Mehrkosten aus verzögerter Vergabe - Beratungen im Bauwesen
Mehrkosten aus verzögerter Vergabe - Beratungen im Bauwesen
Mehrkosten aus verzögerter Vergabe - Beratungen im Bauwesen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Unternehmergespräch am 30. November 2010<br />
� Nachträge bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong><br />
� Sittenwidrigkeit von Einheitspreisen<br />
Baubetrieblicher Teil<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />
Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />
Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 1<br />
Baubetriebliche Beratungsdienstleistungen für<br />
� Bauunternehmen,<br />
� Planungsbüros,<br />
� öffentliche Bauverwaltungen und<br />
� Bauherren / Investoren<br />
als Sachverständiger in folgenden Bereichen:<br />
� Bauablaufanalyse<br />
� für Auftragnehmer:<br />
Ermittlung von Bauzeitänderungen<br />
und <strong>Mehrkosten</strong> gestörter Bauabläufe<br />
� für Auftraggeber:<br />
Nachtragsprüfung<br />
� Verzögerte <strong>Vergabe</strong> mit Feststellung<br />
angepasster Bauzeiten und angepasster Baukosten<br />
� Terminsteuerung<br />
� Abrechnung gekündigter Bauverträge<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Frank A. Bötzkes<br />
Baubetriebsberater<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen<br />
öffentlich bestellter und vereidigter<br />
Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 2
A) Nachträge bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong><br />
Bauzeitanpassung:<br />
BGH 11.05.2009 – VII ZR 11/08, IBR 2009, 310-312<br />
47 Die Anwendung dieser Grundsätze führt zu folgenden Ergebnissen:<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
aa) Die Bauzeit ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls anzupas-<br />
sen. Besonderheiten, wie etwa Bauerschwernisse oder –erleichte-<br />
rungen durch jahreszeitliche Verschiebungen, sind unter Berücksichtigung<br />
der schutzwürdigen Interessen beider Parteien und vor dem Hintergrund,<br />
dass der Auftragnehmer der Bindefristverlängerung zugest<strong>im</strong>mt hat, zu be-<br />
rücksichtigen. Die Grundsätze des vereinbarten § 6 Abs. 3 und 4 VOB/B sind<br />
sinngemäß zu berücksichtigen.<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 3<br />
<strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />
Nr. Vorgangsname Dauer Anfang Ende<br />
1 Submission 0 t 15.01.2007 15.01.2007<br />
2 Ende der Bindefrist gemäß Ausschreibung 0 t 12.03.2007 12.03.2007<br />
3 Ausführung gemäß Ausschreibung 325 t 26.03.2007 29.08.2008<br />
4 1. Bindefristverlängerung 54 t 12.03.2007 31.05.2007<br />
5 Entscheidung <strong>Vergabe</strong>kammer 0 t 08.05.2007 08.05.2007<br />
6 2. Bindefristverlängerung 109 t 31.05.2007 31.10.2007<br />
7 Entscheidung <strong>Vergabe</strong>senat (OLG) 0 t 27.08.2007 27.08.2007<br />
8 Zuschlag 0 t 10.09.2007 10.09.2007<br />
9 Ausführung gemäß Zuschlag 325 t 24.09.2007 23.03.2009<br />
10 Zuschlagsverzögerung 126 t 12.03.2007 10.09.2007<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
2007 2008 2009<br />
1. Qtl 2. Qtl<br />
15.01.<br />
3. Qtl 4. Qtl 1. Qtl 2. Qtl 3. Qtl 4. Qtl 1. Qtl 2. Qtl 3. Qtl<br />
Verschobene Bauzeit ohne Berücksichtigung von Witterungseinflüssen!<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 4<br />
12.03.<br />
08.05.<br />
27.08.<br />
10.09.
Leistungsminderung durch ungünstigere Witterungsverhältnisse<br />
� Ausschreibung: Winter 2007/2008<br />
� <strong>Vergabe</strong>: Winter 2007/2008 und 2008/2009<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Ermittlung auf Grundlage Normalwetter, nicht tatsächliche Witterung,<br />
da vorkalkulatorisch!<br />
Normalwerte Witterung<br />
Wetterdaten:<br />
regionsbezogen bei verschiedenen Wetterdiensten,<br />
zum Beispiel DWD (Deutscher Wetterdienst): www.dwd.de<br />
Literatur:<br />
zum Beispiel: Vygen, Schubert, Lang: Bauverzögerung und Leistungsänderung,<br />
5. Auflage, Werner Verlag 2008, Rdn. B 210 - 216<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 5<br />
Witterungsbedingte Leistungsminderung <strong>im</strong> Beispiel:<br />
Monat<br />
Frosttage<br />
Eistage<br />
Niederschlag<br />
> 10 mm<br />
Leistungsminderung 25% 50% 25%<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Ausfalltage<br />
Kalendertage<br />
Leistungsminderung<br />
November 10 1 2 3,50 30 11,7%<br />
Dezember 17 6 1 7,50 31 24,2%<br />
Januar 18 7 1 8,25 31 26,6%<br />
Februar 17 3 1 6,00 28 21,4%<br />
März 12 0 1 3,25 31 10,5%<br />
April 4 0 1 1,25 30 4,2%<br />
Gesamt 78 17 7 29,75 181 16,4%<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 6
Vergleich: Bauablauf gemäß Ausschreibung (grün) und gemäß Ausführung (rot)<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
unter Berücksichtigung von witterungsbedingten Leistungsminderungen<br />
Nr. Vorgangsname Dauer G KT Dauer G AT Dauer Z KT Dauer Z AT<br />
1 Ausführung gemäß<br />
Ausschreibung und<br />
522,23 t 325 t 569,29 t 325 t<br />
2 Baufeldfre<strong>im</strong>achung 16,35 t 10 t 14,38 t 10 t<br />
3 Oberbodenabtrag 29,31 t 20 t 28,13 t 20 t<br />
4 Erdbau 220,98 t 150 t 267,29 t 150 t<br />
5 Lärmschutzwälle 116,92 t 50 t 70 t 50 t<br />
6 Entwässerung 88,29 t 50 t 71 t 50 t<br />
7 Erdplanum 48,9 t 30 t 43 t 30 t<br />
8 Frostschutzschicht 44,92 t 30 t 45,96 t 30 t<br />
9 Verfestigung 42 t 30 t 81,08 t 30 t<br />
10 Borde, Rinnen 70 t 50 t 115,17 t 50 t<br />
11 Asphalttragschicht 28 t 20 t 31,13 t 20 t<br />
12 Deckschichten 14 t 10 t 16,29 t 10 t<br />
2007 2008 2009<br />
1. Qtl 2. Qtl 3. Qtl 4. Qtl 1. Qtl 2. Qtl 3. Qtl 4. Qtl 1. Qtl 2. Qtl 3. Qtl 4. Qtl<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 7<br />
Mehrvergütungsanspruch:<br />
BGH 11.05.2009 – VII ZR 11/08, IBR 2009, 310-312<br />
47 Die Anwendung dieser Grundsätze führt zu folgenden Ergebnissen:<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
bb) Zugleich ist der vertragliche Vergütungsanspruch in Anlehnung an die<br />
Grundsätze des § 2 Abs. 5 VOB/B anzupassen. Diese Vorschrift haben die<br />
Parteien mit der Einbeziehung der VOB/B als angemessene Regel bei einer<br />
durch den Auftraggeber veranlassten Änderung der Grundlagen des Preises<br />
vereinbart. Die Vermutung der Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung<br />
gilt bei einem Bauvertrag nicht unabhängig von der vereinbarten Leistungszeit,<br />
weil diese regelmäßig Einfluss auf die Vereinbarung der Höhe der<br />
Vergütung des Auftragnehmers hat. Deshalb hat die durch ein verzögertes<br />
<strong>Vergabe</strong>verfahren bedingte Änderung der Leistungszeit auch zur Folge, dass<br />
die Parteien redlicherweise vereinbart hätten, sich auf eine angepasste Vergütung<br />
zu verständigen.<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 8
Angebotskalkulation als Grundlage<br />
Abforderung der Angebotskalkulation vor 1. Bindefristverlängerung,<br />
zum Beispiel von den 3 ersten in Frage kommenden Bietern.<br />
Variante 1: Fortschreibung der Angebotskalkulation<br />
Änderungseinflüsse ermitteln für:<br />
� Lohn<br />
� B<strong>aus</strong>toffkosten<br />
� Gerätekosten<br />
� Fremdleistungskosten<br />
� Leistungsminderung durch geänderte Witterungsverhältnisse<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 9<br />
Tariflohnänderungen<br />
in %<br />
Einmalzahlungen<br />
in %<br />
Bauzeit<br />
gemäß<br />
Ausschreibung<br />
Änderung Lohnkosten:<br />
März 2007<br />
26.03.2007<br />
April 2007<br />
Mai 2007<br />
Juni 2007<br />
Juli 2007<br />
August 2007<br />
September 2007<br />
Oktober 2007<br />
November 2007<br />
Dezember 2007<br />
Januar 2008<br />
3,1 1,5 1,6<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 10<br />
Februar 2008<br />
März 2008<br />
April 2008<br />
0,4 0,5<br />
Lohnniveau in % 100,0 100,0 100,0 103,5 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 105,2 104,6 104,6 104,6 104,6 106,3 106,3 106,3 106,3 106,3 106,3 103,06<br />
Bauzeit<br />
gemäß<br />
Ausführung<br />
24.09.2007<br />
Lohnniveau in % 100,0 100,0 100,0 103,5 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 103,1 105,2 104,6 104,6 104,6 104,6 106,3 106,3 106,3 106,3 106,3 106,3 104,63<br />
Lohnkostenänderung 1,52<br />
Mai 2008<br />
Juni 2008<br />
Juli 2008<br />
August 2008<br />
29.08.2008<br />
September 2008<br />
Oktober 2008<br />
November 2008<br />
Dezember 2008<br />
Januar 2009<br />
Februar 2009<br />
26.02.2009<br />
Durchschnitt
Änderung B<strong>aus</strong>toffkosten:<br />
Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz)<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
nach dem Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2009 (GP 2009)<br />
- Lange Reihen von Januar 1995 bis „aktueller Monat“ -<br />
Erscheinungsfolge: monatlich, Statistisches Bundesamt Wiesbaden, www.destatis.de<br />
Verwendung der Preisindizes des Statistischen Bundesamtes<br />
bei Materialpreisgleitkl<strong>aus</strong>eln:<br />
� HVA B-StB 3 Vertragsabwicklung, Stand: 04/2010 (Stoffpreisgleitkl<strong>aus</strong>el, 3.2 Abrechnung, S. 9)<br />
� Hochbau: VHB 2008, Stand: 05/2010 (EFB 225: Stoffpreisgleitkl<strong>aus</strong>el Stahl)<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 11<br />
Statistisches Bundesamt<br />
Lfd.Nr.<br />
Berichtsjahr<br />
Deutschland<br />
Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz)<br />
2005 = 100<br />
Berichtsmonat<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez<br />
Wägungsanteil/Jahresdurchschnitt<br />
Betonstahl (Stäbe), warmgewalzt (einschl. abge-<br />
272 GP = 24 10 02 410 Wägungsanteil = 0,42‰<br />
längt, <strong>aus</strong> Walzdraht), <strong>aus</strong> unlegiertem Stahl<br />
vormals: Lfd.Nr = 282; GP = 27 10 02 410; Betonstahl (Stäbe),<br />
warmgewalzt (einschl. abgelängt, <strong>aus</strong> Walzdraht), <strong>aus</strong> unlegiertem Stahl<br />
2000 ... 68,0 70,1 72,7 72,2 70,8 68,9 67,4 67,4 67,4 68,3 68,6 68,6 69,2<br />
2001 ... 68,6 68,8 69,8 72,2 71,6 72,4 72,9 73,3 73,1 72,6 71,8 69,9 71,4<br />
2002 ... 67,8 69,7 71,6 73,9 76,5 77,0 77,2 77,4 76,5 73,5 73,8 78,5 74,5<br />
2003 ... 78,7 81,7 84,2 85,3 84,0 83,1 81,9 81,5 83,1 83,1 81,5 80,1 82,4<br />
2004 ... 82,8 99,1 126,0 149,3 150,2 139,2 125,9 129,7 136,6 124,6 122,4 108,8 124,6<br />
2005 ... 102,6 101,2 100,8 95,2 89,7 80,0 87,8 106,4 117,3 113,0 103,5 102,6 100,0<br />
2006 ... 106,9 110,6 118,7 124,4 125,3 128,6 134,5 145,7 144,3 142,8 134,8 126,0 128,6<br />
2007 ... 125,9 133,3 148,1 159,4 159,9 153,7 132,4 130,0 119,1 118,2 119,6 120,5 135,0<br />
2008 ... 137,1 152,8 155,7 179,4 215,3 241,0 247,6 228,6 181,4 138,1 112,9 130,9 176,7<br />
2009 … 128,6 110,9 97,6 93,8 101,9 98,3 89,7 102,0 111,6 108,0 96,1 98,8 103,1<br />
2010 … 102,1 110,0 119,7 160,6 170,5 147,6 128,8 136,1 142,6 131,9<br />
2011 …<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 12
Statistisches Bundesamt<br />
Lfd.Nr.<br />
Berichtsjahr<br />
Deutschland<br />
Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz)<br />
2005 = 100<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt N ov Dez<br />
272 GP = 24 10 02 410<br />
Betonstahl (Stäbe), warmgewalzt (einschl. abgelängt,<br />
<strong>aus</strong> Walzdraht), <strong>aus</strong> unlegiertem Stahl<br />
Wägungsanteil = 0,42‰<br />
2007 ... 125,9 133,3 148,1 159,4 159,9 153,7 132,4 130,0 119,1 118,2 119,6 120,5<br />
2008 ... 137,1 152,8 155,7 179,4 215,3 241,0 247,6 228,6 181,4 138,1 112,9 130,9<br />
2009 … 128,6 110,9 97,6 93,8 101,9 98,3 89,7 102,0 111,6 108,0 96,1 98,8<br />
2007 ... 125,9 133,3 148,1 159,4 159,9 153,7 132,4 130,0 119,1 118,2 119,6 120,5<br />
2008 ... 137,1 152,8 155,7 179,4 215,3 241,0 247,6 228,6 181,4 138,1 112,9 130,9<br />
2009 … 128,6 110,9 97,6 93,8 101,9 98,3 89,7 102,0 111,6 108,0 96,1 98,8<br />
Preisänderung bezogen auf Gesamt<strong>aus</strong>führungszeit -2,77%<br />
2007 ... 125,9 133,3 148,1 159,4 159,9 153,7 132,4 130,0 119,1 118,2 119,6 120,5<br />
2007 ... 125,9 133,3 148,1 159,4 159,9 153,7 132,4 130,0 119,1 118,2 119,6 120,5<br />
Preisänderung bezogen auf Kalkulationszeitpunkt -19,58%<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 13<br />
Marktsituation<br />
Berichtsmonat<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 14<br />
Durchschnitt<br />
162,13<br />
157,65<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Gegebenenfalls ist <strong>im</strong> Einzelfall ein Zuschlag für die Marktsituation zu berücksichtigen:<br />
� ursprüngliches Angebot: Bieter holt <strong>im</strong> Wettbewerb Angebote ein.<br />
� nach <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong>: Bieter hat den Auftrag, dies ist meist auch Lieferanten und<br />
Insbesondere bei<br />
Nachunternehmern bekannt.<br />
� Erdstoffen, die teilweise in den erforderlichen Mengen nur regional verfügbar sind,<br />
� Spezialleistungen, wie zum Beispiel Spezialtiefbau mit wenigen Anbietern,<br />
� Änderung von Rahmenbedingungen, zum Beispiel Bahntransport nicht mehr möglich,<br />
� ursprünglich kalkulierte Subvention für Markteintritt.
Bauzeit<br />
gemäß<br />
Ausschreibung<br />
Schlechtwetter<br />
Ausschreibung<br />
Bauzeit<br />
gemäß<br />
Ausführung<br />
Schlechtwetter<br />
Ausführung<br />
verminderte<br />
Leistung<br />
Schlechtwetter<br />
Feststellung der Auswirkungen von Witterungseinflüssen<br />
März 2007<br />
26.03.2007<br />
April 2007<br />
Mai 2007<br />
Juni 2007<br />
Juli 2007<br />
August 2007<br />
September 2007<br />
Oktober 2007<br />
November 2007<br />
Dezember 2007<br />
Januar 2008<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
<strong>Mehrkosten</strong> <strong>aus</strong> Leistungsminderung Schlechtwetter: 4,25 % (1,0 / 0,9592 = 1,0425)<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 15<br />
Februar 2008<br />
März 2008<br />
89,5 95,8 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 88,7 75,8 73,4 78,6 89,5 95,8 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 88,7 75,8 73,4 78,6 93,73<br />
24.09.2007<br />
89,5 95,8 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 88,7 75,8 73,4 78,6 89,5 95,8 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 88,7 75,8 73,4 78,6 89,91<br />
Ermittlung neuer Einheitspreise<br />
Urkalkulation ist fortzuschreiben:<br />
� Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) werden unter Berücksichtigung<br />
der Preisänderungsfaktoren neu berechnet.<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 16<br />
April 2008<br />
Mai 2008<br />
Juni 2008<br />
Juli 2008<br />
August 2008<br />
29.08.2008<br />
September 2008<br />
Oktober 2008<br />
November 2008<br />
Dezember 2008<br />
Januar 2009<br />
Februar 2009<br />
26.02.2009<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
Durchschnitt<br />
95,92<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
� Zuschläge (B<strong>aus</strong>tellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn)<br />
werden prozentual fortgeschrieben.<br />
� Gegebenenfalls Fortschreibung von Vorhaltungskosten bei Verlängerung der Bauzeit,<br />
zum Beispiel durch zusätzliche Winterperiode.
