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Taxi Times München - 2. Quartal 2023

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<strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> 3,50 €<br />

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MÜNCHEN<br />

Allgemeinverfügung<br />

für Mietwagen<br />

gemäß § 51a<br />

MINDESTPREISE FÜR MIETWAGEN<br />

SCHLUSS MIT<br />

ZÖGERN<br />

FAHRGASTBESCHWERDEN<br />

Wenn der schnellste Weg<br />

nicht der kürzeste ist<br />

INKLUSIONSTAXIS<br />

Erfahrungs-Workshop<br />

und Initiativen<br />

INTERVIEW<br />

<strong>2.</strong> Bürgermeisterin<br />

Katrin Habenschaden


Aus Fahrgästen<br />

Freunde machen<br />

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gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. 2 Ein Angebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für<br />

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POLITISCHE AUFMERKSAMKEIT AUF<br />

HÖCHSTER EBENE<br />

Selten hat eine Ausgabe der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> so viel Mut<br />

gemacht wie diese hier. Auf Seite 9 können wir beispielsweise<br />

über die Pläne einer weiteren Förderung für E-<strong>Taxi</strong>s berichten.<br />

Doch damit nicht genug: Der politische Anstoß dafür kam direkt<br />

aus dem Bürgermeisterbüro. Im Interview mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> macht<br />

die Zweite Bürgermeisterin Katrin Habenschaden noch mal deutlich,<br />

wie wichtig ihr eine Elektro-<strong>Taxi</strong>flotte für die Stadt ist (ab S.<br />

10). Die Grünen-Politikerin will aber nicht nur den Wandel beim<br />

Fuhrpark, sie will auch unbedingt einen fairen Wettbewerb für<br />

das <strong>Taxi</strong>gewerbe.<br />

Es macht Mut, dass die Sorgen und Nöte der <strong>Taxi</strong>branche inzwischen<br />

auf Bürgermeister-Ebene angekommen sind. Es ist aber<br />

nicht immer gesichert, dass auf das politische Versprechen auch<br />

eine zügige praktische Umsetzung folgt. In diesem Fall können<br />

die Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer*Innen und ihre Fahrer aber sicher<br />

sein, dass die Pläne zeitnah umgesetzt werden.<br />

Dafür sorgt nicht zuletzt auch eine Initiative der Münchner<br />

IHK. Deren Verkehrsreferent Korbinian Leitner hat den <strong>Taxi</strong>-Dialog<br />

wiederbelebt und führt damit den von Frau Habenschaden<br />

initiierten runden Tisch fort (siehe Seite 14).<br />

Auch bei diesem <strong>Taxi</strong>-Dialog geht es um weit mehr als um eine<br />

E-<strong>Taxi</strong>förderung. Es geht um Lösungen für einen fairen Wettbewerb<br />

zwischen <strong>Taxi</strong>s und taxigleich agierenden Mietwagen. Beispielsweise<br />

zum Thema Festpreise für <strong>Taxi</strong>fahrten mit variablen<br />

Zielen. Vielleicht wird <strong>München</strong> hier zur bundesweiten Pilotstadt.<br />

Berechtigt hoffen dürfen <strong>Taxi</strong>unternehmer*Innen auch auf die<br />

(hoffentlich) baldige Einführung eines Mindesttarifs für Mietwagen.<br />

Die Grundlage dafür bildet der § 51a des Personenbeförderungsgesetzes<br />

(PBefG). Unsere Beiträge ab S. 6 fassen den<br />

aktuellen Interpretationsstand zusammen und sollen unsererseits<br />

dem zuständigen KVR Mut machen, per Allgemeinverfügung Mindestpreise<br />

für Mietwagenfahrten zu erlassen.<br />

Sowohl die Möglichkeit, für Bestellfahrten <strong>Taxi</strong>-Festpreise zu<br />

veranschlagen als auch eine behördliche Definition eines Mindestfahrpreises<br />

für Mietwagen wären zwei sehr wirkungsvolle Instrumente,<br />

um den ungleichen Wettbewerb zwischen <strong>Taxi</strong>s und<br />

Mietwagen wieder ins Lot zu bringen. Es wären Mutmacher für<br />

eine Branche, die nach drei schlimmen Jahren die politische Aufmerksamkeit,<br />

die sie jetzt bekommt, mehr als verdient hat.<br />

Viel Spaß und Hoffnung beim Lesen wünscht<br />

– die Redaktion –<br />

INHALT<br />

NEWS<br />

4 Erfa-Treffen der Zentralen<br />

WETTBEWERB<br />

5 Uber vermittelt Münchner <strong>Taxi</strong>s<br />

MINDESTPREIS<br />

6 Wann legt das KVR Mindestpreise fest?<br />

8 Kampf der Gutachten<br />

E-TAXI-FÖRDERUNG<br />

9 Pläne für neue Förderung<br />

10 Interview mit Katrin Habenschaden<br />

TAXIVERBAND MÜNCHEN E.V. (TVM)<br />

14 Rückzahlung von Coronahilfen<br />

15 Fahrtverweigerung hat Folgen<br />

TAXI-DIALOG<br />

16 Austausch auf Arbeitsebene<br />

ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />

18 Auf dem kürzesten Weg durch die Stadt<br />

20 Mobiles Laden für E-<strong>Taxi</strong>s<br />

INKLUSIONSTAXI<br />

21 Noch 240.000 Euro sind übrig<br />

22 Inklusionstaxitag in Bamberg<br />

VERSICHERUNG<br />

24 Betriebshaftpflicht<br />

FASTENBRECHEN<br />

25 Ein Abend im DIT-Autohaus<br />

VERLOSUNG<br />

26 Akrobatisches neu verpackt, Impressum<br />

TITELFOTOS: Andreas Gregor, Adobe Stock / MatinosPhoto<br />

LETZTE MELDUNG<br />

Das KVR hat in einem Schreiben an die Verbände und Zentralen<br />

darauf hingewiesen, dass alle äußeren Merkmale, die<br />

im Zusammenhang mit Corona an den Fahrzeugen angebracht<br />

worden sind, nun wieder entfernt werden müssen.<br />

Dazu zählen auch Aufkleber mit der Aufforderung, hinten<br />

Platz zu nehmen. „Grundsätzlich steht es den Fahrgästen<br />

frei, sich für einen Sitzplatz im Fahrzeug zu entscheiden“,<br />

schreibt dazu das KVR. Die Behörde beabsichtigt, bei<br />

Kontrollen bis September einen entsprechenden Hinweis<br />

zu geben. Wer ab 1.9.23 noch immer mit Aufkleber fährt,<br />

riskiert ein Bußgeld.<br />

jh<br />

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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

3


NEWS<br />

NEWSTICKER<br />

TAXIS AUFGEBROCHEN – KINDER<br />

FESTGENOMMEN<br />

Am 6. März gegen 2<strong>2.</strong>45 Uhr wurden in der<br />

Nähe des Bahnhofs Taufkirchen zwei<br />

Jugendliche dabei beobachtet, wie sie die<br />

Seitenscheibe eines <strong>Taxi</strong>s einschlugen. Ein<br />

Zeuge alarmierte daraufhin die Polizei, welche<br />

die beiden Kinder (12 und 13 Jahre alt)<br />

in einer nahe gelegenen Tiefgarage vorläufig<br />

festnehmen konnte. Bei den beiden<br />

Tätern wurden Handschuhe und Bargeld<br />

gefunden und es konnte eine Geldbörse<br />

sichergestellt werden.<br />

Im weiteren Verlauf wurde bekannt,<br />

dass bereits zuvor fünf weitere <strong>Taxi</strong>s in<br />

Neuperlach und Taufkirchen auf ähnliche<br />

Art und Weise aufgebrochen und Gegenstände<br />

entwendet worden waren. Die Polizei<br />

vermutet aufgrund der Tatortnähe einen<br />

Zusammenhang der Taten. Nach erfolgter<br />

Sachbearbeitung wurden die beiden Täter<br />

ihren Eltern übergeben. sg<br />

ZENTRALENTREFFEN<br />

MIT ZIRKUSBESUCH<br />

Zwei Mal im Jahr treffen sich die Mitglieder der <strong>Taxi</strong>-ERFA-Gruppe „Zentralen“<br />

zum Austausch. Ende März fungierte hier die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG<br />

als Gastgeber. Am Tag 1 standen für die rund 50 Teilnehmer eine Besichtigung<br />

der <strong>Taxi</strong>zentrale und der Besuch einer Vorstellung des Circus Krone<br />

auf dem Programm.<br />

Der Tag 2 war dann vollgepackt mit Fachvorträgen zu unterschiedlichen<br />

Themen. So berichteten zwei Rechtsanwälte zu den Auswirkungen<br />

der Novelle des PBefG, hier vor allem zum Mindesttarif für Mietwagen.<br />

Ein Mitglied des LV Bayern referierte gemeinsam mit einem Spezialisten<br />

zur geplanten TSE-Pflicht für Taxameter. Zum Thema Betriebshaftpflicht<br />

konnte der Münchner Versicherer Alexander Crasselt berichten. Das<br />

nächste Treffen im Herbst wird dann in Berlin stattfinden. <br />

jh<br />

RÜCKKEHR NACH KÖLN<br />

Der Standort-Wechsel nach Essen war nur<br />

von kurzer Dauer. 2024 wird die Europäische<br />

<strong>Taxi</strong>messe wieder in Köln stattfinden.<br />

Das teilten die Veranstalter von der Fachvereinigung<br />

Personenverkehr Nordrhein mit.<br />

Termin ist der 8. und 9. November 2024. Die<br />

größte und wichtigste Fachmesse für das<br />

europäische <strong>Taxi</strong>gewerbe findet seit mehreren<br />

Jahrzehnten alle zwei Jahre statt. Nach<br />

einer Corona-Pause im Jahr 2020 hatten die<br />

Veranstalter zum Restart den bis dahin etablierten<br />

Standort Köln verlassen und waren<br />

nach Essen umgezogen. Nach diesem einmaligen<br />

Gastspiel kehrt man nun wieder<br />

zu seinen Wurzeln zurück. „Die berühmte<br />

Tombola mit einem <strong>Taxi</strong> als Hauptgewinn<br />

soll es 2024 ebenfalls wieder geben“, versprechen<br />

die Veranstalter. jh<br />

WER AUTOFAHRERN<br />

EINE GRUBE GRÄBT …<br />

… sollte sie wenigstens gut und rechtzeitig informieren. Genau das macht<br />

das Münchner Mobilitätsreferat in Kooperation mit den Stadtwerken <strong>München</strong><br />

und dem Kommunalreferat in Form einer digitalen Servicekarte.<br />

Auf ihr sind alle Straßenbaustellen erstellt. Die Karte basiert auf dem<br />

städtischen GeodatenService. Zur Verfügung gestellt wird sie vom Mobilitätsreferat<br />

gemeinsam mit dem Kommunalreferat. „Bei der Entwicklung<br />

der Karte haben viele städtische Referate und Eigenbetriebe zusammengearbeitet“,<br />

berichtet Mobilitätsreferent Georg Dunkel.<br />

Dem Mobilitätsreferat und dem GeodatenService des Kommunalreferats<br />

ist es gelungen, die Daten von Fachverfahren des Mobilitätsreferates<br />

und der Stadtwerke <strong>München</strong> automatisiert abzugleichen. <strong>München</strong>s<br />

Autofahrer bekommen so den tagesaktuellen Stand aller Baustellen der<br />

Stadtwerke <strong>München</strong>, der Münchner Verkehrsbetriebe, des Baureferats,<br />

der Münchner Stadtentwässerung und privater Bauträger angezeigt. Der<br />

Schwerpunkt liegt dabei auf Hauptverkehrsstraßen sowie auf Gebieten<br />

innerhalb des Mittleren Rings.<br />

Nutzer*innen können die Einschränkungen der jeweils kommenden<br />

zwei, vier oder sechs Wochen abfragen. Mit einem Klick auf das Symbol<br />

erscheinen zusätzliche Informationen in einem Pop-up-Menü. Die Karte<br />

ist unter www.muenchenunterwegs.de/baustellenkarte oder unter<br />

www.muenchen.de/baustellen abrufbar. jh<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

4 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


WETTBEWERB<br />

BITTE HINTEN ANSTELLEN<br />

Seit rund zwei Monaten vermittelt Uber auch <strong>Taxi</strong>s. Die Partner-Unternehmer sind<br />

unter anderem an dem Uber-Schriftzug an den Seitentüren erkennbar. Darauf<br />

reagiert nun die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG.<br />

Mitte März hatte der Plattformvermittler Uber bekanntgegeben,<br />

dass er in der bayerischen Landeshauptstadt auch<br />

<strong>Taxi</strong>s über die Uber-App vermittle. Passend zur Pressemeldung<br />

wurde ein Foto mitgeschickt, auf dem ein <strong>Taxi</strong> in Hellelfenbein<br />

zu sehen ist, das an den Türen Außenwerbung von Uber zeigt.<br />

Die meisten der Uber-Partner nutzen für ihre <strong>Taxi</strong>s neben der<br />

Uber-App auch die Funkeinrichtungen der beiden Zentralen <strong>Taxi</strong><br />

<strong>München</strong> eG und/oder IsarFunk. Sie versuchen, durch eine möglichst<br />

breite Auswahl an Vermittlern möglichst viele Fahrten zu<br />

bekommen. „Leider müssen wir feststellen, dass einige Unternehmer<br />

und Fahrer – ohne Rücksicht auf Verluste – diesen Plattformen<br />

eine Möglichkeit bieten, die Fahrgäste aus dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

UBER VERSPRICHT MEHR UMSATZ<br />

Mit dem Start einer <strong>Taxi</strong>-Vermittlung setzt Uber in <strong>München</strong><br />

das fort, was man auch bereits in anderen Städten<br />

praktiziert: „<strong>Taxi</strong>s sind für uns ein wichtiger Baustein<br />

eines zuverlässigen Mobilitätsmixes, der die Menschen<br />

dazu bringt, ihren privaten Pkw öfter stehen zu lassen“,<br />

propagiert Christoph Weigler, Chef von Uber Deutschland.<br />

„Wir arbeiten bereits in vielen Städten vertrauensvoll mit<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmen zusammen und freuen uns, dass nun<br />

auch unsere Nutzer in <strong>München</strong> die Option Uber <strong>Taxi</strong> wählen<br />

können. Zukünftig wollen wir unsere Partnerschaft mit<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmern weiter ausbauen.“<br />

Vor einer solchen Partnerschaft kann man allerdings nur<br />

warnen, denn die Uber-App schlägt jedem <strong>Taxi</strong>kunden<br />

auch andere Optionen vor, beispielsweise, anstelle eines<br />

<strong>Taxi</strong>s einen (meist) preislich günstigeren Mietwagen zu<br />

bestellen.<br />

Der scheinbare Mehrumsatz durch eine Uber-Fahrt ist für<br />

den <strong>Taxi</strong>unternehmer also ein Trugschluss, weil die Gefahr<br />

viel zu groß ist, dass diese Fahrgäste bei der nächsten<br />

fahrt schon einen Mietwagen bestellen.<br />

jh<br />

Das <strong>Taxi</strong> mit Uber-<br />

Werbung steht<br />

hier mittendrin. In<br />

der Priorisierung<br />

am Funk werden<br />

allerdings <strong>Taxi</strong>s ohne<br />

Uber-Werbung vorrangig<br />

behandelt.<br />

ins taxiähnliche Mietwagengewerbe zu tragen“, heißt es dazu<br />

seitens der <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG.<br />

Das gilt ganz besonders für diejenigen <strong>Taxi</strong>unternehmen, auf<br />

deren Fahrzeugen nun auch noch Werbung von Uber zu sehen ist.<br />

„Sie servieren die <strong>Taxi</strong>fahrgäste auf einem silbernen Tablett an<br />

ortsfremde Mietwagen.“<br />

Die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG berichtet von einer großen Empörung<br />

der eigenen Mitglieder und der Bitte an die Genossenschaft, gegen<br />

jene Kollegen vorzugehen. Genau das soll nun passieren, indem<br />

die Münchner <strong>Taxi</strong>zentrale zum 1. Mai <strong>2023</strong> die Vermittlungsprozedur<br />

umgestellt hat. „Fahrzeuge mit der Außenwerbung von Vermittlungsplattformen<br />

werden in der Priorisierung eine<br />

nachrangige Rolle spielen“, kündigte der Vorstand an. Man werde<br />

bei der Fahrtenvermittlung alle Fahrzeuge ohne Außenwerbung<br />

oder mit neutraler Werbung vorrangig bewerten. Ebenso bevorzugt<br />

werden auch <strong>Taxi</strong>s, die eine Werbung für die App <strong>Taxi</strong> Deutschland<br />

oder für eine reine <strong>Taxi</strong>zentrale wie die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG<br />

oder auch IsarFunk fahren. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass<br />

