Taxi Times München - 2. Quartal 2023
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<strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> 3,50 €<br />
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MÜNCHEN<br />
Allgemeinverfügung<br />
für Mietwagen<br />
gemäß § 51a<br />
MINDESTPREISE FÜR MIETWAGEN<br />
SCHLUSS MIT<br />
ZÖGERN<br />
FAHRGASTBESCHWERDEN<br />
Wenn der schnellste Weg<br />
nicht der kürzeste ist<br />
INKLUSIONSTAXIS<br />
Erfahrungs-Workshop<br />
und Initiativen<br />
INTERVIEW<br />
<strong>2.</strong> Bürgermeisterin<br />
Katrin Habenschaden
Aus Fahrgästen<br />
Freunde machen<br />
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POLITISCHE AUFMERKSAMKEIT AUF<br />
HÖCHSTER EBENE<br />
Selten hat eine Ausgabe der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> so viel Mut<br />
gemacht wie diese hier. Auf Seite 9 können wir beispielsweise<br />
über die Pläne einer weiteren Förderung für E-<strong>Taxi</strong>s berichten.<br />
Doch damit nicht genug: Der politische Anstoß dafür kam direkt<br />
aus dem Bürgermeisterbüro. Im Interview mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> macht<br />
die Zweite Bürgermeisterin Katrin Habenschaden noch mal deutlich,<br />
wie wichtig ihr eine Elektro-<strong>Taxi</strong>flotte für die Stadt ist (ab S.<br />
10). Die Grünen-Politikerin will aber nicht nur den Wandel beim<br />
Fuhrpark, sie will auch unbedingt einen fairen Wettbewerb für<br />
das <strong>Taxi</strong>gewerbe.<br />
Es macht Mut, dass die Sorgen und Nöte der <strong>Taxi</strong>branche inzwischen<br />
auf Bürgermeister-Ebene angekommen sind. Es ist aber<br />
nicht immer gesichert, dass auf das politische Versprechen auch<br />
eine zügige praktische Umsetzung folgt. In diesem Fall können<br />
die Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer*Innen und ihre Fahrer aber sicher<br />
sein, dass die Pläne zeitnah umgesetzt werden.<br />
Dafür sorgt nicht zuletzt auch eine Initiative der Münchner<br />
IHK. Deren Verkehrsreferent Korbinian Leitner hat den <strong>Taxi</strong>-Dialog<br />
wiederbelebt und führt damit den von Frau Habenschaden<br />
initiierten runden Tisch fort (siehe Seite 14).<br />
Auch bei diesem <strong>Taxi</strong>-Dialog geht es um weit mehr als um eine<br />
E-<strong>Taxi</strong>förderung. Es geht um Lösungen für einen fairen Wettbewerb<br />
zwischen <strong>Taxi</strong>s und taxigleich agierenden Mietwagen. Beispielsweise<br />
zum Thema Festpreise für <strong>Taxi</strong>fahrten mit variablen<br />
Zielen. Vielleicht wird <strong>München</strong> hier zur bundesweiten Pilotstadt.<br />
Berechtigt hoffen dürfen <strong>Taxi</strong>unternehmer*Innen auch auf die<br />
(hoffentlich) baldige Einführung eines Mindesttarifs für Mietwagen.<br />
Die Grundlage dafür bildet der § 51a des Personenbeförderungsgesetzes<br />
(PBefG). Unsere Beiträge ab S. 6 fassen den<br />
aktuellen Interpretationsstand zusammen und sollen unsererseits<br />
dem zuständigen KVR Mut machen, per Allgemeinverfügung Mindestpreise<br />
für Mietwagenfahrten zu erlassen.<br />
Sowohl die Möglichkeit, für Bestellfahrten <strong>Taxi</strong>-Festpreise zu<br />
veranschlagen als auch eine behördliche Definition eines Mindestfahrpreises<br />
für Mietwagen wären zwei sehr wirkungsvolle Instrumente,<br />
um den ungleichen Wettbewerb zwischen <strong>Taxi</strong>s und<br />
Mietwagen wieder ins Lot zu bringen. Es wären Mutmacher für<br />
eine Branche, die nach drei schlimmen Jahren die politische Aufmerksamkeit,<br />
die sie jetzt bekommt, mehr als verdient hat.<br />
Viel Spaß und Hoffnung beim Lesen wünscht<br />
– die Redaktion –<br />
INHALT<br />
NEWS<br />
4 Erfa-Treffen der Zentralen<br />
WETTBEWERB<br />
5 Uber vermittelt Münchner <strong>Taxi</strong>s<br />
MINDESTPREIS<br />
6 Wann legt das KVR Mindestpreise fest?<br />
8 Kampf der Gutachten<br />
E-TAXI-FÖRDERUNG<br />
9 Pläne für neue Förderung<br />
10 Interview mit Katrin Habenschaden<br />
TAXIVERBAND MÜNCHEN E.V. (TVM)<br />
14 Rückzahlung von Coronahilfen<br />
15 Fahrtverweigerung hat Folgen<br />
TAXI-DIALOG<br />
16 Austausch auf Arbeitsebene<br />
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
18 Auf dem kürzesten Weg durch die Stadt<br />
20 Mobiles Laden für E-<strong>Taxi</strong>s<br />
INKLUSIONSTAXI<br />
21 Noch 240.000 Euro sind übrig<br />
22 Inklusionstaxitag in Bamberg<br />
VERSICHERUNG<br />
24 Betriebshaftpflicht<br />
FASTENBRECHEN<br />
25 Ein Abend im DIT-Autohaus<br />
VERLOSUNG<br />
26 Akrobatisches neu verpackt, Impressum<br />
TITELFOTOS: Andreas Gregor, Adobe Stock / MatinosPhoto<br />
LETZTE MELDUNG<br />
Das KVR hat in einem Schreiben an die Verbände und Zentralen<br />
darauf hingewiesen, dass alle äußeren Merkmale, die<br />
im Zusammenhang mit Corona an den Fahrzeugen angebracht<br />
worden sind, nun wieder entfernt werden müssen.<br />
Dazu zählen auch Aufkleber mit der Aufforderung, hinten<br />
Platz zu nehmen. „Grundsätzlich steht es den Fahrgästen<br />
frei, sich für einen Sitzplatz im Fahrzeug zu entscheiden“,<br />
schreibt dazu das KVR. Die Behörde beabsichtigt, bei<br />
Kontrollen bis September einen entsprechenden Hinweis<br />
zu geben. Wer ab 1.9.23 noch immer mit Aufkleber fährt,<br />
riskiert ein Bußgeld.<br />
jh<br />
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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
3
NEWS<br />
NEWSTICKER<br />
TAXIS AUFGEBROCHEN – KINDER<br />
FESTGENOMMEN<br />
Am 6. März gegen 2<strong>2.</strong>45 Uhr wurden in der<br />
Nähe des Bahnhofs Taufkirchen zwei<br />
Jugendliche dabei beobachtet, wie sie die<br />
Seitenscheibe eines <strong>Taxi</strong>s einschlugen. Ein<br />
Zeuge alarmierte daraufhin die Polizei, welche<br />
die beiden Kinder (12 und 13 Jahre alt)<br />
in einer nahe gelegenen Tiefgarage vorläufig<br />
festnehmen konnte. Bei den beiden<br />
Tätern wurden Handschuhe und Bargeld<br />
gefunden und es konnte eine Geldbörse<br />
sichergestellt werden.<br />
Im weiteren Verlauf wurde bekannt,<br />
dass bereits zuvor fünf weitere <strong>Taxi</strong>s in<br />
Neuperlach und Taufkirchen auf ähnliche<br />
Art und Weise aufgebrochen und Gegenstände<br />
entwendet worden waren. Die Polizei<br />
vermutet aufgrund der Tatortnähe einen<br />
Zusammenhang der Taten. Nach erfolgter<br />
Sachbearbeitung wurden die beiden Täter<br />
ihren Eltern übergeben. sg<br />
ZENTRALENTREFFEN<br />
MIT ZIRKUSBESUCH<br />
Zwei Mal im Jahr treffen sich die Mitglieder der <strong>Taxi</strong>-ERFA-Gruppe „Zentralen“<br />
zum Austausch. Ende März fungierte hier die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG<br />
als Gastgeber. Am Tag 1 standen für die rund 50 Teilnehmer eine Besichtigung<br />
der <strong>Taxi</strong>zentrale und der Besuch einer Vorstellung des Circus Krone<br />
auf dem Programm.<br />
Der Tag 2 war dann vollgepackt mit Fachvorträgen zu unterschiedlichen<br />
Themen. So berichteten zwei Rechtsanwälte zu den Auswirkungen<br />
der Novelle des PBefG, hier vor allem zum Mindesttarif für Mietwagen.<br />
Ein Mitglied des LV Bayern referierte gemeinsam mit einem Spezialisten<br />
zur geplanten TSE-Pflicht für Taxameter. Zum Thema Betriebshaftpflicht<br />
konnte der Münchner Versicherer Alexander Crasselt berichten. Das<br />
nächste Treffen im Herbst wird dann in Berlin stattfinden. <br />
jh<br />
RÜCKKEHR NACH KÖLN<br />
Der Standort-Wechsel nach Essen war nur<br />
von kurzer Dauer. 2024 wird die Europäische<br />
<strong>Taxi</strong>messe wieder in Köln stattfinden.<br />
Das teilten die Veranstalter von der Fachvereinigung<br />
Personenverkehr Nordrhein mit.<br />
Termin ist der 8. und 9. November 2024. Die<br />
größte und wichtigste Fachmesse für das<br />
europäische <strong>Taxi</strong>gewerbe findet seit mehreren<br />
Jahrzehnten alle zwei Jahre statt. Nach<br />
einer Corona-Pause im Jahr 2020 hatten die<br />
Veranstalter zum Restart den bis dahin etablierten<br />
Standort Köln verlassen und waren<br />
nach Essen umgezogen. Nach diesem einmaligen<br />
Gastspiel kehrt man nun wieder<br />
zu seinen Wurzeln zurück. „Die berühmte<br />
Tombola mit einem <strong>Taxi</strong> als Hauptgewinn<br />
soll es 2024 ebenfalls wieder geben“, versprechen<br />
die Veranstalter. jh<br />
WER AUTOFAHRERN<br />
EINE GRUBE GRÄBT …<br />
… sollte sie wenigstens gut und rechtzeitig informieren. Genau das macht<br />
das Münchner Mobilitätsreferat in Kooperation mit den Stadtwerken <strong>München</strong><br />
und dem Kommunalreferat in Form einer digitalen Servicekarte.<br />
Auf ihr sind alle Straßenbaustellen erstellt. Die Karte basiert auf dem<br />
städtischen GeodatenService. Zur Verfügung gestellt wird sie vom Mobilitätsreferat<br />
gemeinsam mit dem Kommunalreferat. „Bei der Entwicklung<br />
der Karte haben viele städtische Referate und Eigenbetriebe zusammengearbeitet“,<br />
berichtet Mobilitätsreferent Georg Dunkel.<br />
Dem Mobilitätsreferat und dem GeodatenService des Kommunalreferats<br />
ist es gelungen, die Daten von Fachverfahren des Mobilitätsreferates<br />
und der Stadtwerke <strong>München</strong> automatisiert abzugleichen. <strong>München</strong>s<br />
Autofahrer bekommen so den tagesaktuellen Stand aller Baustellen der<br />
Stadtwerke <strong>München</strong>, der Münchner Verkehrsbetriebe, des Baureferats,<br />
der Münchner Stadtentwässerung und privater Bauträger angezeigt. Der<br />
Schwerpunkt liegt dabei auf Hauptverkehrsstraßen sowie auf Gebieten<br />
innerhalb des Mittleren Rings.<br />
Nutzer*innen können die Einschränkungen der jeweils kommenden<br />
zwei, vier oder sechs Wochen abfragen. Mit einem Klick auf das Symbol<br />
erscheinen zusätzliche Informationen in einem Pop-up-Menü. Die Karte<br />
ist unter www.muenchenunterwegs.de/baustellenkarte oder unter<br />
www.muenchen.de/baustellen abrufbar. jh<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
4 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
WETTBEWERB<br />
BITTE HINTEN ANSTELLEN<br />
Seit rund zwei Monaten vermittelt Uber auch <strong>Taxi</strong>s. Die Partner-Unternehmer sind<br />
unter anderem an dem Uber-Schriftzug an den Seitentüren erkennbar. Darauf<br />
reagiert nun die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG.<br />
Mitte März hatte der Plattformvermittler Uber bekanntgegeben,<br />
dass er in der bayerischen Landeshauptstadt auch<br />
<strong>Taxi</strong>s über die Uber-App vermittle. Passend zur Pressemeldung<br />
wurde ein Foto mitgeschickt, auf dem ein <strong>Taxi</strong> in Hellelfenbein<br />
zu sehen ist, das an den Türen Außenwerbung von Uber zeigt.<br />
Die meisten der Uber-Partner nutzen für ihre <strong>Taxi</strong>s neben der<br />
Uber-App auch die Funkeinrichtungen der beiden Zentralen <strong>Taxi</strong><br />
<strong>München</strong> eG und/oder IsarFunk. Sie versuchen, durch eine möglichst<br />
breite Auswahl an Vermittlern möglichst viele Fahrten zu<br />
bekommen. „Leider müssen wir feststellen, dass einige Unternehmer<br />
und Fahrer – ohne Rücksicht auf Verluste – diesen Plattformen<br />
eine Möglichkeit bieten, die Fahrgäste aus dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
UBER VERSPRICHT MEHR UMSATZ<br />
Mit dem Start einer <strong>Taxi</strong>-Vermittlung setzt Uber in <strong>München</strong><br />
das fort, was man auch bereits in anderen Städten<br />
praktiziert: „<strong>Taxi</strong>s sind für uns ein wichtiger Baustein<br />
eines zuverlässigen Mobilitätsmixes, der die Menschen<br />
dazu bringt, ihren privaten Pkw öfter stehen zu lassen“,<br />
propagiert Christoph Weigler, Chef von Uber Deutschland.<br />
„Wir arbeiten bereits in vielen Städten vertrauensvoll mit<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmen zusammen und freuen uns, dass nun<br />
auch unsere Nutzer in <strong>München</strong> die Option Uber <strong>Taxi</strong> wählen<br />
können. Zukünftig wollen wir unsere Partnerschaft mit<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmern weiter ausbauen.“<br />
Vor einer solchen Partnerschaft kann man allerdings nur<br />
warnen, denn die Uber-App schlägt jedem <strong>Taxi</strong>kunden<br />
auch andere Optionen vor, beispielsweise, anstelle eines<br />
<strong>Taxi</strong>s einen (meist) preislich günstigeren Mietwagen zu<br />
bestellen.<br />
Der scheinbare Mehrumsatz durch eine Uber-Fahrt ist für<br />
den <strong>Taxi</strong>unternehmer also ein Trugschluss, weil die Gefahr<br />
viel zu groß ist, dass diese Fahrgäste bei der nächsten<br />
fahrt schon einen Mietwagen bestellen.<br />
jh<br />
Das <strong>Taxi</strong> mit Uber-<br />
Werbung steht<br />
hier mittendrin. In<br />
der Priorisierung<br />
am Funk werden<br />
allerdings <strong>Taxi</strong>s ohne<br />
Uber-Werbung vorrangig<br />
behandelt.<br />
ins taxiähnliche Mietwagengewerbe zu tragen“, heißt es dazu<br />
seitens der <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG.<br />
Das gilt ganz besonders für diejenigen <strong>Taxi</strong>unternehmen, auf<br />
deren Fahrzeugen nun auch noch Werbung von Uber zu sehen ist.<br />
„Sie servieren die <strong>Taxi</strong>fahrgäste auf einem silbernen Tablett an<br />
ortsfremde Mietwagen.“<br />
Die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG berichtet von einer großen Empörung<br />
der eigenen Mitglieder und der Bitte an die Genossenschaft, gegen<br />
jene Kollegen vorzugehen. Genau das soll nun passieren, indem<br />
die Münchner <strong>Taxi</strong>zentrale zum 1. Mai <strong>2023</strong> die Vermittlungsprozedur<br />
umgestellt hat. „Fahrzeuge mit der Außenwerbung von Vermittlungsplattformen<br />