Variante 2: Differenz Ist-Kosten zu Kalkulation<br />
Der <strong>Mehrkosten</strong>anspruch ergibt sich <strong>aus</strong> der Differenz zwischen den<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
hypothetischen Ist-Kosten für die Sollbauzeit und den tatsächlichen Ist-Kosten<br />
für die tatsächliche Bauzeit. (RA Dr. Cl<strong>aus</strong> von Rintelen, Hamburg)<br />
Nachweis der tatsächlichen Ist-Kosten:<br />
� Beurteilung von aktuellen Marktpreisen<br />
� Liegen Gefälligkeitsangebote und -rechnungen vor?<br />
Nachweis der hypothetischen Ist-Kosten für die Sollbauzeit:<br />
� Beurteilung von Marktpreisen in der Vergangenheit<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 17<br />
Problem: Ursprüngliches Preisrisiko entfällt,<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
welches Auftragnehmer auch bei rechtzeitiger Auftragserteilung gehabt hätte.<br />
Glaubwürdigkeitsdilemma:<br />
� Auftragnehmer kann nicht beweisen, dass seine Preise „echte“ Marktpreise sind.<br />
� Auftraggeber kann das Gegenteil nicht beweisen.<br />
Schadenersatzähnliche Berechnung statt Fortschreibung der Kalkulation?<br />
Gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B soll die Vereinbarung über die Mehrvergütung vor Ausführung<br />
getroffen werden, das ist unter Berücksichtigung der Ist-Kosten<br />
bei tatsächlicher Ausführung nicht möglich.<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 18
B) Sittenwidrigkeit von Einheitspreisen<br />
Abgrenzung zwischen<br />
� sittenwidrigem Preis und<br />
� üblichem Preis<br />
Sittenwidrigkeit bei Immobilienkauf: doppelter Preis<br />
(OLG Oldenburg, Urteil 15 U 15/02 vom 17.06.2002)<br />
Baurecht gibt für Baupreise keine Grenze vor,<br />
somit ist jeweils eine Einzelfallbeurteilung erforderlich.<br />
Wegen der vielfältigen Kalkulationsmöglichkeiten erscheint<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
die isolierte Feststellung der Sittenwidrigkeit eines Einheitspreises wesentlich<br />
schwieriger als die Feststellung der Sittenwidrigkeit eines Angebotsgesamtpreises.<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 19<br />
Preisfortschreibungssystematik gemäß § 2 VOB/B<br />
Gemein-<br />
kosten<br />
Einzelkosten<br />
der<br />
Teilleistungen<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
� § 2 Abs. 3: Entfall bei Mehrmenge, Bauzeitverlängerung?<br />
� § 2 Abs. 5: Berechnung gemäß Kalkulationsansatz<br />
� § 2 Abs. 6: Berechnung gemäß Kalkulationsansatz<br />
� § 2 Abs. 3: Bei Mehrmenge Änderung,<br />
sofern Umstellung Bauverfahren etc.<br />
� § 2 Abs. 5: Fortschreibung kalkulierte Kosten<br />
unter Berücksichtigung der Änderungen<br />
� § 2 Abs. 6: Berechnung zusätzlicher Kosten<br />
auf Grundlage kalkulierter Kosten<br />
Bei Sittenwidrigkeit des Einheitspreises sind die<br />
Einzelkosten der Teilleistungen zu berichtigen.<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 20
Baubetriebliche Kalkulation ist <strong>im</strong>mer individuell:<br />
Lohnkosten (Leistungsansatz x Kalkulationslohn)<br />
+ Materialkosten<br />
+ Gerätekosten (Leistungsansatz x Verrechnungssatz)<br />
+ Fremdleistungskosten<br />
= Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)<br />
+ B<strong>aus</strong>tellengemeinkosten (BGK)<br />
= Herstellkosten<br />
+ Allgemeine Geschäftskosten (AGK)<br />
= Selbstkosten<br />
+ Wagnis + Gewinn<br />
= Angebotsendsumme<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 21<br />
Lohnkosten<br />
Leistungsansatz<br />
� Erfahrungswerte<br />
� Arbeitszeitrichtwerte<br />
Kalkulationslohn<br />
� Mindestlohn am Bau<br />
� individuelle Zuschläge<br />
Materialkosten<br />
� Datenbanken<br />
� Preis<strong>aus</strong>künfte der Lieferanten<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 22
Gerätekosten<br />
Leistungsansatz<br />
� Erfahrungswerte<br />
� Arbeitszeitrichtwerte<br />
Verrechnungssatz<br />
� firmenindividuelle Abschreibung<br />
� Baugeräteliste<br />
Fremdleistungskosten<br />
� Datenbanken<br />
� Preis<strong>aus</strong>künfte von Unternehmen<br />
Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) werden positionsbezogen kalkuliert.<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 23<br />
B<strong>aus</strong>tellengemeinkosten<br />
� Gehaltskosten der Bauleitung, Abrechnung, etc.<br />
� Vorhaltekosten der B<strong>aus</strong>telleneinrichtung<br />
B<strong>aus</strong>tellengemeinkosten werden b<strong>aus</strong>tellenbezogen kalkuliert.<br />
Allgemeine Geschäftskosten<br />
� Gehaltskosten der Unternehmensverwaltung<br />
� Miet- / Abschreibungskosten für Unternehmens<strong>aus</strong>stattung<br />
� Steuern, Beiträge, Versicherungen etc.<br />
Allgemeine Geschäftskosten werden unternehmensbezogen kalkuliert.<br />
Wagnis und Gewinn<br />
� kalkulatorisches Wagnis / allgemeines Unternehmerwagnis<br />
� unternehmerischer Gewinn<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Wagnis und Gewinn werden teilweise b<strong>aus</strong>tellen- und unternehmensbezogen kalkuliert.<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 24
Üblicher Preis: § 632 BGB<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht best<strong>im</strong>mt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe<br />
die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als<br />
vereinbart anzusehen.<br />
Sachverständige Feststellung des üblichen Preises durch<br />
� Eigenkalkulation<br />
� Datenbanken<br />
� Literaturwerte (Arbeitszeitrichtwerte)<br />
� Nachfragen bei Lieferanten, Unternehmen<br />
Üblicher Preis ist nicht zwangsläufig Mittelpreis einer <strong>Vergabe</strong>,<br />
da alle Bieter einen nicht marktüblichen Preis eingesetzt haben könnten.<br />
Individuelle Argumentationen des Bieters zur Kalkulation sind zu prüfen.<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 25<br />
Abschließende Fragen und Anmerkungen:<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
� Liegen unterschiedliche Kalkulationsnive<strong>aus</strong> bei den Einheitspreisen vor oder<br />
hat der Bieter einen Einheitspreis sittenwidrig verändert?<br />
� Der Bieter sollte in der Kalkulation nachvollziehbare Gründe hinterlegen,<br />
warum bei einzelnen Einheitspreisen deutliche Abweichungen<br />
vom üblichen Preis vorgenommen wurden.<br />
Einheitliche Kalkulation für alle Positionen!<br />
� Preisanpassungen gemäß § 2 Abs. 3 VOB/B sollten grundsätzlich<br />
als Fortschreibung der Preisermittlung vorgenommen werden,<br />
nur in auffälligen Ausnahmen kann nach sachverständigem Ermessen<br />
eine Korrektur vorgenommen werden.<br />
WRD-Unternehmergespräch: 30.11.2010 www.Bauablaufanalyse.de Folie 26
MANAGEMENT | BAUZEITEN- UND KOSTEN<br />
Verzögerte <strong>Vergabe</strong> – Langfassung<br />
Baubetriebliche Ermittlung angepasster Bauzeiten und<br />
angepasster Baukosten<br />
DDas <strong>Vergabe</strong>nachprüfungsverfahren<br />
als Ursache der <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />
Durch die 1999 eingeführte Möglichkeit der<br />
<strong>Vergabe</strong>nachprüfungen haben sich bei der<br />
<strong>Vergabe</strong> öffentlicher Bauaufträge ganz neue<br />
Probleme ergeben. Bei Bau-<strong>Vergabe</strong>n oberhalb<br />
der EU-Schwellenwerte von aktuell<br />
4.845.000 € (seit 01.01.2010) verhindert<br />
der sogenannte Suspensiveffekt des <strong>Vergabe</strong>nachprüfungsverfahrens,<br />
dass der Zuschlag<br />
vor Abschluss dieses Verfahrens erteilt<br />
werden darf. Das führt mitunter dazu,<br />
dass der Zuschlag erst mehrere Monate, in<br />
Ausnahmefällen auch mehrere Jahre, später<br />
erteilt werden kann.<br />
Das rechtsstaatliche Instrument der <strong>Vergabe</strong>nachprüfung<br />
steht jedem Bieter zu,<br />
der sich benachteiligt fühlt. Hierbei kommt<br />
es jedoch nicht auf das subjektive Befinden<br />
des Bieters an, sondern auf objektive Benachteiligungen.<br />
Zunächst ist die <strong>Vergabe</strong>-<br />
Hier finden Sie die <strong>aus</strong>führliche und <strong>aus</strong>führlich bebilderte Langfassung des Artikels<br />
„Verzögerte <strong>Vergabe</strong>“ <strong>aus</strong> baumarkt+bauwirtschaft 1-2/2010, Seite 18.<br />
Die verzögerte <strong>Vergabe</strong> bei öffentlichen Bauprojekten stellt eine Sonderform<br />
der Störung des Bauablaufs dar, weil die Störung bereits eintritt, bevor mit der<br />
Bau<strong>aus</strong>führung überhaupt begonnen wird. Lange Zeit war unklar, wer die Folgen<br />
der verzögerten <strong>Vergabe</strong> zu tragen hat: Der Auftraggeber als „Veranstalter“ der<br />
öffentlichen Ausschreibung oder der Bieter als Teilnehmer am <strong>Vergabe</strong>verfahren.<br />
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals 2009 hierzu entschieden, dass das<br />
<strong>Vergabe</strong>verfahrensrisiko grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen ist. Aus juristischer<br />
Sicht wurden die Urteile bereits in den Heften 07-08/2009 (Seiten 64 – 66),<br />
11/2009 (Seiten 34 – 37) und 12/2009 (Seiten 41 – 43) diskutiert. Mit dem vorliegenden<br />
Beitrag soll <strong>aus</strong> baubetrieblicher Sicht erörtert werden, wie die Ansprüche,<br />
welche dem Grunde nach festgestellt wurden, baubetrieblich der Höhe nach<br />
festgestellt werden können.<br />
Abbildung 1: <strong>Vergabe</strong>nachprüfungsverfahren 1999 - 2008 Abbildung 2: Verlauf des <strong>Vergabe</strong>verfahrens<br />
kammer anzurufen, welche in erster Instanz<br />
vor der eigentlichen Entscheidung zunächst<br />
prüft, ob die Beschwerde anzunehmen ist.<br />
Durch die Nichtannahme sogenannter „Vermutungen<br />
ins Blaue“ hinein soll Missbrauch<br />
vermieden werden. Das <strong>Vergabe</strong>kammerverfahren<br />
soll in der Regel kurzfristig innerhalb<br />
von fünf Wochen durchgeführt werden.<br />
Sofern eine Partei die Entscheidung<br />
der <strong>Vergabe</strong>kammer anficht, erfolgt eine<br />
weitere Überprüfung bei den <strong>Vergabe</strong>senaten<br />
der Oberlandesgerichte, welche endgültig<br />
entscheiden. In Abbildung 1 sind die<br />
zwischen 1999 und 2008 durchgeführten<br />
Verfahren vor den <strong>Vergabe</strong>kammern und<br />
den <strong>Vergabe</strong>senaten der Oberlandesgerichte<br />
dargestellt [1].<br />
Die Bindefristverlängerung<br />
Die häufigste Ursache von <strong>Vergabe</strong>verzögerungen<br />
sind <strong>Vergabe</strong>nachprüfungsverfahren.<br />
Daneben können auch verwaltungsin-<br />
terne Gründe für eine <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />
vorliegen, wenn zum Beispiel die eingereichten<br />
Angebote weit über dem geplanten<br />
Kostenrahmen liegen und politische Gremien<br />
eine Aufstockung der Finanzierungsmittel<br />
beschließen müssen oder die technische<br />
Wertung der Angebote sich verzögert.<br />
Unabhängig von der Ursache der <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />
ist das Ergebnis <strong>im</strong>mer ein verspätet<br />
erteilter Zuschlag. Im Extremfall wird<br />
das <strong>Vergabe</strong>verfahren durch Aufhebung beendet.<br />
Sofern die <strong>Vergabe</strong>stelle feststellt,<br />
dass der Zuschlag nicht innerhalb der ursprünglichen<br />
Bindefrist erteilt werden kann,<br />
hat sie die Bieter aufzufordern, die Bindefrist<br />
zu verlängern. Verweigert der Bieter<br />
diese Bindefristverlängerung, so entfällt<br />
vergaberechtlich sein Angebot. Ein unerwünschter<br />
Nebeneffekt der Bindefristverlängerung<br />
ist, dass der Bieter, welcher sich<br />
verkalkuliert hat, nun eine Möglichkeit zum<br />
Ausstieg <strong>aus</strong> dem <strong>Vergabe</strong>verfahren hat.<br />
2 www.baumarkt-online.info 1-2 | 2010
Will der Bieter jedoch weiterhin <strong>im</strong> Verfahren<br />
verbleiben, so muss er der Bindefristverlängerung<br />
bedingungslos zust<strong>im</strong>men.<br />
Wie kann der Bieter jedoch bedingungslos<br />
zust<strong>im</strong>men und sich weiter an sein ursprüngliches<br />
Angebot binden, ohne die<br />
zeitlichen und kostenmäßigen Auswirkungen<br />
der späteren Bau<strong>aus</strong>führung gleichzeitig<br />
geltend zu machen? Der vorgesehene<br />
Ausführungszeitraum ist eine ganz wesentliche<br />
Kalkulationsgrundlage. Wenn sich dieser<br />
durch die <strong>Vergabe</strong>verzögerung ändert,<br />
hat dies Einfluss auf die kalkulierten Kosten.<br />
Würde der Bieter mit der Bindefristverlängerung<br />
die Bedingung verknüpfen, dass<br />
sich seine Angebotssumme beispielsweise<br />
um 3 % erhöht, läge vergaberechtlich ein<br />
neues Angebot vor, welches das ursprüngliche<br />
ersetzt. Allerdings ist das neue Angebot<br />
verspätet eingegangen, nämlich nach<br />
Submissionstermin und somit von der Wertung<br />
<strong>aus</strong>zuschließen. Der Bieter hätte so<br />
gegen das Nachverhandlungsverbot gemäß<br />
§ 24 Nr. 3 VOB/A-2006 verstoßen.<br />
Verliert der Bieter somit bei einer Bindefristverlängerung<br />
sämtliche Ansprüche auf<br />
Kostenänderungen? Dazu hat der BGH <strong>aus</strong>drücklich<br />
Nein gesagt, denn die Zust<strong>im</strong>mung<br />
zur Bindefristverlängerung ist <strong>aus</strong>schließlich<br />
eine Aussage <strong>im</strong> <strong>Vergabe</strong>ver-<br />
fahren und enthält keine weitere Erklärung<br />
zum Inhalt des Angebotes. Der Bieter hat<br />
nach dem ersten BGH-Urteil [2] zur verzögerten<br />
<strong>Vergabe</strong> automatisch einen Anspruch<br />
auf Anpassung der Bauzeiten und<br />
Baukosten. Einzig unschädlich <strong>im</strong> Rahmen<br />
der Bindefristverlängerung ist der allgemeine<br />
Hinweis, man behalte sich die Geltendmachung<br />
von <strong>Mehrkosten</strong> durch die verzögerte<br />
<strong>Vergabe</strong> vor. Allerdings ist dieser<br />
Hinweis unnötig, da es sich nach dem BGH-<br />
Urteil um ein automatisch bestehendes<br />
Recht handelt. Somit können Bieter der<br />
Bindefristverlängerung ohne Bedenken vorbehaltlos<br />
zust<strong>im</strong>men, ohne dadurch auf<br />
mögliche Ansprüche zu verzichten.<br />
Die <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />
Betrachten wir nun einen einfachen Beispielsfall:<br />
Die <strong>Vergabe</strong>stelle hat Straßenbauleistungen<br />
<strong>aus</strong>geschrieben. Die Submission<br />
ist auf den 15.01.2007 datiert, das<br />
Ende der Bindefrist auf den 12.03.2007.<br />
Der Baubeginn ist gemäß § 5 Nr. 2 VOB/B<br />
12 Werktage entsprechend 10 Arbeitstage<br />
nach Auftragserteilung für den 26.03.2007<br />
und das Bauende für den 29.08.2008 vorgesehen.<br />
Nach Wertung der Angebote und Vorabmitteilung<br />
gemäß § 13 VgV legt der unterlegene<br />
Bieter, welcher nach der Submission<br />
auf Platz 2 lag, Einspruch gegen die beab-<br />
1-2 | 2010<br />
www.baumarkt-online.info<br />
sichtigte <strong>Vergabe</strong>entscheidung ein. Die <strong>Vergabe</strong>kammer<br />
führt daraufhin ein Nachprüfungsverfahren<br />
durch. Die <strong>Vergabe</strong>stelle<br />
bittet nun alle Bieter um Bindefristverlängerung<br />
zunächst bis zum 31.05.2007. Alle<br />
Bieter st<strong>im</strong>men dieser vorbehaltlos zu. Mit<br />
Datum vom 08.05.2007 weist die <strong>Vergabe</strong>kammer<br />
die Beschwerde des Bieters zurück,<br />
worauf hin dieser Berufung be<strong>im</strong> <strong>Vergabe</strong>senat<br />
des Oberlandesgericht eingelegt.<br />
Daraufhin bittet die <strong>Vergabe</strong>stelle die Bieter<br />
erneut um Bindefristverlängerung bis<br />
zum 31.10.2007, welcher wiederum alle<br />
Bieter zust<strong>im</strong>men. Der <strong>Vergabe</strong>senat weist<br />
am 27.08.2007 die Beschwerde des Bieters<br />
wiederum zurück.Nun ist der Rechtsschutz<br />
des unterlegenen Bieters <strong>aus</strong>geschöpft und<br />
die <strong>Vergabe</strong>stelle kann die ursprünglich<br />
vorgesehene <strong>Vergabe</strong>entscheidung durchführen.<br />
Der Zuschlag erfolgt am 10.09.2007. Unter<br />
Berücksichtigung der geplanten Zeit von<br />
12 Werktagen zwischen Zuschlag und Baubeginn<br />
ergibt sich nun eine verschobene<br />
Bauzeit vom 24.09.2007 bis zum 23.03.2009.<br />
Bei dieser Bauzeit handelt es sich <strong>aus</strong>schließlich<br />
um die parallel verschobene<br />
Bauzeit ohne gegebenenfalls weiterer, zum<br />
Beispiel witterungsbedingter, Einflüsse; da-<br />
zu nachfolgend mehr. Die <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />
beträgt damit 126 Arbeitstage, somit<br />
etwa ein halbes Jahr. In der Terminskizze<br />
<strong>aus</strong> Abbildung 2 sind der Verlauf des <strong>Vergabe</strong>verfahrens<br />
und die Bauzeiten dargestellt.<br />
