Taxi Times München - 2. Quartal 2023
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TAXI VERBAND BAYERN E. V. (TVB)<br />
KEINE FAHRT<br />
FÜR<br />
MEDIZINISCHE<br />
HUNDE<br />
Dank der sturen Haltung einiger<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer haben wir wieder mal<br />
Fahrgäste an die Konkurrenz verloren.<br />
Beförderungspflicht!<br />
Vor Kurzem erreichte uns beim Verband eine Beschwerde<br />
über vier Kollegen, die am Dallmayr-<strong>Taxi</strong>stand zwei<br />
Fahrgäste mit ausgebildeten medizinischen Hunden nicht<br />
befördert haben und sich anschließend auch noch über die Fahrgäste<br />
lustig gemacht haben.<br />
Generell gilt bei Fahrgästen mit Tieren immer auch die<br />
Beförderungspflicht! Nun gibt es durchaus <strong>Taxi</strong>fahrer, die eine<br />
Tier-Allergie haben. Diese Kolleg*Innen sind verpflichtet, ein entsprechendes<br />
medizinisches Gutachten mitzuführen und dies auf<br />
Verlangen auch vorzuzeigen. Ein servicebewusster <strong>Taxi</strong>fahrer klärt<br />
in diesem Fall den Fahrgast über die Allergie auf und kümmert<br />
sich darum, dass ein anderes <strong>Taxi</strong> diese Tour übernimmt.<br />
Am Dallmayr-Stand sind die vier <strong>Taxi</strong>fahrer dieser Pflicht nicht<br />
nachgekommen. Sie ließen die behinderten Fahrgäste auf der Straße<br />
stehen, stellten sich gegenüber vom <strong>Taxi</strong>stand am Bauzaun in<br />
einer Gruppe zusammen und beobachteten das weitere Verhalten<br />
der Fahrgäste. Für ein derartiges Verhalten und den Verstoß<br />
gegen die Beförderungspflicht gibt es definitiv keine akzeptable<br />
Entschuldigung.<br />
Ausnahmen von der Beförderungspflicht sind generell nur möglich,<br />
wenn die Fahrt nicht sicher durchgeführt werden kann, im<br />
Falle von Tieren also dann, wenn das beförderte Tier eine Gefahr<br />
für den Fahrer oder die Fahrerin darstellt. Dies ist aber mit ausgebildeten<br />
medizinischen Hunden nicht der Fall. Sie sind nicht übermäßig<br />
groß und es gewohnt, in Fahrzeugen zwischen den Füßen<br />
der Fahrgäste zu sitzen. Von ihnen geht weder Gefahr aus noch<br />
ist eine mögliche Verschmutzung des Fahrzeugs zu befürchten.<br />
Der hier beschriebene Vorfall wird noch große Wellen schlagen,<br />
weil die betroffenen Fahrgäste an mehreren Stellen Beschwerde<br />
eingereicht und auch die Medien informiert haben. Seitens des<br />
KVR werden die <strong>Taxi</strong>fahrer daher mit einer erheblichen Geldbuße<br />
rechnen müssen. Im Münchner Rathaus wie auch bei der<br />
Bayerischen Staatsregierung sind die Behindertenbeauftragten<br />
mit dem Fall befasst. Selbst der Europäische Gerichtshof und die<br />
EU-Kommission wurden von den empörten Fahrgästen informiert<br />
und werden demzufolge auch tätig werden (müssen).<br />
In einem ähnlich gelagerten Fall in Paris wurden von Brüssel<br />
Geldbußen an Fahrer in mittlerer fünfstelliger (!) Höhe zusammen<br />
mit mehrjährigem Berufsverbot ausgesprochen. So viel zu<br />
den Konsequenzen, mit denen die vier <strong>Taxi</strong>fahrer aufgrund ihres<br />
unwürdigen Handelns nun rechnen müssen.<br />
Unterstützung von unserem <strong>Taxi</strong>verband werden Kollegen,<br />
die auf so menschenunwürdige Weise gegen ihre Pflichten verstoßen<br />
und damit die tägliche gute Arbeit tausender Münchner<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer*Innen mit Füßen treten, definitiv nicht erhalten. Behinderte<br />
Fahrgäste einfach stehen zu lassen ist allein schon ein ungeheuerlicher<br />
Vorgang. Die Art und Weise, wie das hier von den<br />
Kollegen im Verbund praktiziert wurde, ist mit nichts entschuldbar.<br />
Erschwerend kommt hinzu, dass die Fahrgäste dann über<br />
eine App einen Mietwagen von der Konkurrenz bestellten und von<br />
diesem Fahrer freundlich und zuverlässig zusammen mit ihren<br />
Hunden befördert wurden.<br />
Da könnte man sich über ein mögliches Berufsverbot für diese<br />
dummen Kollegen ja geradezu freuen. <br />
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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
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