Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - BRAK-Mitteilungen
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210 Aus der Satzungsversammlung <strong>BRAK</strong>-Mitt. 5/2007<br />
Die neue Satzungsversammlung –<br />
eine Bestandsaufnahme<br />
Rechtsanwalt Dr. Volker Albert Tausch, Bonn 1<br />
Die Bonner <strong>Kanzlei</strong>beratung VerMonT hat zum zweiten Mal<br />
das Parlament der Anwälte, die im Juli 2007 frisch gewählte 4.<br />
Satzungsversammlung (SV), untersucht <strong>und</strong> die Delegiertenliste<br />
im Hinblick auf den Anwaltsmarkt <strong>und</strong> berufspolitische Tendenzen<br />
analysiert. 2 Das Fazit: Es gibt mehr Frauen, mehr junge<br />
Anwälte, mehr Vertreter aus Großkanzleien <strong>und</strong> mehr Einzelkämpfer<br />
im neuen Anwaltsparlament.<br />
Transparenz<br />
Die 4.SVist gegenüber der 3. SV um 21 Mitglieder größer. 3<br />
Die SVals berufsrechtliches <strong>und</strong> berufspolitisches Organ gibt<br />
es seit 1995. Zehn Jahre tagten die Mitglieder des Anwaltsparlaments<br />
nahezu „unentdeckt“ von der Öffentlichkeit. Für ein<br />
demokratisches Organ im Rechtsstaat mutete die Zusammensetzung<br />
der Versammlung bis 2005 bisweilen logenhaft an. 4<br />
Nach der Veröffentlichung der ersten VerMonT-Auswertung im<br />
März 2005 5 reagierte die <strong>BRAK</strong> schnell <strong>und</strong> veröffentlichte die<br />
Namensliste der gewählten Vertreter der SV auf ihrer Website.<br />
Es ist aber wohl nicht nur das Demokratiedefizit, 6 was von<br />
Anfang an Stigma der an die <strong>BRAK</strong> angedockte 7 SV war, sondern<br />
auch Berichte über teilweise chaotische Sitzungsverläufe 8 ,<br />
Antragswirrwarr, Selbstlähmung oder gr<strong>und</strong>legende Skepsis im<br />
Hinblick auf ihre Funktion für Berufsrecht <strong>und</strong> Berufspolitik. 9<br />
„Wahlkampf“ führen die Kandidaten bis heute nicht. 10 Es gibt<br />
auch keine festen Fraktionen in der SV, um deren Stärke<br />
Anwalts-„Parteien“ ringen könnten. Die Wähler scheinen ange-<br />
1Der Autor ist Inhaber der <strong>Kanzlei</strong>beratung VerMonT, diese arbeitet verbandsunabhängig.<br />
2Recherchegr<strong>und</strong>lage waren Verbands- <strong>und</strong> <strong>Kanzlei</strong>-Websites, google<br />
(bis 5. Ebene) für alle 158 Mitglieder der 4.SV.<br />
3158 zu 137 =Steigerung um knapp 29%(28,77 %). Die 1. SV hatte<br />
115 Mitglieder, die Zahlen der 2. SV sind nicht bekannt.<br />
4Fehlende Transparenz führt stets zu Verdrossenheit <strong>und</strong> ausbleibender<br />
Akzeptanz, die offenbar van Bühren völlig richtig zu seinem Bef<strong>und</strong><br />
„Die Satzungsversammlung Das unbekannte Wesen“, KamerForum 4/<br />
2007, 1Editorial, veranlassen. Auf Recherche-Anfrage von VerMonT bei<br />
der <strong>BRAK</strong> hieß es noch im März 2005, die Mitgliederliste sei geheim,<br />
die Delegierten wünschten keine Öffentlichmachung. Die Öffentlichkeit<br />
„wünscht“ das aber durchaus, wie die Resonanz auf die Veröffentlichung<br />
der ersten VerMonT-Auswertung der 3. SV im März 2005 gezeigt<br />
