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Taxi Times München - 2. Quartal 2023

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TAXI VERBAND BAYERN E. V. (TVB)<br />

RÜCK-<br />

ZAHLUNG<br />

VON<br />

CORONA-<br />

HILFEN<br />

Nahezu alle Unternehmer haben<br />

ein Schreiben bezüglich der<br />

Überprüfung der erhaltenen<br />

Coronahilfen bekommen.<br />

Eventuell müssen die Gelder<br />

zurückbezahlt werden.<br />

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,<br />

Landesentwicklung und Energie<br />

z.Hd. Herrn Staatsminister Hubert Aiwanger<br />

Prinzregentenstr. 28<br />

80538 <strong>München</strong><br />

Per Email: staatsminister@stmwi.bayern.de<br />

Rückzahlungsaufforderung Soforthilfe<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

1<strong>2.</strong>04.<strong>2023</strong><br />

im März 2020 wurde die <strong>Taxi</strong>branche von den weltweit einschränkenden Maßnahmen und<br />

dem darauffolgenden Lockdown sofort und direkt getroffen. Durch coronabedingte<br />

Maßnahmen waren von einem auf den anderen Tag ca. 90 Prozent der Fahrgäste nicht<br />

mehr vorhanden, die von <strong>Taxi</strong>s hätten befördert werden können. Trotzdem bestand für das<br />

<strong>Taxi</strong> zu diesem Zeitpunkt weiterhin noch die Betriebspflicht, der es nachzukommen galt. Per<br />

Gesetz war man sogar verpflichtet, den Betrieb auch mit zu erwartenden hohen Verlusten<br />

weiter aufrechtzuerhalten.<br />

Das <strong>Taxi</strong>gewerbe ist eine Dienstleistungsbranche, in der nur dann Umsatz entsteht, wenn<br />

Personal tatsächlich Dienst leistet. Dies hat logischerweise zur Folge, dass dieses Personal<br />

in der Betriebszeit Kosten verursacht und nur in der Nicht-Arbeitszeit in Kurzarbeit sein<br />

konnte. Das Gewerbe hat sehr früh von dem Instrument der Kurzarbeit Gebrauch gemacht,<br />

soweit dies möglich, aber selbstverständlich auch diese Dienstleistung, wenn auch hoch<br />

defizitär, weiter aufrechterhalten.<br />

Die Kosten eines <strong>Taxi</strong>unternehmens in normalen Zeiten setzen sich wie folgt zusammen: Ca.<br />

70 Prozent sind Personalkosten, ca. 20 Prozent Fahrzeugkosten und ca. 10 Prozent<br />

sonstige Kosten, also reine Fixkosten. Dies trifft ebenfalls auf den selbstfahrenden<br />

Einzelunternehmer zu. Mit der früh ausbezahlten Soforthilfe von 5.000€ bis 50.000€ wurde<br />

es den Unternehmen ermöglicht, einen Teil der Verluste zu kompensieren. In den<br />

darauffolgenden 2 ½ Jahren Corona-Pandemie kamen die <strong>Taxi</strong>unternehmen an ihre<br />

finanziellen Grenzen und haben auch privates Vermögen aufgebraucht. Mit dem Schreiben<br />

vom Dezember 2022, welches alle Unternehmen bezüglich einer möglichen<br />

Rückzahlungsforderung der Soforthilfe erhielten, wuchs die Angst, in eine weitere Schieflage<br />

und in drohende Insolvenzen zu geraten.<br />

TAXI VERBAND BAYERN E. V. (TVB)<br />

Rosenheimer Straße 139<br />

81671 <strong>München</strong><br />

Tel. / Verband: +49 (0)89 / 45 05 41 13<br />

Tel. / <strong>Taxi</strong>schule: +49 (0)89 / 49 00 44 94<br />

E-Mail: info@taxiverband-muenchen.de<br />

www.taxiverband-muenchen.de<br />

Presserechtlich verantwortlich für<br />

die TVB-Seiten: Florian Bachmann<br />

Redaktion: Florian Bachmann (fb)<br />

Die Verwendung der erhaltenen Hilfen war an Bedingungen<br />

geknüpft, die zu Beginn noch weitgehend unbekannt<br />

waren. Daher haben einige Unternehmer die Gelder oft<br />

unwissend für Ausgaben verwendet, für die sie nicht vorgesehen<br />

waren. Insbesondere hätten Personalkosten oder Reparaturkosten<br />

nicht über die Hilfsgelder bezahlt werden dürfen. Bei den Überprüfungen<br />

drohen nun also einigen Unternehmern mögliche Rückzahlungen.<br />

Einige Kollegen haben bereits freiwillig Rückzahlungen<br />

geleistet, andere Kollegen wollen versuchen, gerichtlich gegen<br />

Rückzahlungsforderungen vorzugehen.<br />

Wir haben mittlerweile ein Schreiben an den bayerischen Wirtschaftsminister<br />

Hubert Aiwanger geschickt, in dem wir die Kostenstruktur<br />

der <strong>Taxi</strong>unternehmen erklären und darauf hinweisen,<br />

dass es fast ausgeschlossen war, das erhaltene Geld fehlerfrei auszugeben.<br />

Mit dem Schreiben an das Wirtschaftsministerium bitten<br />

wir um eine großzügige Auslegung der Regeln insbesondere in<br />

den <strong>Taxi</strong>betrieben und um einen Verzicht auf Rückforderungen.<br />

Unsere Argumente: Aufgrund der Betriebspflicht mussten wir<br />

auch während des Lockdowns arbeiten, Personal beschäftigen und<br />

die Versorgung aufrechterhalten, hatten auf der anderen Seite aber<br />

dennoch schlicht viel zu wenig Umsatz. Kein <strong>Taxi</strong>betrieb hätte zu<br />

dieser Zeit ohne staatliche Hilfe überleben können. Somit musste<br />

also das Personal, das für die mobile Daseinsvorsorge zur Verfügung<br />

stand, auch bezahlt werden, obwohl zu dieser Zeit nahezu<br />

kein Umsatz erwirtschaftet wurde.<br />

Wir hoffen, dass wir bei der Politik mit diesem Schreiben auf offene<br />

Ohren stoßen. Falls nicht, hat sich eine Gruppe von Unternehmern<br />

darauf verständigt, die Möglichkeit einer Sammelklage zu prüfen.<br />

Unternehmer, die bereits Rückforderungen erhalten haben und sich<br />

an dieser Klage beteiligen wollen, können sich gerne bei uns im Verband<br />

melden. Wir werden die nötigen Kontakte herstellen. fb<br />

14 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI

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