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indexat - Regelwerk Mediendokumentation 1.0

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3.1.3.2 Beteiligter Person BTGP<br />

Das Datenelement BTGP benennt Personen, Personengruppen und<br />

Organisationseinheiten, welche unmittelbar oder mittelbar am Zustandekommen eines<br />

Programmbeitrags nennenswerten Anteil haben und zwar,<br />

- durch ihre schöpferische,<br />

- durch ihre gestalterische,<br />

- durch ihre ausführende,<br />

- durch ihre organisatorische,<br />

- durch ihre redaktionelle Leistung oder Verantwortung.<br />

Des weiteren werden Personen, die sich unter einem Pseudonym einbringen, ausgewiesen.<br />

Ansetzungsregeln:<br />

Der Beteiligte ist - soweit ermittelbar - in der Reihenfolge Nachname/Vorname/ ggf.<br />

Zusatzinformation(en) anzusetzen.<br />

Eine Organisationseinheit bzw. eine Personengruppe wird stets unter demselben Namen<br />

angesetzt. Sind mehrere Namen bekannt, ist die von der Organisationseinheit oder<br />

Personengruppe gebrauchte Form vorzuziehen. Die Bezeichnung der Rechtsform wird bei der<br />

Ansetzung weggelassen.<br />

Ausführungsbestimmungen:<br />

Treten Personen als Biographierte, Porträtierte oder Interviewte (u.ä.) auf, werden sie im<br />

Abstract, ggf. auch im Indexat genannt.<br />

Verknüpfungen zwischen schöpferischen oder ausführenden Personen mit den<br />

entsprechenden Werk-Einzeltiteln werden durch angemessene Beschreibung im Abstract<br />

dargestellt.<br />

Darstellungsbeispiele siehe anwendungsspezifische Benutzerhandbücher.<br />

04.08 / Soll-Datenelement /

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