werden in der Priorisierung eine<br />
nachrangige Rolle spielen“, kündigte der Vorstand an. Man werde<br />
bei der Fahrtenvermittlung alle Fahrzeuge ohne Außenwerbung<br />
oder mit neutraler Werbung vorrangig bewerten. Ebenso bevorzugt<br />
werden auch <strong>Taxi</strong>s, die eine Werbung für die App <strong>Taxi</strong> Deutschland<br />
oder für eine reine <strong>Taxi</strong>zentrale wie die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG<br />
oder auch IsarFunk fahren. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass<br />
<strong>Taxi</strong>s mit Uber- oder Free-Now-Werbung künftig in der Vermittlungspriorisierung<br />
nach hinten rutschen.<br />
Ein Mitglied des Genossenschaftsvorstands betonte gegenüber<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, dass man kein <strong>Taxi</strong> mit Uber-Werbung von der Vermittlung<br />
ausschließen werde. „Wir können keinem Mitglied verbieten,<br />
auch noch mit anderen Vermittlern zusammenzuarbeiten. Wir können<br />
aber unmöglich diejenigen Mitglieder, die sich durch ihre Außenwerbung<br />
für Plattformanbieter taxischädlich verhalten, auf eine Stufe<br />
mit all den anderen rechtschaffenen Mitgliedern stellen.“ jh<br />
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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
5
MINDESTPREIS<br />
SCHLUSS<br />
MIT<br />
ZÖGERN!<br />
Seit 2021 dürfen Kommunen<br />
Mindesttarife für Mietwagen festlegen.<br />
Es wird Zeit, dass diese Option endlich<br />
auch in <strong>München</strong> umgesetzt wird.<br />
Argumente gibt es genügend.<br />
Allgemeinverfügung<br />
für Mietwagen<br />
gemäß § 51a<br />
Wann endlich traut<br />
sich das KVR, per<br />
Allgemeinverfügung<br />
Mindesttarife für<br />
Mietwagen festzulegen?<br />
Das <strong>Taxi</strong>gewerbe war 2020 voller<br />
Hoffnung, als die damals noch<br />
schwarz-rote Bundesregierung<br />
nach langen Diskussionen und hartem<br />
Kampf eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes<br />
(PBefG) verabschiedete. Sie<br />
trat am 1. August 2021 in Kraft und hatte<br />
einige neue Paragrafen, unter anderem den<br />
§ 51a. Er ermöglicht den Genehmigungsbehörden,<br />
einen sogenannten Mindesttarif<br />
für Mietwagen festzulegen.<br />
Für <strong>München</strong> bedeutet dies: Das<br />
Kreisverwaltungsreferat (KVR) könnte<br />
bestimmen, wie viel eine Fahrt in einem<br />
Mietwagen mindestens kosten muss. Das<br />
Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe fordert solche Mindestbeförderungsentgelte<br />
seit zwei Jahren<br />
vehement und sieht diese Maßnahme als<br />
wirksames Instrument gegen die Dumpingpreise<br />
der taxiähnlich agierenden Mietwagen,<br />
die in <strong>München</strong> und am Flughafen den<br />
Wettbewerb massiv verzerren.<br />
JURISTISCHES NEULAND<br />
Die Stadtpolitiker wie auch das KVR wollen<br />
sich einer solchen Maßnahme nicht versperren,<br />
sie suchen allerdings noch nach<br />
der richtigen Form, wie man das rechtssicher<br />
ausgestalten kann. Katrin Habenschaden,<br />
<strong>München</strong>s Zweite Bürgermeisterin,<br />
sagte dazu im Interview mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
(siehe Seite 10), man prüfe derzeit die<br />
Schritte zum Mindesttarif und bittet die<br />
<strong>Taxi</strong>branche um Geduld: „Wir betreten hier<br />
juristisches Neuland und lassen uns dazu<br />
von Anwaltskanzleien gut beraten. Trotz<br />
der Novelle fehlt uns immer noch die eine<br />
oder andere Rechtsgrundlage.“<br />
Um das Zögern und Zaudern zu verstehen,<br />
muss man sich den Paragrafen 51a<br />
genau anschauen. Da heißt es zum einen<br />
„Die Genehmigungsbehörde kann zum<br />
Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen<br />
[…] Mindestbeförderungsentgelte festlegen.“<br />
Können heißt nicht müssen, somit<br />
liegt die Umsetzung von Kann-Paragrafen<br />
immer im Ermessen der dazu bevollmächtigten<br />
Behörde. Aber genau dieses<br />
„Ermessen“ kann dann auch als Muss-Vorschrift<br />
ausgelegt werden. Hier kommt der<br />
Paragraf 40 des Verwaltungsverfahrens-<br />
»Zu den öffentlichen<br />
Verkehrsinteressen<br />
zählt ein<br />
funktionierendes<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe.«<br />
Rechtsanwalt Dr. Michael Stehr<br />
gesetzes (VwVfG) ins Spiel: Ist die Behörde<br />
ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln,<br />
hat sie ihr Ermessen entsprechend<br />
dem Zweck der Ermächtigung auszuüben<br />
und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens<br />
einzuhalten.“ Unter Berufung auf § 40<br />
VwVfG kann man also auch das KVR dazu<br />
drängen, einen Mindestfahrpreis für Mietwagen<br />
für die Landeshauptstadt <strong>München</strong><br />
festzulegen.<br />
Zurück zum § 51a: Die juristische Rechtfertigung<br />
für die Vorgabe von Mindestbeförderungsentgelten<br />
ist dann gegeben,<br />
wenn diese für den „Schutz der öffentlichen<br />
Verkehrsinteressen“ notwendig sind.<br />
Wie definiert man nun aber diesen Schutz?<br />
Rechtsanwalt Dr. Stehr, Geschäftsführer der<br />
Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein,<br />
hat dazu kürzlich bei einer Veranstaltung<br />
in <strong>München</strong> (siehe Seite 4) eine<br />
Einschätzung abgegeben. Er verweist auf<br />
den § 13, Absatz 4 des PBefG, wonach<br />
neue <strong>Taxi</strong>genehmigungen nur dann erteilt<br />
werden dürfen, wenn das örtliche <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
in seiner Funktionsfähigkeit nicht<br />
bedroht wird.“ Für Stehr ist somit klar: „Zu<br />
den öffentlichen Verkehrsinteressen zählt<br />
ein funktionierendes <strong>Taxi</strong>gewerbe. Es gilt<br />
also zu schützen, dass Kunden jederzeit ein<br />
<strong>Taxi</strong> erhalten.“<br />
LEIPZIG UND LÖRRACH<br />
Wenn ein <strong>Taxi</strong>unternehmer allerdings Kunden<br />
und Fahrten an mit Dumpingpreisen<br />
agierende Mietwagen verliert, wird er sein<br />
Angebot nicht mehr aufrechterhalten können.<br />
Es muss deshalb im Interesse der Politik<br />
liegen, das <strong>Taxi</strong>gewerbe so zu schützen,<br />
dass es seine Aufgabe der mobilen Daseinsvorsorge<br />
jederzeit wahrnehmen kann.<br />
Somit hat der Gesetzgeber trotz seiner<br />
knappen Formulierung mit dem § 51a eine<br />
rechtssichere Voraussetzung für die Einführung<br />
eines Mindesttarifs geschaffen. Trotzdem<br />
gibt es bis heute nur zwei Kommunen<br />
in Deutschland, in denen bisher ein Mindesttarif<br />
nach § 51a festgelegt wurde: der<br />
Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg<br />
und die Stadt Leipzig. Wobei bei Letzteren<br />
nicht der Weg über eine Allgemeinverfügung<br />
gegangen wurde, sondern der Mindesttarif<br />
FOTOS: Axel Rühle, Adobe Stock / MatinosPhoto<br />
6 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
MINDESTPREIS<br />
für Mietwagen über eine Verwaltungsrichtlinie<br />
definiert wird. Er gilt in Leipzig bereits<br />
seit mehr als zwei Jahren und hat juristisch<br />
immer noch Bestand. In Lörrach ist die Allgemeinverfügung<br />
über die Festsetzung von<br />
Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr<br />
mit Mietwagen am 2<strong>2.</strong> März 2022 in<br />
Kraft getreten. Sie ist seitdem gültig und<br />
wird von keiner Seite angefochten.<br />
Mietwagenfahrten müssen demnach in<br />
Lörrach mindestens fünf Euro Grundpreis<br />
kosten zuzüglich 2,80 Euro je gefahrenem<br />
Kilometer. Wer dagegen verstößt, begeht<br />
nach § 61 Abs. 1 Ziffer 4 PBefG eine Ordnungswidrigkeit,<br />
die mit einer Geldstrafe<br />
sanktioniert werden kann. Das Mindestentgelt<br />
gilt für alle Fahrten mit Mietwagen, bei<br />
denen der Ein- und Ausstieg innerhalb des<br />
Landkreises Lörrach liegt – auch für auswärtige<br />
Mietwagen, sofern diese Fahrten innerhalb<br />
des Landkreises Lörrach durchführen.<br />
In der drei Seiten umfassenden Begründung<br />
führt der Landkreis unter anderem<br />
aus, dass der Verkehr mit <strong>Taxi</strong>s aufgrund<br />
der unterschiedlichen Regulierung vor der<br />
Konkurrenz des Mietwagens zu schützen<br />
ist. Das <strong>Taxi</strong> müsse beispielsweise eine<br />
Betriebs-, Tarif- und Beförderungspflicht<br />
erfüllen, der Mietwagen wiederum ist in<br />
der Art der Bereitstellung, der Auftragsannahme<br />
und -ausführung, durch die<br />
Rückkehrpflicht sowie anhand der Aufzeichnungspflicht<br />
reglementiert.<br />
SCHUTZ FÜR VERBRAUCHER<br />
All das reiche aber nicht aus, um einen<br />
ruinösen Wettbewerb zwischen den beiden<br />
Mobilitätsanbietern zu verhindern,<br />
der im Falle von Dumpingangeboten entsteht.<br />
Daher tragen die Mindestbeförderungsentgelte<br />
dazu bei, die Möglichkeit<br />
eines ruinösen Wettbewerbs zwischen den<br />
Mobilitätsanbietern der verschiedenen Verkehrsformen<br />
auszuschließen.<br />
Gleichzeitig bedeuten die Mindestbeförderungsentgelte<br />
einen Schutz des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs, um diesen<br />
als Bestandteil der Daseinsvorsorge nicht<br />
in seinem Bestand zu gefährden. Ein wirtschaftlicher<br />
Betrieb der unterschiedlichen<br />
Formen des Gelegenheitsverkehrs liegt<br />
zudem im Interesse des Gemeinwohls und<br />
somit im öffentlichen Verkehrsinteresse.<br />
Die Absicht des Mindesttarifs wird in<br />
der Begründung vom Landkreis Lörrach<br />
klar definiert: „Ziel ist es, gesamthaft einen<br />
stabilen Markt für die Verkehrsformen im<br />
Bereich des Gelegenheitsverkehrs sowie<br />
des öffentlichen Personennahverkehrs zu<br />
schaffen, der einen wirtschaftlichen Betrieb<br />
der einzelnen Unternehmen ermöglicht.“<br />
Genau dieses Ziel sollte auch die bayerische<br />
Landeshauptstadt verfolgen. Dann<br />
kann es auch für <strong>München</strong> nur eine Konsequenz<br />
geben: der Erlass einer Allgemeinverfügung<br />
über die Festsetzung<br />
von Mindestbeförderungsentgelten für<br />
den Verkehr mit Mietwagen. Schluss mit<br />
Zögern! <br />
jh<br />
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MINDESTPREIS<br />
KAMPF DER GUTACHTEN<br />
Genehmigungsbehörden wollen nur dann einen Mindesttarif für<br />
Mietwagen festsetzen, wenn dieser auch rechtssicher ist. Helfen sollen<br />
dabei Expertengutachten – doch die widersprechen sich teils erheblich.<br />
Neue Gesetze sind in ihrer Auslegung<br />
immer schwierig – erst<br />
recht, wenn sie wie der § 51a des<br />
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) nur<br />
sehr knapp formuliert sind. Darüber, wie<br />
dieser eine Satz nun auszulegen ist, gibt<br />
es – je nach Interessenlage – unterschiedliche<br />
Meinungen. Vor allen Dingen Plattformanbieter<br />
wie Uber und Bolt versuchen,<br />
Mindestpreise zu verhindern, denn eine<br />
Marktverdrängung des <strong>Taxi</strong>s durch Dumpingpreise<br />
wäre dann nicht länger möglich.<br />
Uber & Co. müssten in einem solchen Fall<br />
ihr Geschäftsmodell überdenken.<br />
KLAGEN SIND ANGEKÜNDIGT<br />
Entsprechend deutlich sind die Drohgebärden<br />
der Plattformvermittler gegenüber den<br />
Behörden. Noch bevor diese überhaupt über<br />
Mindesttarife für Mietwagen nachdenken<br />
können, kündigen Uber und andere schon<br />
an, dagegen zu klagen. Untermauert wird<br />
diese Drohung durch ein Rechtsgutachten,<br />
das man 2022 bei der Kanzlei Freshfields<br />
Bruckhaus Deringer in Auftrag gegeben<br />
hat. An den Ausführungen wird deutlich,<br />
dass sich hier eine renommierte Anwaltskanzlei<br />
vor den Karren von Uber hat spannen<br />
lassen. Das merkt man beispielsweise<br />
an der Interpretation von Freshfields, dass<br />
die Festlegung eines Mindesttarifs für Mietwagen<br />
als Eingriff in das Grundrecht der<br />
Berufsfreiheit interpretiert wird.<br />
Gegen diese und zahlreiche weitere im<br />
Gutachten sehr mietwagenfreundlich formulierten<br />
Auslegungen wehrt sich nun die<br />
<strong>Taxi</strong>branche. Die Düsseldorfer Zentrale<br />
Rhein-<strong>Taxi</strong> hat bei ihrer Kanzlei ein Gegengutachten<br />
beauftragt, an deren Kosten sich<br />
auch andere Verbände und Zentralen beteiligen,<br />
unter anderem die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG.<br />
Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe lag<br />
es allerdings noch nicht vor.<br />
Ein weiteres Rechtsgutachten hat der<br />
Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen<br />
(BVTM) erstellen lassen und Anfang April<br />
intern an die eigenen Mitglieder übersandt,<br />
zu denen auch IsarFunk und der <strong>Taxi</strong>verband<br />
<strong>München</strong>/Bayern gehören. „Es soll<br />
Ihre Arbeit vor Ort mit der Genehmigungsbehörde<br />
unterstützen“, schreibt BVTM-<br />
Geschäftsführer Michael Oppermann.<br />
Das Gutachten wurde von der Anwaltskanzlei<br />
Zuck mit Sitz in Stuttgart erstellt.<br />
Autor ist der Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger<br />
Zuck, ein Spezialist und Kommentator des<br />
PBefG. Zuck bestätigt die Einschätzung<br />
vieler Juristen sowohl aus der Personenbeförderungsbranche<br />
als auch in den<br />
Rechtsabteilungen diverser Genehmigungsbehörden<br />
in zwei elementaren Punkten:<br />
1. Als öffentliche Verkehrsinteressen<br />
sind der Schutz des ÖPNV und die<br />
Funktionsfähigkeit des örtlichen<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbes definiert.<br />
<strong>2.</strong> Das Festlegen von Beförderungsentgelten<br />
setzt belastbare Zahlen voraus<br />
bzgl. Fahrgastverlagerung, Funktionsfähigkeit<br />
