PROTOKOLL - Gmunden
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zu 1:<br />
Der Betrieb einer Privatuniversität wird nicht durch öffentliche Gelder finanziert und gestützt. Die Privatuniversität<br />
muss sich grundsätzlich selbst erhalten bzw erfolgt die Finanzierung durch Studiengebühren,<br />
Gelder aus Forschungsaufträgen, privaten Finanzmitteln etc.<br />
Zum Betrieb ist daher die Gründung einer Betreibergesellschaft erforderlich.<br />
Die Betreibergesellschaft soll sich aus 4 Gesellschaftern zusammensetzen: Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong><br />
40%<br />
Dr.in Christa Zuberbühler MBA, MPA, MSc 20%<br />
Univ.-Doz Dr.in Beate Littig 20%<br />
Univ.-Doz Mag Dr Dietmar Kanatschnig 20%.<br />
Hiezu ist ein Gesellschaftsvertrag abzuschließen.<br />
Inhaltlich ist anzuführen, dass alle relevanten Gesellschafterbeschlüsse an Dreiviertelmehrheiten und<br />
Einstimmigkeiten gebunden sind, sodass im Wesentlichen ohne Mitwirkung der Stadtgemeinde keine<br />
Beschlüsse gefasst werden können. Dies erscheint im Besonderen auf die Finanzbegarung von großer<br />
Wichtigkeit.<br />
Zusätzlich wurden auch auf Verlangen des Amtes der OÖ. Landesregierung, Direktion Inneres und<br />
Kommunales, neben den gesellschaftsrechtlichen Kontrollmechanismen, zusätzliche Kontrollrechte<br />
verlangt. Konkret wurden für den Prüfungsausschuss und den für die Prüfung und/oder Aufsicht des<br />
Landes zuständigen Organen Kontrollbefugnisse vorgesehen.<br />
Der Gesellschaftsvertrag sieht auch die Beteiligung von stillen Gesellschaftern vor. Durch Einlagen<br />
sollen zusätzliche Finanzmittel sichergestellt werden.<br />
Der vorliegende Vertrag wurde letztlich in der Sitzung des Rechtsausschusses am 17.4.2009 eingehend<br />
beraten und in Ordnung befunden.<br />
Der Vertrag, obwohl er keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigungspflicht unterliegt wurde außerdem<br />
mit dem Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, akkordiert.<br />
zu 2:<br />
Gegenstand des Akkreditierungsantrages ist auch die Sicherstellung der Finanzmittel auf Basis eines<br />
Finanzplanes. Der Finanzplan weist den konkreten Finanzbedarf aufgeschlüsselt auf die 5 Geschäftsjahre<br />
detailliert aus. Der größte Finanzbedarf ergibt sich im 3 GJ in Höhe von max ca € 1,9 Mio.<br />
Die Finanzgebarung ist grundsätzlich so vorgesehen, dass der Betrieb der Privatuniversität über einen<br />
Kontokorrentkredit abgewickelt wird.<br />
Einlagen von Stillen Gesellschafter sollen die Finanzsituation verbessern.<br />
Durch die Haftungsübernahme der Stadtgemeinde soll die Aufnahme eines Kontokurrentkredites ermöglicht<br />
werden.<br />
Die Haftung soll in Form eines Bürgschaftsvertrages (Ausfallsbürgschaft) übernommen werden. Diesbezüglich<br />
wurde das Einvernehmen mit der Volksbank Vöcklabruck-<strong>Gmunden</strong> hergestellt und ein<br />
Vertrag entwickelt.<br />
Die Haftungsübernahme ist dahingehend begrenzt, dass der Beginn mit der Vorlage der Akkreditierungsurkunde<br />
und das Ende mit dem Ablauf des 5. Geschäftsjahres (dh Studienjahres) festgestellt ist.<br />
Der vorliegende Bürgschaftsvertrag wurde letztlich in der Sitzung des Rechtsausschusses am<br />
17.4.2009 eingehend beraten und in Ordnung befunden.<br />
Die Übernahme der Bürgschaft bzw der vorliegende Vertrag bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigungspflicht<br />
und wurde deshalb bereits im Vorfeld mit dem Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion<br />
Inneres und Kommunales, akkordiert.<br />
GR. Dr. Schneditz-Bolfras bringt den Gesellschaftsvertrag (Beilage A) und den Bürgschaftsvertrag<br />
(Beilage B) zur Kenntnis und stellt den<br />
Antrag:<br />
Es wird um Beschlussfassung des Gesellschaftsvertrages und des Bürgschaftsvertrages ersucht.<br />
Bgm. Köppl betont, dass eingehende Beratungen vorangegangen sind und sich auch der Rechtsausschuss<br />
in seiner letzten Sitzung damit ausführlich befasst hat. Weiters wurde Rücksprache mit dem<br />
Land gehalten bzw. wurde das Land mit eingebunden. Heute wird ein wichtiger und entscheidender<br />
Beschluss für die Zukunft gefasst.<br />
Bgm. Köppl ersucht um Wortmeldungen.<br />
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