<strong>Taxi</strong>s mit Uber- oder Free-Now-Werbung künftig in der Vermittlungspriorisierung<br />

nach hinten rutschen.<br />

Ein Mitglied des Genossenschaftsvorstands betonte gegenüber<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, dass man kein <strong>Taxi</strong> mit Uber-Werbung von der Vermittlung<br />

ausschließen werde. „Wir können keinem Mitglied verbieten,<br />

auch noch mit anderen Vermittlern zusammenzuarbeiten. Wir können<br />

aber unmöglich diejenigen Mitglieder, die sich durch ihre Außenwerbung<br />

für Plattformanbieter taxischädlich verhalten, auf eine Stufe<br />

mit all den anderen rechtschaffenen Mitgliedern stellen.“ jh<br />

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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

5


MINDESTPREIS<br />

SCHLUSS<br />

MIT<br />

ZÖGERN!<br />

Seit 2021 dürfen Kommunen<br />

Mindesttarife für Mietwagen festlegen.<br />

Es wird Zeit, dass diese Option endlich<br />

auch in <strong>München</strong> umgesetzt wird.<br />

Argumente gibt es genügend.<br />

Allgemeinverfügung<br />

für Mietwagen<br />

gemäß § 51a<br />

Wann endlich traut<br />

sich das KVR, per<br />

Allgemeinverfügung<br />

Mindesttarife für<br />

Mietwagen festzulegen?<br />

Das <strong>Taxi</strong>gewerbe war 2020 voller<br />

Hoffnung, als die damals noch<br />

schwarz-rote Bundesregierung<br />

nach langen Diskussionen und hartem<br />

Kampf eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes<br />

(PBefG) verabschiedete. Sie<br />

trat am 1. August 2021 in Kraft und hatte<br />

einige neue Paragrafen, unter anderem den<br />

§ 51a. Er ermöglicht den Genehmigungsbehörden,<br />

einen sogenannten Mindesttarif<br />

für Mietwagen festzulegen.<br />

Für <strong>München</strong> bedeutet dies: Das<br />

Kreisverwaltungsreferat (KVR) könnte<br />

bestimmen, wie viel eine Fahrt in einem<br />

Mietwagen mindestens kosten muss. Das<br />

Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe fordert solche Mindestbeförderungsentgelte<br />

seit zwei Jahren<br />

vehement und sieht diese Maßnahme als<br />

wirksames Instrument gegen die Dumpingpreise<br />

der taxiähnlich agierenden Mietwagen,<br />

die in <strong>München</strong> und am Flughafen den<br />

Wettbewerb massiv verzerren.<br />

JURISTISCHES NEULAND<br />

Die Stadtpolitiker wie auch das KVR wollen<br />

sich einer solchen Maßnahme nicht versperren,<br />

sie suchen allerdings noch nach<br />

der richtigen Form, wie man das rechtssicher<br />

ausgestalten kann. Katrin Habenschaden,<br />

<strong>München</strong>s Zweite Bürgermeisterin,<br />

sagte dazu im Interview mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

(siehe Seite 10), man prüfe derzeit die<br />

Schritte zum Mindesttarif und bittet die<br />

<strong>Taxi</strong>branche um Geduld: „Wir betreten hier<br />

juristisches Neuland und lassen uns dazu<br />

von Anwaltskanzleien gut beraten. Trotz<br />

der Novelle fehlt uns immer noch die eine<br />

oder andere Rechtsgrundlage.“<br />

Um das Zögern und Zaudern zu verstehen,<br />

muss man sich den Paragrafen 51a<br />

genau anschauen. Da heißt es zum einen<br />

„Die Genehmigungsbehörde kann zum<br />

Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen<br />

[…] Mindestbeförderungsentgelte festlegen.“<br />

Können heißt nicht müssen, somit<br />

liegt die Umsetzung von Kann-Paragrafen<br />

immer im Ermessen der dazu bevollmächtigten<br />

Behörde. Aber genau dieses<br />

„Ermessen“ kann dann auch als Muss-Vorschrift<br />

ausgelegt werden. Hier kommt der<br />

Paragraf 40 des Verwaltungsverfahrens-<br />

»Zu den öffentlichen<br />

Verkehrsinteressen<br />

zählt ein<br />

funktionierendes<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe.«<br />

Rechtsanwalt Dr. Michael Stehr<br />

gesetzes (VwVfG) ins Spiel: Ist die Behörde<br />

ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln,<br />

hat sie ihr Ermessen entsprechend<br />

dem Zweck der Ermächtigung auszuüben<br />

und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens<br />

einzuhalten.“ Unter Berufung auf § 40<br />

VwVfG kann man also auch das KVR dazu<br />

drängen, einen Mindestfahrpreis für Mietwagen<br />

für die Landeshauptstadt <strong>München</strong><br />

festzulegen.<br />

Zurück zum § 51a: Die juristische Rechtfertigung<br />

für die Vorgabe von Mindestbeförderungsentgelten<br />

ist dann gegeben,<br />

wenn diese für den „Schutz der öffentlichen<br />

Verkehrsinteressen“ notwendig sind.<br />

Wie definiert man nun aber diesen Schutz?<br />

Rechtsanwalt Dr. Stehr, Geschäftsführer der<br />

Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein,<br />

hat dazu kürzlich bei einer Veranstaltung<br />

in <strong>München</strong> (siehe Seite 4) eine<br />

Einschätzung abgegeben. Er verweist auf<br />

den § 13, Absatz 4 des PBefG, wonach<br />

neue <strong>Taxi</strong>genehmigungen nur dann erteilt<br />

werden dürfen, wenn das örtliche <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

in seiner Funktionsfähigkeit nicht<br />

bedroht wird.“ Für Stehr ist somit klar: „Zu<br />

den öffentlichen Verkehrsinteressen zählt<br />

ein funktionierendes <strong>Taxi</strong>gewerbe. Es gilt<br />

also zu schützen, dass Kunden jederzeit ein<br />

<strong>Taxi</strong> erhalten.“<br />

LEIPZIG UND LÖRRACH<br />

Wenn ein <strong>Taxi</strong>unternehmer allerdings Kunden<br />

und Fahrten an mit Dumpingpreisen<br />

agierende Mietwagen verliert, wird er sein<br />

Angebot nicht mehr aufrechterhalten können.<br />

Es muss deshalb im Interesse der Politik<br />

liegen, das <strong>Taxi</strong>gewerbe so zu schützen,<br />

dass es seine Aufgabe der mobilen Daseinsvorsorge<br />

jederzeit wahrnehmen kann.<br />

Somit hat der Gesetzgeber trotz seiner<br />

knappen Formulierung mit dem § 51a eine<br />

rechtssichere Voraussetzung für die Einführung<br />

eines Mindesttarifs geschaffen. Trotzdem<br />

gibt es bis heute nur zwei Kommunen<br />

in Deutschland, in denen bisher ein Mindesttarif<br />

nach § 51a festgelegt wurde: der<br />

Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg<br />

und die Stadt Leipzig. Wobei bei Letzteren<br />

nicht der Weg über eine Allgemeinverfügung<br />

gegangen wurde, sondern der Mindesttarif<br />

FOTOS: Axel Rühle, Adobe Stock / MatinosPhoto<br />

6 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


MINDESTPREIS<br />

für Mietwagen über eine Verwaltungsrichtlinie<br />

definiert wird. Er gilt in Leipzig bereits<br />

seit mehr als zwei Jahren und hat juristisch<br />

immer noch Bestand. In Lörrach ist die Allgemeinverfügung<br />

über die Festsetzung von<br />

Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr<br />

mit Mietwagen am 2<strong>2.</strong> März 2022 in<br />

Kraft getreten. Sie ist seitdem gültig und<br />

wird von keiner Seite angefochten.<br />

Mietwagenfahrten müssen demnach in<br />

Lörrach mindestens fünf Euro Grundpreis<br />

kosten zuzüglich 2,80 Euro je gefahrenem<br />

Kilometer. Wer dagegen verstößt, begeht<br />

nach § 61 Abs. 1 Ziffer 4 PBefG eine Ordnungswidrigkeit,<br />

die mit einer Geldstrafe<br />

sanktioniert werden kann. Das Mindestentgelt<br />

gilt für alle Fahrten mit Mietwagen, bei<br />

denen der Ein- und Ausstieg innerhalb des<br />

Landkreises Lörrach liegt – auch für auswärtige<br />

Mietwagen, sofern diese Fahrten innerhalb<br />

des Landkreises Lörrach durchführen.<br />

In der drei Seiten umfassenden Begründung<br />

führt der Landkreis unter anderem<br />

aus, dass der Verkehr mit <strong>Taxi</strong>s aufgrund<br />

der unterschiedlichen Regulierung vor der<br />

Konkurrenz des Mietwagens zu schützen<br />

ist. Das <strong>Taxi</strong> müsse beispielsweise eine<br />

Betriebs-, Tarif- und Beförderungspflicht<br />

erfüllen, der Mietwagen wiederum ist in<br />

der Art der Bereitstellung, der Auftragsannahme<br />

und -ausführung, durch die<br />

Rückkehrpflicht sowie anhand der Aufzeichnungspflicht<br />

reglementiert.<br />

SCHUTZ FÜR VERBRAUCHER<br />

All das reiche aber nicht aus, um einen<br />

ruinösen Wettbewerb zwischen den beiden<br />

Mobilitätsanbietern zu verhindern,<br />

der im Falle von Dumpingangeboten entsteht.<br />

Daher tragen die Mindestbeförderungsentgelte<br />

dazu bei, die Möglichkeit<br />

eines ruinösen Wettbewerbs zwischen den<br />

Mobilitätsanbietern der verschiedenen Verkehrsformen<br />

auszuschließen.<br />

Gleichzeitig bedeuten die Mindestbeförderungsentgelte<br />

einen Schutz des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs, um diesen<br />

als Bestandteil der Daseinsvorsorge nicht<br />

in seinem Bestand zu gefährden. Ein wirtschaftlicher<br />

Betrieb der unterschiedlichen<br />

Formen des Gelegenheitsverkehrs liegt<br />

zudem im Interesse des Gemeinwohls und<br />

somit im öffentlichen Verkehrsinteresse.<br />

Die Absicht des Mindesttarifs wird in<br />

der Begründung vom Landkreis Lörrach<br />

klar definiert: „Ziel ist es, gesamthaft einen<br />

stabilen Markt für die Verkehrsformen im<br />

Bereich des Gelegenheitsverkehrs sowie<br />

des öffentlichen Personennahverkehrs zu<br />

schaffen, der einen wirtschaftlichen Betrieb<br />

der einzelnen Unternehmen ermöglicht.“<br />

Genau dieses Ziel sollte auch die bayerische<br />

Landeshauptstadt verfolgen. Dann<br />

kann es auch für <strong>München</strong> nur eine Konsequenz<br />

geben: der Erlass einer Allgemeinverfügung<br />

über die Festsetzung<br />

von Mindestbeförderungsentgelten für<br />

den Verkehr mit Mietwagen. Schluss mit<br />

Zögern! <br />

jh<br />

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FOTO: Daimler Ag.


MINDESTPREIS<br />

KAMPF DER GUTACHTEN<br />

Genehmigungsbehörden wollen nur dann einen Mindesttarif für<br />

Mietwagen festsetzen, wenn dieser auch rechtssicher ist. Helfen sollen<br />

dabei Expertengutachten – doch die widersprechen sich teils erheblich.<br />

Neue Gesetze sind in ihrer Auslegung<br />

immer schwierig – erst<br />

recht, wenn sie wie der § 51a des<br />

Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) nur<br />

sehr knapp formuliert sind. Darüber, wie<br />

dieser eine Satz nun auszulegen ist, gibt<br />

es – je nach Interessenlage – unterschiedliche<br />

Meinungen. Vor allen Dingen Plattformanbieter<br />

wie Uber und Bolt versuchen,<br />

Mindestpreise zu verhindern, denn eine<br />

Marktverdrängung des <strong>Taxi</strong>s durch Dumpingpreise<br />

wäre dann nicht länger möglich.<br />

Uber & Co. müssten in einem solchen Fall<br />

ihr Geschäftsmodell überdenken.<br />

KLAGEN SIND ANGEKÜNDIGT<br />

Entsprechend deutlich sind die Drohgebärden<br />

der Plattformvermittler gegenüber den<br />

Behörden. Noch bevor diese überhaupt über<br />

Mindesttarife für Mietwagen nachdenken<br />

können, kündigen Uber und andere schon<br />

an, dagegen zu klagen. Untermauert wird<br />

diese Drohung durch ein Rechtsgutachten,<br />

das man 2022 bei der Kanzlei Freshfields<br />

Bruckhaus Deringer in Auftrag gegeben<br />

hat. An den Ausführungen wird deutlich,<br />

dass sich hier eine renommierte Anwaltskanzlei<br />

vor den Karren von Uber hat spannen<br />

lassen. Das merkt man beispielsweise<br />

an der Interpretation von Freshfields, dass<br />

die Festlegung eines Mindesttarifs für Mietwagen<br />

als Eingriff in das Grundrecht der<br />

Berufsfreiheit interpretiert wird.<br />

Gegen diese und zahlreiche weitere im<br />

Gutachten sehr mietwagenfreundlich formulierten<br />

Auslegungen wehrt sich nun die<br />

<strong>Taxi</strong>branche. Die Düsseldorfer Zentrale<br />

Rhein-<strong>Taxi</strong> hat bei ihrer Kanzlei ein Gegengutachten<br />

beauftragt, an deren Kosten sich<br />

auch andere Verbände und Zentralen beteiligen,<br />

unter anderem die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG.<br />

Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe lag<br />

es allerdings noch nicht vor.<br />

Ein weiteres Rechtsgutachten hat der<br />

Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen<br />

(BVTM) erstellen lassen und Anfang April<br />

intern an die eigenen Mitglieder übersandt,<br />

zu denen auch IsarFunk und der <strong>Taxi</strong>verband<br />

<strong>München</strong>/Bayern gehören. „Es soll<br />

Ihre Arbeit vor Ort mit der Genehmigungsbehörde<br />

unterstützen“, schreibt BVTM-<br />

Geschäftsführer Michael Oppermann.<br />

Das Gutachten wurde von der Anwaltskanzlei<br />

Zuck mit Sitz in Stuttgart erstellt.<br />

Autor ist der Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger<br />

Zuck, ein Spezialist und Kommentator des<br />

PBefG. Zuck bestätigt die Einschätzung<br />

vieler Juristen sowohl aus der Personenbeförderungsbranche<br />

als auch in den<br />

Rechtsabteilungen diverser Genehmigungsbehörden<br />

in zwei elementaren Punkten:<br />

1. Als öffentliche Verkehrsinteressen<br />

sind der Schutz des ÖPNV und die<br />

Funktionsfähigkeit des örtlichen<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbes definiert.<br />

<strong>2.</strong> Das Festlegen von Beförderungsentgelten<br />

setzt belastbare Zahlen voraus<br />

bzgl. Fahrgastverlagerung, Funktionsfähigkeit<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes und<br />