des <strong>Taxi</strong>gewerbes und<br />
Entwicklung der Konzessionszahlen.<br />
Interessant an diesem Gutachten ist darüber<br />
hinaus der Ansatz, zwischen den Mietwagenbetreibern<br />
zu unterscheiden. Da gibt<br />
es zum einen jene Betriebe, die – vornehmlich<br />
im städtischen Bereich – taxiähnlichen<br />
Verkehr durchführen und ihre Fahrten von<br />
Plattformvermittlern wie Uber, Bolt oder<br />
Free Now erhalten.<br />
Es sind aber auch Mietwagen unterwegs,<br />
die sich auf Liegend-Krankenfahrten<br />
spezialisiert haben oder hochpreisige<br />
Beförderungen in Luxuslimousinen anbieten.<br />
Da solche Mietwagenverkehre nicht in<br />
unmittelbarer Konkurrenz zum ÖPNV oder<br />
<strong>Taxi</strong> stehen, dürfen für sie auch keine Mindesttarife<br />
gelten.<br />
TAXITARIF NUR EIN RICHTWERT<br />
Bei der Höhe der Mindestentgelte kann der<br />
örtliche <strong>Taxi</strong>tarif als Richtwert herangezogen<br />
werden. Je nach Ergebnis einer notwendigen<br />
Marktforschungsanalyse kann ein<br />
Mindestbeförderungsentgelt im Ergebnis<br />
auch ein höheres Niveau aufweisen als der<br />
örtliche <strong>Taxi</strong>tarif. Damit widerspricht Prof.<br />
Zuck dem Freshfields-Gutachten.<br />
Dort war davon die Rede, dass der<br />
Mindesttarif deutlich unter dem <strong>Taxi</strong>tarif<br />
angesetzt sein müsse. „Das lässt sich aus<br />
dem Gesetz nicht herleiten“, stellt Oppermann<br />
klar, „ebenso wenig wie die Interpretation,<br />
wonach erst eine Flexibilisierung<br />
des <strong>Taxi</strong>tarifs erfolgen müsse, bevor<br />
Mindestentgelte für Mietwagen erlassen<br />
werden.“ <br />
jh<br />
ILLUSTRATION: Freepik<br />
8 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
E-TAXI-FÖRDERUNG<br />
PLÄNE FÜR EINE<br />
NEUE E-TAXI-<br />
FÖRDERUNG<br />
Bürgermeisterin Katrin Habenschaden<br />
(links) mit der Vorsitzenden der<br />
<strong>Taxi</strong>-Kommission Sibylle Stöhr und<br />
dem E-<strong>Taxi</strong>fahrer Hannes Klapszus<br />
Die Münchner Stadtratsfraktionen der Grünen/Rosa<br />
Liste und der SPD/Volt haben Mitte März die<br />
Fortsetzung und Weiterentwicklung der Münchner<br />
E-<strong>Taxi</strong>-Förderung beantragt. In die Planung soll das<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe einbezogen werden.<br />
Seit 2017 gibt es in <strong>München</strong> eine<br />
E-<strong>Taxi</strong>-Förderung, deren Mittel<br />
derzeit fast komplett ausgeschöpft<br />
sind. Jetzt bemüht sich die Politik um eine<br />
Weiterführung der Förderung. Die oben<br />
erwähnten Stadtratsfraktionen haben daher<br />
am 14. März einen Antrag bei Oberbürgermeister<br />
Reiter (SPD) eingereicht, in dem sie<br />
unter anderem eine Anpassung der Förderrichtlinien<br />
fordern. Es soll beispielsweise<br />
die Auszahlung der Fördersumme nicht<br />
mehr – wie bislang – pro <strong>Quartal</strong> und in<br />
Abhängigkeit der Besetztkilometer erfolgen,<br />
sondern ein größerer Betrag soll bereits<br />
beim Kauf eines E-<strong>Taxi</strong>s ausbezahlt werden.<br />
Zudem schließt man sich in dem Antrag<br />
auch den Forderungen aus dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
an, welches sich einen Ausbau der Ladeinfrastruktur<br />
wünscht. <strong>München</strong>s Zweite<br />
Bürgermeisterin Katrin Habenschaden (Die<br />
Grünen) hat deshalb einen runden Tisch<br />
installiert. Dort haben sich die zuständigen<br />
städtischen Referenten mit den Gewerbevertretern<br />
bereits ausgetauscht und werden<br />
dies in regelmäßigen Abständen auch<br />
weiterhin tun. „Mein Ziel ist es, die Elektrifizierung<br />
der <strong>Taxi</strong>flotte zu beschleunigen,<br />
dazu brauchen wir eine Neuauflage des<br />
städtischen Förderprogramms“, sagte Katrin<br />
Habenschaden in einer Presseerklärung<br />
am Tag der Antragsabgabe. Sie appellierte<br />
dabei aber auch an die <strong>Taxi</strong>branche: „Wir<br />
brauchen auch die Unterstützung der Unternehmerinnen<br />
und Unternehmer. Sie sind<br />
es, die sich für oder gegen ein E-Fahrzeug<br />
entscheiden. Und sie sind zugleich wichtige<br />
Multiplikatoren innerhalb der Branche.“<br />
STADT WILL ANREIZE SETZEN<br />
Gerade die vergangenen Jahre hätten die<br />
Antriebswende des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />
erschwert: „Die Corona-Pandemie hat viele<br />
Investitionen in neue Fahrzeuge verzögert<br />
und viele Taxler denken derzeit beim Neukauf<br />
über andere <strong>Taxi</strong>-Modelle nach. Wir<br />
wollen als Stadt Anreize setzen, auf E-Fahrzeuge<br />
umzusteigen, und die Branche bestmöglich<br />
bei dieser Transformation<br />
unterstützen“, verspricht Habenschaden.<br />
Eine Forderung, der sich die Grünen-<br />
Stadträtin und Vorsitzende der <strong>Taxi</strong>-Kommission<br />
Sibylle Stöhr anschließt: „Die<br />
Elektrifizierung der <strong>Taxi</strong>flotte muss dringend<br />
schneller vorangehen, wenn wir<br />
unsere Klimaschutzziele erreichen wollen.<br />
Deshalb muss das bestehende Konzept der<br />
E-<strong>Taxi</strong>-Förderung ausgebaut und weiterentwickelt<br />
werden, Hand in Hand mit mehr<br />
Ladesäulen. Die <strong>Taxi</strong>branche als wichtiger<br />
Bestandteil unseres ÖPNV braucht Planungssicherheit<br />
– wir als Stadt möchten sie<br />
dahin gehend bestmöglich unterstützen.“<br />
Im Interview mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> (siehe Seiten<br />
10–13) spricht Katrin Habenschaden davon,<br />
dass die Details bis zum Sommer ausgearbeitet<br />
sein sollen und die Förderung bis<br />
zum 1. Januar 2024 in Kraft treten könnte.<br />
Begründet wird der Antrag mit dem<br />
selbst gesetzten Ziel, die Landeshauptstadt<br />
bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu machen.<br />
Zudem sollen bis 2025 insgesamt 80 Prozent<br />
des Verkehrs im Münchner Stadtgebiet<br />
von abgasfreien Fahrzeugen, dem ÖPNV<br />
sowie durch den Rad- und Fußverkehr abgewickelt<br />
werden. Dazu sind wesentliche Veränderungen<br />
im Verkehrssektor nötig, zum<br />
Beispiel eine Umstellung auf klimafreundliche<br />
Antriebe. <br />
sg<br />
FOTO: LHM<br />
TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
9
E-TAXI-FÖRDERUNG<br />
MÜNCHENS ZWEITE BÜRGERMEISTERIN<br />
KATRIN HABENSCHADEN<br />
»WIR WOLLEN DEN WEG<br />
GEMEINSAM MIT DER<br />
TAXIBRANCHE GEHEN«<br />
Die Stadt <strong>München</strong> arbeitet aktuell an einem zweiten<br />
Förderprogramm für E-<strong>Taxi</strong>s, um die Elektrifizierung<br />
der <strong>Taxi</strong>flotte voranzutreiben. Dafür setzt sich<br />
auch die Grünen-Politikerin Katrin Habenschaden ein.<br />
Sie ist <strong>München</strong>s Zweite Bürgermeisterin und unter<br />
anderem zuständig für die Themen Arbeit und Wirtschaft,<br />
Mobilität sowie Klima und Umweltschutz.<br />
Sie selbst bezeichnet sich als eine Multiverkehrsmittelnutzerin,<br />
vom Pkw (Dienstwagen) über das Fahrrad, den ÖPNV bis hin zum<br />
<strong>Taxi</strong>. Zum Interview mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> waren wir genau an jenem<br />
Montag verabredet, an dem der gesamte ÖPNV, die Bahn und die<br />
Flughäfen bestreikt wurden. Also wurde aus dem Gesprächstermin<br />
im Münchner Rathaus kurzerhand ein Interview per Videokonferenz.<br />
Gesprächsschwerpunkt war natürlich die geplante<br />
E-<strong>Taxi</strong>-Förderung, aber auch zu möglichen Mindestpreisen für<br />
Mietwagen hat die Bürgermeisterin eine klare Position.<br />
TAXI TIMES: Guten Morgen, Frau Habenschaden, verschiedene<br />
Stadtratsfraktionen haben vor Kurzem gemeinsam einen<br />
Antrag auf Fortsetzung und Weiterentwicklung der Münchner<br />
E-<strong>Taxi</strong>-Förderung gestellt. Wollen Sie mit eigenen Worten<br />
kurz erklären, was es damit auf sich hat?<br />
KATRIN HABENSCHADEN: Es ist für mich persönlich ein großes<br />
Ziel, die Elektrifizierung der <strong>Taxi</strong>flotte voranzutreiben. Als<br />
Zweite Bürgermeisterin bin ich auf der einen Seite für Mobilität,<br />
auf der anderen Seite für Themen wie Klima- und Umweltschutz<br />
zuständig. Das bedeutet, dass ich auch mitverantwortlich dafür<br />
bin, dass wir die gesetzlichen Vorgaben für saubere Luft einhalten.<br />
Für mich gehört das <strong>Taxi</strong> zum ÖPNV und ist damit ein wichtiger<br />
Teil der umweltfreundlichen Angebote für Mobilität.<br />
Also brauchen wir <strong>Taxi</strong>s, die künftig mit Elektroantrieb<br />
fahren?<br />
Ja. Um die Branche und deren Fahrer*innen sowie Betreiber<br />
zukunftsfähig zu machen, halte ich den Umstieg auf E-<strong>Taxi</strong>s für<br />
ganz dringend erforderlich. Die Branche sieht das genauso. <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
und -vermittler sind auf mich zugekommen mit der<br />
Bitte, die Elektrifizierung schneller voranzubringen und bessere<br />
Rahmenbedingungen zu schaffen.<br />
Diesem Wunsch sind Sie nun nachgekommen …<br />
Ja, mit der Fortschreibung unserer E-<strong>Taxi</strong>-Förderung. Es<br />
ist genau meine Aufgabe, diesen Zukunftsprozess anzustoßen<br />
und die Voraussetzungen zu schaffen. Sowohl für die<br />
finanzielle Förderung als auch für die Ladeinfrastruktur.<br />
Wie kam es zu diesem Antrag?<br />
Als Allererstes haben wir einen runden Tisch einberufen. Hier<br />
wurde besprochen, was die Branche für die Weiterentwicklung<br />
der E-<strong>Taxi</strong>-Förderung eigentlich braucht und wie eine neue Förderung<br />
gestrickt werden kann. Die Ergebnisse sind dann auch in<br />
den Antrag von Grün-Rot, der Stadtratsmehrheit, eingeflossen.<br />
Vor Kurzem ist die erste Förderung, die 2017 gestartet war,<br />
ausgelaufen. Wie lautet Ihr Fazit?<br />
Wir haben seit 2017 ungefähr 1,6 Millionen Euro zur Verfügung<br />
gestellt, dieses Budget ist nun fast ausgeschöpft. Leider haben<br />
wir trotz dieser Förderung heute einen vergleichsweise geringen<br />
Bestand an E-<strong>Taxi</strong>s – gerade einmal zwei Prozent. Wir hoffen,<br />
dass die neue Förderung gut angenommen wird und der Elektrifizierung<br />
einen Schub verpasst. Das wäre dann eine Win-win-<br />
Situation. Für die Stadt ist wichtig, dass schnell mehr E-<strong>Taxi</strong>s auf<br />
den Straßen sind, nicht zuletzt auch wegen des Dieselfahrverbots.<br />
Wir stehen da unter ziemlichem Druck, die Vorgaben zur Luftreinhaltung<br />
einhalten zu können.<br />
»Ich bin darüber auch mit dem<br />
Hamburger Verkehrssenator<br />
Anjes Tjarks im Austausch.«<br />
Wo ist die Win-Situation für den <strong>Taxi</strong>unternehmer?<br />
Mir ist bewusst, wie genau in der Branche gerechnet werden<br />
muss und dass dort keine großen Gewinne eingefahren werden.<br />
Daher ist die Notwendigkeit einer gut gemachten Förderung eine<br />
willkommene Unterstützung für genau jene Investitionen, die<br />
viele nun schon ein paar Jahre vor sich herschieben, also den<br />
Kauf eines neuen Fahrzeuges.<br />
10 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
E-TAXI-FÖRDERUNG<br />
Wer nahm an diesem runden Tisch teil?<br />
Ich habe die zuständigen Teile der<br />
Verwaltung sowie ein breites Spektrum<br />
an Branchenvertretern eingeladen.<br />
Mit an Bord waren zum Beispiel<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmer*innen und Vermittler<br />
wie IsarFunk, die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG<br />
und Free Now, ebenso die Verbände wie<br />
der TVM. Dieser erste runde Tisch war der<br />
erste Aufschlag und für uns als Stadt ganz<br />
wichtig, um die Bedürfnisse der Branche zu<br />
hören. Die Teilnehmer der künftigen runden<br />
Tische hängen davon ab, welche Themen dort<br />
gerade behandelt werden. Der runde Tisch ist kein<br />
Closed-Shop, sondern wird immer ein anderer Kreis<br />
sein, je nachdem, was gerade besprochen wird. Er findet<br />
begleitend und gut ineinandergreifend zur <strong>Taxi</strong>kommission<br />
statt. Deshalb wird auch Frau Stöhr, die Vorsitzende<br />
der <strong>Taxi</strong>kommission, immer dabei sein.<br />
FOTO: Andreas Gregor<br />
Bei der bisherigen Förderung wurde weniger die Anschaffung<br />
gefördert, sondern die Nutzung pro Besetztkilometer. Setzt<br />
die neue Förderung nun andere Schwerpunkte?<br />
Konkrete Details sind noch nicht ganz klar, das erarbeiten wir<br />
derzeit noch. Dabei müssen uns die einzelnen Referate unterstützen<br />
und parallel dazu arbeitet die Verwaltung bereits an den Vorschlägen.<br />
Ziemlich sicher ist jedoch schon, dass wir nicht mehr<br />
wie bisher den gefahrenen Kilometer im Nachhinein fördern wollen,<br />
sondern dass es analog zum Hamburger Modell eine größere<br />
Summe beim Kauf geben wird. Damit erfüllen wir den zentralen<br />
Wunsch der Taxler.<br />
Welche Teile der Verwaltung bzw. städtischen Referate sind<br />
beteiligt?<br />
Die Ausgestaltung der Förderung übernimmt das Referat für<br />
Klimaschutz und Umwelt in enger Zusammenarbeit mit dem<br />
<strong>Taxi</strong>büro im KVR und dem Mobilitätsreferat. Diese drei arbeiten<br />
deshalb zusammen, weil der Antrag nicht nur die Elektroförderung<br />
zum Ziel hat, sondern beispielsweise auch Piloten für<br />
induktives Laden beinhaltet. Es wird auch noch weitere runde<br />
Tische geben und ich hoffe, dass das Förderprogramm bis zum<br />
Sommer beschlossen werden kann. Der offizielle Beginn soll der<br />
1. Januar 2024 sein.<br />
Das ist ein ambitionierter Zeitplan …<br />
Er ist deshalb ambitioniert, weil für den Kauf von E-Fahrzeugen<br />
eine lange Wartezeit einkalkuliert werden muss und weil die<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmerinnen und -unternehmer Planungssicherheit<br />
