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Produktkatalog 2023

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AUF DER FLUCHT<br />

auf dem schnellsten Weg mit unseren Flucht- und Rettungsplänen<br />

Ein Flucht- und Rettungsplan ist in öffentlichen Bereichen an gut sichtbaren Stellen dauerhaft und lagerichtig<br />

anzubringen. Dazu gehören: Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Hauptzugänge zu den Geschossen,<br />

Flure, Versammlungsorte wie z. B. Cafeterias, Bürozentren, Treffpunkte bei großflächigen Anlagen.<br />

Im Notfall sollten Sie und Ihre Mitarbeiter nicht lange überlegen müssen, welcher Weg in die Sicherheit<br />

führt. Tatsächlich sind Sie sogar auf Grundlage der Arbeitsstättenverordnung § 4 als Arbeitgeber dazu<br />

verpflichtet einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn die betrieblichen Umstände es erfordern.<br />

An strategisch wichtigen Stellen muss dieser ausgelegt oder ausgehängt werden.<br />

Sie wissen nicht ob Ihre betrieblichen Umstände einen Flucht- und Rettungsplan erfordern oder sie wo<br />

dieser angebracht werden soll? Wir helfen Ihnen die alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und erstellen<br />

auch den passenden Plan mit Ihnen.<br />

ERSTELLUNG VON FLUCHT-<br />

UND RETTUNGSPLÄNEN<br />

1. Sie schicken die Gebäudegrundrisse eingescannt oder fotografiert<br />

(PDF oder JPG) an info@weixler-arbeitsschutz.de<br />

2. Wir erstellen kostenlos Ihr individuelles und unverbindliches<br />

Angebot!<br />

3. Nach Auftragserteilung bekommen Sie von uns eine Auflistung<br />

aller weiteren benötigten Informationen<br />

4. Wir erstellen Ihren Plan und kontrollieren die Richtigkeit vor Ort<br />

(Grundrisse sind manchmal veraltet!)<br />

5. Feuerwehrpläne geben wir zur Prüfung an die örtliche Feuerwehr<br />

und lassen diese freigeben<br />

6. Flucht-/Rettungspläne, Bestuhlungspläne, Zimmerpläne für<br />

Hotels etc. erarbeiten wir individuell mit Ihnen ganz nach ihren<br />

Vorstellungen<br />

7. Auf Wunsch kommen wir auch gerne zu Ihnen und montieren<br />

alle Pläne an den vorgesehenen Stellen.<br />

BRANDSCHUTZ-<br />

ORDNUNG<br />

Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten.<br />

Er umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, ist an<br />

mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten<br />

Verhaltensregeln im Brandfall.<br />

Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes.<br />

Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und<br />

Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege<br />

und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil<br />

B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.<br />

Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben<br />

betraut sind (Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzhelfer,<br />

Brandschutzbeauftragter u. a.). In diesem Teil wird<br />

dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden<br />

brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.<br />

Wir erstellen Ihren individuellen<br />

Flucht- und Rettungsplan: 0 83 74 / 23 23 808<br />

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