Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - BRAK-Mitteilungen
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206 Aus der Arbeit der <strong>BRAK</strong> <strong>BRAK</strong>-Mitt. 5/2007<br />
werden können, ist sachlich nicht gerechtfertigt <strong>und</strong> mit<br />
Blick auf Artikel 12GGverfassungswidrig. Ein nur eingeschränkter<br />
Schutz vor verdeckten Ermittlungsmaßnahmen<br />
greift tief indas Vertrauensverhältnis zum Mandanten oder<br />
Patienten ein.<br />
Der imGesetzentwurf vorgesehene, unterschiedliche Schutz<br />
von Berufsgeheimnisträgern würde zu einer „Zweiklassengesellschaft“<br />
innerhalb der Berufsgeheimnisträger führen <strong>und</strong><br />
wird deshalb von der <strong>BRAK</strong> abgelehnt.<br />
Fre<strong>und</strong>schaftsvereinbarung mit dem Conseil<br />
National des Barreaux<br />
Die B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer hat am 20. Juli 2007 eine<br />
Fre<strong>und</strong>schaftsvereinbarung mit dem Conseil National des Barreaux<br />
(CNB), der nationalen Vertretung der französischen<br />
Anwaltschaft, abgeschlossen. Die Unterzeichung der Vereinbarung<br />
fand anlässlich eines Besuches einer Delegation der B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer,<br />
geleitet von ihrem Präsidenten, in<br />
Paris statt. In seiner Begrüßung betonte der Präsident des CNB,<br />
Paul-Albert Iweins, die große Bedeutung der Zusammenarbeit<br />
zwischen <strong>BRAK</strong> <strong>und</strong> CNB. Beide Anwaltschaften blickten auf<br />
eine gemeinsame lange Rechtstradition mit den gleichen Werten.<br />
Es gelte, diese im vereinten Europa aufrechtzuerhalten <strong>und</strong><br />
zu verteidigen. Auch Dr. Bernhard Dombek, Präsident der<br />
<strong>BRAK</strong>, hob die vielen Gemeinsamkeiten hervor, die es gelte zu<br />
bündeln <strong>und</strong> zusammen erfolgreich zuvertreten. Insbesondere<br />
auch imHinblick auf die Arbeit der beiden Anwaltsvertretungen<br />
in Brüssel sei der regelmäßige Gedankenaustausch von<br />
großer Bedeutung.<br />
Dem sehr herzlichen <strong>und</strong> diskussionsreichen Treffen inParis<br />
soll bald ein Gegenbesuch der Franzosen in Berlin folgen.<br />
Außerdem sind gemeinsame Ausschusssitzungen geplant.<br />
VEREINBARUNG<br />
Ausgefertigt <strong>und</strong> unterzeichnet in Paris am20. Juli 2007<br />
zwischen<br />
DEM CONSEIL NATIONAL DES BARREAUX,<br />
einer gemeinnützigen Einrichtung, die durch das Gesetz vom<br />
31. Dezember 1990 in seiner aktuellen Fassung gegründet<br />
wurde <strong>und</strong> deren Aufgabe esist, den Berufsstand der Anwälte<br />
bei den Behörden zu vertreten,<br />
mit Sitz in<br />
22, rue de Londres<br />
75009 Paris<br />
Frankreich,<br />
vertreten durch den Präsidenten des Conseil National des Barreaux,<br />
Herrn Paul-Albert Iweins,<br />
<strong>und</strong><br />
DER BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER,<br />
einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die deutschen<br />
Rechtsanwaltkammern <strong>und</strong> den Berufsstand der Anwälte in<br />
Deutschland repräsentiert,<br />
mit Sitz in<br />
Littenstraße 9<br />
10179 Berlin<br />
B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland,<br />
vertreten durch den Präsidenten der B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer,<br />
Herrn Dr. Bernhard Dombek.<br />
Einleitende Bemerkungen<br />
Unsere beiden Länder haben eine lange Rechtstradition, die<br />
auf den vorrangigen Gr<strong>und</strong>sätzen des Rechts, der menschlichen<br />
Werte <strong>und</strong> der Wahrung der Menschenrechte beruht.<br />
Die nationalen Institutionen, die den Berufsstand der Anwälte<br />
