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Produktkatalog 2023

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Termine<br />

vereinbaren<br />

info@weixler-arbeitsschutz.de<br />

oder 08374 / 2323808<br />

GEFAHRGUTBEAUFTRAGTE<br />

Um gefährliche Güter auf der Straße zu befördern, benötigt<br />

man einen Gefahrgutbeauftragten. Wir beraten Sie in Gefahrgutverpackungsfragen,<br />

informieren Sie regelmäßig über<br />

Neuerungen und unterweisen und schulen ihre Mitarbeiter<br />

vor Ort oder stellen direkt einen Gefahrgutbeauftragten. Wir<br />

stehen Ihnen jederzeit für Fragen oder die Nachbereitung<br />

von Unfällen oder Zwischenfällen zur Verfügung. Zusätzlich<br />

erstellen wir jedes Jahr einen Bericht über die relevanten<br />

Vorgänge im vergangenen Jahr und unterstützen Sie beim<br />

Kontakt mit den Behörden.<br />

SACHKUNDEPRÜFUNGEN<br />

Arbeitsmittel und -geräte sollten regelmäßig überprüft werden.<br />

Unsere Mitarbeiter sind qualifiziert, ausgebildet und arbeiten<br />

nach den aktuellsten gesetzlichen Vorschriften. Wir<br />

prüfen beispielsweise ortsveränderliche Elektrogeräte, Leitern<br />

und Tritte, Regale, Hubwagen, Rolltore, Brandschutztüren,<br />

Vollständigkeit der Fluchtwegbeschilderung und vieles mehr<br />

gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und<br />

sorgen so für ein sicheres Arbeitsumfeld.<br />

BETRIEBSÄRZTE UND<br />

ARBEITSMEDIZINISCHER DIENST<br />

Das deutsche Gesetz schreibt für alle Arbeitgeber und Unternehmer<br />

die Mitarbeiter beschäftigen vor, sich arbeitsmedizinisch<br />

und sicherheitstechnisch beraten zu lassen. Hier<br />

müssen besonders die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften<br />

der Berufsgenossenschaften und das Arbeitssicherheitsgesetz<br />

beachtet werden.<br />

Unsere Betriebsärzte beraten Sie hinsichtlich der arbeitsmedizinischen<br />

Vorschriften und haben einen regelmäßigen<br />

Blick auf Ihren Betrieb. Sie wirken aktiv an den Arbeitsschutzausschusssitzungen<br />

mit und unterstützen sie bei der Organisation<br />

der Erste-Hilfe-Maßnahmen. Regelmäßig nötige<br />

Pflicht- und Angebotsuntersuchungen gehören genauso zu<br />

ihrem Tätigkeitsfeld, wie die Unterstützung bei Fragen zu Arbeitsplatzwechsel,<br />

Eingliederung oder Wiedereingliederung<br />

von Arbeitnehmern.<br />

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