Entwicklung der Konzessionszahlen.<br />

Interessant an diesem Gutachten ist darüber<br />

hinaus der Ansatz, zwischen den Mietwagenbetreibern<br />

zu unterscheiden. Da gibt<br />

es zum einen jene Betriebe, die – vornehmlich<br />

im städtischen Bereich – taxiähnlichen<br />

Verkehr durchführen und ihre Fahrten von<br />

Plattformvermittlern wie Uber, Bolt oder<br />

Free Now erhalten.<br />

Es sind aber auch Mietwagen unterwegs,<br />

die sich auf Liegend-Krankenfahrten<br />

spezialisiert haben oder hochpreisige<br />

Beförderungen in Luxuslimousinen anbieten.<br />

Da solche Mietwagenverkehre nicht in<br />

unmittelbarer Konkurrenz zum ÖPNV oder<br />

<strong>Taxi</strong> stehen, dürfen für sie auch keine Mindesttarife<br />

gelten.<br />

TAXITARIF NUR EIN RICHTWERT<br />

Bei der Höhe der Mindestentgelte kann der<br />

örtliche <strong>Taxi</strong>tarif als Richtwert herangezogen<br />

werden. Je nach Ergebnis einer notwendigen<br />

Marktforschungsanalyse kann ein<br />

Mindestbeförderungsentgelt im Ergebnis<br />

auch ein höheres Niveau aufweisen als der<br />

örtliche <strong>Taxi</strong>tarif. Damit widerspricht Prof.<br />

Zuck dem Freshfields-Gutachten.<br />

Dort war davon die Rede, dass der<br />

Mindesttarif deutlich unter dem <strong>Taxi</strong>tarif<br />

angesetzt sein müsse. „Das lässt sich aus<br />

dem Gesetz nicht herleiten“, stellt Oppermann<br />

klar, „ebenso wenig wie die Interpretation,<br />

wonach erst eine Flexibilisierung<br />

des <strong>Taxi</strong>tarifs erfolgen müsse, bevor<br />

Mindestentgelte für Mietwagen erlassen<br />

werden.“ <br />

jh<br />

ILLUSTRATION: Freepik<br />

8 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


E-TAXI-FÖRDERUNG<br />

PLÄNE FÜR EINE<br />

NEUE E-TAXI-<br />

FÖRDERUNG<br />

Bürgermeisterin Katrin Habenschaden<br />

(links) mit der Vorsitzenden der<br />

<strong>Taxi</strong>-Kommission Sibylle Stöhr und<br />

dem E-<strong>Taxi</strong>fahrer Hannes Klapszus<br />

Die Münchner Stadtratsfraktionen der Grünen/Rosa<br />

Liste und der SPD/Volt haben Mitte März die<br />

Fortsetzung und Weiterentwicklung der Münchner<br />

E-<strong>Taxi</strong>-Förderung beantragt. In die Planung soll das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe einbezogen werden.<br />

Seit 2017 gibt es in <strong>München</strong> eine<br />

E-<strong>Taxi</strong>-Förderung, deren Mittel<br />

derzeit fast komplett ausgeschöpft<br />

sind. Jetzt bemüht sich die Politik um eine<br />

Weiterführung der Förderung. Die oben<br />

erwähnten Stadtratsfraktionen haben daher<br />

am 14. März einen Antrag bei Oberbürgermeister<br />

Reiter (SPD) eingereicht, in dem sie<br />

unter anderem eine Anpassung der Förderrichtlinien<br />

fordern. Es soll beispielsweise<br />

die Auszahlung der Fördersumme nicht<br />

mehr – wie bislang – pro <strong>Quartal</strong> und in<br />

Abhängigkeit der Besetztkilometer erfolgen,<br />

sondern ein größerer Betrag soll bereits<br />

beim Kauf eines E-<strong>Taxi</strong>s ausbezahlt werden.<br />

Zudem schließt man sich in dem Antrag<br />

auch den Forderungen aus dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

an, welches sich einen Ausbau der Ladeinfrastruktur<br />

wünscht. <strong>München</strong>s Zweite<br />

Bürgermeisterin Katrin Habenschaden (Die<br />

Grünen) hat deshalb einen runden Tisch<br />

installiert. Dort haben sich die zuständigen<br />

städtischen Referenten mit den Gewerbevertretern<br />

bereits ausgetauscht und werden<br />

dies in regelmäßigen Abständen auch<br />

weiterhin tun. „Mein Ziel ist es, die Elektrifizierung<br />

der <strong>Taxi</strong>flotte zu beschleunigen,<br />

dazu brauchen wir eine Neuauflage des<br />

städtischen Förderprogramms“, sagte Katrin<br />

Habenschaden in einer Presseerklärung<br />

am Tag der Antragsabgabe. Sie appellierte<br />

dabei aber auch an die <strong>Taxi</strong>branche: „Wir<br />

brauchen auch die Unterstützung der Unternehmerinnen<br />

und Unternehmer. Sie sind<br />

es, die sich für oder gegen ein E-Fahrzeug<br />

entscheiden. Und sie sind zugleich wichtige<br />

Multiplikatoren innerhalb der Branche.“<br />

STADT WILL ANREIZE SETZEN<br />

Gerade die vergangenen Jahre hätten die<br />

Antriebswende des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />

erschwert: „Die Corona-Pandemie hat viele<br />

Investitionen in neue Fahrzeuge verzögert<br />

und viele Taxler denken derzeit beim Neukauf<br />

über andere <strong>Taxi</strong>-Modelle nach. Wir<br />

wollen als Stadt Anreize setzen, auf E-Fahrzeuge<br />

umzusteigen, und die Branche bestmöglich<br />

bei dieser Transformation<br />

unterstützen“, verspricht Habenschaden.<br />

Eine Forderung, der sich die Grünen-<br />

Stadträtin und Vorsitzende der <strong>Taxi</strong>-Kommission<br />

Sibylle Stöhr anschließt: „Die<br />

Elektrifizierung der <strong>Taxi</strong>flotte muss dringend<br />

schneller vorangehen, wenn wir<br />

unsere Klimaschutzziele erreichen wollen.<br />

Deshalb muss das bestehende Konzept der<br />

E-<strong>Taxi</strong>-Förderung ausgebaut und weiterentwickelt<br />

werden, Hand in Hand mit mehr<br />

Ladesäulen. Die <strong>Taxi</strong>branche als wichtiger<br />

Bestandteil unseres ÖPNV braucht Planungssicherheit<br />

– wir als Stadt möchten sie<br />

dahin gehend bestmöglich unterstützen.“<br />

Im Interview mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> (siehe Seiten<br />

10–13) spricht Katrin Habenschaden davon,<br />

dass die Details bis zum Sommer ausgearbeitet<br />

sein sollen und die Förderung bis<br />

zum 1. Januar 2024 in Kraft treten könnte.<br />

Begründet wird der Antrag mit dem<br />

selbst gesetzten Ziel, die Landeshauptstadt<br />

bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu machen.<br />

Zudem sollen bis 2025 insgesamt 80 Prozent<br />

des Verkehrs im Münchner Stadtgebiet<br />

von abgasfreien Fahrzeugen, dem ÖPNV<br />

sowie durch den Rad- und Fußverkehr abgewickelt<br />

werden. Dazu sind wesentliche Veränderungen<br />

im Verkehrssektor nötig, zum<br />

Beispiel eine Umstellung auf klimafreundliche<br />

Antriebe. <br />

sg<br />

FOTO: LHM<br />

TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

9


E-TAXI-FÖRDERUNG<br />

MÜNCHENS ZWEITE BÜRGERMEISTERIN<br />

KATRIN HABENSCHADEN<br />

»WIR WOLLEN DEN WEG<br />

GEMEINSAM MIT DER<br />

TAXIBRANCHE GEHEN«<br />

Die Stadt <strong>München</strong> arbeitet aktuell an einem zweiten<br />

Förderprogramm für E-<strong>Taxi</strong>s, um die Elektrifizierung<br />

der <strong>Taxi</strong>flotte voranzutreiben. Dafür setzt sich<br />

auch die Grünen-Politikerin Katrin Habenschaden ein.<br />

Sie ist <strong>München</strong>s Zweite Bürgermeisterin und unter<br />

anderem zuständig für die Themen Arbeit und Wirtschaft,<br />

Mobilität sowie Klima und Umweltschutz.<br />

Sie selbst bezeichnet sich als eine Multiverkehrsmittelnutzerin,<br />

vom Pkw (Dienstwagen) über das Fahrrad, den ÖPNV bis hin zum<br />

<strong>Taxi</strong>. Zum Interview mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> waren wir genau an jenem<br />

Montag verabredet, an dem der gesamte ÖPNV, die Bahn und die<br />

Flughäfen bestreikt wurden. Also wurde aus dem Gesprächstermin<br />

im Münchner Rathaus kurzerhand ein Interview per Videokonferenz.<br />

Gesprächsschwerpunkt war natürlich die geplante<br />

E-<strong>Taxi</strong>-Förderung, aber auch zu möglichen Mindestpreisen für<br />

Mietwagen hat die Bürgermeisterin eine klare Position.<br />

TAXI TIMES: Guten Morgen, Frau Habenschaden, verschiedene<br />

Stadtratsfraktionen haben vor Kurzem gemeinsam einen<br />

Antrag auf Fortsetzung und Weiterentwicklung der Münchner<br />

E-<strong>Taxi</strong>-Förderung gestellt. Wollen Sie mit eigenen Worten<br />

kurz erklären, was es damit auf sich hat?<br />

KATRIN HABENSCHADEN: Es ist für mich persönlich ein großes<br />

Ziel, die Elektrifizierung der <strong>Taxi</strong>flotte voranzutreiben. Als<br />

Zweite Bürgermeisterin bin ich auf der einen Seite für Mobilität,<br />

auf der anderen Seite für Themen wie Klima- und Umweltschutz<br />

zuständig. Das bedeutet, dass ich auch mitverantwortlich dafür<br />

bin, dass wir die gesetzlichen Vorgaben für saubere Luft einhalten.<br />

Für mich gehört das <strong>Taxi</strong> zum ÖPNV und ist damit ein wichtiger<br />

Teil der umweltfreundlichen Angebote für Mobilität.<br />

Also brauchen wir <strong>Taxi</strong>s, die künftig mit Elektroantrieb<br />

fahren?<br />

Ja. Um die Branche und deren Fahrer*innen sowie Betreiber<br />

zukunftsfähig zu machen, halte ich den Umstieg auf E-<strong>Taxi</strong>s für<br />

ganz dringend erforderlich. Die Branche sieht das genauso. <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

und -vermittler sind auf mich zugekommen mit der<br />

Bitte, die Elektrifizierung schneller voranzubringen und bessere<br />

Rahmenbedingungen zu schaffen.<br />

Diesem Wunsch sind Sie nun nachgekommen …<br />

Ja, mit der Fortschreibung unserer E-<strong>Taxi</strong>-Förderung. Es<br />

ist genau meine Aufgabe, diesen Zukunftsprozess anzustoßen<br />

und die Voraussetzungen zu schaffen. Sowohl für die<br />

finanzielle Förderung als auch für die Ladeinfrastruktur.<br />

Wie kam es zu diesem Antrag?<br />

Als Allererstes haben wir einen runden Tisch einberufen. Hier<br />

wurde besprochen, was die Branche für die Weiterentwicklung<br />

der E-<strong>Taxi</strong>-Förderung eigentlich braucht und wie eine neue Förderung<br />

gestrickt werden kann. Die Ergebnisse sind dann auch in<br />

den Antrag von Grün-Rot, der Stadtratsmehrheit, eingeflossen.<br />

Vor Kurzem ist die erste Förderung, die 2017 gestartet war,<br />

ausgelaufen. Wie lautet Ihr Fazit?<br />

Wir haben seit 2017 ungefähr 1,6 Millionen Euro zur Verfügung<br />

gestellt, dieses Budget ist nun fast ausgeschöpft. Leider haben<br />

wir trotz dieser Förderung heute einen vergleichsweise geringen<br />

Bestand an E-<strong>Taxi</strong>s – gerade einmal zwei Prozent. Wir hoffen,<br />

dass die neue Förderung gut angenommen wird und der Elektrifizierung<br />

einen Schub verpasst. Das wäre dann eine Win-win-<br />

Situation. Für die Stadt ist wichtig, dass schnell mehr E-<strong>Taxi</strong>s auf<br />

den Straßen sind, nicht zuletzt auch wegen des Dieselfahrverbots.<br />

Wir stehen da unter ziemlichem Druck, die Vorgaben zur Luftreinhaltung<br />

einhalten zu können.<br />

»Ich bin darüber auch mit dem<br />

Hamburger Verkehrssenator<br />

Anjes Tjarks im Austausch.«<br />

Wo ist die Win-Situation für den <strong>Taxi</strong>unternehmer?<br />

Mir ist bewusst, wie genau in der Branche gerechnet werden<br />

muss und dass dort keine großen Gewinne eingefahren werden.<br />

Daher ist die Notwendigkeit einer gut gemachten Förderung eine<br />

willkommene Unterstützung für genau jene Investitionen, die<br />

viele nun schon ein paar Jahre vor sich herschieben, also den<br />

Kauf eines neuen Fahrzeuges.<br />

10 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


E-TAXI-FÖRDERUNG<br />

Wer nahm an diesem runden Tisch teil?<br />

Ich habe die zuständigen Teile der<br />

Verwaltung sowie ein breites Spektrum<br />

an Branchenvertretern eingeladen.<br />

Mit an Bord waren zum Beispiel<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer*innen und Vermittler<br />

wie IsarFunk, die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG<br />

und Free Now, ebenso die Verbände wie<br />

der TVM. Dieser erste runde Tisch war der<br />

erste Aufschlag und für uns als Stadt ganz<br />

wichtig, um die Bedürfnisse der Branche zu<br />

hören. Die Teilnehmer der künftigen runden<br />

Tische hängen davon ab, welche Themen dort<br />

gerade behandelt werden. Der runde Tisch ist kein<br />

Closed-Shop, sondern wird immer ein anderer Kreis<br />

sein, je nachdem, was gerade besprochen wird. Er findet<br />

begleitend und gut ineinandergreifend zur <strong>Taxi</strong>kommission<br />

statt. Deshalb wird auch Frau Stöhr, die Vorsitzende<br />

der <strong>Taxi</strong>kommission, immer dabei sein.<br />

FOTO: Andreas Gregor<br />

Bei der bisherigen Förderung wurde weniger die Anschaffung<br />

gefördert, sondern die Nutzung pro Besetztkilometer. Setzt<br />

die neue Förderung nun andere Schwerpunkte?<br />

Konkrete Details sind noch nicht ganz klar, das erarbeiten wir<br />

derzeit noch. Dabei müssen uns die einzelnen Referate unterstützen<br />

und parallel dazu arbeitet die Verwaltung bereits an den Vorschlägen.<br />

Ziemlich sicher ist jedoch schon, dass wir nicht mehr<br />

wie bisher den gefahrenen Kilometer im Nachhinein fördern wollen,<br />

sondern dass es analog zum Hamburger Modell eine größere<br />

Summe beim Kauf geben wird. Damit erfüllen wir den zentralen<br />

Wunsch der Taxler.<br />

Welche Teile der Verwaltung bzw. städtischen Referate sind<br />

beteiligt?<br />

Die Ausgestaltung der Förderung übernimmt das Referat für<br />

Klimaschutz und Umwelt in enger Zusammenarbeit mit dem<br />

<strong>Taxi</strong>büro im KVR und dem Mobilitätsreferat. Diese drei arbeiten<br />

deshalb zusammen, weil der Antrag nicht nur die Elektroförderung<br />

zum Ziel hat, sondern beispielsweise auch Piloten für<br />

induktives Laden beinhaltet. Es wird auch noch weitere runde<br />

Tische geben und ich hoffe, dass das Förderprogramm bis zum<br />

Sommer beschlossen werden kann. Der offizielle Beginn soll der<br />

1. Januar 2024 sein.<br />

Das ist ein ambitionierter Zeitplan …<br />

Er ist deshalb ambitioniert, weil für den Kauf von E-Fahrzeugen<br />

eine lange Wartezeit einkalkuliert werden muss und weil die<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmerinnen und -unternehmer Planungssicherheit<br />

brauchen. Das habe ich aus den runden Tischen mitgenommen.<br />

Wir müssen schnell handeln.<br />

Inwieweit nimmt man sich in <strong>München</strong> das Hamburger „Projekt<br />

