Die Anwendung des § 2 Nr. 5 VOB/B erfordert<br />

eine vorkalkulatorische Fortschreibung<br />

des Preises [18]. Hatte der Bieter die<br />

Kalkulation des Preises <strong>aus</strong> dem Blickwinkel<br />

des ursprünglichen Zuschlagtermins<br />

und des sich dar<strong>aus</strong> ergebenden Baubeginns<br />

vorgenommen, ist nun festzustellen,<br />

wie der Bieter bei Kenntnis des tatsächlichen<br />

Zuschlagstermins kalkuliert hätte.<br />

Grundsätzlich können deshalb die Kostenänderungen<br />

<strong>aus</strong>schließlich <strong>aus</strong> vorkalkulatorischer<br />

Sicht berechnet werden, auf die<br />

tatsächlichen Kosten bei der Bau<strong>aus</strong>führung<br />

kann es nicht ankommen.<br />

Zur vorkalkulatorischen Preisanpassung<br />

gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Der<br />

Verfasser präferiert hier insbesondere eine<br />

Fortschreibung von Lohnkosten auf Grundlage<br />

der Tarifvereinbarungen sowie der übrigen<br />

Kosten, insbesondere der Materialkosten,<br />

auf Grundlage amtlicher Preisindices<br />

des Statistischen Bundesamtes. Durch solche<br />

Preisindices wird neutral und bundesweit<br />

festgestellt, welche Preisänderungen<br />

sich für best<strong>im</strong>mte Produkte ergeben haben.<br />

Andere Autoren [19] und teilweise<br />

auch Gerichte [20] halten jedoch eine Feststellung<br />

von Preisänderungen auf der<br />

Grundlage vorgelegter Angebote für zutreffend.<br />

So wird der Preis gemäß ursprünglichem<br />

Lieferantenangebot, zum Beispiel<br />

für bituminöses Mischgut, verglichen mit<br />

1-2 | 2010<br />

www.baumarkt-online.info<br />

einem aktuellen Angebot nach <strong>verzögerter</strong><br />

<strong>Vergabe</strong>. Die Differenz der beiden Preise<br />

wird als Mehr- oder Minderkosten angesetzt.<br />

Nach Ansicht des Verfassers ergibt sich<br />

aber durch eine solche Differenzrechnung<br />

das Problem, dass die Angebote nicht unter<br />

vergleichbaren Bedingungen eingeholt wurden.<br />

Wurde das ursprüngliche Angebot <strong>im</strong><br />

Wettbewerb um den Auftrag eingeholt, so<br />

wird das neue Angebot mit Wissen des<br />

erteilten Auftrags und Ansprüchen auf<br />

<strong>Mehrkosten</strong> abgefordert. Es entfällt somit<br />

teilweise der Verhandlungsdruck für Auftragnehmer<br />

und dessen Anbieter.<br />

Auch die Straßenbauverwaltung hat mit<br />

dem HVA 2006 [21] bei den Materialpreisgleitkl<strong>aus</strong>eln<br />

die Abrechnung nach vorgelegten<br />

Angeboten abgeschafft und <strong>aus</strong>drücklich<br />

die Anwendung von Preisindices<br />

vorgegeben. Die Indexlösung wird darüber<br />

hin<strong>aus</strong> auch zur Preisanpassung bei <strong>verzögerter</strong><br />

<strong>Vergabe</strong> vermehrt angewendet. Das<br />

Argument, die Preisindices würden der tatsächlichen<br />

Entwicklung hinterherhinken, ist<br />

nicht gerechtfertigt, da die aktuellen<br />

Preisindices für den Vormonat bereits zwischen<br />

dem 15. und 20. des Folgemonats<br />

veröffentlicht werden.<br />

Der Einwand, die bundeseinheitlichen<br />

Indices würden regionale Besonderheiten<br />

nicht berücksichtigen, kann zutreffend sein.<br />

Es müsste jedoch <strong>im</strong> konkreten Einzelfall<br />

eine regionale Preisentwicklung nachgewiesen<br />

werden, welche <strong>im</strong> Verzögerungszeitraum<br />

deutlich gegen den Bundestrend<br />

läuft.<br />

Schwierigkeiten können sich jedoch bei<br />

best<strong>im</strong>mten B<strong>aus</strong>toffen ergeben, die unter<br />

wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht<br />

bundesweit verfügbar sind. Gerade bei Erdb<strong>aus</strong>toffen<br />

kann sich das Problem ergeben,<br />

dass diese nicht zu jeder Zeit in entsprechender<br />

Menge an jedem Ort verfügbar<br />

sind. Hier sind <strong>im</strong> Einzelfall marktbedingte<br />

Zu- oder Abschläge auf die Preisindices vorzunehmen.<br />

Jedoch ist es zunächst Pflicht<br />

des Auftragnehmers, die Preissteigerung<br />

nachprüfbar darzulegen. Die bloße Behauptung<br />

zum Beispiel, der ursprüngliche Lieferant<br />

stehe nicht mehr zur Verfügung und<br />

ein anderer Lieferant fordere einen um<br />

80 % höheren Preis, kann nicht Grundlage<br />

für die Feststellung des geänderten Preises<br />

sein. Insbesondere vor dem Hintergrund<br />

der Konzentration in der Bauwirtschaft ergeben<br />

sich Beurteilungsschwierigkeiten<br />

durch wirtschaftliche Verflechtungen von<br />

Auftragnehmern und Lieferanten.<br />

Es gibt somit noch vielfältige Fragen zur<br />

konkreten Preisanpassung, welche vor<strong>aus</strong>sichtlich<br />

auch gerichtlich geklärt werden.<br />

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung<br />

sollte jedoch ein fairer Interessen<strong>aus</strong>gleich<br />

der Bauvertragsparteien stehen: Dem Auftragnehmer<br />

steht ein Preisanpassungsrecht<br />

zu, allerdings darf der Auftraggeber nicht<br />

ungerechtfertigten Forderungen schutzlos<br />

<strong>aus</strong>geliefert sein.<br />

Die Berechnung der geänderten Preise<br />

erfolgt auf Grundlage der Angebotskalkulation.<br />

Diese wird allerdings üblicherweise<br />

erst nach dem Zuschlag von der <strong>Vergabe</strong>stelle<br />

angefordert und vom Auftragnehmer<br />

übergeben. In diesem Zusammenhang kann<br />

sich ein Glaubwürdigkeitsproblem ergeben,<br />

weil manche Auftraggeber hier „zielorientierte“<br />

Überarbeitungen vermuten. Um den<br />

Bieter vor solchen Mutmaßungen zu schützen,<br />

sei Auftraggebern empfohlen, bereits<br />

mit der ersten Bindefristverlängerung die<br />

Hinterlegung der Angebotskalkulationen<br />

durch die <strong>aus</strong>sichtsreichsten Bieter zu veranlassen.<br />

Für die bereits dargestellte Straßenbaumaßnahme<br />

soll <strong>im</strong> Folgenden ein geänderter<br />

Preis für die Position „Asphalttragschicht<br />

herstellen“ berechnet werden. Zu-<br />

nächst ist die Grundlage der Preisermittlung<br />

für die Leistung festzustellen. Diese ergibt<br />

sich <strong>aus</strong> der Angebotskalkulation wie in Abbildung<br />

9 dargestellt. Der Bieter hat für die<br />

Position „Asphalttragschicht herstellen“ je<br />

m² 0,45 € Lohnkosten, 6,00 € Materialkos-<br />

7


MANAGEMENT | BAUZEITEN- UND KOSTEN<br />

Abbildung 11: Index für Asphaltmischgut Abbildung 12: Index für Gerätekosten<br />

Abbildung 13: Preisänderungen Abbildung 14: Berechnung des geänderten Einheitspreises<br />