Der verzögerte Zuschlag<br />
Sofern das <strong>Vergabe</strong>nachprüfungsverfahren<br />
abgeschlossen ist, kann der Zuschlag erteilt<br />
werden. Dieser Zuschlag sollte, um vergaberechtlich<br />
einwandfrei zu sein, auf das<br />
Angebot ohne Abänderungen erteilt werden.<br />
Mit dem Zuschlag wird entsprechend<br />
den Vorgaben des <strong>Vergabe</strong>rechts wirksam<br />
der Bauvertrag geschlossen.<br />
Dieser Bauvertrag enthält dann in der<br />
Regel bereits veraltete Termine, meist ist<br />
der Beginntermin verstrichen, teilweise<br />
auch der Fertigstellungstermin. Hier ist<br />
nach erfolgtem Vertragsschluss eine Anpassung<br />
des Vertragsinhaltes erforderlich.<br />
Manche <strong>Vergabe</strong>stellen erteilen den Zuschlag<br />
mit geänderten Ausführungsfristen.<br />
Dies mag zwar logisch klingen, da es eigentlich<br />
keinen Sinn macht, einen Vertrag mit<br />
unmöglichen Ausführungsfristen zu schließen.<br />
Es ergibt sich nun jedoch das Problem,<br />
dass die <strong>Vergabe</strong>stelle mit dem „geänder-<br />
ten“ Zuschlag ein neues Angebot unterbreitet,<br />
auf welches der Bieter erst noch zust<strong>im</strong>mend<br />
reagieren muss, damit wirksam ein<br />
Vertrag geschlossen wird. Diese Vorgehensweise<br />
ist vergaberechtlich nicht korrekt.<br />
Weiterhin verweisen <strong>Vergabe</strong>stellen gelegentlich<br />
<strong>im</strong> Zuschlag mit Bedingungen<br />
<strong>aus</strong>drücklich darauf hin, dass der Bieter die<br />
Möglichkeit habe, den so geänderten Zuschlag<br />
anzunehmen, vollständig abzulehnen<br />
oder hinsichtlich Bauzeit und Baukosten<br />
ein modifiziertes Angebot zu unter-<br />
breiten. Kommt es jedoch be<strong>im</strong> Zuschlag<br />
mit Bedingungen nicht zu einer Einigung, so<br />
wurde kein wirksamer Vertrag geschlossen.<br />
Ein weiterer negativer Effekt ist, dass der<br />
Bieter hier wiederum die Möglichkeit hat,<br />
mit einer Ablehnung vollkommen <strong>aus</strong> dem<br />
<strong>Vergabe</strong>verfahren <strong>aus</strong>zusteigen. Soll dann<br />
die <strong>Vergabe</strong>stelle dem nächsten Bieter den<br />
Zuschlag „anbieten“? Wegen dieser vergabe-<br />
und vertragsrechtlichen Problematiken<br />
ist ein „geänderter“ Zuschlag zu vermeiden.<br />
Be<strong>im</strong> „geänderten“ Zuschlag ergibt sich<br />
für den Bieter eine weitere Gefahr: Wenn<br />
die <strong>Vergabe</strong>stelle <strong>im</strong> Zuschlag geänderte<br />
Ausführungstermine benennt und der Bieter<br />
kommentarlos mit der Ausführung der<br />
Bauleistungen beginnt, ergibt sich konkludent<br />
ein Vertragsschluss, jedoch zu den geänderten<br />
Ausführungsterminen bei unveränderten<br />
Kosten. Der Auftragnehmer hat<br />
damit dann, anders als be<strong>im</strong> ersten vom<br />
BGH [3] entschiedenen Fall, endgültig ein<br />
Preisanpassungsrecht verloren [4].<br />
Die ersten BGH-Urteile zur<br />
verzögerten <strong>Vergabe</strong><br />
Zehn Jahre nach Einführung des Rechtsschutzes<br />
für die Bieter hat der BGH am<br />
11.05.2009 [5] das erste Urteil zur verzögerten<br />
<strong>Vergabe</strong> gefällt. In den beiden Leitsätzen<br />
werden die Grund<strong>aus</strong>sagen wie folgt<br />
zusammengefasst:<br />
„a) Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren<br />
verzögerten öffentlichen<br />
<strong>Vergabe</strong>verfahren über Bauleistungen<br />
erfolgt auch dann zu den <strong>aus</strong>-<br />
geschriebenen Fristen und Terminen,<br />
wenn diese nicht mehr eingehalten werden<br />
können.<br />
b) Der so zustande gekommene Bauvertrag<br />
ist ergänzend dahin <strong>aus</strong>zulegen, dass die<br />
Bauzeit unter Berücksichtigung der Umstände<br />
des Einzelfalls und der vertragliche<br />
Vergütungsanspruch in Anlehnung<br />
an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B<br />
anzupassen sind.“<br />
Zunächst stellt der BGH unmissverständlich<br />
fest, dass das <strong>Vergabe</strong>verfahrensrisiko<br />
grundsätzlich dem Auftraggeber zuzuordnen<br />
ist. Dies mag <strong>aus</strong> Sicht des<br />
öffentlichen Auftraggebers in best<strong>im</strong>mten<br />
Fällen ungerecht erscheinen, da ihn in den<br />
Fällen keinerlei Verschulden trifft, wenn ein<br />
unterlegener Bieter ein Nachprüfungsverfahren<br />
anstrengt und damit endgültig<br />
3
MANAGEMENT | BAUZEITEN- UND KOSTEN<br />
Abbildung 3: Ansprüche bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> Abbildung 4: Geplanter Bauablauf gemäß Ausschreibung<br />
scheitert. Aus Sicht des Bieters wäre es jedoch<br />
umso ungerechter, ihm die Folgen der<br />
<strong>Vergabe</strong>verzögerung zuzuordnen, auf die er<br />
keinerlei Einfluss hat oder die entsteht, weil<br />
er sein grundgesetzlich verbrieftes Recht<br />
auf Rechtsschutz nutzt. Da der öffentliche<br />
Auftraggeber als „Veranstalter“ der <strong>Vergabe</strong><br />
durch Vorschriften an das <strong>Vergabe</strong>recht<br />
gebunden ist, erscheint es angemessen,<br />
ihm die Folgen der verzögerten <strong>Vergabe</strong> zuzuordnen.<br />
Mit dem Leitsatz a) weist der BGH den<br />
vergaberechtlich einwandfreien Weg, dass<br />
ein wirksamer Bauvertrag durch Zuschlag<br />
zustande kommt, auch wenn damit überholte<br />
Ausführungsfristen vereinbart werden.<br />
Dies ist eine Absage an Änderungen von<br />
Ausführungsfristen bereits mit dem Zuschlag.<br />
Als Folge ergeben sich gemäß Leitsatz b)<br />
Anpassungsansprüche des Auftragnehmers<br />
hinsichtlich der Bauzeit, welche jedoch <strong>im</strong><br />
Einzelfall zu beurteilen sind. Der Vergütungsanspruch<br />
ergibt sich entsprechend<br />
den Grundsätzen des § 2 Nr. 5 VOB/B, welcher<br />
bei Auftraggeberseitigen Änderungsanordnungen,<br />
und als solche wird die <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />
<strong>im</strong> Hinblick auf den<br />
späteren Baubeginn gedeutet, eine vorkalkulatorische<br />
Anpassung des Preises vorsieht.<br />
Hinsichtlich möglicher Ansprüche <strong>im</strong><br />
Verzögerungszeitraum zwischen geplantem<br />
und tatsächlichem Zuschlag hat der BGH<br />
keine Feststellung getroffen.<br />
In der nachfolgenden Skizze Abbildung 3<br />
ist dargestellt, wie der Auftragnehmer Ansprüche<br />
bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> geltend<br />
machen kann.<br />
Die Ansprüche <strong>im</strong> verschobenen Ausführungszeitraum<br />
(oben rot dargestellt) ergeben<br />
sich hinsichtlich der Bauzeit gemäß<br />
§ 6 Nr. 2 und 4 VOB/B und hinsichtlich der<br />
Baukosten gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B. Weitere<br />
Ansprüche <strong>im</strong> Verzögerungszeitraum zwischen<br />
geplantem und tatsächlichem Zuschlag<br />
könnten <strong>aus</strong>schließlich als Schadenersatzansprüche<br />
<strong>im</strong> Sinne des Verschuldens<br />
bei Vertragsabschluss geltend gemacht<br />
werden. Hierfür müsste der Auftragnehmer<br />
dem Auftraggeber das Verschulden nachweisen.<br />
In der Praxis ist dies fast nie möglich.<br />
Auftragnehmer fordern bisweilen für<br />
den Verzögerungszeitraum Kosten zum Beispiel<br />
für die Vorhaltung von Personal (gewerblich<br />
und für die Bauleitung) und Gerät,<br />
da dies <strong>im</strong> Hinblick auf den erwarteten Auftrag<br />
vorgehalten und anderweitig nicht eingesetzt<br />
werden konnte. Baubetrieblich mag<br />
diese Argumentation zwar nachvollziehbar<br />
sein, eine entsprechende Anspruchsgrundlage<br />
ist jedoch nicht erkennbar. Der Bestbieter<br />
hat nur dann Anspruch auf Erteilung<br />
des Zuschlags, wenn sein Angebot das wirtschaftlichste<br />
ist und er alle Angebots-<br />
bedingungen der <strong>Vergabe</strong>stelle nach VOB/A<br />
eingehalten hat. Sofern sich in einem <strong>Vergabe</strong>nachprüfungsverfahren<br />
ergibt, dass<br />
ihm der Zuschlag nicht erteilt werden darf,<br />
können ebenso keine Ansprüche für vergebliche<br />
Vorhaltung geltend gemacht werden<br />
[6].<br />
Ein weiteres interessantes Urteil zur verzögerten<br />
<strong>Vergabe</strong> hat das OLG Celle am<br />
17.06.2009 gefällt [7]. Dort hatte die <strong>Vergabe</strong>stelle<br />
<strong>im</strong> Zuschlag neue Termine vorgegeben,<br />
der Auftragnehmer bestätigte den<br />
Zuschlag und begann mit den Arbeiten auf<br />
der B<strong>aus</strong>telle. Erst später machte er <strong>Mehrkosten</strong><br />
geltend, dies war nach Ansicht des<br />
OLG Celle verspätet, da der Bieter mit der<br />
Annahme des Zuschlages ohne Hinweis auf<br />
<strong>Mehrkosten</strong> dem Auftraggeber bestätigt<br />
hätte, den vertraglichen Leistungsumfang<br />
zu den neuen Termine bei altem Preis <strong>aus</strong>führen<br />
zu wollen. Somit ist es jedem Bieter<br />
anzuraten, bei einem verspäteten Zuschlag<br />
vorsichtshalber <strong>Mehrkosten</strong> dem Grunde<br />
nach anzumelden, auch wenn dies bei den<br />
Fällen, bei denen mit dem Zuschlag keine<br />
Termine vorgegebenen werden, gemäß<br />
BGH-Urteil vom 11.05.2009 nicht erforderlich<br />
ist. Der BGH hat am 10.09.2009 weitere<br />
Urteile zur verzögerten <strong>Vergabe</strong> gefällt. Auf<br />
den ersten Blick überrascht das eine Urteil<br />
[8], in welchem nach <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong><br />
ein Mehrvergütungsanspruch abgelehnt<br />
wurde. Hier hatte sich zwar der Zuschlag<br />
verzögert, die ursprünglich <strong>aus</strong>geschriebenen<br />
Bauzeiten konnten aber noch realisiert<br />
werden, so dass der BGH feststellte,<br />
für einen Mehrvergütungsanspruch sei Vor<strong>aus</strong>setzung,<br />
dass sich der Leistungsinhalt,<br />
hier in zeitlicher Hinsicht, ändere und genau<br />
das war hier nicht der Fall. Der Auftragnehmer<br />
argumentierte, die <strong>Mehrkosten</strong><br />
seien entstanden, weil der Stromlieferant<br />
des Bieters nach der Bindefristverlängerung<br />
des Bieters gegenüber der <strong>Vergabe</strong>stelle<br />
nicht mehr zu seinem ursprünglichen<br />
Angebot gestanden habe. Es stellt sich in<br />
diesem Falle die Frage, ob ein Bieter somit<br />
verpflichtet ist, vor Zust<strong>im</strong>mung zur Bindefristverlängerung<br />
seine Lieferanten und<br />
Nachunternehmer ebenfalls länger zu binden<br />
oder andernfalls die Zust<strong>im</strong>mung zur<br />
Bindefristverlängerung zu verweigern.<br />
Mit einem weiteren Urteil vom 11.09.<br />
2009 [9] hat der BGH festgestellt, dass ein<br />
Bieter auch dann Anspruch auf Mehrvergütung<br />
nach <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> hat, wenn in<br />
der Ausschreibung keine fixen Ausführungstermine<br />
vorgegeben sind. Mit dieser Praxis<br />
hatten Straßenbauverwaltungen versucht,<br />
Ansprüche auf verzögerte <strong>Vergabe</strong> grundsätzlich<br />
abzulehnen, da sich ohne fixe Ausschreibungstermine<br />
bei <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />
keine geänderten Termine ergeben<br />
könnten. Der BGH hat jedoch bestätigt,<br />
dass die Angaben in der Ausschreibung,<br />
<strong>aus</strong> welchen der Bieter die vorgesehene<br />
Bauzeit ableitet, eine wesentliche Kalkulationsgrundlage<br />
sind und sich somit bei <strong>verzögerter</strong><br />
<strong>Vergabe</strong> auch ändern können.<br />
Die Feststellung der angepassten<br />
Bauzeiten<br />
Mit dem ersten BGH-Urteil zur verzögerten<br />
<strong>Vergabe</strong> wurde nicht nur das <strong>Vergabe</strong>ver-<br />
4 www.baumarkt-online.info 1-2 | 2010
fahrensrisiko grundsätzlich dem Auftraggeber<br />
zugeordnet, sondern auch <strong>aus</strong>geführt,<br />
wie der wirksam geschlossene Vertrag mit<br />
unmöglichen Ausführungsfristen anzupassen<br />
sei [10]:<br />
„aa) Die Bauzeit ist unter Berücksichtigung<br />
der Umstände des Einzelfalls anzupassen.<br />
Besonderheiten, wie etwa Bauerschwernisse<br />
oder -erleichterungen durch<br />
jahreszeitliche Verschiebungen, sind unter<br />
Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen<br />
beider Parteien und vor dem Hintergrund,<br />
dass der Auftragnehmer der Bindefristverlängerung<br />
zugest<strong>im</strong>mt hat, zu<br />
berücksichtigen. Die Grundsätze des vereinbarten<br />
§ 6 Nr. 3 und 4 VOB/B sind sinngemäß<br />
zu berücksichtigen.“<br />
Die <strong>Vergabe</strong>verzögerung wird zunächst<br />
als Behinderungs-ähnliche Ursache gemäß<br />
§ 6 Nr. 2 VOB/B dem Risikobereich des Auftraggebers<br />
zugeordnet. Dar<strong>aus</strong> ergeben<br />
sich Ansprüche auf Fristverlängerung für<br />
den Auftragnehmer gemäß § 6 Nr. 4 VOB/B:<br />
„Die Fristverlängerung wird berechnet nach<br />
der Dauer der Behinderung mit einem Zuschlag<br />
für die Wiederaufnahme der Arbeiten<br />
und die etwaige Verschiebung in eine ungünstigere<br />
Jahreszeit.“<br />
Der Auftragnehmer hat somit Anspruch<br />
auf Fristverlängerung zunächst um den<br />
Zeitraum der Zuschlagsverzögerung, also<br />
einer Parallelverschiebung der Bauzeit. Zusätzlich<br />
ergeben sich jedoch gegebenenfalls<br />
weitere Ansprüche durch einen witterungsbedingten<br />
Zuschlag. Formuliert die VOB/B<br />
hier noch einseitig nur eine Verschiebung in<br />
eine ungünstigere Jahreszeit, hat der BGH<br />
<strong>aus</strong>drücklich festgestellt, dass auch Erleichterungen<br />
durch eine Verschiebung in eine<br />
günstigere Jahreszeit zu berücksichtigen<br />
sind. Diese Berücksichtigung sowohl von<br />
Erschwernissen als auch Erleichterungen<br />
ergibt sich <strong>aus</strong> der Schadensminderungspflicht<br />
des Auftragnehmers gemäß § 6 Nr. 3<br />
VOB/B [11].<br />
Darüber hin<strong>aus</strong> sind gegebenenfalls<br />
weitere Einflüsse zu berücksichtigen, zum<br />
Beispiel durch technische Erfordernisse<br />
oder Abhängigkeiten zu Leistungen Dritter.<br />
Die angepasste Bauzeit kann somit nicht<br />
ohne Weiteres festgestellt werden. Hierzu<br />
ist es zunächst erforderlich, den geplanten,<br />
der Kalkulation des Auftragnehmers zugrunde<br />
liegenden, Bauablauf festzustel-<br />
len. Dieser wird dann um die <strong>Vergabe</strong>-<br />
verzögerung verschoben. Abschließend<br />
werden witterungsbedingte Einflüsse berücksichtigt.<br />
Dies ist am Beispiel der Stra-<br />
ßenbaumaßnahme in Abbildung 4 dargestellt.<br />
In der Terminskizze in Abbildung 4<br />
sind die wesentlichen Vorgänge der Ausführung<br />
gemäß Ausschreibung dargestellt.<br />
1-2 | 2010<br />
www.baumarkt-online.info<br />
Es handelt sich hierbei um den Angebotsterminplan<br />
des Auftragnehmers, welcher<br />
mit dem Angebot abzugeben war.<br />
In den beiden Dauer-Spalten sind unterschiedliche<br />
Werte enthalten. Bei der Spalte<br />
„Dauer KT“ handelt es sich um die Vorgangsdauer<br />
in Kalendertagen, hierzu zählen<br />
alle Wochentage von Montag bis Sonntag,<br />
auch arbeitsfreie Tage. In der Spalte „Dauer<br />
AT“ sind hingegen die Dauern in Arbeitstagen<br />
<strong>aus</strong>gewiesen, wie sie in der Kalkulation<br />
berücksichtigt wurden. Arbeitstage sind bei<br />
einer Fünf-Tage-Woche die Wochentage von<br />
Montag bis Freitag abzüglich arbeitsfreier<br />
gesetzlicher Feiertage.<br />
In den Wintermonaten sind die witterungsbedingten<br />
Einflüsse zu berücksichtigen.<br />
Dies kann durch eine Verkürzung der<br />
effektiven Arbeitszeit je Arbeitstag erfolgen.<br />
Wenn zum Beispiel eine witterungsbedingte<br />
Leistungsminderung von 25 % vorliegt,<br />
so können an einem 8-Stunden-<br />
Arbeitstag nur über 6 Stunden effektive<br />
Leistungen erbracht werden; die restlichen<br />
2 Stunden entfallen auf die Leistungsminderung.<br />
Das Verhältnis von Arbeitstagen zu<br />
Kalendertagen beträgt, ohne Berücksichtigung<br />
von weiteren arbeitsfreien Tagen, 5 zu<br />
7 (Arbeitstage zu Kalendertage). In den<br />
Wintermonaten kann sich dieses Verhältnis<br />
durch Verkürzung der täglichen Arbeitszeit<br />
verschlechtern.<br />
Bei diesen Leistungsminderungen handelt<br />
es sich um das sogenannte „Normalwetter“,<br />
welches der Bieter bei seiner Kalkulation<br />
gemäß § 6 Nr. 2, Abs. (2) zu<br />
berücksichtigen hatte [12]. Dieses Normalwetter<br />
kann entweder bei Wetterdiensten<br />
[13] abgefragt oder in standardisierter<br />
Form der baubetrieblichen Literatur [14]<br />
entnommen werden. Die konkrete witterungsbedingte<br />
Leistungsminderung ist <strong>im</strong><br />
vorliegenden Beispielsfall wie in Abbildung<br />
5 dargestellt berechnet worden.<br />
Erläuterungen zur Tabelle in<br />
Abbildung 5<br />
� Leistungsminderung: Der Prozentwert<br />