brauchen. Das habe ich aus den runden Tischen mitgenommen.<br />
Wir müssen schnell handeln.<br />
Inwieweit nimmt man sich in <strong>München</strong> das Hamburger „Projekt<br />
Zukunftstaxi“ als Vorbild?<br />
Wir schauen unter anderem bei organisatorischen Dingen immer<br />
nach Hamburg, weil es dort sehr gut funktioniert hat. Ich bin<br />
darüber auch mit dem dortigen Verkehrssenator Anjes Tjarks im<br />
Austausch.<br />
Haben Sie mit dem Stadtkämmerer schon die Höhe der künftigen<br />
Fördersumme abgestimmt?<br />
Es ist im Moment noch zu früh, eine Summe zu nennen, für uns<br />
ist aber klar, dass die Summe höher sein muss, als sie es bisher<br />
war.<br />
<strong>München</strong> hat ca. 3.500 <strong>Taxi</strong>s. Hat die Stadt eine Wunschvorstellung,<br />
wie viele davon künftig elektrisch fahren sollen?<br />
Hamburg hat 200 neue E-<strong>Taxi</strong>s pro Jahr geschafft. Das halte ich<br />
auch für <strong>München</strong> für ein realistisches Ziel.<br />
Mit der E-<strong>Taxi</strong>-Förderung geben Sie die klare Richtung<br />
E-Mobilität vor. Doch um die Zweifel zu zerstreuen, braucht<br />
es auch eine gute Lade-Infrastruktur. Was ist dazu speziell<br />
geplant?<br />
Wir müssen auf der einen Seite die finanziellen Anreize zum<br />
Umstieg schaffen, auf der anderen Seite schauen, was an Ladeinfrastruktur<br />
notwendig ist, wo sie hinkommen könnte und wer<br />
sie zur Verfügung stellen kann. Das sind genau die Punkte, die<br />
auch im aktuellen Antrag formuliert sind. Zum einen die Exklusivität<br />
für die <strong>Taxi</strong>branche, indem man Schnelllader am besten<br />
an den <strong>Taxi</strong>ständen platziert, zum anderen wollen wir induktives<br />
Laden mal mit einem Pilotprojekt ausprobieren. Da führen wir<br />
bereits Gespräche mit Anbietern einer solchen Technik. Ich habe<br />
diese Themen auch im MZM platziert. Das ist ein Verbund aus<br />
der Wirtschaft, dem Freistaat Bayern, den Landkreisen im Großraum<br />
<strong>München</strong> und uns als Landeshauptstadt, der an Mobilitätslösungen<br />
für die Zukunft arbeitet.<br />
u<br />
TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
11
E-TAXI-FÖRDERUNG<br />
Als grüne Bürgermeisterin fährt<br />
Katrin Habenschaden natürlich viel<br />
mit dem Fahrrad, setzt sich aber<br />
auch für die <strong>Taxi</strong>branche ein.<br />
Bei einem IHK-Vortrag hat kürzlich<br />
ein E-<strong>Taxi</strong>unternehmer beklagt, dass<br />
die Stromkosten derzeit höher sind als<br />
die des Kollegen mit einem Dieseltaxi.<br />
Dieser Preissprung habe seine Anfangskalkulation<br />
völlig über den Haufen<br />
geworfen. Was kann die Stadt tun, um hier<br />
mehr Planungssicherheit zu bieten?<br />
Das werden wir an einem der nächsten runden<br />
Tische diskutieren, bei denen dann auch die Stadtwerke<br />
<strong>München</strong> als Stromlieferant mit am Tisch sitzen<br />
müssen. Da wird es dann darum gehen, ob ein<br />
Gewerbetarif möglich ist.<br />
Am Münchner Flughafen versuchen der dortige Betreiber<br />
IsarFunk und die Flughafengesellschaft, eine Priorisierung<br />
von E-<strong>Taxi</strong>s durch eine eigene Spur zu ermöglichen. Kann die<br />
Stadt hier unterstützen?<br />
Mir ist bewusst, dass das nicht so einfach ist, wenn man selber<br />
am Flughafen wartet, aber andere Städte haben mit einer Priorisierung<br />
gute Erfahrungen gemacht. Ich glaube, dass solche Maßnahmen<br />
E-<strong>Taxi</strong>s im Großraum <strong>München</strong> attraktiver machen. Am<br />
Flughafen haben die zuständigen Landratsämter die Voraussetzungen<br />
geschaffen, aber aktuell wird diese Bevorrechtung ja von<br />
den eigenen <strong>Taxi</strong>kollegen mit Verbrennermotoren nicht gewährt.<br />
An die kann ich nur den Appell senden: „Nehmen Sie die Nachteile,<br />
die Taxler mit ihren E-<strong>Taxi</strong>s haben, mit in Ihre Beurteilung<br />
und lassen Sie sich gemeinsam mit allen auf den Weg ein, der zu<br />
klimaneutralen Antrieben führt.“<br />
Auf Bundesebene setzt sich ein <strong>Taxi</strong>verband sehr für eine<br />
nahezu flächendeckende Anschaffung einer E-<strong>Taxi</strong>flotte ein<br />
und hat ein Konzept für eine bundesweite Förderung<br />
erarbeitet, während ein anderer Verband für die Nutzung<br />
von E-Fuels plädiert und einem Bündnis für HVO100 beigetreten<br />
ist. Wie geht man als Politiker mit einer Branche um,<br />
die solch konträre Signale aussendet?<br />
Bei unserem runden Tisch in <strong>München</strong> ist dieser Dissens nicht<br />
erkennbar geworden. Ich beurteile das Thema anhand der Ziele,<br />
die die Stadt formuliert hat. Als Umsetzerin dieser Ziele kann<br />
ich mich der Technologie zuwenden, die die größten<br />
Vorteile für die Stadt hat. Deswegen treibe ich auch die<br />
maßgeblich voran. Was mich interessiert, ist die Klimawirksamkeit<br />
und der Beitrag zur Luftreinhaltung.<br />
Den E-Fuels attestieren neuere Studien eine schlechte<br />
Klimabilanz, weil der Strombedarf bei der Herstellung<br />
so hoch ist. Das muss ich als Bürgermeisterin,<br />
die für Klimaschutzziele zuständig ist, auch immer mit<br />
einpreisen. Unterm Strich emittiert ein Pkw, der mit<br />
E-Fuels fährt, ungefähr 3-mal so viel Treibhausgase<br />
wie ein batteriebetriebenes Elektrofahrzeug und sogar<br />
mehr als ein herkömmlicher Diesel. Das sind Zahlen<br />
von der Agora Verkehrswende, die möchte ich nicht<br />
anzweifeln. Zu HVO100 ist mein Wissensstand, dass<br />
der Kraftstoff vom Umweltbundesamt nicht zugelassen<br />
ist.<br />
Da am Tag des Interviews der ÖPNV<br />
streikte, trafen sich Katrin Habenschaden<br />
und <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Herausgeber Jürgen<br />
Hartmann per Videokonferenz.<br />
Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes<br />
(PBefG) dürfen Kommunen jetzt auch Konzessionserteilungen<br />
mit Blick auf den nötigen Klimaschutz<br />
erteilen. Ist damit zu rechnen?<br />
Ein erster Schritt würde sich schon ergeben, wenn<br />
die 3. Stufe des Dieselfahrverbotes in Kraft treten<br />
würde. Damit wären dann ganz viele <strong>Taxi</strong>s, die noch<br />
mit Diesel fahren, zumindest von Fahrten auf oder<br />
innerhalb des mittleren Rings ausgeschlossen. Das<br />
FOTOS: Andreas Gregor, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
12 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
E-TAXI-FÖRDERUNG<br />
wäre natürlich eine krasse Maßnahme und wir hoffen, dass unseren<br />
ersten beiden Maßnahmen bereits so wirkungsvoll sind, dass<br />
wir die dritte Stufe nicht mehr brauchen. Mein Ansatz ist aber<br />
vielmehr, dass wir durch eine starke Förderung attraktive finanzielle<br />
Anreize schaffen, die dann zu klimaschutzwirksamem Handeln<br />
führen.<br />
In Ihren Gesprächen mit dem <strong>Taxi</strong>gewerbe hören<br />
Sie deren Wünsche. Wir wollen Sie nun zum<br />
Abschluss dieses Interviews einmal umgekehrt<br />
fragen: Was wünschen Sie sich denn von der<br />
Münchner <strong>Taxi</strong> branche?<br />
Mein Wunsch ist, dass wir mit der Elektrifizierung der<br />
<strong>Taxi</strong>flotte schneller vorankommen. Es ist mir ein Bedürfnis,<br />
den Weg gemeinsam mit der <strong>Taxi</strong>branche zu gehen.<br />
Unsere Aufgabe ist es, dafür gute Rahmenbedingungen zu<br />
schaffen und den Umstieg finanziell gut zu fördern. Mein<br />
Appell an die Branche wäre, dass man sich auf das gemeinsame<br />
Gespräch und auf den Weg einlässt. Die Technik und<br />
die In frastruktur haben auch bei uns in der Stadt einen großen<br />
Sprung gemacht. Ich bin zudem davon überzeugt, dass es für die<br />
Kunden irgendwann relevant sein wird, dass sie ein emissionsfreies<br />
<strong>Taxi</strong> rufen können. <strong>Taxi</strong>betriebe, die sich mit dem nächsten<br />
Fahrzeugkauf ein E-<strong>Taxi</strong> anschaffen, handeln nicht nur im Interesse<br />
der Stadt, sie machen damit vor allem ihr eigenes Unternehmen<br />
zukunftssicher.<br />
Herzlichen Dank für das Interview und weiterhin viel Erfolg<br />
bei der Erreichung Ihrer Klimaziele.<br />
»Wir wollen induktives<br />
Laden mit einem Pilotprojekt<br />
ausprobieren.«<br />
Bleiben wir bei der PBefG-Novelle: Sie ermöglicht den Kommunen,<br />
Mindesttarife für Mietwagen und Festpreis-Korridore<br />
für <strong>Taxi</strong>s festzulegen. Warum setzt die Stadt das bisher nicht<br />
um?<br />
Zunächst einmal zur Einordnung: Ich halte es für sehr wichtig,<br />
dass der Wettbewerb zwischen <strong>Taxi</strong> und Mietwagen mit Chauffeur<br />
fair abläuft. In einer Stadt wie <strong>München</strong> darf es beides<br />
geben, aber nur dann, wenn überall gute Arbeitsbedingungen<br />
herrschen. Ich kann es nicht akzeptieren, wenn ein Konkurrent<br />
mit Lohndumping und ausbeuterischen Arbeitsmodellen den<br />
Markt für sich erobern will. Dem werden wir auch als Stadt einen<br />
Riegel vorschieben. Daher bin ich froh, dass wir mit der Novelle<br />
des PBefG neue Möglichkeiten bekommen haben, das zu regeln.<br />
FOTO: LHM<br />
Das <strong>Taxi</strong>gewerbe drängt auf eine solche Regelung …<br />
Wir prüfen derzeit die Schritte zum Mindesttarif. Das will gut<br />
vorbereitet sein. Es finden dazu auch Gespräche innerhalb der<br />
<strong>Taxi</strong>kommission, mit den Ministerien und den Bundesbehörden<br />
statt. Wir betreten hier juristisches Neuland und lassen uns dazu<br />
von Anwaltskanzleien gut beraten. Ich verstehe, wenn das dem<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe zu lange dauert, bitte aber um Verständnis: Trotz<br />
der Novelle fehlt uns immer noch die eine oder andere Rechtsgrundlage.<br />
TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
13
TAXI VERBAND BAYERN E. V. (TVB)<br />
RÜCK-<br />
ZAHLUNG<br />
VON<br />
CORONA-<br />
HILFEN<br />
Nahezu alle Unternehmer haben<br />
ein Schreiben bezüglich der<br />
Überprüfung der erhaltenen<br />
Coronahilfen bekommen.<br />
Eventuell müssen die Gelder<br />
zurückbezahlt werden.<br />
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,<br />
Landesentwicklung und Energie<br />
z.Hd. Herrn Staatsminister Hubert Aiwanger<br />
Prinzregentenstr. 28<br />
80538 <strong>München</strong><br />
Per Email: staatsminister@stmwi.bayern.de<br />
Rückzahlungsaufforderung Soforthilfe<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
1<strong>2.</strong>04.<strong>2023</strong><br />
im März 2020 wurde die <strong>Taxi</strong>branche von den weltweit einschränkenden Maßnahmen und<br />
dem darauffolgenden Lockdown sofort und direkt getroffen. Durch coronabedingte<br />
Maßnahmen waren von einem auf den anderen Tag ca. 90 Prozent der Fahrgäste nicht<br />
mehr vorhanden, die von <strong>Taxi</strong>s hätten befördert werden können. Trotzdem bestand für das<br />
<strong>Taxi</strong> zu diesem Zeitpunkt weiterhin noch die Betriebspflicht, der es nachzukommen galt. Per<br />
Gesetz war man sogar verpflichtet, den Betrieb auch mit zu erwartenden hohen Verlusten<br />
weiter aufrechtzuerhalten.<br />
Das <strong>Taxi</strong>gewerbe ist eine Dienstleistungsbranche, in der nur dann Umsatz entsteht, wenn<br />
Personal tatsächlich Dienst leistet. Dies hat logischerweise zur Folge, dass dieses Personal<br />
in der Betriebszeit Kosten verursacht und nur in der Nicht-Arbeitszeit in Kurzarbeit sein<br />
konnte. Das Gewerbe hat sehr früh von dem Instrument der Kurzarbeit Gebrauch gemacht,<br />
soweit dies möglich, aber selbstverständlich auch diese Dienstleistung, wenn auch hoch<br />
defizitär, weiter aufrechterhalten.<br />
Die Kosten eines <strong>Taxi</strong>unternehmens in normalen Zeiten setzen sich wie folgt zusammen: Ca.<br />
70 Prozent sind Personalkosten, ca. 20 Prozent Fahrzeugkosten und ca. 10 Prozent<br />
sonstige Kosten, also reine Fixkosten. Dies trifft ebenfalls auf den selbstfahrenden<br />
Einzelunternehmer zu. Mit der früh ausbezahlten Soforthilfe von 5.000€ bis 50.000€ wurde<br />
es den Unternehmen ermöglicht, einen Teil der Verluste zu kompensieren. In den<br />
darauffolgenden 2 ½ Jahren Corona-Pandemie kamen die <strong>Taxi</strong>unternehmen an ihre<br />
finanziellen Grenzen und haben auch privates Vermögen aufgebraucht. Mit dem Schreiben<br />
vom Dezember 2022, welches alle Unternehmen bezüglich einer möglichen<br />
Rückzahlungsforderung der Soforthilfe erhielten, wuchs die Angst, in eine weitere Schieflage<br />
und in drohende Insolvenzen zu geraten.<br />
TAXI VERBAND BAYERN E. V. (TVB)<br />
Rosenheimer Straße 139<br />
81671 <strong>München</strong><br />
Tel. / Verband: +49 (0)89 / 45 05 41 13<br />
Tel. / <strong>Taxi</strong>schule: +49 (0)89 / 49 00 44 94<br />
E-Mail: info@taxiverband-muenchen.de<br />
www.taxiverband-muenchen.de<br />
Presserechtlich verantwortlich für<br />
die TVB-Seiten: Florian Bachmann<br />
Redaktion: Florian Bachmann (fb)<br />
Die Verwendung der erhaltenen Hilfen war an Bedingungen<br />
geknüpft, die zu Beginn noch weitgehend unbekannt<br />
waren. Daher haben einige Unternehmer die Gelder oft<br />
unwissend für Ausgaben verwendet, für die sie nicht vorgesehen<br />
waren. Insbesondere hätten Personalkosten oder Reparaturkosten<br />
nicht über die Hilfsgelder bezahlt werden dürfen. Bei den Überprüfungen<br />
drohen nun also einigen Unternehmern mögliche Rückzahlungen.<br />
Einige Kollegen haben bereits freiwillig Rückzahlungen<br />
geleistet, andere Kollegen wollen versuchen, gerichtlich gegen<br />
Rückzahlungsforderungen vorzugehen.<br />
Wir haben mittlerweile ein Schreiben an den bayerischen Wirtschaftsminister<br />