ten und 0,70 € Gerätekosten kalkuliert, somit<br />

Einzelkosten der Teilleistungen in Höhe<br />

von 7,15 €. Weiter hat der Bieter Zuschläge<br />

in Höhe von 0,81 € kalkuliert, so dass sich<br />

der Angebots-Einheitspreis von 7,96 € ergibt.<br />

Bei einer <strong>aus</strong>geschriebenen Menge<br />

von 80.000 m² beträgt der Gesamtpreis<br />

636.400,00 €.<br />

Im nächsten Schritt sind die Preisänderungen<br />

je Kostenart festzustellen. Für die<br />

Lohnkosten ergeben sich diese <strong>aus</strong> der tariflichen<br />

Lohnentwicklung wie <strong>aus</strong> Abbildung<br />

10 ersichtlich.<br />

Der Bieter hatte in seiner Kalkulation bereits<br />

das Lohnniveau für den ursprünglichen<br />

Ausführungszeitraum zu berücksichtigen,<br />

so zum Beispiel die Lohnerhöhungen zum<br />

01.06.2007 und zum 01.04.2008. Nicht zu<br />

berücksichtigen hatte er allerdings die Lohnerhöhung<br />

zum 01.09.2008. Für den ursprünglichen<br />

Ausführungszeitraum ergibt<br />

sich somit ein durchschnittlich zu kalkulierendes<br />

Lohnniveau in Höhe von 103,05.<br />

Durch die <strong>Vergabe</strong>verzögerung ändert<br />

sich das Lohnniveau auf 104,58. Somit haben<br />

sich die Lohnkosten um 1,48 % (104,<br />

58 / 103,05) erhöht. Diese Lohnkostenänderung<br />

kann auf die kalkulierten Lohnkosten<br />

bezogen werden, da sich die Tarifänderungen,<br />

<strong>aus</strong>gehend vom Grundlohn, auch<br />

auf die weiteren Lohnnebenkosten <strong>aus</strong>wirken<br />

[22]. Die Änderung der Materialkosten<br />

wird auf Grundlage des Index des Statistischen<br />

Bundesamtes festgestellt [23]. Seit<br />

Januar 2009 ist hier nun auch ein Index für<br />

„Asphaltmischgut unter Zusatz von bitumenhaltigen<br />

Bindemitteln“ (Lfd.-Nr. 262)<br />

vorhanden, so dass keine Berechnung mehr<br />

über den Gesteins- und Bitumenanteil er-<br />

folgen muss. Dieser Index hat sich Zeitraum<br />

der <strong>Vergabe</strong>verzögerung wie in Abbildung<br />

11 gezeigt entwickelt.<br />

Betrug das Preisniveau für den Zeitpunkt<br />

des ursprünglichen Zuschlages 109,7 %, so<br />

beträgt es zum Zeitpunkt des tatsächlichen<br />

Zuschlages 113,8 % und hat sich somit um<br />

4,5 % erhöht. Die Änderung der Gerätekosten<br />

kann mit folgenden Preisindices (siehe<br />

Abbildung 12) beurteilt werden.<br />

Für Straßenbaugeräte ergibt sich eine<br />

Preisminderung um 0,20 %, welche sich<br />

insbesondere auf die Wiederbeschaffungskosten<br />

und somit auf die erforderlichen Abschreibungsbeträge<br />

<strong>aus</strong>wirkt. Für Dieselkraftstoff<br />

ergibt sich eine Preissteigerung<br />

von 5,89 %. Unter der Annahme, dass in<br />

den Gesamtkosten der Straßenbaugeräte<br />

der Betriebsstoffanteil 25 % beträgt, hat<br />

sich das Preisniveau um 1,33 % erhöht. Abschließend<br />

sind auch die witterungsbedingten<br />

Leistungsminderungen zu berücksichtigen.<br />

Wie bereits bei der angepassten<br />

Bauzeit festgestellt, hat sich eine durchschnittliche<br />

Verringerung der Leistung auf<br />

95,92 % [24] zwischen geplantem und verschobenem<br />

Bauablauf ergeben. Hierdurch<br />

verlängern sich die entsprechend kalkulierten<br />

Ausführungszeiten, dies führt zu <strong>Mehrkosten</strong><br />

bei den zeitabhängigen Kosten um<br />

4,25 % (100 % / 95,92 %). Die vorgenannten<br />

Preisänderungen werden in der Angebotskalkulation<br />

wie in Abbildung 13 beschrieben<br />

berücksichtigt:<br />

Die Lohnkosten ergeben sich unter Berücksichtigung<br />

des auf 101,48 % geänderten<br />

Preisnive<strong>aus</strong> Lohn und des Preisnive<strong>aus</strong><br />

<strong>aus</strong> Witterung in Höhe von 104,25 %.<br />

Bei den Materialkosten ist <strong>aus</strong>schließlich<br />

die Preissteigerung gemäß Index auf<br />

104,50 % zu berücksichtigen, da es auf<br />

zeitunabhängige Materialkosten keine witterungsbedingten<br />

Einflüsse gibt. Bei den<br />

Straßenbaumaschinen sind schließlich die<br />

Preissteigerung gemäß Index auf 101,33 %<br />

sowie das Preisniveau <strong>aus</strong> Witterung in<br />

Höhe von 4,25 % zu berücksichtigen. Dar<strong>aus</strong><br />

ergibt sich ein neuer Einheitspreis (siehe<br />

Abbildung 14). Somit sind die Lohnkosten<br />

um 0,03 €, die Materialkosten um<br />

0,27 € und die Gerätekosten um 0,04 € gestiegen.<br />

Entsprechend haben sich auch die<br />

Zuschläge erhöht, so dass sich ein neuer<br />

Einheitspreis in Höhe von 8,33 € ergibt.<br />

Dies sind <strong>Mehrkosten</strong> von 0,38 € je m² Asphalttragschicht.<br />

Für die Gesamtmenge von<br />

80.000 m² ergeben sich <strong>Mehrkosten</strong> in<br />

Höhe von 30.000,00 €. Dies entspricht einer<br />

Preissteigerung von 4,71 %.<br />

Die entsprechende Berechnung der<br />

neuen Preise muss für jeden Einheitspreis<br />

einzeln erfolgen. Die so angepassten Einheitspreise<br />

sind dann Grundlage für die Abrechnung<br />

und weitere Vertragsabwick-<br />

lung, insbesondere auch für die Kalkulation<br />

von Nachtragspositionen. Ausdrücklich sei<br />

darauf hingewiesen, dass nicht nur die Berechnung<br />

von <strong>Mehrkosten</strong> zu erfolgen hat,<br />

sondern ebenso von Minderkosten.<br />

Sofern <strong>im</strong> Einzelfall der Auftragneh-<br />

mer keine Minderkostenberechnung vorn<strong>im</strong>mt,<br />

kann dies ersatzweise durch den<br />

Auftraggeber erfolgen. Seit Ende 2008 wird<br />

dies vor allem bei Positionen mit Stah-<br />

lanteil der Fall sein, da der Stahlpreis<br />

stark gesunken ist (Betonstahl Lfd.-Nr. 272<br />

von 247,6 <strong>im</strong> Juli 2008 auf 89,7 <strong>im</strong> Juli<br />

2009).<br />

8 www.baumarkt-online.info 1-2 | 2010


Fazit<br />

Den Bauvertragsparteien ist zu empfehlen,<br />

die Anpassung der Bauzeiten und Baukosten<br />

kurzfristig nach Zuschlag zu klären, da<br />

sonst die Auseinandersetzung darüber die<br />

weitere Bau<strong>aus</strong>führung überschattet und<br />

<strong>im</strong> Schneeballprinzip auch die Einigung<br />

über weitere Nachtragsleistungen vor sich<br />

herschiebt.<br />

Fußnoten<br />

1-2 | 2010<br />

www.baumarkt-online.info<br />

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes,<br />

Braunschweig<br />

ö. b. u. v. Sachverständiger<br />

für Bauablaufstörungen<br />

Telefon: 0531/51 61 530,<br />

E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

[1] Quelle: Statistische Meldungen über <strong>Vergabe</strong>nachprüfungsverfahren gem. § 22 <strong>Vergabe</strong>verordnung (VgV) vom 31.01.2009, Bundesministerium für<br />

Wirtschaft und Technologie. Die Werte der <strong>Vergabe</strong>kammerverfahren enthalten nur die Verfahren, welche Bauleistungen gemäß VOB betreffen. Die Werte<br />

der OLG-Verfahren enthalten sämtliche <strong>Vergabe</strong>n (VOB, VOL und VOF). Eine weitere Aufgliederung wird vom Ministerium oder den Gerichten nicht geführt.<br />

Es ist jedoch davon <strong>aus</strong>zugehen, dass der Anteil der VOB-Verfahren bei den Obergerichten wie bei den <strong>Vergabe</strong>kammer verfahren in einer Größenordnung<br />

zwischen 60 % bis 80 % liegt.<br />

[2] BGH 11.05.2009 – VII ZR 11/08, IBR 2009, 310-312<br />

[3] BGH 11.05.2009 – VII ZR 11/08, IBR 2009, 310 - 312: In dem vom BGH entschiedenen Fall wurde der Zuschlag auf das unveränderte Angebot erteilt.<br />

[4] OLG Celle 17.06.2009 - 14 U 62/08, IBR 2009, 444: In dem vom OLG Celle entschiedenen Fall wurde der Zuschlag mit neuen Ausführungsterminen erteilt.<br />

[5] BGH 11.05.2009 – VII ZR 11/08, IBR 2009, 310 – 312<br />

[6] Teilweise anderer Meinung Leinemann: Zu Inhalt und Umfang des <strong>Vergabe</strong>verfahrensrisikos in: Baurecht 7/2009, 1032 - 1040<br />

[7] OLG Celle, Urteil vom 17.06.2009 - 14 U 62/08, IBR 2009, 444<br />

„1. Enthält das Zuschlagsschreiben des öffentlichen Auftraggebers nach <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> neue Fertigstellungsfristen, handelt es sich um eine<br />

modifizierte Annahme des Bietergebotes und damit unter Ablehnung des ursprünglichen Angebotes um ein neues Angebot i. S. d. § 150 Abs. 2 BGB.<br />

2. In einem solchen Fall ist es Sache des Bieters, auf während der verlängerten Zuschlagsfrist eingetretene Preiserhöhungen hinzuweisen und ggf. durch<br />

erneute Ablehnung des neuen Angebotes einen neuen Preis zu verlangen.<br />

3. Versäumt der Bieter dies, kann der öffentliche Auftraggeber davon <strong>aus</strong>gehen, dass der Bieter trotz der eingetretenen Preiserhöhungen <strong>aus</strong>kömmlich<br />

kalkuliert hatte, und ist nicht verpflichtet, sich nach Ablauf der Annahmefrist gemäß § 147 BGB auf einen geänderten Preis einzulassen.“<br />

[8] BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 82/08, IBR 2009, 625, 626<br />

„Wird in einem <strong>Vergabe</strong>verfahren aufgrund öffentlicher Ausschreibung nach VOB/A der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter später<br />

erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein Mehrvergütungsanspruch nicht allein dar<strong>aus</strong> hergeleitet werden, dass sich <strong>im</strong> Hinblick auf die spätere<br />

Zuschlagserteilung die Kalkulationsgrundlagen geändert haben. Diese Kalkulationsgrundlagen sind grundsätzlich keine Geschäftsgrundlage des später<br />

geschlossenen Vertrages.“<br />

[9] BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 152/08, IBR 2009, 627, 628<br />

„1. Sieht eine Ausschreibung in einem öffentlichen <strong>Vergabe</strong>verfahren vor, dass der Auftragnehmer spätestens 12 Werktage nach Zuschlag mit den<br />

Bauarbeiten zu beginnen hat, ist dies dahin zu verstehen, dass der vertraglich vorgesehene Baubeginn an die <strong>aus</strong>geschriebene Zuschlagsfrist anknüpft,<br />

wenn der Zuschlag später erfolgt. In diesem Fall ist der tatsächliche Zuschlagstermin nicht maßgebend.<br />

2. Ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B kann dem der Verlängerung der Bindefrist zust<strong>im</strong>menden Auftrag-<br />

nehmer wegen einer verzögerten <strong>Vergabe</strong> grundsätzlich nur erwachsen, wenn dies eine Änderung der Leistungspflichten zur Folge hat.<br />

