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Taxi Times München - 2. Quartal 2023

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TAXI VERBAND BAYERN E. V. (TVB)<br />

KEINE FAHRT<br />

FÜR<br />

MEDIZINISCHE<br />

HUNDE<br />

Dank der sturen Haltung einiger<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer haben wir wieder mal<br />

Fahrgäste an die Konkurrenz verloren.<br />

Beförderungspflicht!<br />

Vor Kurzem erreichte uns beim Verband eine Beschwerde<br />

über vier Kollegen, die am Dallmayr-<strong>Taxi</strong>stand zwei<br />

Fahrgäste mit ausgebildeten medizinischen Hunden nicht<br />

befördert haben und sich anschließend auch noch über die Fahrgäste<br />

lustig gemacht haben.<br />

Generell gilt bei Fahrgästen mit Tieren immer auch die<br />

Beförderungspflicht! Nun gibt es durchaus <strong>Taxi</strong>fahrer, die eine<br />

Tier-Allergie haben. Diese Kolleg*Innen sind verpflichtet, ein entsprechendes<br />

medizinisches Gutachten mitzuführen und dies auf<br />

Verlangen auch vorzuzeigen. Ein servicebewusster <strong>Taxi</strong>fahrer klärt<br />

in diesem Fall den Fahrgast über die Allergie auf und kümmert<br />

sich darum, dass ein anderes <strong>Taxi</strong> diese Tour übernimmt.<br />

Am Dallmayr-Stand sind die vier <strong>Taxi</strong>fahrer dieser Pflicht nicht<br />

nachgekommen. Sie ließen die behinderten Fahrgäste auf der Straße<br />

stehen, stellten sich gegenüber vom <strong>Taxi</strong>stand am Bauzaun in<br />

einer Gruppe zusammen und beobachteten das weitere Verhalten<br />

der Fahrgäste. Für ein derartiges Verhalten und den Verstoß<br />

gegen die Beförderungspflicht gibt es definitiv keine akzeptable<br />

Entschuldigung.<br />

Ausnahmen von der Beförderungspflicht sind generell nur möglich,<br />

wenn die Fahrt nicht sicher durchgeführt werden kann, im<br />

Falle von Tieren also dann, wenn das beförderte Tier eine Gefahr<br />

für den Fahrer oder die Fahrerin darstellt. Dies ist aber mit ausgebildeten<br />

medizinischen Hunden nicht der Fall. Sie sind nicht übermäßig<br />

groß und es gewohnt, in Fahrzeugen zwischen den Füßen<br />

der Fahrgäste zu sitzen. Von ihnen geht weder Gefahr aus noch<br />

ist eine mögliche Verschmutzung des Fahrzeugs zu befürchten.<br />

Der hier beschriebene Vorfall wird noch große Wellen schlagen,<br />

weil die betroffenen Fahrgäste an mehreren Stellen Beschwerde<br />

eingereicht und auch die Medien informiert haben. Seitens des<br />

KVR werden die <strong>Taxi</strong>fahrer daher mit einer erheblichen Geldbuße<br />

rechnen müssen. Im Münchner Rathaus wie auch bei der<br />

Bayerischen Staatsregierung sind die Behindertenbeauftragten<br />

mit dem Fall befasst. Selbst der Europäische Gerichtshof und die<br />

EU-Kommission wurden von den empörten Fahrgästen informiert<br />

und werden demzufolge auch tätig werden (müssen).<br />

In einem ähnlich gelagerten Fall in Paris wurden von Brüssel<br />

Geldbußen an Fahrer in mittlerer fünfstelliger (!) Höhe zusammen<br />

mit mehrjährigem Berufsverbot ausgesprochen. So viel zu<br />

den Konsequenzen, mit denen die vier <strong>Taxi</strong>fahrer aufgrund ihres<br />

unwürdigen Handelns nun rechnen müssen.<br />

Unterstützung von unserem <strong>Taxi</strong>verband werden Kollegen,<br />

die auf so menschenunwürdige Weise gegen ihre Pflichten verstoßen<br />

und damit die tägliche gute Arbeit tausender Münchner<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer*Innen mit Füßen treten, definitiv nicht erhalten. Behinderte<br />

Fahrgäste einfach stehen zu lassen ist allein schon ein ungeheuerlicher<br />

Vorgang. Die Art und Weise, wie das hier von den<br />

Kollegen im Verbund praktiziert wurde, ist mit nichts entschuldbar.<br />

Erschwerend kommt hinzu, dass die Fahrgäste dann über<br />

eine App einen Mietwagen von der Konkurrenz bestellten und von<br />

diesem Fahrer freundlich und zuverlässig zusammen mit ihren<br />

Hunden befördert wurden.<br />

Da könnte man sich über ein mögliches Berufsverbot für diese<br />

dummen Kollegen ja geradezu freuen. <br />

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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

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