gibt an, wie hoch die Leistungsminderung<br />
durch die Witterungseinflüsse angesetzt<br />
wird. Dieser Ansatz ist <strong>im</strong> Einzelfall<br />
nachvollziehbar zu begründen. Es<br />
sei jedoch darauf hingewiesen, dass es<br />
sich wie bei den Leistungsansätzen der<br />
Kalkulation um einen Schätzwert handelt,<br />
der weder <strong>aus</strong> der Literatur entnommen<br />
noch genau ermittelt werden<br />
kann.<br />
� Frosttage: An Frosttagen liegt das Temperaturmin<strong>im</strong>um<br />
unter 0°C, somit<br />
herrscht üblicherweise Nachtfrost. An<br />
diesen Tagen können Leistungen des<br />
Erd- und Straßenb<strong>aus</strong> mit Einschränkungen<br />
<strong>aus</strong>geführt werden. Aufgrund<br />
dieser möglichen Einschränkungen zum<br />
Arbeitsbeginn wird <strong>im</strong> Beispielsfall eine<br />
Leistungsminderung von 25 % angesetzt.<br />
� Eistage: An Eistagen liegt das Temperaturmax<strong>im</strong>um<br />
unter 0°C, somit herrscht<br />
üblicherweise auch tagsüber Frost. An<br />
diesen Tagen können insbesondere Leistungen<br />
des Erd- und Straßenb<strong>aus</strong> nur<br />
sehr eingeschränkt <strong>aus</strong>geführt werden,<br />
so dass die Leistungsminderung <strong>im</strong> Beispielsfall<br />
mit 50 % angesetzt wird.<br />
� Niederschlag: An diesen Tagen fällt eine<br />
größere Niederschlagsmenge als 10<br />
mm, dadurch werden insbesondere Leistungen<br />
des Erd- und Straßenb<strong>aus</strong> beeinträchtigt,<br />
so dass nur teilweise gearbeitet<br />
werden kann. Aufgrund dieser<br />
möglichen Einschränkungen wird <strong>im</strong><br />
Beispielsfall eine Leistungsminderung<br />
von 25 % angesetzt.<br />
� Ausfalltage: Die Ausfalltage je Monat ergeben<br />
sich <strong>aus</strong> der Summe der Produkte<br />
<strong>aus</strong> den Ereignistagen mit dem Prozentsatz<br />
der entsprechenden Leistungsminderung.<br />
(Beispiel am Monat November:<br />
(10 Frosttage x 25 % Leistungsminderung)<br />
+ (1 Eistag x 50 % ) + (2 Niederschlagstage<br />
x 25 % Leistungsminderung)<br />
= 3,5 Ausfalltage)<br />
� Kalendertage: Die Anzahl der Kalendertage<br />
je Monat wird <strong>aus</strong>gewiesen.<br />
� Leistungsminderung: Die Leistungsminderung<br />
ergibt sich <strong>aus</strong> dem Verhältnis<br />
von Ausfalltagen zu Kalendertagen.<br />
Leistungsminderung<br />
Um die so ermittelte Leistungsminderung<br />
werden die täglichen Arbeitszeiten in den<br />
entsprechenden Kalendermonaten <strong>im</strong> Kalendarium<br />
des geplanten Bauablaufs verringert.<br />
Am Beispiel des Monats November<br />
heißt das, dass bezogen auf einen Arbeitstag<br />
von 8 Stunden ein Leistungsminderung<br />
von 56,2 Minuten zu berücksichtigen ist (8<br />
Std. * 60 Min. x 11,7 % = 56,2 Min). Somit<br />
endet der Arbeitstag <strong>im</strong> Kalendarium nicht<br />
um 17:00 Uhr, sondern bereits um 16:04<br />
Uhr. Dadurch wird die witterungsbedingte<br />
Minderleistung berücksichtigt. Die vorgenannten<br />
witterungsbedingten Leistungsminderungen<br />
wirken sich in der geplanten<br />
und der verschobenen Bauzeit, wie in Abbildung<br />
6 dargestellt, <strong>aus</strong>:<br />
Bezogen auf das kalkulierte Leistungsniveau<br />
ergibt sich eine verminderte Leistung<br />
durch witterungsbedingte Einflüsse von<br />
95,92 % (89,91 / 93,73). Das der Kalkula-<br />
tion zugrunde liegende Leistungsniveau<br />
entspricht einem Prozentwert von 93,73.<br />
5
MANAGEMENT | BAUZEITEN- UND KOSTEN<br />
Abbildung 5: Feststellung witterungsbedingter Leistungsminderung Abbildung 6: Berechnung witterungsbedingter Leistungsminderung<br />
Abbildung 7: Verschobener Bauablauf Abbildung 8: Vergleich des verschobenen mit dem geplanten Bauablauf<br />
Dieser Wert hat sich unter Berücksichtigung<br />
der verzögerten <strong>Vergabe</strong> auf 89,91 verschlechtert.<br />
Diese Verschlechterung ergibt<br />
sich insbesondere dadurch, dass in der geplanten<br />
Bauzeit ein Winter (2007/2008), in<br />
der verschobenen Bauzeit jedoch zwei Winter<br />
(2007/2008 und 2008/2009) enthalten<br />
sind. Der durch die verzögerte <strong>Vergabe</strong> verschobene<br />
Bauablauf unter Berücksichtigung<br />
witterungsbedingter Einflüsse ergibt sich<br />
wie in Abbildung 7 dargestellt. Unter Berücksichtigung<br />
der witterungsbedingten<br />
Einflüsse ergibt sich ein Fertigstellungstermin<br />
zum 15.04. 2009 und nicht, wie bei einer<br />
Parallelverschiebung zum 23.03.2009.<br />
Somit haben die witterungsbedingten Einflüsse<br />
zu einer zusätzlichen Bauzeitverlängerung<br />
von etwa drei Wochen geführt.<br />
Nachfolgend sind der geplante und verschobene<br />
Bauablauf dargestellt. Dar<strong>aus</strong><br />
sind die Veränderungen der Vorgänge durch<br />
die witterungsbedingten Einflüsse erkennbar,<br />
siehe Abbildung 8.<br />
Am Beispiel des Vorgangs 4 Erdbau seien<br />
die witterungsbedingten Auswirkungen der<br />
Verschiebung veranschaulicht: Der Vorgang<br />
4 enthält 150 kalkulierte Arbeitstage. Im<br />
geplanten Bauablauf dauert dieser 220,98<br />
Kalendertage, da er fast <strong>aus</strong>schließlich von<br />
Frühjahr bis Herbst <strong>aus</strong>geführt werden soll-<br />
te. Im verschobenen Bauablauf dauert dieser<br />
Vorgang nun 267,29 Kalendertage, da er<br />
über den Winter <strong>aus</strong>geführt wird.<br />
Der verschobene Bauablauf wird unter<br />
Berücksichtigung der <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />
und des Normalwetters ermittelt. Die tatsächliche<br />
Witterung spielt dabei keine Rolle,<br />
da der Bieter auch bei rechtzeitiger <strong>Vergabe</strong><br />
das Normalwetter einzukalkulieren<br />
hatte. Ergeben sich bei der tatsächlichen<br />
Ausführung jedoch Witterungsumstände,<br />
mit denen normalerweise nicht gerechnet<br />
werden musste, so kann der Auftragnehmer<br />
dar<strong>aus</strong> dann entsprechende Ansprüche<br />
gesondert geltend machen.<br />
Die Feststellung der angepassten<br />
Baukosten<br />
Mit dem ersten BGH-Urteil wird jedoch<br />
auch methodisch vorgegeben, wie die Baukosten<br />
[15] anzupassen sind [16]:<br />
„bb) Zugleich ist der vertragliche Vergütungsanspruch<br />
in Anlehnung an die Grundsätze<br />
des § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen. Diese<br />
Vorschrift haben die Parteien mit der Einbeziehung<br />
der VOB/B als angemessene Regel<br />
bei einer durch den Auftraggeber veranlassten<br />
Änderung der Grundlagen des Preises<br />
vereinbart. Die Vermutung der Ausgewogenheit<br />
von Leistung und Gegenleistung gilt bei<br />
einem Bauvertrag nicht unabhängig von der<br />
vereinbarten Leistungszeit, weil diese regelmäßig<br />
Einfluss auf die Vereinbarung der<br />
Höhe der Vergütung des Auftragnehmers<br />
hat. Deshalb hat die durch ein verzögertes<br />
<strong>Vergabe</strong>verfahren bedingte Änderung der<br />
Leistungszeit auch zur Folge, dass die Parteien<br />
redlicherweise vereinbart hätten, sich<br />
auf eine angepasste Vergütung zu verständigen.“<br />
Obwohl teilweise rechtsdogmatisch umstritten,<br />
dass für eine Störung vor Vertragsabschluss<br />
eine Regelung gemäß VOB/B angewendet<br />
wird, welche erst mit<br />
Vertragsschluss gilt, hat der BGH hier einen<br />
pragmatischen Weg gewiesen, wie mögliche<br />
Kostenänderungen berücksichtigt<br />
werden können. Die Anwendungsmethodik<br />
des § 2 Nr. 5 VOB/B ist hinlänglich bekannt.<br />
Trotzdem ergeben sich bei der Anwendung<br />
neue Fragestellungen, welche vermutlich in<br />
der Zukunft durch weitere Urteile des BGH<br />
geklärt werden müssen.<br />
Der BGH begründet die Anwendung des<br />
§ 2 Nr. 5 VOB/B wie folgt [17]: „Die <strong>im</strong> Vertrag<br />
in § 2 Nr. 5 VOB/B zum Ausdruck gekommene<br />
Wertung zeigt, dass die Vertragsparteien<br />
nicht erst schwerwiegende<br />
Veränderungen der Preisgrundlagen zum<br />
Anlass für Vergütungsanpassungen nehmen<br />
6 www.baumarkt-online.info 1-2 | 2010
Abbildung 9: Kalkulation Asphalttragschicht herstellen Abbildung 10: Lohnentwicklung<br />
wollen. Auch Änderungen geringeren Ausmaßes<br />
hätten bereits die oben dargestellten,<br />
nicht gewünschten Nachteile für den<br />
Bieter. Die Parteien hätten redlicherweise<br />
auch eine nicht schwerwiegende Änderung<br />
der Preisgrundlagen nicht dem Risikobereich<br />
des Bieters zugeordnet, weil es hierfür<br />
keine Rechtfertigung gibt.“<br />
Kern<strong>aus</strong>sage ist, dass jede Preisänderung<br />
„ab dem ersten Cent“ Berücksichtigung<br />
findet. Es gibt keine Schwelle, unterhalb<br />
deren Ansprüche nicht geltend<br />
gemacht werden können, wie dies bei Anwendung<br />
des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage)<br />
der Fall wäre.<br />
Die Anwendung des § 2 Nr. 5 VOB/B erfordert<br />
eine vorkalkulatorische Fortschreibung<br />
des Preises [18]. Hatte der Bieter die<br />
Kalkulation des Preises <strong>aus</strong> dem Blickwinkel<br />
des ursprünglichen Zuschlagtermins<br />
und des sich dar<strong>aus</strong> ergebenden Baubeginns<br />
vorgenommen, ist nun festzustellen,<br />
wie der Bieter bei Kenntnis des tatsächlichen<br />
Zuschlagstermins kalkuliert hätte.<br />
Grundsätzlich können deshalb die Kostenänderungen<br />
<strong>aus</strong>schließlich <strong>aus</strong> vorkalkulatorischer<br />
Sicht berechnet werden, auf die<br />
tatsächlichen Kosten bei der Bau<strong>aus</strong>führung<br />
kann es nicht ankommen.<br />
Zur vorkalkulatorischen Preisanpassung<br />
gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Der<br />
Verfasser präferiert hier insbesondere eine<br />
Fortschreibung von Lohnkosten auf Grundlage<br />
der Tarifvereinbarungen sowie der übrigen<br />
Kosten, insbesondere der Materialkosten,<br />
auf Grundlage amtlicher Preisindices<br />
des Statistischen Bundesamtes. Durch solche<br />
Preisindices wird neutral und bundesweit<br />
festgestellt, welche Preisänderungen<br />
sich für best<strong>im</strong>mte Produkte ergeben haben.<br />
Andere Autoren [19] und teilweise<br />
auch Gerichte [20] halten jedoch eine Feststellung<br />
von Preisänderungen auf der<br />
Grundlage vorgelegter Angebote für zutreffend.<br />
So wird der Preis gemäß ursprünglichem<br />
Lieferantenangebot, zum Beispiel<br />
für bituminöses Mischgut, verglichen mit<br />
1-2 | 2010<br />
www.baumarkt-online.info<br />
einem aktuellen Angebot nach <strong>verzögerter</strong><br />
<strong>Vergabe</strong>. Die Differenz der beiden Preise<br />
wird als Mehr- oder Minderkosten angesetzt.<br />
Nach Ansicht des Verfassers ergibt sich<br />
aber durch eine solche Differenzrechnung<br />
das Problem, dass die Angebote nicht unter<br />
vergleichbaren Bedingungen eingeholt wurden.<br />
Wurde das ursprüngliche Angebot <strong>im</strong><br />
Wettbewerb um den Auftrag eingeholt, so<br />
wird das neue Angebot mit Wissen des<br />
erteilten Auftrags und Ansprüchen auf<br />
<strong>Mehrkosten</strong> abgefordert. Es entfällt somit<br />
teilweise der Verhandlungsdruck für Auftragnehmer<br />
und dessen Anbieter.<br />
Auch die Straßenbauverwaltung hat mit<br />
dem HVA 2006 [21] bei den Materialpreisgleitkl<strong>aus</strong>eln<br />
die Abrechnung nach vorgelegten<br />
Angeboten abgeschafft und <strong>aus</strong>drücklich<br />
die Anwendung von Preisindices<br />
vorgegeben. Die Indexlösung wird darüber<br />
hin<strong>aus</strong> auch zur Preisanpassung bei <strong>verzögerter</strong><br />
<strong>Vergabe</strong> vermehrt angewendet. Das<br />
Argument, die Preisindices würden der tatsächlichen<br />
Entwicklung hinterherhinken, ist<br />
nicht gerechtfertigt, da die aktuellen<br />
Preisindices für den Vormonat bereits zwischen<br />
dem 15. und 20. des Folgemonats<br />
veröffentlicht werden.<br />
Der Einwand, die bundeseinheitlichen<br />
Indices würden regionale Besonderheiten<br />
nicht berücksichtigen, kann zutreffend sein.<br />
Es müsste jedoch <strong>im</strong> konkreten Einzelfall<br />
eine regionale Preisentwicklung nachgewiesen<br />
werden, welche <strong>im</strong> Verzögerungszeitraum<br />
deutlich gegen den Bundestrend<br />
läuft.<br />
Schwierigkeiten können sich jedoch bei<br />
best<strong>im</strong>mten B<strong>aus</strong>toffen ergeben, die unter<br />
wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht<br />
bundesweit verfügbar sind. Gerade bei Erdb<strong>aus</strong>toffen<br />
kann sich das Problem ergeben,<br />
dass diese nicht zu jeder Zeit in entsprechender<br />
Menge an jedem Ort verfügbar<br />
sind. Hier sind <strong>im</strong> Einzelfall marktbedingte<br />
Zu- oder Abschläge auf die Preisindices vorzunehmen.<br />
Jedoch ist es zunächst Pflicht<br />
des Auftragnehmers, die Preissteigerung<br />
nachprüfbar darzulegen. Die bloße Behauptung<br />
zum Beispiel, der ursprüngliche Lieferant<br />
stehe nicht mehr zur Verfügung und<br />
ein anderer Lieferant fordere einen um<br />
80 % höheren Preis, kann nicht Grundlage<br />
für die Feststellung des geänderten Preises<br />
sein. Insbesondere vor dem Hintergrund<br />
der Konzentration in der Bauwirtschaft ergeben<br />
sich Beurteilungsschwierigkeiten<br />
durch wirtschaftliche Verflechtungen von<br />
Auftragnehmern und Lieferanten.<br />
Es gibt somit noch vielfältige Fragen zur<br />
konkreten Preisanpassung, welche vor<strong>aus</strong>sichtlich<br />
auch gerichtlich geklärt werden.<br />
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung<br />
sollte jedoch ein fairer Interessen<strong>aus</strong>gleich<br />
der Bauvertragsparteien stehen: Dem Auftragnehmer<br />
steht ein Preisanpassungsrecht<br />
zu, allerdings darf der Auftraggeber nicht<br />
ungerechtfertigten Forderungen schutzlos<br />
<strong>aus</strong>geliefert sein.<br />
Die Berechnung der geänderten Preise<br />
erfolgt auf Grundlage der Angebotskalkulation.<br />
Diese wird allerdings üblicherweise<br />
erst nach dem Zuschlag von der <strong>Vergabe</strong>stelle<br />
angefordert und vom Auftragnehmer<br />
übergeben. In diesem Zusammenhang kann<br />
sich ein Glaubwürdigkeitsproblem ergeben,<br />
weil manche Auftraggeber hier „zielorientierte“<br />
Überarbeitungen vermuten. Um den<br />
Bieter vor solchen Mutmaßungen zu schützen,<br />
sei Auftraggebern empfohlen, bereits<br />
mit der ersten Bindefristverlängerung die<br />
Hinterlegung der Angebotskalkulationen<br />
durch die <strong>aus</strong>sichtsreichsten Bieter zu veranlassen.<br />
Für die bereits dargestellte Straßenbaumaßnahme<br />
soll <strong>im</strong> Folgenden ein geänderter<br />
Preis für die Position „Asphalttragschicht<br />
herstellen“ berechnet werden. Zu-<br />
nächst ist die Grundlage der Preisermittlung<br />
für die Leistung festzustellen. Diese ergibt<br />
sich <strong>aus</strong> der Angebotskalkulation wie in Abbildung<br />
9 dargestellt. Der Bieter hat für die<br />
Position „Asphalttragschicht herstellen“ je<br />
m² 0,45 € Lohnkosten, 6,00 € Materialkos-<br />
7
MANAGEMENT | BAUZEITEN- UND KOSTEN<br />
Abbildung 11: Index für Asphaltmischgut Abbildung 12: Index für Gerätekosten<br />
Abbildung 13: Preisänderungen Abbildung 14: Berechnung des geänderten Einheitspreises<br />
ten und 0,70 € Gerätekosten kalkuliert, somit<br />
Einzelkosten der Teilleistungen in Höhe<br />
von 7,15 €. Weiter hat der Bieter Zuschläge<br />
in Höhe von 0,81 € kalkuliert, so dass sich<br />
der Angebots-Einheitspreis von 7,96 € ergibt.<br />
Bei einer <strong>aus</strong>geschriebenen Menge<br />
von 80.000 m² beträgt der Gesamtpreis<br />
636.400,00 €.<br />
Im nächsten Schritt sind die Preisänderungen<br />
je Kostenart festzustellen. Für die<br />
Lohnkosten ergeben sich diese <strong>aus</strong> der tariflichen<br />
Lohnentwicklung wie <strong>aus</strong> Abbildung<br />
10 ersichtlich.<br />
Der Bieter hatte in seiner Kalkulation bereits<br />
das Lohnniveau für den ursprünglichen<br />
Ausführungszeitraum zu berücksichtigen,<br />
so zum Beispiel die Lohnerhöhungen zum<br />
01.06.2007 und zum 01.04.2008. Nicht zu<br />
berücksichtigen hatte er allerdings die Lohnerhöhung<br />
zum 01.09.2008. Für den ursprünglichen<br />
Ausführungszeitraum ergibt<br />
sich somit ein durchschnittlich zu kalkulierendes<br />
Lohnniveau in Höhe von 103,05.<br />
Durch die <strong>Vergabe</strong>verzögerung ändert<br />
sich das Lohnniveau auf 104,58. Somit haben<br />
sich die Lohnkosten um 1,48 % (104,<br />
58 / 103,05) erhöht. Diese Lohnkostenänderung<br />
kann auf die kalkulierten Lohnkosten<br />
bezogen werden, da sich die Tarifänderungen,<br />
<strong>aus</strong>gehend vom Grundlohn, auch<br />