hat. Noch heute bestimmt §4Abs.1 Satz 2GOSV, dass auf Mehrheitsantrag<br />
hin die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann. Die Ausschüsse<br />
der SVtagen sowieso nicht öffentlich, wie §4Abs.2 GOSV<br />
ausdrücklich vorsieht. Gäste kann der Ausschussvorsitzende „im Einzelfall“<br />
zulassen, muss er aber nicht, §12Abs.3 GOSV. Die Sitzungsprotokolle<br />
scheinen „Gr<strong>und</strong>buchcharakter“ zu haben, denn Einsicht kann der<br />
Präsident der <strong>BRAK</strong> als Vorsitzender der SV anderen Personen als den<br />
Mitgliedernder SV nur gewähren,wenn„einberechtigtes Interesse“ vorliegt,<br />
§10Abs.5 Satz 2GOSV. Die Protokolle von Sitzungen des Deutschen<br />
B<strong>und</strong>estages sind demgegenüber sämtlich öffentlich zugänglich.<br />
5 Keuchel ,Handelsblatt v.20.4.2005, BB-online v.9.6.2005; Tillmanns,<br />
JUVE Rechtsmarkt 6/2005, 31 <strong>und</strong> Editorial; Budras, FAZ v. 26.8.2005,<br />
12.<br />
6Das beklagte schon 2005 für die 3.SV Staehle ,zitiiert bei Creutz, <strong>BRAK</strong>-<br />
Magazin, 5/2005, 6: „Sehr zuRecht wird die demokratische Legitimation<br />
der SVinFrage gestellt.“<br />
7Nach §191a Abs.1 BRAO. Eine Geschäftsstelle der SVist bei der <strong>BRAK</strong><br />
eingerichtet, §14 GOSV.<br />
8Die Sitzungsleitung hat nach §§191d Abs.1 Satz 1BRAO, 5GOSV der<br />
Präsident der SV.<br />
9 Kleine-Cosack, AnwBl. 6/2007, 409 ff. wollte deshalb, noch mitten im<br />
Zeitraum des Wahlverfahrens, die SVkurzerhand ganz abschaffen. Ob<br />
diese Forderung, der Selbstverzicht auf die Kandidatur oder fehlende<br />
Stimmen der Gr<strong>und</strong> dafür waren, dass erimWahlbezirk der RAK Freiburg<br />
nicht wiedergewählt wurde, ist genauso unklar, wie der Sinn seiner<br />
Forderung, die SV als Selbstverwaltungsorgan abzuschaffen.<br />
sichts fehlender Gruppenbildungen <strong>und</strong> Wahlbündnisse nach<br />
dem Motto: „bekannt <strong>und</strong> bewährt“ entschieden zuhaben.<br />
Über 50%wiedergewählt<br />
Mehr als die Hälfte der Mitglieder der 4. SV waren auch schon<br />
in der letzten 3. SV vertreten. 11 Von den Wiedergewählten<br />
haben etwa 81 %eine Funktion bei einem der Berufsverbände<br />
inne. 12<br />
Die größte Kontinuität gibt esüberwiegend in kleinen RAK-<br />
Bezirken (mit Ausnahme von Düsseldorf <strong>und</strong> München). 13<br />
Möglicherweise sind hier die Kandidaten als Funktionsträger<br />
der Verbände besser bekannt.<br />
In Metropolen <strong>und</strong> Ostdeutschland hingegen wechselten die<br />
Wähler mindestens ein Drittel der Vertreter aus. 14 Fluktuations-<br />
Spitzenreiter ist Sachsen: Alle fünf Vertreter der 3.SVwurden<br />
nicht indie 4. SV wiedergewählt.<br />
Parlament der Funktionäre<br />
Geborene Verbandsfunktionäre 15 ohne Stimmrecht <strong>und</strong> gekorene<br />
Mitglieder 16 mit Stimmrecht gehören der SV an. 17<br />
Die Auswertung der Mitgliederliste zeigt: Die SV ist ein Parlament<br />
der Funktionäre aus Rechtsanwaltskammern (RAKn) <strong>und</strong><br />