3. Wird der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter später erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein Mehrvergütungsan-<br />

spruch nicht allein dar<strong>aus</strong> hergeleitet werden, dass sich <strong>im</strong> Hinblick auf die verspätete Zuschlagserteilung die Kalkulationsgrundlagen geändert haben.<br />

4. Maßgeblich für die in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu ermittelnde Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine<br />

verzögerte <strong>Vergabe</strong> verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind grundsätzlich nur diejenigen <strong>Mehrkosten</strong>, die ursächlich auf die Verschiebung der<br />

Bauzeit zurückzuführen sind.“<br />

[10] BGH 11.05.2009 – VII ZR 11/08, Rdn. 47<br />

vgl. Bötzkes: Verzögerte <strong>Vergabe</strong>: Best<strong>im</strong>mung der angepassten Bauzeiten, in: IBR 2009, 1127<br />

[11] „Der Auftragnehmer hat alles zu tun, was ihm billigerweise zugemutet werden kann, um die Weiterführung der Arbeiten zu ermöglichen.“<br />

[12] „Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste, gelten nicht als<br />

Behinderung.“<br />

[13] Wetterdaten sind regionsbezogen bei verschiedenen Wetterdiensten erhältlich, zum Beispiel DWD (Deutscher Wetterdienst): www.dwd.de.<br />

[14] zum Beispiel Vygen, Schubert, Lang: Bauverzögerung und Leistungsänderung, 5. Auflage, Werner Verlag 2008, Rdn. B 210 - 216<br />

[15] Da es sich bei einem Anspruch gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B um die Berechnung eines geänderten Preises handelt, wäre hier eigentlich der Begriff des<br />

geänderten Baupreises statt geänderter Baukosten zu verwenden. In der VOB wird in diesem Zusammenhang auf die Berechnung von Mehr- und<br />

Minderkosten verwiesen, welche zu einer Änderung des Preises führen. Somit erfolgt bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> eine Feststellung angepasster Baukosten,<br />

welche zur Anpassung des Baupreises führt.<br />

[16] BGH 11.05.2009 – VII ZR 11/08, Rdn. 47<br />

vgl. Bötzkes: Verzögerte <strong>Vergabe</strong>: Berechnung der angepassten Baukosten, in: IBR 2009, 1126<br />

vgl. Bötzkes: <strong>Mehrkosten</strong> <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong>: Berechnung der Höhe, in: IBR 2007, 232<br />

[17] BGH 11.05.2009 – VII ZR 11/08, Rdn. 58<br />

[18] Vorkalkulatorisch bedeutet, dass die Leistung vor Ausführung kalkuliert wird.<br />

[19] Zum Beispiel: Leinemann: Zu Inhalt und Umfang des <strong>Vergabe</strong>verfahrensrisikos in: Baurecht 7/2009, 1032 - 1040<br />

[20] Zum Beispiel: OLG Oldenburg, Urteil vom 14.10.2008 - 12 U 76/08 , IBR 2009, 9<br />

[21] Handbuch für die <strong>Vergabe</strong> und Ausführung von Bauleistungen <strong>im</strong> Straßen- und Brückenbau, HVA B-StB, Stand: 03/2006, Aktuell gilt Stand: 03/2009.<br />

[22] Vereinfachend wird hier angenommen, dass die Lohnkosten gleichverteilt über die gesamte Bauzeit anfallen.<br />

[23] Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) nach dem Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2009 (GP 2009) - Lange<br />

Reihen von Januar 2005 bis „aktueller Monat“- Erscheinungsfolge: monatlich, Statistisches Bundesamt Wiesbaden, www.destatis.de<br />

[24] Siehe dazu Abschnitt „Die Feststellung der angepassten Bauzeiten“.<br />

9


FORUM | Bauvertrag<br />

<strong>Mehrkosten</strong> <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong>:<br />

Berechnung der Höhe<br />

Bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> ist nach überwiegender Rechtsprechung ein neuer Preis zu ermitteln. Auftragnehmer<br />

fordern häufig als Mehrpreis die Differenz zwischen kalkuliertem Preis und tatsächlichen<br />

Kosten. Eine solche Ist-Kostenerstattung ist nicht sachgerecht, da vorkalkulatorisch ein<br />

Preis unter Berücksichtigung von Änderungen fortzuschreiben ist. Hilfsweise können für die Preisermittlung<br />

amtliche Preisindizes verwendet werden.<br />

Kurzaufsatz von Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, Braunschweig, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

VOB/B § 2 Nr. 5<br />

Ausgangssituation<br />

Mit der Verkomplizierung des öffentlichen <strong>Vergabe</strong>rechts<br />

kommt es <strong>im</strong>mer häufiger zu verzögerten<br />

<strong>Vergabe</strong>n, in Einzelfällen bis zu mehreren Jahren.<br />

Sofern die <strong>Vergabe</strong>stelle den Zuschlag nicht innerhalb<br />

der Bindefrist erteilen kann, hat der Bieter einer<br />

Verlängerung der Bindefrist vorbehaltlos zuzust<strong>im</strong>men.<br />

Kann der Zuschlag erteilt werden, erfolgt<br />

dieser auf das unveränderte Angebot. Bei<br />

entsprechender Verzögerung kann dies zur Vereinbarung<br />

„unmöglicher“ Ausführungsfristen führen.<br />

Verschiedene Oberlandesgerichte haben daraufhin<br />

dem Auftragnehmer nach <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> einen<br />

Anspruch auf Anpassung der Bauzeit gemäß § 6<br />

Nr. 2, 4 VOB/B sowie auf Anpassung der Preise<br />

gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B zugesprochen (BayObLG,<br />

IBR 2002, 500; OLG Jena, IBR 2005, 462; OLG<br />

Hamm, IBR 2007, 179). Der Anspruch ist dem<br />

Grunde nach klar, gestritten wird häufig über die<br />

Berechnung der Höhe. Die Bauzeit ist baubetrieblich<br />

in einer Einzelfallbetrachtung neu zu ermitteln. Zur<br />

Ermittlung eines geänderten Preises gemäß § 2<br />

Nr. 5 VOB/B legen Auftragnehmer häufig Angebote<br />

vor, welche Grundlage der Kalkulation für das<br />

ursprüngliche Angebot waren. Weiter werden<br />

Preisanfragen für den verschobenen neuen Ausführungszeitraum<br />

vorgelegt. Die Differenz wird als<br />

geänderter Preis, meist als Mehrpreis, gefordert.<br />

Baubetrieblich ist diese Vorgehensweise unzutreffend,<br />

da hierdurch eine Ist-Kostenerstattung erfolgt.<br />

Der Auftragnehmer wird somit des Preisrisikos,<br />

welches er bei rechtzeitiger <strong>Vergabe</strong> gehabt hätte,<br />

entledigt.<br />

232 IBR Mai 2007<br />

Thesen/Kern<strong>aus</strong>sagen<br />

Grundsätzlich ist der geänderte Preis als Fortschreibung<br />

der ursprünglichen Kalkulation unter Berücksichtigung<br />

der Mehr- oder Minderkosten vorkalkulatorisch<br />

fortzuschreiben. Tatsächliche Kostenänderungen<br />

sind nicht zu berücksichtigen (u. a. Achilles, IBR<br />

2006, 429). Hilfsweise bietet sich die Nutzung von<br />

amtlichen Preisindizes an, wie sie z. B. durch das Statistische<br />

Bundesamt erfasst werden. Die so dokumentierten<br />

Preisentwicklungen werden neutral ermittelt. Es<br />

bieten sich die Quartalsindizes für einzelne Bauwerksarten<br />

an. Für einzelne Produkte kann auch der<br />

monatliche „Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte“<br />

verwendet werden. Die Argumentation der Auftragnehmer,<br />

die Indizes seien nicht verwendbar, da sie<br />

bundesweit erhoben werden und Preisänderungen nur<br />

sehr zeitverzögert wiedergäben, könnte zutreffend sein.<br />

Jedoch ist zu klären, ob regionale Besonderheiten, die<br />

durch den bundesweiten Preisindex nicht erfasst werden,<br />

gegenläufig zum bundesweiten Index verlaufen.<br />

Ergänzend können zur Bewertung von Preisänderungen<br />

auch die Mittelpreise öffentlicher Bauverwaltungen<br />

herangezogen werden, sofern diese differenziert je<br />

Leistung und Menge Preisänderungen nachzeichnen.<br />

Im Übrigen beziehen sich auch die Preisgleitkl<strong>aus</strong>eln<br />

gemäß VHB (Hochbau) und HVA B-StB (Straßenbau)<br />

auf Preisindizes und nicht auf tatsächliche Kosten.<br />

Fazit<br />

Eine Ist-Kostenerstattung bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> ist<br />

baubetrieblich unzutreffend, da nach den Grundsätzen<br />

des § 2 Nr. 5 VOB/B ein neuer Preis vorkalkulatorisch<br />

zu ermitteln ist. Zu vergleichen ist das Preisniveau<br />

zum Zeitpunkt der ursprünglichen Kalkulation<br />

und zum Zeitpunkt des verspäteten Zuschlags.


ibr-online: IBR 2009, 1126<br />

IBR 2009, 1126<br />

Verzögerte <strong>Vergabe</strong>: Berechnung der angepassten Baukosten<br />

1. Bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> sind die Baukosten gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen.<br />

2. Hierbei ist entsprechend der Methodik des § 2 Nr. 5 VOB/B der neue Preis vorkalkulatorisch zu<br />

berechnen.<br />

3. Während der Bau<strong>aus</strong>führung tatsächlich entstandene Kosten sind nicht Grundlage für die Feststellung<br />

neuer Preise.<br />

Kurzaufsatz von Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, Braunschweig, ö.b.u.v.SV für Bauablaufstörungen<br />

VOB/B § 2 Nr. 5<br />

Ausgangssituation<br />

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 11.05.2009 (IBR 2009, 312) zur verzögerten <strong>Vergabe</strong> zum vertraglichen<br />

