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MeinPferd_04_2019

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RECHT<br />

Was ist,<br />

wenn ...<br />

das gekaufte Pferd<br />

nicht den Erwartungen<br />

entspricht?<br />

Kurze Zeit nach dem Kauf eines Pferdes kommt bei manchen<br />

Pferdebesitzern die Ernüchterung: Das neu angeschaffte<br />

Pferd ist krank und/oder überhaupt nicht für den Zweck<br />

einsetzbar, für den es eigentlich angeschafft wurde. Wenn<br />

z. B. das kinderliebe Pony scheut und sich als notorischer<br />

Steiger zeigt, was kann man dann tun?<br />

Text: Andreas Ackenheil, Rechtsanwalt<br />

Hat man nach dem ersten Schrecken<br />

alles Für und Wider<br />

abgewogen, wie z. B. zukünftige<br />

vermehrte Tierarztkosten<br />

gegenüber der schon<br />

aufgebauten Vertrautheit mit<br />

dem Pferd, und ist dabei zu dem Ergebnis<br />

gekommen , dass man das Pferd so nicht<br />

behal ten kann, dann ist der Zeitpunkt gekommen,<br />

an dem man sich als Käufer eines<br />

sogenannten mangelhaften Pferdes über<br />

einen Rücktritt vom Pferdekaufvertrag<br />

Gedan ken machen muss.<br />

Aber Achtung: Bei der Umsetzung des<br />

Rücktritts vom Pferdekaufvertrag sind einige<br />

Hürden zu nehmen!<br />

Selbstverständlich kann man das bockende<br />

Pony nicht einfach auf den Anhänger<br />

laden und es vor den Stallungen des Verkäu-<br />

fers mit den Worten abladen: „Da hast du es<br />

wieder, gib mir mein Geld zurück“. Vielmehr<br />

gilt es hierbei einiges zu beachten.<br />

1. Was versteht man unter dem<br />

Rücktritt vom Pferdekaufvertrag?<br />

Unter dem Rücktrittsrecht versteht man die<br />

vertragliche und gesetzliche Möglichkeit,<br />

von einem bereits geschlossenen Kaufvertrag<br />

Abstand zu nehmen. Der Vertrag<br />

wird dann rückabgewickelt, und das bereits<br />

Empfan gene wird an den Verkäufer zurückgegeben.<br />

Beim Pferdekaufvertrag gibt der<br />

Käufer dementsprechend dem Verkäufer<br />

das Pferd zurück und erhält im Gegenzug<br />

den bezahlten Kaufpreis wieder.<br />

Beide Vertragsparteien werden so<br />

gestellt, als hätte nie ein Vertragsschluss<br />

stattgefunden. Der Rücktritt muss hierbei<br />

ausdrücklich erklärt werden und der anderen<br />

Vertragspartei auch zugehen. Oft ranken<br />

sich Irrtümer um den Rücktritt, die nachfolgend<br />

ausgeräumt werden sollen.<br />

Der Rücktritt kommt beispielsweise dann<br />

in Betracht, wenn man als Reitanfänger ein<br />

Pferd erworben hat, das als gutmütiges und<br />

ruhiges Lehrpferd verkauft wurde, es sich<br />

aber herausstellt, dass das Pferd alles andere<br />

als anfängergeeignet ist. In diesen Fällen<br />

ist die Rückgabe des Pferdes sowohl für Reiter<br />

als auch für das Pferd die sicherste und<br />

fairste Lösung.<br />

Ein Tipp vom Anwalt: Grundsätzlich<br />

sollte man bei Problemen mit dem neu<br />

erworbenen Pferd zunächst Kontakt mit<br />

dem Verkäufer aufnehmen und ihn darüber<br />

informieren. Gerade bei einer Erkrankung<br />

des Pferdes sollte man dem Verkäufer alle<br />

tierärztlichen Befunde und Unterlagen zur<br />

Verfügung stellen, damit sich der Verkäufer<br />

selbst ein Bild machen kann.<br />

2. Sachmangel bei einem<br />

gekauften Pferd<br />

Unter einem Sachmangel im juristischen<br />

Sinne sind z. B. alle Erkrankungen, Mängel<br />

im Verhalten des Pferdes, aber auch Unge-<br />

Fotos: slawik.com (1), Privat (1)<br />

32 www.mein-pferd.de <strong>04</strong>/<strong>2019</strong>

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