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BwB 05-98 Basel und der Ochse

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GESCHICHTE<br />

Von <strong>der</strong> Schol<br />

<strong>und</strong> den Bänken<br />

Bis ins 19. Jahrh<strong>und</strong>ert durfte in <strong>Basel</strong> Fleisch nur<br />

in den sogenannten «Scholen» verkauft werden. Die<br />

Scho len waren grosse Fleischhallen, die mit einem<br />

«Schinthaus» für das Schlachten <strong>der</strong> Tiere verb<strong>und</strong>en<br />

waren. Die Schol war <strong>der</strong> Ort, wo die Schlachttiere<br />

«geschält», das heisst ausgehäutet wurden.<br />

Anschlies send wurden sie auf den «Schäl- o<strong>der</strong><br />

Scholbänken» zum Verkauf feilgeboten.<br />

Seit dem 13. Jahrh<strong>und</strong>ert gab es<br />

je eine Schol im Gross- <strong>und</strong> eine<br />

im Kleinbasel. Diejenige von<br />

Grossbasel lag über dem damals offen<br />

fliessenden Birsig am unteren Ende des<br />

Kornmarktes, also des heutigen Markt -<br />

platzes. Dieser war noch nicht so gross<br />

wie heute, son<strong>der</strong>n reichte von <strong>der</strong> Ein -<br />

mündung <strong>der</strong> Freien Strasse <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Gerbergasse nur bis zur Sattelgasse<br />

<strong>und</strong> zur heute verschw<strong>und</strong>enen Sporen -<br />

gasse. Die Kleinbasler Schol befand<br />

sich am Brückenkopf <strong>der</strong> Mittleren<br />

Brücke, an <strong>der</strong> Stelle des Café Spitz.<br />

Später gab es noch eine zweite Gross -<br />

basler Schol, die «Neue Metzg» an <strong>der</strong><br />

Weissen Gasse.<br />

Alle Bänke in diesen Scholen wurden<br />

von <strong>der</strong> Obrigkeit aufgestellt <strong>und</strong> von<br />

ihren Beamten instandgehalten. Im<br />

15. Jahrh<strong>und</strong>ert umfasste die Gross -<br />

basler Schol r<strong>und</strong> sechzig Bänke, die<br />

durch den Rat gegen einen jährlichen<br />

Mietzins an die einzelnen Metzgermei -<br />

ster verliehen wurden. Nur diejenigen<br />

Metzger, welche ein solches Banklehen<br />

besassen, waren vollwertige Zunft mit -<br />

glie<strong>der</strong>; alle an<strong>der</strong>n wurden als «unge -<br />

metzget» bezeichnet. Eigentlich hatte<br />

je<strong>der</strong> Metzger nur Anrecht auf einen<br />

Bank; starb er, so ging das Banklehen<br />

an den Rat zurück – Söhne o<strong>der</strong> Brü<strong>der</strong><br />

von Metzgern, die ebenfalls zünftige<br />

Metzger waren, konnten den Bank<br />

allerdings erben. Ebenso konnten Metz -<br />

gergesellen, welche die Tochter eines<br />

Meisters heirateten, einen Bank übernehmen.<br />

Immer wie<strong>der</strong> gab es jedoch<br />

Metzger, die mehrere Bänke besassen<br />

o<strong>der</strong> diese gar untervermieten <strong>und</strong> ver -<br />

pfändeten, was drastische Strafen nach<br />

sich zog. Das mittelalterliche Lehensverhältnis<br />

mit dem Staat bestand über<br />

500 Jahre lang. Erst 1871, beim Bezug<br />

des neu erbauten Schlachthofs wurde<br />

die Aufhebung <strong>der</strong> Scholen möglich.<br />

Rechts: Für die Eisherstellung wurde<br />

Wasser über ein Gerüst geleitet, die<br />

Eiszapfen brach man ab <strong>und</strong> la gerte<br />

sie in einem isolierten Holzturm.<br />

1: Meisterkette <strong>der</strong> Metzgernzunft<br />

6 Bwie<strong>Basel</strong> 5/<strong>98</strong>

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