Vergütungsanspruch entschieden, dass sich dieser gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B ergibt. Preisänderungen sind damit<br />

bereits ab dem "ersten Cent" zu berücksichtigen.<br />

Kern<strong>aus</strong>sagen<br />

Aus dieser Entscheidung ergibt sich, dass der geänderte Preis methodisch gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B<br />

vorkalkulatorisch zu ermitteln ist. Ausgehend von der Preisermittlungsgrundlage, hier der Angebotskalkulation des<br />

Bieters, ist unter Berücksichtigung von "Mehr- und Minderkosten" der Preis fortzuschreiben. Die Anpassung der<br />

Kalkulation erfolgt unter der Annahme, wie der Bieter kalkuliert hätte, wenn er die neue Bauzeit gekannt hätte. Für<br />

eine solche Neukalkulation ist eine stichtagsbezogene Betrachtung durch Vergleich des Zeitpunkts des<br />

ursprünglich vorgesehenen und des tatsächlichen Zuschlags vorzunehmen. Der Bieter musste sein Angebot <strong>im</strong><br />

Hinblick auf den ursprünglich vorgesehenen Zuschlags- und Baubeginntermin kalkulieren, obwohl er nicht wissen<br />

konnte, wie sich bis dahin die Preise konkret entwickeln werden. Entsprechend sind vorkalkulatorisch die neuen<br />

Preise in gleicher Weise zu berechnen. Es kommt somit nicht auf die tatsächlichen Kosten während der neuen<br />

Ausführungszeit an. Für die Berechnung der neuen Preise ist die Verwendung von Preisindices des Statistischen<br />

Bundesamtes zu empfehlen (IBR 2007, 232), da hierdurch eine neutrale Dokumentation von Preisentwicklungen<br />

verwendet wird.<br />

Anmerkung<br />

Neue Angebote, welche der Auftragnehmer von Lieferanten oder Subunternehmern vorlegt, sind durch den<br />

Auftraggeber kaum prüf- und beurteilbar. Es ergibt sich ein Glaubwürdigkeitsdilemma: Der Auftraggeber kann<br />

nicht beweisen, dass die vorgelegten Angebote möglicherweise überhöht sind. Der Auftragnehmer kann aber auch<br />

nicht beweisen, dass es sich bei den neuen Angeboten um angemessene Marktpreise handelt. Diese<br />

Schwierigkeiten wurden in den Urteilen des OLG Oldenburg (IBR 2009, 9) und des LG Hannover (IBR 2008, 206)<br />

nicht <strong>aus</strong>reichend berücksichtigt. Das OLG Celle (IBR 2009, 444) hat für den Fall des LG Hannover bezüglich der<br />

vorgelegten Preise das Marktpreisniveau durch einen Sachverständigen prüfen lassen. Insbesondere bei<br />

Massenb<strong>aus</strong>toffen (z. B. Stahl und Zement) dürften die Preisindices sehr konkret und zeitnah das Marktpreisniveau<br />

darstellen. Im Straßenbau können sich z. B. durch große Mengen Probleme ergeben. Die Erklärung des<br />

Auftragnehmers, das Material sei nun doppelt so teuer, ist jedoch in der Regel kaum prüfbar. Im konkreten Einzelfall<br />

können zusätzlich weitere Kostenänderungen berücksichtigt werden, sofern diese nachvollziehbar und nachweisbar<br />

sind. Da mit der Neuberechnung die Preise der Angebotskalkulation des Bieters fortgeschrieben werden, sollte<br />

diese von der <strong>Vergabe</strong>stelle spätestens mit der ersten Bindefristverlängerung abgefordert werden. Schließlich ist<br />

den Bauvertragsparteien zu empfehlen, die <strong>Mehrkosten</strong> <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> zeitnah nach Zuschlag als<br />

Nachtrag Nr. 1 zu vereinbaren, damit die geänderten Preise als Grundlage für Vertragsdurchführung vorliegen.<br />

© id Verlag<br />

Seite 1 von 3<br />

Dipl.-Wirtschaftsing. BDB Frank A. Bötzkes, Braunschweig<br />

http://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige-body.php?SessionID=ee06fd087f5309fed1fec5...<br />

28.10.2009


ibr-online: IBR 2009, 1126<br />

Leseranmerkungen:<br />

Preisindices des statistischen Bundesamtes<br />

Von Dr. Ralph Bartsch (bartsch@bartsch-nm.de; 11.08.2009, 16:34 Uhr).<br />

Sehr geehrter Herr Bötzkes,<br />

die Auffassung, dass die Anwendung der Preisindices des Statistischen Bundesamtes bei der Ermittlung von<br />

Preisänderungen <strong>im</strong> Falle von <strong>Vergabe</strong>verzögerungen zu empfehlen wären, ist <strong>aus</strong> kalkulatorischer wie auch<br />

praktischer Sicht nicht zutreffend. Die Angaben des Statistischen Bundesamtes geben nicht die tatsächlichen<br />

Veränderungen wieder. Sie stellen zum einen nur einen Bundesdurchschnitt dar und nicht die regionalen<br />

Unterschiede. Zum anderen ist es unter Praktikern wohl unbestritten, dass jedes Bauunternehmen spezielle<br />

Einkaufsmöglichkeiten hat. Ferner "hinkt" der Index erfahrungsgemäß der tatsächlichen Entwicklung hinterher.<br />

Es muss vielmehr berücksichtigt werden, ob tatsächlich eine Preissteigerung infolge <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />

entstanden ist. Auch Lieferantenangebote haben (verlängerbare) Bindungen.<br />

Zutreffend und der Realität entsprechend differenziert ist diesbezüglich die Auseinandersetzung mit diesem Thema<br />

von Professor Leinemann, vgl. BauR 7/ 2009, S. 1032. Der Index kann nur letztes Hilfsmittel sein, wenn nichts<br />

anderes vorliegt.<br />

In der Praxis der öffentlichen Auftraggeber wird das von Ihnen empfohlene Verfahren regelmäßig abgelehnt.<br />

Preisindices des statistischen Bundesamtes<br />

Von Frank A. Bötzkes (Post@Boetzkes.de; 13.08.2009, 14:44 Uhr).<br />

Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch!<br />

Die Anwendung der Preisindices ist trotz möglicher statistischer Unschärfen die objektivste Methode, das<br />

Preisniveau der Angebotskalkulation vorkalkulatorisch auf einen beliebigen Zeitpunkt fortzuschreiben, <strong>im</strong> Falle der<br />

verzögerten <strong>Vergabe</strong> auf das Datum des verspäteten Zuschlags.<br />

Wenn der Bieter zum Beispiel in seiner ursprünglichen Kalkulation einen Mengenrabatt von 50 % einkalkuliert hat<br />

und nach <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> vorträgt, dieser Mengenrabatt sei nun entfallen, tritt ein Glaubwürdigkeitsdilemma<br />

auf. Gerade in solchen Fällen greifen auch öffentliche Auftraggeber auf die Anwendung der Preisindices zurück.<br />

Diese finden grundsätzlich Anwendung bei den Preisgleitkl<strong>aus</strong>eln der öffentlichen <strong>Vergabe</strong>handbücher. Schließlich<br />

wenden auch <strong>im</strong>mer mehr Auftragnehmer die Preisindices bei Nachtragskalkulationen an.<br />

Was bedeutet "vorkalkulatorisch"?<br />

Von Urban (oliver-andre.urban@hsvv.hessen.de; 17.08.2009, 13:49 Uhr).<br />

Seite 2 von 3<br />

Sehr unangenehm ist die Rechtsprechung, die bei der Berechnung des Anspruches regelmäßig Schadensersatz<br />

und Vergütung vermischt.<br />

Tatsächlich wäre bei Anwendung des § 2 Nr.5 VOB/B nämlich zu betrachten, was <strong>im</strong> Angebot gestanden hätte,<br />

wäre für den späteren Ausführungszeitraum angeboten worden. Dies wäre z.B. die Preissteigerung der Vorjahre<br />

hochgerechnet + ggf. ein Zuschlag für höheres Wagnis. Lediglich <strong>im</strong> Falle des Schadensersatzes käme es auf<br />

einen betriebswirtschaftlichen Mehraufwand an. "IST-Kosten" sind ein Widerspruch in sich, entweder handelt es<br />

sich um Kosten ("Bewerteter Normalverbrauch zur Erbringung einer Leistung") oder um tatsächlichen Aufwand.<br />

Dies wird häufig vermischt, was zu betriebswirtschaftlich unsinnigen Urteilen führt.<br />

Nur <strong>im</strong> Schadensersatzfall dürfte Aufwand Berechnungsgrundlage sein, z.B. bei unberechtigtem Ausschlus von der<br />

Vagabe und anschließender erfolgreichen Anfechtung. Die Frage ist, ob die entschiedenen Fälle nicht tatsächlich<br />

so gelagert waren, dass die Gerichte gewissermaßen auf falschem Weg zum richtigen Ergebnis kamen.<br />

http://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige-body.php?SessionID=ee06fd087f5309fed1fec5...<br />

28.10.2009


ibr-online: IBR 2009, 1126<br />

Dem Verfasser ist daher vollständig zuzust<strong>im</strong>men.<br />

Spekulative Preisnachlässe<br />

Von Urban (17.08.2009, 14:09 Uhr).<br />

Was spekulative Preisnachlässe in Positionen angeht, so sind diese ein ganz massives Problem - für den<br />

Auftragnehmer. Dieser ist grundsätzlich in der Beweislast. Dabei wird zunächst die Richtigkeit der Urkalkulation<br />

vor<strong>aus</strong>gesetzt (These: Kalkulierte Kosten=Aufwand) und der neue Aufwand festgestellt. Die sich ergebende<br />

Erhöhung des Aufwands wird dann als Kostenschätzung verwendet.<br />

Dadurch, dass bei offenkundig spekulativer Kalkulation die Annahme der Richtigkeit der Urkalkulation und damit die<br />

Grundlage der Berechnung des Mehraufwandes bzw. die Schätzung der <strong>Mehrkosten</strong> erschüttert wird, wird es dem<br />

