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Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - BRAK-Mitteilungen

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210 Aus der Satzungsversammlung <strong>BRAK</strong>-Mitt. 5/2007<br />

Die neue Satzungsversammlung –<br />

eine Bestandsaufnahme<br />

Rechtsanwalt Dr. Volker Albert Tausch, Bonn 1<br />

Die Bonner <strong>Kanzlei</strong>beratung VerMonT hat zum zweiten Mal<br />

das Parlament der Anwälte, die im Juli 2007 frisch gewählte 4.<br />

Satzungsversammlung (SV), untersucht <strong>und</strong> die Delegiertenliste<br />

im Hinblick auf den Anwaltsmarkt <strong>und</strong> berufspolitische Tendenzen<br />

analysiert. 2 Das Fazit: Es gibt mehr Frauen, mehr junge<br />

Anwälte, mehr Vertreter aus Großkanzleien <strong>und</strong> mehr Einzelkämpfer<br />

im neuen Anwaltsparlament.<br />

Transparenz<br />

Die 4.SVist gegenüber der 3. SV um 21 Mitglieder größer. 3<br />

Die SVals berufsrechtliches <strong>und</strong> berufspolitisches Organ gibt<br />

es seit 1995. Zehn Jahre tagten die Mitglieder des Anwaltsparlaments<br />

nahezu „unentdeckt“ von der Öffentlichkeit. Für ein<br />

demokratisches Organ im Rechtsstaat mutete die Zusammensetzung<br />

der Versammlung bis 2005 bisweilen logenhaft an. 4<br />

Nach der Veröffentlichung der ersten VerMonT-Auswertung im<br />

März 2005 5 reagierte die <strong>BRAK</strong> schnell <strong>und</strong> veröffentlichte die<br />

Namensliste der gewählten Vertreter der SV auf ihrer Website.<br />

Es ist aber wohl nicht nur das Demokratiedefizit, 6 was von<br />

Anfang an Stigma der an die <strong>BRAK</strong> angedockte 7 SV war, sondern<br />

auch Berichte über teilweise chaotische Sitzungsverläufe 8 ,<br />

Antragswirrwarr, Selbstlähmung oder gr<strong>und</strong>legende Skepsis im<br />

Hinblick auf ihre Funktion für Berufsrecht <strong>und</strong> Berufspolitik. 9<br />

„Wahlkampf“ führen die Kandidaten bis heute nicht. 10 Es gibt<br />

auch keine festen Fraktionen in der SV, um deren Stärke<br />

Anwalts-„Parteien“ ringen könnten. Die Wähler scheinen ange-<br />

1Der Autor ist Inhaber der <strong>Kanzlei</strong>beratung VerMonT, diese arbeitet verbandsunabhängig.<br />

2Recherchegr<strong>und</strong>lage waren Verbands- <strong>und</strong> <strong>Kanzlei</strong>-Websites, google<br />

(bis 5. Ebene) für alle 158 Mitglieder der 4.SV.<br />

3158 zu 137 =Steigerung um knapp 29%(28,77 %). Die 1. SV hatte<br />

115 Mitglieder, die Zahlen der 2. SV sind nicht bekannt.<br />

4Fehlende Transparenz führt stets zu Verdrossenheit <strong>und</strong> ausbleibender<br />

Akzeptanz, die offenbar van Bühren völlig richtig zu seinem Bef<strong>und</strong><br />

„Die Satzungsversammlung Das unbekannte Wesen“, KamerForum 4/<br />

2007, 1Editorial, veranlassen. Auf Recherche-Anfrage von VerMonT bei<br />

der <strong>BRAK</strong> hieß es noch im März 2005, die Mitgliederliste sei geheim,<br />

die Delegierten wünschten keine Öffentlichmachung. Die Öffentlichkeit<br />

„wünscht“ das aber durchaus, wie die Resonanz auf die Veröffentlichung<br />

der ersten VerMonT-Auswertung der 3. SV im März 2005 gezeigt<br />

hat. Noch heute bestimmt §4Abs.1 Satz 2GOSV, dass auf Mehrheitsantrag<br />

hin die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann. Die Ausschüsse<br />

der SVtagen sowieso nicht öffentlich, wie §4Abs.2 GOSV<br />

ausdrücklich vorsieht. Gäste kann der Ausschussvorsitzende „im Einzelfall“<br />

zulassen, muss er aber nicht, §12Abs.3 GOSV. Die Sitzungsprotokolle<br />

scheinen „Gr<strong>und</strong>buchcharakter“ zu haben, denn Einsicht kann der<br />

