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RECHT<br />
Was ist,<br />
wenn ...<br />
das gekaufte Pferd<br />
nicht den Erwartungen<br />
entspricht?<br />
Kurze Zeit nach dem Kauf eines Pferdes kommt bei manchen<br />
Pferdebesitzern die Ernüchterung: Das neu angeschaffte<br />
Pferd ist krank und/oder überhaupt nicht für den Zweck<br />
einsetzbar, für den es eigentlich angeschafft wurde. Wenn<br />
z. B. das kinderliebe Pony scheut und sich als notorischer<br />
Steiger zeigt, was kann man dann tun?<br />
Text: Andreas Ackenheil, Rechtsanwalt<br />
Hat man nach dem ersten Schrecken<br />
alles Für und Wider<br />
abgewogen, wie z. B. zukünftige<br />
vermehrte Tierarztkosten<br />
gegenüber der schon<br />
aufgebauten Vertrautheit mit<br />
dem Pferd, und ist dabei zu dem Ergebnis<br />
gekommen , dass man das Pferd so nicht<br />
behal ten kann, dann ist der Zeitpunkt gekommen,<br />
an dem man sich als Käufer eines<br />
sogenannten mangelhaften Pferdes über<br />
einen Rücktritt vom Pferdekaufvertrag<br />
Gedan ken machen muss.<br />
Aber Achtung: Bei der Umsetzung des<br />
Rücktritts vom Pferdekaufvertrag sind einige<br />
Hürden zu nehmen!<br />
Selbstverständlich kann man das bockende<br />
Pony nicht einfach auf den Anhänger<br />
laden und es vor den Stallungen des Verkäu-<br />
fers mit den Worten abladen: „Da hast du es<br />
wieder, gib mir mein Geld zurück“. Vielmehr<br />
gilt es hierbei einiges zu beachten.<br />
1. Was versteht man unter dem<br />
Rücktritt vom Pferdekaufvertrag?<br />
Unter dem Rücktrittsrecht versteht man die<br />
vertragliche und gesetzliche Möglichkeit,<br />
von einem bereits geschlossenen Kaufvertrag<br />
Abstand zu nehmen. Der Vertrag<br />
wird dann rückabgewickelt, und das bereits<br />
Empfan gene wird an den Verkäufer zurückgegeben.<br />
Beim Pferdekaufvertrag gibt der<br />
Käufer dementsprechend dem Verkäufer<br />
das Pferd zurück und erhält im Gegenzug<br />
den bezahlten Kaufpreis wieder.<br />
Beide Vertragsparteien werden so<br />
gestellt, als hätte nie ein Vertragsschluss<br />
stattgefunden. Der Rücktritt muss hierbei<br />
ausdrücklich erklärt werden und der anderen<br />
Vertragspartei auch zugehen. Oft ranken<br />
sich Irrtümer um den Rücktritt, die nachfolgend<br />
ausgeräumt werden sollen.<br />
Der Rücktritt kommt beispielsweise dann<br />
in Betracht, wenn man als Reitanfänger ein<br />
Pferd erworben hat, das als gutmütiges und<br />
ruhiges Lehrpferd verkauft wurde, es sich<br />
aber herausstellt, dass das Pferd alles andere<br />
als anfängergeeignet ist. In diesen Fällen<br />
ist die Rückgabe des Pferdes sowohl für Reiter<br />
als auch für das Pferd die sicherste und<br />
fairste Lösung.<br />
Ein Tipp vom Anwalt: Grundsätzlich<br />
sollte man bei Problemen mit dem neu<br />
erworbenen Pferd zunächst Kontakt mit<br />
dem Verkäufer aufnehmen und ihn darüber<br />
informieren. Gerade bei einer Erkrankung<br />
des Pferdes sollte man dem Verkäufer alle<br />
tierärztlichen Befunde und Unterlagen zur<br />
Verfügung stellen, damit sich der Verkäufer<br />
selbst ein Bild machen kann.<br />
2. Sachmangel bei einem<br />
gekauften Pferd<br />
Unter einem Sachmangel im juristischen<br />
Sinne sind z. B. alle Erkrankungen, Mängel<br />
im Verhalten des Pferdes, aber auch Unge-<br />
Fotos: slawik.com (1), Privat (1)<br />
32 www.mein-pferd.de <strong>04</strong>/<strong>2019</strong>