Auftragnehmer unmöglich einen korrekten Beweis über Mehraufwand/<strong>Mehrkosten</strong> zu führen. Da jeder AN am Markt<br />

zwangsläufig spekuliert, um Aufträge zu bekommen, wird der AG die Urkalkulation quasi <strong>im</strong>mer erschüttern können.<br />

Damit bleibt nur noch, die "üblichen" <strong>Mehrkosten</strong> zu schätzen - und wäre damit wieder bei den<br />

Preissteigerungsindices ggf. unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten.<br />

http://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige-body.php?SessionID=ee06fd087f5309fed1fec5...<br />

Seite 3 von 3<br />

28.10.2009


ibr-online: IBR 2009, 1127<br />

IBR 2009, 1127<br />

Verzögerte <strong>Vergabe</strong>: Best<strong>im</strong>mung der angepassten Bauzeit<br />

1. Bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> ist die Bauzeit gemäß § 6 Nr. 3 und 4 VOB/B anzupassen. Somit ergibt sich die<br />

neue Bauzeit zunächst <strong>aus</strong> der Verschiebung um den Zeitraum der <strong>Vergabe</strong>verzögerung.<br />

2. Darüber hin<strong>aus</strong> sind Witterungseinflüsse zu berücksichtigen, die <strong>im</strong> Einzelfall sowohl Bauerschwernisse<br />

als auch -erleichterungen verursachen können und dadurch die verschobene Bauzeit zusätzlich verlängern<br />

oder verkürzen.<br />

Kurzaufsatz von Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, Braunschweig, ö.b.u.v.SV für Bauablaufstörungen<br />

VOB/B § 6 Nr. 3, 4<br />

Ausgangssituation<br />

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 11.05.2009 (IBR 2009, 312) zur verzögerten <strong>Vergabe</strong> zur Bauzeit entschieden,<br />

dass diese gemäß § 6 Nr. 3, 4 VOB/B "unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls anzupassen" ist.<br />

"Besonderheiten, wie etwa Bauerschwernisse oder -erleichterungen durch jahreszeitliche Verschiebungen" sind<br />

zu berücksichtigen.<br />

Kern<strong>aus</strong>sagen<br />

Der BGH hat unter Bezugnahme auf die Kooperationspflichten der Bauvertragsparteien und die<br />

Schadensminderungspflicht des Auftragnehmers gemäß § 6 Nr. 3 VOB/B <strong>aus</strong>drücklich festgestellt, dass nach dem<br />

Wortlaut gemäß § 6 Nr. 4 VOB/B nicht nur einseitig "ungünstigere" Witterungsverhältnisse zu Gunsten des<br />

Auftragnehmers zu berücksichtigen sind, sondern ebenso auch günstigere zu Gunsten des Auftraggebers.<br />

Anmerkung<br />

Rechtlich ist somit klar, wie die angepasste Bauzeit nach einer <strong>Vergabe</strong>verzögerung zu best<strong>im</strong>men ist. In der Praxis<br />

ergeben sich dabei jedoch vielfältige Probleme. Aus baubetrieblicher Sicht kann wie folgt vorgegangen werden:<br />

Zunächst sind auf Grundlage eines Detailterminplans die Vorgänge des Bauablaufs unter Berücksichtigung der<br />

geplanten Ausführungstermine gemäß Ausschreibung zu erfassen. Die Vorgänge sind netzplantechnisch zu<br />

verknüpfen, damit sich Verschiebungen des Beginns entsprechend auf weitere Vorgänge <strong>aus</strong>wirken. Der neue<br />

Baubeginn ist gemäß der <strong>Vergabe</strong>verzögerung in den Detailterminplan einzupflegen. Damit ergibt sich ein<br />

entsprechend verschobener, vorläufiger neuer Endtermin. Dieser berücksichtigt jedoch noch keine<br />

witterungsbedingten Einflüsse. Diese sind grundsätzlich vorkalkulatorisch zu ermitteln. Der Bieter musste bei<br />

Abgabe seines Angebots gemäß § 6 Nr. 2 Abs. 2 Satz 2 Witterungseinflüsse, "mit denen normalerweise zu rechnen<br />

ist", berücksichtigen. Solche Witterungsbedingungen können als Normalwetter auf Grundlage baubetrieblicher<br />

Literatur oder <strong>aus</strong> Wetterdaten der Wetterdienste festgestellt werden. Diese normalen witterungsbedingten<br />

Leistungsminderungen bei der Ausführung sind <strong>im</strong> Kalendarium des Detailterminplans ohne <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />

zu hinterlegen. Aus dem neuen Baubeginn gemäß <strong>Vergabe</strong>verzögerung ergeben sich bei einer Neuberechnung des<br />

Terminplans die Auswirkungen der Witterung automatisch. Ein Erdbauvorgang, der ursprünglich <strong>im</strong> Oktober über<br />

drei Wochen <strong>aus</strong>geführt werden sollte, kann dann beispielsweise <strong>im</strong> Februar über vier Wochen dauern. Umgekehrt<br />

kann sich ebenso eine Verkürzung der Vorgangsdauer ergeben, wenn die Erdarbeiten vom Februar in den Juni<br />

verschoben werden. Die tatsächliche Witterung während der Ausführung ist bei der Best<strong>im</strong>mung der<br />

angepassten Bauzeit nicht zu berücksichtigen, da der Bieter auch bei der Kalkulation seines Angebots die<br />

tatsächlichen Witterungsbedingungen nicht kennt.<br />

© id Verlag<br />

Leseranmerkungen:<br />

Seite 1 von 2<br />

Dipl.-Wirtschaftsing. BDB Frank A. Bötzkes, Braunschweig<br />

http://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige-body.php?SessionID=ee06fd087f5309fed1fec5...<br />

28.10.2009


ibr-online: IBR 2009, 1127<br />

Tatsächliche oder theoretische Witterung<br />

Von Dr. Ralph Bartsch (bartsch@bartsch-nm.de; 11.08.2009, 16:39 Uhr).<br />

Sehr geehrter Herr Bötzke,<br />

grundsätzlich ist die Frage zu stellen, wann die neue Frist best<strong>im</strong>mt wird. Soweit dies vor Ausführung erfolgt,<br />

st<strong>im</strong>me ich Ihren Ausführungen zu. Im Nachhinein betrachtet werden Sie aber stets an die Grenzen der Tatsachen<br />

stoßen. Das lässt sich alleine <strong>aus</strong> der praktischen Umsetzung einschlägigen Rechtsprechung des BGH zum Thema<br />

der gestörten Bauabläufe ableiten, wonach Hypothesen nicht zulässig sind.<br />

Vorkalkulatorische Betrachtung: Theoretische Witterung<br />

Von Frank A. Bötzkes (Post@Boetzkes.de; 13.08.2009, 14:01 Uhr).<br />

Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch!<br />

Die Auswirkungen der verzögerten <strong>Vergabe</strong> sind unmittelbar mit Zuschlag zu klären und von diesem Zeitpunkt <strong>aus</strong><br />

zu beurteilen, auch wenn es in der Praxis meist zu langwierigen Auseinandersetzungen kommt.<br />

Mit Nachtrag Nr. 1 zur verzögerten <strong>Vergabe</strong> ist zu klären, wie sich die Bauzeit allein durch die <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />

ändert und wie sich dadurch entsprechend die Kosten ändern. Dies hat meiner Ansicht nach vorkalkulatorisch zu<br />

erfolgen.<br />

Es handelt sich bei der Feststellung der neuen Bauzeit nach <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> nicht um den Nachweis eines<br />

gestörten Bauablaufs.<br />

Sofern es während der tatsächlichen Bau<strong>aus</strong>führung zu Störungen kommt, zum Beispiel zu Witterungseinflüssen,<br />

mit den der Auftragnehmer weder bei ursprünglicher Kalkulation noch bei Kalkulation unter Berücksichtigung der<br />

<strong>Vergabe</strong>verzögerung rechnen konnte, können dann gesonderte Ansprüche entstehen, die aber grundsätzlich erst<br />

<strong>im</strong> zweiten Schritt zu beurteilen sind.<br />

Somit ist zweistufig vorzugehen: Zunächst ist das geänderte B<strong>aus</strong>oll durch verzögerte <strong>Vergabe</strong> vorkalkulatorisch<br />

festzustellen. Darauf aufbauend können dann <strong>im</strong> nächsten Schritt mögliche weitere Bauablaufstörungen beurteilt<br />

werden.<br />

Ursache der Bindefristverlängerung ist maßgebend<br />

Von Urban (oliver-andre.urban@hsvv.hessen.de; 17.08.2009, 11:23 Uhr).<br />

Seite 2 von 2<br />

Letztlich sind beide Thesen richtig:<br />

Ist die Ursache der verzögerten <strong>Vergabe</strong> darin zu suchen, dass ein Dritter das <strong>Vergabe</strong>verfahren angefochten hatte<br />

und unterlag, so dass der ursprünglich gewählte Bieter nun verzögert den Auftrag bekam, so handelt es sich um<br />

eine Änderung der Bauumstände, die rein vorkalkulatorisch zu betrachten ist, auch in Hinblick auf die Bauzeit. Der<br />

AG hatte dann ja rechtsfehlerfrei gehandelt, so dass ein Verschulden - und damit die Berücksichtigung der<br />

tatsächlichen Folgen - nicht in Betracht kommt, sondern nur eine urkalkulatorische Lösung - sowohl hinsichtlich des<br />

Zahlungsanspruches, als auch zur Bauzeit in Betracht kommt.<br />

Ist die Ursache der verzögerten <strong>Vergabe</strong> jedoch darin begründet, dass der Bieter seinerzeit zu unrecht<br />

<strong>aus</strong>geschlossen wurde und <strong>im</strong> Verfahren gewann, liegt möglicherweise gleichzeitig Verschulden vor, so dass<br />

jeweils die tatsächliche Witterung <strong>im</strong> SOLL- und mod.SOLL-Ablauf zu berücksichtigen wäre. Naturgemäß wäre<br />

dann eine abschließende Regelung jedoch erst nach Ablauf der Maßnahme möglich.<br />

http://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige-body.php?SessionID=ee06fd087f5309fed1fec5...<br />