Hubert Aiwanger geschickt, in dem wir die Kostenstruktur<br />
der <strong>Taxi</strong>unternehmen erklären und darauf hinweisen,<br />
dass es fast ausgeschlossen war, das erhaltene Geld fehlerfrei auszugeben.<br />
Mit dem Schreiben an das Wirtschaftsministerium bitten<br />
wir um eine großzügige Auslegung der Regeln insbesondere in<br />
den <strong>Taxi</strong>betrieben und um einen Verzicht auf Rückforderungen.<br />
Unsere Argumente: Aufgrund der Betriebspflicht mussten wir<br />
auch während des Lockdowns arbeiten, Personal beschäftigen und<br />
die Versorgung aufrechterhalten, hatten auf der anderen Seite aber<br />
dennoch schlicht viel zu wenig Umsatz. Kein <strong>Taxi</strong>betrieb hätte zu<br />
dieser Zeit ohne staatliche Hilfe überleben können. Somit musste<br />
also das Personal, das für die mobile Daseinsvorsorge zur Verfügung<br />
stand, auch bezahlt werden, obwohl zu dieser Zeit nahezu<br />
kein Umsatz erwirtschaftet wurde.<br />
Wir hoffen, dass wir bei der Politik mit diesem Schreiben auf offene<br />
Ohren stoßen. Falls nicht, hat sich eine Gruppe von Unternehmern<br />
darauf verständigt, die Möglichkeit einer Sammelklage zu prüfen.<br />
Unternehmer, die bereits Rückforderungen erhalten haben und sich<br />
an dieser Klage beteiligen wollen, können sich gerne bei uns im Verband<br />
melden. Wir werden die nötigen Kontakte herstellen. fb<br />
14 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
TAXI VERBAND BAYERN E. V. (TVB)<br />
KEINE FAHRT<br />
FÜR<br />
MEDIZINISCHE<br />
HUNDE<br />
Dank der sturen Haltung einiger<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer haben wir wieder mal<br />
Fahrgäste an die Konkurrenz verloren.<br />
Beförderungspflicht!<br />
Vor Kurzem erreichte uns beim Verband eine Beschwerde<br />
über vier Kollegen, die am Dallmayr-<strong>Taxi</strong>stand zwei<br />
Fahrgäste mit ausgebildeten medizinischen Hunden nicht<br />
befördert haben und sich anschließend auch noch über die Fahrgäste<br />
lustig gemacht haben.<br />
Generell gilt bei Fahrgästen mit Tieren immer auch die<br />
Beförderungspflicht! Nun gibt es durchaus <strong>Taxi</strong>fahrer, die eine<br />
Tier-Allergie haben. Diese Kolleg*Innen sind verpflichtet, ein entsprechendes<br />
medizinisches Gutachten mitzuführen und dies auf<br />
Verlangen auch vorzuzeigen. Ein servicebewusster <strong>Taxi</strong>fahrer klärt<br />
in diesem Fall den Fahrgast über die Allergie auf und kümmert<br />
sich darum, dass ein anderes <strong>Taxi</strong> diese Tour übernimmt.<br />
Am Dallmayr-Stand sind die vier <strong>Taxi</strong>fahrer dieser Pflicht nicht<br />
nachgekommen. Sie ließen die behinderten Fahrgäste auf der Straße<br />
stehen, stellten sich gegenüber vom <strong>Taxi</strong>stand am Bauzaun in<br />
einer Gruppe zusammen und beobachteten das weitere Verhalten<br />
der Fahrgäste. Für ein derartiges Verhalten und den Verstoß<br />
gegen die Beförderungspflicht gibt es definitiv keine akzeptable<br />
Entschuldigung.<br />
Ausnahmen von der Beförderungspflicht sind generell nur möglich,<br />
wenn die Fahrt nicht sicher durchgeführt werden kann, im<br />
Falle von Tieren also dann, wenn das beförderte Tier eine Gefahr<br />
für den Fahrer oder die Fahrerin darstellt. Dies ist aber mit ausgebildeten<br />
medizinischen Hunden nicht der Fall. Sie sind nicht übermäßig<br />
groß und es gewohnt, in Fahrzeugen zwischen den Füßen<br />
der Fahrgäste zu sitzen. Von ihnen geht weder Gefahr aus noch<br />
ist eine mögliche Verschmutzung des Fahrzeugs zu befürchten.<br />
Der hier beschriebene Vorfall wird noch große Wellen schlagen,<br />
weil die betroffenen Fahrgäste an mehreren Stellen Beschwerde<br />
eingereicht und auch die Medien informiert haben. Seitens des<br />
KVR werden die <strong>Taxi</strong>fahrer daher mit einer erheblichen Geldbuße<br />
rechnen müssen. Im Münchner Rathaus wie auch bei der<br />
Bayerischen Staatsregierung sind die Behindertenbeauftragten<br />
mit dem Fall befasst. Selbst der Europäische Gerichtshof und die<br />
EU-Kommission wurden von den empörten Fahrgästen informiert<br />
und werden demzufolge auch tätig werden (müssen).<br />
In einem ähnlich gelagerten Fall in Paris wurden von Brüssel<br />
Geldbußen an Fahrer in mittlerer fünfstelliger (!) Höhe zusammen<br />
mit mehrjährigem Berufsverbot ausgesprochen. So viel zu<br />
den Konsequenzen, mit denen die vier <strong>Taxi</strong>fahrer aufgrund ihres<br />
unwürdigen Handelns nun rechnen müssen.<br />
Unterstützung von unserem <strong>Taxi</strong>verband werden Kollegen,<br />
die auf so menschenunwürdige Weise gegen ihre Pflichten verstoßen<br />
und damit die tägliche gute Arbeit tausender Münchner<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer*Innen mit Füßen treten, definitiv nicht erhalten. Behinderte<br />
Fahrgäste einfach stehen zu lassen ist allein schon ein ungeheuerlicher<br />
Vorgang. Die Art und Weise, wie das hier von den<br />
Kollegen im Verbund praktiziert wurde, ist mit nichts entschuldbar.<br />
Erschwerend kommt hinzu, dass die Fahrgäste dann über<br />
eine App einen Mietwagen von der Konkurrenz bestellten und von<br />
diesem Fahrer freundlich und zuverlässig zusammen mit ihren<br />
Hunden befördert wurden.<br />
Da könnte man sich über ein mögliches Berufsverbot für diese<br />
dummen Kollegen ja geradezu freuen. <br />
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Arbeits- und Verkehrsmedizin Kirchheim GmbH & Co.KG<br />
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089/991880-0<br />
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Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr<br />
Montag und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr<br />
TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
15
TAXI-DIALOG<br />
ELEKTRISCH – FAIR –<br />
FACHKUNDIG<br />
In Ergänzung zu dem von der Münchner Bürgermeisterin Katrin Habenschaden<br />
initiierten Runden Tisch hat die IHK <strong>München</strong> einen regelmäßigen <strong>Taxi</strong>-Dialog<br />
organisiert – mit erfreulichen Ergebnissen.<br />
Der <strong>Taxi</strong>-Dialog ist eine Fortsetzung<br />
jenes Runden Tisches mit dem<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe, zu dem <strong>München</strong>s<br />
Zweite Bürgermeisterin Katrin Habenschaden<br />
im Frühjahr ins Rathaus geladen hatte<br />
(siehe auch Interview auf Seite 10). Kurze<br />
Zeit später hatten die Münchner Regierungsparteien<br />
die Neuauflage eines Förderprogramms<br />
für E-<strong>Taxi</strong>s verkündet (siehe<br />
Seite 9). Seitdem wird hinter den Kulissen<br />
viel geplant und strukturiert.<br />
Um auch in dieser Phase einen regelmäßigen<br />
Austausch unter allen Beteiligten<br />
zu ermöglichen, hat die IHK für <strong>München</strong><br />
und Oberbayern ihre Veranstaltungsreihe<br />
„<strong>Taxi</strong>-Dialog“ wieder aufleben lassen. Zu<br />
Gast sind alle am Förderprogramm beteiligten<br />
Personen, die nun für eine gewerbenahe<br />
Umsetzung der angekündigten<br />
E-<strong>Taxi</strong>-Förderung verantwortlich sind:<br />
das Umwelt- und das Mobilitätsreferat der<br />
Stadt <strong>München</strong>, das Bürgermeisterbüro,<br />
die Infrastruktur-Abteilung der Stadtwerke<br />
<strong>München</strong>, Anbieter von innovativer Ladeinfrastruktur<br />
und natürlich Vertreter des<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbes.<br />
ZUKUNFTSTAXI MÜNCHEN<br />
Den Schwerpunkt der Gespräche bildet die<br />
Elektromobilität, doch Korbinian Leitner,<br />
IHK-Referatsleiter Verkehr, fasst das Motto<br />
dieser Gesprächsrunden deutlich weiter:<br />
„Zukunftstaxi <strong>München</strong> – elektrisch – fair<br />
– fachkundig“. „Da geht es auf Arbeitsebene<br />
um Dinge, welche die Branche<br />
bewegen“, erläutert Leitner im Gespräch<br />
mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> die Absicht des Treffens.<br />
„Alle Teilnehmer wissen: Wir brauchen<br />
emissions arme Fahrzeuge, wir brauchen<br />
fairen Wettbewerb, wir brauchen Qualifizierung<br />
in Form einer kleinen Fachkunde.“<br />
Bisher fanden zwei <strong>Taxi</strong>-Dialog-Runden<br />
statt, bei denen auch bereits einige Ergebnisse<br />
erzielt werden konnten.<br />
Von Anfang an hat man sich beispielsweise<br />
darauf verständigt, dass die künftige<br />
E-<strong>Taxi</strong>-Förderung nicht mehr auf Basis<br />
der gefahrenen Besetztkilometer erfolgt,<br />
sondern die Fördersumme als<br />
investiver Anreiz gleich bei<br />
der Fahrzeuganschaffung<br />
ausbezahlt werden soll.<br />
Das geplante Budget<br />
sei für zwei Jahre<br />
vorgesehen und<br />
würde für die Förderung<br />
von 400<br />
Elektrotaxis in<br />
den Jahren 2024<br />
und 2025 ausreichen,<br />
stellte<br />
ein Mitarbeiter<br />
des Klima- und<br />
Umweltreferats<br />
(RKU) in Aussicht.<br />
Das RKU ist für die<br />
Ausgestaltung des<br />
Förderprogramms verantwortlich.<br />
Eine in die<br />
Diskussion kurzzeitig eingeworfene<br />
Technologieoffenheit<br />
wird dagegen vom RKU aufgrund der<br />
fehlenden konkreten Alternativen beim bis<br />
2025 ausgelegten Förderprogramm nicht<br />
aufgenommen. Man wird wohl auch keine<br />
Wasserstoff-Fahrzeuge in die Förderung<br />
aufnehmen.<br />
Wegen der Kürze des Förderzeitraumes<br />
und der zu erwartenden langen Lieferzeiten<br />
will man zudem auf eine degressive<br />
Förderung verzichten. Die Verpflichtung<br />
zur Nutzung von Ökostrom ist derzeit<br />
nur ein Gedankenspiel – Ergebnis noch<br />
offen. Ebenfalls noch offen sind Forderungen<br />
der <strong>Taxi</strong>branche nach einem branchenspezifischen<br />
Stromtarif. „Der ganze<br />
Anschub nutzt nichts, wenn man hinterher<br />
im Betrieb hohe Stromtarife hat“,<br />
stellt sich Leitner hinter die Forderung<br />
des <strong>Taxi</strong>gewerbes. Beim ersten der beiden<br />
Treffen hatte ein Münchner E-<strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
von seinen Erfahrungen berichtet<br />
und dabei auch angesprochen, dass seine<br />
Stromkosten mittlerweile über den Dieselkosten<br />
von Verbrennertaxis liegen würden.<br />
Neben den Kosten für das Laden ist auch<br />
Korbinian Leitner,<br />
IHK-Referatsleiter<br />
Verkehr und Gastgeber<br />
der Dialogrunden zum<br />
Zukunftstaxi <strong>München</strong><br />
die Ladeinfrastruktur ein wichtiges Thema<br />
innerhalb der Gesprächsrunden. Die Vertreter<br />
des <strong>Taxi</strong>gewerbes haben acht <strong>Taxi</strong>standplätze<br />
vorgeschlagen, die mit einer<br />
exklusiven Ladeinfrastruktur ausgestattet<br />
werden sollen. Vertreter der SWM-Infrastruktur<br />
GmbH, die ebenfalls an der Runde<br />
teilgenommen haben, werden nun die Netzanschlussleistung<br />
prüfen.<br />
E-TAXI-LADESÄULEN<br />
Parallel dazu muss das RKU die rechtliche<br />
Komponente klären. Bei der Stadt <strong>München</strong><br />
läuft nämlich eine Ausschreibung für den<br />
Betrieb öffentlicher Ladesäulen. Die Errichtung<br />
exklusiver Ladesäulen an <strong>Taxi</strong>standplätzen<br />
(die ja auch öffentliche Flächen<br />
sind) muss also vergaberechtskonform zu<br />
dieser Ausschreibung organisiert werden.<br />
Solche Ladesäulen könnten auch<br />
ul traschnelles Laden im Niederspannungsnetz<br />
mit bis zu 300 kW ermöglichen. Das<br />
FOTOS: IHK, Hale<br />
16 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
TAXI-DIALOG<br />
Festpreise können im<br />
Taxameter eingestellt<br />
werden, im Hintergrund<br />
werden die<br />
Kilometer und die Zeit<br />
erfasst.<br />
verspricht eine Münchner Firma, die dafür<br />
eine Säule in der Größenordnung einer früheren<br />
Telefonzelle mit einer integrierten<br />
Pufferbatterie aufstellt. Vielleicht gelingt<br />
es ja, während der IAA eine solche Säule<br />
an einem oder zwei Münchner <strong>Taxi</strong>standplätzen<br />
per Ausnahmegenehmigung zu<br />
platzieren. Die Stadt wie auch das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
wollen bei dieser internationalen<br />
Mobilitätsmesse auch zukunftweisende<br />
<strong>Taxi</strong>lösungen präsentieren.<br />
Damit die Münchner <strong>Taxi</strong>branche eine<br />
Zukunftsperspektive hat, muss nicht nur<br />
auf Elektromobilität umgestiegen werden.<br />
Es gilt auch, die Rahmenbedingungen für<br />
einen fairen Wettbewerb zwischen <strong>Taxi</strong>s<br />
und taxigleich agierenden Mietwagen zu<br />
schaffen. Beim IHK-<strong>Taxi</strong>-Dialog tauschen<br />
sich die Teilnehmer über die Möglichkeiten<br />
einer kommunalen Regulierung aus.<br />
Kernthemen sind dabei die Festlegung<br />
eines Mindesttarifs für Mietwagen und<br />
<strong>Taxi</strong>festpreise für Bestellfahrten.<br />
Bei den Gesprächen werde der Wille<br />
der Stadt erkennbar, solche Mindestpreise<br />
festzulegen, berichtet Korbinian Leitner<br />
gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>: „Es ist allen bewusst,<br />
dass dies zeitnah erforderlich ist, dennoch<br />
möchte die Stadt keine Regelung, die ihr<br />
sofort wieder auf die Füße fällt. Sie will eine<br />
gerichtsfeste Regelung formulieren.“<br />
Die Stadt habe dazu ein eigenes Gutachten<br />
in Auftrag gegeben, das aber noch nicht<br />
final vorliegt. Es wäre dann das vierte Gutachten<br />
zu diesem Thema, nachdem sowohl<br />
Uber als auch die <strong>Taxi</strong>branche eigene Gutachten<br />
haben erstellen lassen (siehe Seite 8).<br />
Bei den <strong>Taxi</strong>-Festpreisen könnte dagegen<br />
die letzte Gesprächsrunde einen echten<br />
Durchbruch gebracht haben. Hier hatte<br />
