Produktkatalog 2023
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AUF DER FLUCHT<br />
auf dem schnellsten Weg mit unseren Flucht- und Rettungsplänen<br />
Ein Flucht- und Rettungsplan ist in öffentlichen Bereichen an gut sichtbaren Stellen dauerhaft und lagerichtig<br />
anzubringen. Dazu gehören: Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Hauptzugänge zu den Geschossen,<br />
Flure, Versammlungsorte wie z. B. Cafeterias, Bürozentren, Treffpunkte bei großflächigen Anlagen.<br />
Im Notfall sollten Sie und Ihre Mitarbeiter nicht lange überlegen müssen, welcher Weg in die Sicherheit<br />
führt. Tatsächlich sind Sie sogar auf Grundlage der Arbeitsstättenverordnung § 4 als Arbeitgeber dazu<br />
verpflichtet einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn die betrieblichen Umstände es erfordern.<br />
An strategisch wichtigen Stellen muss dieser ausgelegt oder ausgehängt werden.<br />
Sie wissen nicht ob Ihre betrieblichen Umstände einen Flucht- und Rettungsplan erfordern oder sie wo<br />
dieser angebracht werden soll? Wir helfen Ihnen die alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und erstellen<br />
auch den passenden Plan mit Ihnen.<br />
ERSTELLUNG VON FLUCHT-<br />
UND RETTUNGSPLÄNEN<br />
1. Sie schicken die Gebäudegrundrisse eingescannt oder fotografiert<br />
(PDF oder JPG) an info@weixler-arbeitsschutz.de<br />
2. Wir erstellen kostenlos Ihr individuelles und unverbindliches<br />
Angebot!<br />
3. Nach Auftragserteilung bekommen Sie von uns eine Auflistung<br />
aller weiteren benötigten Informationen<br />
4. Wir erstellen Ihren Plan und kontrollieren die Richtigkeit vor Ort<br />
(Grundrisse sind manchmal veraltet!)<br />
5. Feuerwehrpläne geben wir zur Prüfung an die örtliche Feuerwehr<br />
und lassen diese freigeben<br />
6. Flucht-/Rettungspläne, Bestuhlungspläne, Zimmerpläne für<br />
Hotels etc. erarbeiten wir individuell mit Ihnen ganz nach ihren<br />
Vorstellungen<br />
7. Auf Wunsch kommen wir auch gerne zu Ihnen und montieren<br />
alle Pläne an den vorgesehenen Stellen.<br />
BRANDSCHUTZ-<br />
ORDNUNG<br />
Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten.<br />
Er umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, ist an<br />
mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten<br />
Verhaltensregeln im Brandfall.<br />
Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes.<br />
Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und<br />
Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege<br />
und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil<br />
B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.<br />
Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben<br />
betraut sind (Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzhelfer,<br />
Brandschutzbeauftragter u. a.). In diesem Teil wird<br />
dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden<br />
brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.<br />
Wir erstellen Ihren individuellen<br />
Flucht- und Rettungsplan: 0 83 74 / 23 23 808<br />
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