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indexat - Regelwerk Mediendokumentation 1.0

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3.1.4.1.9 Langzeitsicherungsvermerk LZS<br />

Das Datenelement LZS kennzeichnet den Status eines Medienobjekts (BTT) in Prozessen<br />

der Sicherung von Archivbeständen innerhalb einer Rundfunkanstalt.<br />

Ansetzungsregeln:<br />

Die Ansetzung erfolgt als Freitext – gegebenenfalls anstaltsspezifisch entsprechend einer<br />

genormten Liste.<br />

3.1.4.1.10 Löschung LOE<br />

Das Datenelement LOE bezeichnet Träger, die sich nicht mehr im Bestand befinden,<br />

aber in der Datenbank dokumentiert bleiben sollen.<br />

Ansetzungsregeln:<br />

Medienobjekte (Träger), die sich nicht mehr im Archiv befinden, werden durch ein<br />

Kennzeichen als gelöscht markiert.<br />

3.1.4.1.11 Quelle QUE<br />

Das Datenelement QUE gibt an, von welcher Quelle die Datei erzeugt wurde.<br />

Ansetzungsregeln:<br />

Die Information wird manuell erfasst oder durch Systeme automatisch eingetragen.<br />

3.1.4.1.12 Sperre SPE<br />

Das Datenelement SPE bezeichnet Medienobjekte einer Produktion, die für die Ausleihe<br />

gesperrt sind.<br />

Ansetzungsregeln:<br />

Entsprechende Bild-/Tonträger werden durch ein Kennzeichen als "gesperrt" markiert.<br />

Anmerkung:<br />

Die Sperre bezieht sich nicht auf rechtliche Fragen, sondern auf den Zustand des Materials.<br />

Die Sperre kann aber unabhängig von der technischen Beurteilung nach hausinternen Regeln<br />

vergeben werden.<br />

3.1.4.1.13 Technische Abnahme TA<br />

Technische Kontrolle der Bild- und Tonqualität einer Aufnahme oder Aufzeichnung.

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