bisher vor allem die bayerische Staatsregierung<br />
Bedenken, dass die Darstellung<br />
eines Festpreises auf dem Taxameter nicht<br />
eichrechtskonform sei. Dies konnte Thomas<br />
Kroker von der <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG beim<br />
letzten Treffen widerlegen. Er schilderte,<br />
dass sich solch ein Festpreis auf dem Taxameter<br />
automatisch oder manuell eingeben<br />
»Der ganze Anschub<br />
nutzt nichts, wenn<br />
man hinterher<br />
im Betrieb hohe<br />
Stromtarife hat.«<br />
Korbinian Leitner<br />
lasse. Dieser Festpreis sei für den Kunden<br />
sichtbar. Im Hintergrund würde der Taxameter<br />
die gefahrenen Kilometer und auch<br />
die Fahrtzeit dokumentieren.<br />
Zur Kontrolle können die Besetztkilometer<br />
jeder einzelnen Fahrt ausgelesen<br />
werden, sodass die Einhaltung eines<br />
möglicherweise definierten Tarifkorridors<br />
überprüft werden kann. Da dafür auf vorhandenes<br />
Kartenmaterial der Navihersteller<br />
zurückgegriffen werde, bei dem es sich<br />
wiederum um amtliches Kartenmaterial<br />
vom Bundesamt für Kartografie handelt,<br />
kommt das Eichrecht hier also nicht zur<br />
Anwendung.<br />
Das scheint auch den anwesenden Vertreter<br />
der Staatsregierung überzeugt zu<br />
haben, der ad hoc keine Gründe mehr<br />
sieht, Festpreise nicht zuzulassen, und sich<br />
nun zeitnah und final mit dem KVR dazu<br />
abstimmen möchte. <strong>München</strong> könnte mit<br />
einer solchen Erlaubnis für streckenunabhängige<br />
<strong>Taxi</strong>-Festpreise bundesweit eine<br />
Vorreiterrolle einnehmen. „Das ist sehr<br />
schön, weil wir damit dem Gewerbe auch<br />
in dieser Hinsicht wieder einen fairen<br />
Wettbewerb ermöglichen können“, kommentiert<br />
Leitner das Ergebnis. „Wenn das<br />
<strong>Taxi</strong> ÖPNV sein soll, dann soll man auch<br />
beim <strong>Taxi</strong> vorher wissen können, was<br />
eine Fahrt kostet, so wie bei allen anderen<br />
ÖPNV-Verkehrsmitteln auch.“<br />
Zur nächsten Gesprächsrunde Ende<br />
Mai wird man sich wieder im Rathaus bei<br />
Katrin Habenschaden treffen. Dort will<br />
man dann die bisher erarbeiteten Ergebnisse<br />
präsentieren. „Danach geht es dann<br />
wieder mit unseren <strong>Taxi</strong>-Dialogen bei der<br />
IHK weiter“, verspricht Korbinian Leitner.<br />
Wenn diese Gespräche weiterhin so ergebnisorientiert<br />
ablaufen, kann man sie gar<br />
nicht oft genug veranstalten. jh<br />
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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
17
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
WARUM DIE<br />
KÜRZERE ROUTE<br />
DER EINZIG<br />
WAHRE WEG IST<br />
Die BOKraft sieht vor, dass die Fahrgäste immer auf<br />
dem kürzesten Weg an ihr Ziel gebracht werden.<br />
Diese Vorgabe ist für den Fahrgast eine Orientierung<br />
zur Ermittlung des korrekten Fahrpreises.<br />
Auch wenn das <strong>Taxi</strong> ein Fortbewegungsmittel für gehobene<br />
Ansprüche und dementsprechend teuer ist, bedeutet<br />
das nicht, dass die Fahrgäste kein Preisbewusstsein<br />
haben. Laut <strong>Taxi</strong>tarifordnung hat jeder das Recht, auf dem günstigsten<br />
Weg befördert zu werden. Ganz besonders Vielfahrer<br />
haben im Laufe der Jahre ein sehr gutes Gefühl dafür entwickelt,<br />
wie teuer die Fahrt sein kann.<br />
In <strong>München</strong> fällt die Entscheidung darüber, welche<br />
Fahrtstrecke man nimmt, nicht immer leicht. Bietet die<br />
Stadt doch durch ihren geografischen Aufbau mit dem<br />
Stadtzentrum und den drei Verkehrs-Ringen häufig<br />
viele alternative Routen. Je nach Uhrzeit ist eine Fahrt<br />
über den Mittleren Ring durchaus schneller als die kürzeste<br />
Strecke. Genau da liegt der Fehler. Denn will ein Fahrgast<br />
beispielsweise vom Stadtzentrum in einen Vorort chauffiert<br />
werden, kann es nur eine richtige Fahrtstrecke geben, nämlich<br />
die kürzeste.<br />
MIT DEM FAHRGAST ABSPRECHEN<br />
Entscheidet sich der Fahrer beispielsweise für eine längere Wegstrecke,<br />
ist das nur rechtens, wenn er vorher die Routenführung<br />
mit dem Fahrgast abgesprochen hat. Das gilt auch, wenn ein längerer<br />
Weg möglicherweise schneller wäre. Wird hingegen eine<br />
längere Strecke ohne Absprache gefahren, dann entspricht das<br />
einem Verstoß gegen die Münchner <strong>Taxi</strong>tarifordnung.<br />
ISARFUNK TAXIZENTRALE GMBH & CO. KG<br />
Rosenheimer Straße 139, 81671 <strong>München</strong><br />
Telefon / <strong>Taxi</strong>ruf: 089 / 450 540<br />
Telefon / Verwaltung: 089 / 450 54-100<br />
E-Mail: verwaltung@isarfunk.de<br />
www.isarfunk.de,<br />
www.facebook.com/isarfunk450540<br />
Redaktion und presserechtlich verant wortlich:<br />
IsarFunk-<strong>Taxi</strong>zentrale (if); Christian Hess<br />
Dass es diese Fälle derzeit gehäuft gibt, davon kann die IsarFunk-<br />
Disposition ein Lied singen. Wenn es eine entsprechende Kundenbeschwerde<br />
gibt, dann wird ein extrem zeitintensiver Ablauf<br />
in Gang gesetzt. Die Dispo muss die Reklamation annehmen und<br />
dokumentiert auch den Vorfall. Die Daten gehen dann an das<br />
interne Sanktionsmanagement. Dort wird überprüft, ob die<br />
Beschwerde plausibel ist, und ein IsarFunk-Mitarbeiter<br />
kontaktiert den Fahrer.<br />
Wird die Beschwerde des Fahrgastes als plausibel<br />
bewertet, dann kommt mit der Kundenbetreuung die<br />
dritte IsarFunk-Abteilung hinzu. Die dortigen Kollegen<br />
und Kolleginnen nehmen Kontakt auf und ermitteln<br />
die Höhe der Fahrpreiserstattung. Steht die Summe<br />
fest, welche vom Fahrgast zu viel gezahlt wurde, wird die<br />
IsarFunk-Verwaltung damit beauftragt, den Schadensausgleich<br />
an den Kunden auszuzahlen. Der Betrag wird anschließend dem<br />
Unternehmer in Rechnung gestellt.<br />
Allein mit der finanziellen Seite ist es aber nicht getan. Steht<br />
ein Fehlverhalten seitens des Fahrers fest, muss das Sanktionsmanagement<br />
eine Debitbuchung vornehmen. Gegebenenfalls steht<br />
auch eine Vorladung des Fahrers an.<br />
Natürlich hat der Fahrer auch die Möglichkeit, gegen diese<br />
Entscheidung Einspruch einzulegen. Das kann er beim Schiedsausschuss<br />
tun, der im Anschluss den Fahrer anhört.<br />
FALSCHE ROUTEN SIND KÜNDIGUNGSGRUND<br />
In der Konsequenz kann die Kundenbeschwerde zu einer Nachschulung<br />
des Fahrers führen. Dafür sorgt das Debitsystem, welches<br />
ab 5 Punkten eine (kostenfreie) Nachschulung vorsieht. Parallel<br />
dazu wird eine Abmahnung ausgesprochen, welche dann im<br />
Ex tremfall zu einer Kündigung des Vertrags zwischen IsarFunk<br />
und Fahrer führen kann.<br />
Auch wenn man es nicht sofort glauben mag, so häufen sich<br />
seit einiger Zeit die Kundenbeschwerden. Sehr oft wegen zu hohen<br />
Fahrpreisen. Die Kunden, die sich beschweren, sind in der Regel<br />
ortskundig und legen regelmäßig die gleiche Strecke mit dem<br />
<strong>Taxi</strong> zurück. Daher merken sie natürlich, wenn sie deutlich mehr<br />
zahlen müssen. Wenn IsarFunk der Beschwerde nachgeht, kommt<br />
häufig heraus, dass der Fahrer mehr oder minder unwissentlich<br />
eine längere Strecke gefahren ist. Häufig, weil er es einfach nicht<br />
besser gewusst hat. Mit anderen Worten, dem Fahrer fehlt etwas,<br />
SCREENSHOT: OpenStreetMap<br />
18 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
Weil der Fahrer die<br />
rote Route gefahren<br />
ist, wurde die Tour<br />
fast doppelt so<br />
teuer. Blau markiert<br />
ist die kürzeste und<br />
damit die richtige<br />
Streckenführung.<br />
Die waze-App<br />
bezieht bei der<br />
Routenführung<br />
spezielle Wegstrecken<br />
für das<br />
<strong>Taxi</strong> ein.<br />
was die alten Hasen noch von der Pike auf lernen mussten. Die<br />
Rede ist von der Ortskunde. Wer sich nicht auskennt, der greift<br />
eben auf sein Navigationssystem zurück, und das ist häufig Google<br />
Maps. Doch dieses Vorgehen hat einen Schönheitsfehler.<br />
Neben der Tatsache, dass ein <strong>Taxi</strong>fahrer seine Stadt eigentlich<br />
kennen sollte, ist die Navigation per Google Maps nämlich<br />
– zumindest in der mobilen Version – nicht in der Lage, die<br />
kürzeste Fahrtstrecke anzusagen. Die App wählt nämlich in der<br />
Regel die schnellste Route. Zudem kennt sie auch die Strecken<br />
nicht, welche ausschließlich <strong>Taxi</strong>s vorbehalten sind. Beispielsweise<br />
die Zufahrt von der Landshuter Allee in die Leonrodstraße in<br />
Richtung Rotkreuzplatz. Aus diesem Grunde empfiehlt IsarFunk,<br />
wenn man wirklich auf eine Navigation angewiesen sein sollte,<br />
DAS DEBITSYSTEM DES SCHIEDSAUSSCHUSSES<br />
Das Ziel des IsarFunk-Debitsystems ist, die beste<br />
Qualität für den Fahrgast sicherzustellen. Den größten<br />
Einfluss auf ein positives Kundenfeedback haben dabei<br />
die Fahrer selbst.<br />
Das Debitsystem kommt auch zum Einsatz, wenn die<br />
Arbeit der Dispo behindert wird. Das Sanktionsmanagement<br />
vergibt, je nach Vorfall, einen bis fünf Debitpunkte.<br />
Diese Punkte bleiben ein halbes Jahr lang bestehen<br />
und werden, sollten keine weiteren Beschwerden<br />
auftreten, danach wieder gelöscht. Hat ein Fahrer<br />
einen Kontostand von fünf Punkten erreicht, wird er zu<br />
einer kostenlosen Schulung eingeladen (11:30 Uhr bis<br />
16:30 Uhr). Nach einer erfolgreichen Teilnahme an der<br />
Schulung werden fünf Punkte wieder gelöscht.<br />
Bei schweren oder immer wiederkehrenden Reklamationen<br />
wird der Fahrer zu einer persönlichen Stellungnahme<br />
aufgefordert. Anschließend beurteilt der<br />
Schiedsausschuss, ob und unter welchen Umständen<br />
eine weitere Zusammenarbeit möglich ist.<br />
Neue Fahrer, die innerhalb der Probezeit fünf Punkte<br />
angesammelt haben, werden von der Vermittlung ausgeschlossen.<br />
Eine Wiedervorstellung ist nicht vorgesehen.if<br />
die Nutzung von waze. Die Navigation, die ebenso wie das am<br />
häufigsten genutzte Google-Maps, stammt auch von Google, hat<br />
aber zwei entscheidende Vorteile: Einerseits zeigt sie die kürzeste<br />
Strecke an, andererseits ist es möglich, als Fahrzeugprofil „<strong>Taxi</strong>“<br />
anzugeben. Dann werden auch exklusive <strong>Taxi</strong>strecken bei der<br />
Routenplanung mit in Betracht gezogen, wie beispielsweise eben<br />
die Abbiegemöglichkeit von der Landshuter Allee in die Leonrodstraße<br />
Richtung Rotkreuzplatz. <br />
if<br />
EURO-TAXI<br />
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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
19
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
Die E-GAP-Fahrzeuge kommen in <strong>München</strong> zum E-<strong>Taxi</strong>.<br />
STROM TO GO<br />
Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur bietet ein Unternehmen einen<br />
ungewöhnlichen, aber effektiven Weg an – und das zu einem interessanten Tarif.<br />
E-GAP will eine Lücke in der Ladeinfrastruktur<br />
schließen. Ohne auf das<br />
Vorhandensein einer entsprechenden<br />
Peripherie angewiesen zu sein, startet<br />
das Unternehmen jetzt in <strong>München</strong> seinen<br />
mobilen Ladeservice. Die Akkus, die den<br />
Strom für die Kundenfahrzeuge liefern,<br />
sind mobil in Transporter untergebracht.<br />
Derzeit sind sechs elektrisch angetriebene<br />
Fiat E-Scudo mit dem E-GAP-Logo im Einsatz.<br />
Mehr sollen in absehbarer Zeit folgen.<br />
Das Prinzip ist einfach: Während private<br />
Nutzer den Service ausschließlich via<br />
E-GAP-App bestellen, können Firmenkunden<br />
den Service auch per E-Mail oder Telefon<br />
bestellen. Innerhalb eines vereinbarten<br />
Zeitfensters kommt dann ein E-GAP-Wagen<br />
zum E-<strong>Taxi</strong>. Das kann beispielsweise auf<br />
dem Betriebshof, in einer Tiefgarage oder<br />
in der Nähe eines <strong>Taxi</strong>standplatzes sein.<br />
Einmal vor Ort sind Ladungen bis zu<br />
100 kWh möglich, und das mit einer Ladegeschwindigkeit<br />
von bis zu 80 kW. Die tatsächliche<br />
Ladegeschwindigkeit bestimmt<br />
allerdings das zu ladenden Auto.<br />
Das Preisgefüge ist einfach und verständlich<br />
gehalten. Neben den Anfahrtskosten<br />
in Höhe von 8,32 Euro (netto) kostet derzeit<br />
eine E-GAP-Kilowattstunde Strom 0,58 Euro<br />
(alles netto). Damit kann sogar günstiger<br />
als an den DC-Ladesäulen der Münchner<br />
Stadtwerke geladen werden. Dort kostet<br />
eine Kilowattstunde Strom derzeit<br />
0,79 Euro brutto oder 0,66 Euro (netto).<br />
LADEN, WO KEIN STROM IST<br />
Die E-GAP-Transporter sind in der Lage, die<br />
Kundenautos mit allen gängigen DC-Steckern<br />
zu laden. Für E-GAP-Deutschland-<br />
Geschäftsführer Andreas Nelskamp ist der<br />
Fokus des Geschäfts eindeutig: „E-GAP will<br />
einen verlässlichen Schnell-Ladeservice<br />
dort anbieten, wo es die fest installierte<br />
Ladeinfrastruktur ansonsten nicht ermöglicht.<br />
Um das zu erreichen, sind wir mit<br />
unseren mobilen Ladestationen für die<br />
Kunden so flexibel wie möglich.“<br />
Aktuell ist der Ladeservice, der übrigens<br />
auch mehrere Tage im Voraus gebucht werden<br />
kann, auf Einsatzzeiten von Montag bis<br />
Jürgen Dinter, Bereichsleiter Marketing &<br />
Vertrieb bei IsarFunk, und E-GAP-Geschäftsführer<br />
Andreas Nelskamp haben sich für die<br />
Sonderkonditionen eingesetzt (v. l. n. r.).<br />
Freitag zwischen 8 und 19 Uhr ausgelegt.<br />
Die E-GAP-Lade-Vans kommen innerhalb<br />
von drei Stunden beziehungsweise nach<br />
Vereinbarung oder auch zu fest reservierten<br />
Zeiten. Damit bietet E-GAP ganz<br />