Präsident der <strong>BRAK</strong> als Vorsitzender der SV anderen Personen als den<br />

Mitgliedernder SV nur gewähren,wenn„einberechtigtes Interesse“ vorliegt,<br />

§10Abs.5 Satz 2GOSV. Die Protokolle von Sitzungen des Deutschen<br />

B<strong>und</strong>estages sind demgegenüber sämtlich öffentlich zugänglich.<br />

5 Keuchel ,Handelsblatt v.20.4.2005, BB-online v.9.6.2005; Tillmanns,<br />

JUVE Rechtsmarkt 6/2005, 31 <strong>und</strong> Editorial; Budras, FAZ v. 26.8.2005,<br />

12.<br />

6Das beklagte schon 2005 für die 3.SV Staehle ,zitiiert bei Creutz, <strong>BRAK</strong>-<br />

Magazin, 5/2005, 6: „Sehr zuRecht wird die demokratische Legitimation<br />

der SVinFrage gestellt.“<br />

7Nach §191a Abs.1 BRAO. Eine Geschäftsstelle der SVist bei der <strong>BRAK</strong><br />

eingerichtet, §14 GOSV.<br />

8Die Sitzungsleitung hat nach §§191d Abs.1 Satz 1BRAO, 5GOSV der<br />

Präsident der SV.<br />

9 Kleine-Cosack, AnwBl. 6/2007, 409 ff. wollte deshalb, noch mitten im<br />

Zeitraum des Wahlverfahrens, die SVkurzerhand ganz abschaffen. Ob<br />

diese Forderung, der Selbstverzicht auf die Kandidatur oder fehlende<br />

Stimmen der Gr<strong>und</strong> dafür waren, dass erimWahlbezirk der RAK Freiburg<br />

nicht wiedergewählt wurde, ist genauso unklar, wie der Sinn seiner<br />

Forderung, die SV als Selbstverwaltungsorgan abzuschaffen.<br />

sichts fehlender Gruppenbildungen <strong>und</strong> Wahlbündnisse nach<br />

dem Motto: „bekannt <strong>und</strong> bewährt“ entschieden zuhaben.<br />

Über 50%wiedergewählt<br />

Mehr als die Hälfte der Mitglieder der 4. SV waren auch schon<br />

in der letzten 3. SV vertreten. 11 Von den Wiedergewählten<br />

haben etwa 81 %eine Funktion bei einem der Berufsverbände<br />

inne. 12<br />

Die größte Kontinuität gibt esüberwiegend in kleinen RAK-<br />

Bezirken (mit Ausnahme von Düsseldorf <strong>und</strong> München). 13<br />

Möglicherweise sind hier die Kandidaten als Funktionsträger<br />

der Verbände besser bekannt.<br />

In Metropolen <strong>und</strong> Ostdeutschland hingegen wechselten die<br />

Wähler mindestens ein Drittel der Vertreter aus. 14 Fluktuations-<br />

Spitzenreiter ist Sachsen: Alle fünf Vertreter der 3.SVwurden<br />

nicht indie 4. SV wiedergewählt.<br />

Parlament der Funktionäre<br />

Geborene Verbandsfunktionäre 15 ohne Stimmrecht <strong>und</strong> gekorene<br />

Mitglieder 16 mit Stimmrecht gehören der SV an. 17<br />

Die Auswertung der Mitgliederliste zeigt: Die SV ist ein Parlament<br />

der Funktionäre aus Rechtsanwaltskammern (RAKn) <strong>und</strong><br />

DeutschemAnwaltVerein (DAV): Jeweils knapp 40 % 18 sind im<br />

DAV oder den örtlichen RAKn bzw. der B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer<br />