Zukunftstaxi“ als Vorbild?<br />

Wir schauen unter anderem bei organisatorischen Dingen immer<br />

nach Hamburg, weil es dort sehr gut funktioniert hat. Ich bin<br />

darüber auch mit dem dortigen Verkehrssenator Anjes Tjarks im<br />

Austausch.<br />

Haben Sie mit dem Stadtkämmerer schon die Höhe der künftigen<br />

Fördersumme abgestimmt?<br />

Es ist im Moment noch zu früh, eine Summe zu nennen, für uns<br />

ist aber klar, dass die Summe höher sein muss, als sie es bisher<br />

war.<br />

<strong>München</strong> hat ca. 3.500 <strong>Taxi</strong>s. Hat die Stadt eine Wunschvorstellung,<br />

wie viele davon künftig elektrisch fahren sollen?<br />

Hamburg hat 200 neue E-<strong>Taxi</strong>s pro Jahr geschafft. Das halte ich<br />

auch für <strong>München</strong> für ein realistisches Ziel.<br />

Mit der E-<strong>Taxi</strong>-Förderung geben Sie die klare Richtung<br />

E-Mobilität vor. Doch um die Zweifel zu zerstreuen, braucht<br />

es auch eine gute Lade-Infrastruktur. Was ist dazu speziell<br />

geplant?<br />

Wir müssen auf der einen Seite die finanziellen Anreize zum<br />

Umstieg schaffen, auf der anderen Seite schauen, was an Ladeinfrastruktur<br />

notwendig ist, wo sie hinkommen könnte und wer<br />

sie zur Verfügung stellen kann. Das sind genau die Punkte, die<br />

auch im aktuellen Antrag formuliert sind. Zum einen die Exklusivität<br />

für die <strong>Taxi</strong>branche, indem man Schnelllader am besten<br />

an den <strong>Taxi</strong>ständen platziert, zum anderen wollen wir induktives<br />

Laden mal mit einem Pilotprojekt ausprobieren. Da führen wir<br />

bereits Gespräche mit Anbietern einer solchen Technik. Ich habe<br />

diese Themen auch im MZM platziert. Das ist ein Verbund aus<br />

der Wirtschaft, dem Freistaat Bayern, den Landkreisen im Großraum<br />

<strong>München</strong> und uns als Landeshauptstadt, der an Mobilitätslösungen<br />

für die Zukunft arbeitet.<br />

u<br />

TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

11


E-TAXI-FÖRDERUNG<br />

Als grüne Bürgermeisterin fährt<br />

Katrin Habenschaden natürlich viel<br />

mit dem Fahrrad, setzt sich aber<br />

auch für die <strong>Taxi</strong>branche ein.<br />

Bei einem IHK-Vortrag hat kürzlich<br />

ein E-<strong>Taxi</strong>unternehmer beklagt, dass<br />

die Stromkosten derzeit höher sind als<br />

die des Kollegen mit einem Dieseltaxi.<br />

Dieser Preissprung habe seine Anfangskalkulation<br />

völlig über den Haufen<br />

geworfen. Was kann die Stadt tun, um hier<br />

mehr Planungssicherheit zu bieten?<br />

Das werden wir an einem der nächsten runden<br />

Tische diskutieren, bei denen dann auch die Stadtwerke<br />

<strong>München</strong> als Stromlieferant mit am Tisch sitzen<br />

müssen. Da wird es dann darum gehen, ob ein<br />

Gewerbetarif möglich ist.<br />

Am Münchner Flughafen versuchen der dortige Betreiber<br />

IsarFunk und die Flughafengesellschaft, eine Priorisierung<br />

von E-<strong>Taxi</strong>s durch eine eigene Spur zu ermöglichen. Kann die<br />

Stadt hier unterstützen?<br />

Mir ist bewusst, dass das nicht so einfach ist, wenn man selber<br />

am Flughafen wartet, aber andere Städte haben mit einer Priorisierung<br />

gute Erfahrungen gemacht. Ich glaube, dass solche Maßnahmen<br />

E-<strong>Taxi</strong>s im Großraum <strong>München</strong> attraktiver machen. Am<br />

Flughafen haben die zuständigen Landratsämter die Voraussetzungen<br />

geschaffen, aber aktuell wird diese Bevorrechtung ja von<br />

den eigenen <strong>Taxi</strong>kollegen mit Verbrennermotoren nicht gewährt.<br />

An die kann ich nur den Appell senden: „Nehmen Sie die Nachteile,<br />

die Taxler mit ihren E-<strong>Taxi</strong>s haben, mit in Ihre Beurteilung<br />

und lassen Sie sich gemeinsam mit allen auf den Weg ein, der zu<br />

klimaneutralen Antrieben führt.“<br />

Auf Bundesebene setzt sich ein <strong>Taxi</strong>verband sehr für eine<br />

nahezu flächendeckende Anschaffung einer E-<strong>Taxi</strong>flotte ein<br />

und hat ein Konzept für eine bundesweite Förderung<br />

erarbeitet, während ein anderer Verband für die Nutzung<br />

von E-Fuels plädiert und einem Bündnis für HVO100 beigetreten<br />

ist. Wie geht man als Politiker mit einer Branche um,<br />

die solch konträre Signale aussendet?<br />

Bei unserem runden Tisch in <strong>München</strong> ist dieser Dissens nicht<br />

erkennbar geworden. Ich beurteile das Thema anhand der Ziele,<br />

die die Stadt formuliert hat. Als Umsetzerin dieser Ziele kann<br />

ich mich der Technologie zuwenden, die die größten<br />

Vorteile für die Stadt hat. Deswegen treibe ich auch die<br />

maßgeblich voran. Was mich interessiert, ist die Klimawirksamkeit<br />

und der Beitrag zur Luftreinhaltung.<br />

Den E-Fuels attestieren neuere Studien eine schlechte<br />

Klimabilanz, weil der Strombedarf bei der Herstellung<br />

so hoch ist. Das muss ich als Bürgermeisterin,<br />

die für Klimaschutzziele zuständig ist, auch immer mit<br />

einpreisen. Unterm Strich emittiert ein Pkw, der mit<br />

E-Fuels fährt, ungefähr 3-mal so viel Treibhausgase<br />

wie ein batteriebetriebenes Elektrofahrzeug und sogar<br />

mehr als ein herkömmlicher Diesel. Das sind Zahlen<br />

von der Agora Verkehrswende, die möchte ich nicht<br />

anzweifeln. Zu HVO100 ist mein Wissensstand, dass<br />

der Kraftstoff vom Umweltbundesamt nicht zugelassen<br />

ist.<br />

Da am Tag des Interviews der ÖPNV<br />

streikte, trafen sich Katrin Habenschaden<br />

und <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Herausgeber Jürgen<br />

Hartmann per Videokonferenz.<br />

Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes<br />

(PBefG) dürfen Kommunen jetzt auch Konzessionserteilungen<br />

mit Blick auf den nötigen Klimaschutz<br />

erteilen. Ist damit zu rechnen?<br />

Ein erster Schritt würde sich schon ergeben, wenn<br />

die 3. Stufe des Dieselfahrverbotes in Kraft treten<br />

würde. Damit wären dann ganz viele <strong>Taxi</strong>s, die noch<br />

mit Diesel fahren, zumindest von Fahrten auf oder<br />

innerhalb des mittleren Rings ausgeschlossen. Das<br />

FOTOS: Andreas Gregor, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

12 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


E-TAXI-FÖRDERUNG<br />

wäre natürlich eine krasse Maßnahme und wir hoffen, dass unseren<br />

ersten beiden Maßnahmen bereits so wirkungsvoll sind, dass<br />

wir die dritte Stufe nicht mehr brauchen. Mein Ansatz ist aber<br />

vielmehr, dass wir durch eine starke Förderung attraktive finanzielle<br />

Anreize schaffen, die dann zu klimaschutzwirksamem Handeln<br />

führen.<br />

In Ihren Gesprächen mit dem <strong>Taxi</strong>gewerbe hören<br />

Sie deren Wünsche. Wir wollen Sie nun zum<br />

Abschluss dieses Interviews einmal umgekehrt<br />

fragen: Was wünschen Sie sich denn von der<br />

Münchner <strong>Taxi</strong> branche?<br />

Mein Wunsch ist, dass wir mit der Elektrifizierung der<br />

<strong>Taxi</strong>flotte schneller vorankommen. Es ist mir ein Bedürfnis,<br />

den Weg gemeinsam mit der <strong>Taxi</strong>branche zu gehen.<br />

Unsere Aufgabe ist es, dafür gute Rahmenbedingungen zu<br />

schaffen und den Umstieg finanziell gut zu fördern. Mein<br />

Appell an die Branche wäre, dass man sich auf das gemeinsame<br />

Gespräch und auf den Weg einlässt. Die Technik und<br />

die In frastruktur haben auch bei uns in der Stadt einen großen<br />

Sprung gemacht. Ich bin zudem davon überzeugt, dass es für die<br />

Kunden irgendwann relevant sein wird, dass sie ein emissionsfreies<br />

<strong>Taxi</strong> rufen können. <strong>Taxi</strong>betriebe, die sich mit dem nächsten<br />

Fahrzeugkauf ein E-<strong>Taxi</strong> anschaffen, handeln nicht nur im Interesse<br />

der Stadt, sie machen damit vor allem ihr eigenes Unternehmen<br />

zukunftssicher.<br />

Herzlichen Dank für das Interview und weiterhin viel Erfolg<br />

bei der Erreichung Ihrer Klimaziele.<br />

»Wir wollen induktives<br />

Laden mit einem Pilotprojekt<br />

ausprobieren.«<br />

Bleiben wir bei der PBefG-Novelle: Sie ermöglicht den Kommunen,<br />

Mindesttarife für Mietwagen und Festpreis-Korridore<br />

für <strong>Taxi</strong>s festzulegen. Warum setzt die Stadt das bisher nicht<br />

um?<br />

Zunächst einmal zur Einordnung: Ich halte es für sehr wichtig,<br />

dass der Wettbewerb zwischen <strong>Taxi</strong> und Mietwagen mit Chauffeur<br />

fair abläuft. In einer Stadt wie <strong>München</strong> darf es beides<br />

geben, aber nur dann, wenn überall gute Arbeitsbedingungen<br />

herrschen. Ich kann es nicht akzeptieren, wenn ein Konkurrent<br />

mit Lohndumping und ausbeuterischen Arbeitsmodellen den<br />

Markt für sich erobern will. Dem werden wir auch als Stadt einen<br />

Riegel vorschieben. Daher bin ich froh, dass wir mit der Novelle<br />

des PBefG neue Möglichkeiten bekommen haben, das zu regeln.<br />

FOTO: LHM<br />

Das <strong>Taxi</strong>gewerbe drängt auf eine solche Regelung …<br />

Wir prüfen derzeit die Schritte zum Mindesttarif. Das will gut<br />

vorbereitet sein. Es finden dazu auch Gespräche innerhalb der<br />

<strong>Taxi</strong>kommission, mit den Ministerien und den Bundesbehörden<br />

statt. Wir betreten hier juristisches Neuland und lassen uns dazu<br />

von Anwaltskanzleien gut beraten. Ich verstehe, wenn das dem<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe zu lange dauert, bitte aber um Verständnis: Trotz<br />

der Novelle fehlt uns immer noch die eine oder andere Rechtsgrundlage.<br />

TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

13


TAXI VERBAND BAYERN E. V. (TVB)<br />

RÜCK-<br />

ZAHLUNG<br />

VON<br />

CORONA-<br />

HILFEN<br />

Nahezu alle Unternehmer haben<br />

ein Schreiben bezüglich der<br />

Überprüfung der erhaltenen<br />

Coronahilfen bekommen.<br />

Eventuell müssen die Gelder<br />

zurückbezahlt werden.<br />

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,<br />

Landesentwicklung und Energie<br />

z.Hd. Herrn Staatsminister Hubert Aiwanger<br />

Prinzregentenstr. 28<br />

80538 <strong>München</strong><br />

Per Email: staatsminister@stmwi.bayern.de<br />

Rückzahlungsaufforderung Soforthilfe<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

1<strong>2.</strong>04.<strong>2023</strong><br />

im März 2020 wurde die <strong>Taxi</strong>branche von den weltweit einschränkenden Maßnahmen und<br />

dem darauffolgenden Lockdown sofort und direkt getroffen. Durch coronabedingte<br />

Maßnahmen waren von einem auf den anderen Tag ca. 90 Prozent der Fahrgäste nicht<br />

mehr vorhanden, die von <strong>Taxi</strong>s hätten befördert werden können. Trotzdem bestand für das<br />

<strong>Taxi</strong> zu diesem Zeitpunkt weiterhin noch die Betriebspflicht, der es nachzukommen galt. Per<br />

Gesetz war man sogar verpflichtet, den Betrieb auch mit zu erwartenden hohen Verlusten<br />

weiter aufrechtzuerhalten.<br />

Das <strong>Taxi</strong>gewerbe ist eine Dienstleistungsbranche, in der nur dann Umsatz entsteht, wenn<br />

Personal tatsächlich Dienst leistet. Dies hat logischerweise zur Folge, dass dieses Personal<br />

in der Betriebszeit Kosten verursacht und nur in der Nicht-Arbeitszeit in Kurzarbeit sein<br />

konnte. Das Gewerbe hat sehr früh von dem Instrument der Kurzarbeit Gebrauch gemacht,<br />

soweit dies möglich, aber selbstverständlich auch diese Dienstleistung, wenn auch hoch<br />

defizitär, weiter aufrechterhalten.<br />

Die Kosten eines <strong>Taxi</strong>unternehmens in normalen Zeiten setzen sich wie folgt zusammen: Ca.<br />

70 Prozent sind Personalkosten, ca. 20 Prozent Fahrzeugkosten und ca. 10 Prozent<br />

sonstige Kosten, also reine Fixkosten. Dies trifft ebenfalls auf den selbstfahrenden<br />

Einzelunternehmer zu. Mit der früh ausbezahlten Soforthilfe von 5.000€ bis 50.000€ wurde<br />

es den Unternehmen ermöglicht, einen Teil der Verluste zu kompensieren. In den<br />

darauffolgenden 2 ½ Jahren Corona-Pandemie kamen die <strong>Taxi</strong>unternehmen an ihre<br />

finanziellen Grenzen und haben auch privates Vermögen aufgebraucht. Mit dem Schreiben<br />

vom Dezember 2022, welches alle Unternehmen bezüglich einer möglichen<br />

Rückzahlungsforderung der Soforthilfe erhielten, wuchs die Angst, in eine weitere Schieflage<br />

und in drohende Insolvenzen zu geraten.<br />

TAXI VERBAND BAYERN E. V. (TVB)<br />

Rosenheimer Straße 139<br />

81671 <strong>München</strong><br />

Tel. / Verband: +49 (0)89 / 45 05 41 13<br />

Tel. / <strong>Taxi</strong>schule: +49 (0)89 / 49 00 44 94<br />

E-Mail: info@taxiverband-muenchen.de<br />

www.taxiverband-muenchen.de<br />

Presserechtlich verantwortlich für<br />

die TVB-Seiten: Florian Bachmann<br />

Redaktion: Florian Bachmann (fb)<br />

Die Verwendung der erhaltenen Hilfen war an Bedingungen<br />

geknüpft, die zu Beginn noch weitgehend unbekannt<br />

waren. Daher haben einige Unternehmer die Gelder oft<br />

unwissend für Ausgaben verwendet, für die sie nicht vorgesehen<br />

waren. Insbesondere hätten Personalkosten oder Reparaturkosten<br />

nicht über die Hilfsgelder bezahlt werden dürfen. Bei den Überprüfungen<br />

drohen nun also einigen Unternehmern mögliche Rückzahlungen.<br />

Einige Kollegen haben bereits freiwillig Rückzahlungen<br />

geleistet, andere Kollegen wollen versuchen, gerichtlich gegen<br />

Rückzahlungsforderungen vorzugehen.<br />

Wir haben mittlerweile ein Schreiben an den bayerischen Wirtschaftsminister<br />

Hubert Aiwanger geschickt, in dem wir die Kostenstruktur<br />

der <strong>Taxi</strong>unternehmen erklären und darauf hinweisen,<br />

dass es fast ausgeschlossen war, das erhaltene Geld fehlerfrei auszugeben.<br />

Mit dem Schreiben an das Wirtschaftsministerium bitten<br />

wir um eine großzügige Auslegung der Regeln insbesondere in<br />

den <strong>Taxi</strong>betrieben und um einen Verzicht auf Rückforderungen.<br />