28.10.2009


Leistungsangebot von <strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong>:<br />

Mit baubetrieblichen Beratungsdienstleistungen<br />

unterstütze ich<br />

� Bauunternehmen,<br />

� Planungsbüros,<br />

� öffentliche Bauverwaltungen und<br />

� Bauherren / Investoren<br />

als Sachverständiger in folgenden Bereichen:<br />

� Bauablaufanalyse<br />

(sogenanntes Nachtragsmanagment oder Cla<strong>im</strong>management)<br />

� für Auftragnehmer, zum Beispiel durch Ermittlung von<br />

Bauzeitänderungen und <strong>Mehrkosten</strong> gestörter Bauabläufe<br />

� für Auftraggeber, zum Beispiel durch<br />

Nachtragsprüfung<br />

Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

� Verzögerte <strong>Vergabe</strong> mit Feststellung angepasster Bauzeiten und angepasster Baukosten.<br />

� Terminsteuerung mit Planung und Steuerung des Bauablaufs<br />

für Auftraggeber und Auftragnehmer.<br />

� Ermittlung von Verlegezeiten bei Bewehrungsarbeiten in Stahlbetonbauteilen mit dem<br />

Bewehrungs-Leistungs-Nomogramm<br />

� Abrechnung gekündigter Bauverträge<br />

� Seminare für Unternehmen und Verbände in den Bereichen<br />

� Analyse gestörter Bauabläufe<br />

� Verzögerte <strong>Vergabe</strong><br />

� Baubetriebliche Grundlagen<br />

� Bauablauf: Planung und Steuerung<br />

� Abrechnung gekündigter Bauverträge<br />

Als von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter<br />

Sachverständiger für Bauablaufstörungen erstatte ich bundesweit<br />

� Privatgutachten,<br />

� Schiedsgutachten und<br />

� Gerichtsgutachten.<br />

Sie erhalten eine individuelle baubetrieblich qualifizierte Beratung.<br />

Frank A. Bötzkes<br />

Baubetriebsberater<br />

Informieren Sie sich weiter über meine Beratungsdienstleistungen <strong>im</strong> Internet unter www.Boetzkes.de.<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 1 von 12<br />

30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx


Mitglied der<br />

Personal- und Tätigkeitsprofil<br />

Frank A. Bötzkes, Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

geboren am 23.11.1969<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Ausbildung: 1990 bis 1995 Studium des Wirtschaftsingenieurwesens, Fachrichtung Bauingenieurwesen,<br />

an der Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig.<br />

Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung<br />

Vertiefungsfächer:<br />

� Grundbau und Bodenmechanik bei Universitätsprofessor Dr.-Ing. Walter Rodatz<br />

� Bauwirtschaft und Baubetrieb bei Universitätsprofessor Dr.-Ing. Heinz Hirschberger<br />

� Marketing bei Universitätsprofessor Dr. Wolfgang Fritz<br />

� Unternehmensführung bei Universitätsprofessor Dr. Dr. h.c. Joach<strong>im</strong> Hentze<br />

Studienabschluss: Diplom-Wirtschaftsingenieur, Fachrichtung Bauingenieurwesen<br />

Berufliche Tätigkeit: Seit 1996 selbständig tätig als Baubetriebsberater für Bauunternehmen, Planungsbüros,<br />

Bauherren und Investoren.<br />

� 1996 bis 2001 freiberufliche Tätigkeit für Professor Dr. rer. pol. habil. Rolf F. Toffel,<br />

Technische Universität Braunschweig, Spezialgebiet Baubetriebswirtschaftslehre,<br />

<strong>im</strong> Büro Bauwirtschaftliche Beratung, Lehre.<br />

� 2002 bis 2007 Gesellschafter bei mürlepartner Baumanagement GmbH, Meine<br />

� 03/2005 – 10/2006 Bürgermitglied <strong>im</strong> Planungs- und Umwelt<strong>aus</strong>schuss<br />

des Rates der Stadt Braunschweig<br />

� Seit 02/2006 von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und<br />

vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Kernkompetenzen: Baubetriebliche Analyse<br />

� Analyse gestörter Bauabläufe: Ermittlung von Bauzeitänderungen und <strong>Mehrkosten</strong><br />

� Abrechnung gekündigter Bauverträge<br />

� Bauvertragsrecht<br />

Terminsteuerung<br />

� Entwicklung der Projektplanung<br />

� Durchführung der Projektkontrolle und Projektanalyse<br />

� Erstellung von ressourcengesteuerten Netzplänen zur Bearbeitung komplexer Projekte<br />

mit mehreren T<strong>aus</strong>end Aktivitäten.<br />

� Projektanalyse mit ressourcengesteuerten Netzplänen komplexer Projekte.<br />

EDV-Anwendungen<br />

� Netzplantechnik, insbesondere Microsoft-Project<br />

� Microsoft-Office-Anwendungen<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 2 von 12<br />

30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx


Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 3 von 12<br />

30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx


Mitglied der<br />

Leitbild<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Als selbständiger Baubetriebsberater erbringe ich für Sie baubetriebliche Beratungsdienstleistungen. Dabei verpflichte ich<br />

mich bei meinem Handeln zu best<strong>im</strong>mten Grundwerten. Aus dem Wort "Dienstleistung" leite ich dabei die Werte "Dienst"<br />

und Leistung" ab. Diese Werte erhalten durch meine Grundüberzeugung, den christlichen Glauben, ihr Fundament.<br />

Dienst<br />

Durch meine Arbeit möchte ich Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützen und von Arbeit entlasten, damit Sie mehr Zeit für Ihre<br />

pr<strong>im</strong>äre unternehmerische Verantwortung haben. So verstehe ich Kundenorientierung. Mit meiner Kompetenz <strong>im</strong> Bereich<br />

Bauwirtschaft und Baubetrieb möchte ich Ihnen deshalb bei Ihren Aufgaben dienen und weiterhelfen.<br />

Leistung<br />

Meine Arbeit ist eine Leistung, die ihren Wert belegt und die Ihnen nützt. Jeweils <strong>im</strong> Einzelfall wird vorher mit Ihnen gemeinsam<br />

erörtert, welchen Nutzen Sie durch meine Leistung haben. Dieser Nutzen wird während der Projektbearbeitung<br />

laufend kontrolliert. Sie erhalten keine Standardleistung, sondern eine stets individuell und flexibel auf Ihre Bedürfnisse angepasste<br />

Sonderleistung. Diese Beratungsleistung erbringe ich auf Grundlage meiner fachlichen Qualifikation als Wirtschaftsingenieur<br />

der Fachrichtung Bauingenieurwesen, meiner beruflichen Erfahrung in zahlreichen Projekten, insbesondere <strong>im</strong> Bereich<br />

der Analyse gestörter Bauprojekte, sowie durch ständige Weiterbildung und den Aust<strong>aus</strong>ch mit Fachkollegen und Partnernetzwerken.<br />

Grundüberzeugung<br />

Das Erbringen von Leistung kann nur erfolgreich sein, wenn es auf qualifizierter Ausbildung sowie festen Werten und Grundüberzeugungen<br />

basiert. Diese Werte und Grundüberzeugungen sind bei mir geprägt durch meinen christlichen Glauben. Aus<br />

diesem Glauben ergeben sich Verhaltensmaßregeln, die für mich nicht nur <strong>im</strong> privaten Bereich, sondern auch für den beruflichen<br />

und wirtschaftlichen Alltag gelten. Die Erfahrung <strong>aus</strong> vielen Projekten hat gezeigt, dass diese Werte heute noch oder<br />

auch wieder wichtig sind und von meinen Geschäftspartnern geschätzt werden.<br />

Diese Grundwerte prägen meine Geschäftsbeziehungen durch Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit, Gerechtigkeit, Offenheit, Zuverlässigkeit<br />

und Qualität. Dadurch ist von meiner Seite <strong>aus</strong> die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gelegt.<br />

Über eine Rückmeldung von Ihnen zu meinem Leitbild freue ich mich.<br />

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich gern an.<br />

Ich freue mich, mit Ihnen darüber ins Gespräch zu kommen.<br />

Ihr<br />

Frank A. Bötzkes<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 4 von 12<br />

30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx


Mitglied der<br />

Referenzen<br />

Für folgende Unternehmen und Institutionen war ich bereits als Sachverständiger tätig:<br />

� Amt für Straßen- und Verkehrswesen, Dillenburg<br />

� Anton Meyer GmbH & Co. KG, Neuenh<strong>aus</strong><br />

� August Heine Baugesellschaft AG, Oberh<strong>aus</strong>en<br />

� August Mainka GmbH & Co., Lingen<br />

� August Reiners Wolgast, Niederlassung der August Reiners Bauunternehmung GmbH<br />

� B.E.S.T. BAU GmbH + Co KG, Satzkorn<br />

� Bautenschutz Eilenburg, GmbH, Thallwitz-Böhlitz<br />

� Bauwens GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Gewerbebau, Rösrath<br />

� Bennert GmbH, Betrieb für Bauwerkssicherung, Hopfgarten<br />

� Betonstahl Leipzig GmbH, Großlehna<br />

� Cegelec Anlagen- und Automatisierungstechnik, Region Nord, Braunschweig<br />

� Chemnitzer Verkehrsbau GmbH, Chemnitz<br />

� Dawe GmbH – Baugeschäft, Göttingen<br />

� DBE: Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH, Peine<br />

� Donges Stahlbau GmbH, Niederlassung Berlin<br />

� E.ON Westfalen Weser Energie-Service GmbH, Kirchlengern<br />

� Ed. Züblin AG, Niederlassung Hamburg<br />

� Elektro Meißner GmbH, Odenthal<br />

� en.bs: Energienetze Braunschweig GmbH, Braunschweig<br />

� F. C. Schramm Baugesellschaft mbH, Hoch-, Tief- und Ingenieurbau, Einbeck<br />