auf die weiteren Lohnnebenkosten <strong>aus</strong>wirken<br />
[22]. Die Änderung der Materialkosten<br />
wird auf Grundlage des Index des Statistischen<br />
Bundesamtes festgestellt [23]. Seit<br />
Januar 2009 ist hier nun auch ein Index für<br />
„Asphaltmischgut unter Zusatz von bitumenhaltigen<br />
Bindemitteln“ (Lfd.-Nr. 262)<br />
vorhanden, so dass keine Berechnung mehr<br />
über den Gesteins- und Bitumenanteil er-<br />
folgen muss. Dieser Index hat sich Zeitraum<br />
der <strong>Vergabe</strong>verzögerung wie in Abbildung<br />
11 gezeigt entwickelt.<br />
Betrug das Preisniveau für den Zeitpunkt<br />
des ursprünglichen Zuschlages 109,7 %, so<br />
beträgt es zum Zeitpunkt des tatsächlichen<br />
Zuschlages 113,8 % und hat sich somit um<br />
4,5 % erhöht. Die Änderung der Gerätekosten<br />
kann mit folgenden Preisindices (siehe<br />
Abbildung 12) beurteilt werden.<br />
Für Straßenbaugeräte ergibt sich eine<br />
Preisminderung um 0,20 %, welche sich<br />
insbesondere auf die Wiederbeschaffungskosten<br />
und somit auf die erforderlichen Abschreibungsbeträge<br />
<strong>aus</strong>wirkt. Für Dieselkraftstoff<br />
ergibt sich eine Preissteigerung<br />
von 5,89 %. Unter der Annahme, dass in<br />
den Gesamtkosten der Straßenbaugeräte<br />
der Betriebsstoffanteil 25 % beträgt, hat<br />
sich das Preisniveau um 1,33 % erhöht. Abschließend<br />
sind auch die witterungsbedingten<br />
Leistungsminderungen zu berücksichtigen.<br />
Wie bereits bei der angepassten<br />
Bauzeit festgestellt, hat sich eine durchschnittliche<br />
Verringerung der Leistung auf<br />
95,92 % [24] zwischen geplantem und verschobenem<br />
Bauablauf ergeben. Hierdurch<br />
verlängern sich die entsprechend kalkulierten<br />
Ausführungszeiten, dies führt zu <strong>Mehrkosten</strong><br />
bei den zeitabhängigen Kosten um<br />
4,25 % (100 % / 95,92 %). Die vorgenannten<br />
Preisänderungen werden in der Angebotskalkulation<br />
wie in Abbildung 13 beschrieben<br />
berücksichtigt:<br />
Die Lohnkosten ergeben sich unter Berücksichtigung<br />
des auf 101,48 % geänderten<br />
Preisnive<strong>aus</strong> Lohn und des Preisnive<strong>aus</strong><br />
<strong>aus</strong> Witterung in Höhe von 104,25 %.<br />
Bei den Materialkosten ist <strong>aus</strong>schließlich<br />
die Preissteigerung gemäß Index auf<br />
104,50 % zu berücksichtigen, da es auf<br />
zeitunabhängige Materialkosten keine witterungsbedingten<br />
Einflüsse gibt. Bei den<br />
Straßenbaumaschinen sind schließlich die<br />
Preissteigerung gemäß Index auf 101,33 %<br />
sowie das Preisniveau <strong>aus</strong> Witterung in<br />
Höhe von 4,25 % zu berücksichtigen. Dar<strong>aus</strong><br />
ergibt sich ein neuer Einheitspreis (siehe<br />
Abbildung 14). Somit sind die Lohnkosten<br />
um 0,03 €, die Materialkosten um<br />
0,27 € und die Gerätekosten um 0,04 € gestiegen.<br />
Entsprechend haben sich auch die<br />
Zuschläge erhöht, so dass sich ein neuer<br />
Einheitspreis in Höhe von 8,33 € ergibt.<br />
Dies sind <strong>Mehrkosten</strong> von 0,38 € je m² Asphalttragschicht.<br />
Für die Gesamtmenge von<br />
80.000 m² ergeben sich <strong>Mehrkosten</strong> in<br />
Höhe von 30.000,00 €. Dies entspricht einer<br />
Preissteigerung von 4,71 %.<br />
Die entsprechende Berechnung der<br />
neuen Preise muss für jeden Einheitspreis<br />
einzeln erfolgen. Die so angepassten Einheitspreise<br />
sind dann Grundlage für die Abrechnung<br />
und weitere Vertragsabwick-<br />
lung, insbesondere auch für die Kalkulation<br />
von Nachtragspositionen. Ausdrücklich sei<br />
darauf hingewiesen, dass nicht nur die Berechnung<br />
von <strong>Mehrkosten</strong> zu erfolgen hat,<br />
sondern ebenso von Minderkosten.<br />
Sofern <strong>im</strong> Einzelfall der Auftragneh-<br />
mer keine Minderkostenberechnung vorn<strong>im</strong>mt,<br />
kann dies ersatzweise durch den<br />
Auftraggeber erfolgen. Seit Ende 2008 wird<br />
dies vor allem bei Positionen mit Stah-<br />
lanteil der Fall sein, da der Stahlpreis<br />
stark gesunken ist (Betonstahl Lfd.-Nr. 272<br />
von 247,6 <strong>im</strong> Juli 2008 auf 89,7 <strong>im</strong> Juli<br />
2009).<br />
8 www.baumarkt-online.info 1-2 | 2010
Fazit<br />
Den Bauvertragsparteien ist zu empfehlen,<br />
die Anpassung der Bauzeiten und Baukosten<br />
kurzfristig nach Zuschlag zu klären, da<br />
sonst die Auseinandersetzung darüber die<br />
weitere Bau<strong>aus</strong>führung überschattet und<br />
<strong>im</strong> Schneeballprinzip auch die Einigung<br />
über weitere Nachtragsleistungen vor sich<br />
herschiebt.<br />
Fußnoten<br />
1-2 | 2010<br />
www.baumarkt-online.info<br />
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes,<br />
Braunschweig<br />
ö. b. u. v. Sachverständiger<br />
für Bauablaufstörungen<br />
Telefon: 0531/51 61 530,<br />
E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />
[1] Quelle: Statistische Meldungen über <strong>Vergabe</strong>nachprüfungsverfahren gem. § 22 <strong>Vergabe</strong>verordnung (VgV) vom 31.01.2009, Bundesministerium für<br />
Wirtschaft und Technologie. Die Werte der <strong>Vergabe</strong>kammerverfahren enthalten nur die Verfahren, welche Bauleistungen gemäß VOB betreffen. Die Werte<br />
der OLG-Verfahren enthalten sämtliche <strong>Vergabe</strong>n (VOB, VOL und VOF). Eine weitere Aufgliederung wird vom Ministerium oder den Gerichten nicht geführt.<br />
Es ist jedoch davon <strong>aus</strong>zugehen, dass der Anteil der VOB-Verfahren bei den Obergerichten wie bei den <strong>Vergabe</strong>kammer verfahren in einer Größenordnung<br />
zwischen 60 % bis 80 % liegt.<br />
[2] BGH 11.05.2009 – VII ZR 11/08, IBR 2009, 310-312<br />
[3] BGH 11.05.2009 – VII ZR 11/08, IBR 2009, 310 - 312: In dem vom BGH entschiedenen Fall wurde der Zuschlag auf das unveränderte Angebot erteilt.<br />
[4] OLG Celle 17.06.2009 - 14 U 62/08, IBR 2009, 444: In dem vom OLG Celle entschiedenen Fall wurde der Zuschlag mit neuen Ausführungsterminen erteilt.<br />
[5] BGH 11.05.2009 – VII ZR 11/08, IBR 2009, 310 – 312<br />
[6] Teilweise anderer Meinung Leinemann: Zu Inhalt und Umfang des <strong>Vergabe</strong>verfahrensrisikos in: Baurecht 7/2009, 1032 - 1040<br />
[7] OLG Celle, Urteil vom 17.06.2009 - 14 U 62/08, IBR 2009, 444<br />
„1. Enthält das Zuschlagsschreiben des öffentlichen Auftraggebers nach <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> neue Fertigstellungsfristen, handelt es sich um eine<br />
modifizierte Annahme des Bietergebotes und damit unter Ablehnung des ursprünglichen Angebotes um ein neues Angebot i. S. d. § 150 Abs. 2 BGB.<br />
2. In einem solchen Fall ist es Sache des Bieters, auf während der verlängerten Zuschlagsfrist eingetretene Preiserhöhungen hinzuweisen und ggf. durch<br />
erneute Ablehnung des neuen Angebotes einen neuen Preis zu verlangen.<br />
3. Versäumt der Bieter dies, kann der öffentliche Auftraggeber davon <strong>aus</strong>gehen, dass der Bieter trotz der eingetretenen Preiserhöhungen <strong>aus</strong>kömmlich<br />
kalkuliert hatte, und ist nicht verpflichtet, sich nach Ablauf der Annahmefrist gemäß § 147 BGB auf einen geänderten Preis einzulassen.“<br />
[8] BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 82/08, IBR 2009, 625, 626<br />
„Wird in einem <strong>Vergabe</strong>verfahren aufgrund öffentlicher Ausschreibung nach VOB/A der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter später<br />
erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein Mehrvergütungsanspruch nicht allein dar<strong>aus</strong> hergeleitet werden, dass sich <strong>im</strong> Hinblick auf die spätere<br />
Zuschlagserteilung die Kalkulationsgrundlagen geändert haben. Diese Kalkulationsgrundlagen sind grundsätzlich keine Geschäftsgrundlage des später<br />
geschlossenen Vertrages.“<br />
[9] BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 152/08, IBR 2009, 627, 628<br />
„1. Sieht eine Ausschreibung in einem öffentlichen <strong>Vergabe</strong>verfahren vor, dass der Auftragnehmer spätestens 12 Werktage nach Zuschlag mit den<br />
Bauarbeiten zu beginnen hat, ist dies dahin zu verstehen, dass der vertraglich vorgesehene Baubeginn an die <strong>aus</strong>geschriebene Zuschlagsfrist anknüpft,<br />
wenn der Zuschlag später erfolgt. In diesem Fall ist der tatsächliche Zuschlagstermin nicht maßgebend.<br />
2. Ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B kann dem der Verlängerung der Bindefrist zust<strong>im</strong>menden Auftrag-<br />
nehmer wegen einer verzögerten <strong>Vergabe</strong> grundsätzlich nur erwachsen, wenn dies eine Änderung der Leistungspflichten zur Folge hat.<br />
3. Wird der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter später erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein Mehrvergütungsan-<br />
spruch nicht allein dar<strong>aus</strong> hergeleitet werden, dass sich <strong>im</strong> Hinblick auf die verspätete Zuschlagserteilung die Kalkulationsgrundlagen geändert haben.<br />
4. Maßgeblich für die in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu ermittelnde Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine<br />
verzögerte <strong>Vergabe</strong> verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind grundsätzlich nur diejenigen <strong>Mehrkosten</strong>, die ursächlich auf die Verschiebung der<br />
Bauzeit zurückzuführen sind.“<br />
[10] BGH 11.05.2009 – VII ZR 11/08, Rdn. 47<br />
vgl. Bötzkes: Verzögerte <strong>Vergabe</strong>: Best<strong>im</strong>mung der angepassten Bauzeiten, in: IBR 2009, 1127<br />
[11] „Der Auftragnehmer hat alles zu tun, was ihm billigerweise zugemutet werden kann, um die Weiterführung der Arbeiten zu ermöglichen.“<br />
[12] „Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste, gelten nicht als<br />
Behinderung.“<br />
[13] Wetterdaten sind regionsbezogen bei verschiedenen Wetterdiensten erhältlich, zum Beispiel DWD (Deutscher Wetterdienst): www.dwd.de.<br />
[14] zum Beispiel Vygen, Schubert, Lang: Bauverzögerung und Leistungsänderung, 5. Auflage, Werner Verlag 2008, Rdn. B 210 - 216<br />
[15] Da es sich bei einem Anspruch gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B um die Berechnung eines geänderten Preises handelt, wäre hier eigentlich der Begriff des<br />
geänderten Baupreises statt geänderter Baukosten zu verwenden. In der VOB wird in diesem Zusammenhang auf die Berechnung von Mehr- und<br />
Minderkosten verwiesen, welche zu einer Änderung des Preises führen. Somit erfolgt bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> eine Feststellung angepasster Baukosten,<br />
welche zur Anpassung des Baupreises führt.<br />
[16] BGH 11.05.2009 – VII ZR 11/08, Rdn. 47<br />
vgl. Bötzkes: Verzögerte <strong>Vergabe</strong>: Berechnung der angepassten Baukosten, in: IBR 2009, 1126<br />
vgl. Bötzkes: <strong>Mehrkosten</strong> <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong>: Berechnung der Höhe, in: IBR 2007, 232<br />
[17] BGH 11.05.2009 – VII ZR 11/08, Rdn. 58<br />
[18] Vorkalkulatorisch bedeutet, dass die Leistung vor Ausführung kalkuliert wird.<br />
[19] Zum Beispiel: Leinemann: Zu Inhalt und Umfang des <strong>Vergabe</strong>verfahrensrisikos in: Baurecht 7/2009, 1032 - 1040<br />
[20] Zum Beispiel: OLG Oldenburg, Urteil vom 14.10.2008 - 12 U 76/08 , IBR 2009, 9<br />
[21] Handbuch für die <strong>Vergabe</strong> und Ausführung von Bauleistungen <strong>im</strong> Straßen- und Brückenbau, HVA B-StB, Stand: 03/2006, Aktuell gilt Stand: 03/2009.<br />
[22] Vereinfachend wird hier angenommen, dass die Lohnkosten gleichverteilt über die gesamte Bauzeit anfallen.<br />
[23] Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) nach dem Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2009 (GP 2009) - Lange<br />
Reihen von Januar 2005 bis „aktueller Monat“- Erscheinungsfolge: monatlich, Statistisches Bundesamt Wiesbaden, www.destatis.de<br />
[24] Siehe dazu Abschnitt „Die Feststellung der angepassten Bauzeiten“.<br />
9
FORUM | Bauvertrag<br />
<strong>Mehrkosten</strong> <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong>:<br />
Berechnung der Höhe<br />
Bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> ist nach überwiegender Rechtsprechung ein neuer Preis zu ermitteln. Auftragnehmer<br />
fordern häufig als Mehrpreis die Differenz zwischen kalkuliertem Preis und tatsächlichen<br />
Kosten. Eine solche Ist-Kostenerstattung ist nicht sachgerecht, da vorkalkulatorisch ein<br />
Preis unter Berücksichtigung von Änderungen fortzuschreiben ist. Hilfsweise können für die Preisermittlung<br />
amtliche Preisindizes verwendet werden.<br />
Kurzaufsatz von Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, Braunschweig, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
VOB/B § 2 Nr. 5<br />
Ausgangssituation<br />
Mit der Verkomplizierung des öffentlichen <strong>Vergabe</strong>rechts<br />
kommt es <strong>im</strong>mer häufiger zu verzögerten<br />
<strong>Vergabe</strong>n, in Einzelfällen bis zu mehreren Jahren.<br />
Sofern die <strong>Vergabe</strong>stelle den Zuschlag nicht innerhalb<br />
der Bindefrist erteilen kann, hat der Bieter einer<br />
Verlängerung der Bindefrist vorbehaltlos zuzust<strong>im</strong>men.<br />
Kann der Zuschlag erteilt werden, erfolgt<br />
dieser auf das unveränderte Angebot. Bei<br />
entsprechender Verzögerung kann dies zur Vereinbarung<br />
„unmöglicher“ Ausführungsfristen führen.<br />
Verschiedene Oberlandesgerichte haben daraufhin<br />
dem Auftragnehmer nach <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> einen<br />
Anspruch auf Anpassung der Bauzeit gemäß § 6<br />
Nr. 2, 4 VOB/B sowie auf Anpassung der Preise<br />
gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B zugesprochen (BayObLG,<br />
IBR 2002, 500; OLG Jena, IBR 2005, 462; OLG<br />
Hamm, IBR 2007, 179). Der Anspruch ist dem<br />
Grunde nach klar, gestritten wird häufig über die<br />
Berechnung der Höhe. Die Bauzeit ist baubetrieblich<br />
in einer Einzelfallbetrachtung neu zu ermitteln. Zur<br />
Ermittlung eines geänderten Preises gemäß § 2<br />
Nr. 5 VOB/B legen Auftragnehmer häufig Angebote<br />
vor, welche Grundlage der Kalkulation für das<br />
ursprüngliche Angebot waren. Weiter werden<br />
Preisanfragen für den verschobenen neuen Ausführungszeitraum<br />
vorgelegt. Die Differenz wird als<br />
geänderter Preis, meist als Mehrpreis, gefordert.<br />
Baubetrieblich ist diese Vorgehensweise unzutreffend,<br />
da hierdurch eine Ist-Kostenerstattung erfolgt.<br />
Der Auftragnehmer wird somit des Preisrisikos,<br />
welches er bei rechtzeitiger <strong>Vergabe</strong> gehabt hätte,<br />
entledigt.<br />
232 IBR Mai 2007<br />
Thesen/Kern<strong>aus</strong>sagen<br />
Grundsätzlich ist der geänderte Preis als Fortschreibung<br />
der ursprünglichen Kalkulation unter Berücksichtigung<br />
der Mehr- oder Minderkosten vorkalkulatorisch<br />
fortzuschreiben. Tatsächliche Kostenänderungen<br />
sind nicht zu berücksichtigen (u. a. Achilles, IBR<br />
2006, 429). Hilfsweise bietet sich die Nutzung von<br />
amtlichen Preisindizes an, wie sie z. B. durch das Statistische<br />
Bundesamt erfasst werden. Die so dokumentierten<br />
Preisentwicklungen werden neutral ermittelt. Es<br />
bieten sich die Quartalsindizes für einzelne Bauwerksarten<br />
an. Für einzelne Produkte kann auch der<br />
monatliche „Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte“<br />
verwendet werden. Die Argumentation der Auftragnehmer,<br />
die Indizes seien nicht verwendbar, da sie<br />
bundesweit erhoben werden und Preisänderungen nur<br />
sehr zeitverzögert wiedergäben, könnte zutreffend sein.<br />
Jedoch ist zu klären, ob regionale Besonderheiten, die<br />
durch den bundesweiten Preisindex nicht erfasst werden,<br />
gegenläufig zum bundesweiten Index verlaufen.<br />
Ergänzend können zur Bewertung von Preisänderungen<br />
auch die Mittelpreise öffentlicher Bauverwaltungen<br />
herangezogen werden, sofern diese differenziert je<br />
Leistung und Menge Preisänderungen nachzeichnen.<br />
Im Übrigen beziehen sich auch die Preisgleitkl<strong>aus</strong>eln<br />
gemäß VHB (Hochbau) und HVA B-StB (Straßenbau)<br />
auf Preisindizes und nicht auf tatsächliche Kosten.<br />
Fazit<br />
Eine Ist-Kostenerstattung bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> ist<br />
baubetrieblich unzutreffend, da nach den Grundsätzen<br />
des § 2 Nr. 5 VOB/B ein neuer Preis vorkalkulatorisch<br />
zu ermitteln ist. Zu vergleichen ist das Preisniveau<br />
zum Zeitpunkt der ursprünglichen Kalkulation<br />
und zum Zeitpunkt des verspäteten Zuschlags.