vertreten, müssen im Hinblick auf alle nationalen, europäischen<br />
<strong>und</strong> internationalen Vorschriften, die dessen Existenz<br />
sowie dessen wesentliche Gr<strong>und</strong>sätze berühren, die ein Teil<br />
des Rechtsstaates <strong>und</strong> des demokratischen Gleichgewichts<br />
sind, wachsam sein.<br />
Die beiden Rechtsanwaltskammern haben den Wunsch, die<br />
bestehenden Verbindungen zwischen ihnen <strong>und</strong> zwischen den<br />
Anwälten der beiden Anwaltschaften zuverstärken. Die B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer<br />
erinnert daran, dass sie schonvor vielen<br />
Jahren mit der französischen Anwaltschaft entsprechende<br />
Vereinbarungen getroffen hat.<br />
Beide Länder haben eine bedeutende Rechts- <strong>und</strong> Gesetzestraditionvon<br />
hohem Niveau <strong>und</strong> sind daran interessiert, das Recht<br />
<strong>und</strong> die Gesetze des jeweils anderen Landes kennen zu lernen<br />
<strong>und</strong> ggf. Teile davon zuübernehmen.<br />
Beide Rechtsanwaltskammern sind daran interessiert, die<br />
Regeln, denen der Berufsstand der Rechtsanwälte in der jeweils<br />
anderen Anwaltschaft unterliegt, kennen zulernen.<br />
In Anbetracht dessen vereinbaren die Parteien hiermit Folgendes:<br />
1. Sie veranlassen die Einführung <strong>und</strong> Aufrechterhaltung eines<br />
regelmäßigen <strong>Informations</strong>austausches <strong>und</strong> gewährleisten<br />
einen ständigen Dialog.<br />
Sie informieren sich gegenseitig über jede nationale Änderung<br />
von Gesetzen oder Vorschriften, die die Ausübung des<br />
Anwaltsberufes betrifft.<br />
Sie tauschen regelmäßig Informationen in den Bereichen<br />
Berufsrecht <strong>und</strong> -disziplin, Zugangsvoraussetzungen zur<br />
Anwaltschaft, Organisation der Anwaltschaft <strong>und</strong> Berufsausbildung<br />
aus.<br />
Sie beantworten gegenseitige Auskunftsersuchen so schnell<br />
wie möglich.<br />
2. Sie beraten sich in regelmäßigen Abständen, um erforderlichenfalls<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung ihrer eigenen Interessen<br />
soweit wie möglich gemeinsam Stellung zu beziehen <strong>und</strong><br />
gemeinsame Initiativen zuergreifen in Bezug auf nationale,<br />
europäische <strong>und</strong> internationale Fragen, die den Berufsstand<br />
betreffen, <strong>und</strong> solche, die dessen Existenz sowie dessen<br />
wesentliche Gr<strong>und</strong>sätze berühren. Die nationalen Delegationen,<br />
die die unterzeichnenden Rechtsanwaltskammern<br />
im Rat der Anwaltschaften Europas (CCBE) vertreten, stimmen<br />
sich regelmäßig über die indieser Institution behandelten<br />
Fragen ab.<br />
3. Sie vertiefen die Kenntnisse des Justiz- <strong>und</strong> Gesetzgebungssystems,<br />
das injedem der beiden Länder in Kraft ist.<br />
4. In Übereinstimmung mit den in jedem der beiden Länder<br />
geltenden Gesetzen fördern sie die Zusammenarbeit, die<br />
Berufsausübung <strong>und</strong> die Annäherung der Rechtsanwälte<br />
der beiden Anwaltschaften <strong>und</strong> prüfen insbesondere die<br />
Möglichkeit, einen Austausch von Praktikanten <strong>und</strong> jungen<br />
Anwälten zwischen den beiden Ländern in die Wege zu<br />
leiten.<br />
Darüber hinaus wird der Conseil National des Barreaux die<br />
Zusammenarbeit zwischen der B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer<br />
<strong>und</strong> den Fachgremien, die die französischen Rechtsanwälte<br />
unterstützen (insbesondere ANAAFA, UNCA, Caisse<br />
Nationale des Barreaux Français (CNBF)) fördern, um die<br />
bestmöglichen Synergien <strong>und</strong> Möglichkeiten der Zusammenarbeit<br />
zu erzielen.