(<strong>BRAK</strong>) engagiert.<br />

Der Einfluss der Verbände auf die Aufstellung der Kandidaten<br />

ist nicht evident, aber vermutlich nicht unwesentlich. 19 Dennoch<br />

konnten die Verbände nicht die Mehrheit gegenüber verbandsunabhängigen<br />

Kandidaten erringen. 20 Andererseits: Wie<br />

stark der Einfluss der anwaltlichen Berufsverbände ist, lässt sich<br />

der Wiederwahlquote von knapp 45 % der Versammlungs-<br />

Delegierten ablesen, denn sie sind nahezu ohne Ausnahme<br />

verbandspolitisch engagiert.<br />

10 Zu wenig: Von 27Rechtsanwaltskammerbezirken hatten nur fünf die<br />

Kandidaten vor den Wahlen online auf ihren Websiten mit Bild <strong>und</strong><br />

Kurzlebensläufen vorgestellt. Die übrigen Kammern hatten, wenn überhaupt,<br />

nur dieNamen derKandidaten veröffentlicht,sokannkein„Bild“<br />

von Kandidaten <strong>und</strong> deren berufspolitischer Agenda entstehen.<br />

11 84 Delegierte =53,16 %.<br />

12 Von84wiedergewählten haben 68 eine Funktion bei einem der Berufsverbände<br />

inne =80,95 %.<br />

13 Wiederwahlquoten: BGH: 1von 1¸Bremen: 2von 2;Celle: 5von 6;<br />

Düsseldorf: 8von 11; Karlsruhe: 4von 5; Kassel: 2von 2;Koblenz: 3<br />

von4;Mecklenburg-Vorpommern:2von2;München: 12 von18; Nürnberg:<br />

4von 5;Oldenburg: 3von 3; Saarland: 2von 2;Schleswig-Holstein:<br />

2von 4; Tübingen: 2von 2;Zweibrücken: 2von 2.<br />

14 Beachtliche Fluktuation gab esinfolgenden RAK-Bezirken: Bamberg: 1<br />

von 3;Berlin: 4von 12; Brandenburg: 0von 3; Braunschweig: 1von 2;<br />

Frankfurt: 7von 15; Freiburg: 1von 4; Hamburg: 4von 9; Hamm: 6von<br />

13; Köln: 4von 12; Sachsen: 0von 5; Sachsen-Anhalt: 0von 2; Stuttgart:<br />

1von 7;Thüringen: 1von 2.<br />

15 Nach §191a Abs.4 BRAO der Präsident der <strong>BRAK</strong> <strong>und</strong> die Präsidenten<br />

der 27RAK-Bezirke.<br />

16 Für ein Parlament im Übrigen ein lobenswert schmales Vorschriftenwerk<br />

in nur fünf Paragraphen, §§ 191a bis 191e BRAO. Wie jedes Parlament<br />

hat sich auch die SV nach §191a Abs.3 eine Geschäftsordnung (GO)<br />

gegeben.<br />

17 §191a Abs.4 BRAO.<br />

18 Gesamt 125 (Doppelnennungen mitgezählt, wenn z.B. Person Vorsitzender<br />

von Anwaltverein <strong>und</strong> zugleich RAK- oder <strong>BRAK</strong>-Funktionsträger<br />

ist). Im Einzelnen: RAK-/<strong>BRAK</strong>-Funktion: 62 Delegierte=39,24 %<br />

(mitgezählt die 28 nach § 191a Abs.4 BRAO geborenen Vertreter),<br />

DAV-Funktion (inklusive Mitgliedschaften in DAV-ARGEN): 63<br />

Vertreter=39,87 %, sonstigeBerufsverbände (z.B.Versorgungswerke): 4.<br />

19 Erforderlich sind lediglich zehn Vorschlagende, um in die Wahlvorschlagsliste<br />

aufgenommen zuwerden, wie §191b Abs.2 Satz 2vorsieht.<br />

20 Angesichts von 40%„Meinungsmacht“ der Verbände DAV <strong>und</strong> <strong>BRAK</strong><br />

kann man aber natürlich dennoch von einem „Parlament der Funktionäre“<br />

sprechen.

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