� Friedrich Ischebeck GmbH, TITAN Baugeräte, Ennepetal<br />

� Friedrich Preusse Bauunternehmung GmbH, Braunschweig<br />

� G+H Innen<strong>aus</strong>bau GmbH, Eching<br />

� Gebr. Kemmer GmbH, Ingenieurbau, Berlin<br />

� Gebr. Stolz GmbH & Co. KG, Hammelburg<br />

� GleisUnterhaltungsTechnik GmbH (GUT), Sünna<br />

� GP Papenburg Betonfertigteilwerk, Salzgitter<br />

� Grote GmbH, Braunschweig<br />

� Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr<br />

� Hansestadt Lübeck, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Gebäudemanagement<br />

� Hastrabau-Wegener GmbH & Co. KG, Langenhagen<br />

� Heinrich Eggers Bau-GmbH, Müden/Örtze<br />

� Heinrich Krumme Ges. f. Heizungs-, Kl<strong>im</strong>a- u. Sanitärtechnik mbH, Brunsbüttel<br />

� Heitkamp Ingenieur- und Kraftwerksbau GmbH, Berlin<br />

� Heitkamp Rail GmbH, Herne<br />

� Hochtaunuskreis, Fachbereich Hochbau, Bad Homburg<br />

� Hoch- und Tiefbau Geilenberg GmbH, Braunschweig<br />

� Hochtief Construction AG, Niederlassung Hannover<br />

� Hörburger AG Control Systems, Niederlassung Chemnitz<br />

� Hofheinz Mittendorff, Insolvenzverwalter, Braunschweig<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 5 von 12<br />

30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx


Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

� Hoppmann Bau AG, Goslar<br />

� Hydrogeologie Nordh<strong>aus</strong>en GmbH, Nordh<strong>aus</strong>en<br />

� infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH<br />

� Ing.-Holzbau Cordes GmbH & Co. KG, Rothenburg/Wümme<br />

� JET Tageslicht & RWA GmbH, Hüllhorst<br />

� Johann Walthelm GmbH, Nürnberg<br />

� K. Rogge Spezialbau GmbH, Berlin<br />

� Klinikum Darmstadt, Bauabteilung<br />

� Kögel Bau GmbH & Co. KG, Bad Oeynh<strong>aus</strong>en<br />

� Köster AG, Bereich Braunschweig<br />

� Köthenbürger HTI Hoch-, Tief- und Ingenieurbau GmbH, Waren/Müritz<br />

� Kurt Zech GmbH, Niederlassung Hannover<br />

� Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Niederlassung Ost, Dessau-Roßlau<br />

� Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Niederlassung West, Halberstadt<br />

� Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassungen Trier und Koblenz<br />

� Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Hansestadt Hamburg<br />

� Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck<br />

� Landgericht Dresden<br />

� Landgericht Göttingen<br />

� Leonhard Weiss GmbH & Co. KG, Straßen- und Tiefbau Göppingen<br />

� Leymann Keramikbau GmbH & Co. KG, Sulingen<br />

� Lodewick GmbH, Herzberg/Harz<br />

� Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Berlin und Langenhagen<br />

� Mänz und Krauß Ausbau GmbH, Berlin<br />

� MBM Metallbau Dresden GmbH, Dresden<br />

� Neubauamt für den Ausbau des Mittellandkanals in Hannover, Hannover<br />

� Neuland Wohnungsbaugesellschaft, Wolfsburg<br />

� OST BAU Osterburger Straßen-, Tief- und Hochbau GmbH, Osterburg<br />

� part AG, Bad Gandershe<strong>im</strong><br />

� Preussag Immobilien GmbH, Büro Hannover<br />

� R&M Ausbau Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main und München<br />

� R+S solutions GmbH, Fulda<br />

� Regierungspräsidium Stuttgart, Straßenwesen und Verkehr, Baureferat Nord, Heilbronn und Baureferat Ost, Waiblingen<br />

� Region Hannover, Fachbereich Verkehr, Hannover<br />

� Reinecke Hoch- und Stahlbetonbau GmbH, Meine<br />

� S N P Schlawien Naab Partnerschaft, München<br />

� Siemens Building Technologies GmbH & Co. oHG, Region Mitte, Hannover und Region Rhein-Main, Frankfurt am Main<br />

� Speidel GmbH & Co. KG, Elektrotechnik Kommunikationstechnik, Göppingen<br />

� Spitzke AG, Großbeeren<br />

� Spitzke-Longo GmbH, Bochum<br />

� Stadt Braunschweig, Fachbereich Tiefbau und Verkehr<br />

� Stadt Chemnitz, Tiefbauamt<br />

� Stadtentwässerung Hannover, Hannover<br />

� Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 6 von 12<br />

30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx


� Strabag AG, Direktion Straßenbau Hamburg, Bereich Hannover und Rostock<br />

� Strabag AG, Direktion Straßenbau Sachsen-Anhalt / Thüringen, Magdeburg<br />

� Straßenbauamt Chemnitz<br />

� Straßenbauamt Leipzig<br />

� Straßenbauamt Schwerin, Dezernat 5: Autobahnen<br />

� Straßenbauamt Zwickau<br />

� syscontrol GmbH, Königswinter<br />

� TRP Bau GmbH, Stahnsdorf<br />

� Umwelttechnik & Wasserbau GmbH, Blankenburg<br />

� Wahl ElektroTechnik GmbH, Berlin<br />

� Walter-Heilit Verkehrswegebau GmbH, Erfurt<br />

� Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen<br />

� Wayss & Freytag Ingenieurbau AG, Hamburg<br />

� Willi Meyer Bauunternehmen GmbH, Uelzen<br />

� Wolff & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Künzelsau<br />

Für folgende Unternehmen und Institutionen war ich bereits als Referent von Fachseminaren tätig:<br />

Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

� AHL Akademie Herrmann Leipzig, Parthenstein<br />

� Akademie der Bauwirtschaft, Bauindustrieverband Sachsen-Anhalt, Magdeburg<br />

� Bauakademie Nord (Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen), Hannover und Bremen<br />

� Baugewerbeverband Niedersachsen, Hannover<br />

� Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e. V., Potsdam<br />

� Bayerischer Bauindustrieverband e. V., München<br />

� Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure, Landesverband Nordrhein-Westfalen<br />

� Deutsche Gesellschaft für Baurecht, Arbeitskreis Nord, Hannover<br />

� Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW), Berlin-Blankenburg<br />

� Forum für Kompetenz und Partnerschaft e. V. (FKP), München<br />

� id Verlags GmbH (Immobilien- und Baurecht IBR), Mannhe<strong>im</strong><br />

� Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Hauptniederlassung Magdeburg<br />

� Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel<br />

� TransTecBauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH<br />

� Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure (VSVI) Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-<br />

Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen<br />

� VHV Deutsche Kautionsversicherung AG, Hannover<br />

� WRD Witt Roschkowski Dieckert, Rechtsanwälte, Berlin<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 7 von 12<br />

30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx


Folgende Projekte habe ich bearbeitet:<br />

Mitglied der<br />

Bearbeitete Projekte <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

2010<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> für ein Bauunternehmen bei einem Autobahnprojekt bei<br />

Würzburg<br />

� Sachverständigen-Gutachten zu <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Wohnbauprojekt<br />

in Melle<br />

� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderungen <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Bauverwaltung bei einem Brückenbauprojekt<br />

bei Dessau-Roßlau<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt in<br />

Greifswald<br />

� Pl<strong>aus</strong>ibilitätsprüfung eines Nachtrags über gestörten Bauablaufs für die Bauunternehmung bei einem Hochbauprojekt<br />

in Braunschweig<br />

� Pl<strong>aus</strong>ibilitätsprüfung eines Gutachtens über gestörten Bauablaufs für die Bauverwaltung bei einem Straßenbauprojekt<br />

in Wolfenbüttel<br />

� Sachverständigen-Gutachten zur Bauzeitverlängerung eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem<br />

Infrastrukturprojekt in Schweden<br />

� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong> <strong>aus</strong> Anfangsverzögerung für die Bauverwaltung bei einem Hochbauprojekt <strong>im</strong> Taunus<br />

� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderungen <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Bauverwaltung bei einem Hochbauprojekt in<br />

Koblenz<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt in<br />

München<br />

� Baubetriebliche Prüfung von Klageforderungen als Unterstützung für den Rechtsbeistand der Beklagten bei einem<br />

Brückenbauprojekt bei Osnabrück<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt bei<br />

Berlin<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Hochbauprojekt in Berlin<br />

� Prüfung von Nachtragsforderungen <strong>aus</strong> Leistungsänderungen für die Bauverwaltung bei einem Straßenbauprojekt<br />

bei Halberstadt<br />

� Berechnung neuer Einheitspreise <strong>aus</strong> geänderten Bauabschnittsgrößen für die Bauverwaltung bei einem Straßenbauprojekt<br />

bei Heilbronn<br />

2009<br />

� Sachverständigen-Gutachten zu <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbebauprojekt<br />

in München<br />

� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderungen <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Bauverwaltung bei einem Hochbauprojekt in<br />

Koblenz<br />

� Feststellung geänderter Bauzeiten <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> für die Bauverwaltung bei einem Straßenbauprojekt in<br />

Braunschweig<br />

� Baubegleitende Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderung <strong>aus</strong> Leistungsänderungen für die Bauverwaltung bei einem Brückenbauprojekt<br />

in Braunschweig<br />

� Prüfung einer <strong>Mehrkosten</strong>forderung <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> für die Bauverwaltung bei einem Straßenbahnprojekt<br />

in Hannover<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 8 von 12<br />

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Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

� Gutachterliche Vorprüfung von Schadenersatzforderungen eines Hauptauftragnehmers gegenüber dessen Subunternehmer<br />

für Störungen <strong>im</strong> Bauablauf bei einem Gewerbeprojekt in Berlin<br />

� Prüfung eines geänderten Einheitspreises infolge Mindermengen bei einem Deichbauprojekt in Hamburg<br />