Unsere Argumente: Aufgrund der Betriebspflicht mussten wir<br />

auch während des Lockdowns arbeiten, Personal beschäftigen und<br />

die Versorgung aufrechterhalten, hatten auf der anderen Seite aber<br />

dennoch schlicht viel zu wenig Umsatz. Kein <strong>Taxi</strong>betrieb hätte zu<br />

dieser Zeit ohne staatliche Hilfe überleben können. Somit musste<br />

also das Personal, das für die mobile Daseinsvorsorge zur Verfügung<br />

stand, auch bezahlt werden, obwohl zu dieser Zeit nahezu<br />

kein Umsatz erwirtschaftet wurde.<br />

Wir hoffen, dass wir bei der Politik mit diesem Schreiben auf offene<br />

Ohren stoßen. Falls nicht, hat sich eine Gruppe von Unternehmern<br />

darauf verständigt, die Möglichkeit einer Sammelklage zu prüfen.<br />

Unternehmer, die bereits Rückforderungen erhalten haben und sich<br />

an dieser Klage beteiligen wollen, können sich gerne bei uns im Verband<br />

melden. Wir werden die nötigen Kontakte herstellen. fb<br />

14 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


TAXI VERBAND BAYERN E. V. (TVB)<br />

KEINE FAHRT<br />

FÜR<br />

MEDIZINISCHE<br />

HUNDE<br />

Dank der sturen Haltung einiger<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer haben wir wieder mal<br />

Fahrgäste an die Konkurrenz verloren.<br />

Beförderungspflicht!<br />

Vor Kurzem erreichte uns beim Verband eine Beschwerde<br />

über vier Kollegen, die am Dallmayr-<strong>Taxi</strong>stand zwei<br />

Fahrgäste mit ausgebildeten medizinischen Hunden nicht<br />

befördert haben und sich anschließend auch noch über die Fahrgäste<br />

lustig gemacht haben.<br />

Generell gilt bei Fahrgästen mit Tieren immer auch die<br />

Beförderungspflicht! Nun gibt es durchaus <strong>Taxi</strong>fahrer, die eine<br />

Tier-Allergie haben. Diese Kolleg*Innen sind verpflichtet, ein entsprechendes<br />

medizinisches Gutachten mitzuführen und dies auf<br />

Verlangen auch vorzuzeigen. Ein servicebewusster <strong>Taxi</strong>fahrer klärt<br />

in diesem Fall den Fahrgast über die Allergie auf und kümmert<br />

sich darum, dass ein anderes <strong>Taxi</strong> diese Tour übernimmt.<br />

Am Dallmayr-Stand sind die vier <strong>Taxi</strong>fahrer dieser Pflicht nicht<br />

nachgekommen. Sie ließen die behinderten Fahrgäste auf der Straße<br />

stehen, stellten sich gegenüber vom <strong>Taxi</strong>stand am Bauzaun in<br />

einer Gruppe zusammen und beobachteten das weitere Verhalten<br />

der Fahrgäste. Für ein derartiges Verhalten und den Verstoß<br />

gegen die Beförderungspflicht gibt es definitiv keine akzeptable<br />

Entschuldigung.<br />

Ausnahmen von der Beförderungspflicht sind generell nur möglich,<br />

wenn die Fahrt nicht sicher durchgeführt werden kann, im<br />

Falle von Tieren also dann, wenn das beförderte Tier eine Gefahr<br />

für den Fahrer oder die Fahrerin darstellt. Dies ist aber mit ausgebildeten<br />

medizinischen Hunden nicht der Fall. Sie sind nicht übermäßig<br />

groß und es gewohnt, in Fahrzeugen zwischen den Füßen<br />

der Fahrgäste zu sitzen. Von ihnen geht weder Gefahr aus noch<br />

ist eine mögliche Verschmutzung des Fahrzeugs zu befürchten.<br />

Der hier beschriebene Vorfall wird noch große Wellen schlagen,<br />

weil die betroffenen Fahrgäste an mehreren Stellen Beschwerde<br />

eingereicht und auch die Medien informiert haben. Seitens des<br />

KVR werden die <strong>Taxi</strong>fahrer daher mit einer erheblichen Geldbuße<br />

rechnen müssen. Im Münchner Rathaus wie auch bei der<br />

Bayerischen Staatsregierung sind die Behindertenbeauftragten<br />

mit dem Fall befasst. Selbst der Europäische Gerichtshof und die<br />

EU-Kommission wurden von den empörten Fahrgästen informiert<br />

und werden demzufolge auch tätig werden (müssen).<br />

In einem ähnlich gelagerten Fall in Paris wurden von Brüssel<br />

Geldbußen an Fahrer in mittlerer fünfstelliger (!) Höhe zusammen<br />

mit mehrjährigem Berufsverbot ausgesprochen. So viel zu<br />

den Konsequenzen, mit denen die vier <strong>Taxi</strong>fahrer aufgrund ihres<br />

unwürdigen Handelns nun rechnen müssen.<br />

Unterstützung von unserem <strong>Taxi</strong>verband werden Kollegen,<br />

die auf so menschenunwürdige Weise gegen ihre Pflichten verstoßen<br />

und damit die tägliche gute Arbeit tausender Münchner<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer*Innen mit Füßen treten, definitiv nicht erhalten. Behinderte<br />

Fahrgäste einfach stehen zu lassen ist allein schon ein ungeheuerlicher<br />

Vorgang. Die Art und Weise, wie das hier von den<br />

Kollegen im Verbund praktiziert wurde, ist mit nichts entschuldbar.<br />

Erschwerend kommt hinzu, dass die Fahrgäste dann über<br />

eine App einen Mietwagen von der Konkurrenz bestellten und von<br />

diesem Fahrer freundlich und zuverlässig zusammen mit ihren<br />

Hunden befördert wurden.<br />

Da könnte man sich über ein mögliches Berufsverbot für diese<br />

dummen Kollegen ja geradezu freuen. <br />

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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

15


TAXI-DIALOG<br />

ELEKTRISCH – FAIR –<br />

FACHKUNDIG<br />

In Ergänzung zu dem von der Münchner Bürgermeisterin Katrin Habenschaden<br />

initiierten Runden Tisch hat die IHK <strong>München</strong> einen regelmäßigen <strong>Taxi</strong>-Dialog<br />

organisiert – mit erfreulichen Ergebnissen.<br />

Der <strong>Taxi</strong>-Dialog ist eine Fortsetzung<br />

jenes Runden Tisches mit dem<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe, zu dem <strong>München</strong>s<br />

Zweite Bürgermeisterin Katrin Habenschaden<br />

im Frühjahr ins Rathaus geladen hatte<br />

(siehe auch Interview auf Seite 10). Kurze<br />

Zeit später hatten die Münchner Regierungsparteien<br />

die Neuauflage eines Förderprogramms<br />

für E-<strong>Taxi</strong>s verkündet (siehe<br />

Seite 9). Seitdem wird hinter den Kulissen<br />

viel geplant und strukturiert.<br />

Um auch in dieser Phase einen regelmäßigen<br />

Austausch unter allen Beteiligten<br />

zu ermöglichen, hat die IHK für <strong>München</strong><br />

und Oberbayern ihre Veranstaltungsreihe<br />

„<strong>Taxi</strong>-Dialog“ wieder aufleben lassen. Zu<br />

Gast sind alle am Förderprogramm beteiligten<br />

Personen, die nun für eine gewerbenahe<br />

Umsetzung der angekündigten<br />

E-<strong>Taxi</strong>-Förderung verantwortlich sind:<br />

das Umwelt- und das Mobilitätsreferat der<br />

Stadt <strong>München</strong>, das Bürgermeisterbüro,<br />

die Infrastruktur-Abteilung der Stadtwerke<br />

<strong>München</strong>, Anbieter von innovativer Ladeinfrastruktur<br />

und natürlich Vertreter des<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbes.<br />

ZUKUNFTSTAXI MÜNCHEN<br />

Den Schwerpunkt der Gespräche bildet die<br />

Elektromobilität, doch Korbinian Leitner,<br />

IHK-Referatsleiter Verkehr, fasst das Motto<br />

dieser Gesprächsrunden deutlich weiter:<br />

„Zukunftstaxi <strong>München</strong> – elektrisch – fair<br />

– fachkundig“. „Da geht es auf Arbeitsebene<br />

um Dinge, welche die Branche<br />

bewegen“, erläutert Leitner im Gespräch<br />

mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> die Absicht des Treffens.<br />

„Alle Teilnehmer wissen: Wir brauchen<br />

emissions arme Fahrzeuge, wir brauchen<br />

fairen Wettbewerb, wir brauchen Qualifizierung<br />

in Form einer kleinen Fachkunde.“<br />

Bisher fanden zwei <strong>Taxi</strong>-Dialog-Runden<br />

statt, bei denen auch bereits einige Ergebnisse<br />

erzielt werden konnten.<br />

Von Anfang an hat man sich beispielsweise<br />

darauf verständigt, dass die künftige<br />

E-<strong>Taxi</strong>-Förderung nicht mehr auf Basis<br />

der gefahrenen Besetztkilometer erfolgt,<br />

sondern die Fördersumme als<br />

investiver Anreiz gleich bei<br />

der Fahrzeuganschaffung<br />

ausbezahlt werden soll.<br />

Das geplante Budget<br />

sei für zwei Jahre<br />

vorgesehen und<br />

würde für die Förderung<br />

von 400<br />

Elektrotaxis in<br />

den Jahren 2024<br />

und 2025 ausreichen,<br />

stellte<br />

ein Mitarbeiter<br />

des Klima- und<br />

Umweltreferats<br />

(RKU) in Aussicht.<br />

Das RKU ist für die<br />

Ausgestaltung des<br />

Förderprogramms verantwortlich.<br />

Eine in die<br />

Diskussion kurzzeitig eingeworfene<br />

Technologieoffenheit<br />

wird dagegen vom RKU aufgrund der<br />

fehlenden konkreten Alternativen beim bis<br />

2025 ausgelegten Förderprogramm nicht<br />

aufgenommen. Man wird wohl auch keine<br />

Wasserstoff-Fahrzeuge in die Förderung<br />

aufnehmen.<br />

Wegen der Kürze des Förderzeitraumes<br />

und der zu erwartenden langen Lieferzeiten<br />

will man zudem auf eine degressive<br />

Förderung verzichten. Die Verpflichtung<br />

zur Nutzung von Ökostrom ist derzeit<br />

nur ein Gedankenspiel – Ergebnis noch<br />

offen. Ebenfalls noch offen sind Forderungen<br />

der <strong>Taxi</strong>branche nach einem branchenspezifischen<br />

Stromtarif. „Der ganze<br />

Anschub nutzt nichts, wenn man hinterher<br />

im Betrieb hohe Stromtarife hat“,<br />

stellt sich Leitner hinter die Forderung<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes. Beim ersten der beiden<br />

Treffen hatte ein Münchner E-<strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

von seinen Erfahrungen berichtet<br />

und dabei auch angesprochen, dass seine<br />

Stromkosten mittlerweile über den Dieselkosten<br />

von Verbrennertaxis liegen würden.<br />

Neben den Kosten für das Laden ist auch<br />

Korbinian Leitner,<br />

IHK-Referatsleiter<br />

Verkehr und Gastgeber<br />

der Dialogrunden zum<br />

Zukunftstaxi <strong>München</strong><br />

die Ladeinfrastruktur ein wichtiges Thema<br />

innerhalb der Gesprächsrunden. Die Vertreter<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes haben acht <strong>Taxi</strong>standplätze<br />

vorgeschlagen, die mit einer<br />

exklusiven Ladeinfrastruktur ausgestattet<br />

werden sollen. Vertreter der SWM-Infrastruktur<br />

GmbH, die ebenfalls an der Runde<br />

teilgenommen haben, werden nun die Netzanschlussleistung<br />

prüfen.<br />

E-TAXI-LADESÄULEN<br />

Parallel dazu muss das RKU die rechtliche<br />

Komponente klären. Bei der Stadt <strong>München</strong><br />

läuft nämlich eine Ausschreibung für den<br />

Betrieb öffentlicher Ladesäulen. Die Errichtung<br />

exklusiver Ladesäulen an <strong>Taxi</strong>standplätzen<br />

(die ja auch öffentliche Flächen<br />

sind) muss also vergaberechtskonform zu<br />

dieser Ausschreibung organisiert werden.<br />

Solche Ladesäulen könnten auch<br />

ul traschnelles Laden im Niederspannungsnetz<br />

mit bis zu 300 kW ermöglichen. Das<br />

FOTOS: IHK, Hale<br />

16 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


TAXI-DIALOG<br />

Festpreise können im<br />

Taxameter eingestellt<br />

werden, im Hintergrund<br />

werden die<br />

Kilometer und die Zeit<br />

erfasst.<br />

verspricht eine Münchner Firma, die dafür<br />

eine Säule in der Größenordnung einer früheren<br />

Telefonzelle mit einer integrierten<br />

Pufferbatterie aufstellt. Vielleicht gelingt<br />

es ja, während der IAA eine solche Säule<br />

an einem oder zwei Münchner <strong>Taxi</strong>standplätzen<br />

per Ausnahmegenehmigung zu<br />

platzieren. Die Stadt wie auch das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

wollen bei dieser internationalen<br />

Mobilitätsmesse auch zukunftweisende<br />

<strong>Taxi</strong>lösungen präsentieren.<br />

Damit die Münchner <strong>Taxi</strong>branche eine<br />

Zukunftsperspektive hat, muss nicht nur<br />

auf Elektromobilität umgestiegen werden.<br />

Es gilt auch, die Rahmenbedingungen für<br />

einen fairen Wettbewerb zwischen <strong>Taxi</strong>s<br />

und taxigleich agierenden Mietwagen zu<br />

schaffen. Beim IHK-<strong>Taxi</strong>-Dialog tauschen<br />

sich die Teilnehmer über die Möglichkeiten<br />

einer kommunalen Regulierung aus.<br />

Kernthemen sind dabei die Festlegung<br />

eines Mindesttarifs für Mietwagen und<br />

<strong>Taxi</strong>festpreise für Bestellfahrten.<br />

Bei den Gesprächen werde der Wille<br />

der Stadt erkennbar, solche Mindestpreise<br />

festzulegen, berichtet Korbinian Leitner<br />

gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>: „Es ist allen bewusst,<br />

dass dies zeitnah erforderlich ist, dennoch<br />

möchte die Stadt keine Regelung, die ihr<br />

sofort wieder auf die Füße fällt. Sie will eine<br />

gerichtsfeste Regelung formulieren.“<br />

Die Stadt habe dazu ein eigenes Gutachten<br />

in Auftrag gegeben, das aber noch nicht<br />

final vorliegt. Es wäre dann das vierte Gutachten<br />

zu diesem Thema, nachdem sowohl<br />

Uber als auch die <strong>Taxi</strong>branche eigene Gutachten<br />

haben erstellen lassen (siehe Seite 8).<br />

Bei den <strong>Taxi</strong>-Festpreisen könnte dagegen<br />

die letzte Gesprächsrunde einen echten<br />

Durchbruch gebracht haben. Hier hatte<br />

bisher vor allem die bayerische Staatsregierung<br />

Bedenken, dass die Darstellung<br />

eines Festpreises auf dem Taxameter nicht<br />

eichrechtskonform sei. Dies konnte Thomas<br />

Kroker von der <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG beim<br />

letzten Treffen widerlegen. Er schilderte,<br />

dass sich solch ein Festpreis auf dem Taxameter<br />

automatisch oder manuell eingeben<br />

»Der ganze Anschub<br />

nutzt nichts, wenn<br />

man hinterher<br />

im Betrieb hohe<br />

Stromtarife hat.«<br />

Korbinian Leitner<br />

lasse. Dieser Festpreis sei für den Kunden<br />

sichtbar. Im Hintergrund würde der Taxameter<br />

die gefahrenen Kilometer und auch<br />

die Fahrtzeit dokumentieren.<br />

Zur Kontrolle können die Besetztkilometer<br />

jeder einzelnen Fahrt ausgelesen<br />

werden, sodass die Einhaltung eines<br />

möglicherweise definierten Tarifkorridors<br />

überprüft werden kann. Da dafür auf vorhandenes<br />

Kartenmaterial der Navihersteller<br />

zurückgegriffen werde, bei dem es sich<br />

wiederum um amtliches Kartenmaterial<br />

vom Bundesamt für Kartografie handelt,<br />

kommt das Eichrecht hier also nicht zur<br />

Anwendung.<br />

Das scheint auch den anwesenden Vertreter<br />

der Staatsregierung überzeugt zu<br />

haben, der ad hoc keine Gründe mehr<br />

sieht, Festpreise nicht zuzulassen, und sich<br />

nun zeitnah und final mit dem KVR dazu<br />

abstimmen möchte. <strong>München</strong> könnte mit<br />

einer solchen Erlaubnis für streckenunabhängige<br />

<strong>Taxi</strong>-Festpreise bundesweit eine<br />

Vorreiterrolle einnehmen. „Das ist sehr<br />

schön, weil wir damit dem Gewerbe auch<br />

in dieser Hinsicht wieder einen fairen<br />

Wettbewerb ermöglichen können“, kommentiert<br />

Leitner das Ergebnis. „Wenn das<br />

<strong>Taxi</strong> ÖPNV sein soll, dann soll man auch<br />

beim <strong>Taxi</strong> vorher wissen können, was<br />

eine Fahrt kostet, so wie bei allen anderen<br />

ÖPNV-Verkehrsmitteln auch.“<br />

Zur nächsten Gesprächsrunde Ende<br />

Mai wird man sich wieder im Rathaus bei<br />

Katrin Habenschaden treffen. Dort will<br />

man dann die bisher erarbeiteten Ergebnisse<br />

präsentieren. „Danach geht es dann<br />

wieder mit unseren <strong>Taxi</strong>-Dialogen bei der<br />

IHK weiter“, verspricht Korbinian Leitner.<br />

Wenn diese Gespräche weiterhin so ergebnisorientiert<br />

ablaufen, kann man sie gar<br />

nicht oft genug veranstalten. jh<br />

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Günther Werner<br />

Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht, Spezialist Verkehrsrecht<br />