ibr-online: IBR 2009, 1126<br />
IBR 2009, 1126<br />
Verzögerte <strong>Vergabe</strong>: Berechnung der angepassten Baukosten<br />
1. Bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> sind die Baukosten gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen.<br />
2. Hierbei ist entsprechend der Methodik des § 2 Nr. 5 VOB/B der neue Preis vorkalkulatorisch zu<br />
berechnen.<br />
3. Während der Bau<strong>aus</strong>führung tatsächlich entstandene Kosten sind nicht Grundlage für die Feststellung<br />
neuer Preise.<br />
Kurzaufsatz von Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, Braunschweig, ö.b.u.v.SV für Bauablaufstörungen<br />
VOB/B § 2 Nr. 5<br />
Ausgangssituation<br />
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 11.05.2009 (IBR 2009, 312) zur verzögerten <strong>Vergabe</strong> zum vertraglichen<br />
Vergütungsanspruch entschieden, dass sich dieser gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B ergibt. Preisänderungen sind damit<br />
bereits ab dem "ersten Cent" zu berücksichtigen.<br />
Kern<strong>aus</strong>sagen<br />
Aus dieser Entscheidung ergibt sich, dass der geänderte Preis methodisch gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B<br />
vorkalkulatorisch zu ermitteln ist. Ausgehend von der Preisermittlungsgrundlage, hier der Angebotskalkulation des<br />
Bieters, ist unter Berücksichtigung von "Mehr- und Minderkosten" der Preis fortzuschreiben. Die Anpassung der<br />
Kalkulation erfolgt unter der Annahme, wie der Bieter kalkuliert hätte, wenn er die neue Bauzeit gekannt hätte. Für<br />
eine solche Neukalkulation ist eine stichtagsbezogene Betrachtung durch Vergleich des Zeitpunkts des<br />
ursprünglich vorgesehenen und des tatsächlichen Zuschlags vorzunehmen. Der Bieter musste sein Angebot <strong>im</strong><br />
Hinblick auf den ursprünglich vorgesehenen Zuschlags- und Baubeginntermin kalkulieren, obwohl er nicht wissen<br />
konnte, wie sich bis dahin die Preise konkret entwickeln werden. Entsprechend sind vorkalkulatorisch die neuen<br />
Preise in gleicher Weise zu berechnen. Es kommt somit nicht auf die tatsächlichen Kosten während der neuen<br />
Ausführungszeit an. Für die Berechnung der neuen Preise ist die Verwendung von Preisindices des Statistischen<br />
Bundesamtes zu empfehlen (IBR 2007, 232), da hierdurch eine neutrale Dokumentation von Preisentwicklungen<br />
verwendet wird.<br />
Anmerkung<br />
Neue Angebote, welche der Auftragnehmer von Lieferanten oder Subunternehmern vorlegt, sind durch den<br />
Auftraggeber kaum prüf- und beurteilbar. Es ergibt sich ein Glaubwürdigkeitsdilemma: Der Auftraggeber kann<br />
nicht beweisen, dass die vorgelegten Angebote möglicherweise überhöht sind. Der Auftragnehmer kann aber auch<br />
nicht beweisen, dass es sich bei den neuen Angeboten um angemessene Marktpreise handelt. Diese<br />
Schwierigkeiten wurden in den Urteilen des OLG Oldenburg (IBR 2009, 9) und des LG Hannover (IBR 2008, 206)<br />
nicht <strong>aus</strong>reichend berücksichtigt. Das OLG Celle (IBR 2009, 444) hat für den Fall des LG Hannover bezüglich der<br />
vorgelegten Preise das Marktpreisniveau durch einen Sachverständigen prüfen lassen. Insbesondere bei<br />
Massenb<strong>aus</strong>toffen (z. B. Stahl und Zement) dürften die Preisindices sehr konkret und zeitnah das Marktpreisniveau<br />
darstellen. Im Straßenbau können sich z. B. durch große Mengen Probleme ergeben. Die Erklärung des<br />
Auftragnehmers, das Material sei nun doppelt so teuer, ist jedoch in der Regel kaum prüfbar. Im konkreten Einzelfall<br />
können zusätzlich weitere Kostenänderungen berücksichtigt werden, sofern diese nachvollziehbar und nachweisbar<br />
sind. Da mit der Neuberechnung die Preise der Angebotskalkulation des Bieters fortgeschrieben werden, sollte<br />
diese von der <strong>Vergabe</strong>stelle spätestens mit der ersten Bindefristverlängerung abgefordert werden. Schließlich ist<br />
den Bauvertragsparteien zu empfehlen, die <strong>Mehrkosten</strong> <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> zeitnah nach Zuschlag als<br />
Nachtrag Nr. 1 zu vereinbaren, damit die geänderten Preise als Grundlage für Vertragsdurchführung vorliegen.<br />
© id Verlag<br />
Seite 1 von 3<br />
Dipl.-Wirtschaftsing. BDB Frank A. Bötzkes, Braunschweig<br />
http://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige-body.php?SessionID=ee06fd087f5309fed1fec5...<br />
28.10.2009
ibr-online: IBR 2009, 1126<br />
Leseranmerkungen:<br />
Preisindices des statistischen Bundesamtes<br />
Von Dr. Ralph Bartsch (bartsch@bartsch-nm.de; 11.08.2009, 16:34 Uhr).<br />
Sehr geehrter Herr Bötzkes,<br />
die Auffassung, dass die Anwendung der Preisindices des Statistischen Bundesamtes bei der Ermittlung von<br />
Preisänderungen <strong>im</strong> Falle von <strong>Vergabe</strong>verzögerungen zu empfehlen wären, ist <strong>aus</strong> kalkulatorischer wie auch<br />
praktischer Sicht nicht zutreffend. Die Angaben des Statistischen Bundesamtes geben nicht die tatsächlichen<br />
Veränderungen wieder. Sie stellen zum einen nur einen Bundesdurchschnitt dar und nicht die regionalen<br />
Unterschiede. Zum anderen ist es unter Praktikern wohl unbestritten, dass jedes Bauunternehmen spezielle<br />
Einkaufsmöglichkeiten hat. Ferner "hinkt" der Index erfahrungsgemäß der tatsächlichen Entwicklung hinterher.<br />
Es muss vielmehr berücksichtigt werden, ob tatsächlich eine Preissteigerung infolge <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />
entstanden ist. Auch Lieferantenangebote haben (verlängerbare) Bindungen.<br />
Zutreffend und der Realität entsprechend differenziert ist diesbezüglich die Auseinandersetzung mit diesem Thema<br />
von Professor Leinemann, vgl. BauR 7/ 2009, S. 1032. Der Index kann nur letztes Hilfsmittel sein, wenn nichts<br />
anderes vorliegt.<br />
In der Praxis der öffentlichen Auftraggeber wird das von Ihnen empfohlene Verfahren regelmäßig abgelehnt.<br />
Preisindices des statistischen Bundesamtes<br />
Von Frank A. Bötzkes (Post@Boetzkes.de; 13.08.2009, 14:44 Uhr).<br />
Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch!<br />
Die Anwendung der Preisindices ist trotz möglicher statistischer Unschärfen die objektivste Methode, das<br />
Preisniveau der Angebotskalkulation vorkalkulatorisch auf einen beliebigen Zeitpunkt fortzuschreiben, <strong>im</strong> Falle der<br />
verzögerten <strong>Vergabe</strong> auf das Datum des verspäteten Zuschlags.<br />
Wenn der Bieter zum Beispiel in seiner ursprünglichen Kalkulation einen Mengenrabatt von 50 % einkalkuliert hat<br />
und nach <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> vorträgt, dieser Mengenrabatt sei nun entfallen, tritt ein Glaubwürdigkeitsdilemma<br />
auf. Gerade in solchen Fällen greifen auch öffentliche Auftraggeber auf die Anwendung der Preisindices zurück.<br />
Diese finden grundsätzlich Anwendung bei den Preisgleitkl<strong>aus</strong>eln der öffentlichen <strong>Vergabe</strong>handbücher. Schließlich<br />
wenden auch <strong>im</strong>mer mehr Auftragnehmer die Preisindices bei Nachtragskalkulationen an.<br />
Was bedeutet "vorkalkulatorisch"?<br />
Von Urban (oliver-andre.urban@hsvv.hessen.de; 17.08.2009, 13:49 Uhr).<br />
Seite 2 von 3<br />
Sehr unangenehm ist die Rechtsprechung, die bei der Berechnung des Anspruches regelmäßig Schadensersatz<br />
und Vergütung vermischt.<br />
Tatsächlich wäre bei Anwendung des § 2 Nr.5 VOB/B nämlich zu betrachten, was <strong>im</strong> Angebot gestanden hätte,<br />
wäre für den späteren Ausführungszeitraum angeboten worden. Dies wäre z.B. die Preissteigerung der Vorjahre<br />
hochgerechnet + ggf. ein Zuschlag für höheres Wagnis. Lediglich <strong>im</strong> Falle des Schadensersatzes käme es auf<br />
einen betriebswirtschaftlichen Mehraufwand an. "IST-Kosten" sind ein Widerspruch in sich, entweder handelt es<br />
sich um Kosten ("Bewerteter Normalverbrauch zur Erbringung einer Leistung") oder um tatsächlichen Aufwand.<br />
Dies wird häufig vermischt, was zu betriebswirtschaftlich unsinnigen Urteilen führt.<br />
Nur <strong>im</strong> Schadensersatzfall dürfte Aufwand Berechnungsgrundlage sein, z.B. bei unberechtigtem Ausschlus von der<br />
Vagabe und anschließender erfolgreichen Anfechtung. Die Frage ist, ob die entschiedenen Fälle nicht tatsächlich<br />
so gelagert waren, dass die Gerichte gewissermaßen auf falschem Weg zum richtigen Ergebnis kamen.<br />
http://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige-body.php?SessionID=ee06fd087f5309fed1fec5...<br />
28.10.2009
ibr-online: IBR 2009, 1126<br />
Dem Verfasser ist daher vollständig zuzust<strong>im</strong>men.<br />
Spekulative Preisnachlässe<br />
Von Urban (17.08.2009, 14:09 Uhr).<br />
Was spekulative Preisnachlässe in Positionen angeht, so sind diese ein ganz massives Problem - für den<br />
Auftragnehmer. Dieser ist grundsätzlich in der Beweislast. Dabei wird zunächst die Richtigkeit der Urkalkulation<br />
vor<strong>aus</strong>gesetzt (These: Kalkulierte Kosten=Aufwand) und der neue Aufwand festgestellt. Die sich ergebende<br />
Erhöhung des Aufwands wird dann als Kostenschätzung verwendet.<br />
Dadurch, dass bei offenkundig spekulativer Kalkulation die Annahme der Richtigkeit der Urkalkulation und damit die<br />
Grundlage der Berechnung des Mehraufwandes bzw. die Schätzung der <strong>Mehrkosten</strong> erschüttert wird, wird es dem<br />
Auftragnehmer unmöglich einen korrekten Beweis über Mehraufwand/<strong>Mehrkosten</strong> zu führen. Da jeder AN am Markt<br />
zwangsläufig spekuliert, um Aufträge zu bekommen, wird der AG die Urkalkulation quasi <strong>im</strong>mer erschüttern können.<br />
Damit bleibt nur noch, die "üblichen" <strong>Mehrkosten</strong> zu schätzen - und wäre damit wieder bei den<br />
Preissteigerungsindices ggf. unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten.<br />
http://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige-body.php?SessionID=ee06fd087f5309fed1fec5...<br />
Seite 3 von 3<br />
28.10.2009
ibr-online: IBR 2009, 1127<br />
IBR 2009, 1127<br />
Verzögerte <strong>Vergabe</strong>: Best<strong>im</strong>mung der angepassten Bauzeit<br />
1. Bei <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> ist die Bauzeit gemäß § 6 Nr. 3 und 4 VOB/B anzupassen. Somit ergibt sich die<br />
neue Bauzeit zunächst <strong>aus</strong> der Verschiebung um den Zeitraum der <strong>Vergabe</strong>verzögerung.<br />
2. Darüber hin<strong>aus</strong> sind Witterungseinflüsse zu berücksichtigen, die <strong>im</strong> Einzelfall sowohl Bauerschwernisse<br />
als auch -erleichterungen verursachen können und dadurch die verschobene Bauzeit zusätzlich verlängern<br />
oder verkürzen.<br />
Kurzaufsatz von Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, Braunschweig, ö.b.u.v.SV für Bauablaufstörungen<br />
VOB/B § 6 Nr. 3, 4<br />
Ausgangssituation<br />
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 11.05.2009 (IBR 2009, 312) zur verzögerten <strong>Vergabe</strong> zur Bauzeit entschieden,<br />
dass diese gemäß § 6 Nr. 3, 4 VOB/B "unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls anzupassen" ist.<br />
"Besonderheiten, wie etwa Bauerschwernisse oder -erleichterungen durch jahreszeitliche Verschiebungen" sind<br />
zu berücksichtigen.<br />
Kern<strong>aus</strong>sagen<br />
Der BGH hat unter Bezugnahme auf die Kooperationspflichten der Bauvertragsparteien und die<br />
Schadensminderungspflicht des Auftragnehmers gemäß § 6 Nr. 3 VOB/B <strong>aus</strong>drücklich festgestellt, dass nach dem<br />
Wortlaut gemäß § 6 Nr. 4 VOB/B nicht nur einseitig "ungünstigere" Witterungsverhältnisse zu Gunsten des<br />
Auftragnehmers zu berücksichtigen sind, sondern ebenso auch günstigere zu Gunsten des Auftraggebers.<br />
Anmerkung<br />
Rechtlich ist somit klar, wie die angepasste Bauzeit nach einer <strong>Vergabe</strong>verzögerung zu best<strong>im</strong>men ist. In der Praxis<br />
ergeben sich dabei jedoch vielfältige Probleme. Aus baubetrieblicher Sicht kann wie folgt vorgegangen werden:<br />
Zunächst sind auf Grundlage eines Detailterminplans die Vorgänge des Bauablaufs unter Berücksichtigung der<br />
geplanten Ausführungstermine gemäß Ausschreibung zu erfassen. Die Vorgänge sind netzplantechnisch zu<br />
verknüpfen, damit sich Verschiebungen des Beginns entsprechend auf weitere Vorgänge <strong>aus</strong>wirken. Der neue<br />
Baubeginn ist gemäß der <strong>Vergabe</strong>verzögerung in den Detailterminplan einzupflegen. Damit ergibt sich ein<br />
entsprechend verschobener, vorläufiger neuer Endtermin. Dieser berücksichtigt jedoch noch keine<br />
witterungsbedingten Einflüsse. Diese sind grundsätzlich vorkalkulatorisch zu ermitteln. Der Bieter musste bei<br />
Abgabe seines Angebots gemäß § 6 Nr. 2 Abs. 2 Satz 2 Witterungseinflüsse, "mit denen normalerweise zu rechnen<br />
ist", berücksichtigen. Solche Witterungsbedingungen können als Normalwetter auf Grundlage baubetrieblicher<br />
Literatur oder <strong>aus</strong> Wetterdaten der Wetterdienste festgestellt werden. Diese normalen witterungsbedingten<br />
Leistungsminderungen bei der Ausführung sind <strong>im</strong> Kalendarium des Detailterminplans ohne <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />
zu hinterlegen. Aus dem neuen Baubeginn gemäß <strong>Vergabe</strong>verzögerung ergeben sich bei einer Neuberechnung des<br />
Terminplans die Auswirkungen der Witterung automatisch. Ein Erdbauvorgang, der ursprünglich <strong>im</strong> Oktober über<br />
drei Wochen <strong>aus</strong>geführt werden sollte, kann dann beispielsweise <strong>im</strong> Februar über vier Wochen dauern. Umgekehrt<br />
kann sich ebenso eine Verkürzung der Vorgangsdauer ergeben, wenn die Erdarbeiten vom Februar in den Juni<br />
verschoben werden. Die tatsächliche Witterung während der Ausführung ist bei der Best<strong>im</strong>mung der<br />
angepassten Bauzeit nicht zu berücksichtigen, da der Bieter auch bei der Kalkulation seines Angebots die<br />
tatsächlichen Witterungsbedingungen nicht kennt.<br />
© id Verlag<br />
Leseranmerkungen:<br />
Seite 1 von 2<br />
Dipl.-Wirtschaftsing. BDB Frank A. Bötzkes, Braunschweig<br />
http://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige-body.php?SessionID=ee06fd087f5309fed1fec5...<br />
28.10.2009
ibr-online: IBR 2009, 1127<br />
Tatsächliche oder theoretische Witterung<br />
Von Dr. Ralph Bartsch (bartsch@bartsch-nm.de; 11.08.2009, 16:39 Uhr).<br />
Sehr geehrter Herr Bötzke,<br />
grundsätzlich ist die Frage zu stellen, wann die neue Frist best<strong>im</strong>mt wird. Soweit dies vor Ausführung erfolgt,<br />
st<strong>im</strong>me ich Ihren Ausführungen zu. Im Nachhinein betrachtet werden Sie aber stets an die Grenzen der Tatsachen<br />
stoßen. Das lässt sich alleine <strong>aus</strong> der praktischen Umsetzung einschlägigen Rechtsprechung des BGH zum Thema<br />
der gestörten Bauabläufe ableiten, wonach Hypothesen nicht zulässig sind.<br />
Vorkalkulatorische Betrachtung: Theoretische Witterung<br />
Von Frank A. Bötzkes (Post@Boetzkes.de; 13.08.2009, 14:01 Uhr).<br />
Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch!<br />
Die Auswirkungen der verzögerten <strong>Vergabe</strong> sind unmittelbar mit Zuschlag zu klären und von diesem Zeitpunkt <strong>aus</strong><br />
zu beurteilen, auch wenn es in der Praxis meist zu langwierigen Auseinandersetzungen kommt.<br />
Mit Nachtrag Nr. 1 zur verzögerten <strong>Vergabe</strong> ist zu klären, wie sich die Bauzeit allein durch die <strong>Vergabe</strong>verzögerung<br />
ändert und wie sich dadurch entsprechend die Kosten ändern. Dies hat meiner Ansicht nach vorkalkulatorisch zu<br />
erfolgen.<br />
Es handelt sich bei der Feststellung der neuen Bauzeit nach <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> nicht um den Nachweis eines<br />
gestörten Bauablaufs.<br />
Sofern es während der tatsächlichen Bau<strong>aus</strong>führung zu Störungen kommt, zum Beispiel zu Witterungseinflüssen,<br />
mit den der Auftragnehmer weder bei ursprünglicher Kalkulation noch bei Kalkulation unter Berücksichtigung der<br />
<strong>Vergabe</strong>verzögerung rechnen konnte, können dann gesonderte Ansprüche entstehen, die aber grundsätzlich erst<br />
<strong>im</strong> zweiten Schritt zu beurteilen sind.<br />
Somit ist zweistufig vorzugehen: Zunächst ist das geänderte B<strong>aus</strong>oll durch verzögerte <strong>Vergabe</strong> vorkalkulatorisch<br />
festzustellen. Darauf aufbauend können dann <strong>im</strong> nächsten Schritt mögliche weitere Bauablaufstörungen beurteilt<br />
werden.<br />