� Schiedsgutachten über <strong>Mehrkosten</strong> einer verzögerten <strong>Vergabe</strong> bei einem Straßenbauprojekt bei Göppingen<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines verlängerten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbebauprojekt<br />

in Frankfurt<br />

� Feststellung des vertraglich geschuldeten Leistungssolls bei einem P<strong>aus</strong>chalvertrag sowie von Nachtragsansprüchen,<br />

gemeinsam mit einem Rechtsanwalt, für den Auftragnehmer bei einem Infrastrukturprojekt bei Lingen<br />

� Prüfung von Bauablaufstörungen für die Bauverwaltung bei einem Brückenbauwerk in Lübeck<br />

� Prüfung einer <strong>Mehrkosten</strong>forderung <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> für die Bauverwaltung bei einem Brückenbauwerk in<br />

Lübeck<br />

� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderungen <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Bauverwaltung bei einer Ortsdurchfahrt bei<br />

Schwerin<br />

� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderungen <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Bauverwaltung bei einem Infrastrukturprojekt<br />

<strong>im</strong> Taunus<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Straßenbauprojekt in<br />

Berlin<br />

� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderungen <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf bei einem Kanalbauprojekt in Hannover für die<br />

Bauverwaltung<br />

� Gemeinkosten<strong>aus</strong>gleichsberechnung gemäß § 2 Nr. 3 VOB/B für eine Straßenbauverwaltung bei einem Straßenbauprojekt<br />

in Westhessen<br />

2008<br />

� Ermittlung der <strong>Mehrkosten</strong> geänderter Bewehrungsarbeiten für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt<br />

in München<br />

� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderungen <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Hochbaubehörde bei einem Infrastrukturprojekt<br />

in Oberammergau<br />

� Prüfung einer <strong>Mehrkosten</strong>forderung <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> für die Hochbaubehörde bei einem Infrastrukturprojekt<br />

bei Wittlich<br />

� Baubegleitende Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt<br />

bei Hannover<br />

� Prüfung einer <strong>Mehrkosten</strong>forderung <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> für die Straßenbaubehörde bei einem Autobahnprojekt<br />

bei Lübeck<br />

� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderungen <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf bei einem Schulanbau in Lübeck für die Hochbauverwaltung<br />

� Baubegleitende Beratung bei einem gestörten Bauablauf für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt in<br />

Finnland<br />

� Erstattung eines Privatgutachtens eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei Ingenieurbauwerken bei<br />

Pfaffenhofen<br />

� Prüfung einer Nachtragsforderung für Beschleunigung infolge gestörtem Bauablauf für die Straßenbaubehörde bei<br />

einer Ortsumgehung einer Staatsstraße bei Zwickau<br />

� Prüfung der Verursachung von Bauablaufstörungen für den Auftraggeber bei einer Biogasanlage bei Hameln<br />

� Prüfung möglicher <strong>Mehrkosten</strong> <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> für die Straßenbaubehörde bei einem Autobahnprojekt in<br />

Hamburg<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 9 von 12<br />

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Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Straßenbauprojekt in<br />

Hannover<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines verlängerten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbebauprojekt<br />

in Frankfurt<br />

2007<br />

� Prüfung einer Nachtragsforderung <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Straßenbaubehörde bei einem Autobahnprojekt<br />

bei Lübeck<br />

� Schiedsgutachten zur Bewertung von Beschleunigungskosten für Auftraggeber und Auftragnehmer bei einem Infrastrukturprojekt<br />

in Braunschweig<br />

� Gerichtsgutachten zur Ermittlung geänderter Preise bei einem Verkehrsprojekt in Dresden<br />

� Schiedsgutachten zur Bewertung von Leistungsabgrenzungen für Auftraggeber und Auftragnehmer bei einem Infrastrukturprojekt<br />

in Braunschweig<br />

� Baubegleitende Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt<br />

in Hamburg<br />

� Baubegleitende Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt<br />

in Helmstedt<br />

� Baubegleitende Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt<br />

in Stralsund<br />

� Prüfung einer Nachtragsforderung <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Straßenbaubehörde bei einer Ortsumgehung<br />

einer Bundesstraße bei Mutlangen<br />

� Baubegleitende Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbeprojekt<br />

in Minden<br />

� Erstattung eines Privatgutachtens eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt<br />

in Berlin<br />

� Prüfung einer Nachtragsforderung <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> für die Straßenbaubehörde bei einem Autobahnprojekt<br />

bei Rostock<br />

� Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbebauprojekt in Berlin<br />

� Pl<strong>aus</strong>ibilitätsprüfung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbeprojekt<br />

in Berlin<br />

� Prüfung einer <strong>Mehrkosten</strong>forderung <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Straßenbaubehörde bei einem Autobahnprojekt<br />

bei Lübeck<br />

� Prüfung einer Nachtragsforderung <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Straßenbaubehörde bei einer Ortsumgehung<br />

einer Staatsstraße bei Leipzig<br />

� Erstattung eines Privatgutachtens eines gestörten Bauablaufs in einem Gerichtsprozess für ein Bauunternehmen bei<br />

einem Gewerbebauprojekt in Düsseldorf<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt bei<br />

Münster<br />

� Pl<strong>aus</strong>ibilitätsprüfung von Schadenersatzforderungen <strong>aus</strong> gekündigtem Bauvertrag für die Hochbaubehörde bei einem<br />

Schulprojekt in Lübeck<br />

� Pl<strong>aus</strong>ibilitätsprüfung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für den Auftraggeber bei einem Gewerbeprojekt in<br />

Hamburg<br />

� Erstattung eines Privatgutachtens zum gestörten Bauablauf in einem Gerichtsprozess für ein Bauunternehmen bei<br />

einem Wasserbauprojekt in Berlin<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 10 von 12<br />

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Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

2006<br />

� Schiedsgutachten zur Bewertung von <strong>Mehrkosten</strong> <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

bei einem Infrastrukturprojekt in Bad Eilsen<br />

� Prüfung einer Nachtragsforderung <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für den Auftraggeber bei einem Gewerbebauprojekt in<br />

Hamburg<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei Ingenieurbauwerken bei Pfaffenhofen<br />

� Prüfung eines Vertragsstrafeneinbehaltes durch den Auftraggeber für den Auftragnehmer bei einem Infrastrukturprojekt<br />

in Berlin<br />

� Feststellung von Auftrags- und Nachtragskalkulation für ein Bauunternehmen bei einem Ingenieurbauwerk bei<br />

Wolfsburg<br />

� Gerichtsgutachten zur Ermittlung geänderter Preise für die Gründung eines Brückenbauwerkes in Braunschweig<br />

� Prüfung eines Vertragspreises für Bewehrungsarbeiten für den Auftraggeber bei einem Infrastrukturprojekt in Leipzig<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt bei<br />

Hannover<br />

� Schiedsgutachten zur Bewertung von <strong>Mehrkosten</strong> für Auftraggeber und Auftragnehmer bei einem Infrastrukturprojekt<br />

in der Region Magdeburg<br />

� Erstattung eines Privatgutachtens zum gestörten Bauablauf in einem Gerichtsprozess für ein Bauunternehmen bei<br />

einem Krankenh<strong>aus</strong>neubau in Hannover<br />

� Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages für ein Bauunternehmen bei einem Wohnbauprojekt in Hannover<br />

2005<br />

� Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages für ein Bauunternehmen bei einem Wohnbauprojekt bei Wolfsburg<br />

� Erstattung eines Privatgutachtens zum Bautenstand in einem Gerichtsprozess für ein Bauunternehmen bei einem<br />

Infrastrukturprojekt <strong>im</strong> Harz<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Bürogebäude in Bochum<br />

� Erstattung eines Privatgutachtens zum gestörten Bauablauf in einem Gerichtsprozess für ein Bauunternehmen bei<br />

einem Gewerbebauprojekt in Köln<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt auf<br />

Usedom<br />

2004<br />

� Ermittlung der Bauzeitverlängerung für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt <strong>im</strong> Taunus<br />

� Prüfung einer Nachtragsforderung <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für den Auftraggeber bei einem Gewerbebauprojekt in<br />

Frankfurt<br />

� Erstattung eines Privatgutachtens zum gestörten Bauablauf für ein Bauunternehmen bei einem Wohnungsbauprojekt<br />

in Hamburg<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt bei<br />

Bonn<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> einer geänderten Tragkonstruktion für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt<br />

in Braunschweig<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Straßenbauprojekt bei<br />

Rostock<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 11 von 12<br />

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Mitglied der<br />

<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />

Frank A. Bötzkes<br />

von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />

Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />

Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />

Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Straßenbauprojekt bei<br />

Wismar<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbebauprojekt in<br />

Hamburg<br />

2003<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei Autobahnbrücken bei Osnabrück<br />

� Prüfung von <strong>Vergabe</strong>unterlagen für den Auftraggeber bei einem Gleisbauprojekt bei Hannover<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen be<strong>im</strong> sechsstreifigen Ausbau einer<br />

Autobahn bei Hermsdorf<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Ausbauprojekt in<br />

Offenbach<br />

� Gemeinkosten<strong>aus</strong>gleichsberechnung für ein Bauunternehmen bei einem Gleisbauprojekt bei Schwelm<br />

2002<br />

� Rechnungsprüfung für den Auftraggeber bei einem Infrastrukturprojekt in Wolfsburg<br />

� Erstattung eines Privatgutachtens zum gestörten Bauablauf in einem Gerichtsprozess für ein Bauunternehmen bei<br />

einem Infrastrukturprojekt <strong>im</strong> Harz<br />

� Prüfung einer <strong>Mehrkosten</strong>forderung <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für den Auftraggeber bei einem Gewerbekomplex in<br />

Berlin<br />

� Prüfung einer <strong>Mehrkosten</strong>forderung <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für den Auftraggeber bei einem Gewerbekomplex in<br />

Frankfurt<br />

2001<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Gleisbauprojekt in Duisburg<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Gleisbauprojekt in Berlin<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Ausbauprojekt in Berlin<br />

� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt in<br />

Berlin<br />

Leistungsprofil BiB: Seite 12 von 12<br />

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