Mit Unterstützung von<br />

Spezialist Verkehrsrecht<br />

Tal 39 | 80331 <strong>München</strong> | Tel. 089-54344830 | Fax 089-54344833 | kanzlei@fragwerner.de | www.fragwerner.de<br />

TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

17


ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />

WARUM DIE<br />

KÜRZERE ROUTE<br />

DER EINZIG<br />

WAHRE WEG IST<br />

Die BOKraft sieht vor, dass die Fahrgäste immer auf<br />

dem kürzesten Weg an ihr Ziel gebracht werden.<br />

Diese Vorgabe ist für den Fahrgast eine Orientierung<br />

zur Ermittlung des korrekten Fahrpreises.<br />

Auch wenn das <strong>Taxi</strong> ein Fortbewegungsmittel für gehobene<br />

Ansprüche und dementsprechend teuer ist, bedeutet<br />

das nicht, dass die Fahrgäste kein Preisbewusstsein<br />

haben. Laut <strong>Taxi</strong>tarifordnung hat jeder das Recht, auf dem günstigsten<br />

Weg befördert zu werden. Ganz besonders Vielfahrer<br />

haben im Laufe der Jahre ein sehr gutes Gefühl dafür entwickelt,<br />

wie teuer die Fahrt sein kann.<br />

In <strong>München</strong> fällt die Entscheidung darüber, welche<br />

Fahrtstrecke man nimmt, nicht immer leicht. Bietet die<br />

Stadt doch durch ihren geografischen Aufbau mit dem<br />

Stadtzentrum und den drei Verkehrs-Ringen häufig<br />

viele alternative Routen. Je nach Uhrzeit ist eine Fahrt<br />

über den Mittleren Ring durchaus schneller als die kürzeste<br />

Strecke. Genau da liegt der Fehler. Denn will ein Fahrgast<br />

beispielsweise vom Stadtzentrum in einen Vorort chauffiert<br />

werden, kann es nur eine richtige Fahrtstrecke geben, nämlich<br />

die kürzeste.<br />

MIT DEM FAHRGAST ABSPRECHEN<br />

Entscheidet sich der Fahrer beispielsweise für eine längere Wegstrecke,<br />

ist das nur rechtens, wenn er vorher die Routenführung<br />

mit dem Fahrgast abgesprochen hat. Das gilt auch, wenn ein längerer<br />

Weg möglicherweise schneller wäre. Wird hingegen eine<br />

längere Strecke ohne Absprache gefahren, dann entspricht das<br />

einem Verstoß gegen die Münchner <strong>Taxi</strong>tarifordnung.<br />

ISARFUNK TAXIZENTRALE GMBH & CO. KG<br />

Rosenheimer Straße 139, 81671 <strong>München</strong><br />

Telefon / <strong>Taxi</strong>ruf: 089 / 450 540<br />

Telefon / Verwaltung: 089 / 450 54-100<br />

E-Mail: verwaltung@isarfunk.de<br />

www.isarfunk.de,<br />

www.facebook.com/isarfunk450540<br />

Redaktion und presserechtlich verant wortlich:<br />

IsarFunk-<strong>Taxi</strong>zentrale (if); Christian Hess<br />

Dass es diese Fälle derzeit gehäuft gibt, davon kann die IsarFunk-<br />

Disposition ein Lied singen. Wenn es eine entsprechende Kundenbeschwerde<br />

gibt, dann wird ein extrem zeitintensiver Ablauf<br />

in Gang gesetzt. Die Dispo muss die Reklamation annehmen und<br />

dokumentiert auch den Vorfall. Die Daten gehen dann an das<br />

interne Sanktionsmanagement. Dort wird überprüft, ob die<br />

Beschwerde plausibel ist, und ein IsarFunk-Mitarbeiter<br />

kontaktiert den Fahrer.<br />

Wird die Beschwerde des Fahrgastes als plausibel<br />

bewertet, dann kommt mit der Kundenbetreuung die<br />

dritte IsarFunk-Abteilung hinzu. Die dortigen Kollegen<br />

und Kolleginnen nehmen Kontakt auf und ermitteln<br />

die Höhe der Fahrpreiserstattung. Steht die Summe<br />

fest, welche vom Fahrgast zu viel gezahlt wurde, wird die<br />

IsarFunk-Verwaltung damit beauftragt, den Schadensausgleich<br />

an den Kunden auszuzahlen. Der Betrag wird anschließend dem<br />

Unternehmer in Rechnung gestellt.<br />

Allein mit der finanziellen Seite ist es aber nicht getan. Steht<br />

ein Fehlverhalten seitens des Fahrers fest, muss das Sanktionsmanagement<br />

eine Debitbuchung vornehmen. Gegebenenfalls steht<br />

auch eine Vorladung des Fahrers an.<br />

Natürlich hat der Fahrer auch die Möglichkeit, gegen diese<br />

Entscheidung Einspruch einzulegen. Das kann er beim Schiedsausschuss<br />

tun, der im Anschluss den Fahrer anhört.<br />

FALSCHE ROUTEN SIND KÜNDIGUNGSGRUND<br />

In der Konsequenz kann die Kundenbeschwerde zu einer Nachschulung<br />

des Fahrers führen. Dafür sorgt das Debitsystem, welches<br />

ab 5 Punkten eine (kostenfreie) Nachschulung vorsieht. Parallel<br />

dazu wird eine Abmahnung ausgesprochen, welche dann im<br />

Ex tremfall zu einer Kündigung des Vertrags zwischen IsarFunk<br />

und Fahrer führen kann.<br />

Auch wenn man es nicht sofort glauben mag, so häufen sich<br />

seit einiger Zeit die Kundenbeschwerden. Sehr oft wegen zu hohen<br />

Fahrpreisen. Die Kunden, die sich beschweren, sind in der Regel<br />

ortskundig und legen regelmäßig die gleiche Strecke mit dem<br />

<strong>Taxi</strong> zurück. Daher merken sie natürlich, wenn sie deutlich mehr<br />

zahlen müssen. Wenn IsarFunk der Beschwerde nachgeht, kommt<br />

häufig heraus, dass der Fahrer mehr oder minder unwissentlich<br />

eine längere Strecke gefahren ist. Häufig, weil er es einfach nicht<br />

besser gewusst hat. Mit anderen Worten, dem Fahrer fehlt etwas,<br />

SCREENSHOT: OpenStreetMap<br />

18 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />

Weil der Fahrer die<br />

rote Route gefahren<br />

ist, wurde die Tour<br />

fast doppelt so<br />

teuer. Blau markiert<br />

ist die kürzeste und<br />

damit die richtige<br />

Streckenführung.<br />

Die waze-App<br />

bezieht bei der<br />

Routenführung<br />

spezielle Wegstrecken<br />

für das<br />

<strong>Taxi</strong> ein.<br />

was die alten Hasen noch von der Pike auf lernen mussten. Die<br />

Rede ist von der Ortskunde. Wer sich nicht auskennt, der greift<br />

eben auf sein Navigationssystem zurück, und das ist häufig Google<br />

Maps. Doch dieses Vorgehen hat einen Schönheitsfehler.<br />

Neben der Tatsache, dass ein <strong>Taxi</strong>fahrer seine Stadt eigentlich<br />

kennen sollte, ist die Navigation per Google Maps nämlich<br />

– zumindest in der mobilen Version – nicht in der Lage, die<br />

kürzeste Fahrtstrecke anzusagen. Die App wählt nämlich in der<br />

Regel die schnellste Route. Zudem kennt sie auch die Strecken<br />

nicht, welche ausschließlich <strong>Taxi</strong>s vorbehalten sind. Beispielsweise<br />

die Zufahrt von der Landshuter Allee in die Leonrodstraße in<br />

Richtung Rotkreuzplatz. Aus diesem Grunde empfiehlt IsarFunk,<br />

wenn man wirklich auf eine Navigation angewiesen sein sollte,<br />

DAS DEBITSYSTEM DES SCHIEDSAUSSCHUSSES<br />

Das Ziel des IsarFunk-Debitsystems ist, die beste<br />

Qualität für den Fahrgast sicherzustellen. Den größten<br />

Einfluss auf ein positives Kundenfeedback haben dabei<br />

die Fahrer selbst.<br />

Das Debitsystem kommt auch zum Einsatz, wenn die<br />

Arbeit der Dispo behindert wird. Das Sanktionsmanagement<br />

vergibt, je nach Vorfall, einen bis fünf Debitpunkte.<br />

Diese Punkte bleiben ein halbes Jahr lang bestehen<br />

und werden, sollten keine weiteren Beschwerden<br />

auftreten, danach wieder gelöscht. Hat ein Fahrer<br />

einen Kontostand von fünf Punkten erreicht, wird er zu<br />

einer kostenlosen Schulung eingeladen (11:30 Uhr bis<br />

16:30 Uhr). Nach einer erfolgreichen Teilnahme an der<br />

Schulung werden fünf Punkte wieder gelöscht.<br />

Bei schweren oder immer wiederkehrenden Reklamationen<br />

wird der Fahrer zu einer persönlichen Stellungnahme<br />

aufgefordert. Anschließend beurteilt der<br />

Schiedsausschuss, ob und unter welchen Umständen<br />

eine weitere Zusammenarbeit möglich ist.<br />

Neue Fahrer, die innerhalb der Probezeit fünf Punkte<br />

angesammelt haben, werden von der Vermittlung ausgeschlossen.<br />

Eine Wiedervorstellung ist nicht vorgesehen.if<br />

die Nutzung von waze. Die Navigation, die ebenso wie das am<br />

häufigsten genutzte Google-Maps, stammt auch von Google, hat<br />

aber zwei entscheidende Vorteile: Einerseits zeigt sie die kürzeste<br />

Strecke an, andererseits ist es möglich, als Fahrzeugprofil „<strong>Taxi</strong>“<br />

anzugeben. Dann werden auch exklusive <strong>Taxi</strong>strecken bei der<br />

Routenplanung mit in Betracht gezogen, wie beispielsweise eben<br />

die Abbiegemöglichkeit von der Landshuter Allee in die Leonrodstraße<br />

Richtung Rotkreuzplatz. <br />

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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

19


ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />

Die E-GAP-Fahrzeuge kommen in <strong>München</strong> zum E-<strong>Taxi</strong>.<br />

STROM TO GO<br />

Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur bietet ein Unternehmen einen<br />

ungewöhnlichen, aber effektiven Weg an – und das zu einem interessanten Tarif.<br />

E-GAP will eine Lücke in der Ladeinfrastruktur<br />

schließen. Ohne auf das<br />

Vorhandensein einer entsprechenden<br />

Peripherie angewiesen zu sein, startet<br />

das Unternehmen jetzt in <strong>München</strong> seinen<br />

mobilen Ladeservice. Die Akkus, die den<br />

Strom für die Kundenfahrzeuge liefern,<br />

sind mobil in Transporter untergebracht.<br />

Derzeit sind sechs elektrisch angetriebene<br />

Fiat E-Scudo mit dem E-GAP-Logo im Einsatz.<br />

Mehr sollen in absehbarer Zeit folgen.<br />

Das Prinzip ist einfach: Während private<br />

Nutzer den Service ausschließlich via<br />

E-GAP-App bestellen, können Firmenkunden<br />

den Service auch per E-Mail oder Telefon<br />

bestellen. Innerhalb eines vereinbarten<br />

Zeitfensters kommt dann ein E-GAP-Wagen<br />

zum E-<strong>Taxi</strong>. Das kann beispielsweise auf<br />

dem Betriebshof, in einer Tiefgarage oder<br />

in der Nähe eines <strong>Taxi</strong>standplatzes sein.<br />

Einmal vor Ort sind Ladungen bis zu<br />

100 kWh möglich, und das mit einer Ladegeschwindigkeit<br />

von bis zu 80 kW. Die tatsächliche<br />

Ladegeschwindigkeit bestimmt<br />

allerdings das zu ladenden Auto.<br />

Das Preisgefüge ist einfach und verständlich<br />

gehalten. Neben den Anfahrtskosten<br />

in Höhe von 8,32 Euro (netto) kostet derzeit<br />

eine E-GAP-Kilowattstunde Strom 0,58 Euro<br />

(alles netto). Damit kann sogar günstiger<br />

als an den DC-Ladesäulen der Münchner<br />

Stadtwerke geladen werden. Dort kostet<br />

eine Kilowattstunde Strom derzeit<br />

0,79 Euro brutto oder 0,66 Euro (netto).<br />

LADEN, WO KEIN STROM IST<br />

Die E-GAP-Transporter sind in der Lage, die<br />

Kundenautos mit allen gängigen DC-Steckern<br />

zu laden. Für E-GAP-Deutschland-<br />

Geschäftsführer Andreas Nelskamp ist der<br />

Fokus des Geschäfts eindeutig: „E-GAP will<br />

einen verlässlichen Schnell-Ladeservice<br />

dort anbieten, wo es die fest installierte<br />

Ladeinfrastruktur ansonsten nicht ermöglicht.<br />

Um das zu erreichen, sind wir mit<br />

unseren mobilen Ladestationen für die<br />

Kunden so flexibel wie möglich.“<br />

Aktuell ist der Ladeservice, der übrigens<br />

auch mehrere Tage im Voraus gebucht werden<br />

kann, auf Einsatzzeiten von Montag bis<br />

Jürgen Dinter, Bereichsleiter Marketing &<br />

Vertrieb bei IsarFunk, und E-GAP-Geschäftsführer<br />

Andreas Nelskamp haben sich für die<br />

Sonderkonditionen eingesetzt (v. l. n. r.).<br />

Freitag zwischen 8 und 19 Uhr ausgelegt.<br />

Die E-GAP-Lade-Vans kommen innerhalb<br />

von drei Stunden beziehungsweise nach<br />

Vereinbarung oder auch zu fest reservierten<br />

Zeiten. Damit bietet E-GAP ganz<br />

nebenbei als bislang einziger Anbieter in<br />

<strong>München</strong> fest reservierbare Ladezeiten an,<br />

und das an (fast) jedem Ort. <br />

if<br />

SONDERKONDITIONEN FÜR ISARFUNKER<br />

Als Unterstützer der E-Mobilität hat sich IsarFunk dafür eingesetzt,<br />

dass Münchner E-<strong>Taxi</strong>s den E-GAP-Ladeservice mit<br />

einem deutlichen Preisvorteil nutzen können. Bis zum 31. Juli<br />

<strong>2023</strong> bietet E-GAP folgende Sonderkonditionen an. Beim<br />

„Kennenlernen-Special“ ist die erste Ladung eines <strong>Taxi</strong>unternehmens<br />

inklusive 20 kWh Strom kostenfrei. Einfach E-Mail<br />

mit folgenden Infos an service.de@e-gap.com schreiben: Promocode<br />

„IsarFunk“, vollständiger Firmenname und Kontaktdaten<br />

inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer, gewünschte<br />

Adresse und Zeitpunkt der Aufladung und welches E-<strong>Taxi</strong><br />

geladen wird. E-GAP bestätigt im Anschluss den Termin.<br />

Für alle weiteren Bestellungen gibt es ebenso bis Ende<br />

Juli das vergünstigte „Frühsommer-Special“. Dabei entfällt<br />

die Service-Pauschale (regulär 8,32 € zzgl. Mwst.) bei<br />

Aufladung von mind. 20 kWh. Berechnet wird nur der reguläre<br />

Strompreis in Höhe von 58 Cent/kWh (netto).<br />

Die <strong>Taxi</strong>-Unternehmen erhalten wöchentlich eine detaillierte<br />