Ursache der Bindefristverlängerung ist maßgebend<br />
Von Urban (oliver-andre.urban@hsvv.hessen.de; 17.08.2009, 11:23 Uhr).<br />
Seite 2 von 2<br />
Letztlich sind beide Thesen richtig:<br />
Ist die Ursache der verzögerten <strong>Vergabe</strong> darin zu suchen, dass ein Dritter das <strong>Vergabe</strong>verfahren angefochten hatte<br />
und unterlag, so dass der ursprünglich gewählte Bieter nun verzögert den Auftrag bekam, so handelt es sich um<br />
eine Änderung der Bauumstände, die rein vorkalkulatorisch zu betrachten ist, auch in Hinblick auf die Bauzeit. Der<br />
AG hatte dann ja rechtsfehlerfrei gehandelt, so dass ein Verschulden - und damit die Berücksichtigung der<br />
tatsächlichen Folgen - nicht in Betracht kommt, sondern nur eine urkalkulatorische Lösung - sowohl hinsichtlich des<br />
Zahlungsanspruches, als auch zur Bauzeit in Betracht kommt.<br />
Ist die Ursache der verzögerten <strong>Vergabe</strong> jedoch darin begründet, dass der Bieter seinerzeit zu unrecht<br />
<strong>aus</strong>geschlossen wurde und <strong>im</strong> Verfahren gewann, liegt möglicherweise gleichzeitig Verschulden vor, so dass<br />
jeweils die tatsächliche Witterung <strong>im</strong> SOLL- und mod.SOLL-Ablauf zu berücksichtigen wäre. Naturgemäß wäre<br />
dann eine abschließende Regelung jedoch erst nach Ablauf der Maßnahme möglich.<br />
http://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige-body.php?SessionID=ee06fd087f5309fed1fec5...<br />
28.10.2009
Leistungsangebot von <strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong>:<br />
Mit baubetrieblichen Beratungsdienstleistungen<br />
unterstütze ich<br />
� Bauunternehmen,<br />
� Planungsbüros,<br />
� öffentliche Bauverwaltungen und<br />
� Bauherren / Investoren<br />
als Sachverständiger in folgenden Bereichen:<br />
� Bauablaufanalyse<br />
(sogenanntes Nachtragsmanagment oder Cla<strong>im</strong>management)<br />
� für Auftragnehmer, zum Beispiel durch Ermittlung von<br />
Bauzeitänderungen und <strong>Mehrkosten</strong> gestörter Bauabläufe<br />
� für Auftraggeber, zum Beispiel durch<br />
Nachtragsprüfung<br />
Mitglied der<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />
Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />
Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />
� Verzögerte <strong>Vergabe</strong> mit Feststellung angepasster Bauzeiten und angepasster Baukosten.<br />
� Terminsteuerung mit Planung und Steuerung des Bauablaufs<br />
für Auftraggeber und Auftragnehmer.<br />
� Ermittlung von Verlegezeiten bei Bewehrungsarbeiten in Stahlbetonbauteilen mit dem<br />
Bewehrungs-Leistungs-Nomogramm<br />
� Abrechnung gekündigter Bauverträge<br />
� Seminare für Unternehmen und Verbände in den Bereichen<br />
� Analyse gestörter Bauabläufe<br />
� Verzögerte <strong>Vergabe</strong><br />
� Baubetriebliche Grundlagen<br />
� Bauablauf: Planung und Steuerung<br />
� Abrechnung gekündigter Bauverträge<br />
Als von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter<br />
Sachverständiger für Bauablaufstörungen erstatte ich bundesweit<br />
� Privatgutachten,<br />
� Schiedsgutachten und<br />
� Gerichtsgutachten.<br />
Sie erhalten eine individuelle baubetrieblich qualifizierte Beratung.<br />
Frank A. Bötzkes<br />
Baubetriebsberater<br />
Informieren Sie sich weiter über meine Beratungsdienstleistungen <strong>im</strong> Internet unter www.Boetzkes.de.<br />
Leistungsprofil BiB: Seite 1 von 12<br />
30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx
Mitglied der<br />
Personal- und Tätigkeitsprofil<br />
Frank A. Bötzkes, Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
geboren am 23.11.1969<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />
Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />
Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />
Ausbildung: 1990 bis 1995 Studium des Wirtschaftsingenieurwesens, Fachrichtung Bauingenieurwesen,<br />
an der Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig.<br />
Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung<br />
Vertiefungsfächer:<br />
� Grundbau und Bodenmechanik bei Universitätsprofessor Dr.-Ing. Walter Rodatz<br />
� Bauwirtschaft und Baubetrieb bei Universitätsprofessor Dr.-Ing. Heinz Hirschberger<br />
� Marketing bei Universitätsprofessor Dr. Wolfgang Fritz<br />
� Unternehmensführung bei Universitätsprofessor Dr. Dr. h.c. Joach<strong>im</strong> Hentze<br />
Studienabschluss: Diplom-Wirtschaftsingenieur, Fachrichtung Bauingenieurwesen<br />
Berufliche Tätigkeit: Seit 1996 selbständig tätig als Baubetriebsberater für Bauunternehmen, Planungsbüros,<br />
Bauherren und Investoren.<br />
� 1996 bis 2001 freiberufliche Tätigkeit für Professor Dr. rer. pol. habil. Rolf F. Toffel,<br />
Technische Universität Braunschweig, Spezialgebiet Baubetriebswirtschaftslehre,<br />
<strong>im</strong> Büro Bauwirtschaftliche Beratung, Lehre.<br />
� 2002 bis 2007 Gesellschafter bei mürlepartner Baumanagement GmbH, Meine<br />
� 03/2005 – 10/2006 Bürgermitglied <strong>im</strong> Planungs- und Umwelt<strong>aus</strong>schuss<br />
des Rates der Stadt Braunschweig<br />
� Seit 02/2006 von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und<br />
vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Kernkompetenzen: Baubetriebliche Analyse<br />
� Analyse gestörter Bauabläufe: Ermittlung von Bauzeitänderungen und <strong>Mehrkosten</strong><br />
� Abrechnung gekündigter Bauverträge<br />
� Bauvertragsrecht<br />
Terminsteuerung<br />
� Entwicklung der Projektplanung<br />
� Durchführung der Projektkontrolle und Projektanalyse<br />
� Erstellung von ressourcengesteuerten Netzplänen zur Bearbeitung komplexer Projekte<br />
mit mehreren T<strong>aus</strong>end Aktivitäten.<br />
� Projektanalyse mit ressourcengesteuerten Netzplänen komplexer Projekte.<br />
EDV-Anwendungen<br />
� Netzplantechnik, insbesondere Microsoft-Project<br />
� Microsoft-Office-Anwendungen<br />
Leistungsprofil BiB: Seite 2 von 12<br />
30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx
Mitglied der<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />
Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />
Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />
Leistungsprofil BiB: Seite 3 von 12<br />
30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx
Mitglied der<br />
Leitbild<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />
Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />
Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />
Als selbständiger Baubetriebsberater erbringe ich für Sie baubetriebliche Beratungsdienstleistungen. Dabei verpflichte ich<br />
mich bei meinem Handeln zu best<strong>im</strong>mten Grundwerten. Aus dem Wort "Dienstleistung" leite ich dabei die Werte "Dienst"<br />
und Leistung" ab. Diese Werte erhalten durch meine Grundüberzeugung, den christlichen Glauben, ihr Fundament.<br />
Dienst<br />
Durch meine Arbeit möchte ich Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützen und von Arbeit entlasten, damit Sie mehr Zeit für Ihre<br />
pr<strong>im</strong>äre unternehmerische Verantwortung haben. So verstehe ich Kundenorientierung. Mit meiner Kompetenz <strong>im</strong> Bereich<br />
Bauwirtschaft und Baubetrieb möchte ich Ihnen deshalb bei Ihren Aufgaben dienen und weiterhelfen.<br />
Leistung<br />
Meine Arbeit ist eine Leistung, die ihren Wert belegt und die Ihnen nützt. Jeweils <strong>im</strong> Einzelfall wird vorher mit Ihnen gemeinsam<br />
erörtert, welchen Nutzen Sie durch meine Leistung haben. Dieser Nutzen wird während der Projektbearbeitung<br />
laufend kontrolliert. Sie erhalten keine Standardleistung, sondern eine stets individuell und flexibel auf Ihre Bedürfnisse angepasste<br />
Sonderleistung. Diese Beratungsleistung erbringe ich auf Grundlage meiner fachlichen Qualifikation als Wirtschaftsingenieur<br />
der Fachrichtung Bauingenieurwesen, meiner beruflichen Erfahrung in zahlreichen Projekten, insbesondere <strong>im</strong> Bereich<br />
der Analyse gestörter Bauprojekte, sowie durch ständige Weiterbildung und den Aust<strong>aus</strong>ch mit Fachkollegen und Partnernetzwerken.<br />
Grundüberzeugung<br />
Das Erbringen von Leistung kann nur erfolgreich sein, wenn es auf qualifizierter Ausbildung sowie festen Werten und Grundüberzeugungen<br />
basiert. Diese Werte und Grundüberzeugungen sind bei mir geprägt durch meinen christlichen Glauben. Aus<br />
diesem Glauben ergeben sich Verhaltensmaßregeln, die für mich nicht nur <strong>im</strong> privaten Bereich, sondern auch für den beruflichen<br />
und wirtschaftlichen Alltag gelten. Die Erfahrung <strong>aus</strong> vielen Projekten hat gezeigt, dass diese Werte heute noch oder<br />
auch wieder wichtig sind und von meinen Geschäftspartnern geschätzt werden.<br />
Diese Grundwerte prägen meine Geschäftsbeziehungen durch Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit, Gerechtigkeit, Offenheit, Zuverlässigkeit<br />
und Qualität. Dadurch ist von meiner Seite <strong>aus</strong> die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gelegt.<br />
Über eine Rückmeldung von Ihnen zu meinem Leitbild freue ich mich.<br />
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich gern an.<br />
Ich freue mich, mit Ihnen darüber ins Gespräch zu kommen.<br />
Ihr<br />
Frank A. Bötzkes<br />
Leistungsprofil BiB: Seite 4 von 12<br />
30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx
Mitglied der<br />
Referenzen<br />
Für folgende Unternehmen und Institutionen war ich bereits als Sachverständiger tätig:<br />
� Amt für Straßen- und Verkehrswesen, Dillenburg<br />
� Anton Meyer GmbH & Co. KG, Neuenh<strong>aus</strong><br />
� August Heine Baugesellschaft AG, Oberh<strong>aus</strong>en<br />
� August Mainka GmbH & Co., Lingen<br />
� August Reiners Wolgast, Niederlassung der August Reiners Bauunternehmung GmbH<br />
� B.E.S.T. BAU GmbH + Co KG, Satzkorn<br />
� Bautenschutz Eilenburg, GmbH, Thallwitz-Böhlitz<br />
� Bauwens GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Gewerbebau, Rösrath<br />
� Bennert GmbH, Betrieb für Bauwerkssicherung, Hopfgarten<br />
� Betonstahl Leipzig GmbH, Großlehna<br />
� Cegelec Anlagen- und Automatisierungstechnik, Region Nord, Braunschweig<br />
� Chemnitzer Verkehrsbau GmbH, Chemnitz<br />
� Dawe GmbH – Baugeschäft, Göttingen<br />
� DBE: Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH, Peine<br />
� Donges Stahlbau GmbH, Niederlassung Berlin<br />
� E.ON Westfalen Weser Energie-Service GmbH, Kirchlengern<br />
� Ed. Züblin AG, Niederlassung Hamburg<br />
� Elektro Meißner GmbH, Odenthal<br />
� en.bs: Energienetze Braunschweig GmbH, Braunschweig<br />
� F. C. Schramm Baugesellschaft mbH, Hoch-, Tief- und Ingenieurbau, Einbeck<br />
� Friedrich Ischebeck GmbH, TITAN Baugeräte, Ennepetal<br />
� Friedrich Preusse Bauunternehmung GmbH, Braunschweig<br />
� G+H Innen<strong>aus</strong>bau GmbH, Eching<br />
� Gebr. Kemmer GmbH, Ingenieurbau, Berlin<br />
� Gebr. Stolz GmbH & Co. KG, Hammelburg<br />
� GleisUnterhaltungsTechnik GmbH (GUT), Sünna<br />
� GP Papenburg Betonfertigteilwerk, Salzgitter<br />
� Grote GmbH, Braunschweig<br />
� Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr<br />
� Hansestadt Lübeck, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Gebäudemanagement<br />
� Hastrabau-Wegener GmbH & Co. KG, Langenhagen<br />
� Heinrich Eggers Bau-GmbH, Müden/Örtze<br />
� Heinrich Krumme Ges. f. Heizungs-, Kl<strong>im</strong>a- u. Sanitärtechnik mbH, Brunsbüttel<br />
� Heitkamp Ingenieur- und Kraftwerksbau GmbH, Berlin<br />
� Heitkamp Rail GmbH, Herne<br />
� Hochtaunuskreis, Fachbereich Hochbau, Bad Homburg<br />
� Hoch- und Tiefbau Geilenberg GmbH, Braunschweig<br />
� Hochtief Construction AG, Niederlassung Hannover<br />
� Hörburger AG Control Systems, Niederlassung Chemnitz<br />
� Hofheinz Mittendorff, Insolvenzverwalter, Braunschweig<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />
Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />
Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />
Leistungsprofil BiB: Seite 5 von 12<br />
30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx
Mitglied der<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />
Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />
Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />
� Hoppmann Bau AG, Goslar<br />
� Hydrogeologie Nordh<strong>aus</strong>en GmbH, Nordh<strong>aus</strong>en<br />
� infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH<br />
� Ing.-Holzbau Cordes GmbH & Co. KG, Rothenburg/Wümme<br />
� JET Tageslicht & RWA GmbH, Hüllhorst<br />
� Johann Walthelm GmbH, Nürnberg<br />
� K. Rogge Spezialbau GmbH, Berlin<br />
� Klinikum Darmstadt, Bauabteilung<br />
� Kögel Bau GmbH & Co. KG, Bad Oeynh<strong>aus</strong>en<br />
� Köster AG, Bereich Braunschweig<br />
� Köthenbürger HTI Hoch-, Tief- und Ingenieurbau GmbH, Waren/Müritz<br />
� Kurt Zech GmbH, Niederlassung Hannover<br />
� Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Niederlassung Ost, Dessau-Roßlau<br />
� Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Niederlassung West, Halberstadt<br />
� Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassungen Trier und Koblenz<br />
� Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Hansestadt Hamburg<br />
� Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck<br />
� Landgericht Dresden<br />
� Landgericht Göttingen<br />
� Leonhard Weiss GmbH & Co. KG, Straßen- und Tiefbau Göppingen<br />
� Leymann Keramikbau GmbH & Co. KG, Sulingen<br />
� Lodewick GmbH, Herzberg/Harz<br />
� Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Berlin und Langenhagen<br />
� Mänz und Krauß Ausbau GmbH, Berlin<br />
� MBM Metallbau Dresden GmbH, Dresden<br />
� Neubauamt für den Ausbau des Mittellandkanals in Hannover, Hannover<br />
� Neuland Wohnungsbaugesellschaft, Wolfsburg<br />
� OST BAU Osterburger Straßen-, Tief- und Hochbau GmbH, Osterburg<br />
� part AG, Bad Gandershe<strong>im</strong><br />
� Preussag Immobilien GmbH, Büro Hannover<br />
� R&M Ausbau Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main und München<br />
� R+S solutions GmbH, Fulda<br />
� Regierungspräsidium Stuttgart, Straßenwesen und Verkehr, Baureferat Nord, Heilbronn und Baureferat Ost, Waiblingen<br />
� Region Hannover, Fachbereich Verkehr, Hannover<br />
� Reinecke Hoch- und Stahlbetonbau GmbH, Meine<br />
� S N P Schlawien Naab Partnerschaft, München<br />
� Siemens Building Technologies GmbH & Co. oHG, Region Mitte, Hannover und Region Rhein-Main, Frankfurt am Main<br />
� Speidel GmbH & Co. KG, Elektrotechnik Kommunikationstechnik, Göppingen<br />
� Spitzke AG, Großbeeren<br />
� Spitzke-Longo GmbH, Bochum<br />
� Stadt Braunschweig, Fachbereich Tiefbau und Verkehr<br />
� Stadt Chemnitz, Tiefbauamt<br />
� Stadtentwässerung Hannover, Hannover<br />
� Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH<br />
Leistungsprofil BiB: Seite 6 von 12<br />
30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx
� Strabag AG, Direktion Straßenbau Hamburg, Bereich Hannover und Rostock<br />
� Strabag AG, Direktion Straßenbau Sachsen-Anhalt / Thüringen, Magdeburg<br />
� Straßenbauamt Chemnitz<br />
� Straßenbauamt Leipzig<br />
� Straßenbauamt Schwerin, Dezernat 5: Autobahnen<br />
� Straßenbauamt Zwickau<br />
� syscontrol GmbH, Königswinter<br />
� TRP Bau GmbH, Stahnsdorf<br />
� Umwelttechnik & Wasserbau GmbH, Blankenburg<br />
� Wahl ElektroTechnik GmbH, Berlin<br />
� Walter-Heilit Verkehrswegebau GmbH, Erfurt<br />
� Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen<br />
� Wayss & Freytag Ingenieurbau AG, Hamburg<br />
� Willi Meyer Bauunternehmen GmbH, Uelzen<br />
� Wolff & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Künzelsau<br />
Für folgende Unternehmen und Institutionen war ich bereits als Referent von Fachseminaren tätig:<br />
Mitglied der<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />
Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />
Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />
� AHL Akademie Herrmann Leipzig, Parthenstein<br />
� Akademie der Bauwirtschaft, Bauindustrieverband Sachsen-Anhalt, Magdeburg<br />
� Bauakademie Nord (Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen), Hannover und Bremen<br />
� Baugewerbeverband Niedersachsen, Hannover<br />
� Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e. V., Potsdam<br />
� Bayerischer Bauindustrieverband e. V., München<br />
� Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure, Landesverband Nordrhein-Westfalen<br />
� Deutsche Gesellschaft für Baurecht, Arbeitskreis Nord, Hannover<br />
� Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW), Berlin-Blankenburg<br />
� Forum für Kompetenz und Partnerschaft e. V. (FKP), München<br />
� id Verlags GmbH (Immobilien- und Baurecht IBR), Mannhe<strong>im</strong><br />
� Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Hauptniederlassung Magdeburg<br />
� Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel<br />
� TransTecBauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH<br />
� Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure (VSVI) Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-<br />
Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen<br />
� VHV Deutsche Kautionsversicherung AG, Hannover<br />
� WRD Witt Roschkowski Dieckert, Rechtsanwälte, Berlin<br />
Leistungsprofil BiB: Seite 7 von 12<br />
30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx
Folgende Projekte habe ich bearbeitet:<br />
Mitglied der<br />
Bearbeitete Projekte <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />
Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />
Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />
2010<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> für ein Bauunternehmen bei einem Autobahnprojekt bei<br />
Würzburg<br />
� Sachverständigen-Gutachten zu <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Wohnbauprojekt<br />
in Melle<br />
� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderungen <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Bauverwaltung bei einem Brückenbauprojekt<br />
bei Dessau-Roßlau<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt in<br />
Greifswald<br />
� Pl<strong>aus</strong>ibilitätsprüfung eines Nachtrags über gestörten Bauablaufs für die Bauunternehmung bei einem Hochbauprojekt<br />
in Braunschweig<br />
� Pl<strong>aus</strong>ibilitätsprüfung eines Gutachtens über gestörten Bauablaufs für die Bauverwaltung bei einem Straßenbauprojekt<br />
in Wolfenbüttel<br />
� Sachverständigen-Gutachten zur Bauzeitverlängerung eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem<br />
Infrastrukturprojekt in Schweden<br />
� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong> <strong>aus</strong> Anfangsverzögerung für die Bauverwaltung bei einem Hochbauprojekt <strong>im</strong> Taunus<br />
� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderungen <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Bauverwaltung bei einem Hochbauprojekt in<br />
Koblenz<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt in<br />
München<br />
� Baubetriebliche Prüfung von Klageforderungen als Unterstützung für den Rechtsbeistand der Beklagten bei einem<br />
Brückenbauprojekt bei Osnabrück<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt bei<br />
Berlin<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Hochbauprojekt in Berlin<br />
� Prüfung von Nachtragsforderungen <strong>aus</strong> Leistungsänderungen für die Bauverwaltung bei einem Straßenbauprojekt<br />
bei Halberstadt<br />
� Berechnung neuer Einheitspreise <strong>aus</strong> geänderten Bauabschnittsgrößen für die Bauverwaltung bei einem Straßenbauprojekt<br />
bei Heilbronn<br />
2009<br />
� Sachverständigen-Gutachten zu <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbebauprojekt<br />
in München<br />
� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderungen <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Bauverwaltung bei einem Hochbauprojekt in<br />
Koblenz<br />
� Feststellung geänderter Bauzeiten <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> für die Bauverwaltung bei einem Straßenbauprojekt in<br />
Braunschweig<br />
� Baubegleitende Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderung <strong>aus</strong> Leistungsänderungen für die Bauverwaltung bei einem Brückenbauprojekt<br />
in Braunschweig<br />
� Prüfung einer <strong>Mehrkosten</strong>forderung <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> für die Bauverwaltung bei einem Straßenbahnprojekt<br />
in Hannover<br />
Leistungsprofil BiB: Seite 8 von 12<br />
30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx
Mitglied der<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />
Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />
Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />
� Gutachterliche Vorprüfung von Schadenersatzforderungen eines Hauptauftragnehmers gegenüber dessen Subunternehmer<br />
für Störungen <strong>im</strong> Bauablauf bei einem Gewerbeprojekt in Berlin<br />
� Prüfung eines geänderten Einheitspreises infolge Mindermengen bei einem Deichbauprojekt in Hamburg<br />
� Schiedsgutachten über <strong>Mehrkosten</strong> einer verzögerten <strong>Vergabe</strong> bei einem Straßenbauprojekt bei Göppingen<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines verlängerten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbebauprojekt<br />
in Frankfurt<br />
� Feststellung des vertraglich geschuldeten Leistungssolls bei einem P<strong>aus</strong>chalvertrag sowie von Nachtragsansprüchen,<br />
gemeinsam mit einem Rechtsanwalt, für den Auftragnehmer bei einem Infrastrukturprojekt bei Lingen<br />
� Prüfung von Bauablaufstörungen für die Bauverwaltung bei einem Brückenbauwerk in Lübeck<br />
� Prüfung einer <strong>Mehrkosten</strong>forderung <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> für die Bauverwaltung bei einem Brückenbauwerk in<br />
Lübeck<br />
� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderungen <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Bauverwaltung bei einer Ortsdurchfahrt bei<br />
Schwerin<br />
� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderungen <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Bauverwaltung bei einem Infrastrukturprojekt<br />
<strong>im</strong> Taunus<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Straßenbauprojekt in<br />
Berlin<br />
� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderungen <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf bei einem Kanalbauprojekt in Hannover für die<br />
Bauverwaltung<br />
� Gemeinkosten<strong>aus</strong>gleichsberechnung gemäß § 2 Nr. 3 VOB/B für eine Straßenbauverwaltung bei einem Straßenbauprojekt<br />
in Westhessen<br />
2008<br />
� Ermittlung der <strong>Mehrkosten</strong> geänderter Bewehrungsarbeiten für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt<br />
in München<br />
� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderungen <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Hochbaubehörde bei einem Infrastrukturprojekt<br />
in Oberammergau<br />
� Prüfung einer <strong>Mehrkosten</strong>forderung <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> für die Hochbaubehörde bei einem Infrastrukturprojekt<br />
bei Wittlich<br />
� Baubegleitende Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt<br />
bei Hannover<br />
� Prüfung einer <strong>Mehrkosten</strong>forderung <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> für die Straßenbaubehörde bei einem Autobahnprojekt<br />
bei Lübeck<br />
� Prüfung von <strong>Mehrkosten</strong>forderungen <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf bei einem Schulanbau in Lübeck für die Hochbauverwaltung<br />
� Baubegleitende Beratung bei einem gestörten Bauablauf für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt in<br />
Finnland<br />
� Erstattung eines Privatgutachtens eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei Ingenieurbauwerken bei<br />
Pfaffenhofen<br />
� Prüfung einer Nachtragsforderung für Beschleunigung infolge gestörtem Bauablauf für die Straßenbaubehörde bei<br />
einer Ortsumgehung einer Staatsstraße bei Zwickau<br />
� Prüfung der Verursachung von Bauablaufstörungen für den Auftraggeber bei einer Biogasanlage bei Hameln<br />
� Prüfung möglicher <strong>Mehrkosten</strong> <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> für die Straßenbaubehörde bei einem Autobahnprojekt in<br />
Hamburg<br />
Leistungsprofil BiB: Seite 9 von 12<br />
30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx
Mitglied der<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />
Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />
Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Straßenbauprojekt in<br />
Hannover<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines verlängerten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbebauprojekt<br />
in Frankfurt<br />
2007<br />
� Prüfung einer Nachtragsforderung <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Straßenbaubehörde bei einem Autobahnprojekt<br />
bei Lübeck<br />
� Schiedsgutachten zur Bewertung von Beschleunigungskosten für Auftraggeber und Auftragnehmer bei einem Infrastrukturprojekt<br />
in Braunschweig<br />
� Gerichtsgutachten zur Ermittlung geänderter Preise bei einem Verkehrsprojekt in Dresden<br />
� Schiedsgutachten zur Bewertung von Leistungsabgrenzungen für Auftraggeber und Auftragnehmer bei einem Infrastrukturprojekt<br />
in Braunschweig<br />
� Baubegleitende Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt<br />
in Hamburg<br />
� Baubegleitende Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt<br />
in Helmstedt<br />
� Baubegleitende Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt<br />
in Stralsund<br />
� Prüfung einer Nachtragsforderung <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Straßenbaubehörde bei einer Ortsumgehung<br />
einer Bundesstraße bei Mutlangen<br />
� Baubegleitende Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbeprojekt<br />
in Minden<br />
� Erstattung eines Privatgutachtens eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt<br />
in Berlin<br />
� Prüfung einer Nachtragsforderung <strong>aus</strong> <strong>verzögerter</strong> <strong>Vergabe</strong> für die Straßenbaubehörde bei einem Autobahnprojekt<br />
bei Rostock<br />
� Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbebauprojekt in Berlin<br />
� Pl<strong>aus</strong>ibilitätsprüfung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbeprojekt<br />
in Berlin<br />
� Prüfung einer <strong>Mehrkosten</strong>forderung <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Straßenbaubehörde bei einem Autobahnprojekt<br />
bei Lübeck<br />
� Prüfung einer Nachtragsforderung <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für die Straßenbaubehörde bei einer Ortsumgehung<br />
einer Staatsstraße bei Leipzig<br />
� Erstattung eines Privatgutachtens eines gestörten Bauablaufs in einem Gerichtsprozess für ein Bauunternehmen bei<br />
einem Gewerbebauprojekt in Düsseldorf<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt bei<br />
Münster<br />
� Pl<strong>aus</strong>ibilitätsprüfung von Schadenersatzforderungen <strong>aus</strong> gekündigtem Bauvertrag für die Hochbaubehörde bei einem<br />
Schulprojekt in Lübeck<br />
� Pl<strong>aus</strong>ibilitätsprüfung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für den Auftraggeber bei einem Gewerbeprojekt in<br />
Hamburg<br />
� Erstattung eines Privatgutachtens zum gestörten Bauablauf in einem Gerichtsprozess für ein Bauunternehmen bei<br />
einem Wasserbauprojekt in Berlin<br />
Leistungsprofil BiB: Seite 10 von 12<br />
30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx
Mitglied der<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />
Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />
Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />
2006<br />
� Schiedsgutachten zur Bewertung von <strong>Mehrkosten</strong> <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
bei einem Infrastrukturprojekt in Bad Eilsen<br />
� Prüfung einer Nachtragsforderung <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für den Auftraggeber bei einem Gewerbebauprojekt in<br />
Hamburg<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei Ingenieurbauwerken bei Pfaffenhofen<br />
� Prüfung eines Vertragsstrafeneinbehaltes durch den Auftraggeber für den Auftragnehmer bei einem Infrastrukturprojekt<br />
in Berlin<br />
� Feststellung von Auftrags- und Nachtragskalkulation für ein Bauunternehmen bei einem Ingenieurbauwerk bei<br />
Wolfsburg<br />
� Gerichtsgutachten zur Ermittlung geänderter Preise für die Gründung eines Brückenbauwerkes in Braunschweig<br />
� Prüfung eines Vertragspreises für Bewehrungsarbeiten für den Auftraggeber bei einem Infrastrukturprojekt in Leipzig<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt bei<br />
Hannover<br />
� Schiedsgutachten zur Bewertung von <strong>Mehrkosten</strong> für Auftraggeber und Auftragnehmer bei einem Infrastrukturprojekt<br />
in der Region Magdeburg<br />
� Erstattung eines Privatgutachtens zum gestörten Bauablauf in einem Gerichtsprozess für ein Bauunternehmen bei<br />
einem Krankenh<strong>aus</strong>neubau in Hannover<br />
� Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages für ein Bauunternehmen bei einem Wohnbauprojekt in Hannover<br />
2005<br />
� Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages für ein Bauunternehmen bei einem Wohnbauprojekt bei Wolfsburg<br />
� Erstattung eines Privatgutachtens zum Bautenstand in einem Gerichtsprozess für ein Bauunternehmen bei einem<br />
Infrastrukturprojekt <strong>im</strong> Harz<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Bürogebäude in Bochum<br />
� Erstattung eines Privatgutachtens zum gestörten Bauablauf in einem Gerichtsprozess für ein Bauunternehmen bei<br />
einem Gewerbebauprojekt in Köln<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt auf<br />
Usedom<br />
2004<br />
� Ermittlung der Bauzeitverlängerung für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt <strong>im</strong> Taunus<br />
� Prüfung einer Nachtragsforderung <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für den Auftraggeber bei einem Gewerbebauprojekt in<br />
Frankfurt<br />
� Erstattung eines Privatgutachtens zum gestörten Bauablauf für ein Bauunternehmen bei einem Wohnungsbauprojekt<br />
in Hamburg<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt bei<br />
Bonn<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> einer geänderten Tragkonstruktion für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt<br />
in Braunschweig<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Straßenbauprojekt bei<br />
Rostock<br />
Leistungsprofil BiB: Seite 11 von 12<br />
30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx
Mitglied der<br />
<strong>Beratungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bauwesen</strong><br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur<br />
Frank A. Bötzkes<br />
von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen<br />
Julius-Leber-Straße 50, 38116 Braunschweig<br />
Tel. 0531/51 61 530, Fax 0531/51 61 536<br />
Internet: www.Boetzkes.de, E-Mail: BiB@Boetzkes.de<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Straßenbauprojekt bei<br />
Wismar<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Gewerbebauprojekt in<br />
Hamburg<br />
2003<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei Autobahnbrücken bei Osnabrück<br />
� Prüfung von <strong>Vergabe</strong>unterlagen für den Auftraggeber bei einem Gleisbauprojekt bei Hannover<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen be<strong>im</strong> sechsstreifigen Ausbau einer<br />
Autobahn bei Hermsdorf<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Ausbauprojekt in<br />
Offenbach<br />
� Gemeinkosten<strong>aus</strong>gleichsberechnung für ein Bauunternehmen bei einem Gleisbauprojekt bei Schwelm<br />
2002<br />
� Rechnungsprüfung für den Auftraggeber bei einem Infrastrukturprojekt in Wolfsburg<br />
� Erstattung eines Privatgutachtens zum gestörten Bauablauf in einem Gerichtsprozess für ein Bauunternehmen bei<br />
einem Infrastrukturprojekt <strong>im</strong> Harz<br />
� Prüfung einer <strong>Mehrkosten</strong>forderung <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für den Auftraggeber bei einem Gewerbekomplex in<br />
Berlin<br />
� Prüfung einer <strong>Mehrkosten</strong>forderung <strong>aus</strong> gestörtem Bauablauf für den Auftraggeber bei einem Gewerbekomplex in<br />
Frankfurt<br />
2001<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Gleisbauprojekt in Duisburg<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Gleisbauprojekt in Berlin<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Ausbauprojekt in Berlin<br />
� Ermittlung von <strong>Mehrkosten</strong> eines gestörten Bauablaufs für ein Bauunternehmen bei einem Infrastrukturprojekt in<br />
Berlin<br />
Leistungsprofil BiB: Seite 12 von 12<br />
30.11.2010 C:\Daten\BiB\2010\00-Seminare\2010-11-30-WRD\WRD-Leistungen.docx