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Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - BRAK-Mitteilungen

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206 Aus der Arbeit der <strong>BRAK</strong> <strong>BRAK</strong>-Mitt. 5/2007<br />

werden können, ist sachlich nicht gerechtfertigt <strong>und</strong> mit<br />

Blick auf Artikel 12GGverfassungswidrig. Ein nur eingeschränkter<br />

Schutz vor verdeckten Ermittlungsmaßnahmen<br />

greift tief indas Vertrauensverhältnis zum Mandanten oder<br />

Patienten ein.<br />

Der imGesetzentwurf vorgesehene, unterschiedliche Schutz<br />

von Berufsgeheimnisträgern würde zu einer „Zweiklassengesellschaft“<br />

innerhalb der Berufsgeheimnisträger führen <strong>und</strong><br />

wird deshalb von der <strong>BRAK</strong> abgelehnt.<br />

Fre<strong>und</strong>schaftsvereinbarung mit dem Conseil<br />

National des Barreaux<br />

Die B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer hat am 20. Juli 2007 eine<br />

Fre<strong>und</strong>schaftsvereinbarung mit dem Conseil National des Barreaux<br />

(CNB), der nationalen Vertretung der französischen<br />

Anwaltschaft, abgeschlossen. Die Unterzeichung der Vereinbarung<br />

fand anlässlich eines Besuches einer Delegation der B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer,<br />

geleitet von ihrem Präsidenten, in<br />

Paris statt. In seiner Begrüßung betonte der Präsident des CNB,<br />

Paul-Albert Iweins, die große Bedeutung der Zusammenarbeit<br />

zwischen <strong>BRAK</strong> <strong>und</strong> CNB. Beide Anwaltschaften blickten auf<br />

eine gemeinsame lange Rechtstradition mit den gleichen Werten.<br />

Es gelte, diese im vereinten Europa aufrechtzuerhalten <strong>und</strong><br />

zu verteidigen. Auch Dr. Bernhard Dombek, Präsident der<br />

<strong>BRAK</strong>, hob die vielen Gemeinsamkeiten hervor, die es gelte zu<br />

bündeln <strong>und</strong> zusammen erfolgreich zuvertreten. Insbesondere<br />

auch imHinblick auf die Arbeit der beiden Anwaltsvertretungen<br />

in Brüssel sei der regelmäßige Gedankenaustausch von<br />

großer Bedeutung.<br />

Dem sehr herzlichen <strong>und</strong> diskussionsreichen Treffen inParis<br />

soll bald ein Gegenbesuch der Franzosen in Berlin folgen.<br />

Außerdem sind gemeinsame Ausschusssitzungen geplant.<br />

VEREINBARUNG<br />

Ausgefertigt <strong>und</strong> unterzeichnet in Paris am20. Juli 2007<br />

zwischen<br />

DEM CONSEIL NATIONAL DES BARREAUX,<br />

einer gemeinnützigen Einrichtung, die durch das Gesetz vom<br />

31. Dezember 1990 in seiner aktuellen Fassung gegründet<br />

wurde <strong>und</strong> deren Aufgabe esist, den Berufsstand der Anwälte<br />

bei den Behörden zu vertreten,<br />

mit Sitz in<br />

22, rue de Londres<br />

75009 Paris<br />

Frankreich,<br />

vertreten durch den Präsidenten des Conseil National des Barreaux,<br />

Herrn Paul-Albert Iweins,<br />

<strong>und</strong><br />

DER BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER,<br />

einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die deutschen<br />

Rechtsanwaltkammern <strong>und</strong> den Berufsstand der Anwälte in<br />

Deutschland repräsentiert,<br />

mit Sitz in<br />

Littenstraße 9<br />

10179 Berlin<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland,<br />

vertreten durch den Präsidenten der B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer,<br />

Herrn Dr. Bernhard Dombek.<br />

Einleitende Bemerkungen<br />

Unsere beiden Länder haben eine lange Rechtstradition, die<br />

auf den vorrangigen Gr<strong>und</strong>sätzen des Rechts, der menschlichen<br />