Rechnung. if<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

20 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


INKLUSIONSTAXI<br />

STADT HAT NOCH<br />

240.000 EURO IM<br />

FÖRDERTOPF<br />

<strong>München</strong> braucht mehr Inklusionstaxis, in denen Rollstuhlfahrer*Innen befördert<br />

werden können. Ende März traf man sich deshalb zu einem Workshop.<br />

Eingeladen hatte das Münchner Kreisverwaltungsreferat,<br />

genauer das <strong>Taxi</strong>büro. Neben den Vertretern der beiden<br />

Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen waren auch <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

dabei, die bereits Inklusionstaxis betreiben, außerdem Vertreter des<br />

Behindertenbeirates der Landeshauptstadt <strong>München</strong> und des Koordinierungsbüros<br />

zur Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention<br />

(Sozialamt) sowie Abgesandte des Sozialdienstes Deutschland.<br />

Den ersten Themenschwerpunkt bildete der Status quo an Rollitaxis.<br />

Diese werden als Inklusionstaxis bezeichnet. Der Begriff<br />

allerdings ist laut KVR unter den <strong>Taxi</strong>unternehmer*innen nicht<br />

sehr bekannt. Auch die seit mehreren Jahren bestehende städtische<br />

Förderung der Umrüstkosten für Inklusionstaxis wird bisher<br />

nicht komplett abgerufen.<br />

Weil das zu einer Kumulierung der Fördergelder führt, sind<br />

aktuell 240.000 Euro an Fördergeldern abrufbar. Diese Summe<br />

ist dafür vorgesehen, die Umrüstung von 24 Fahrzeugen zu bezuschussen.<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

KAUM INKLUSIONSTAXIS IN MÜNCHEN<br />

Eigentlich müssten in <strong>München</strong> schon von Gesetzes wegen mindestens<br />

30 Rollitaxis zur Verfügung stehen. Aufgrund einer<br />

Neuregelung im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

gesetzlich dazu verpflichtet, ab dem 19. <strong>Taxi</strong> fünf<br />

Prozent der Fahrzeugflotte für den Rollstuhltransport umzurüsten.<br />

Doch genau jene <strong>Taxi</strong>s fallen aus der Förderung raus, weil die<br />

Behörde die Rechtsansicht vertritt, dass Fahrzeuge, die gesetzlich<br />

vorgeschrieben sind, nicht gefördert werden dürfen.<br />

All das führt dazu, dass in <strong>München</strong> nur eine geringe Anzahl<br />

an Inklusionstaxis unterwegs ist, was auch den beiden <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

Probleme bereitet. Aktuell seien nur 15 Inklusionstaxis bei<br />

den Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen gemeldet, berichteten<br />

die Zentralenvertreter während des Workshops. Im<br />

Schnitt stünden tagsüber allerdings nur fünf bis sieben<br />

Fahrzeuge für eine Vermittlung zur Verfügung,<br />

sodass in der Folge fast zwei Drittel aller Fahrten<br />

wieder abgesagt werden müssten.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung<br />

war der korrekte Umgang mit den Fahrgästen von<br />

Inklusionstaxis, also jenen Personen, die sitzend<br />

im Rollstuhl befördert werden. Aktuell nutzen nur<br />

vereinzelte Unternehmer die Möglichkeit, ihr Fahrpersonal<br />

auf die zukünftige Aufgabe vorzubereiten,<br />

was laut der Erfahrung der Behindertenvertreter<br />

viel zu wenig sei. Es seien einige Fälle bekannt, in<br />

denen aufgrund mangelnder Kenntnis Rollstühle<br />

teils schwer beschädigt oder die Fahrgäste falsch<br />

Tipps zum sicheren<br />

Umgang<br />

mit im Rollstuhl<br />

sitzenden<br />

Personen bietet<br />

ein Film der<br />

IsarFunk-<strong>Taxi</strong>zentrale.<br />

Er kann<br />

auf YouTube<br />

angeschaut<br />

werden.<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer sollten jetzt zupacken und auf Inklusionstaxis<br />

umsteigen.<br />

gesichert wurden. Um Berührungsängste abzubauen und um weitere<br />

Erfahrungen zu sammeln, regten die Vertreter der Behindertenverbände<br />

an, bei etwaigen Schulungen auch Rollstuhlfahrer<br />

einzuladen. Die Vertreterinnen des <strong>Taxi</strong>büros versprachen zu<br />

prüfen, ob es die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung<br />

der Inklusionstaxi-Schulungen gibt.<br />

KOMPENSATION DES MEHRAUFWANDS<br />

Um den Service Inklusionstaxi für die <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />

rentabel und zukunftssicher zu machen, muss<br />

noch einmal über einen gesonderten Zuschlag nachgedacht<br />

werden. Er kompensiert den Mehraufwand, der<br />

einerseits durch längere Anfahrten, andererseits durch<br />

den zusätzlichen Zeitaufwand für das korrekte Sichern<br />

der Rollstühle entsteht. Wie das <strong>Taxi</strong>büro zu berichten<br />

wusste, seien in Bayern durchaus Zuschläge in Höhe<br />

von 7 bis 17 Euro üblich. Im Münchner <strong>Taxi</strong>tarif konnte<br />

so ein Zuschlag aber bislang noch nicht verankert<br />

werden.<br />

Neben finanziellen Anreizen wurden aber auch<br />

andere Vorschläge gemacht, wie das Inklusionstaxi an<br />

Popularität im <strong>Taxi</strong>gewerbe gewinnen kann. Von <strong>Taxi</strong>standplätzen<br />

in der Fußgängerzone oder Priorisierung<br />

von Inklusionstaxis am <strong>Taxi</strong>standplatz oder auch am<br />

Flughafen war beispielsweise die Rede. <br />

sg<br />

TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

21


Neben den klassischen<br />

Rollstuhltaxis auf<br />

VW-Caddy-Basis waren<br />

auch Rollitaxis mit<br />

E-Antrieb vor Ort.<br />

RÜCKENWIND<br />

FÜR DIE INKLUSION<br />

Eine Themenveranstaltung für die Beförderung von Menschen in Rollstuhl-<strong>Taxi</strong>s<br />

in Bamberg ist Ende April auf großes Interesse gestoßen. Vor Ort war auch ein<br />

Münchner <strong>Taxi</strong>betrieb, der über seine Inklusions-Erfahrungen berichten konnte.<br />

Gefördert<br />

von:<br />

Geladen hatte der Landesverband Bayerischer <strong>Taxi</strong>- und<br />

Mietwagenunternehmer e. V. in Kooperation mit den<br />

<strong>Taxi</strong>-Zentralen Nürnberg eG und <strong>München</strong> eG. Ganz<br />

bewusst wurde die Veranstaltung bundeslandübergreifend und<br />

verbandsunabhängig angelegt.<br />

Wie wichtig die Vernetzung mit Unternehmern aus dem ganzen<br />

Bundesgebiet ist, wurde auch direkt im ersten Beitrag von Holger<br />

Klier – Vorstand <strong>Taxi</strong> Würzburg eG – deutlich. Er berichtete von<br />

seinen Bemühungen, in der Würzburger <strong>Taxi</strong>tarifordnung einen<br />

Tarif für das Rollstuhltaxi einzubringen. Er zeigte sich zuversichtlich,<br />

bei der nächsten Anpassung der Tarifordnung einen<br />

Rollstuhltaxi-Zuschlag in Höhe von 20 Euro integrieren zu können.<br />

Eine angemessene Bezahlung der Leistung kann sicher dabei<br />

helfen, das Inklusionstaxi für die <strong>Taxi</strong>unternehmer interessanter<br />

zu machen. Eine Thematik, die derzeit ja auch die Münchner <strong>Taxi</strong>branche<br />

und das KVR beschäftigt, wo man nach einer Lösung für<br />

die diskriminierungsfreie Festlegung eines wirtschaftlich notwendigen<br />

Zuschlags sucht.<br />

MINDESTTARIF FÜR MIETWAGEN<br />

Richtig spannend war dann auch der Bericht vom Mitveranstalter<br />

Christian Linz. Der Chef der Nürnberger <strong>Taxi</strong>zentrale berichtete<br />

von seinen Bemühungen, mittels einer Allgemeinverfügung<br />

die rechtssichere Einführung eines Mindesttarifs für Nürnberger<br />

Mietwagen anzugehen. Dabei war Linz’ Prämisse, dass bei der<br />

Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes für Mietwagen<br />

nicht der Schutz des <strong>Taxi</strong>gewerbes im Vordergrund stehe, sondern<br />

vielmehr der Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen. Sollte<br />

Nürnberg hier tatsächlich Vorreiter für eine Allgemeinverfügung<br />

werden, dürfte deren Ausgestaltung und Begründung auch das<br />

Münchner KVR interessieren.<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

GOP_M_Anz_Neo_90x128_<strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong>_Magazin.indd 1 1<strong>2.</strong>04.23 22 09:48<br />

<strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


INKLUSIONSTAXI<br />

Jörg Hildebrandt und seine Kollegen<br />

kamen mit einem umgerüsteten<br />

MAN TGE nach Bamberg.<br />

Die beiden Veranstalter<br />

Christian Linz (l.) und<br />

Thomas Kroker können<br />

auf einen erfolgreichen<br />

Tag zurückblicken.<br />

Über Mittag gab es dann die Zeit für einen Rundgang über den Hof<br />

des Veranstaltungsorts. Dort waren neben einigen Inklu sionstaxis<br />

der Teilnehmer auch die Umrüster der Fahrzeuge selbst vor Ort. Bei<br />

bestem Wetter präsentierten MobiTEC, Auto C. Bayer, AMF-Bruns<br />

und die Tribus-Group ihre neuesten Produkte für die Beförderung<br />

von Menschen im Rollstuhl. Neben dem Klassenprimus VW-Caddy<br />

waren Sprinter, MAN TGE, LEVC TX, Mercedes EQV und Renault<br />

Kangoo vor Ort zu sehen.<br />

Am Nachmittag skizzierte Linz, was es braucht, um die erste<br />

bundesweite Erfahrungsaustauschgruppe „<strong>Taxi</strong>/Mietwagen und<br />

Inklusion“ ins Leben zu rufen. Gemeinsam mit den Teilnehmern<br />

wurden zunächst verschiedene Themen und Fragestellungen<br />

gesammelt, deren Klärung eine Zielsetzung der Erfa-Gruppe werden<br />

sollte. Sofort im Anschluss wurde dann ein Team benannt,<br />

welches sich um die Organisation des ersten offiziellen Treffens<br />

kümmern soll. Namentlich waren das Uli Lo Re aus Kleinwallstadt,<br />

Kathrin und Christian Strobel aus Straubing und der Schongauer<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer Uwe Wieland, die das erste offizielle Treffen<br />

organisieren werden. Es soll am 25. November in den Räumlichkeiten<br />

der <strong>Taxi</strong>-Zentrale Nürnberg eG stattfinden.<br />

EINSATZMÖGLICHKEITEN FÜR ROLLITAXI<br />

Einen Ausblick darauf, welche zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten<br />

für Inklusionstaxis neben der reinen Rollstuhlbeförderung möglich<br />

sind, gab Jörg Hildebrandt, Geschäftsführer des SBS Fahrdienst<br />

<strong>München</strong> GmbH. Sein Unternehmen, das bereits 2015 gegründet<br />

wurde, hatte sich zunächst umfassend über die Wünsche und<br />

Anforderungen zur Rollstuhlbeförderung informiert, bevor die<br />

ersten Fahrzeuge angeschafft wurden. Der Betrieb spezialisierte<br />

sich dann auf die Beförderung von Senioren, Behinderten und<br />

Schülern. So entstand auch der Name SBS Fahrdienst.<br />

Der Betrieb, der neben drei <strong>Taxi</strong>s jetzt ausschließlich auf<br />

Mietwagen setzt, hat seit einiger Zeit den Tourismus und Dienstleistungen<br />

rund um die Rollstuhlbeförderung für sich entdeckt.<br />

Beispielsweise bietet das Unternehmen Tagestouren für Rollstuhlfahrende<br />

und ihre Familien an und hat einen Rollstuhlverleih<br />

aufgebaut. Grundsätzlich, so schließt Hildebrandt seinen kurzen<br />

Vortrag ab, wäre es sinnvoll, wenn es analog zum Münchner <strong>Taxi</strong>guide<br />

auch eine Ausbildung zum Inklusionsguide geben würde.<br />

Mit dieser Idee könnte man bei der LH <strong>München</strong> offene Türen einrennen,<br />

weshalb sich Hildebrandt von der Stadt eine finanzielle<br />

Unterstützung für so eine Ausbildung wünscht.<br />

Ebenfalls für Bamberg angekündigt war die Bekanntgabe<br />

einer gemeinsamen Erklärung vom Sozialverband Deutschland<br />

(SoVD) und dem <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenverband (TMV). Neben TMV-<br />

Geschäftsführer Patrick Meinhardt war auch die Anwesenheit von<br />

Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzenden des Sozialverbands<br />

Deutschland e. V. (SoVD), angekündigt. Sie musste sich jedoch<br />

entschuldigen, da auf dem Weg nach Bamberg ihr Zug ausgefallen<br />

war. Meinhardt nutzte dennoch die Gelegenheit, um die gemeinsame<br />

Erklärung den Anwesenden vorzustellen.<br />

Mit der Gründung einer gemeinsamen ständigen Kommission<br />

wollen die Verbände die Bedeutung von Inklusionstaxis im<br />

urbanen wie im ländlichen Raum ins Zentrum einer Debatte um<br />

gesellschaftliche Teilhabe stellen. Erstens müsse der notwendige<br />

Beratungsbedarf für Verbände, Genehmigungsbehörden und<br />

Unternehmen staatlicherseits finanziert und professionell in unabhängigen<br />

Beratungsstellen organisiert werden. Zweitens dürfen<br />

die Kosten für den Umbau und die Anschaffung von Inklusionstaxis<br />

nicht auf die Unternehmen abgewälzt werden. Und drittens<br />

sollen die erhöhten Kosten für Inklusionsfahrten in den <strong>Taxi</strong>tarifen<br />

nicht auf die Kunden abgewälzt werden, sie sollen aber auch nicht<br />

bei den Stadt- und Landkreisen wie auch nicht bei den Unternehmen<br />

hängen bleiben.<br />

„Die Kosten dieser Fahrten hätte der Bund zu tragen“, fordert<br />

Meinhardt. Das habe den Vorteil, dass man sich nicht mit<br />

16 Bundesländern rumschlagen müsse. Meinhardt räumte aber<br />

auch ein, dass eine solche Entscheidung nicht übermorgen oder<br />

in 14 Tagen zu erwarten sei, sondern sich über mehrere Jahre<br />

hinziehen dürfte. <br />

sg<br />

Tarifumstellung aller Fabrikate ohne Termin möglich!<br />

FOTOS: SBS Fahrdienst, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Adler Taxameter & Funktechnik GmbH<br />

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• Digitale Schichtaufzeichnung<br />