nebenbei als bislang einziger Anbieter in<br />
<strong>München</strong> fest reservierbare Ladezeiten an,<br />
und das an (fast) jedem Ort. <br />
if<br />
SONDERKONDITIONEN FÜR ISARFUNKER<br />
Als Unterstützer der E-Mobilität hat sich IsarFunk dafür eingesetzt,<br />
dass Münchner E-<strong>Taxi</strong>s den E-GAP-Ladeservice mit<br />
einem deutlichen Preisvorteil nutzen können. Bis zum 31. Juli<br />
<strong>2023</strong> bietet E-GAP folgende Sonderkonditionen an. Beim<br />
„Kennenlernen-Special“ ist die erste Ladung eines <strong>Taxi</strong>unternehmens<br />
inklusive 20 kWh Strom kostenfrei. Einfach E-Mail<br />
mit folgenden Infos an service.de@e-gap.com schreiben: Promocode<br />
„IsarFunk“, vollständiger Firmenname und Kontaktdaten<br />
inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer, gewünschte<br />
Adresse und Zeitpunkt der Aufladung und welches E-<strong>Taxi</strong><br />
geladen wird. E-GAP bestätigt im Anschluss den Termin.<br />
Für alle weiteren Bestellungen gibt es ebenso bis Ende<br />
Juli das vergünstigte „Frühsommer-Special“. Dabei entfällt<br />
die Service-Pauschale (regulär 8,32 € zzgl. Mwst.) bei<br />
Aufladung von mind. 20 kWh. Berechnet wird nur der reguläre<br />
Strompreis in Höhe von 58 Cent/kWh (netto).<br />
Die <strong>Taxi</strong>-Unternehmen erhalten wöchentlich eine detaillierte<br />
Rechnung. if<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
20 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
INKLUSIONSTAXI<br />
STADT HAT NOCH<br />
240.000 EURO IM<br />
FÖRDERTOPF<br />
<strong>München</strong> braucht mehr Inklusionstaxis, in denen Rollstuhlfahrer*Innen befördert<br />
werden können. Ende März traf man sich deshalb zu einem Workshop.<br />
Eingeladen hatte das Münchner Kreisverwaltungsreferat,<br />
genauer das <strong>Taxi</strong>büro. Neben den Vertretern der beiden<br />
Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen waren auch <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
dabei, die bereits Inklusionstaxis betreiben, außerdem Vertreter des<br />
Behindertenbeirates der Landeshauptstadt <strong>München</strong> und des Koordinierungsbüros<br />
zur Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention<br />
(Sozialamt) sowie Abgesandte des Sozialdienstes Deutschland.<br />
Den ersten Themenschwerpunkt bildete der Status quo an Rollitaxis.<br />
Diese werden als Inklusionstaxis bezeichnet. Der Begriff<br />
allerdings ist laut KVR unter den <strong>Taxi</strong>unternehmer*innen nicht<br />
sehr bekannt. Auch die seit mehreren Jahren bestehende städtische<br />
Förderung der Umrüstkosten für Inklusionstaxis wird bisher<br />
nicht komplett abgerufen.<br />
Weil das zu einer Kumulierung der Fördergelder führt, sind<br />
aktuell 240.000 Euro an Fördergeldern abrufbar. Diese Summe<br />
ist dafür vorgesehen, die Umrüstung von 24 Fahrzeugen zu bezuschussen.<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
KAUM INKLUSIONSTAXIS IN MÜNCHEN<br />
Eigentlich müssten in <strong>München</strong> schon von Gesetzes wegen mindestens<br />
30 Rollitaxis zur Verfügung stehen. Aufgrund einer<br />
Neuregelung im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
gesetzlich dazu verpflichtet, ab dem 19. <strong>Taxi</strong> fünf<br />
Prozent der Fahrzeugflotte für den Rollstuhltransport umzurüsten.<br />
Doch genau jene <strong>Taxi</strong>s fallen aus der Förderung raus, weil die<br />
Behörde die Rechtsansicht vertritt, dass Fahrzeuge, die gesetzlich<br />
vorgeschrieben sind, nicht gefördert werden dürfen.<br />
All das führt dazu, dass in <strong>München</strong> nur eine geringe Anzahl<br />
an Inklusionstaxis unterwegs ist, was auch den beiden <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
Probleme bereitet. Aktuell seien nur 15 Inklusionstaxis bei<br />
den Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen gemeldet, berichteten<br />
die Zentralenvertreter während des Workshops. Im<br />
Schnitt stünden tagsüber allerdings nur fünf bis sieben<br />
Fahrzeuge für eine Vermittlung zur Verfügung,<br />
sodass in der Folge fast zwei Drittel aller Fahrten<br />
wieder abgesagt werden müssten.<br />
Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung<br />
war der korrekte Umgang mit den Fahrgästen von<br />
Inklusionstaxis, also jenen Personen, die sitzend<br />
im Rollstuhl befördert werden. Aktuell nutzen nur<br />
vereinzelte Unternehmer die Möglichkeit, ihr Fahrpersonal<br />
auf die zukünftige Aufgabe vorzubereiten,<br />
was laut der Erfahrung der Behindertenvertreter<br />
viel zu wenig sei. Es seien einige Fälle bekannt, in<br />
denen aufgrund mangelnder Kenntnis Rollstühle<br />
teils schwer beschädigt oder die Fahrgäste falsch<br />
Tipps zum sicheren<br />
Umgang<br />
mit im Rollstuhl<br />
sitzenden<br />
Personen bietet<br />
ein Film der<br />
IsarFunk-<strong>Taxi</strong>zentrale.<br />
Er kann<br />
auf YouTube<br />
angeschaut<br />
werden.<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmer sollten jetzt zupacken und auf Inklusionstaxis<br />
umsteigen.<br />
gesichert wurden. Um Berührungsängste abzubauen und um weitere<br />
Erfahrungen zu sammeln, regten die Vertreter der Behindertenverbände<br />
an, bei etwaigen Schulungen auch Rollstuhlfahrer<br />
einzuladen. Die Vertreterinnen des <strong>Taxi</strong>büros versprachen zu<br />
prüfen, ob es die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung<br />
der Inklusionstaxi-Schulungen gibt.<br />
KOMPENSATION DES MEHRAUFWANDS<br />
Um den Service Inklusionstaxi für die <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />
rentabel und zukunftssicher zu machen, muss<br />
noch einmal über einen gesonderten Zuschlag nachgedacht<br />
werden. Er kompensiert den Mehraufwand, der<br />
einerseits durch längere Anfahrten, andererseits durch<br />
den zusätzlichen Zeitaufwand für das korrekte Sichern<br />
der Rollstühle entsteht. Wie das <strong>Taxi</strong>büro zu berichten<br />
wusste, seien in Bayern durchaus Zuschläge in Höhe<br />
von 7 bis 17 Euro üblich. Im Münchner <strong>Taxi</strong>tarif konnte<br />
so ein Zuschlag aber bislang noch nicht verankert<br />
werden.<br />
Neben finanziellen Anreizen wurden aber auch<br />
andere Vorschläge gemacht, wie das Inklusionstaxi an<br />
Popularität im <strong>Taxi</strong>gewerbe gewinnen kann. Von <strong>Taxi</strong>standplätzen<br />
in der Fußgängerzone oder Priorisierung<br />
von Inklusionstaxis am <strong>Taxi</strong>standplatz oder auch am<br />
Flughafen war beispielsweise die Rede. <br />
sg<br />
TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
21
Neben den klassischen<br />
Rollstuhltaxis auf<br />
VW-Caddy-Basis waren<br />
auch Rollitaxis mit<br />
E-Antrieb vor Ort.<br />
RÜCKENWIND<br />
FÜR DIE INKLUSION<br />
Eine Themenveranstaltung für die Beförderung von Menschen in Rollstuhl-<strong>Taxi</strong>s<br />
in Bamberg ist Ende April auf großes Interesse gestoßen. Vor Ort war auch ein<br />
Münchner <strong>Taxi</strong>betrieb, der über seine Inklusions-Erfahrungen berichten konnte.<br />
Gefördert<br />
von:<br />
Geladen hatte der Landesverband Bayerischer <strong>Taxi</strong>- und<br />
Mietwagenunternehmer e. V. in Kooperation mit den<br />
<strong>Taxi</strong>-Zentralen Nürnberg eG und <strong>München</strong> eG. Ganz<br />
bewusst wurde die Veranstaltung bundeslandübergreifend und<br />
verbandsunabhängig angelegt.<br />
Wie wichtig die Vernetzung mit Unternehmern aus dem ganzen<br />
Bundesgebiet ist, wurde auch direkt im ersten Beitrag von Holger<br />
Klier – Vorstand <strong>Taxi</strong> Würzburg eG – deutlich. Er berichtete von<br />
seinen Bemühungen, in der Würzburger <strong>Taxi</strong>tarifordnung einen<br />
Tarif für das Rollstuhltaxi einzubringen. Er zeigte sich zuversichtlich,<br />
bei der nächsten Anpassung der Tarifordnung einen<br />
Rollstuhltaxi-Zuschlag in Höhe von 20 Euro integrieren zu können.<br />
Eine angemessene Bezahlung der Leistung kann sicher dabei<br />
helfen, das Inklusionstaxi für die <strong>Taxi</strong>unternehmer interessanter<br />
zu machen. Eine Thematik, die derzeit ja auch die Münchner <strong>Taxi</strong>branche<br />
und das KVR beschäftigt, wo man nach einer Lösung für<br />
die diskriminierungsfreie Festlegung eines wirtschaftlich notwendigen<br />
Zuschlags sucht.<br />
MINDESTTARIF FÜR MIETWAGEN<br />
Richtig spannend war dann auch der Bericht vom Mitveranstalter<br />
Christian Linz. Der Chef der Nürnberger <strong>Taxi</strong>zentrale berichtete<br />
von seinen Bemühungen, mittels einer Allgemeinverfügung<br />
die rechtssichere Einführung eines Mindesttarifs für Nürnberger<br />
Mietwagen anzugehen. Dabei war Linz’ Prämisse, dass bei der<br />
Einführung eines Mindestbeförderungsentgeltes für Mietwagen<br />
nicht der Schutz des <strong>Taxi</strong>gewerbes im Vordergrund stehe, sondern<br />
vielmehr der Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen. Sollte<br />
Nürnberg hier tatsächlich Vorreiter für eine Allgemeinverfügung<br />
werden, dürfte deren Ausgestaltung und Begründung auch das<br />
Münchner KVR interessieren.<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
GOP_M_Anz_Neo_90x128_<strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong>_Magazin.indd 1 1<strong>2.</strong>04.23 22 09:48<br />
<strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
INKLUSIONSTAXI<br />
Jörg Hildebrandt und seine Kollegen<br />
kamen mit einem umgerüsteten<br />
MAN TGE nach Bamberg.<br />
Die beiden Veranstalter<br />
Christian Linz (l.) und<br />
Thomas Kroker können<br />
auf einen erfolgreichen<br />
Tag zurückblicken.<br />
Über Mittag gab es dann die Zeit für einen Rundgang über den Hof<br />
des Veranstaltungsorts. Dort waren neben einigen Inklu sionstaxis<br />
der Teilnehmer auch die Umrüster der Fahrzeuge selbst vor Ort. Bei<br />
bestem Wetter präsentierten MobiTEC, Auto C. Bayer, AMF-Bruns<br />
und die Tribus-Group ihre neuesten Produkte für die Beförderung<br />
von Menschen im Rollstuhl. Neben dem Klassenprimus VW-Caddy<br />
waren Sprinter, MAN TGE, LEVC TX, Mercedes EQV und Renault<br />
Kangoo vor Ort zu sehen.<br />
Am Nachmittag skizzierte Linz, was es braucht, um die erste<br />
bundesweite Erfahrungsaustauschgruppe „<strong>Taxi</strong>/Mietwagen und<br />
Inklusion“ ins Leben zu rufen. Gemeinsam mit den Teilnehmern<br />
wurden zunächst verschiedene Themen und Fragestellungen<br />
gesammelt, deren Klärung eine Zielsetzung der Erfa-Gruppe werden<br />
sollte. Sofort im Anschluss wurde dann ein Team benannt,<br />
welches sich um die Organisation des ersten offiziellen Treffens<br />
kümmern soll. Namentlich waren das Uli Lo Re aus Kleinwallstadt,<br />
Kathrin und Christian Strobel aus Straubing und der Schongauer<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmer Uwe Wieland, die das erste offizielle Treffen<br />
organisieren werden. Es soll am 25. November in den Räumlichkeiten<br />
der <strong>Taxi</strong>-Zentrale Nürnberg eG stattfinden.<br />
EINSATZMÖGLICHKEITEN FÜR ROLLITAXI<br />
Einen Ausblick darauf, welche zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten<br />
für Inklusionstaxis neben der reinen Rollstuhlbeförderung möglich<br />
sind, gab Jörg Hildebrandt, Geschäftsführer des SBS Fahrdienst<br />
<strong>München</strong> GmbH. Sein Unternehmen, das bereits 2015 gegründet<br />
wurde, hatte sich zunächst umfassend über die Wünsche und<br />
Anforderungen zur Rollstuhlbeförderung informiert, bevor die<br />
ersten Fahrzeuge angeschafft wurden. Der Betrieb spezialisierte<br />
sich dann auf die Beförderung von Senioren, Behinderten und<br />
Schülern. So entstand auch der Name SBS Fahrdienst.<br />
Der Betrieb, der neben drei <strong>Taxi</strong>s jetzt ausschließlich auf<br />
Mietwagen setzt, hat seit einiger Zeit den Tourismus und Dienstleistungen<br />
rund um die Rollstuhlbeförderung für sich entdeckt.<br />
Beispielsweise bietet das Unternehmen Tagestouren für Rollstuhlfahrende<br />
und ihre Familien an und hat einen Rollstuhlverleih<br />
aufgebaut. Grundsätzlich, so schließt Hildebrandt seinen kurzen<br />
Vortrag ab, wäre es sinnvoll, wenn es analog zum Münchner <strong>Taxi</strong>guide<br />
auch eine Ausbildung zum Inklusionsguide geben würde.<br />
Mit dieser Idee könnte man bei der LH <strong>München</strong> offene Türen einrennen,<br />
weshalb sich Hildebrandt von der Stadt eine finanzielle<br />
Unterstützung für so eine Ausbildung wünscht.<br />
Ebenfalls für Bamberg angekündigt war die Bekanntgabe<br />
einer gemeinsamen Erklärung vom Sozialverband Deutschland<br />
(SoVD) und dem <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenverband (TMV). Neben TMV-<br />
Geschäftsführer Patrick Meinhardt war auch die Anwesenheit von<br />
Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzenden des Sozialverbands<br />
Deutschland e. V. (SoVD), angekündigt. Sie musste sich jedoch<br />
entschuldigen, da auf dem Weg nach Bamberg ihr Zug ausgefallen<br />
war. Meinhardt nutzte dennoch die Gelegenheit, um die gemeinsame<br />
Erklärung den Anwesenden vorzustellen.<br />
Mit der Gründung einer gemeinsamen ständigen Kommission<br />
wollen die Verbände die Bedeutung von Inklusionstaxis im<br />
urbanen wie im ländlichen Raum ins Zentrum einer Debatte um<br />
gesellschaftliche Teilhabe stellen. Erstens müsse der notwendige<br />
Beratungsbedarf für Verbände, Genehmigungsbehörden und<br />
Unternehmen staatlicherseits finanziert und professionell in unabhängigen<br />
Beratungsstellen organisiert werden. Zweitens dürfen<br />
die Kosten für den Umbau und die Anschaffung von Inklusionstaxis<br />