Werte <strong>und</strong> der Wahrung der Menschenrechte beruht.<br />

Die nationalen Institutionen, die den Berufsstand der Anwälte<br />

vertreten, müssen im Hinblick auf alle nationalen, europäischen<br />

<strong>und</strong> internationalen Vorschriften, die dessen Existenz<br />

sowie dessen wesentliche Gr<strong>und</strong>sätze berühren, die ein Teil<br />

des Rechtsstaates <strong>und</strong> des demokratischen Gleichgewichts<br />

sind, wachsam sein.<br />

Die beiden Rechtsanwaltskammern haben den Wunsch, die<br />

bestehenden Verbindungen zwischen ihnen <strong>und</strong> zwischen den<br />

Anwälten der beiden Anwaltschaften zuverstärken. Die B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer<br />

erinnert daran, dass sie schonvor vielen<br />

Jahren mit der französischen Anwaltschaft entsprechende<br />

Vereinbarungen getroffen hat.<br />

Beide Länder haben eine bedeutende Rechts- <strong>und</strong> Gesetzestraditionvon<br />

hohem Niveau <strong>und</strong> sind daran interessiert, das Recht<br />

<strong>und</strong> die Gesetze des jeweils anderen Landes kennen zu lernen<br />

<strong>und</strong> ggf. Teile davon zuübernehmen.<br />

Beide Rechtsanwaltskammern sind daran interessiert, die<br />

Regeln, denen der Berufsstand der Rechtsanwälte in der jeweils<br />

anderen Anwaltschaft unterliegt, kennen zulernen.<br />

In Anbetracht dessen vereinbaren die Parteien hiermit Folgendes:<br />

1. Sie veranlassen die Einführung <strong>und</strong> Aufrechterhaltung eines<br />

regelmäßigen <strong>Informations</strong>austausches <strong>und</strong> gewährleisten<br />

einen ständigen Dialog.<br />

Sie informieren sich gegenseitig über jede nationale Änderung<br />

von Gesetzen oder Vorschriften, die die Ausübung des<br />

Anwaltsberufes betrifft.<br />

Sie tauschen regelmäßig Informationen in den Bereichen<br />

Berufsrecht <strong>und</strong> -disziplin, Zugangsvoraussetzungen zur<br />

Anwaltschaft, Organisation der Anwaltschaft <strong>und</strong> Berufsausbildung<br />

aus.<br />

Sie beantworten gegenseitige Auskunftsersuchen so schnell<br />

wie möglich.<br />

2. Sie beraten sich in regelmäßigen Abständen, um erforderlichenfalls<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung ihrer eigenen Interessen<br />

soweit wie möglich gemeinsam Stellung zu beziehen <strong>und</strong><br />

gemeinsame Initiativen zuergreifen in Bezug auf nationale,<br />

europäische <strong>und</strong> internationale Fragen, die den Berufsstand<br />

betreffen, <strong>und</strong> solche, die dessen Existenz sowie dessen<br />

wesentliche Gr<strong>und</strong>sätze berühren. Die nationalen Delegationen,<br />

die die unterzeichnenden Rechtsanwaltskammern<br />

im Rat der Anwaltschaften Europas (CCBE) vertreten, stimmen<br />

sich regelmäßig über die indieser Institution behandelten<br />

Fragen ab.<br />

3. Sie vertiefen die Kenntnisse des Justiz- <strong>und</strong> Gesetzgebungssystems,<br />

das injedem der beiden Länder in Kraft ist.<br />

4. In Übereinstimmung mit den in jedem der beiden Länder<br />

geltenden Gesetzen fördern sie die Zusammenarbeit, die<br />

Berufsausübung <strong>und</strong> die Annäherung der Rechtsanwälte<br />

der beiden Anwaltschaften <strong>und</strong> prüfen insbesondere die<br />

Möglichkeit, einen Austausch von Praktikanten <strong>und</strong> jungen<br />

Anwälten zwischen den beiden Ländern in die Wege zu<br />

leiten.<br />

Darüber hinaus wird der Conseil National des Barreaux die<br />

Zusammenarbeit zwischen der B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer<br />

<strong>und</strong> den Fachgremien, die die französischen Rechtsanwälte<br />

unterstützen (insbesondere ANAAFA, UNCA, Caisse<br />

Nationale des Barreaux Français (CNBF)) fördern, um die<br />

bestmöglichen Synergien <strong>und</strong> Möglichkeiten der Zusammenarbeit<br />

zu erzielen.

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