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indexat - Regelwerk Mediendokumentation 1.0

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3.1.2.9 Programmentstehung PE<br />

Das Datenelement PE weist Programmentstehungs- bzw. Übernahmeverhältnisse von<br />

Produktionen/Sendungen und von Beiträgen innerhalb von Sendungen aus.<br />

Ansetzungsregeln:<br />

Die PE ist sowohl für die Gesamtsendung (DBE) als auch für die in ihr enthaltenen<br />

Einzelbeiträge/-teile anzugeben.<br />

Die Ansetzung erfolgt gemäß Schlüsselverzeichnis.<br />

Die Codes 91-96 sind optional.<br />

Das Datenelement PE ist korrespondierend mit dem Datenelement HER (Herkunft)<br />

anzusetzen.<br />

Definitionen:<br />

Eigenproduktion<br />

Programme, deren Herstellung (Aufnahme) und Bearbeitung von der verbreitenden<br />

Fernseheinrichtung mit eigenen Produktionsmitteln durchgeführt und finanziert wird,<br />

einschließlich der Mitverwertung von Fremdquellen, Theaterübernahmen, öffentlichen<br />

Veranstaltungen u.ä. sowie solche, in denen Co-, auftrags- und/oder fremdproduzierte<br />

Materialien/Einzelbeiträge enthalten sind.<br />

Co-Eigenproduktion (Federführung der eigenen Anstalt)<br />

Programme, deren Herstellung und Bearbeitung die ausstrahlende Anstalt ausschließlich oder<br />

überwiegend durchgeführt hat.<br />

Co-Produktion (Federführung eines Partners)<br />

Programme, an deren Finanzierung außer der ausstrahlenden Anstalt auch Anstaltsfremde<br />

beteiligt sind und/oder an deren Herstellung und Bearbeitung die ausstrahlende Anstalt nicht<br />

oder nur geringfügig beteiligt ist.<br />

Auftragsproduktion/Co-Auftragsproduktion<br />

Programme, die im Auftrag einer oder mehrer Fernseheinrichtungen von Dritten ausschließlich<br />

oder überwiegend mit deren Produktionsmitteln hergestellt und bearbeitet und von dem<br />

Auftragsgeber zur Ausstrahlung erworben werden.<br />

Kaufproduktion/Co-Kauf<br />

Programme, die von einer oder mehreren Fernseheinrichtungen von Dritten zur Ausstrahlung<br />

erworben und ggf. auch selbst bearbeitet (z.B. synchronisiert) werden.<br />

Übernahme<br />

Programme aus dem Eigentum einer Fernseheinrichtung, die zeitversetzt oder zeitgleich von<br />

einer anderen Fernseheinrichtung verbreitet werden.<br />

Ausführungsbestimmungen und Darstellungsbeispiele siehe anwendungsspezifische<br />

Benutzerhandbücher.<br />

04.08 / Muss-Datenelement für Bereiche 10-68 /

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