nicht auf die Unternehmen abgewälzt werden. Und drittens<br />
sollen die erhöhten Kosten für Inklusionsfahrten in den <strong>Taxi</strong>tarifen<br />
nicht auf die Kunden abgewälzt werden, sie sollen aber auch nicht<br />
bei den Stadt- und Landkreisen wie auch nicht bei den Unternehmen<br />
hängen bleiben.<br />
„Die Kosten dieser Fahrten hätte der Bund zu tragen“, fordert<br />
Meinhardt. Das habe den Vorteil, dass man sich nicht mit<br />
16 Bundesländern rumschlagen müsse. Meinhardt räumte aber<br />
auch ein, dass eine solche Entscheidung nicht übermorgen oder<br />
in 14 Tagen zu erwarten sei, sondern sich über mehrere Jahre<br />
hinziehen dürfte. <br />
sg<br />
Tarifumstellung aller Fabrikate ohne Termin möglich!<br />
FOTOS: SBS Fahrdienst, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
23
VERSICHERUNG<br />
WER ZAHLT FÜR DAS<br />
VERMISSTE GEPÄCKSTÜCK?<br />
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt genau vor jenen<br />
Schadenersatzansprüchen, mit denen man normalerweise niemals rechnet.<br />
Ein Münchner Versicherungsspezialist nennt ein paar Beispiele.<br />
Alexander Crasselt rät zum Abschluss<br />
einer Betriebshaftpflichtversicherung.<br />
<strong>Taxi</strong>versicherung ist nicht gleich<br />
Kfz-Versicherung.“ Unter diesem<br />
Motto stand kürzlich ein Vortrag<br />
des Versicherungsspezialisten Alexander<br />
Crasselt. Der Geschäftsführer des gleichnamigen<br />
Versicherungsmaklers mit Sitz im<br />
Münchner Süden leitete damit eine Übersicht<br />
über wichtige Zusatzversicherungen<br />
ein, die man als <strong>Taxi</strong>unternehmer abschließen<br />
sollte.<br />
An vorderster Stelle stand dabei die<br />
Betriebshaftpflicht. Sie deckt das Recht<br />
nach Schadenersatz ab, das jedem Menschen<br />
nach § 823 des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches zusteht: „Wer vorsätzlich<br />
oder fahrlässig das Leben, den Körper, die<br />
Venczel_02-2016.qxp_Layout 1 03.0<strong>2.</strong>16 16:15 Seite<br />
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oder ein sonstiges Recht eines anderen<br />
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen<br />
zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens<br />
verpflichtet.“<br />
Alexander Crasselt, der diesen Vortrag<br />
im Rahmen einer Zusammenkunft<br />
verschiedener <strong>Taxi</strong>zentralen-Vorstände in<br />
<strong>München</strong> hielt (siehe Seite 4) und deshalb<br />
eine solche Betriebshaftpflicht auch <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
empfahl, zählte typische Schadenfälle<br />
auf.<br />
WER HAFTET BEI SCHADEN?<br />
„Sie fahren Ihre Kunden mit Gepäck zum<br />
Flughafen und die Fahrgäste vermissen<br />
danach ein bestimmtes Gepäckstück.<br />
Wichtig für die Bewertung, ob Sie als Fahrer<br />
für den Verlust aufkommen müssen,<br />
ist die Frage, ob das Gepäckstück auch<br />
wirklich eingeladen worden ist.“ Crasselt<br />
berichtete von einem Fall, in dem Zeugen<br />
bestätigen konnten, dass das später vermisste<br />
Gepäckstück auch tatsächlich ins<br />
<strong>Taxi</strong> eingeladen worden ist. Zahlen musste<br />
dann der <strong>Taxi</strong>unternehmer bzw. dank einer<br />
abgeschlossenen Betriebshaftpflicht dessen<br />
Versicherung.<br />
Als weiterer typischer Fall für eine<br />
Betriebshaftpflichtversicherung werden<br />
Fälle eingestuft, bei denen ein ausgeladenes<br />
Gepäckstück von einem vorbeifahrenden<br />
Auto erfasst wird, weil es vom Fahrer<br />
auf der Straße abgestellt wurde. Solch<br />
ein Schaden könnte auch über die Kfz-<br />
Haftpflichtversicherung abgedeckt sein,<br />
würde dort allerdings zu einer anschließenden<br />
Hochstufung des Schadenrabatts<br />
führen.<br />
Auch wenn ein Fahrgast, dem man auf<br />
dem Weg zum <strong>Taxi</strong> geholfen hat, (trotzdem)<br />
stürzt, kann der daraus entstehende<br />
Schadenersatzanspruch von der Betriebshaftpflichtversicherung<br />
übernommen werden.<br />
Crasselt berichtet hier von einem Fall<br />
aus den Neunzigerjahren, bei dem eine<br />
gestürzte Person seitdem berufsunfähig<br />
ist und für den die Versicherung noch<br />
heute bezahlt.<br />
Nicht zuletzt aufgrund solcher Schäden<br />
sollte man beim Abschluss einer<br />
Betriebshaftpflicht darauf achten, dass<br />
als Deckungssumme mindestens fünf Millionen<br />
abgeschlossen werden. Sie sollte<br />
darüber hinaus Personen-, Sach- und<br />
Vermögensschäden beinhalten. Wer eine<br />
Selbstbeteiligung einbaut, verringert die<br />
Beitragssumme.<br />
Eine Falschbetankung durch einen<br />
angestellten <strong>Taxi</strong>fahrer ist übrigens kein<br />
Fall für die Betriebshaftpflicht. Dafür muss<br />
der oder die Fahrerin mit der (hoffentlich<br />
abgeschlossenen) privaten Haftpflichtversicherung<br />
aufkommen. <br />
jh<br />
FOTOS: Pixabay, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
24 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
FASTENBRECHEN<br />
Gemeinsam wurde an einer langen Tafel gegessen.<br />
Gastgeber: Werner Gaschler und Atilla Döger<br />
IFTAR IM AUTOHAUS<br />
Das gemeinsame Fastenbrechen ist beim Toyota-Händler DiT schon zu einer<br />
Tradition für das Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe geworden. Auch dieses Jahr nahmen<br />
zahlreiche <strong>Taxi</strong>unternehmer die erste Mahlzeit nach Sonnenuntergang miteinander ein.<br />
Besuch aus der Engelhardstraße: Ertecin<br />
Kocer (links)<br />
Während des Fastenmonats<br />
Ramadan dürfen Moslems<br />
ausschließlich nach Sonnenuntergang<br />
Speisen zu sich nehmen. Wenn<br />
man dann nach Stunden ohne Nahrungsaufnahme<br />
wieder etwas isst, nennt man<br />
das „İftar“ (Fastenbrechen). Genau dazu<br />
hatte das Autohaus DiT Anfang April eingeladen.<br />
Es ist eines von vielen Events, mit denen<br />
der Verkaufsleiter für Geschäftskunden<br />
Werner Gaschler sowie der <strong>Taxi</strong>-Verkäufer<br />
Atilla Döger regelmäßig auf sich aufmerksam<br />
machen. Vor ein paar Monaten<br />
hatte man sogar eine <strong>Taxi</strong>-Hausmesse veranstaltet<br />
und dafür das gesamte Toyota-<br />
<strong>Taxi</strong>-Portfolio in die Verkaufsräume in die<br />
Landsberger Straße geholt.<br />
LIEFERGARANTIE FÜR BZ4X<br />
Natürlich standen auch beim Fastenbrechen<br />
Autos im Mittelpunkt. Ganz besonders<br />
das erste vollelektrische Toyota-<strong>Taxi</strong>, der<br />
bZ4X. Wie Gaschler bei seiner Begrüßung<br />
Besuch aus der Rosenheimer Straße:<br />
Christian Hess (vorne links)<br />
betonte, seien dem Wagen seit dem Marktstart<br />
umfangreiche Updates zuteilgeworden,<br />
welche sich insbesondere auf die<br />
Reichweite auswirken würden.<br />
Ein besonderes Bonbon konnte dann auch<br />
der DiT -<strong>Taxi</strong>spezialist Döger ankündigen.<br />
Für den bZ4X bietet Toyota eine Liefergarantie<br />
bis zum 31. August an. Das ist besonders<br />
wichtig, da ab September geschäftlich<br />
genutzte Fahrzeuge keine BAFA-Prämie mehr<br />
beantragen dürfen. Wer bis zum 31. Juni den<br />
Wagen bestellt, kommt zusätzlich noch in<br />
den Genuss eines zu 100 Prozent subventionierten<br />
<strong>Taxi</strong>pakets. Das entspricht einem<br />
Preisvorteil von rund <strong>2.</strong>500 Euro.<br />
Über 50 Besucher waren zu Gast beim<br />
Fastenbrechen. Neben zahlreichen <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />
fanden sich auch Vertreter<br />
verschiedener <strong>Taxi</strong>verbände und beider<br />
Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen im Autohaus<br />
ein. An einer langen Tafel mit exzellentem<br />
Essen ließ man dann beim gemeinsamen<br />
Abendessen den Tag ausklingen. sg<br />
Werther - von Kummer - Nöker - Dr. Schwerdt<br />
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FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
25
VERLOSUNG<br />
AKROBATISCHES<br />
WIRD NEU VERPACKT<br />
Das Münchner GOP Varieté-Theater verspricht mit<br />
seinem aktuellen Programm »Neo« die Zukunft der<br />
Showacts. Für <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Leser gibt es 3 x 2 Freikarten.<br />
FOTOS: GOP<br />
IMPRESSUM<br />
Neo“ ist Griechisch und heißt „neu“.<br />
Für das GOP Varieté-Theater in<br />
der Maximilian-/Ecke Thierschstraße<br />
bedeutet Neo „Showacts, wie Sie sie<br />
vorher garantiert noch nie gesehen haben“.<br />
Das Programm „Neo“, das dort seit Anfang<br />
Mai läuft, verspricht nichts Geringeres als<br />
eine Bühnensensation. Mit Künstler*innen,<br />
„die noch jung sind an Jahren, sich aber<br />
bereits die großen Medaillen der internationalen<br />
Bühnenkunst verdient haben“.<br />
Sechs von ihnen zeigen auf der Bühne des<br />
GOP während der zweistündigen Show<br />
unter anderem eine Jojo- und Stabjonglage,<br />
Hula-Hoop-Kunststücke und Hair-Hanging,<br />
Strapaten, Ikarische Spiele und Partnerakrobatik.<br />
Dazwischen gibt es Live-Musik und<br />
Comedy. Für Letztere ist unter anderem der<br />
Künstler Martin Quilitz als Show-Moderator<br />
zuständig<br />
Im GOP wird jede Woche von Mittwoch<br />
bis Sonntag gespielt, die Karten kosten<br />
pro Person 40 Euro, in Kombination<br />
mit einem 2-Gänge-Menü 70 Euro. Kinder,<br />
Schüler*innen, Auszubildende und<br />
Student*innen erhalten eine Ermäßigung.<br />
GEWINN: 3 X 2 FREIKARTEN<br />
Völlig kostenlos ist die Show für drei Münchner<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer*innen, sofern diese zu den<br />
glücklichen Gewinnern jener Freikarten<br />
zählen, die <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> verlost (ohne Menü).<br />
Bewerben für die Freikarten kann man sich<br />
bis 30. Mai <strong>2023</strong> per E-Mail unter redaktion@taxi-times.com<br />
mit der Betreffzeile „NEO<br />
im GOP“ oder telefonisch unter 08634/260<br />
85 77. Am 31. Mai entscheidet das Los, die<br />
Gewinner werden benachrichtigt.<br />
Wer kein Losglück hat und auch sonst<br />
nicht innen dabei sein will oder kann,<br />
aber draußen nach der Vorstellung auf<br />
Fahrgäste hofft, hier noch ein spezieller<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer*innen-Service: Die Abendvorstellungen<br />
sind Mittwoch bis Freitag um<br />
ca. 22 Uhr zu Ende, am Samstag um 23 Uhr<br />
und am Sonntag um 20:30 Uhr.<br />
Viel Glück bei der Verlosung und hoffentlich<br />
viele Fahrgäste wünscht die<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Redaktion, die sich damit für<br />
diese Ausgabe von allen Leser*innen verabschiedet.<br />
Die nächste <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong><br />
erscheint Anfang August. Bis dahin<br />
halten wir das Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe auf<br />
unserer Website www.taxi-times.com/<br />
muenchen auf dem Laufenden. Ein regelmäßiger<br />
Klick lohnt sich also. jh<br />
GOP-KARTEN GEWINNEN<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> verlost 3 x 2 Freikarten<br />
für die Vorstellung „Neo“ im<br />
GOP Varieté-Theater. Bewerbung<br />
bitte bis 30.5.<strong>2023</strong> per E-Mail an<br />
redaktion @taxi-times.com oder<br />
telefonisch unter 08634/260 85 77.<br />
Unter mehreren Einsendern entscheidet<br />
das Los. Der Rechtsweg ist<br />
ausgeschlossen.<br />
Verlag<br />
taxi-times Verlags GmbH<br />
Gartenstraße 12<br />
84549 Engelsberg, Deutschland<br />
Telefon: +49 (0)8634 / 260 85 77<br />
E-Mail: info@taxi-times.com<br />
Internet: www.taxi-times.com<br />
Geschäftsführer und V. i. S. d. P.<br />
Jürgen Hartmann (jh)<br />
Bankverbindung<br />
Stadtsparkasse <strong>München</strong><br />
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BIC: SSKMDEMM<br />
UST-ID: DE293535109<br />
Handelsregister: Amtsgericht Traunstein<br />
HRB 31193<br />
Redaktion (tt)<br />
Simon Günnewig (sg), Jürgen Hartmann (jh),<br />
Axel Rühle (ar);<br />
E-Mail: redaktion@taxi-times.com<br />
Grafik & Layout<br />
Katja Stellert (Artdirektion),<br />
Ivan Cottrell, Martina Jacob<br />
Raufeld Medien GmbH<br />
Paul-Lincke-Ufer 42–43<br />
10999 Berlin<br />
stellert@raufeld.de<br />
Anzeigen + Vertrieb<br />
Jürgen Hartmann<br />
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Silber Druck oHG, Otto-Hahn-Straße 25,<br />
D-34253 Lohfelden<br />
Erscheinungsweise 4 x pro Jahr<br />
Heftpreis 3,50 €, Premium-Abo 36 €<br />
(inkl. MwSt. und Versand)<br />
ISSN-Nr.: 2367-3850<br />
Weitere <strong>Taxi</strong>magazine aus dem Verlag:<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DACH<br />
Die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale GmbH & Co KG<br />
und der <strong>Taxi</strong> Verband Bayern e. V. (TVB)<br />
bekommen in <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> eigens<br />
gekennzeichnete Mitteilungsseiten,<br />
für deren Inhalte die beiden Genannten<br />
im Sinne des Presserechtes selbst<br />
verantwortlich sind.<br />
26 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI
PFLICHTLEKTÜRE FÜR<br />
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ATILLA DÖGER | <strong>Taxi</strong>verkäufer | DIT <strong>München</strong> GmbH<br />
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Lexus ES 300h Business Line mit <strong>Taxi</strong>-Paket: Hybrid mit Benzinmotor 131 kW (178 PS) und Elektromotor 88 kW (120 PS), Gesamtsystemleistung<br />
160 kW (218 PS). Hubraum <strong>2.</strong>487 cm 3 . Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,3 l/100 km, CO 2<br />
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120 g/km. Werte wurden nach dem WLTP-Prüfverfahren ermittelt.<br />
Hauptsitz: Autohaus NIX GmbH | Frankfurter Straße 1–7 | 63607 Wächtersbach