DeutschemAnwaltVerein (DAV): Jeweils knapp 40 % 18 sind im<br />
DAV oder den örtlichen RAKn bzw. der B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer<br />
(<strong>BRAK</strong>) engagiert.<br />
Der Einfluss der Verbände auf die Aufstellung der Kandidaten<br />
ist nicht evident, aber vermutlich nicht unwesentlich. 19 Dennoch<br />
konnten die Verbände nicht die Mehrheit gegenüber verbandsunabhängigen<br />
Kandidaten erringen. 20 Andererseits: Wie<br />
stark der Einfluss der anwaltlichen Berufsverbände ist, lässt sich<br />
der Wiederwahlquote von knapp 45 % der Versammlungs-<br />
Delegierten ablesen, denn sie sind nahezu ohne Ausnahme<br />
verbandspolitisch engagiert.<br />
10 Zu wenig: Von 27Rechtsanwaltskammerbezirken hatten nur fünf die<br />
Kandidaten vor den Wahlen online auf ihren Websiten mit Bild <strong>und</strong><br />
Kurzlebensläufen vorgestellt. Die übrigen Kammern hatten, wenn überhaupt,<br />
nur dieNamen derKandidaten veröffentlicht,sokannkein„Bild“<br />
von Kandidaten <strong>und</strong> deren berufspolitischer Agenda entstehen.<br />
11 84 Delegierte =53,16 %.<br />
12 Von84wiedergewählten haben 68 eine Funktion bei einem der Berufsverbände<br />
inne =80,95 %.<br />
13 Wiederwahlquoten: BGH: 1von 1¸Bremen: 2von 2;Celle: 5von 6;<br />
Düsseldorf: 8von 11; Karlsruhe: 4von 5; Kassel: 2von 2;Koblenz: 3<br />
von4;Mecklenburg-Vorpommern:2von2;München: 12 von18; Nürnberg:<br />
4von 5;Oldenburg: 3von 3; Saarland: 2von 2;Schleswig-Holstein:<br />
2von 4; Tübingen: 2von 2;Zweibrücken: 2von 2.<br />
14 Beachtliche Fluktuation gab esinfolgenden RAK-Bezirken: Bamberg: 1<br />
von 3;Berlin: 4von 12; Brandenburg: 0von 3; Braunschweig: 1von 2;<br />
Frankfurt: 7von 15; Freiburg: 1von 4; Hamburg: 4von 9; Hamm: 6von<br />
13; Köln: 4von 12; Sachsen: 0von 5; Sachsen-Anhalt: 0von 2; Stuttgart:<br />
1von 7;Thüringen: 1von 2.<br />
15 Nach §191a Abs.4 BRAO der Präsident der <strong>BRAK</strong> <strong>und</strong> die Präsidenten<br />
der 27RAK-Bezirke.<br />
16 Für ein Parlament im Übrigen ein lobenswert schmales Vorschriftenwerk<br />
in nur fünf Paragraphen, §§ 191a bis 191e BRAO. Wie jedes Parlament<br />
hat sich auch die SV nach §191a Abs.3 eine Geschäftsordnung (GO)<br />
gegeben.<br />
17 §191a Abs.4 BRAO.<br />
18 Gesamt 125 (Doppelnennungen mitgezählt, wenn z.B. Person Vorsitzender<br />
von Anwaltverein <strong>und</strong> zugleich RAK- oder <strong>BRAK</strong>-Funktionsträger<br />
ist). Im Einzelnen: RAK-/<strong>BRAK</strong>-Funktion: 62 Delegierte=39,24 %<br />
(mitgezählt die 28 nach § 191a Abs.4 BRAO geborenen Vertreter),<br />
DAV-Funktion (inklusive Mitgliedschaften in DAV-ARGEN): 63<br />
Vertreter=39,87 %, sonstigeBerufsverbände (z.B.Versorgungswerke): 4.<br />
19 Erforderlich sind lediglich zehn Vorschlagende, um in die Wahlvorschlagsliste<br />
aufgenommen zuwerden, wie §191b Abs.2 Satz 2vorsieht.<br />
20 Angesichts von 40%„Meinungsmacht“ der Verbände DAV <strong>und</strong> <strong>BRAK</strong><br />
kann man aber natürlich dennoch von einem „Parlament der Funktionäre“<br />
sprechen.