• Magnet / Bügel Dachzeichen<br />

• Quittungsdrucker<br />

• Datenfunksysteme<br />

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• Sitzkontakte<br />

• <strong>Taxi</strong>-Mietwagen Alarmanlage<br />

• <strong>Taxi</strong>-Zubehör<br />

• Handy / Tablet Halterungen<br />

• Dashcam<br />

• GPS-Ortungssysteme<br />

TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

23


VERSICHERUNG<br />

WER ZAHLT FÜR DAS<br />

VERMISSTE GEPÄCKSTÜCK?<br />

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt genau vor jenen<br />

Schadenersatzansprüchen, mit denen man normalerweise niemals rechnet.<br />

Ein Münchner Versicherungsspezialist nennt ein paar Beispiele.<br />

Alexander Crasselt rät zum Abschluss<br />

einer Betriebshaftpflichtversicherung.<br />

<strong>Taxi</strong>versicherung ist nicht gleich<br />

Kfz-Versicherung.“ Unter diesem<br />

Motto stand kürzlich ein Vortrag<br />

des Versicherungsspezialisten Alexander<br />

Crasselt. Der Geschäftsführer des gleichnamigen<br />

Versicherungsmaklers mit Sitz im<br />

Münchner Süden leitete damit eine Übersicht<br />

über wichtige Zusatzversicherungen<br />

ein, die man als <strong>Taxi</strong>unternehmer abschließen<br />

sollte.<br />

An vorderster Stelle stand dabei die<br />

Betriebshaftpflicht. Sie deckt das Recht<br />

nach Schadenersatz ab, das jedem Menschen<br />

nach § 823 des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches zusteht: „Wer vorsätzlich<br />

oder fahrlässig das Leben, den Körper, die<br />

Venczel_02-2016.qxp_Layout 1 03.0<strong>2.</strong>16 16:15 Seite<br />

Verkehrsmedizinische<br />

Untersuchungen in Schwabing<br />

Dr. Josef Venczel<br />

Dr. Marta Venczel<br />

Betriebsärzte<br />

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für den Erwerb und die<br />

Verlängerung des P-Scheins<br />

Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum<br />

oder ein sonstiges Recht eines anderen<br />

widerrechtlich verletzt, ist dem anderen<br />

zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens<br />

verpflichtet.“<br />

Alexander Crasselt, der diesen Vortrag<br />

im Rahmen einer Zusammenkunft<br />

verschiedener <strong>Taxi</strong>zentralen-Vorstände in<br />

<strong>München</strong> hielt (siehe Seite 4) und deshalb<br />

eine solche Betriebshaftpflicht auch <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

empfahl, zählte typische Schadenfälle<br />

auf.<br />

WER HAFTET BEI SCHADEN?<br />

„Sie fahren Ihre Kunden mit Gepäck zum<br />

Flughafen und die Fahrgäste vermissen<br />

danach ein bestimmtes Gepäckstück.<br />

Wichtig für die Bewertung, ob Sie als Fahrer<br />

für den Verlust aufkommen müssen,<br />

ist die Frage, ob das Gepäckstück auch<br />

wirklich eingeladen worden ist.“ Crasselt<br />

berichtete von einem Fall, in dem Zeugen<br />

bestätigen konnten, dass das später vermisste<br />

Gepäckstück auch tatsächlich ins<br />

<strong>Taxi</strong> eingeladen worden ist. Zahlen musste<br />

dann der <strong>Taxi</strong>unternehmer bzw. dank einer<br />

abgeschlossenen Betriebshaftpflicht dessen<br />

Versicherung.<br />

Als weiterer typischer Fall für eine<br />

Betriebshaftpflichtversicherung werden<br />

Fälle eingestuft, bei denen ein ausgeladenes<br />

Gepäckstück von einem vorbeifahrenden<br />

Auto erfasst wird, weil es vom Fahrer<br />

auf der Straße abgestellt wurde. Solch<br />

ein Schaden könnte auch über die Kfz-<br />

Haftpflichtversicherung abgedeckt sein,<br />

würde dort allerdings zu einer anschließenden<br />

Hochstufung des Schadenrabatts<br />

führen.<br />

Auch wenn ein Fahrgast, dem man auf<br />

dem Weg zum <strong>Taxi</strong> geholfen hat, (trotzdem)<br />

stürzt, kann der daraus entstehende<br />

Schadenersatzanspruch von der Betriebshaftpflichtversicherung<br />

übernommen werden.<br />

Crasselt berichtet hier von einem Fall<br />

aus den Neunzigerjahren, bei dem eine<br />

gestürzte Person seitdem berufsunfähig<br />

ist und für den die Versicherung noch<br />

heute bezahlt.<br />

Nicht zuletzt aufgrund solcher Schäden<br />

sollte man beim Abschluss einer<br />

Betriebshaftpflicht darauf achten, dass<br />

als Deckungssumme mindestens fünf Millionen<br />

abgeschlossen werden. Sie sollte<br />

darüber hinaus Personen-, Sach- und<br />

Vermögensschäden beinhalten. Wer eine<br />

Selbstbeteiligung einbaut, verringert die<br />

Beitragssumme.<br />

Eine Falschbetankung durch einen<br />

angestellten <strong>Taxi</strong>fahrer ist übrigens kein<br />

Fall für die Betriebshaftpflicht. Dafür muss<br />

der oder die Fahrerin mit der (hoffentlich<br />

abgeschlossenen) privaten Haftpflichtversicherung<br />

aufkommen. <br />

jh<br />

FOTOS: Pixabay, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

24 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


FASTENBRECHEN<br />

Gemeinsam wurde an einer langen Tafel gegessen.<br />

Gastgeber: Werner Gaschler und Atilla Döger<br />

IFTAR IM AUTOHAUS<br />

Das gemeinsame Fastenbrechen ist beim Toyota-Händler DiT schon zu einer<br />

Tradition für das Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe geworden. Auch dieses Jahr nahmen<br />

zahlreiche <strong>Taxi</strong>unternehmer die erste Mahlzeit nach Sonnenuntergang miteinander ein.<br />

Besuch aus der Engelhardstraße: Ertecin<br />

Kocer (links)<br />

Während des Fastenmonats<br />

Ramadan dürfen Moslems<br />

ausschließlich nach Sonnenuntergang<br />

Speisen zu sich nehmen. Wenn<br />

man dann nach Stunden ohne Nahrungsaufnahme<br />

wieder etwas isst, nennt man<br />

das „İftar“ (Fastenbrechen). Genau dazu<br />

hatte das Autohaus DiT Anfang April eingeladen.<br />

Es ist eines von vielen Events, mit denen<br />

der Verkaufsleiter für Geschäftskunden<br />

Werner Gaschler sowie der <strong>Taxi</strong>-Verkäufer<br />

Atilla Döger regelmäßig auf sich aufmerksam<br />

machen. Vor ein paar Monaten<br />

hatte man sogar eine <strong>Taxi</strong>-Hausmesse veranstaltet<br />

und dafür das gesamte Toyota-<br />

<strong>Taxi</strong>-Portfolio in die Verkaufsräume in die<br />

Landsberger Straße geholt.<br />

LIEFERGARANTIE FÜR BZ4X<br />

Natürlich standen auch beim Fastenbrechen<br />

Autos im Mittelpunkt. Ganz besonders<br />

das erste vollelektrische Toyota-<strong>Taxi</strong>, der<br />

bZ4X. Wie Gaschler bei seiner Begrüßung<br />

Besuch aus der Rosenheimer Straße:<br />

Christian Hess (vorne links)<br />

betonte, seien dem Wagen seit dem Marktstart<br />

umfangreiche Updates zuteilgeworden,<br />

welche sich insbesondere auf die<br />

Reichweite auswirken würden.<br />

Ein besonderes Bonbon konnte dann auch<br />

der DiT -<strong>Taxi</strong>spezialist Döger ankündigen.<br />

Für den bZ4X bietet Toyota eine Liefergarantie<br />

bis zum 31. August an. Das ist besonders<br />

wichtig, da ab September geschäftlich<br />

genutzte Fahrzeuge keine BAFA-Prämie mehr<br />

beantragen dürfen. Wer bis zum 31. Juni den<br />

Wagen bestellt, kommt zusätzlich noch in<br />

den Genuss eines zu 100 Prozent subventionierten<br />

<strong>Taxi</strong>pakets. Das entspricht einem<br />

Preisvorteil von rund <strong>2.</strong>500 Euro.<br />

Über 50 Besucher waren zu Gast beim<br />

Fastenbrechen. Neben zahlreichen <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />

fanden sich auch Vertreter<br />

verschiedener <strong>Taxi</strong>verbände und beider<br />

Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen im Autohaus<br />

ein. An einer langen Tafel mit exzellentem<br />

Essen ließ man dann beim gemeinsamen<br />

Abendessen den Tag ausklingen. sg<br />

Werther - von Kummer - Nöker - Dr. Schwerdt<br />

Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft*<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Tätigkeitsschwerpunkte<br />

M. Werther* S. v. Kummer* N. Nöker*<br />

Dr. B. Schwerdt*<br />

Fachanwältin: Verkehrsrecht<br />

Fachanwalt: Familienrecht Fachanwältin: Arbeitsrecht<br />

Fachanwältin: Strafrecht<br />

Zivilrecht / Unfallschadenregulierung Sozialrecht / Erbrecht Verwaltungsrecht / Fahrerlaubnisrecht Bußgeldsachen<br />

M. Wunderlich-Serban A. Friedmann V. Kessinger<br />

Fachanwältin: Miet- und WEG-Recht Gewährleistungsrecht Bußgeldsachen<br />

Privatinsolvenzen<br />

Reiserecht<br />

Opfer- u. Entschädigungsrecht<br />

Johann-von-Werth-Straße 1, 80639 <strong>München</strong>, Tel.: 089 / 13 99 46-0, Fax: 089 /16 59 51<br />

TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

25


VERLOSUNG<br />

AKROBATISCHES<br />

WIRD NEU VERPACKT<br />

Das Münchner GOP Varieté-Theater verspricht mit<br />

seinem aktuellen Programm »Neo« die Zukunft der<br />

Showacts. Für <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Leser gibt es 3 x 2 Freikarten.<br />

FOTOS: GOP<br />

IMPRESSUM<br />

Neo“ ist Griechisch und heißt „neu“.<br />

Für das GOP Varieté-Theater in<br />

der Maximilian-/Ecke Thierschstraße<br />

bedeutet Neo „Showacts, wie Sie sie<br />

vorher garantiert noch nie gesehen haben“.<br />

Das Programm „Neo“, das dort seit Anfang<br />

Mai läuft, verspricht nichts Geringeres als<br />

eine Bühnensensation. Mit Künstler*innen,<br />

„die noch jung sind an Jahren, sich aber<br />

bereits die großen Medaillen der internationalen<br />

Bühnenkunst verdient haben“.<br />

Sechs von ihnen zeigen auf der Bühne des<br />

GOP während der zweistündigen Show<br />

unter anderem eine Jojo- und Stabjonglage,<br />

Hula-Hoop-Kunststücke und Hair-Hanging,<br />

Strapaten, Ikarische Spiele und Partnerakrobatik.<br />

Dazwischen gibt es Live-Musik und<br />

Comedy. Für Letztere ist unter anderem der<br />

Künstler Martin Quilitz als Show-Moderator<br />

zuständig<br />

Im GOP wird jede Woche von Mittwoch<br />

bis Sonntag gespielt, die Karten kosten<br />

pro Person 40 Euro, in Kombination<br />

mit einem 2-Gänge-Menü 70 Euro. Kinder,<br />

Schüler*innen, Auszubildende und<br />

Student*innen erhalten eine Ermäßigung.<br />

GEWINN: 3 X 2 FREIKARTEN<br />

Völlig kostenlos ist die Show für drei Münchner<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer*innen, sofern diese zu den<br />

glücklichen Gewinnern jener Freikarten<br />

zählen, die <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> verlost (ohne Menü).<br />

Bewerben für die Freikarten kann man sich<br />

bis 30. Mai <strong>2023</strong> per E-Mail unter redaktion@taxi-times.com<br />

mit der Betreffzeile „NEO<br />

im GOP“ oder telefonisch unter 08634/260<br />

85 77. Am 31. Mai entscheidet das Los, die<br />

Gewinner werden benachrichtigt.<br />

Wer kein Losglück hat und auch sonst<br />

nicht innen dabei sein will oder kann,<br />

aber draußen nach der Vorstellung auf<br />

Fahrgäste hofft, hier noch ein spezieller<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer*innen-Service: Die Abendvorstellungen<br />

sind Mittwoch bis Freitag um<br />

ca. 22 Uhr zu Ende, am Samstag um 23 Uhr<br />

und am Sonntag um 20:30 Uhr.<br />

Viel Glück bei der Verlosung und hoffentlich<br />

viele Fahrgäste wünscht die<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Redaktion, die sich damit für<br />

diese Ausgabe von allen Leser*innen verabschiedet.<br />

Die nächste <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong><br />

erscheint Anfang August. Bis dahin<br />

halten wir das Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe auf<br />

unserer Website www.taxi-times.com/<br />

muenchen auf dem Laufenden. Ein regelmäßiger<br />

Klick lohnt sich also. jh<br />

GOP-KARTEN GEWINNEN<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> verlost 3 x 2 Freikarten<br />

für die Vorstellung „Neo“ im<br />

GOP Varieté-Theater. Bewerbung<br />

bitte bis 30.5.<strong>2023</strong> per E-Mail an<br />

redaktion @taxi-times.com oder<br />

telefonisch unter 08634/260 85 77.<br />

Unter mehreren Einsendern entscheidet<br />

das Los. Der Rechtsweg ist<br />

ausgeschlossen.<br />

Verlag<br />

taxi-times Verlags GmbH<br />

Gartenstraße 12<br />

84549 Engelsberg, Deutschland<br />

Telefon: +49 (0)8634 / 260 85 77<br />

E-Mail: info@taxi-times.com<br />

Internet: www.taxi-times.com<br />

Geschäftsführer und V. i. S. d. P.<br />

Jürgen Hartmann (jh)<br />

Bankverbindung<br />

Stadtsparkasse <strong>München</strong><br />

IBAN: DE89701500001003173828<br />

BIC: SSKMDEMM<br />

UST-ID: DE293535109<br />

Handelsregister: Amtsgericht Traunstein<br />

HRB 31193<br />

Redaktion (tt)<br />

Simon Günnewig (sg), Jürgen Hartmann (jh),<br />

Axel Rühle (ar);<br />

E-Mail: redaktion@taxi-times.com<br />

Grafik & Layout<br />

Katja Stellert (Artdirektion),<br />

Ivan Cottrell, Martina Jacob<br />

Raufeld Medien GmbH<br />

Paul-Lincke-Ufer 42–43<br />

10999 Berlin<br />

stellert@raufeld.de<br />

Anzeigen + Vertrieb<br />

Jürgen Hartmann<br />

anzeigen@taxi-times.com<br />

Telefon: +49 (0)8634 / 260 85 77<br />

Druck<br />

Silber Druck oHG, Otto-Hahn-Straße 25,<br />

D-34253 Lohfelden<br />

Erscheinungsweise 4 x pro Jahr<br />

Heftpreis 3,50 €, Premium-Abo 36 €<br />

(inkl. MwSt. und Versand)<br />

ISSN-Nr.: 2367-3850<br />

Weitere <strong>Taxi</strong>magazine aus dem Verlag:<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DACH<br />

Die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale GmbH & Co KG<br />

und der <strong>Taxi</strong> Verband Bayern e. V. (TVB)<br />

bekommen in <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> eigens<br />

gekennzeichnete Mitteilungsseiten,<br />

für deren Inhalte die beiden Genannten<br />

im Sinne des Presserechtes selbst<br />

verantwortlich sind.<br />

26 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


PFLICHTLEKTÜRE FÜR<br />

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das <strong>Taxi</strong>“: Preis: 66.- € (inkl. MwSt.)<br />

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ATILLA DÖGER | <strong>Taxi</strong>verkäufer | DIT <strong>München</strong> GmbH<br />

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120 g/km. Werte wurden nach dem WLTP-Prüfverfahren ermittelt.<br />

Hauptsitz: Autohaus NIX GmbH | Frankfurter Straße 1–7 | 63607 Wächtersbach

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